Darstellung und Vergleich der Anlagekategorien in Immobilien "Direktinvestition", "geschlossene und offene Immobilienfonds" und Real Estate Investment Trusts (REITs) bezüglich Rendite, Chance/Risiko-Profil und steuerliche Aspekte
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Anhangverzeichnis
1. Einführung in die Thematik
2. Anlagemöglichkeiten in Immobilien
2.1 Direktanlage in Immobilien
2.2 Anlage in Immobilienfonds
2.2.1 offene Immobilienfonds
2.2.2 geschlossene Immobilienfonds
3. Real Estate Investment Trust (REIT)
3.1 Allgemeines zum REIT
3.1.1 REIT-Typen
3.1.2 REIT-Arten
3.1.3 REIT-Strukturen
3.2 Der REIT in Deutschland
3.2.1 Die politische Diskussion
3.2.1.1 CDU/CSU
3.2.1.2 SPD
3.2.1.4 Linkspartei
3.2.1.5 Bündnis90/Die Grünen
3.2.1.6 Finanzbranche
3.2.1.7 Mieterverbände
3.2.2 Der G-REIT
3.3 REITs im Ausland
3.3.1 USA
3.3.2 Japan
3.3.3 Frankreich
3.3.4 Großbritannien
4. Vergleich der verschiedenen Anlageformen
4.1 Vergleich unter Rendite-Gesichtspunkten
4.1.1 Direktanlage in Immobilien
4.1.2 Immobilienfonds
4.1.3 REITs
4.1.4 Vergleich
4.2 Vergleich anhand des Chance-/Risikoprofils
4.2.1 Direktanlage in Immobilien
4.2.2 Immobilienfonds
4.2.3 REITs
4.2.4 Vergleich
4.3 Vergleich steuerlicher Gesichtspunkte
4.3.1 Direktanlage in Immobilien
4.3.2 Immobilienfonds
4.3.3 REITs
4.3.4 Vergleich
5. Schlussbetrachtung
6. Anhang
7. Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
1 Wertermittlungsverfahren und Objektzuordnung
2 Ablaufschema des Ertragswertverfahrens
3 Kursverlauf von Wertpapieren verschiedener Assetklassen
4 Kapitalanlagegesellschaften mit den größten Marktanteilen 10 offener Immobilienfonds
5 Aufbau eines UPREIT
6 Die Einführung von REITs und die unterschiedlichen Be- zeichnungen in den einzelnen Ländern
7 Direktmarkt-Renditen nach Sektoren
8 Überblick über die Performance ausgewählter offener Im- mobilienfonds
9 Rendite von Spitzenanlagen in ausgewählten Städten Eu- ropas
10 Positionierung von direkten und verbrieften Immobilien- produkten
Anhangverzeichnis
1 Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REIT-Gesetz - REITG)
2 Factsheets der betrachteten offenen Immobilienfonds
3 UBS: Kundenprospekt „Der Reiz der REITs“, auszugsweise (S. 6)
1. Einführung in die Thematik
Die deutsche Bankenlandschaft hat sich in den letzten Jahren grundlegend gewandelt. Banken suchen neue Aufgaben und Geschäftsfelder, das traditionelle Kreditgeschäft wird zunehmend durch innovative Finanzierungsformen substituiert. Die Kreditinstitute verdienen an eigenen Kapitalmarkttransaktionen wie dem Einkauf von CMBS1 oder RMBS2 neben den Erträgen aus dem Primärmarkt. In diesem Kontext haben die Standards der Assetklassen an Bedeutung zugenommen, wohingegen die dahinter stehenden Primärtransaktionen mit den Kunden in den Hintergrund getreten sind. Dabei ist für ein ganzheitliches Verständnis einer Sekundärmarkt-Transaktion durchaus von großer Bedeutung, auch das zugrundeliegende Kundengeschäft mit all’ seinen Schattierungen einzubeziehen. Für den Immobilienbereich kann exemplarisch das Thema Real Estate Investment Trusts (REITs) betrachtet werden.3
Derzeit gibt es weltweit etwa 200 REITs mit einer kumulierten Marktkapitalisierung von rund 240 Mrd. Euro. Deutschland gilt mit einem Gesamtvolumen von rund 7,1 Bio. Euro in Europa als größter Immobilienmarkt, allerdings sind bisher erst rund 820 Mrd. Euro4 des Immobilienbesitzes über den Kapitalmarkt zugänglich. Ende 2005 hatten beispielsweise 13 DAX-Konzerne über 80 Mrd. Euro in Immobilien gebunden. Unternehmenseigene Immobilien stellen mit fünf bis 15 Prozent der Gesamtkosten den zweitgrößten Kostenblock dar und binden rund zehn Prozent des bilanziellen Kapitals.5
Doch nun stellt sich die Frage, was sich hinter dem Begriff REIT verbirgt. Monatelange politische Diskussionen gingen der Verabschiedung des REITG6 durch den Bundestag7 und Bundesrat8 im März 2007 voraus.
Inwieweit profitiert der Privatanleger von dieser neuen Anlagemöglichkeit? Ist der REIT eine Alternative zu den bisher verbreitetsten Anlagemöglichkeiten in Immobilien, der Direktanlage und der Anlage in Immobilienfonds? Gibt es neue Möglichkeiten bezüglich der Rendite und der Chance? Sind steuerliche Vorteile zu erzielen?
Das Ziel dieser Arbeit ist es, diese Fragen zu analysieren und zu beantworten, in dem zunächst die Direktanlage in Immobilien und die Anlage in Immobilienfonds beschrieben werden. Im Anschluss daran erfolgt eine ausführliche Betrachtung des REIT mit anschließendem Vergleich der Anlagemöglichkeiten.
2. Anlagemöglichkeiten in Immobilien
Schon zu Beginn des vorangegangenen Jahrhunderts galt die Immobilie als begehrte Kapitalanlage. Das so genannte Mietzinshaus versprach ein sicheres Einkommen. Die zu Beginn der 1920er Jahre aufgetretene Inflation veranlasste die damalige Generation dazu, das Immobilienvermögen als in besonderer Weise sichere Kapitalanlage zu qualifizieren. Obwohl durch die Kriegseinwirkung in den 1940er-Jahren viele Immobilieneigentümer den Großteil ihres Vermögens verloren hatten, gelangte diese Art des Vermögens im Nachkriegsdeutschland sehr schnell wieder zu großer Beliebtheit. In den 1960er Jahren, der Zeit des Wirtschaftswunders und in Zeiten hoher Inflationsraten in den 70er und 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts erwiesen sich sowohl selbstgenutzte als auch vermietete Immobilien als nahezu ideale Anlagen, wohingegen beispielsweise klassische Sparguthaben und Rentenpapiere aufgrund der Inflation laufend an Wert verloren.9
Im Folgenden werden die bisher häufigsten Anlageformen in Immobilien, die Direktanlage und die Anlage in Immobilienfonds, dargestellt.
2.1 Direktanlage in Immobilien
Seit der Mensch die Höhle verlassen hat, nehmen Immobilien einen hohen Stellenwert in den Kulturen ein. Als Beginn der Immobilienökonomie kann der Städtebau gesehen werden, beginnend mit der im römischen Imperium explosionsartigen Zunahme der Stadtbevölkerung, die unweigerlich zu einer starken Bautätigkeit geführt hat. Zu dieser Zeit war der Renditeansatz noch nicht ausgeprägt vorhanden. Der Renditeansatz in Bezug auf Immobilien findet sich zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Berlin. Man baute in die Höhe, steckte ein Maximum an Läden und Wohnungen unter ein Dach und minimierte den Raum zwischen den Fenstern, da der Wert des Gebäudes nach deren Anzahl bestimmt wurde. Dieses luxuriöse Aussehen führte zu eine höheren Bewertung und dadurch auch zu höheren Mieteinnahmen.10
Es gibt verschiedene Arten von Immobilien wie beispielsweise Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Geschäftshäuser, Industrieobjekte etc.. Somit zerfällt der Immobilienmarkt, allein schon was den Nutzungszweck bzw. die Nachfrage anbelangt, in verschiedene Teilmärkte. Zudem ist ein neu erstelltes modernes Mehrfamilienhaus mit 20 geräumigen Wohnungen in bester Stadtlage nicht vergleichbar mit einem renovierungsbedürftigen Mehrfamilienhaus aus den 50er-Jahren mit zehn Kleinwohnungen im ländlichen Gebiet.11
Zur Bewertung einer Immobilie wird deren Verkehrswert ermittelt. Der Verkehrswert einer Immobilie ist der Preis, von dem zu erwarten ist, dass er normalerweise am freien Markt für die zu bewertende Immobilie zum Bewertungsstichtag gezahlt wird. Gesetzlich ist dies in § 194 BauGB12 geregelt. Wesentlich ist, dass der Verkehrswert immer zeitpunktbezogen ist.
Die Frage, nach welchem der drei Wertermittlungsverfahren nach der WertV13, dem Ertragswert-, Sachwert- oder Vergleichswertverfahren, zu bewerten ist, hat der Markt zu beantworten.14
In der folgenden Abbildung werden die drei Verfahren und die Objektzuordnung gegenübergestellt:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Wertermittlungsverfahren und Objektzuordnung
Quelle: Petersen: Verkehrswertermittlung von Immobilien, S. 22
Das Vergleichswertverfahren hat nur eine untergeordnete Bedeutung, da Immobilien bei individueller Bauweise nur eine geringe Vergleichbarkeit untereinander aufweisen. Wenn allerdings genügend Vergleichspreise vorliegen, so ist das Vergleichswertverfahren sowohl die einfachste als auch die zuverlässigste Methode,während die anderen Verfahren vor allem beim Fehlen von geeigneten Vergleichspreisen in Betracht kommen.15
Beim Sachwertverfahren wird ein Käufer unterstellt, der sich überlegt, was es kosten würde, mit heutigen Baumethoden und -materialien eine dem Bewertungsobjekt ähnliche Immobilie zu errichten. Die errechneten Kosten werden um die Alterswertminderung und einen etwaigen Reparaturstau gemindert. Das Sachwertverfahren wird üblicherweise nur auf selbstgenutzte Immobilien angewandt und kann nur nach vom Markt abgeleiteten Korrekturoperationen wie beispielsweise die Berücksichtigung der Lage zum Verkehrswert führen.16
Unter dem Begriff Ertragswertverfahren wird eine finanzmathematische Methode zur Verkehrswertermittlung verstanden. Der Ertragswert ist als der Barwert von auf besondere Art ermittelten Überschüssen wie Mieteinnahmen anzusehen. Die Komponenten des Ertragswertverfahrens sind der Reinertrag, die Restnutzungsdauer, der Liegenschaftszins, der Bodenwert und der Reparaturstau.17
Die folgende Abbildung zeigt das Ablaufschema des Ertragswertverfahrens anhand eines Zahlenbeispiels:
Das Vergleichswertverfahren hat nur eine untergeordnete Bedeutung, da Immobilien bei individueller Bauweise nur eine geringe Vergleichbarkeit untereinander aufweisen. Wenn allerdings genügend Vergleichspreise vorliegen, so ist das Vergleichswertverfahren
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 2: Ablaufschema des Ertragswertverfahrens
Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an Petersen: Marktorientierte Immobilienbewertung, S. 33
Der Rohertrag setzt sich aus den summierten Monatsmieten zusammen. Die Bewirtschaftungskosten beinhalten Instandhaltungskosten, das Mietausfallwagnis, die Verwaltungskosten und die Betriebskosten. Bildet man hieraus die Differenz, so erhält man den Reinertrag. Der Bodenertrag, welcher vom Reinertrag zu subtrahieren ist, ist das Produkt aus dem Bodenwert und dem Liegenschaftszins. Einen Vorschlag für anzuwendende Liegenschaftszinssätze finden sich in der Anl. 3 BelWertV18. Im oben dargestellten Beispiel wird der empfohlene Zinssatz von 5,0 Prozent gewählt. Aus dem Liegenschaftszins und der Restnutzungsdauer errechnet sich der Mulitplikator19, mit welchem sich der Gebäudeertragswert errechnen lässt. Von diesem wird der Reparaturstau subtrahiert und der Bodenwert hinzuad diert, und so erhält man den Ertragswert, den Verkehrswert nach dem Ertragswertverfahren.20
2.2 Anlage in Immobilienfonds
Die verbreitetste Form der verbrieften Immobilienfinanzierung bzw. des Immobi- lieninvests in Deutschland sind offene und geschlossene Immobilienfonds.21 Beide Anlagekategorien werden im Folgenden näher erläutert.
2.2.1 offene Immobilienfonds
Offene Immobilienfonds legen das Fondsvermögen sowohl in gewerblich genutzte Objekte, Grundstücke sowie in eigene Bauprojekte an. Es handelt sich hierbei um Investmentfonds nach § 2 Abs. 4 Nr. 5 InvG.22
Bei offenen Immobilienfonds ist die Zahl der Anleger unbegrenzt, man spricht daher auch von „Open-End-Funds“. Es wird laufend neues Anlegerkapital aufgenommen und auch wieder zurückgegeben, zudem werden laufend neue Anteilsscheine in Höhe der Nachfrage ausgegeben. Damit dieser Rücknahmeverpflichtung nachgekommen werden kann, müssen offene Immobilienfonds mindestens fünf Prozent ihres Vermögens in liquiden Mitteln wie Wertpapieren oder Bankguthaben halten. Das in offene Immobilienfonds angelegte Geld wird nach den Vorgaben des Gesetzgebers in besonderem Maße geschützt. So unterliegen offene Immobilienfonds strengen Vorschriften in der Anlagepolitik, Überwachung und Prüfung. So ist beispielsweise die Mindestanzahl von zehn Grundstücken je Fonds vorgeschrieben, von denen keines zum Zeitpunkt des Erwerbs 15 Prozent des gesamten Fondsvermögens übersteigen darf.23
Der Markt für Immobilienfonds weist im Vergleich zu Aktien und Rentenpapieren einige Besonderheiten auf, so ist beispielsweise die Korrelation von Immobilienfonds mit den Kapitalmärkten sehr gering. Die folgende Darstellung verdeutlicht dies anhand des Beispiels zweier gängiger offener Immobilienfonds und den Indizes DAX und REX:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 3: Kursverlauf von Wertpapieren verschiedener Assetklassen
Quelle: Eigene Darstellung (Daten aus dem Internetangebot der OnVista AG, www.onvista.de)
Aktien- und Rentenmärkte unterliegen relativ hohen Kursschwankungen und einem systematischen Risiko, sodass einzelne Papiere sich nicht dem allgemeinen Marktrend entziehen können. Dies ist bei Immobilienfonds nicht der Fall, da diese in Vermögensgegenstände in Form von Gebäuden und Grundstücken und somit in reale Werte investieren.
In Deutschland werden offene Immobilienfonds von Kapitalanlagegesellschaften in Sondervermögen gehalten und bieten so dem Anleger die Möglichkeit, mit einem geringen Kapitaleinsatz in Immobilieneigentum zu investieren.24
Die folgende Abbildung zeigt die Kapitalanlagegesellschaften mit den größten Marktanteilen offener Immobilienfonds25 in Deutschland:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 4: Kapitalanlagegesellschaften mit den größten Marktanteilen offener Immobilien fonds
Quelle: Bundesverband Investment und Asset Management e.V.: Investment 2006, S. 103
2.2.2 GESCHLOSSENE IMMOBILIENFONDS
Der Hauptunterschied geschlossener zu offenen Immobilienfonds liegt darin, dass bei geschlossenen Immobilienfonds die Zahl der ausgegebenen Investmentzertifikate von Anfang an festgelegt ist. Geschlossene Immobilienfonds haben zudem oft eine festgelegte Laufzeit, innerhalb derer die Fondsanteile von der Investment gesellschaft nicht zurückgenommen werden.26 Die Fondsgesellschaft erwirbt bei geschlossenen Immobilienfonds zivilrechtliches Eigentum an einem bebauten Grundstück. Dies geschieht entweder durch Erwerb eines bebauten Grundstücks oder durch Erwerb eines unbebauten Grundstücks und anschließender Bebauung. Single-Property-Fonds halten lediglich ein Grundstück, wohingegen MultiProperty-Fonds mehrere Objekte erwerben und vermieten. Die Fondsgesellschaft wird zum einen durch das eingelegte Kapital der Anleger und zum anderen durch Kreditaufnahme finanziert. Zum Ende der Vertragslaufzeit, beispielsweise der Mietvertragslaufzeit, wird die Immobilie veräußert. Der dabei erzielbare Erlös ist insbesondere bei Spezialimmobilien, die auf bestimmte Nutzer zugeschnitten sind, nur schwer vorauszusagen.27
Obgleich von dieser Anlagekategorie zahlreiche, teilweise sehr repräsentative Bauten errichtet wurden und ohne geschlossene Immobilienfonds der zügige Wiederaufbau in den neuen Bundesländern nicht in der erfolgten relativ kurzen Zeit zu bewältigen gewesen wäre, werden solche Fonds in der politischen Diskussion mehrheitlich als Steuersparmodell für die „Oberschicht“ betrachtet28. So wird derzeit vielmehr der vermeintliche Effekt der Steuerausfälle als weniger der hohe volkswirtschaftliche Nutzen diskutiert. Angesichts knapper werdender Finanzmittelausstattungen von Gebietskörperschaften, öffentlicher und privater Unternehmen wie beispielsweise Wohnungsbaugesellschaften stehen diese Wirtschaftssubjekte zunehmend unter dem Druck, immobiliares „Tafelsilber“ zu verkaufen, um ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu erhalten. Die derzeit zunehmenden Schwierigkeiten bei der Fremdkapitalbeschaffung für Immobilieninvestments29 erhöht die volkswirtschaftliche Bedeutung geschlossener Immobilienfonds weiter.30
Bei der Beurteilung geschlossener Immobilienfonds sind zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen wie die Lage und Vermietbarkeit der Objekte, die Bonität des Mietgaranten, Bauausführung und -konzeption, ökologische Altlasten und als einer der wesentlichsten Faktoren die Kosten des Objekts.31
Das in geschlossene Immobilienfonds platzierte Eigenkapital betrug 2006 3,48 Mrd. Euro32
3. Real Estate Investment Trust (REIT)
Viel wurde in den letzten Monaten über die Einführung des REITs in Deutschland diskutiert. Nun wurde er rückwirkend zum 1. Januar 2007 eingeführt. Doch was verbirgt sich genau hinter dem Begriff REIT? Welche Charakteristika hat der G- REIT33 ? Die folgenden Kapitel geben die Antworten auf diese und andere Fragen.
3.1 Allgemeines zum REIT
Die folgenden Abschnitte beschäftigen sich mit den Typen, Arten und Strukturen von REITs.
3.1.1 REIT-TYPEN
Es werden grundsätzlich drei verschiedene REIT-Typen nach ihrem Anlageschwerpunkt unterschieden: Equity-, Mortgage- und Hybrid-REITs.
Am weitesten verbreitet sind Equity-REITs, die direkt in Immobilien investieren. Dadurch kann die REIT-Gesellschaft auch gegebenenfalls die Mieten erhöhen und sind daher nicht sehr reagibel auf Zinsänderungen.
Mortgage-REITs beteiligen Investoren an ihrem Kreditportfolio. Sie vergeben Fremdkapital und leiten Teile der dadurch entstehenden Zinseinkünfte an die Anteilseigner weiter. Da Mortgage-REITs stark in das Hypothekengeschäft involviert sind, ist das Zinsänderungsrisiko im Gegensatz zu den Equity-REITs unweit höher. So steigt der Kurs von Mortgage-REITs bei fallenden Zinsen, wohingegen er bei steigenden Zinsen fällt. Um eine Minimierung des Zinsrisikos zu erreichen, werden häufig Hedging-Techniken eingesetzt.
Eine Kombination aus Equity- und Mortgage-REITs sind Hybrid-REITs. Aufgrund ihrer geringen Verbreitung fristen sie ein Nischendasein.
3.1.2 REIT-Arten
Ebenso werden REITs in verschiedene Arten klassifiziert. So handelt es sich bei Hypotheken-REITs um Gesellschaften, die Portefeuilles an FestzinssatzHypotheken und an Hypotheken mit Ergebnisbeteiligung besitzen. Bürogebäude- REITs besitzen grundbuchliches Eigentum an Bürozentren, Mietshaus-REITs und Mietwohnanlagen. Hotelliegenschaften sind das zu verpachtende Eigentum von Hotel-REITs, Krankenhäuser, Altenpflegeheime und Rehabilitationskliniken jenes von Krankenhaus-REITs. Des Weiteren werden Einkaufszentren- und Pferderenn- bahn-REITs unterschieden. Ein Sonderfall sind gemischte REITs. Diese besitzen ein Portfolio von Wohngebäuden, Bürogebäuden und Einkaufszentren.34 35 3.1.3 REIT-Strukturen
Es gibt drei verschiedene Strukturen von REITs: Traditionell, UPREIT und Down- REIT. Traditionelle REITs halten die Immobilien direkt und nicht über eine Betreibergesellschaft. Bei einem typischen UPREIT36 werden ein REIT und eine bestehende Immobiliengesellschaft Partner einer neuen Betreibergesellschaft. Durch eine Kapitaleinlage erhält der REIT Anteile, die bestehende Immobiliengesellschaft bringt Immobilienvermögen in die neue Gesellschaft ein und erhält im Gegenzug Anteile. So können sich private Investoren mit Immobilienvermögen an einem REIT ohne steuerliche Verluste beteiligen. Die folgende Abbildung verdeutlicht den Aufbau eines UPREIT :
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 5: Aufbau eines UPREIT Quelle: Huesmann: German REITs, S. 45
Ein DownREIT ähnelt in der Konstruktion einem UPREIT. Ihm gehören nur noch weitere Immobilienbestände, die er auch betreibt.37
3.2 Der REIT in Deutschland
Durch die Beschlüsse von Bundestag und Bundesrat im März 2007 ist der REIT in Deutschland rückwirkend zum 1. Januar 2007 eingeführt worden. Die vorangegangene politische Diskussion sowie die Charakteristika des G-REIT werden in den folgenden Unterkapiteln dargestellt.
3.2.1 Die politische Diskussion
Im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung von 2005 wird die Einführung des REiT in Deutschland unter der Bedingung, dass die verlässliche Besteuerung beim Anleger sichergestellt wird und positive Wirkungen auf Immobilienmarkt und Standortbedingungen zu erwarten sind, festgelegt.38 Darüber hinaus stand die Einführung und die Ausgestaltung des REIT in den letzten Monaten in starker politischer Diskussion zwischen den Parteien und Interessensverbänden.
Im Folgenden werden einige Meinungen zur Einführung und Ausgestaltung des REITs in Deutschland dargestellt.
3.2.1.1 CDU/CSU
Bereits im Mai 2005 spricht sich die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag für die Einführung von REITs aus, da Deutschland offensichtlich mit den bisherigen Instrumenten wie den Immobilienfonds international nicht richtig positioniert sei.39 Die Union befürwortet die Einbeziehung von bestehenden Wohnimmobilien in REITs40 und bezeichnet eine mögliche Nicht-Einbeziehung als „Rückschritt“.41
3.2.1.2 SPD
Bei den Sozialdemokraten gehen die Meinungen teilweise sehr stark auseinander. Der Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück sieht in der Einführung von REITs Steuermehreinnahmen. Zudem seien REITs eine weniger schlimme Alternative zu den Private-Equity-Fonds, die derzeit im großen Stil Immobilien in Deutschland aufkauften.
[...]
1 Certified Mortgage Backed Securities
2 Residential Mortgage Backed Securities
3 vgl. Hanisch, in: Börsen-Zeitung vom 14.10.2006, Nr. 198, S. B8: Ganzheitliche Kundenberatung im Immobilienbereich von Vorteil
4 Dies entspricht einem Anteil von 11,5 Prozent
5 vgl. o.V., in: Finanzbetrieb 11/2006, S. 737: Real Estate Investment Trusts
6 Gesetz über deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen
7 vgl. Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 16/89, 23.03.2007
8 vgl. Bundesrat: Drucksache 191/07, 30.03.2007
9 vgl. Loritz/Pfnür: Der geschlossene Immobilienfonds in Deutschland, S. 17
10 vgl. UBS AG, Wealth Management Research: Immobilien, S. 7
11 vgl. Fierz: Der Schweizer Immobilienwert, S. 198f.
12 Baugesetzbuch
13 Wertermittlungsverordnung
14 vgl. Petersen, Verkehrswertermittlung von Immobilien, S. 19ff.
15 vgl. Kleiber/Simon: Verkehrswertermittlung von Grundstücken, S. 1136f.
16 vgl. Petersen: Verkehrswertermittlung von Immobilien, S. 113
17 vgl. derselbe: Marktorientierte Immobilienbewertung., S. 13ff.
18 Beleihungswertermittlungsverordnung
19 Multiplikator =
20 vgl. Petersen: Marktorientierte Immobilienbewertung., S. 33
21 vgl. Huesmann: German REITs, S. 17
22 vgl. Hübner/Stabenow/Weyand: Investmentfonds, S. 105
23 vgl. Fischer: Geschlossene Immobilienfonds, S. 11
24 vgl. Huesmann: German REITs, S. 17
25 An dieser Stelle werden ausschließlich Publikumfonds betrachtet.
26 vgl. Hartmann-Wendels/Pfingsten/Weber: Bankbetriebslehre, S. 37
27 vgl. Lüdicke/Arndt: Geschlossene Fonds, S. 146
28 Die Beteiligung an geschlossenen Immobilienfonds setzt bei zahlreichen Fonds eine Untergrenze von 10.000,00 Euro voraus.
29 Stichwort: „Basel II“
30 vgl. Loritz/Pfnür: Der geschlossene Immobilienfonds in Deutschland, S. 1ff.
31 vgl. Fischer: Geschlossene Immobilienfonds, S. 12f.
32 vgl. Internetangebot des Verbands geschlossene Fonds (www.vgf-online.de)
33 German Real Estate Investment Trust
34 vgl. Huesmann: German REITs, S. 42f.
35 vgl. Rölle: Börsennotierte Partnerships (MLP) und Immobilienfonds auf Aktien (REIT) in den USA, S. 124f.
36 Umbrella-Partnership-REIT
37 vgl. Huesmann: German REITs, S. 44
38 vgl. Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, 11.11.2005, S. 86
39 vgl. Drost/Reichel, in: Handelsblatt vom 31.05.2005: Parteien einig über Immobilientrusts
40 vgl. o.V., in: Handelsblatt vom 18.10.2006: Union opponiert gegen Steinbrücks REITs-Pläne
41 vgl. o.V., in: Börsen-Zeitung vom 02.11.2006, Nr. 211, S. 7: Koalition streitet weiter über REITs
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