Im Rahmen dieser Arbeit sollen die Dienstrechtsreformen in den einzelnen Ländern im Vordergrund stehen.
Nach langwierigen Verhandlungen haben Bundestag und Bundesrat mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit die Föderalismusreform I im Juni und Juli 2006 beschlossen. Mit ihr einher ging die umfangreichste Änderung des Grundgesetzes. Durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 20061 wurden die Gesetzgebungskompetenzen des Bundes und der Länder im Beamtenrecht neu geordnet. Die Föderalismusreform I ist am 1. September 2006 in Kraft getreten. In Folge dessen haben die Länder die Kompetenz erhalten, das Dienstrecht neu zu gestalten und eigenständige Regelwerke im Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrecht zu schaffen.
Der Schwerpunkt dieser Arbeit liegt hauptsächlich in der Darstellung des Standes der Dienstrechtsreformen nach den Kompetenzverlagerungen durch die Föderalismusreform I in den einzelnen Bundesländern.
Ziel ist insbesondere herauszufinden, wieweit die Länder ihre übertragenen Kompetenzen genutzt haben und ob sie bei ihrer Umsetzung unterschiedliche Wege gehen.
Zur Darstellung der Dienstrechtsreformen in den einzelnen Ländern gliedert sich diese Arbeit wie folgt.
Im 1. Kapitel des Hauptteils wird zunächst über die Ausgangslage und Zielsetzung der Föderalismusreform I sowie über die damit verbundene Neuordnung der ausschließlichen und konkurrierenden Gesetzgebungskompetenzen berichtet.
Daraufhin folgt in Kapitel 2 ein Überblick über die Änderungen im Bereich des öffentlichen Dienstrechts.
Kapitel 3 befasst sich mit den dienstrechtlichen Strukturentwicklungen beim Bund und in den Ländern.
Schlussendlich gibt Kapitel 4 einen Überblick über den Stand der Dienstrechtsreformen nach den Kompetenzverlagerungen durch die Föderalismusreform I in den Ländern und stellt dar, wieweit die Länder dabei wirklich unterschiedliche Wege gehen.
In der Schlussbetrachtung folgen abschließend eine kurze Zusammenfassung sowie ein Ausblick.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- 1. Problemstellung und Zielsetzung
- 2. Verlauf der Arbeit
- II. Hauptteil
- 1. Die Föderalismusreform I
- a) Ausgangslage und Zielsetzung
- b) Schwerpunkte der Föderalismusreform I
- c) Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen
- aa) Keine Änderung der Grundkonzeption
- bb) Änderungen bei der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes gem. Art. 73 I GG
- cc) Änderungen bei der konkurrierenden Gesetzgebung gem. Art. 74 I GG
- 2. Änderungen im Bereich des öffentlichen Dienstes
- a) Systematik des öffentlichen Dienstes
- b) Die Struktur der bisherigen Kompetenzordnung
- c) Kompetenzverteilung nach der Föderalismusreform I
- d) Die Bedeutung der Fortentwicklungsklausel in Art. 33 V GG
- 3. Neugestaltung des öffentlichen Dienstrechts
- a) Frühere Reformen
- b) Umsetzung durch den Bund
- c) Umsetzung durch die Länder
- a) Überblick
- 4. Dienstrechtsreformen in den einzelnen Ländern
- a) Überblick
- aa) Baden-Württemberg
- bb) Bayern
- cc) Berlin
- dd) Brandenburg
- ee) Hessen
- ff) Küstenländer
- gg) Nordrhein-Westfalen
- hh) Rheinland-Pfalz
- ii) Saarland
- jj) Sachsen
- kk) Sachsen-Anhalt
- ll) Thüringen
- b) Wieweit gehen die Länder dabei wirklich unterschiedliche Wege?
- c) Halten sich diese Reformen durchweg in dem bestehenden bundesrechtlichen Rahmen?
- a) Überblick
- 1. Die Föderalismusreform I
- III. Schlussbetrachtung
- IV. Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit den Dienstrechtsreformen in den einzelnen Bundesländern im Kontext der Föderalismusreform I. Das Ziel der Arbeit ist es, die Auswirkungen der Kompetenzverlagerungen auf das Dienstrecht in den Ländern zu analysieren und zu untersuchen, inwieweit die Länder ihre neu gewonnenen Kompetenzen nutzen und dabei unterschiedliche Wege beschreiten.
- Die Föderalismusreform I und ihre Auswirkungen auf die Kompetenzverteilung im Beamtenrecht
- Die Neugestaltung des öffentlichen Dienstrechts in den Ländern
- Die Umsetzung der Dienstrechtsreformen in den einzelnen Bundesländern
- Die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Reformen in den Ländern
- Die Einhaltung des bundesrechtlichen Rahmens bei den Landesreformen
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel des Hauptteils beleuchtet die Ausgangslage und Zielsetzung der Föderalismusreform I. Es werden die Gründe für die Reform, die wichtigsten Änderungen im Bereich der Gesetzgebungskompetenzen sowie die Neuordnung der ausschließlichen und konkurrierenden Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern erläutert.
Kapitel 2 befasst sich mit den Änderungen im Bereich des öffentlichen Dienstes. Es werden die Systematik des öffentlichen Dienstes, die Struktur der bisherigen Kompetenzordnung und die Kompetenzverteilung nach der Föderalismusreform I dargestellt. Besonderes Augenmerk liegt auf der Bedeutung der Fortentwicklungsklausel in Art. 33 V GG.
Kapitel 3 analysiert die dienstrechtlichen Strukturentwicklungen beim Bund und in den Ländern. Es werden frühere Reformen im Bereich des öffentlichen Dienstrechts beleuchtet und die Umsetzung der Föderalismusreform I durch den Bund und die Länder dargestellt.
Kapitel 4 gibt einen Überblick über den Stand der Dienstrechtsreformen in den einzelnen Bundesländern. Es werden die wichtigsten Reformen in den einzelnen Ländern vorgestellt und die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Reformen herausgearbeitet. Darüber hinaus wird untersucht, inwieweit die Länder bei der Umsetzung der Reformen unterschiedliche Wege gehen und ob sie sich dabei an den bestehenden bundesrechtlichen Rahmen halten.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Föderalismusreform I, das Dienstrecht, die Kompetenzverteilung, die Neugestaltung des öffentlichen Dienstrechts, die Landesreformen, die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Reformen in den Ländern sowie die Einhaltung des bundesrechtlichen Rahmens.
- Quote paper
- Nadine Bossak (Author), 2009, Dienstrechtsreformen in den Ländern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/149353
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