Die Schlagzeilen in den Medien waren nach der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts recht gleichlautend: 'Die NPD ist verfassungsfeindlich – wird aber nicht verboten.' Oder: 'NPD verfassungsfeindlich, aber erlaubt…'
Der Urteilsspruch irritierte ganz erheblich. Wie kann eine Partei formal legal bleiben, wenn deren Verfassungsfeindlichkeit festgestellt wurde? Folgt das Verbot, genauer gesagt die Auflösung einer Partei, nicht automatisch mit Feststellung der Verfassungsfeindlichkeit? Wer verfassungsfeindlich ist, stellt sich also nicht gegen die Verfassung und ist somit nicht auch verfassungswidrig? Der Beelzebub scheint wie so oft im Detail zu stecken - und das Detail wird in diesem Beitrag expliziert.
(Im Text sind einige überflüssige Trennungen enthalten. Diese stammen aus der Umformatierung des Textes durch den Verlag und sind von Autor nicht beeinflussbar. )
Inhaltsverzeichnis
Einführung
Rechtslage
Frühere „Parteiverbote“
Das aktuelle NPD-Verfahren
Ein Parteiverbot kann nicht beantragt werden
Das KPD-Verbot im Lichte des Urteils
Fazit
Anhang
Auszug aus dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz
Leitsätze zum Urteil des Zweiten Senats
Quellen
- Citar trabajo
- Dipl.-mult., MOM Udo Rosowski (Autor), 2017, Die NPD. Verfassungsfeindlich und doch legal?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/356101
-
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X.