Urteilsbesprechung EUGH C-441/05 Schmuckhandel - commentaire d'arrêt CJCE, 23 février 2006, A-Punkt Schmuckhandels-GmbH, aff. C-441/04
Inhaltsverzeichnis
- Séance n°3: La notion de la mesure d'effet équivalent à une restriction quantitative à l'importation
- Commentaire d'arrêt : doc.3; CJCE, 23 février 2006, A-Punkt Schmuckhandels-GmbH, aff. C-441/04
- I. La confirmation en grande partie d'une jurisprudence constante
- A. La confirmation de la jurisprudence << Keck et Mithouard >>
- 1. Le refus de la solution « Buet et EBS »
- 2. L'affirmation de la solution << Keck et Mithouard >>
- B. La légère modification de la jurisprudence << Keck et Mithouard >>
- 1. L'innovation au niveau de l'expression
- 2. La portée par rapport au contenu de la notion de MEERQ
- II. La venue à maturité d'une jurisprudence critiquée
- A. La précision partielle de la jurisprudence « Keck et Mithouard »
- 1. La reprise des critères initiaux
- 2. La réorganisation des critères initiaux
- B. Les difficultés qui restent en matière de la seconde condition de la jurisprudence « Keck et Mithouard»
- Die Bestätigung der Keck- und Mithouard-Rechtsprechung
- Die Modifikation der Keck- und Mithouard-Rechtsprechung
- Die Auswirkungen der Keck- und Mithouard-Rechtsprechung auf die Warenzirkulation
- Die Bedeutung der Keck- und Mithouard-Rechtsprechung für die Rechtsprechung des EuGH
- Die Herausforderungen der Anwendung der Keck- und Mithouard-Rechtsprechung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte (Objectives and Key Themes)
Dieser Kommentar zum Urteil des EuGH vom 23. Februar 2006 (Rechtssache C-441/04) analysiert die Anwendung der Keck- und Mithouard-Rechtsprechung im Kontext der freien Warenzirkulation innerhalb der Europäischen Union.
Zusammenfassung der Kapitel (Chapter Summaries)
Der Kommentar beginnt mit einer kurzen Einführung, die die Hintergründe des Rechtsstreits und die wichtigsten Akteure erläutert. Anschließend wird die Keck- und Mithouard-Rechtsprechung in der Vergangenheit und im Kontext des vorliegenden Urteils analysiert. Der Autor stellt fest, dass die Rechtsprechung des EuGH in diesem Fall zwar die wichtigsten Punkte der Keck- und Mithouard-Rechtsprechung bestätigt, aber gleichzeitig eine leichte Modifikation vornimmt.
Im zweiten Teil des Kommentars wird die Bedeutung dieser Modifikation für die Anwendung der Keck- und Mithouard-Rechtsprechung in der Praxis untersucht. Der Autor analysiert die Kriterien, die für die Beurteilung von Maßnahmen gelten, die als "mittelbare Diskriminierung" im Sinne der Keck- und Mithouard-Rechtsprechung gelten könnten.
Schlüsselwörter (Keywords)
Dieser Kommentar befasst sich mit den folgenden Schlüsselbegriffen: freie Warenzirkulation, Keck- und Mithouard-Rechtsprechung, mittelbare Diskriminierung, Warenverkehr, Warenverkehrsregelungen, EuGH, Rechtssache C-441/04, A-Punkt Schmuckhandels-GmbH, A-Punkt, "GewO", Warenverkehrsbehinderungen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Kernthema des Urteils C-441/04?
Es befasst sich mit der freien Warenzirkulation in der EU und der Definition von Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie quantitative Einfuhrbeschränkungen.
Was besagt die „Keck- und Mithouard-Rechtsprechung“?
Diese Rechtsprechung regelt, unter welchen Bedingungen nationale Verkaufsmodalitäten nicht als Handelsbeschränkungen im Sinne des EU-Rechts gelten.
Welche Neuerung brachte das Urteil bezüglich A-Punkt Schmuckhandel?
Das Urteil bestätigte die bisherige Keck-Rechtsprechung weitgehend, nahm jedoch eine leichte Modifikation und Präzisierung der Kriterien vor.
Was wird unter „mittelbarer Diskriminierung“ im Warenverkehr verstanden?
Es handelt sich um Regelungen, die zwar für alle gelten, aber ausländische Waren faktisch stärker behindern als inländische Produkte.
Warum ist dieses Urteil für den EU-Binnenmarkt wichtig?
Es schafft Rechtsklarheit darüber, welche nationalen Vorschriften (z.B. aus der Gewerbeordnung) mit dem freien Warenverkehr vereinbar sind.
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- maître en droit Andreas Ruster (Autor), 2011, Urteilsbesprechung EUGH C-441/05, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/200596