Aus dem Leben heraus sind der Wege zwei Dir geöffnet,
Zum Ideale führt einer, der and’re zum Tod.
Friedrich Schiller
Ideal ist ein Zustand, der als vollkommen und erstrebenswert erachtet wird. So gesehen könnten die OECD Principles of Corporate Governance und der Deutsche Corporate Governance Kodex als Ideale angesehen werden. Beispielsweise soll der Deutsche Corporate Governance Kodex das „...deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar machen.“ und „...das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften fördern...“1. Kurz gesagt, es soll mit den Kodizes das Vertrauen in die sogenannte Good Corporate Governance, also die gute Unternehmensleitung und - überwachung gesteigert werden.
Vor dem Hintergrund vielzitierter Unternehmenszusammenbrüche und - schieflagen2 und den Forderungen internationaler Kapital- und Gütermärkte nach transparenter Unternehmensleitung und -überwachung hat die Diskussion um Corporate Governance einen neuen Stellenwert gewonnen. Daraus resultieren unter anderem auch verstärkte Anforderungen an die Unternehmensleitung im Umgang mit ihren Anspruchsgruppen bzw. Stakeholdern. Noch immer werden die Vor- und Nachteile einer Ausrichtung am Shareholder Value oder Stakeholder Value kontrovers diskutiert. Dennoch haben bereits zahlreiche Unternehmen erkannt, dass ihnen auch eine bedeutende gesellschaftliche Verantwortung zukommt. Eine Vielzahl von ihnen bekennt und engagiert sich bereits im Sinne der Corporate Social Responsibility (CSR). Auch dies ist Zeichen für eine Abkehr von einer primären und ausschließlichen Ausrichtung am Shareholder Value. Diese Arbeit soll aufzeigen, welche Anforderungen sich für die Unternehmen aus einer nachhaltigen Unternehmensführung ergeben, wie diese umzusetzen sind und welche Vorteile sich aus diesem umfassenden Ansatz ergeben.
1 Deutscher Corporate Governance Kodex, Präambel
2 vgl. Schewe (Unternehmensverfassung) S. 204; Macharzina u. Oesterle (Handbuch) S. 1054
Inhalt
1. Einleitung
2. Begriffsbestimmungen
2.1. Corporate Governance
2.2. Corporate Social Responsibility (CSR)
3. Anspruchsgruppenmanagement und Controlling
3.1. Stakeholder als Anspruchsgruppen
3.2. Anspruchsgruppenmanagement
3.2.1. Systematisierung der Anspruchgruppen
3.2.2. Wirkungsrichtungen des Anspruchsgruppenmanagements
3.3. Einordnung des Controllings
3.4. Das Anspruchsgruppenkonzept und Controlling
4. Diskussion von CSR anhand von Arbeitnehmer- und Umweltinteressen
4.1. Die Arbeitnehmer als Anspruchsgruppe
4.2. Die Umwelt als Anspruchsgruppe
4.3. Nachhaltigkeitsberichterstattung
5. Fazit
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildung 1: Kategorisierung der Unternehmensumwelt
Abbildung 2: anspruchsgruppenorientierte Unternehmensmaßnahmen
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Aus dem Leben heraus sind der Wege zwei Dir geöffnet,
Zum Ideale führt einer, der and’re zum Tod.
Friedrich Schiller
Ideal ist ein Zustand, der als vollkommen und erstrebenswert erachtet wird. So gesehen könnten die OECD Principles of Corporate Governance und der Deutsche Corporate Governance Kodex als Ideale angesehen werden. Beispielsweise soll der Deutsche Corporate Governance Kodex das „...deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar machen.“ und „...das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften fördern...“[1]. Kurz gesagt, es soll mit den Kodizes das Vertrauen in die sogenannte Good Corporate Governance, also die gute Unternehmensleitung und -überwachung gesteigert werden.
Vor dem Hintergrund vielzitierter Unternehmenszusammenbrüche und -schieflagen[2] und den Forderungen internationaler Kapital- und Gütermärkte nach transparenter Unternehmensleitung und -überwachung hat die Diskussion um Corporate Governance einen neuen Stellenwert gewonnen. Daraus resultieren unter anderem auch verstärkte Anforderungen an die Unternehmensleitung im Umgang mit ihren Anspruchsgruppen bzw. Stakeholdern.
Noch immer werden die Vor- und Nachteile einer Ausrichtung am Shareholder Value oder Stakeholder Value kontrovers diskutiert. Dennoch haben bereits zahlreiche Unternehmen erkannt, dass ihnen auch eine bedeutende gesellschaftliche Verantwortung zukommt. Eine Vielzahl von ihnen bekennt und engagiert sich bereits im Sinne der Corporate Social Responsibility (CSR). Auch dies ist Zeichen für eine Abkehr von einer primären und ausschließlichen Ausrichtung am Shareholder Value.
Diese Arbeit soll aufzeigen, welche Anforderungen sich für die Unternehmen aus einer nachhaltigen Unternehmensführung ergeben, wie diese umzusetzen sind und welche Vorteile sich aus diesem umfassenden Ansatz ergeben.
2. Begriffsbestimmungen
2.1. Corporate Governance
Eine als allgemeingültig geltende Definition des Begriffes der Corporate Governance konnte sich bisher nicht etablieren[3]. Aus der Vielzahl der Begriffsauslegungen hat sich die allgemeine Ansicht herauskristallisiert, dass hierunter die Unternehmensleitung und -kontrolle zu verstehen sei.
Konkretisierend erachtet Wentges Corporate Governance als „... die Menge aller Sachverhalte, Verhaltensleitlinien und Regeln einschließlich der Instrumente zu ihrer Durchsetzung...“, die bestimmen, „... auf welche Art und Weise Unternehmungen geleitet und kontrolliert werden“[4]. Speckbacher sieht Corporate Governance als den „institutionellen Rahmen zur Regulierung der wechselseitigen Beziehungen der am Unternehmensgeschehen beteiligten Gruppen hinsichtlich seiner Bedeutung für die Unternehmensführung“[5]. Die Spannweite der Definitionsansätze reicht von der Unernehmensleitung und -kontrolle im Sinne der Shareholder bis hin zu einer verantwortungsvollen Unternehmensführung im Sinne aller Stakeholder.
Im Rahmen dieser Arbeit soll der oben aufgeführten Definition nach Speckbacher gefolgt werden.
2.2. Corporate Social Responsibility (CSR)
Wörtlich übersetzt bedeutet dies Soziale Verantwortung von Unternehmen (SVU). Treffender wäre allerdings eine Übersetzung als gesellschaftliche Verantwortung. Die Europäische Kommission definiert CSR als “...ein Konzept, das den Unternehmen als Grundlage dient, auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihre Unternehmenstätigkeit und in die Wechselbeziehungen mit den Stakeholdern zu integrieren“[6]. Dabei wird gesellschaftlich verantwortliches Handeln gesehen, wenn über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus in „Humankapital, in die Umwelt und die Beziehungen zu anderen Stakeholdern“ investiert wird[7].
Empt versteht CSR als freiwilliges und altruistisches Verhalten von Unternehmen ohne rechtliche Verpflichtung im Interesse anderer als den Teilhabern auf Kosten der Anteilseigner ohne langfristige Profitsteigerung als Folge der Entscheidung[8].
BDI und BDA führen zudem an, dass sich CSR „auf die drei Säulen Wirtschaft, Soziales und Umwelt stützt“[9].
[...]
[1] Deutscher Corporate Governance Kodex, Präambel
[2] vgl. Schewe (Unternehmensverfassung) S. 204; Macharzina u. Oesterle (Handbuch) S. 1054
[3] Vgl. Blum (Corporate) S.9
[4] Wentges (Corporate) S. 2
[5] Kumar, Osterloh, Schreyögg (Unternehmensethik) S. 17
[6] Europäische Kommission (Rahmenbedingungen) S. 8
[7] Europäische Kommission (Rahmenbedingungen) S. 8
[8] Vgl. Empt (Corporate) S. 25
[9] BDI (Kernpunkte) S. 2
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