Am 1. Juli 1999 wird das neue Bundesgesetz über die Archivierung in Kraft treten. Mit der Schaffung dieser neuen Rechtsgrundlage sorgt der Schweizerische Bundesstaat dafür, dass die Überlieferung des nationalen Erbes an die nächste Generation gewährleistet ist.
Die öffentlichen Archive übernehmen eine wichtige Rolle in demokratischen Staaten, denn durch sie wird es ermöglicht, das staatliche Handeln zu dokumentieren und zu überprüfen. Archive dienen auch dazu, Einsicht in vergangene staatliche und gesellschaftliche Vorgänge zu gewinnen, und eine realistische Geschichtsschreibung zu garantieren.
Das Ende dieses Jahrhunderts ist geprägt durch die enorme Zunahme an Informationen. Archive bilden einen wichtigen Bestandteil dieser Informationen, dadurch ist es wichtig, dass eine klare Rechtsgrundlage geschaffen wird, welche ihre Organisation und Benutzung regelt.
Meine Aufgabe in dieser Arbeit ist es, anhand dieses Gesetzes aufzuzeigen, wie die Bundeskompetenzen verteilt sind und ob das neue Gesetz in geschützte Grundrechtsbereiche eingreift.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- I. auf welchen das Bundesgesetz über die Archivierung
- I. I. nach der aktuellen Bundesverfassung vom 29. Mai 1874
- 1_2_ nach der neuen Bundesverfassung
- 2. Kompetenzverteihmg zwischen Bund und Kantonen
- 2. I. Grundlage
- 2_2_ VerhäÆnis der Bundeskompetenzen zu den kantonalen Kompetenzen
- 3. Betrifft dß Bundesgesetzt über die Archivierung geschützte Grundrechte?
- 3.1 Dazu wird geprüft Rechtsgrundlage der in Betracht kommender
Grundrechtsgewahrleistung in
- 3.1.2. Schutzbereich der Grundrechtsgewärleistung
- 3.1.4. Zwischenergebnis
- 3.2. I. gesetzliche Grundlage
- 3.22. öffentliches Interesse
- 3.23. Verhältnismässigkeit
- 3.3. Ergebnis der Grundrechtsprüfung
- 3.1 Dazu wird geprüft Rechtsgrundlage der in Betracht kommender
Grundrechtsgewahrleistung in
- 4. Fallkonstellation
- 4. I. Schutzbereich
- 4.2. öffentliches Interesse
- 5. Literaturverzeichnis
- 6. Abbkürzungsverzeichnis
- 7. Erklänmg
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem Bundesgesetz über die Archivierung, das am 1. Juli 1999 in Kraft trat. Ziel der Arbeit ist es, die Verteilung der Bundeskompetenzen im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz zu analysieren und zu untersuchen, ob das Gesetz in geschützte Grundrechtsbereiche eingreift. Die Arbeit beleuchtet die rechtlichen Grundlagen des Gesetzes im Kontext der Schweizerischen Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
- Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der Archivierung
- Die Auswirkungen des Bundesgesetzes auf die persönliche Freiheit und die Privatsphäre
- Die rechtliche Grundlage für die Einschränkung von Grundrechten im Zusammenhang mit der Archivierung
- Die Verhältnismässigkeit von Eingriffen in die Grundrechte im Kontext des öffentlichen Interesses
- Die Anwendung des Bundesgesetzes in einem konkreten Fallbeispiel
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt das Bundesgesetz über die Archivierung vor und erläutert die Bedeutung von Archiven in demokratischen Staaten. Sie hebt die wachsende Bedeutung von Informationen im digitalen Zeitalter hervor und erklärt den Zweck der Arbeit.
Das erste Kapitel analysiert die rechtlichen Grundlagen des Bundesgesetzes über die Archivierung im Kontext der Schweizerischen Bundesverfassung. Es untersucht die Kompetenzen des Bundes im Bereich der Organisation von Bundesbehörden und beleuchtet die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen in Bezug auf die Archivierung.
Das zweite Kapitel befasst sich mit der Frage, ob das Bundesgesetz über die Archivierung in geschützte Grundrechte eingreift. Es untersucht die Rechtsgrundlage der in Betracht kommenden Grundrechtsgewährleistung, insbesondere die persönliche Freiheit, die Privatsphäre und die Informationsfreiheit. Es prüft, ob die Einschränkung dieser Grundrechte durch das Gesetz zulässig ist und ob die Verhältnismässigkeit gewahrt wird.
Das dritte Kapitel analysiert einen konkreten Fall, in dem die Aufbewahrung erkunnungsdienstlicher Daten im Kontext der persönlichen Freiheit und der Privatsphäre diskutiert wird. Es untersucht das öffentliche Interesse an der Aufbewahrung dieser Daten und die Verhältnismässigkeit des Eingriffs in die Grundrechte.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen das Bundesgesetz über die Archivierung, die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen, die persönliche Freiheit, die Privatsphäre, die Informationsfreiheit, die Verhältnismässigkeit von Eingriffen in Grundrechte und das öffentliche Interesse.
- Arbeit zitieren
- Beat Flury (Autor:in), 1999, Das Schweizer Bundesgesetz über die Archivierung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9604
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