Am 1. Juli 1999 wird das neue Bundesgesetz über die Archivierung in Kraft treten. Mit der Schaffung dieser neuen Rechtsgrundlage sorgt der Schweizerische Bundesstaat dafür, dass die Überlieferung des nationalen Erbes an die nächste Generation gewährleistet ist.
Die öffentlichen Archive übernehmen eine wichtige Rolle in demokratischen Staaten, denn durch sie wird es ermöglicht, das staatliche Handeln zu dokumentieren und zu überprüfen. Archive dienen auch dazu, Einsicht in vergangene staatliche und gesellschaftliche Vorgänge zu gewinnen, und eine realistische Geschichtsschreibung zu garantieren.
Das Ende dieses Jahrhunderts ist geprägt durch die enorme Zunahme an Informationen. Archive bilden einen wichtigen Bestandteil dieser Informationen, dadurch ist es wichtig, dass eine klare Rechtsgrundlage geschaffen wird, welche ihre Organisation und Benutzung regelt.
Meine Aufgabe in dieser Arbeit ist es, anhand dieses Gesetzes aufzuzeigen, wie die Bundeskompetenzen verteilt sind und ob das neue Gesetz in geschützte Grundrechtsbereiche eingreift.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- 1. Bundeskompetenzen auf welche sich das Bundesgesetz über die Archivierung stützt.
- 1.1. nach der aktuellen Bundesverfassung vom 29. Mai 1874
- 1.2. nach der neuen Bundesverfassung
- 1.3 Art der Bundeskompetenz
- 2. Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen
- 2.1. Grundlage
- 2.2. Verhältnis der Bundeskompetenzen zu den kantonalen Kompetenzen
- 3. Betrifft das Bundesgesetzt über die Archivierung geschützte Grundrechte?
- 3.1 Dazu wird geprüft Rechtsgrundlage der in Betracht kommender Grundrechtsgewährleistung in
- 3.1.2. Schutzbereich der Grundrechtsgewährleistung
- 3.1.4. Zwischenergebnis
- 3.2.1. gesetzliche Grundlage
- 3.2.2. öffentliches Interesse
- 3.2.3. Verhältnismässigkeit
- 3.3. Ergebnis der Grundrechtsprüfung
- 4. Fallkonstellation
- 4.1. Schutzbereich
- 4.2. öffentliches Interesse
- 5. Literaturverzeichnis
- 6. Abbkürzungsverzeichnis
- 7. Erklärung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dem neuen Bundesgesetz über die Archivierung, das am 1. Juli 1999 in Kraft treten soll. Ziel ist es, die Verteilung der Bundeskompetenzen im Zusammenhang mit diesem Gesetz aufzuzeigen und zu untersuchen, ob es in geschützte Grundrechtsbereiche eingreift.
- Verteilung der Bundeskompetenzen im Bereich der Archivierung
- Verhältnis zwischen Bundes- und Kantonskompetenzen
- Grundrechtsprüfung des neuen Bundesgesetzes
- Anwendbarkeit des Gesetzes auf Unterlagen der Kantone
- Die Rolle von Archiven in einer demokratischen Gesellschaft
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung stellt das neue Bundesgesetz über die Archivierung vor und erläutert seine Bedeutung für die Sicherung des nationalen Erbes. Kapitel 1 analysiert die Bundeskompetenzen, auf die sich das Gesetz stützt, im Kontext der aktuellen und neuen Bundesverfassung. Kapitel 2 befasst sich mit der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen in Bezug auf die Archivierung. Kapitel 3 untersucht, ob das Bundesgesetz geschützte Grundrechte beeinträchtigt. Kapitel 4 widmet sich einer Fallkonstellation zur Anwendung des Gesetzes und diskutiert die entsprechenden rechtlichen Aspekte.
Schlüsselwörter
Bundesgesetz über die Archivierung, Bundeskompetenzen, Kantonskompetenzen, Grundrechte, Archivierung, Bundesverfassung, Staatsarchiv, öffentliches Interesse, Rechtsgrundlage.
- Arbeit zitieren
- Beat Flury (Autor:in), 1999, Das Schweizer Bundesgesetz über die Archivierung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9604