Diese Arbeit setzt sich mit den Voraussetzungen, Möglichkeiten und Folgen der Vorschriften des 17. Titels (§§ 198 bis 201) GVG auseinander, der einen Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vorsieht.
Der Rechtsschutz eines Bürgers ist in Deutschland ein hohes Gut, der er sich auch im GG wiederfindet. Art. 19 Abs. 4 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG eröffnet jedem Bürger eine Rechtsschutzgarantie, wenn er durch öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt wird. Diese Rechtsschutzgarantie beinhaltet zwar die Garantie auf einen wirksamen Rechtsschutz, zeitliche Vorgaben sind ihr aber nicht zu entnehmen. Auch den einzelnen, jeweils für die verschiedenen Gerichtsbarkeiten geltenden Verfahrensvorschriften vor Einführung des ÜberlVfRSchG sahen keine zeitlichen Vorgaben für gerichtliche Entscheidungen vor.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Einführung
- Probleme und Ziele der Arbeit
- Entstehung eines nationalen Rechtsbehelfs bei überlanger Verfahrensdauer
- Entscheidung des EGMR in dem Verfahren Kudla ./. Polen
- Entscheidung des EGMR in dem Verfahren Sürmeli ./. Deutschland
- Pilotentscheidung des EGMR in dem Verfahren Rumpf ./. Deutschland
- Rechtsschutz bei überlanger Verfahrensdauer nach §§ 198 ff. GVG
- Normzweck
- Zuständigkeit
- Voraussetzungen und Inhalt
- Anspruchsberechtigter
- Anspruchsgegner
- Gerichtsverfahren
- Unangemessene Dauer des Gerichtsverfahrens
- Schwierigkeit des Verfahrens
- Bedeutung des Verfahrens
- Verhalten des späteren Entschädigungsklägers
- Verhalten Dritter
- Verzögerungsrüge
- Form und Inhalt
- Zeitpunkt
- Entschädigung
- Zulässigkeit
- Materieller und immaterieller Nachteil
- Wiedergutmachung auf andere Weise
- Finanzgerichtsbarkeit
- Entwicklung der Verfahrensdauer finanzgerichtlicher Gerichtsverfahren
- Finanzgerichte
- Bundesfinanzhof
- Gesonderte Betrachtung der Finanzgerichtsbarkeit
- Betrachtung einzelner Verfahrensarten
- Erstinstanzliche Klageverfahren
- Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
- Prozesskostenhilfe
- Spannungsverhältnis der §§ 198 ff. GVG zu anderen Rechtsschutzmöglichkeiten
- Amtshaftungsanspruch gem. § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG
- Dienstaufsichtsbeschwerde
- Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit
- Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht
- Individualbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
- (Eigene) Beurteilung der Stärken und Schwächen des Entschädigungsverfahrens
- Schwächen
- Stärken
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit dem Thema der Entschädigung bei unangemessener Dauer finanzgerichtlicher Verfahren. Das Ziel der Arbeit ist es, die rechtlichen Grundlagen des Entschädigungsanspruchs nach §§ 198 ff. GVG im Kontext der Finanzgerichtsbarkeit zu untersuchen und die Stärken und Schwächen des Verfahrens zu analysieren.
- Rechtsschutz des Bürgers bei überlanger Dauer eines finanzgerichtlichen Verfahrens
- Entwicklung der Verfahrensdauer in der Finanzgerichtsbarkeit
- Analyse des Entschädigungsverfahrens nach §§ 198 ff. GVG
- Bewertung der Stärken und Schwächen des Entschädigungsverfahrens
- Spannungsverhältnis zu anderen Rechtsschutzmöglichkeiten
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die den aktuellen Stand der Rechtsprechung in Bezug auf Entschädigung bei überlanger Verfahrensdauer beleuchtet und die Ziele der Arbeit darlegt. Das zweite Kapitel widmet sich der Entstehung eines nationalen Rechtsbehelfs bei überlanger Verfahrensdauer und beleuchtet die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in den Fällen Kudla, Sürmeli und Rumpf. Kapitel 3 analysiert den Rechtsschutz nach §§ 198 ff. GVG im Detail, indem es die Voraussetzungen und den Inhalt des Entschädigungsanspruchs sowie die Verfahrensabläufe beleuchtet. Die Finanzgerichtsbarkeit und ihre Besonderheiten in Bezug auf Verfahrensdauer und Entschädigungsansprüche werden in Kapitel 4 untersucht. Kapitel 5 befasst sich mit dem Spannungsverhältnis der §§ 198 ff. GVG zu anderen Rechtsschutzmöglichkeiten wie Amtshaftungsanspruch, Dienstaufsichtsbeschwerde, Richterablehnung und Verfassungsbeschwerde. In der abschließenden Beurteilung der Stärken und Schwächen des Entschädigungsverfahrens wird der Fokus auf die Praktikabilität und Effektivität des Verfahrens gelegt.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit zentralen Begriffen und Konzepten wie Entschädigung, überlange Verfahrensdauer, Finanzgerichtsbarkeit, Rechtsschutz, §§ 198 ff. GVG, EGMR, Verfahrensdauer, Stärken und Schwächen, Spannungsverhältnis, Rechtsschutzmöglichkeiten.
Häufig gestellte Fragen
Was tun bei überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens?
Bürger können nach den §§ 198 ff. GVG eine Entschädigung fordern, wenn ein Verfahren unangemessen lange gedauert hat.
Was ist eine Verzögerungsrüge?
Dies ist eine formelle Rüge, die während des laufenden Verfahrens erhoben werden muss, um später einen Entschädigungsanspruch geltend machen zu können.
Wie wird eine 'unangemessene Dauer' definiert?
Die Angemessenheit richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der Schwierigkeit des Verfahrens und dem Verhalten der Beteiligten.
Gibt es Entschädigung für immaterielle Nachteile?
Ja, das Gesetz sieht eine pauschale Entschädigung für die psychische Belastung und Ungewissheit vor, die durch die Verzögerung entsteht.
Welche Besonderheiten gelten in der Finanzgerichtsbarkeit?
Die Arbeit untersucht die spezifische Entwicklung der Verfahrensdauer bei Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof im Vergleich zu anderen Gerichtsbarkeiten.
- Quote paper
- Patrick Stechel (Author), 2018, Rechtsschutz des Bürgers. Entschädigung bei unangemessener Dauer finanzgerichtlicher Verfahren, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/470269