Der Arbeitskampf stellt eine Reaktion auf einen nicht funktionierenden Markt dar, wenn sich Gewerkschaften und Arbeitgeber bzw. Arbeitsgeberverbände nicht über die Arbeitsbedingungen und Arbeitslöhne bei Verhandlungen eines neuen Tarifvertrags einigen können. Dann müssen sie auf ein im Arbeitskampfrecht anerkannten und zulässigen Instrument zurückgreifen um Ihre Interessen und Ziele durchzusetzen. Gegenstand des Arbeitskampfrechts sind daher die Zulässigkeit und Rechtsfolgen kollektiver Maßnahmen von Seiten der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber, mit denen diese das Arbeitsverhältnis zu stören versuchen, um bestimmten Ziele zu erreichen.
Inhaltsverzeichnis
- Einführung
- Begriff und Entwicklung von Flashmob
- Abgrenzung zu anderen Kampfmittel.
- Abgrenzung zum Streik..
- Abgrenzung zum Boykott.......
- Abgrenzung zur Betriebsblockade
- Abgrenzung zur Betriebsbesetzung.
- Ablauf eines Flashmob: Beispiel einer Streikbegleitenden „Flashmob\"-Aktion im Einzelhandel Bundesarbeitsgericht Urteil vom 22.09.2009-1 AZR 972/08 ..............
- Allgemeine Zulässigkeit von Flashmobs
- Der Flashmob als Demonstration.
- Freiheit der Wahl der Arbeitskampfmittel .......
- Kritik der Legitimierung von Flashmobs durch Art 9 III 3 GG .............
- Persönliche Stellungnahme ....
- Flashmob als Eingriff in das Recht an eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieben und Verteidigungsmöglichkeiten Seitens der Arbeitgeber ....... 10
- Flashmob als Eingriff in das Recht an eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieben...........
- Verteidigungsmöglichkeit der Arbeitgeber gegen Flashmob .......
- Hausrecht der Arbeitgeber bzw. Betriebsinhaber
- Kurzfristige Betriebsschließung
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Maßstab zur Beurteilung von Arbeitskampmitteln............
- Ansicht der BAG
- Gegenauffassung.
- Persönliche Stellungnahme
- Implikationen für die Praxis
- Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit dem neuartigen Kampfmittel "Flashmob" im Kontext des Arbeitskampfrechts. Ziel ist es, die Zulässigkeit von Flashmob-Aktionen im Arbeitskampf zu untersuchen und die relevanten rechtlichen Aspekte zu beleuchten. Dabei wird insbesondere auf die Abgrenzung von Flashmob zu anderen Kampfmitteln wie Streik, Boykott, Betriebsblockade und Betriebsbesetzung eingegangen.
- Begriff und Entwicklung von Flashmob
- Abgrenzung zu anderen Kampfmitteln
- Zulässigkeit von Flashmob-Aktionen im Arbeitskampf
- Rechtliche Rahmenbedingungen und Verteidigungsmöglichkeiten der Arbeitgeber
- Implikationen für die Praxis
Zusammenfassung der Kapitel
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in das Thema Arbeitskampf und die Bedeutung des Art 9 III 3 GG als Rechtsgrundlage. Anschließend wird der Begriff "Flashmob" definiert und seine Entwicklung im Kontext des Arbeitskampfs erläutert. Der Fokus liegt dabei auf der Abgrenzung von Flashmob zu anderen Kampfmitteln.
Im nächsten Kapitel wird ein Beispiel einer "Flashmob"-Aktion im Einzelhandel vorgestellt und die rechtlichen Aspekte des Einsatzes von Flashmobs im Arbeitskampf beleuchtet. Dabei wird die Zulässigkeit von Flashmobs als Demonstration und die Freiheit der Wahl der Arbeitskampfmittel diskutiert.
Das Kapitel "Allgemeine Zulässigkeit von Flashmobs" beschäftigt sich mit der Frage, ob Flashmob-Aktionen als Eingriff in das Recht an eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieben anzusehen sind und welche Verteidigungsmöglichkeiten den Arbeitgebern zur Verfügung stehen.
Schlüsselwörter
Arbeitskampf, Flashmob, Streik, Boykott, Betriebsblockade, Betriebsbesetzung, Art 9 III 3 GG, Tarifautonomie, Zulässigkeit, Rechtliche Rahmenbedingungen, Verteidigungsmöglichkeiten, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Gewerkschaften, Recht an eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieben, Verhältnismäßigkeit, Praxis.
- Citar trabajo
- Raoul Theodore Zebaze Teufack (Autor), 2015, Flashmobs im Arbeitskampf. Ein rechtlich zulässiges Mittel?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/314678
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