Diese Arbeit befasst sich mit dem Erschöpfungsgrundsatz im Immaterialgüterrecht und Urheberrecht. Zunächst wird der Erschöpfungsgrundsatz im Urheberrecht erläutert und dargestellt. Hierbei wird nicht nur auf die allgemeine Erschöpfung des § 17 II UrhG eingegangen, sondern auch auf die Erschöpfung von Computerprogrammen und Datenbanken. Im darauffolgenden Abschnitt erfolgt dann eine Betrachtung weiterer Immaterialgüterrechte, bei denen die Erschöpfung vorgesehen ist. Hierbei wird der Schwerpunkt auf das Patentrecht und das Markenrecht gelegt. Die Erschöpfung in weiteren Immaterialgüterrechten wird anschließend zusammengefasst.
Immaterialgüterrechte sind in der heutigen Zeit ein sehr wichtiges Gut. Der Begriff des Immaterialgüterrechts ist hierbei ein Sammelbegriff, unter welchem sämtliche nationale wie auch internationale Rechtsvorschriften zusammengefasst werden. Mit diesem kann sich der Inhaber eines geistigen Guts die Rechte daran sichern und sich somit vor einem Eingriff in dieses geistige Gut schützen. Jedoch sind die Rechte und die wirtschaftliche Verwertbarkeit des geistigen Guts des Rechteinhabers nur eine Seite der Medaille.
Es besteht zugleich ein Interesse der Allgemeinheit, ein geistiges Gut, dass rechtmäßig erworben wurde, ungehindert benutzen und weiterveräußern zu können. Verdeutlicht wird das unter anderem durch den Grundgedanken des europäischen Gesetzgebers, der einen möglichst freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten gewährleisten möchte. In diesem Spannungsverhältnis zwischen den Rechteinhabern des immateriellen Guts auf der einen Seite und auf der anderen Seite dem Bedürfnis der Allgemeinheit an einer möglichst freien und ungehinderten Benutzung und Verwertung des erworbenen Guts greift der Erschöpfungsgrundsatz.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
A. Einleitung
B. Erschöpfung im Urheberrecht
I. Allgemeine Erschöpfung nach § 17 II UrhG
1. Historischer und rechtstheoretischer Überblick
2. Voraussetzungen
a) Inverkehrbringen durch Veräußerung
b) Zustimmung des Urhebers
c) Im Gebiet der EU oder des EWR
3. Rechtsfolgen
II. Erschöpfung von Computerprogrammen nach § 69c Nr. 3 S. 2 UrhG
1. Physischer Datenträger
2. Masterkopie (Aufspaltung von Lizenzen aus Volumenlizenzen)
a) Meinungsstand
b) Stellungnahme
3. Analoge Anwendung des Erschöpfungsgrundsatzes auf unkörperliche Software...
c) Planwidrige Regelungslücke
aa) Meinungsstand
bb) Stellungnahme
d) Erschöpfung des Vervielfältigungsrechts
aa) Meinungsstand
bb) Stellungnahme
III. Erschöpfung von Datenbanken nach § 87b II UrhG
1. Meinungsstand
2. Stellungnahme
C. Erschöpfung im Immaterialgüterrecht
I. Patentrecht
1. Herleitung der Erschöpfung
a) Territorialprinzip (Nationale Erschöpfung)
b) Internationale Erschöpfung
c) EU/EWR-weite Erschöpfung
d) Stellungnahme
2. Erschöpfung bei Verfahrenspatenten
a) Meinungsstand
b) Stellungnahme
3. Erschöpfung von biologischen Patenten (§ 9b PatG)
II. Markenrecht
1. Voraussetzungen und Regelungsgehalt (§ 24 MarkenG)
a) Meinungsstand
b) Stellungnahme
2. Reichweite der Erschöpfung
3. Ausnahme von der Erschöpfung
III. Anderelmmaterialgüterrechte
1. Erschöpfung im Sortenschutzrecht (§ 10b SortG)
2. Erschöpfung im Geschmacksmusterrecht (§ 48 GeschmMG)
D. Zusammenfassung und Fazit
Literaturverzeichnis
- Arbeit zitieren
- Thomas Siegbert (Autor:in), 2010, Erschöpfungsgrundsatz im Immaterialgüterrecht und Urheberrecht. Patent- und Markenrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/991092
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