Als Octavian am 13. Januar 27 v. Chr. auf seine außerordentlichen Vollmachten, die er im Bürgerkrieg gegen Antonius und Kleopatra erhalten hatte, verzichtete und somit in den nächsten zwei Tagen die Verfassung der Republik dem Schein nach wiederherstellte, hat er eine neue Regierungsform erschaffen, die fast drei Jahrhunderte bestehen blieb und jede monarchische Regierung in Europa prägte. Doch wie kam es zu diesem Ausgleich? Was veranlasste Octavian dazu seine Stellung im Staat aufzugeben, nur um im Schein der Republik eine noch größere Stellung einzunehmen? Warum ernannte er sich nicht zum König oder Diktator? War der Ausgleich ein spontaner Akt oder war er geplant? Wie groß waren die neuen Vollmachten, die der Princeps vom Senat erhielt und welche Rolle spielte die religiöse Erhöhung des Augustus? In dieser Arbeit werden nicht nur diese Fragen erörtert sondern auch ein Einblick in die Zukunft vorgenommen. War das Prinzipat wirklich eine wiederhergestellte Republik oder eine Monarchie? Diese Frage wird anhand der römischen Prinzipatsverfassung ausgearbeitet, die aufzeigt, wie sich die einzelnen Organe der Republik im Prinzipat weiterentwickelt haben.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der Weg zum Ausgleich
2.1. Die Notwendigkeit einer neuen Ordnung und die 3 Vorbereitungen in den Jahren nach dem Bürgerkrieg
3. Die Rückgabe der Republik am 13. bis 16. Januar 27 v. Chr
3.1. Die Macht des Princeps
3.1.1. Die Provinzen
3.1.2. Die besonderen Ehrungen
4. Republica restituta oder Monarchie
5. Fazit
6. Quellen- und Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Als Octavian am 13. Januar 27 v. Chr. auf seine außerordentlichen Vollmachten, die er im Bürgerkrieg gegen Antonius und Kleopatra erhalten hatte, verzichtete und somit in den nächsten zwei Tagen die Verfassung der Republik dem Schein nach wiederherstellte, hat er eine neue Regierungsform erschaffen, die fast drei Jahrhunderte bestehen blieb und jede monarchische Regierung in Europa prägte. Doch wie kam es zu diesem Ausgleich? Was veranlasste Octavian dazu seine Stellung im Staat aufzugeben, nur um im Schein der Republik eine noch größere Stellung einzunehmen? Warum ernannte er sich nicht zum König oder Diktator? War der Ausgleich ein spontaner Akt oder war er geplant? Wie groß waren die neuen Vollmachten, die der Princeps vom Senat erhielt und welche Rolle spielte die religiöse Erhöhung des Augustus?
In dieser Arbeit werden nicht nur diese Fragen erörtert sondern auch ein Einblick in die Zukunft vorgenommen. War das Prinzipat wirklich eine wiederhergestellte Republik oder eine Monarchie? Diese Frage wird anhand der römischen Prinzipatsverfassung ausgearbeitet, die aufzeigt, wie sich die einzelnen Organe der Republik im Pronzipat weiterentwickelt haben.
2. Der Weg zum Ausgleich
2.1. Die Notwendigkeit einer neuen Ordnung und die Vorbereitungen in den Jahren nach dem Bürgerkrieg
Nach dem Bürgerkrieg stellte sich für Octavian die Frage, wie er seine neu errungene Machtstellung in Rom bewahren konnte. Als Sohn des Diktators Caesar, Erbe des julischen Geschlechts und divi filius hatte Augustus eine zu hohe Stellung um ernsthaft zu erwägen seine hart erkämpfte Stellung aufzugeben[1]. So fanden nach Actium intensive Gespräche zwischen Octavian und seinen Anhängern statt, die klären sollten welche politische Form Octavians Macht bewahrt, ohne dass sie einen illegalen Charakter hat[2].
„Alles musste anders werden, damit alles so bleiben konnte wie es war“[3]. Da die Zeit der Bürgerkriege durch Unrechtsakte und Gewalt im öffentlichen Bewusstsein war, war es nötig mit dieser abzuschließen um die Zustimmung der Öffentlichkeit zu erhalten[4]. Eine Monarchie kam nicht in Frage, weil sie zu sehr an die hellenistischen Könige in Makedonien, Syrien und Ägypten erinnerte, die von den Römern verachtet wurden. Da diese Könige als rex bezeichnet wurden, wie die altrömischen Könige, kam dieser Titel auch in Hinsicht auf das altrömische Königtum für Octavian nicht in Frage[5]. So entschieden sich Octavian und seine Anhänger die alte Konsulatsverfassung dem Namen nach wieder herzustellen, es musste nur noch der günstike Zeitpunkt abgewartet werden, damit die Wiederherstellung der Republik auch als natürlich erschien[6].
[...]
[1] S. [siehe] W. Kunkel: Über das Wesen des augusteischen Prinzipats (1961) in: W. Schmitthenner (Hg.): Augustus. Darmstadt 1969. S. 315. Künftig zitiert: Kunkel: Über das Wesen des augusteischen Prinzipats.
[2] S. W. Eck: Augustus und seine Zeit. München 20033 ,S. 41. Künftig zitiert: Eck: Augustus.
[3] K. Bringmann/T. Schäfer: Augustus und die Begründung des römischen Kaisertums. Berlin 2002, S. 46. Künftig zitiert: Bringmann/Schäfer: Augustus.
[4] S. Bringmann/Schäfer: Augustus. S. 46.
[5] S. Kunkel: Über das Wesen des augusteischen Prinzipats. S. 316 f.
[6] Für das Folgende s. Eck: Augustus.
- Citar trabajo
- Melissa Wilke (Autor), 2005, Der Ausgleich von 27 v. Chr, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/47713
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