Die Klasse 04ET2 ist eine Unterstufe in Teilzeitform und besteht aus 20 Schülern/ Schülerinnen, neun Schülerinnen und elf Schülern im Alter von 17 bis 25 Jahren. Alle Schüler absolvieren in Ausbildungsbetrieben unterschiedlicher Branchen eine dreijährige Berufsausbildung. Exemplarisch sind zu nennen: Real, Wildcat, A.T.U. Autoteile Unger, Aldi und Bauhaus. Die praktischen Erfahrungen der Auszubildenden sind sehr unterschiedlich. Daraus resultiert, dass die mündlichen Beiträge der Schüler sehr vielfältig sind.
1. Angaben zur Lerngruppe
1.1 Lerngruppenzusammensetzung
Die Klasse 04ET2 ist eine Unterstufe in Teilzeitform und besteht aus 20 Schülern/ Schülerinnen, neun Schülerinnen und elf Schülern im Alter von 17 bis 25 Jahren. Alle Schüler[1] absolvieren in Ausbildungsbetrieben unterschiedlicher Branchen eine dreijährige Berufsausbildung. Exemplarisch sind zu nennen: Real, Wildcat, A.T.U. Autoteile Unger, Aldi und Bauhaus. Die praktischen Erfahrungen der Auszubildenden sind sehr unterschiedlich. Daraus resultiert, dass die mündlichen Beiträge der Schüler sehr vielfältig sind.
1.2 Besonderheiten der Lerngruppe
Die Schüler haben unterschiedliche schulische Vorbildungen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Deshalb ist die Zusammensetzung der Klasse hinsichtlich der schulischen Vorbildung grundsätzlich als heterogen einzustufen. Dies spiegelt sich durchaus auch in der Leistungsfähigkeit wider. Neben vier Leistungsträgern gibt es fünf äußerst schwache Schüler. Die Defizite der schwächeren Schüler liegen sowohl im sprachlichen als auch im schriftlichen Bereich. Sie erbringen unregelmäßige Unterrichtsbeiträge und können nur wenig abstrahieren. Einige Schüler zeigen ein eher stilles und introvertiertes Verhalten. Die Reserviertheit dieser Schüler wird durch
die Lehrperson unter anderem auch dadurch aufgefangen, dass in der Präsentationsphase stets andere Schüler die Rolle des Gruppensprechers ausüben. Zudem präsentieren zumeist zwei Gruppensprecher die Ergebnisse ihrer jeweiligen Gruppe. Auch mit der Auswahl der Aufgabenstellungen wird durch die Lehrperson versucht, die stilleren Schüler in das Unterrichtsgespräch zu integrieren. Der Komplexitätsgrad der Aufgaben wird in der Weise differenziert, dass durch leichtere Aufgabenstellungen den stilleren Schülern die Gelegenheit gegeben wird, Lösungen vorzutragen und zu interpretieren. Es gibt einen Außenseiter in der Lerngruppe. Er kommt unregelmäßig und oft verspätet zum Unterricht. Es gelingt ihm zudem nicht, sich in die Klassengemeinschaft zu integrieren.
1.3 Ausprägungen der Kompetenzbereiche in der Lerngruppe
Bei der Beurteilung des Leistungsvermögens dieser Lerngruppe ist die Handlungskompetenz insgesamt in einem durchschnittlichen Bereich einzustufen.
- Fachkompetenz
Das Arbeiten mit Gesetzestexten ist den Schülern noch nicht bekannt. Innerhalb dieser Unterrichtsreihe bietet es sich an, die Schüler sukzessive an den Umgang mit Gesetzestexten heranzuführen. Sie sollen lernen, juristische Formulierungen zu verstehen und nachzuvollziehen, und sie auf bekannte und neue Sachverhalte anzuwenden. Die Schüler wissen, was man unter einer Willenserklärung versteht, kennen die unterschiedlichen Arten von Rechtsgeschäften und sind in der Lage die Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von beispielhaften Fällen zu beurteilen. Desweiteren kennen die Schüler die Säulen der Vertragsfreiheit und können anhand von Beispielen die Grenzen der Vertragsfreiheit aufzeigen.
Es macht ihnen keine Probleme ihre Ergebnisse an der Tafel oder am OHP vor dem Plenum zu präsentieren.
- Sozialkompetenz
Das Lernklima in der Klasse ist als angenehm zu bezeichnen. Die Schüler gehen überwiegend freundlich miteinander um. Obwohl sie keine Probleme haben in neuen Gruppen zusammenzuarbeiten, kann beobachtet werden, dass bevorzugte, meist
geschlechtsgleiche Gruppenkonstellationen bei freier Gruppenbildung zustande kommen, was auf die unterschiedlichen Charaktere in dieser Lerngruppe zurückzuführen ist. Aus diesem Grunde werden die Gruppenzusammensetzungen zumeist von der Lehrperson vorgegeben oder mit Hilfe von Zufallsverfahren ermittelt. Insgesamt ist die Lerngruppe offen für eine Kritik ihrer Ergebnisse, so dass Verbesserungsvorschläge akzeptiert und umgesetzt werden.
1.4 Unterrichtseinsatz in der Klasse
Die Klasse ist mir seit dem 07. April 2005 durch Hospitationen in den Fächern Kundenkommunikation und -service (Lernfeld 3: Kunden im Servicebereich Kasse betreuen) und Wirtschafts- und Sozialprozesse (Lernfeld 1: Das Einzelhandelsunternehmen repräsentieren) bekannt. Ich erteile seit dem 2. Juni die zwei Wochenstunden in dem Fach Kundenkommunikation und -service.
Meine Unterrichtserfahrungen in dieser Klasse sind sehr positiv, da sich die Schüler mir gegenüber sehr freundlich und aufgeschlossen verhalten. Allerdings gestaltet es sich etwas schwierig ein vollkommen eingespieltes Verhältnis zur Klasse aufzubauen, da der Unterricht, bedingt durch diverse Feiertage im Monat Mai, öfters ausgefallen ist.
2. Didaktisch-methodische Analyse
2.1 Vorgaben der Richtlinien/ Legitimation des Themas
Seit dem 01.08.2004 ist für den Ausbildungsberuf Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel erstmals ein Rahmenlehrplan in Kraft getreten, der nach dem Lernfeld-Konzept strukturiert ist.
Die Inhalte der Unterrichtsreihe sind gemäß diesen Richtlinien thematisch dem Lernfeld 3 Kunden im Servicebereich Kasse betreuen zugeordnet. In der Zielformulierung heißt es: „Sie schließen unter Beachtung rechtlicher und betrieblicher Regelungen Kaufverträge ab. Bei Bedarf weisen sie die Kunden auf die Verwendung von AGB hin.“
Die didaktische Jahresplanung sieht die Behandlung der Unterrichtsreihe Rechtliche und betriebliche Grundlagen zum Ende des Lernfeldes 3 in der Unterstufe vor.
2.2 Einordnung der Unterrichtsstunde in die Unterrichtsreihe
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2.3 Hauptintention
Der didaktische Schwerpunkt der heutigen Stunde liegt darin, den Schülern einen Zugang zu dem komplexen Thema Allgemeine Geschäftsbedingungen[2] zu ermöglichen und sie dahingehend zu sensibilisieren, dass sie selbstständig in scheinbar übersichtlichen, bekannten und unverfänglichen Alltagssituationen auf solche Informationsquellen achten bzw. diese aktiv suchen, die Auskünfte über rechtliche Vorteile bzw. Risiken geben. Die Schüler sollen verstehen, dass sie in ihrer Rolle als Konsument, in der sie täglich (Kauf-) Verträge eingehen, heutzutage Unwissenheit nicht vor rechtlichen und mithin ökonomischen Nachteilen schützt. Dabei sollen sie erkennen, dass häufig keine Verpflichtung Dritter besteht, in jedem individuellen Einzelfall in besonderer Weise betonend auf juristische Aspekte hinzuweisen, die als grundsätzlich und üblich vorausgesetzt werden – in diesem Fall AGB als Vertragsbestandteil.
Obwohl die AGB ein wesentlicher Bestandteil des ökonomischen Lebens sind, sind sie der überwiegenden Mehrheit der Schüler unbekannt. Ziel der Stunde ist es deshalb nicht, einen vollständigen Überblick über sämtliche Aspekte der AGB zu geben, sondern AGB als Vertragsbestandteil kennen zu lernen und den Schülern Ansätze zu einem Umgang mit den Bedingungen und ihrer Beurteilung zu vermitteln.
[...]
[1] Zur Vereinfachung des Leseflusses sind mit der Bezeichnung Schüler im laufenden Text Schülerinnen und Schüler gleichermaßen gemeint.
[2] Im Folgenden wird statt Allgemeiner Geschäftsbedingungen die Abkürzung AGB verwendet.
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