Das Heimgesetz besteht seit dem 1.1.1975. Es sollte damals dazu beitragen die grossen
Missstände im Pflegebereich zu beheben, die aufgrund fehlender rechtlicher Grundlagen
und der daraus nicht möglichen Kontrolle durch den Staat entstanden waren. Im Laufe
der Jahre wurde das Heimgesetz immer wieder novelliert und so den Gegebenheiten der
Zeit angepasst. Die letzte Novellierung trat am 1.1.2002 in Kraft. „Wesentlich veränderte
gesellschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen, sowie der im Bereich der
Altenhilfe bestehende Reformstau haben den Gesetzgeber veranlasst, nach mehr als 25
Jahren eine erfolgreiche Rechtslage modernen Erfordernissen anzupassen“1.
Die Ziele der Novellierung wurden im §2 Abs. 1 Heimgesetz wie folgt definiert:
- Schutz der Würde und der Interessen der Bewohner vor Beeinträchtigung
- Förderung und Wahrung der Selbständigkeit, Selbstbestimmung und
Selbstverantwortung der Bewohner
- Sicherung der Einhaltung der dem Heimträger gegenüber den Bewohnern
obliegenden Pflichten
- Sicherung der Heimbewohnermitwirkung
- Sicherung der Qualität des Wohnens und der Betreuung
- Förderung der Beratung in Heimangelegenheiten
Der Hauptteil dieser Arbeit beschreibt die aus diesen Zielen abgeleiteten Veränderungen
für Betreiber und Bewohner. Er beschränkt sich dabei auf die Paragrafen §5,§7,§8 und
§10 und die dazugehörigen Absätze. Ich werde die einzelnen Absätze zuerst
beschreiben und die jeweiligen Veränderungen zur alten Fassung aufzeigen und danach
die praktische Relevanz und Bedeutung erklären und erörtern. Natürlich kann eine
komplette Analyse der einzelnen Absätze aufgrund der Seitenlimitation nur bedingt
erfolgen. Es ist auch nicht mein Anspruch eine Abhandlung über das neue Gesetz zu
verfassen, sondern es sollen die Kernpunkte herausgearbeitet werden, die in der Praxis
relevant sind und bereits jetzt in Fachkreisen für viel Gesprächs- und Zündstoff sorgen.
In den Fussnoten werde ich auf weiterführende Literatur verweisen, die dem
interessiertem Leser helfen können, die einzelnen Details zu vertiefen. Schließen
möchte ich mit einer kritischen Betrachtung zu den Zielsetzungen des Gesetzes und
ihrer Umsetzung in die Praxis. Auf Grund der Aktualität des Themas liegt noch keine bzw. nur ungenügende Literatur
vor. Deswegen stützt sich diese Arbeit hauptsächlich auf Interviews, die ich mit
Heimbetreibern, Sachverständigen und den Heimbewohnervertretungen geführt habe.
[...]
Inhaltsverzeichnis
- Geschichte und Hintergrund des Heimgesetzes
- Die Paragraphen 55, 57, 58 und 510 des neuen Heimgesetzes; Veränderungen für Betreiber und Bewohner
- 55: Der Heimvertrag
- 57: Die Erhöhung des Entgelts
- 58: Die Vertragsdauer
- 510: Die Mitwirkung der Bewohner
- Zusammenfassung
- Literatur- und Quellenverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit analysiert die Änderungen des Heimgesetzes, die am 1.1.2002 in Kraft traten, mit besonderem Fokus auf die Paragraphen 55, 57, 58 und 510. Sie beleuchtet die Auswirkungen dieser Änderungen auf Heimbetreiber und Bewohner, insbesondere im Hinblick auf den Heimvertrag, die Entgelterhöhung, die Vertragsdauer und die Mitwirkung der Bewohner.
- Schutz der Würde und Interessen der Bewohner
- Förderung und Wahrung der Selbständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Bewohner
- Sicherung der Qualität des Wohnens und der Betreuung
- Steigerung der Transparenz und Vergleichbarkeit von Heimleistungen
- Stärkung der Mitwirkung der Bewohner durch den Heimbeirat
Zusammenfassung der Kapitel
Geschichte und Hintergrund des Heimgesetzes
Das Heimgesetz wurde 1975 eingeführt, um Missstände im Pflegebereich zu beheben. Es wurde mehrmals novelliert, um den gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden. Die letzte Novellierung trat am 1.1.2002 in Kraft. Die Ziele der Novellierung umfassen den Schutz der Würde und Interessen der Bewohner, die Förderung der Selbstbestimmung und die Sicherung der Qualität des Wohnens und der Betreuung.
Die Paragraphen 55, 57, 58 und 510 des neuen Heimgesetzes; Veränderungen für Betreiber und Bewohner
55: Der Heimvertrag
Der Heimvertrag muss den Bewohnern umfassend über die Leistungen und Kosten aufklären. Die Betreiber müssen die Leistungen im Vertrag detailliert aufschlüsseln und nach Preisen differenzieren. Das Entgelt muss angemessen sein und darf nicht nach Kostenträgern differenziert werden. Der Bewohner hat das Recht, das Entgelt zu kürzen, wenn zugesicherte Leistungen nicht erbracht werden. Die Dokumentation spielt eine wichtige Rolle, um Betreiber vor ungerechtfertigten Klagen zu schützen.
57: Die Erhöhung des Entgelts
Eine Entgelterhöhung ist nur bei einer Veränderung der Berechnungsgrundlage zulässig. Der Träger muss den Bewohnern vier Wochen vor Inkrafttreten eine ausführliche Darstellung und Begründung der Erhöhung zukommen lassen. Der Heimbeirat hat das Recht, Einsicht in die Kalkulation des Betreibers zu verlangen und an den Verhandlungen mit den Pflegekassen teilzunehmen. Die Teilnahme des Heimbeirats an den Verhandlungen soll die Bewohner über die Notwendigkeit der Erhöhung informieren und deren Interessen vertreten.
58: Die Vertragsdauer
Der Bewohner kann den Heimvertrag bis zum dritten Werktag eines Kalendormonats schriftlich kündigen. Ein Sonderkundigungsrecht besteht bei einer Entgelterhöhung. Der Bewohner kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Nach dem Tod des Bewohners endet das Vertragsverhältnis. Die Regelungen zur Fortdauer des Vertrags nach dem Tod des Bewohners sind unterschiedlich und werden in der Praxis oft individuell geregelt.
510: Die Mitwirkung der Bewohner
Die Mitwirkung der Bewohner erfolgt hauptsächlich durch den Heimbeirat. Der Heimbeirat hat ein Mitspracherecht bei Belangen der Qualitätssicherung und im Bezug auf die Leistungs-, Vergütungs-, Qualitäts- und Prüfungsvereinbarungen. Der Heimbeirat kann Sachverständige zu Rate ziehen und wird von den zuständigen Behörden beraten. Der Heimbeirat kann „Nicht"-Bewohner, wie Angehörige oder Vertreter von Seniorenvertretungen, wählen. Die Stärkung der Stellung des Heimbeirats soll den Bewohnern ein Instrument für die Gestaltung des Heimes in die Hand geben.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen das Heimgesetz, die Novellierung des Heimgesetzes, Heimvertrag, Entgelterhöhung, Vertragsdauer, Mitwirkung der Bewohner, Heimbeirat, Pflegesatzverhandlungen, Qualitätssicherung, Transparenz, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Bewohner.
- Citation du texte
- Thomas Schwarz (Auteur), 2002, Die Paragraphen §5, §7, §8 und §10 des neuen Heimgesetzes, Veränderungen für Betreiber und Bewohner, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/7162
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