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Technische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten nach § 100i StPO

Titre: Technische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten nach § 100i StPO

Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours , 2017 , 9 Pages , Note: 2,3

Autor:in: Anonym (Auteur)

Droit - Autres
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Résumé Extrait Résumé des informations

Diese Arbeit thematisiert die Möglichkeiten von technischen Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten nach § 100i StPO. Eingriffe in die Telekommunikation sind heute im digitalen Zeitalter von besonderer Bedeutung im strafprozessualen Ermittlungsverfahren.

In dieser Arbeit geht der Verfasser näher auf den § 100i Abs. 1 StPO ein. Die rechtlichen Grundlagen werden zusammengefasst und ihre Bedeutung für die polizeilichen Maßnahmen erläutert.

Eingriffe in die Telekommunikation sind heute im digitalen Zeitalter von besonderer Bedeutung im strafprozessualen Ermittlungsverfahren. Die rechtlichen Grundlagen, die sich aus den §§ 100a und 100g StPO ergeben, wurden erläutert und fanden am Beispiel einer Filmszene ihre Anwendung. Der § 100i StPO, technische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten, wurde dabei in einem Kapitel beiläufig angeschnitten. In dieser Seminararbeit geht der Verfasser nun näher auf den § 100i Abs. 1 StPO ein. Die rechtlichen Grundlagen werden zusammengefasst und erläutert. Dem Plenum wird die technische Funktionsweise eines IMSI-Catchers in Form eines Referates vorgestellt.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

  • EINLEITUNG
  • ALLGEMEINES
  • DER IMSI-CATCHER - TECHNISCHER FUNKTIONSUMFANG
    • ERMITTLUNG DER GERÄTE- UND KARTENUMMER (§ 1001 ABS. 1 NR. 1 STPO)
    • STANDORTERMITTLUNG EINES MOBILTELEFONS (§100I ABS. 1 NR. 2 STPO)
    • ADRESSAT
    • FORMELLE ANORDNUNGSVORAUSSETZUNGEN (§ 1001 ABS. 3 STPO)
  • AUSWERTUNG
  • LITERATURVERZEICHNIS
    • KOMMENTARE
    • LEHRBÜCHER
    • INTERNETQUELLEN

Zielsetzung und Themenschwerpunkte

Diese Seminararbeit befasst sich mit dem Einsatz von IMSI-Catchern im Strafprozessrecht. Das Ziel der Arbeit ist es, die rechtlichen Grundlagen des § 100i Abs. 1 StPO zu erläutern und die technische Funktionsweise eines IMSI-Catchers zu beschreiben.

  • Rechtliche Grundlagen des § 100i Abs. 1 StPO
  • Technische Funktionsweise eines IMSI-Catchers
  • Eingriffsvoraussetzungen für den Einsatz von IMSI-Catchern
  • Praxisrelevanz von IMSI-Catchern im Strafprozess
  • Datenschutzrechtliche Aspekte des Einsatzes von IMSI-Catchern

Zusammenfassung der Kapitel

Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die den Kontext des Themas und die Relevanz des Einsatzes von IMSI-Catchern im Strafprozessrecht beleuchtet. Im zweiten Kapitel werden allgemeine Informationen über die Rechtsgrundlagen des § 100i Abs. 1 StPO gegeben. Das dritte Kapitel geht auf die technische Funktionsweise eines IMSI-Catchers ein und erläutert die Funktionsweise der IMSI und IMEI. In Kapitel 4 werden die Eingriffsvoraussetzungen des § 100i Abs. 1 StPO im Detail dargestellt. Die Arbeit behandelt die Anforderungen an den qualifizierten Verdacht sowie die Notwendigkeit einer förmlichen Anordnung durch die zuständige Behörde.

Schlüsselwörter

Die Arbeit befasst sich mit den folgenden Schlüsselbegriffen: IMSI-Catcher, § 100i StPO, Strafprozessordnung, Telekommunikationsüberwachung, Geräte- und Kartennummer, Standortermittlung, Eingriffsvoraussetzungen, qualifizierter Verdacht, Datenschutzrecht.

Häufig gestellte Fragen

Was regelt der § 100i der Strafprozessordnung (StPO)?

Er regelt den Einsatz technischer Mittel zur Ermittlung der Geräte- und Kartennummer (IMSI/IMEI) sowie zur Standortermittlung von Mobilfunkendgeräten.

Wie funktioniert ein IMSI-Catcher technisch?

Das Gerät simuliert eine Basisstation (Funkzelle), wodurch sich Mobiltelefone in der Nähe einwählen und ihre Identifikationsnummern preisgeben.

Was ist der Unterschied zwischen IMSI und IMEI?

Die IMSI identifiziert den Mobilfunkteilnehmer (SIM-Karte), während die IMEI die eindeutige Seriennummer des Endgeräts (Hardware) darstellt.

Welche formellen Voraussetzungen müssen für den Einsatz erfüllt sein?

Es bedarf eines qualifizierten Verdachts einer Straftat von erheblicher Bedeutung und einer förmlichen Anordnung durch die zuständige Behörde gemäß § 100i Abs. 3 StPO.

Können mit einem IMSI-Catcher auch Gespräche abgehört werden?

Der § 100i StPO bezieht sich primär auf die Identifizierung und Standortermittlung; das Abhören von Inhalten unterliegt den strengeren Voraussetzungen der §§ 100a ff. StPO.

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Résumé des informations

Titre
Technische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten nach § 100i StPO
Cours
Oberseminar
Note
2,3
Auteur
Anonym (Auteur)
Année de publication
2017
Pages
9
N° de catalogue
V520355
ISBN (ebook)
9783346116864
Langue
allemand
mots-clé
§ 100i StPO Technische Ermittlungsmaßnahmen Mobilfunkendgeräten Technische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten Eingriffsrecht Oberseminar Tatort Film IMSI-Catchers
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Anonym (Auteur), 2017, Technische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten nach § 100i StPO, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/520355
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Extrait de  9  pages
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