Argumentationsfindung -hier- zur Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags im Rahmen der Grundrechtsprüfung.
Inhaltsverzeichnis
- Verstoß des Rundfunkbeitrags in Gestalt des Rundfunkbeitragsbescheides gegen Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 1 GG.
- Verstoß des Rundfunkbeitrags in Gestalt des Festsetzungsbescheides gegen die negative Informationsfreiheit gegen Art. 511 GG.
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Seminarschrift untersucht die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags aus juristischer Sicht. Sie analysiert, ob der Beitrag gegen Grundrechte verstößt, insbesondere gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG) und die negative Informationsfreiheit (Art. 5 I 2 2. Fall GG).
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- Negative Informationsfreiheit
- Verhältnismäßigkeit der Eingriffe
- Grundversorgung mit Informationen
- Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Zusammenfassung der Kapitel
Verstoß des Rundfunkbeitrags in Gestalt des Rundfunkbeitragsbescheides gegen Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 1 GG.
Dieses Kapitel argumentiert, dass der Rundfunkbeitrag das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, indem er die Speicherung und Verwendung persönlicher Daten durch die Rundfunkanstalten ermöglicht, ohne eine ausreichende Rechtsgrundlage und ohne Verhältnismäßigkeit.
Verstoß des Rundfunkbeitrags in Gestalt des Festsetzungsbescheides gegen die negative Informationsfreiheit gegen Art. 511 GG.
Dieses Kapitel stellt die Frage, ob der Rundfunkbeitrag die negative Informationsfreiheit verletzt, indem er eine Zwangsabgabe für die Möglichkeit des Rundfunkempfangs erhebt, unabhängig davon, ob der Einzelne diesen tatsächlich nutzt. Die Argumentation konzentriert sich auf die Frage, ob die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch eine Zwangsabgabe gerechtfertigt ist und ob dies den Informationsanspruch des Einzelnen unzulässig einschränkt.
Schlüsselwörter
Rundfunkbeitrag, informationelle Selbstbestimmung, negative Informationsfreiheit, Art. 2 GG, Art. 5 GG, öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Zwangsabgabe, Datenverarbeitung, Grundversorgung, Informationsanspruch, Verfassungswidrigkeit.
Häufig gestellte Fragen
Verstößt der Rundfunkbeitrag gegen die informationelle Selbstbestimmung?
Die Arbeit argumentiert, dass die Speicherung und Verarbeitung persönlicher Daten durch Rundfunkanstalten ohne ausreichende Rechtsgrundlage gegen Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG verstoßen könnte.
Was ist die „negative Informationsfreiheit“?
Sie bezeichnet das Recht des Einzelnen, sich Informationen nicht aufdrängen zu lassen und nicht für Informationsangebote zahlen zu müssen, die er nicht nutzen möchte.
Ist die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch eine Zwangsabgabe verhältnismäßig?
Dies ist ein zentraler Kritikpunkt. Die Arbeit untersucht, ob die Erhebung des Beitrags unabhängig von der tatsächlichen Nutzung eine unzulässige Belastung darstellt.
Welche Rolle spielt die „Grundversorgung“ in der Argumentation?
Befürworter sehen im Beitrag die Sicherung der Grundversorgung. Kritiker hinterfragen jedoch, ob dies im digitalen Zeitalter noch eine Zwangsabgabe für alle Haushalte rechtfertigt.
Kann der Rundfunkbeitragsbescheid rechtlich angefochten werden?
Die Seminarschrift liefert juristische Argumentationshilfen, um die Verfassungswidrigkeit des Beitrags im Rahmen einer Grundrechtsprüfung zu begründen.
- Quote paper
- Sirko Archut (Author), 2016, Kleine Seminarschrift zur juristisch-haltbaren Argumentationsfindung der Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags im Rahmen der Prüfung der Art. 2 i.V.m Art. 1 GG, Art. 5 GG und Art. 2 GG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/372172