I Einleitung
Ziel der Aufgabe
Ziel war es, eine Lernaufgabe zu erarbeiten, um der Schülergruppe einen Einstieg in das neue Lerngebiet „Patent“ zu erleichtern, welches im weiteren Verlauf des Unterrichts von Seiten des Lehrers vertieft werden soll. Durch die Lernaufgabe soll der Schüler dazu angeregt werden, selbstständig ein unbekanntes Thema zu erschließen, sein Wissen zu erweitern und dieses zu hinterfragen. Inwiefern dies erreicht werden kann und soll, wird in dem Abschnitt „Anforderungen an die Einführungsaufgabe“ näher erläutert.
Im weiteren ist es erforderlich, einen Teilaspekt aus dem Gesamtkontext zu lösen, um diesen als Grundlage der Lernaufgabe zu nutzen. Unsere Wahl fiel hierbei auf den Zusammenhang von Patent und Forschung. Wichtig war es uns, dass die zu behandelnde Aufgabe einige wichtige Kriterien erfüllen kann. Zum einen sollte das Interesse der Schüler für das neue Thema geweckt werden, ohne aber gleichzeitig die theoretischen Anforderungen des Lernstoffes zu vernachlässigen. Die Lerngruppe sollte zum anderen durch die zu formulierende Aufgabe zu einer Diskussion angeregt werden, um somit das Thema selbstständig zu erschließen. Es sollte also ein persönlicher Bezug geschaffen werden, der Raum für eigene Meinung lässt, sich aber auch auf Argumente stützen kann, die dem theoretischen Anspruch genügen.
Gliederung
I Einleitung
Ziel der Aufgabe
II Hauptteil
Theorien des Lernens / Konstruktivismus / Handlungsorientierung
Anforderungen an die Einführungsaufgabe
Anleitung und Aufgaben der Lehrenden
Bedeutungsnetz und Erläuterungen
Handlungsorientierte Lernaufgabe
Erläuterungen und Begründungen zur Aufgabe
III Schluss
Resümee
I Einleitung
Ziel der Aufgabe
Ziel war es, eine Lernaufgabe zu erarbeiten, um der Schülergruppe einen Einstieg in das neue Lerngebiet „Patent“ zu erleichtern, welches im weiteren Verlauf des Unterrichts von Seiten des Lehrers vertieft werden soll. Durch die Lernaufgabe soll der Schüler dazu angeregt werden, selbstständig ein unbekanntes Thema zu erschließen, sein Wissen zu erweitern und dieses zu hinterfragen. Inwiefern dies erreicht werden kann und soll, wird in dem Abschnitt „Anforderungen an die Einführungsaufgabe“ näher erläutert.
Im weiteren ist es erforderlich, einen Teilaspekt aus dem Gesamtkontext zu lösen, um diesen als Grundlage der Lernaufgabe zu nutzen. Unsere Wahl fiel hierbei auf den Zusammenhang von Patent und Forschung. Wichtig war es uns, dass die zu behandelnde Aufgabe einige wichtige Kriterien erfüllen kann. Zum einen sollte das Interesse der Schüler für das neue Thema geweckt werden, ohne aber gleichzeitig die theoretischen Anforderungen des Lernstoffes zu vernachlässigen. Die Lerngruppe sollte zum anderen durch die zu formulierende Aufgabe zu einer Diskussion angeregt werden, um somit das Thema selbstständig zu erschließen. Es sollte also ein persönlicher Bezug geschaffen werden, der Raum für eigene Meinung lässt, sich aber auch auf Argumente stützen kann, die dem theoretischen Anspruch genügen.
II Hauptteil
Theorien des Lernens / Konstruktivismus / Handlungsorientierung
„Lernen ist ein selbständig zu vollziehender Akt
mit starker Situationsbindung, in dessen Verlauf Inhalte, Fähigkeiten etc. nicht eingearbeitet oder „absorbiert", sondern konstruiert werden." (Ewald TERHART, Konstruktivismus und Unterricht. Gibt es einen neuen Ansatz in der Allgemeinen Didaktik? Zeitschrift für Pädagogik 45 (1999), Nr. 5). Lernen ist also kein passiver Vorgang, sondern ein aktives Handeln des Lernenden, wie auch Wilhelm H. PETEREN in seinem Lehrbuch der Allgemeinen Didaktik (München 2001) feststellt.
Das aktive Handeln des Schülers wird auch als handlungsorientierter Unterricht verstanden. Dieser handlungsorientierte Unterricht kennzeichnet sich nach Schelten[1] über fünf Punkte:
(1) Handlungsorientierter Unterricht ist ein Konzept von Unterricht und keine Unterrichtsmethode.
(2) Beim handlungsorientierten Unterricht geht es um die Vermittlung von theoretischen Voraussetzungen für das Handeln-Können in der Berufspraxis.
(3) Der handlungsorientierte Unterricht sieht das Erlernen eines Handelns vor.
(4) Beim handlungsorientierten Unterricht wird über die Lösung komplexer beruflicher Aufgaben Theorie erarbeitet.
(5) Handlungsorientiert unterrichten heißt, in einem vereinfachten Zugriff, ein Lernen in vollständigen Handlungen herbeizuführen. Zu einem Wahrnehmen und denken kommt ein Tun hinzu. Wahrnehmen und Denken wird erst dann zur vollständigen Handlung, wenn beides in ein Tun umgesetzt wird. Das Tun wirkt auf das Wahrnehmen und Denken zurück, indem es beides verändert und erweitert. Die Trias – Wahrnehmen, Denken Tun – wird in vielfachen ineinander verschachtelten Zyklen durchlaufen.
Dieses Spektrum an Kriterien für einen handlungsorientierten Unterricht zeigt, dass nicht mehr das vermitteln von Wissen im Zentrum des Unterrichts stehen sollte, sondern das herleiten und erwerben von Kompetenzen bzw. Schlüsselqualifikationen.
[...]
[1] Vgl. Schelten, Andreas: Fach übergreifender und handlungsorientierter Unterricht in der Berufsschule. In: Fächerübergreifender Unterricht in der Berufsschule, hrsg. Von Jörg Matthes, Neusäß 1995, S. 8 ff.
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