Auf beiden Seiten des Atlantiks gingen Bürger und Bürgerinnen in letzter Zeit auf die Straßen um gegen das geplante Handels- und Investitionsschutzabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership), über welches die Europäische Union (EU) und die USA derzeit verhandeln, zu protestieren.
Doch nur wenige wissen, dass die EU mit Kanada die Verhandlungen über ein ähnliches Wirtschafts- und Handelsabkommen, dem sogenannten CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement), 2014 vorher bereits zum Abschluss gebracht hat. CETA ist damit das erste Investitionsschutzabkommen, das direkt von der EU Kommission verhandelt wurde und zwischen der EU und Kanada abgeschlossen werden wird. Die Kompetenzen zur Aushandlung von Investitionsschutzabkommen sind erst seit 2009 mit dem Vertrag von Lissabon von den Mitgliedstaaten auf die EU übergegangen. Bereits seit 2009 verhandelte die EU mit der kanadische Regierung unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Derzeit befindet es sich noch im Stadium der juristischen Überprüfung („legal scrubbing“). Da der rechtliche Rahmen für dieses Freihandelsabkommens neuen Typs gerade im Hinblick auf die Vertragsschlusskompetenz des Abkommens und die Investor-Staat-Schiedsgerichtbarkeit derzeit noch für Konfliktpotential zwischen den nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission sorgt, rechnet das Bundeswirtschaftsministerium nicht vor 2017 mit dem Inkrafttreten von CETA.
Dabei kommt CETA eine Art Modellcharakter zu, denn CETA wird oftmals auch als „Blaupause“ für TTIP angesehen. Da die Zuständigkeit der EU relativ neu ist, muss sie sich erst eine eigenständige Reputation aufbauen. Es stellt sich die Frage ob es notwendig ist in einem europäisch nordamerikanischen Freihandelsabkommen Regelungen zum Investitionsschutz aufzunehmen, da willkürliche Behandlung und Enteignung in demokratischen Ländern mit unabhängiger Gerichtsbarkeit wie in Kanada oder den USA nicht drohen. Da dies eher in Ländern mit diktatorischen Zügen eine Rolle spielt, geht es bei CETA um die Präzedenzwirkung für entsprechende Verhandlungen mit anderen Ländern, die über kurz oder lang folgen dürften. CETA (und auch TTIP) schaffen aus politökonomischer Sicht sehr viel bessere Ausgangsbedingungen und Erfolgsaussichten, soweit es um künftige Verhandlungen mit Schwellenländern geht.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
I. Einleitung und Hintergrund
II. Regelungen des CETA: Inhalt und Verfahren
1. Inhalt, Ziele und Wirkungen des CETA- Handelsvertrags
2. Investitionsschutz als wesentlicher Bestandteil des CETA
III. Kompetenz
1. Hintergrund und Brisanz der Kompetenzfrage
2. Vertragsschlusskompetenz bei Freihandelsabkommen im Allgemeinen
a) Grundprinzipien der Kompetenzordnung nach Art. 5 EUV
b) Die Kompetenzarten
3. Vertragsschlusskompetenz bei CETA: Stellt CETA ein gemischtes Abkommen dar oder hat die EU die ausschließliche Kompetenz?
a) Analyse der ausschließlichen Kompetenz der EU im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik
aa) „EU-only“-Abkommen
bb) Gemischtes Abkommen
b) Analyse der relevanten Bestimmungen des CETA
IV. Investorenschutz durch Schiedsgerichte: Verzicht auf Souveränität oder mehr Sicherheit?
V. Zusammenfassung und Wertung
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- Michael Luschmann (Author), 2016, Deutsche Souveränität für mittelständische Unternehmer und europäische Kompetenzen. Das Freihandelsabkommen CETA als neues Modell für die Europäische Union?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/341450
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