Wer immer sich mit § 93 des BVerfGG nicht als abstraktem Paragraphen, sondern als konkretem
Verhältnis beschäftigt, wird aus den Offizialdaten des Bundesverfassungsgerichts (vgl.
http://www.bundesverfassungsgericht.de) gehaltvolle und über jeden Einzelfall hinausgehende
Schlüsse ziehen (können): Im hier interessierenden Zehnjahreszeitraum 1993-2002 gab es
insgesamt (N=) 49.400 Verfassungsbeschwerden (Mittelwert: 4.940, Maximalwert: 5.766 [1995],
Minimalwert: 4.523 [2002], Standardabweichung oder Streuung [als Mass der durchschnittlichen
Abweichung vom arithmetischen Mittel]: 377,451). Weil aber – einerseits - in diesem Zeitraum
nicht alle erforderlichen Daten in der Offizialstatistik erscheinen und – andererseits - ab 2000 die
mit-geteilten Daten infolge innerbetrieblicher Neuorganisation umgruppiert wurden, so dass sie
nicht (mehr) mit denen des angemessen dokumentierten Fünfjahreszeitraum 1995-1999
vergleichbar sind - kann, methodisch angemessen, nur dieser hälftige Zeitraum als pars-pro-toto
untersucht und sodann auf die Grundgesamtheit rückbezogen werden.
Inhaltsverzeichnis
- I. Verfassungsbeschwerden 1993-2002
- II. Begründungslose Ablehnungen 1995-1999
- III. Novellierung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes/BVerfGG
- IV. Iura novit curia
- V. Bürgerrechte und Staatspflichten
- VI. "Nachrichtendienstliche Beobachtung" der Partei "Die Republikaner"
- VII. Erweiterter Maßstab der Verweigerung des rechtlichen Gehörs
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die begründungslose Ablehnung von Verfassungsbeschwerden durch das Bundesverfassungsgericht im Zeitraum von 1993 bis 2002. Sie analysiert die Auswirkungen der Novellierung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) auf die Praxis der Verfassungsbeschwerde und beleuchtet die Frage, ob es durch die veränderte Rechtslage zu einer Verweigerung von Rechtsschutz durch das Bundesverfassungsgericht kommt.
- Begründungslose Ablehnung von Verfassungsbeschwerden
- Novellierung des BVerfGG und deren Folgen
- Verweigerung von Rechtsschutz durch das Bundesverfassungsgericht
- Empirische Dunkelfeldanalyse der Verfassungsbeschwerdepraxis
- Rechtliches Gehör und staatliche Überwachung
Zusammenfassung der Kapitel
I. Verfassungsbeschwerden 1993-2002
Dieses Kapitel stellt die statistischen Daten über die Anzahl der Verfassungsbeschwerden im Zeitraum von 1993 bis 2002 vor und erläutert die methodischen Herausforderungen bei der Analyse der Daten.
II. Begründungslose Ablehnungen 1995-1999
Kapitel II untersucht die Häufigkeit der begründungslosen Ablehnung von Verfassungsbeschwerden in den Jahren 1995-1999. Es wird gezeigt, dass ein erheblicher Teil der Beschwerden ohne Begründung zurückgewiesen wurde.
III. Novellierung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes/BVerfGG
Kapitel III analysiert die Novellierung des BVerfGG im Hinblick auf die begründungslose Ablehnung von Verfassungsbeschwerden. Es wird diskutiert, inwieweit die Reform zu einer Veränderung des Rechtsinstituts der Verfassungsbeschwerde geführt hat.
IV. Iura novit curia
Kapitel IV setzt sich mit dem Grundsatz "iura novit curia" auseinander und untersucht, ob das Bundesverfassungsgericht seine Tätigkeit verfassungskonform legalisieren ließ.
V. Bürgerrechte und Staatspflichten
Kapitel V beleuchtet die Bedeutung des bürgerrechtlichen Primats der Zurückhaltungspflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern und setzt dies in Bezug zu den erörterten Themen des Rechtsschutzes und der begründungslosen Ablehnung von Verfassungsbeschwerden.
VI. "Nachrichtendienstliche Beobachtung" der Partei "Die Republikaner"
Dieses Kapitel beleuchtet einen konkreten Fall aus der Praxis, in dem die Verweigerung des rechtlichen Gehörs im Zusammenhang mit der Beobachtung einer politischen Partei diskutiert wird.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit den Themen Verfassungsbeschwerde, begründungslose Ablehnung, Bundesverfassungsgericht, Rechtsschutz, Novellierung des BVerfGG, Verwaltungsentlastung, rechtliches Gehör, staatliche Überwachung, Dunkelfeldanalyse, Bürgerrechte, Staatspflichten.
Häufig gestellte Fragen
Was wird in der Arbeit bezüglich begründungsloser Ablehnungen untersucht?
Die Arbeit analysiert die Praxis des Bundesverfassungsgerichts, Verfassungsbeschwerden ohne Angabe von Gründen abzulehnen, und deren Auswirkungen auf den Rechtsschutz.
Welchen Einfluss hatte die Novellierung des BVerfGG?
Die Novellierung ermöglichte eine stärkere Selektion der Beschwerden, was zur Entlastung des Gerichts beitragen sollte, aber auch Fragen zur Verweigerung von Rechtsschutz aufwirft.
Was besagt der Grundsatz „iura novit curia“ in diesem Kontext?
Der Grundsatz „das Gericht kennt das Recht“ wird hinterfragt, um zu prüfen, ob das Bundesverfassungsgericht seine Verfahrensweise verfassungskonform legalisiert hat.
Wie viele Verfassungsbeschwerden gab es im Zeitraum 1993-2002?
In diesem Zehnjahreszeitraum wurden insgesamt 49.400 Verfassungsbeschwerden verzeichnet, mit einem Durchschnitt von etwa 4.940 pro Jahr.
Was ist das Ziel der empirischen Dunkelfeldanalyse?
Die Analyse soll aufzeigen, wie viele Beschwerden tatsächlich begründet wären, aber aufgrund formaler Hürden oder fehlender Begründungspflicht abgewiesen werden.
- Citation du texte
- Dr. Richard Albrecht (Auteur), 2003, Verfassungsbeschwerden in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/19738