Die ganze Debatte, die über den Konvent und den Vertragsentwurf
stattgefunden hat, wurde oft vom Thema "Konstitutionalisierung"
begleitet. Dies ist verständlich, da dieser Begriff der
Konstitutionalisierung einen Transformationsprozess betrifft, der
daraus besteht, dass ein auf traditionellen völkerrechtlichen
Vertragsbeziehungen beruhendes rechtlich-politisches System sich in
ein System umwandelt, wo die - im Fall der Europäischen
Gemeinschaft gemeinschaftlichen – Vorschriften eine
Verfassungsqualität erhalten. Konkreter, im Kontext der Europäischen
Gemeinschaft ähneln die Verträge immer mehr einer Verfassung als
völkerrechtlichen Verträgen. Dadurch nähert sich die Europäische
Gemeinschaft weniger einer internationalen Organisation als einer sui
generis komplexen Mehrebenenstruktur an, in der die Zuständigkeiten
auf jeder Ebene aufgelistet werden, und die in die gleiche Kategorie
wie der Föderalstaat einzuordnen ist.
Die ganze Debatte, die über den Konvent und den Vertragsentwurf stattgefunden hat, wurde oft vom Thema "Konstitutionalisierung" begleitet. Dies ist verständlich, da dieser Begriff der Konstitutionalisierung einen Transformationsprozess betrifft, der daraus besteht, dass ein auf traditionellen völkerrechtlichen Vertragsbeziehungen beruhendes rechtlich-politisches System sich in ein System umwandelt, wo die - im Fall der Europäischen Gemeinschaft gemeinschaftlichen – Vorschriften eine Verfassungsqualität erhalten. Konkreter, im Kontext der Europäischen Gemeinschaft ähneln die Verträge immer mehr einer Verfassung als völkerrechtlichen Verträgen. Dadurch nähert sich die Europäische Gemeinschaft weniger einer internationalen Organisation als einer sui generis komplexen Mehrebenenstruktur an, in der die Zuständigkeiten auf jeder Ebene aufgelistet werden, und die in die gleiche Kategorie wie der Föderalstaat einzuordnen ist. Das Hauptmerkmal der Konstitutionalisierung ist also die Unterscheidung von der traditionellen Horizontalität des Völkerrechts, besonders mit dem System von der Gerichtsbarkeit und der Durchsetzung. Das angestrebte Ziel mit der Konstitutionalisierung der Europäischen Union ist eine kohärentere Organisation zu schaffen, um den Prozess der Aneignung von Elementen der Staatsstruktur zu begleiten. Dass die Union in Bereichen eingreift, die traditionellen Regalienbereiche sind (wie etwa die Währung, die Außenpolitik, die Verteidigung oder auch konkreter Initiative wie der Haftbefehl) verlangt einen parallelen Prozess der Konstitutionalisierung.
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- Arbeit zitieren
- Kirstie Raby (Autor:in), 2004, Konstitutionalisierung in der EU, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/21311
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