Spätestens mit den erschreckenden Wahlerfolgen der NPD in Sachsen und dem Einzug von NPD-Abgeordneten in den sächsischen Landtag zeigte sich, daß die rechtsextreme NPD doch in der Lage ist, eine beträchtliche Anzahl von Wählerstimmen auf sich zu vereinen. Gegen diese Partei lief schon einmal ein Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Hier sollen nun die verschiedenen Argumente für ein Parteiverbot und Zweifel wider die Sinnhaftigkeit eines Parteiverbots zur Bekämpfung des Rechtsextremismus diskutiert werden. Dabei soll zunächst auf die Selbstdarstellung der Partei eingegangen werden, um Elemente der Rekonstruktion des Nationalsozialismus, die der Partei in der Parteiverbotsdiskussion vorgeworfen wurden auch durch entsprechende Äußerungen im Parteiprogramm belegen zu können. Im weiteren sollen kurz die gesetzlichen Hintergründe der Möglichkeit eines Parteiverbots erläutert werden, bevor auf die Argumentation für und wider eingegangen wird.
Gliederung
1. Einleitung
2. Fakten zur NPD
3. Die Selbstdarstellung der NPD
4. Die Parteiverbotsdiskussion
4.1. Gesetzliche Grundlagen: Die „wehrhafte Demokratie“
4.2. Argumente für ein Verbot der NPD
4.2.1. Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus
4.2.2. Straftaten
4.2.3. „Kampf um die Straße“
4.2.4. „National befreite Zonen“
4.2.5. Zusammenarbeit mit Neonazis und Skinheads und Delegation von Gewalt- aktionen in das Bündnisumfeld
4.3. Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Parteiverbots
5. Was seither passiert ist….
6. Handlungsbedarf…?!!!
7. Literatur
1. Einleitung
Spätestens mit den erschreckenden Wahlerfolgen der NPD in Sachsen und dem Einzug von NPD-Abgeordneten in den sächsischen Landtag zeigte sich, daß die rechtsextreme NPD doch in der Lage ist, eine beträchtliche Anzahl von Wählerstimmen auf sich zu vereinen. Gegen diese Partei lief schon einmal ein Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Hier sollen nun die verschiedenen Argumente für ein Parteiverbot und Zweifel wider die Sinnhaftigkeit eines Parteiverbots zur Bekämpfung des Rechtsextremismus diskutiert werden. Dabei soll zunächst auf die Selbstdarstellung der Partei eingegangen werden, um Elemente der Rekonstruktion des Nationalsozialismus, die der Partei in der Parteiverbotsdiskussion vorgeworfen wurden auch durch entsprechende Äußerungen im Parteiprogramm belegen zu können. Im weiteren sollen kurz die gesetzlichen Hintergründe der Möglichkeit eines Parteiverbots erläutert werden, bevor auf die Argumentation für und wider eingegangen wird.
2. Fakten zur NPD
Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) wurde im November 1964 in Hannover gegründet. Aktuell hat sie etwa 5300 Mitglieder, der Vorsitzende ist Udo Voigt und die stellvertretenden Vorsitzenden sind Holger Apfel (Abgeordneter im sächsischen Landtag), Peter Marx und Ulrich Eigenfeld.[1]
Die NPD wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Inhaltlich vertritt die Partei einen aggressiven Nationalismus und ist offen ausländerfeindlich (Verlangen nach Abschaffung des Asylrechts). Gefordert werden unter anderem die Wiedereinführung einer nationalen Währung und der Austritt Deutschlands aus internationalen Bündnissen wie NATO und EU. Es wird für einen autoritären Staat plädiert und ansonsten im Parteiprogramm eine Mischung aus konservativem Gesellschaftsmodell und sozialistischen Parolen geboten.[2]
Die größten Wahlerfolge hatte die NPD in den 60er Jahren als sie in sieben Landtage gewählt wurde und 1969 bei der Bundestagswahl mit 4,3% nur knapp an der 5%-Hürde scheiterte. Danach geriet die Partei zunächst in einen Abwärtstrend, der aber 2004 durch den Erfolg bei der Landtagswahl in Sachsen gebrochen wurde, wo die NPD 9,2% der Stimmen erzielte. In einigen Ortschaften, besonders der Sächsischen Schweiz, erreichte die NPD knapp 20% der abgegebenen Stimmen.[3]
3. Die Selbstdarstellung der NPD
Für die Argumentation zum Parteiverbot ist es entscheidend, wie die NPD sich selbst darstellt und inwiefern dies Argumente für ein Verbot der Partei sind. Dazu sollen hier
einige der übelsten Passagen aus dem NPD Parteiprogramm angeführt werden:
„…Wir Nationaldemokraten stehen mit aller Konsequenz gegen die verstaubten Ideologien vergangener Jahrhunderte, gegen Aufklärungsutopien und gegen multiethnische Exzesse, denen derzeitig das deutsche Volk ausgesetzt ist…“
„…"Multikulturelle" Gesellschaften sind in Wirklichkeit kulturlose Gesellschaften. ….Deutschland ist das Land der Deutschen und somit die Heimstatt unseres Volkes….“
„…Die kleinste Gemeinschaft innerhalb unseres Volkes ist die Familie. Ihr gehört daher die besondere Zuwendung und Pflege des Staates. Die Familie ist vor allen anderen Lebensgemeinschaften zu fördern. Nationaldemokraten lehnen die jede Gemeinschaft gefährdende "Selbstverwirklichung" und den mit ihr einhergehenden schrankenlosen Egoismus ab….“
„…Die Leistung der Hausfrau und Mutter ist mit keiner Arbeitsleistung anderer Berufe zu vergleichen. Ihr gebührt ein nach Anzahl der Kinder gestaffeltes Hausfrauen- und Müttergehalt, das ihrer vielseitigen Tätigkeit und Verantwortung entspricht. Sie sollte nicht aus finanziellen Gründen außerhäuslich arbeiten müssen, da der Beruf in der Familie sie voll auslastet….“
„…Ziel nationaldemokratischer Wirtschaftspolitik ist die Synthese von unternehmerischer Freiheit und sozialer Verpflichtung. Deshalb bekennt sich die NPD zu einem freien und sozialverpflichteten Unternehmertum. Die Führung der Volkswirtschaft ist jedoch Aufgabe des Staates und unterliegt dessen letzter Verantwortung….“
„…Jeder Deutsche hat das Recht auf Arbeit. Arbeitsplätze sind zuerst an Deutsche zu vergeben. Männer und Frauen sind im Arbeitsleben unter Berücksichtigung des Leistungsprinzips gleich zu behandeln….“
„…Es schadet dem Volk, wenn Deutschland sich als unabhängiger Staat selbst aufgibt, um abhängiger fremdbestimmter Teil eines keinem Volk verpflichteten Wirtschaftsimperiums "EG/EU-Europa" zu werden. Die Aufgabe der eigenen Währung ist ein wesentlicher Schritt in eine verhängnisvolle Richtung. Dem stellt sich die dem Volk verpflichtete Wirtschafts- und Finanzpolitik der Nationaldemokraten entgegen….“[4]
„…Nationaldemokratische Sozialpolitik fühlt sich auch den sozial Schwachen unseres Volkes verpflichtet. Ausländer sind aus dem deutschen Sozialversicherungswesen auszugliedern. Asylanten dürfen keinen einklagbaren Anspruch auf deutsche Sozialleistungen besitzen….“
„…Wir Nationaldemokraten fordern die ersatzlose Streichung des sogenannten "Asylparagraphen" Art. 16a Grundgesetz. Das weltweit einzigartige Asylrecht der Bundesrepublik Deutschland hat nicht nur zu einem Mißbrauch in unvorstellbarem Ausmaß geführt, sondern auch zu einer Belastung der Staatsausgaben in Milliardenhöhe….“
„…Die Wiederherstellung Deutschlands ist mit der Vereinigung der Besatzungskonstruktionen BRD und DDR nicht erreicht. Deutschland ist größer als die Bundesrepublik! Die ersatzlose Streichung der Feindstaatenklauseln in der Charta der Vereinten Nationen ist eine Voraussetzung für die Gleichberechtigung der Völker. Wir fordern die Revision der nach dem Krieg abgeschlossenen Grenzanerkennungsverträge….“
„…Deutschland braucht um seiner Zukunft willen ein nationales Geschichtsbild, das die Kontinuität unseres Volkes in den Mittelpunkt stellt. Wir wehren uns gegen die moralische Selbstvernichtung unserer Nation durch die einseitige Schuldzuweisung zu Lasten Deutschlands, die Aufwertung des Landesverrats und die Verherrlichung alliierter Kriegsverbrecher. Wir fordern deshalb zum Schutz der Ehre des deutschen Volkes: Die Ächtung der Geschichtsklitterung zum Nachteil Deutschlands. Ein Ende der einseitigen Vergangenheitsbewältigung. Wir Deutschen sind kein Volk von Verbrechern….“
„…Wehrdienst ist Ehrendienst am deutschen Volk. Daher bejaht die NPD den soldatischen Dienst in der Bundeswehr. … Die tapfere Haltung deutscher Soldaten aller Zeiten muß Vorbild der Bundeswehr sein. Der Soldat soll wissen, für welche Werte er sich einsetzt und daß ihm niemand zumutet, als Söldner fremden Interessen zu dienen. Der Oberbefehl über deutsche Soldaten muß in deutscher Hand liegen. Die Bildung eines deutschen Generalstabs ist erforderlich. Die NPD fordert zur Aufrechterhaltung der notwendigen Disziplin die Wiedereinführung der Militärgerichtsbarkeit….“
„…Daher fordert die NPD den Austritt aus der NATO und die Schaffung eines gesamteuropäischen Sicherheitssystems. Einsätze im Rahmen der UNO sind abzulehnen, solange es die Feindstaatenklauseln der UNO-Satzung zu Lasten Deutschlands gibt, so daß nicht alle Völker der UN gleichberechtigt sind…“[5]
4. Die Parteiverbotsdiskussion
4.1. Gesetzliche Grundlagen: Die „wehrhafte Demokratie“
Die Möglichkeit eines Parteiverbots ist durch Artikel 21 Satz 2 des Grundgesetzes gegeben, aber nicht mit der Begründung des Extremismus. Der Schutz politischer Parteien ist gegenüber Vereinigungen, die nicht den Status einer politischen Partei genießen und nach dem Vereinsgesetz verboten werden können, wesentlich stärker. Denn Parteien können nicht durch Spruch der Exekutive verboten werden, sondern nur durch das Bundesverfassungsgericht.[6]
Art. 21 GG (Politische Parteien)[7]
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, Ihre Gründung
ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie
müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen
öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf
ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu
beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind
verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das
Bundesverfassungsgericht.
(3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.
Dieser Artikel 21 des Grundgesetzes ist einer der Bestandteile der „wehrhaften Demokratie“, die den Bestandsschutz der Demokratie gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen ermöglicht. Das Problem ist, daß durch diesen Artikel nicht die Verfassung an sich, sondern die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ geschützt ist, wobei nirgendwo im Grundgesetz die Merkmale dieser Grundordnung explizit aufgelistet sind. Seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland sind bisher zwei Parteien verboten worden: die sozialistische Reichspartei SRP und die Kommunistische Partei Deutschlands KPD. Im Urteil zum Verbot der SRP 1952 wurde vom Bundesverfassungsgericht erstmals der Begriff „freiheitlich demokratische Grundordnung“ definiert. Demnach sind mindestens die folgenden Prinzipien für eben jene Grundordnung kennzeichnend: Menschenrechte, Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Verantwortlichkeit der Regierung, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Unabhängigkeit der Gerichte, Mehrparteienprinzip und Chancengleichheit der Parteien einschließlich der Oppositionsfreiheit.
Im KPD-Verbotsurteil bestimmte das Bundesverfassungsgericht darüber hinaus noch, daß eine Partei nicht allein schon deswegen verfassungswidrig ist, wenn sie eines oder mehrere dieser Prinzipien einer freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht anerkennt, sondern daß darüber hinaus eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung und planvolles Vorgehen beim Versuch diese Ordnung zu beseitigen, notwendig sind, um die Verfassungswidrigkeit zu begründen.[8]
Nach Art.21 S.2 GG blieben zwei Verbotsalternativen und zwar entweder wegen Verfassungsstörung durch Ziele, d.h. Versuche die freiheitlich-demokratische Grundordnung durch Propaganda zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder wegen Verfassungsstörung durch Verhalten, d.h. Versuche der Anhänger selbige Grundordnung durch gewaltsame Aktionen zu bekämpfen. Das Dilemma bei der ersten Alternative ist, daß das Verbot bestimmter Auffassungen den Spielregeln der Demokratie widerspricht. Bei der zweiten Verbotsalternative stellt sich dagegen die Frage, ob bloße Agitation reicht oder die Grenze zur politisch motivierten Gewalt überschritten sein muß.[9]
[...]
[1] http://lexikon.freenet.de/Nationaldemokratische_Partei_Deutschlands
[2] ebd.
[3] http://lexikon.freenet.de/Nationaldemokratische_Partei_Deutschlands
[4] http://www.npd.de/parteiprogramme_und_Satzung.htm
[5] http://www.npd.de/parteiprogramme_und_Satzung.htm
[6] Morlok: Schutz der Verfassung durch Parteiverbot? In: Leggewie/Meier (Hrsg.): Verbot der NPD oder Mit Rechtsradikalen leben?, S. 67
[7] Art. 21 GG
[8] Stöss: Rechtsextremismus im vereinten Deutschland, S. 13-16
[9] Meier: „Ob eine konkrete Gefahr besteht, ist belanglos“. In: Leggewie/Meier (Hrsg.): Verbot der NPD oder Mit Rechtsradikalen leben?, S. 15/16
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- Jasmin Becker (Autor), 2005, NPD-Verbot. Für und Wider, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/40902
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