Der Arbeitskampf stellt eine Reaktion auf einen nicht funktionierenden Markt dar, wenn sich Gewerkschaften und Arbeitgeber bzw. Arbeitsgeberverbände nicht über die Arbeitsbedingungen und Arbeitslöhne bei Verhandlungen eines neuen Tarifvertrags einigen können. Dann müssen sie auf ein im Arbeitskampfrecht anerkannten und zulässigen Instrument zurückgreifen um Ihre Interessen und Ziele durchzusetzen. Gegenstand des Arbeitskampfrechts sind daher die Zulässigkeit und Rechtsfolgen kollektiver Maßnahmen von Seiten der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber, mit denen diese das Arbeitsverhältnis zu stören versuchen, um bestimmten Ziele zu erreichen.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Einführung
- 2 Begriff und Entwicklung von Flashmob
- 3 Abgrenzung zu anderen Kampfmitteln
- 3.1 Abgrenzung zum Streik
- 3.2 Abgrenzung zum Boykott
- 3.3 Abgrenzung zur Betriebsblockade
- 3.4 Abgrenzung zur Betriebsbesetzung
- 4 Ablauf eines Flashmob: Beispiel einer streikbegleitenden „Flashmob“-Aktion im Einzelhandel Bundesarbeitsgericht Urteil vom 22.09.2009-1 AZR 972/08
- 5 Allgemeine Zulässigkeit von Flashmobs
- 5.1 Der Flashmob als Demonstration
- 5.2 Freiheit der Wahl der Arbeitskampfmittel
- 5.2.1 Kritik der Legitimierung von Flashmobs durch Art 9 III 3 GG
- 5.2.2 Persönliche Stellungnahme
- 5.3 Flashmob als Eingriff in das Recht an eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieben und Verteidigungsmöglichkeiten Seitens der Arbeitgeber
- 5.3.1 Flashmob als Eingriff in das Recht an eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieben
- 5.3.2 Verteidigungsmöglichkeit der Arbeitgeber gegen Flashmob
- 5.3.2.1 Hausrecht der Arbeitgeber bzw. Betriebsinhaber
- 5.3.2.2 Kurzfristige Betriebsschließung
- 5.3.3 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Maßstab zur Beurteilung von Arbeitskampmitteln
- 5.3.3.1 Ansicht der BAG
- 5.3.3.2 Gegenauffassung
- 5.3.3.3 Persönliche Stellungnahme
- 6 Implikationen für die Praxis
- 7 Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Bachelorarbeit untersucht die Zulässigkeit von Flashmobs als Arbeitskampfmittel im deutschen Arbeitsrecht. Ziel ist es, den Begriff Flashmob im arbeitsrechtlichen Kontext zu definieren, ihn von anderen Arbeitskampfmethoden abzugrenzen und seine rechtliche Einordnung zu analysieren.
- Definition und Abgrenzung des Begriffs „Flashmob“ im Arbeitskampfrecht
- Rechtliche Einordnung von Flashmobs im Kontext von Art. 9 III 3 GG
- Zulässigkeit von Flashmobs im Hinblick auf die Freiheit der Wahl der Arbeitskampfmittel
- Eingriff in das Recht an eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieben durch Flashmobs
- Verhältnismäßigkeit von Flashmobs als Arbeitskampfmittel
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einführung: Die Arbeit behandelt Flashmobs als neuartige Arbeitskampfmethode. Sie erläutert den Hintergrund des Arbeitskampfrechts, die Bedeutung von Art. 9 III 3 GG und die Notwendigkeit, neue Kampfmittel im Kontext der Tarifautonomie zu betrachten, da klassische Methoden wie Streiks an Wirksamkeit verlieren können. Die Arbeit kündigt die detaillierte Auseinandersetzung mit der Zulässigkeit von Flashmobs an.
2 Begriff und Entwicklung von Flashmob: Dieses Kapitel definiert den Begriff „Flashmob“, der in der Rechtsprechung und Literatur noch keine eindeutige Definition findet. Es beschreibt Flashmobs als kurzzeitige, scheinbar spontane Menschenansammlungen mit ungewöhnlichen Aktionen, die im Arbeitskampfrecht als systematische Störung öffentlich zugänglicher Betriebe durch nicht-angestellte Aktivisten interpretiert werden. Es wird betont, dass Flashmobs als Reaktion auf die Ineffektivität klassischer Arbeitskampfmethoden entstanden sind, und der Überraschungseffekt als wichtiges Element hervorgehoben.
3 Abgrenzung zu anderen Kampfmitteln: Dieses Kapitel grenzt Flashmobs von anderen Arbeitskampfmitteln wie Streiks, Boykotten, Betriebsblockaden und Betriebsbesetzungen ab. Es analysiert die spezifischen Unterschiede in Bezug auf die beteiligten Personen, die Dauer und Art der Aktionen und die daraus resultierenden Rechtsfolgen. Dies ist entscheidend für die rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit von Flashmobs.
4 Ablauf eines Flashmob: Dieses Kapitel analysiert anhand eines konkreten Beispiels (Bundesarbeitsgericht Urteil vom 22.09.2009-1 AZR 972/08) den Ablauf einer streikbegleitenden Flashmob-Aktion im Einzelhandel. Die Analyse dient der Veranschaulichung der praktischen Anwendung von Flashmobs als Arbeitskampfmittel und liefert eine Grundlage für die juristische Bewertung.
5 Allgemeine Zulässigkeit von Flashmobs: Dieses Kapitel untersucht die grundsätzliche Zulässigkeit von Flashmobs als Arbeitskampfmittel. Es analysiert den Flashmob als Demonstration im Kontext von Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und die Freiheit der Wahl der Arbeitskampfmittel (Art. 9 III 3 GG). Dabei werden kritische Stimmen zur Legitimierung von Flashmobs durch Art 9 III 3 GG berücksichtigt und eine persönliche Stellungnahme abgegeben. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Eingriff in das Recht an eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieben sowie die Verteidigungsmöglichkeiten der Arbeitgeber (Hausrecht, Betriebsschließung). Die Verhältnismäßigkeit der Arbeitskampfmittel wird als Beurteilungskriterium diskutiert, inklusive der Meinungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und Gegenauffassungen, wiederum mit einer persönlichen Stellungnahme der Autorin/des Autors.
6 Implikationen für die Praxis: Dieses Kapitel zieht Schlussfolgerungen aus den vorangegangenen Analysen und diskutiert die praktischen Auswirkungen der rechtlichen Einordnung von Flashmobs auf die Arbeitskämpfe. Es werden mögliche zukünftige Entwicklungen und Herausforderungen im Arbeitskampfrecht angesprochen.
Schlüsselwörter
Flashmob, Arbeitskampfrecht, Tarifautonomie, Art. 9 III 3 GG, Streik, Boykott, Betriebsblockade, Betriebsbesetzung, Verhältnismäßigkeit, Demonstrationsrecht, Gewerkschaften, Arbeitgeber, Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, Zulässigkeit von Arbeitskampfmitteln.
Häufig gestellte Fragen zur Bachelorarbeit: Zulässigkeit von Flashmobs als Arbeitskampfmittel
Was ist der Gegenstand dieser Bachelorarbeit?
Die Arbeit untersucht die Zulässigkeit von Flashmobs als Arbeitskampfmittel im deutschen Arbeitsrecht. Sie definiert den Begriff Flashmob im arbeitsrechtlichen Kontext, grenzt ihn von anderen Arbeitskampfmethoden ab und analysiert seine rechtliche Einordnung.
Welche Themen werden in der Arbeit behandelt?
Die Arbeit behandelt folgende Themen: Definition und Abgrenzung des Begriffs „Flashmob“, rechtliche Einordnung im Kontext von Art. 9 III 3 GG, Zulässigkeit im Hinblick auf die Freiheit der Wahl der Arbeitskampfmittel, Eingriff in das Recht an eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieben durch Flashmobs und die Verhältnismäßigkeit von Flashmobs als Arbeitskampfmittel.
Wie ist die Arbeit strukturiert?
Die Arbeit ist in sieben Kapitel gegliedert: Einführung, Begriff und Entwicklung von Flashmobs, Abgrenzung zu anderen Kampfmitteln (Streik, Boykott, Betriebsblockade, Betriebsbesetzung), Ablauf eines Flashmobs (am Beispiel eines BAG-Urteils), Allgemeine Zulässigkeit von Flashmobs (inkl. Art. 9 III 3 GG, Demonstrationsrecht, Eingriff in Gewerbebetriebe, Verhältnismäßigkeit), Implikationen für die Praxis und Zusammenfassung. Jedes Kapitel bietet eine detaillierte Analyse des jeweiligen Themas.
Wie wird der Begriff "Flashmob" in der Arbeit definiert?
Die Arbeit beschreibt Flashmobs als kurzzeitige, scheinbar spontane Menschenansammlungen mit ungewöhnlichen Aktionen, die im Arbeitskampfrecht als systematische Störung öffentlich zugänglicher Betriebe durch nicht-angestellte Aktivisten interpretiert werden können. Es wird betont, dass Flashmobs als Reaktion auf die Ineffektivität klassischer Arbeitskampfmethoden entstanden sind, und der Überraschungseffekt als wichtiges Element hervorgehoben.
Wie werden Flashmobs von anderen Arbeitskampfmitteln abgegrenzt?
Die Arbeit grenzt Flashmobs von Streiks, Boykotten, Betriebsblockaden und Betriebsbesetzungen ab, indem sie die Unterschiede in Bezug auf beteiligte Personen, Dauer und Art der Aktionen sowie die Rechtsfolgen analysiert. Dies ist entscheidend für die rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit.
Welche Rolle spielt Art. 9 III 3 GG in der Arbeit?
Art. 9 III 3 GG (Grundgesetz, Freiheit der Wahl der Arbeitskampfmittel) ist zentral für die Analyse der Zulässigkeit von Flashmobs. Die Arbeit untersucht kritische Stimmen zur Legitimierung von Flashmobs durch diesen Artikel und beinhaltet eine persönliche Stellungnahme der Autorin/des Autors.
Wie wird die Verhältnismäßigkeit von Flashmobs als Arbeitskampfmittel bewertet?
Die Arbeit diskutiert die Verhältnismäßigkeit von Flashmobs als Beurteilungskriterium. Sie berücksichtigt die Ansichten des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und Gegenauffassungen und enthält eine persönliche Stellungnahme.
Welche Schlussfolgerungen zieht die Arbeit für die Praxis?
Das Kapitel „Implikationen für die Praxis“ zieht Schlussfolgerungen aus den Analysen und diskutiert die Auswirkungen der rechtlichen Einordnung von Flashmobs auf Arbeitskämpfe sowie mögliche zukünftige Entwicklungen und Herausforderungen im Arbeitskampfrecht.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselwörter sind: Flashmob, Arbeitskampfrecht, Tarifautonomie, Art. 9 III 3 GG, Streik, Boykott, Betriebsblockade, Betriebsbesetzung, Verhältnismäßigkeit, Demonstrationsrecht, Gewerkschaften, Arbeitgeber, Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, Zulässigkeit von Arbeitskampfmitteln.
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- Raoul Theodore Zebaze Teufack (Author), 2015, Flashmobs im Arbeitskampf. Ein rechtlich zulässiges Mittel?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/314678