Aus der europäischen Geschichte sind einige Staaten mit einer ganz besonders kleinen Landfläche und Population hervorgegangen. Zu diesen sogenannten europäischen Mikrostaaten werden üblicherweise Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und der Staat Vatikanstadt gezählt. Sie haben gemein, dass sie allesamt nicht der EU angehören, geografisch aber von der EU umschlossen werden und damit potentielle EU-Beitrittskandidaten sind. Diese Situation ergibt sich aus der Tatsache, dass erstens die EU daran interessiert ist, Regulierungslücken im Herzen Europas zu schließen und zweitens die Mikrostaaten schon jetzt in vielen Bereichen die Vorzüge der EU nutzen. Zum Einen dadurch, dass sie durch Abkommen direkt mit der EU verbunden sind und zum Anderen dadurch, dass sie durch enge Beziehungen zu ihrem größeren Nachbarstaat indirekt in die EU integriert und damit europäisiert sind. Auch sind einige der Mikrostaaten Mitglied in anderen europäischen Organisationen wie der EFTA oder dem EWR, nutzen den Euro oder gehören zum EU-Zollgebiet.
Dadurch entsteht ein komplexes und interessantes Integrationsgeflecht, welches sich gerade aufgrund der nur äußerst selten getätigten Betrachtung dieser Mikrostaaten lohnt, genauer zu beleuchten. Die Unkenntnis über die Beziehungen dieser Staaten zur EU geht sogar so weit, dass bis in die 1970er Jahre in der Wissenschaft fälschlicherweise die Meinung vorherrschte, die Mikrostaaten würden bereits zur EG gehören und dort somit das Gemeinschaftsrecht anwendbar wäre. Die vorliegende Arbeit wird entgegen der üblichen Betrachtungsweise von großen Staaten auf die Bedeutung der Mikrostaaten in der Politik Europas aufmerksam machen.
Ziel der Arbeit ist es, die spezielle Integration und Europäisierung der einzelnen Mikrostaaten punktuell darzustellen. Es werden vor allem die Beziehungen der Mikrostaaten zur EU sowie zu den EU-Mitgliedsstaaten und die sich daraus ergebende Integration in die EU untersucht. Dabei wird ferner zwischen direkter und indirekter Integration unterschieden. Die Mikrostaaten werden jeweils einzeln untersucht und nach ihrem Europäisierungslevel kategorisiert. Bei dem Vorgehen steht die Frage im Vordergrund, wie sich der Status quo der Integration der Mikrostaaten in die EU vollzogen hat.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Europäisierung in der Politikwissenschaft
2.1 Beitrittseuropäisierung
3. Die europäischen Mikrostaaten
4. Die Europäisierung der Mikrostaaten
4.1 Andorra und die EU
4.2 Liechtenstein und die EU
4.3 Monaco und die EU
4.4 San Marino und die EU
4.5 Vatikanstadt und die EU
5. Zusammenfassung
1. Einleitung
Aus der europäischen Geschichte sind einige Staaten mit einer ganz besonders kleinen Landfläche und Population hervorgegangen. Zu diesen sogenannten europäischen Mikrostaaten werden üblicherweise Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und der Staat Vatikanstadt gezählt (vgl. Friese 2011: 23). Sie haben gemein, dass sie allesamt nicht der EU angehören, geografisch aber von der EU umschlossen werden und damit potentielle EU-Beitrittskandidaten sind. Diese Situation ergibt sich aus der Tatsache, dass erstens die EU daran interessiert ist, Regulierungslücken im Herzen Europas zu schließen (Forster/Mallin 2014: 1f.) und zweitens die Mikrostaaten schon jetzt in vielen Bereichen die Vorzüge der EU nutzen. Zum Einen dadurch, dass sie durch Abkommen direkt mit der EU verbunden sind und zum Anderen dadurch, dass sie durch enge Beziehungen zu ihrem größeren Nachbarstaat indirekt in die EU integriert und damit europäisiert sind. Auch sind einige der Mikrostaaten Mitglied in anderen europäischen Organisationen wie der EFTA oder dem EWR, nutzen den Euro oder gehören zum EU-Zollgebiet. Dadurch entsteht ein komplexes und interessantes Integrationsgeflecht, welches sich gerade aufgrund der nur äußerst selten getätigten Betrachtung dieser Mikrostaaten lohnt, genauer zu beleuchten. Die Unkenntnis über die Beziehungen dieser Staaten zur EU geht sogar so weit, dass bis in die 1970er Jahre in der Wissenschaft fälschlicherweise die Meinung vorherrschte, die Mikrostaaten würden bereits zur EG gehören und dort somit das Gemeinschaftsrecht anwendbar wäre (vgl. Stapper 1999: 24f.). Die vorliegende Arbeit wird entgegen der üblichen Betrachtungsweise von großen Staaten auf die Bedeutung der Mikrostaaten in der Politik Europas aufmerksam machen.
Ziel der Arbeit ist es, die spezielle Integration und Europäisierung der einzelnen Mikrostaaten punktuell darzustellen. Es werden vor allem die Beziehungen der Mikrostaaten zur EU sowie zu den EU-Mitgliedsstaaten und die sich daraus ergebende Integration in die EU untersucht. Dabei wird ferner zwischen direkter und indirekter Integration unterschieden. Die Mikrostaaten werden jeweils einzeln untersucht und darauf aufbauend in einer Tabelle nach ihrem Europäisierungslevel kategorisiert. Bei dem Vorgehen steht die Frage im Vordergrund, wie sich der Status quo der Integration der Mikrostaaten in die EU vollzogen hat.
Nach dieser Einführung in das Thema wird zunächst der Begriff „Europäisierung“ beschrieben und anschließend durch den Begriff „Beitrittseuropäisierung“ für den Rahmen dieser Arbeit abgegrenzt. Danach wird der Begriff „Mikrostaat“ sinnvoll definiert. In den folgenden Unterkapiteln werden die fünf Mikrostaaten im einzelnen vorgestellt und die Integration in die EU in den verschiedenen Politikbereichen aufgezeigt. Nachdem die Mikrostaaten im Einzelnen vorgestellt wurden, wird deren Europäisierung punktuell anhand einer Tabelle verglichen, aus der Gemeinsamkeiten und Unterschiede abgelesen werden können.
2. Europäisierung in der Politikwissenschaft
In der Politikwissenschaft gibt es zahlreiche Definitionen des Begriffs der Europäisierung. Die erste Definition stammt vom viel zitierten Politikwissenschaftler Robert Ladrech, der Europäisierung als einen stufenweisen Prozess einer Neuorientierung von Politik bezeichnet, in welchem politische Strömungen der europäischen Gemeinschaft Teil der nationalen Politik und Politikgestaltung werden (vgl. Auel 2005: 295). Die bisher umfassendste Definition ist eine Weiterentwicklung des Konzepts von Robert Ladrech und stammt vom italienischen Politikwissenschaftler Claudio Radaelli. Dieser beschreibt Europäisierung als Prozess der Veränderung der Logik nationalen politischen Handelns. Sein Ansatz unterscheidet sich von Ladrechs darin, dass er die Entstehung europäischer Politik sowie deren Rückwirkung auf die Nationalstaaten umfasst (vgl. ebd.: 296). Demnach stellt Europäisierung einen interaktiven Prozess dar, der nicht nur die Auswirkungen von europäischer Politik auf die nationale Ebene beschreibt, sondern auch die entgegengesetzte Wirkungsrichtung mit einbezieht, da die Nationalstaaten zumindest indirekt für die europäischen Prozesse und die von der EU-Ebene ausgehenden Impulse verantwortlich sind oder diese beeinflussen (vgl. Axt/Milososki/Schwarz 2007: 137).
Der Einfluss der EU-Politik auf die Mitgliedsstaaten wird als top down -Europäisierung bezeichnet. Dieser Prozess der Europäisierung beinhaltet Veränderungen, die im Zuge der europäischen Integration durch Europäisierungsimpulse hervorgerufen und dann in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Europäisierungsimpulse können etwa Richtlinien, Verordnungen oder neu geschaffene Anreize wie Fördergelder sein. Ein Beispiel hierfür ist die Umsetzung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den jeweiligen Mitgliedsstaaten. Da die Reaktionen auf Impulse der EU in den einzelnen Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich ausfallen, kann bei der Europäisierung nicht von einem homogenisierenden Prozess gesprochen werden. Auch zwischen den verschiedenen Dimensionen der nationalen Politik können große Unterschiede ausgemacht werden. Deshalb haben sich voneinander abweichende Anpassungsprozesse in den Mitgliedsstaaten herausgebildet (vgl. Börzel/Risse 2003: 5). Empirische Studien zeigen, dass die Öffentlichkeit und die nationalen Systeme nach der „Expansion, Vertiefung und Institutionalisierung“ (Lenschow 2014: 309) des europäischen policy-making zunächst auf die supranationale Herausforderung reagieren und dann als nationale Systeme handeln müssen.
Aktuell werden verstärkt Auswirkungen der EU auf EFTA-Staaten wie Norwegen und die Schweiz und Beitrittskandidaten wie die Türkei und die westlichen Balkanstaaten thematisiert (vgl. van Schendelen 2007: 142). Diese Auswirkungen zeigen sich besonders deutlich in Untersuchungen zu Europäisierungsfolgen durch den ökonomischen Wettbewerb in Europa. Demnach gibt es einen massiven Druck von EU-Mitglieds- und vor allem Nicht-Mitgliedsstaaten zur europäischen Marktintegration aufgrund wirtschaftlicher Vorteile, obwohl die EU-Politik für den gemeinsamen Markt nur den Rahmen liefert.
Die Auswirkungen der Europäisierung auf die nationale Politik von EU-Beitrittskandidaten findet in den Bereichen policy, politics und policies statt (vgl. Knill 2005: 153-179). Besonders deutlich wird die Europäisierung der Mikrostaaten auf der Systemebene der policy, also der Politikinhalte, weswegen im Folgenden besonders die Implementierung von europäischen Vorgaben betrachtet wird. Aus forschungsökonomischen Gründen kann hierbei lediglich eine Auswahl von EU-Gesetzen betrachtet werden, anhand der das Integrationslevel der Mikrostaaten in die EU jedoch sehr deutlich aufgezeigt werden kann.
2.1 Beitrittseuropäisierung
In der Forschung wird zwischen der Mitglieds- und der Beitrittseuropäisierung unterschieden. Demzufolge wirkt sich die Europäisierung nicht nur auf EU-Mitgliedsstaaten, sondern auch auf potentielle Beitrittskandidaten aus (Axt et al 2007: 136). Laut Schimmelfennig, Engert und Knobel (vgl. 2005) ist die Konditionalität die wichtigste EU-Strategie, Drittstaaten dazu zu bewegen, die zentralen Werte und Normen der EU zu übernehmen. Grabbe (vgl. 2003: 312ff.) formuliert dazu fünf Mechanismen. Die ersten beiden Mechanismen (models und money) werden auch innerhalb der Mitgliedsstaaten schon seit langem angewandt. Die EU bietet zum Beispiel verschiedene Politikmodelle über die Regional- und Strukturfonds an und fördert diese vor allem durch finanzielle Ressourcen. Auch der dritte Mechanismus (benchmarking und monitoring) wird ebenfalls immer häufiger in den Mitgliedsstaaten angewandt. Der vierte Mechanismus (advice und twinning) jedoch ist ein spezifischer Ansatz des Erweiterungsprozesses. Die EU hat verschiedene Werkzeuge entwickelt, um die potentiellen Beitrittskandidaten beim Aufbau von effektiven Verwaltungsstrukturen zu helfen. Der fünfte und wirkungsvollste Mechanismus ist das gate-keeping. Schon die Gewährung einer Beitrittsperspektive kann grundlegende Wandlungsprozesse in den jeweiligen Staaten auslösen. Hierbei zeigt sich die Europäisierung als Einbahnstraße, auf der die Beitrittskandidaten ihre Transformation anhand von EU-Vorgaben gestalten. Dabei stehen sich zwei verschiedene Akteure mit asymmetrischen Verhandlungsressourcen gegenüber, weswegen der gesamte Beitrittsprozess von einer top down -Perspektive beherrscht wird (vgl. Axt et al 2007: 144).
Börzel, Guttenbrunner und Seper (2004: 10) kommen zwar zu dem Schluss, dass die Politik der Konditionalität nicht als ein Mechanismus der Hierarchie betrachtet werden kann, da es den Beitrittskandidaten freisteht, auf einen EU-Beitritt zu verzichten. Allerdings haben die Kandidatenstaaten nur sehr begrenzte Möglichkeiten, auf das Verhandlungsergebnis mit der EU einzuwirken (vgl. Dobre 2003: 77). Deswegen deutet Demetropoulou (2002) diesen Bereich der Europäisierung als eine von der EU gesteuerte Systemtransformation und als ein Gut, welches in EU-Drittstaaten exportiert wird. Demnach kommt es in der Regel zu einem raschen politischen Wandel mit weit reichenden Folgen für die Beitrittskandidaten.
Als europäischen Drittstaaten zählen auch die Mikrostaaten zu den potentiellen Mitgliedern der EU (Gstöhl 2001: 163). Obwohl sie bisher keinen offiziellen Antrag auf einen Beitritt gestellt haben und wohl auch in naher Zukunft keinen stellen werden, sind sie doch durch zahlreiche Verträge mit der EU oder mit EU-Mitgliedsländern bereits stark in die Gemeinschaft eingebunden. Anhand acht verschiedener EU-Gesetzgebungen oder EU-Verträgen wird im Folgenden das Integrationsniveau der fünf europäischen Mikrostaaten, die bisher nicht der EU angehören, untersucht. Zu den Komponenten zählen die Assoziierungsabkommen zwischen den Mikrostaaten und der EU, die Zugehörigkeit zum Euro- sowie zum Schengen-Raum, die Mitgliedschaft im EU-Binnenmarkt, in der EU-Zollunion sowie die Angehörigkeit im EU-Mehrwertsteuer-Gebiet und das Teilnehmen am Dublin-II-Verfahren.
3. Die europäischen Mikrostaaten
Die europäischen Mikrostaaten sind Staaten, die mit einer ganz besonders kleinen Landfläche aus der europäischen Geschichte hervorgegangen sind. Auch wenn keine eindeutige wissenschaftliche Definition des Begriffs Mikrostaat existiert, werden gewöhnlich Andorra, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, San Marino und der Vatikan zu dieser Gruppe gerechnet (vgl. Eccardt 2005: 2f.). Gleichzeitig sprechen einige Wissenschaftler dem Vatikan auch gänzlich den Status eines souveränen Staats ab. Ihr Argument ist, dass der Vatikan nicht die „traditional criteria of statehood” (Mendelson 1972: 609) erfülle und der „special status of the Vatican City is probably best regarded as a means of ensuring that the Pope can freely exercise his spiritual functions, and in this respect is loosely analogous to that of the headquarters of the international organisations“ (ebd.: 610). Laut einer qualitativen Definition von Dumienski (2014: 2) können Mikrostaaten auch als „modern protected states, i.e. sovereign states that have been able to unilaterally depute certain attributes of sovereignty to larger powers in exchange for benign protection of their political and economic viability against their geographic or demographic constraints” gesehen werden. In der Tat sind alle europäischen Mikrostaaten souveräne Staaten, die eng und freiwillig mit ihren jeweiligen großen Nachbarstaaten zusammenarbeiten. Darüber hinaus pflegen derzeit alle europäischen Mikrostaaten besondere Beziehungen zur EU (vgl. Council of the European Union 2011).
Obwohl auch kleine Staaten der EU beitreten können, ist eine Mitgliedschaft für Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und den Vatikan jedoch unwahrscheinlich. All diese Staaten haben eine zahlenmäßig deutlich geringere Bevölkerung als das bislang kleinste Mitgliedsland Malta und könnten den nicht auf Mikrostaaten ausgerichteten hohen Verwaltungsaufwand einer EU-Mitgliedschaft wohl kaum stemmen (vgl. Hummer 2004: 30). Auch verfügen einige dieser Staaten über Steuervergünstigungen, die Offshore-Firmen und vermögende Ausländer anziehen. Dieser Umstand wäre mit einer EU-Mitgliedschaft nicht vereinbar. Andorra hat mit rund 85.000 Einwohnern die größte Bevölkerung der fünf europäischen Mikrostaaten, die kein Mitglied der EU sind. Die beiden Mikrostaaten Luxemburg und Malta hingegen sind Vollmitglieder der EU und haben jeweils über 400.000 Einwohner. Island wird von einigen Wissenschaftlern aufgrund seiner geringen Einwohnerzahl von 330.000 ebenfalls zu den Mikrostaaten gezählt (Herbertsson/Zoega 2002: 2). Das Land ist Mitglied im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und wird von der EU als offizieller Beitrittskandidat geführt, obwohl die Beitrittsverhandlungen ausgesetzt wurden. Wenn Island der EU beitreten würde, wäre es gemessen an der Bevölkerung das kleinste Land, während es gemessen an der Fläche das zwölftgrößte wäre.
Da die geringe Größe der Mikrostaaten ihre natürlichen Ressourcen und ihre Bevölkerungszahl begrenzt, haben die meisten von ihnen besondere und auf ihre Größe ausgerichtete wirtschaftliche Maßnahmen ergriffen, die in der Regel niedrige Besteuerung und wenig Beschränkungen für externe finanzielle Investitionen beinhalten. Alle Mikrostaaten außer Andorra haben zudem eine Wirtschaftsunion mit ihrem größeren Nachbarstaat gegründet, um ihre ökonomische Situation zu verbessern; der Vatikan und San Marino mit Italien, Liechtenstein mit der Schweiz und Monaco mit Frankreich. Aufgrund dieser Unionen genießen Monaco, Andorra, der Vatikan und San Marino teilweise Vorzüge der EU, ohne ihr beigetreten zu sein. Bis auf Liechtenstein nutzen die Mikrostaaten beispielsweise den Euro als Währung und dürfen eigene Euromünzen prägen. Darüber hinaus gibt es zwischen diesen Staaten und der EU in vielen Fällen keine eindeutig gekennzeichneten Grenzen und Grenzkontrollen, weswegen sie bis auf Andorra auch indirekt Teil des Schengen-Raums sind. So bildet etwa Monaco eine durchgängige Metropolregion mit seinen französischen Nachbargemeinden und hat zahlreiche Straßen, die über oder entlang der Grenze verlaufen.
Da Luxemburg und Malta bereits Mitglied der EU sind, werden die beiden Staaten in der nachfolgenden Betrachtung nicht weiter berücksichtigt. Ebenso wird Island aufgrund seiner vergleichsweise hohen Einwohnerzahl und großen Fläche vom Autor aus dem Kreis der europäischen Mikrostaaten ausgeschlossen. Vielmehr liegt der Fokus dieser Untersuchung auf den verbleibenden fünf Mikrostaaten Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und dem Vatikan. Um den Grad der Europäisierung dieser Länder in die EU bestimmen zu können, werden ihre Beziehungen zueinander genauer beleuchtet.
4. Die Europäisierung der Mikrostaaten
Die Mikrostaaten Andorra, Monaco, San Marino und der Vatikan sind unterschiedlich tief in die EU integriert. Aus diesem Grund werden die einzelnen Staaten nachfolgend in alphabetischer Reihenfolge auf ihr Integrationsniveau hin untersucht. Zu den wesentlichen Integrationskomponenten zählen dabei die Assoziierungsabkommen zwischen den Mikrostaaten und der EU, die Zugehörigkeit zum Euro- sowie zum Schengen-Raum, die Mitgliedschaft im EU-Binnenmarkt, in der EU-Zollunion sowie die Angehörigkeit im EU-Mehrwertsteuer-Gebiet und das Teilnehmen am Dublin-II-Verfahren.
4.1 Andorra und die EU
Andorra ist flächenmäßig größer als das EU-Mitglied Malta, hat aber eine deutlich kleinere Bevölkerung. Das Land pflegt traditionell enge Verbindungen zu seinen großen Nachbarstaaten Frankreich und Spanien, was sich unter anderem darin äußert, dass das französische Staatshaupt auch automatisch ein Kurfürst Andorras ist (vgl. Friese 2011: 509).
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- Citation du texte
- Anonyme,, 2016, Die Europäisierung der europäischen Mikrostaaten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/353070
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