Die ganze Debatte, die über den Konvent und den Vertragsentwurf
stattgefunden hat, wurde oft vom Thema "Konstitutionalisierung"
begleitet. Dies ist verständlich, da dieser Begriff der
Konstitutionalisierung einen Transformationsprozess betrifft, der
daraus besteht, dass ein auf traditionellen völkerrechtlichen
Vertragsbeziehungen beruhendes rechtlich-politisches System sich in
ein System umwandelt, wo die - im Fall der Europäischen
Gemeinschaft gemeinschaftlichen – Vorschriften eine
Verfassungsqualität erhalten. Konkreter, im Kontext der Europäischen
Gemeinschaft ähneln die Verträge immer mehr einer Verfassung als
völkerrechtlichen Verträgen. Dadurch nähert sich die Europäische
Gemeinschaft weniger einer internationalen Organisation als einer sui
generis komplexen Mehrebenenstruktur an, in der die Zuständigkeiten
auf jeder Ebene aufgelistet werden, und die in die gleiche Kategorie
wie der Föderalstaat einzuordnen ist.
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