Welche Vorteile bietet die Monte-Carlo-Simulation (MCS) in den einzelnen Bilanzierungsphasen des Geschäfts- oder Firmenwerts? Können die Nachteile der MCS zu dem Befund führen, wonach der Capital Asset Pricing Modell-Ansatz gegenüber der MCS vorzuziehen ist?
Im Jahr 2022 operieren Unternehmen in einem hochdynamischen Multikrisen-Umfeld. Neben dem VUCA-Phänomen, sowie der Erderwärmung (Häufung von Katastrophenereignissen) kamen 2020 die Corona-Pandemie und gegenwärtig der russisch-ukrainische Krieg mit nachteiligen Folgen für die Wirtschaftssubjekte hinzu. Unter anderem ist im Zuge dieser Entwicklungen die Planungsunsicherheit deutlich angestiegen.
Im Jahr 2020 erschien das Akronym „BANI“ (Brüchig, Ängstlich, Nichtlinear, Unbegreiflich, incomprehensible) analog des VUCA-Akronyms als Reaktion auf das Multikrisen-Umfeld. Das BANI-Rahmenwerk beansprucht die zeitgerechte Ablöse des VUCA-Rahmenwerks zu sein. Im Kern beschreibt es ein Umfeld des Chaos‘, mit der Handlungsempfehlung des Arrangierens mit diesem Chaos. Ob sich das BANI-Akronym durchsetzen wird, bleibt indessen abzuwarten. Die Treiber des VUCA-Phänomens – Digitalisierung bzw. die digitale Transformation (besonders Big-Data) und Globalisierung – sind wirksam; sie verstetigen sich. Daraus ergeben sich u. a. höhere Volatilitäten mit der Folge steigender Planungsunsicherheit für Unternehmen. Die engere Abfolge disruptiver Veränderungen führt darüber hinaus zu einer erhöhten Eintrittswahrscheinlichkeit existenzbedrohender Risiken. Beispielhaft sei hierzu auf den wachsenden Bedeutungsverlust von Printmedien, das Reisebürosterben oder die sinkende Anzahl von Bankfilialen verwiesen. Abzugrenzen ist die Disruption von der Innovation: Bei einer Disruption wird ein Teil der Wertschöpfungskette überflüssig, Innovationen revolutionieren dagegen die Wertschöpfungskette. Die VUCA-Rahmenbedingungen eröffnen zugleich bspw. durch technologische Innovationen auch Chancen. Diese Chancen sind zusammengefasst v. a. Potenziale der Wettbewerbsfähigkeit: Neue Produkte und Dienstleistungen, Steigerung der Effizienz von Geschäftsprozessen, sowie die Weiterentwicklung oder Neuerfindung von Geschäftsmodellen. Demnach beinhaltet das VUCA-Phänomen auch eine Ambivalenz zwischen Disruption und Innovation. Das VUCA-Umfeld beeinflusst sonach das Risiken- und Chancenportfolio von Unternehmen. [...]
Inhaltsverzeichnis
1 Problemstellung
1.1 Auswirkungen des VUCA-Phänomens auf Unternehmen
1.2 Anforderungen an das Risikomanagement
1.3 Sollvorgabe zur erwartungstreuen Planung
1.4 Fortbestandsrisiko: Abwertungsbedürftiger Geschäfts- oder Firmenwert..
2 Erläuterung des VUCA-Phänomens
2.1 VUCA: Herkunft und Bedeutung
2.2 Umgang mit VUCA in der Unternehmensplanung
2.2.1 Erläuterung des Begriffs VUCA-Prime
2.2.2 VUCA-Prime mittels stochastischer Szenarioanalyse in der Unternehmensplanung
2.2.3 Unternehmensakquisitionen, VUCA-Phänomen und GoFW
3 Risikomanagement und Monte-Carlo-Simulation 24
3.1 Pflicht zur Unterhaltung und Anforderungen an das Risikomanagement..
3.2 State of the art: Monte-Carlo-Simulation
3.2.1 Geschichtliche und mathematische Grundlagen der Monte-Carlo-Simulation
3.2.2 MCS: Erstmalige Beschreibung und Namensherkunft
3.2.3 Darstellung des Nadelproblems von Buffon
3.2.4 Herleitung des zentralen Satzes der Monte-Carlo-Rechnung
3.3 Bedeutung der MCS für die Ermittlung des aggregierten und quantifizierten Gesamtrisikoumfangs
3.4 Eigenkapital- und Liquiditätsbedarf: Überschuldungs- und Insolvenzwahrscheinlichkeit
3.5 Verletzung der Financial Covenants
4 Gründe für die Ausweitung der MCS auf die gesamte Unternehmensplanung
4.1 Erforderlicher Paradigmenwechsel - Bandbreitensimulation
4.2 Betrachtung unsicherer Entwicklungen in der gesamten Bandbreite
4.3 Bestimmung erwartungstreuer Planwerte, Konfidenzintervalle und Risikomaße
4.4 Entscheidungsgrundlage - Quantifizierung von Maßnahmenwirkungen
4.5 Erneuerung der traditionellen Unternehmensplanung
4.6 Bestimmung der risikoadjustierten Kapitalkosten einer Unternehmung
4.7 Ausgleich werttheoretischer Mängel des DCF-Kalküls
5 Wesen und Ansatzbilanzierung des GoFW nach IFRS
5.1 Wesen des Geschäfts- oder Firmenwerts
5.2 Bestandteile des Geschäfts- oder Firmenwerts
5.3 Abgrenzung: Originärer und derivativer GoFW
5.3.1 Originärer Geschäfts- oder Firmenwert
5.3.2 Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert
5.4 Ansatz und Erstbewertung des derivativen GoFW nach IFRS
5.5 GoFW-Allokation und zahlungsmittelgenerierende Einheiten
5.5.1 Allokation des GoFW auf ZMGE
5.5.2 Begriff und Bildung von ZMGE
5.5.3 Bedeutung von ZMGE für die Folgebewertung des derivativen GoFW
6 Folgebewertung des GoFW nach IAS 36
6.1 Impairment-Only-Approach als Folgebewertungskonzept für den derivativen GoFW
6.2 Verwirklichung des Impairment-Only-Approach durch Impairment-Tests
6.2.1 Kriterium für einen Abwertungsbedarf und Abschreibungshöhe
6.2.2 Bedeutung von Triggering-Events
6.3 Begriff und Ermittlungsgrundsätze für den Nutzungswert
6.3.1 Grundzüge des DCF-Verfahrens und Interpretation des GoFW
6.3.1.1 Darstellung der Grundzüge des DCF-Verfahrens und Verfahrensvarianten
6.3.1.2 Interpretation des GoFW als barwertiges Residuum
6.3.2 Nutzungswert als Teilunternehmenswert und Abgrenzung zum Nettoveräußerungspreis abzüglich Veräußerungskosten
6.3.2.1 Nutzungswert als IAS 36-konformer Teilunternehmenswert
6.3.2.2 Nettoveräußerungspreis abzüglich Veräußerungskosten
6.3.3 Ermittlung des IAS 36-spezifischen Cashflows
6.3.3.1 Cashflow der Detailplanungsphase
6.3.3.2 Cashflow der Fortschreibungsphase
6.3.3.3 Unsicherheiten in Bezug auf die betragsmäßige Höhe und den zeitlichen Anfall der Cashflows sowie enumerative Dichtefunktionen..
6.3.3.3.1 Unsicherheiten in Bezug auf die betragsmäßige Höhe und den zeitlichen Anfall der Cashflows
6.3.3.3.2 Enumerative Dichtefunktionen gemäß IAS 36.A11
6.3.4 IAS-36-spezifischer Diskontierungssatz des Nutzungswertkalküls
6.3.4.1 Ermittlungsgrundsätze des Diskontierungssatzes
6.3.4.2 Sicherer Zinssatz
6.3.4.3 Marktrisikoprämie und Betafaktor
6.3.4.4 Umgang mit dem unsystematischen Risiko einer ZMGE
6.3.4.5 Bestimmung des Insolvenzrisikos einer ZMGE
6.3.4.6 Bereinigung des Beta-Faktors: Fiktiv schuldenfreies Unternehmen..
6.3.3.7 Bereinigung des Diskontierungssatzes um Steuereinflüsse
6.4 Manipulationsmöglichkeiten im Rahmen der Folgebewertung des GoFW.
6.4.1 Manipulation mithilfe der CF-Prognose
6.4.2 Manipulation mithilfe des Diskontierungssatzes
6.4.2.1 Darstellung der Manipulation mithilfe des Diskontierungssatzes
6.4.2.2 Beispielhafte Sensitivitätsanalyse: Variation des Diskontierungssatzes
7 Wesen der Simulation und simulative Unternehmensbewertung
7.1 Wesen der Simulation
7.2 Wesen der Stochastischen Simulation
7.3 Grundüberlegung zur Bestimmung des Diskontierungssatzes
7.4 Grundlagen und Vorteile der simulationsbasierten Unternehmensbewertung
7.4.1 Grundlagen der simulationsbasierten Unternehmensbewertung
7.4.2 Vorteile in Bezug auf die Ermittlung des Nutzungswerts nach IAS
7.5 Darstellung des Ansatzes der unvollständigen Replikation
7.5.1 Motivation und Zweck des Ansatzes
7.5.2 Grundüberlegung zu und Darstellung der Replikationsgleichungen
7.5.2.1 Replikationsgleichung I
7.5.2.2 Replikationsgleichung II
7.5.2.3 Replikationsgleichung III
7.5.2.4 Replikationsgleichungspaar IV
7.5.3 Theoretischer Hintergrund
7.5.3.1 Entscheiderindividuelle Präferenzen
7.5.3.2 Realitätsnahes Financial Modelling
8 Simulationsbasierte Unternehmensbewertung mittels Sicherheitsäquivalent- und Risikozuschlagsmethode
8.1 Erläuterung und Formalisierung des Begriffs Sicherheitsäquivalent
8.2 Risikopräferenz
8.3 Problematik der Risikonutzenfunktion, Lösung: Sharpe-Ratio
8.3.1 Beschreibung der Problematik
8.3.2 Sharpe Ratio und μ-σ-Prinzip: Marktpreis des Risikos
8.4 Erläuterung und Darstellung der SÄ-Methode für die Ermittlung des Nutzungswerts
8.4.1 Erläuterung der SÄ-basierten Ermittlung des Nutzungswerts
8.4.2 Darstellung des Rechengangs der SÄ-Methode
8.5 Erläuterung der Risikozuschlagsmethode
8.6 Vergleich zwischen SÄ- und Risikozuschlagsmethode
8.7 Bestimmung der Kapitalkosten mithilfe der SÄ-Methode
8.8 Berechnung des Nutzungswerts auf Basis der SÄ- und Risikozuschlagsmethode
8.8.1 Nutzungswertberechnung in der Fortschreibungsphase mit der Risikozuschlagsmethode
8.8.2 Nutzungswertberechnung in der Detailplanungsphase mit der Risikozuschlagsmethode
8.8.3 Nutzungswertberechnung in der Fortschreibungsphase mit der Sicherheitsäquivalent-Methode
8.8.4 Nutzungswertberechnung in der Detailplanungsphase mit der Sicherheitsäquivalent-Methode
8.9 Sequenzielle Vorgehensweise zur Berechnung des Nutzungswerts
8.10 Grundsätzliche Entscheidungen im Umgang mit Risiken
8.11 Grundsätzliche Entscheidungen bei der simulativen Berechnung des NW
8.11.1 Wahl des Risikomaßes: Betafaktor oder VaR
8.11.1.1 Abwägung zwischen Betafaktor und VaR
8.11.1.2 These zur IAS 36-Konformität des VaR: Substitution des Betafaktors
8.11.1.2.1 IAS 36-Konformität des VaR: Argumentation
8.11.1.2.2 IAS 36-Konformität des VaR: Rechentechnische Umsetzung
8.11.2 Risikobezugseinheit
8.11.3 Risikoquantifizierungszeitraum
8.11.4 Diversifikationsfaktor
8.11.5 Risikoaggregationsreihenfolge
9 Ergebnisse zur MCS-basierten GoFW-Bilanzierung 152
9.1 Leitfragen der Ergebnisbetrachtung
9.1.1 Hinführung zu den Leitfragen
9.1.2 Leitfragen
9.2 Vor- und Nachteile der MCS in den einzelnen Bilanzierungsphasen..
9.2.1 Einsatz der MCS vor der Akquisition
9.2.1.1 Erwartungstreue Bewertung des Akquisitionsobjekts
9.2.1.2 Prospektive Unternehmensbewertung
9.2.1.3 Protektionswirkung gegen Überzahlung
9.2.2 Einsatz der MCS bei Ansatz und Erstbewertung
9.2.2.1 Synergieorientierte GoFW-Allokation
9.2.2.2 Reduktion des Impairment-Puffers
9.2.3 Einsatz der MCS in der Folgebewertung
9.2.3.1 Konformität der MCS mit dem Nutzungswertkonzept
9.2.3.2 Wegfall der Anpassungsproblematik des Betafaktor
9.2.3.3 Ermittlung risikoadäquater Kapitelkosten
9.2.3.4 Plausibilisierung der zugrundeliegenden CF-Schätzung
Abkürzungs- und Symbolverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildungen
Abb.: 2-1: Elemente einer Digitalisierungsstrategie
Abb.: 2-2: Grafische Zusammenfassung bis einschl. Kapitel 2
Abb.: 3-1: Darstellung eines Szenariotrichters
Abb.: 3-2: Das Nadelproblem von Buffon
Abb.: 3-4: Grafische Zusammenfassung bis einschl. Kapitel 3
Abb.: 4-1: Intervallweise Zerlegung der Szenariobandbreite
Abb.: 4-2: Spannungsfeld der modernen Unternehmensplanung
Abb.: 4-3: Grafische Zusammenfassung bis einschl. Kapitel 4
Abb.: 6-1: Schematische Darstellung des Impairment-Tests
Abb.: 6-2: Grafische Veranschaulichung einer Gleichverteilung
Abb.: 6-3: Grafische Veranschaulichung einer Dreiecksverteilung
Abb.: 6-4: Grafische Veranschaulichung einer PERT-Verteilung
Abb.: 6-5: Grafische Zusammenfassung bis einschl. Kapitel 6
Tabellenverzeichnis
Tab.: 1-1: Eigenkapitaleliminierende Abschreibungsquoten
Tab.: 5-1: Einfaches Beispiel einer Kaufpreisallokation
Tab.: 6-1: Free-Cashflow gemäß IAS 36
Tab.: 6-2: Risikofaktoren für eine Wertminderung
Tab.: 6-3: Cashflows der beispielhaften Sensitivitätsanalyse
Tab.: 6-4: Ergebnisse der Sensitivitätsanalyse in der Detailplanungsphase
Tab.: 6-5: Ergebnisse der Sensitivitätsanalyse in der Fortschreibungsphase
Tab.: 7-1: Arbeitsschritte der simulationsbasierten Berechnung des Nutzungswerts
Tab.: 7-2: Darstellung der Grundsatzentscheidungen im Umgang mit Risiko
Formelverzeichnis
F1: Herleitung der eigenkapitaleliminierenden Abschreibungsquote
F2: Darstellung der fehlerhaften Addition kombinierter Risiken (#)
F3: Berechnung der Kreiskonstanten nach dem Buffon'schen Nadelproblem
F4: Erwartungswert einer gleichverteilten dichotomen Zufallsvariable
F5: Erwartungswertkonvergenz für F4
F6: Wahrscheinlichkeitsverteilungsfunktion
F7: Wahrscheinlichkeitsdichtefunktion in Differenzialschreibweise
F8: Eintrittswahrscheinlichkeit bei stetigen Zufallsvariablen
F9: Kolmogorov'sches Normierungsaxiom in Integralschreibsweise
F10: Erwartungswert einer stetigen Zufallsvariable und Approximation durch einen Erwartungswertschätzer mit beidseitiger Irrtumswahrscheinlichkeit
F11: Erwartungswert einer reellzahligen m-dimensionalen Zufallsvariable
F12: Definition Varianz, Grundgedanke
F13: Definition Varianz, Summenschreibweise
F14: Definition Standardabweichung
F15: Gesetz der großen Zahlen, Erwartungswert diskret
F16: Monte-Carlo-Erwartungswertschätzer, diskret
F17: Konvergenz des Monte-Carlo-Erwartungswertschätzers gegen den Erwartungswert
F18: Konvergenzrate der Monte-Carlo-Stichprobe gegen den Erwartungswert
F19: Definition des Value-at-Risk mittels Quantilfunktion
F20: Interpretation des Value-at-Risk als maximaler Verlust
F21: Zeitliche Umskalierung des Value-at-Risk mithilfe der Wurzel-T-Regel
F22: Eigenkapitalkostensatz des CAPM ohne Eigenkapitalgewichtung
F23: Definition des Unternehmenswerts nach Rappaport
F24: Definition des Shareholder-Values nach Rappaport
F25: Barwertkalkül mit ewiger Rente
F26: Barwertiger Fortführungswert mit Wachstumsrate und Insolvenzwahrscheinlichkeit
F27: Grenzwertkonvergenz der unendlichen geometrischen Reihe
F28: Definition des Geschäfts- oder Firmenwert als Marktwert-Buchwert-Lücke
F29: Barwertkalkül für den Fall: Barwert = 0
F30: Rechnerische Bedeutung von: Geschäfts- oder Firmenwert = 0
F31: Maximierungsanweisung für den Shareholder-Value
F32: Maximierungsanweisung für den originären Geschäfts- oder Firmenwert
F33: Erwartungswert der Cashflows nach IAS 36.A7
F34: F17
F35: Marktkapitalisierung
F36: Nutzungswert mit Wachstumsrate
F37: F33
F38: Betragsmäßige Differenz des Zeitindex‘
F39: Risiko „verspäteter“ Cashflows definiert durch barwertiges Delta
F40: Definition des Nutzungswerts als vierdimensionales Barwertfunktional
F41: Identität von Nutzungswert und Barwert
F42: F40 als Komposition (Verkettung) von Zufallsvariablen
F43: F42 als Komposition (Verkettung) von Erwartungswerten von Zufallsvariablen
F44: Erwartungswert der Gleichverteilung
F45: Dichtefunktion der Gleichverteilung
F46: Verteilungsfunktion der Gleichverteilung
F47: Erwartungswert der Dreiecksverteilung
F48: Dichtefunktion der Dreiecksverteilung
F49: Verteilungsfunktion der Dreiecksverteilung
F50: Erwartungswert der PERT-Verteilung
F51: Dichtefunktion der PERT-Verteilung
F52: Verteilungsfunktion der PERT-Verteilung
F53: Verteilungsfunktion der hyperbolischen Sekans-Verteilung
F54: Verteilungsfunktion der Normalverteilung
F55: Dichtefunktion der hyperbolischen Sekans-Verteilung
F56: Dichtefunktion der Normalverteilung
F57: Marktrisikoprämie
F58: Betafaktor (des CAPM) einer Einzelanlage
F60: Eigenkapitalkostensatz (des CAPM) der Einzelanlage ohne Eigenkapitalkostengewichtung
F61: Umrechnung in den unverschuldeten Betafaktor
F62: Kapitalkostensatz des unverschuldeten Unternehmens
F63: Grossing-Up
F64: Steuerneutralitätspostulat nach IAS 36.BC94
F65: Funktionsterm der Normalhyperbel
F66: Funktionsterm einer gestreckten Hyperbel
F67: Barwert einer Cashflow-Reihe ohne ewige Rente
F68: Gestaltliche Identität zwischen F67 und F68
F69: Barwert der ewigen Rente
F70: Ableitungssumme 1. Ordnung einer unendlichen Reihe gestreckter Hyperbeln
F71: Ableitung 1. Ordnung der ewigen Rente
F72: Replikation eines beliebigen Risikomaßes für einen stochastischen Cashflow
F73: Replikation des Erwartungswerts für einen stochastischen Cashflow
F74: Implikation identischer Werte
F75: I. Replikationsgleichung
F76: Positive Homogenität
F77: Positive Homogenität für k > 0
F78: Translationsinvarianz
F79: Positionsinvarianz
F80: Barwertiger stochastischer Cashflow gemäß inputorientierten Ansatzes
F81: F74 F82: F72 F83: F73
F84:
II. Replikationsgleichung
F85: Verschuldungskapazität in Abhängigkeit der Insolvenzw'keit
F86: Gleichsetzung des Risikomaßes mit einem beliebigen Quantilswert (Value-at-Risk)
F87: Notwendige Anfangsauszahlung in Abhängigkeit von F86
F88: Betrag des nachzuschießenden Eigenkapitals, um Insolvenzw'keit zu limitieren
F89: F73 mit Kapitalstrukturrestriktionen
F90: F72 mit Kapitalstrukturrestriktionen
F91: F86 F92:
III. Replikationsgleichung
F93: Barwertiger stochastischer Cashflow unter Annahme: Initialauszahlung = 0
F94: Rendite-Risiko-Verhältnis des risikoneutralen Fremdkapitalgebers
F95: Barwert eines stochastischen Cashflows für den Mehrperiodenfall
F96: Stetige sichere und Marktrendite
F97: Replikationsgleichungspaar IV: Marktpreis d. Risikos outputorientiert
F98: Replikationsgleichungspaar IV: Marktpreis d. Risikos inputorientiert
F99: Maximierungsanweisung für den Erwartungswert des Risikonutzens
F100: Definition des Sicherheitsäquivalents per Risikonutzenfunktion
F101: Definition des Sicherheitsäquivalents per Umkehr der Risikonutzenfunktion
F102: Sicherheitsäquivalent-Erwartungswert-Identität bei Risikoneutralität
F103: Sharpe-Ratio
F104: μ-σ-prinzipbasierte Präferenzfunktion (unspezifiziert)
F105: Marktrisikoprämie
F106: Arithmetisches Mittel der Marktrisikoprämie
F107: Modifiziertes Sharpe-Ratio
F108: μ-σ-prinzipbasierte Präferenzfunktion (spezifiziert)
F109: Sharpe-Ratio (F103) und modifiziertes Sharpe-Ratio (F107)
F110: Sharpe-Ratio und Sharpe-Ratio mit doppeltem Risikogewicht
F111: Sicherheitsäquivalentmethode ohne Diskontierung
F112: Bestimmung des Risikoabschlags für die Sicherheitsäquivalentmethode
F113: Berechnung des Nutzungswerts mithilfe der Sicherheitsäquivalentmethode
F114: Berechnung des Risikoabschlags für die Sicherheitsäquivalentmethode
F115: Renditeforderung eines risikoaversen Entscheiders
F116: F114
F117: Sicherheitsäquivalentmethode mit einperiodiger Diskontierung
F118: Unternehmenswert gemäß der Risikozuschlagsmethode
F119: F115
F120: Unternehmenswert gemäß Risikozuschlagsmethode mit einperiodiger Diskontierung
F121: F113
F122: F118
F123: Ergebnisidentität von Sicherheitsäquivalent- und Risikozuschlagsmethode
F124: Äquivalenz von Risikoabschlag und Risikoprämie
F125: Bestimmung der Risikoprämie mittels Sicherheitsäquivalent im Einperiodenfall
F126: Unternehmenswert gemäß der Risikozuschlagsperiode im Mehrperiodenfall
F127: F123
F128: Bestimmung der Kapitalkosten mithilfe der Sicherheitsäquivalentmethode
F129: Bestimmung der Risikoprämie mittels Sicherheitsäquivalent im Mehrperiodenfall
F130: Fortführungsbarwert gem. Risikozuschlagsmeth. mit Insolvenzw'keit und Wachstumsrate
F131: Nutzungswertberechnung in der Detailplanungsphase gemäß Risikozu- schlagsmeth.
F132: F131 in verallgemeinerter Form
F133: Sicherheitsäquivalentmethode mit Risk-Rate
F134: F113
F135: Substitution des Risikoterms durch die Risk-Rate
F136: F133 ohne Diskontierung
F137: Nutzungswertberechnung in der Detailplanungsphase mit der Sicher- heitsäquivalentmeth.
F138: F137 in verallgemeinerter Fassung
F139: Logistische Annäherungsgleichung für die Insolvenzw‘keit
F140: Sharpe-Ratio (F103) und modifiziertes Sharpe-Ratio (F107)
F141: F128
F142: Risikoabschlag mit Bestimmungsgrößen des Marktpreises je Risikoeinheit
F143: Typisierter Diversifikationsfaktor
F144: Zinskomponenten gemäß IAS 36.55
F145: F123
F146: Diskontierungssatz mit Value-at-Risk als Risikomaß
F147: Nutzungswert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit
F148: Risikoabschlag mit Value-at-Risk als Risikomaß
F149: Geschäfts- oder Firmenwert-Eigenkapital-Ratio
F150: Eigenkapitalquote
F151: Berechnung des Abschreibungsaufwands in Produktform
F152: Vorschlag: Bestimmung der Wesentlichkeit des Barwerts der ewigen Rente
F153: Definition der Copula-Funktion
F154: Rekursionsverfahren der Sicherheitsäquivalentmethode
F155: Risikozuschlagsmethode mit periodendurchschnittlichen Diskontierungssätzen
F156: Identität von Nutzungswert und Sicherheitsäquivalent des bewertungsmaßgeblichen Cashflows
F157: Ergebnisidentität von Sicherheitsäquivalent- und Risikozuschlagsmethode
F158: Absoluter Impairment-Puffer
F159: Relativer Impairment-Puffer
1 Problemstellung
1.1 Auswirkungen des VUCA-Phänomens auf Unternehmen
Im Jahr 2022 operieren Unternehmen in einem hochdynamischen Multikrisen-Um- feld.1 Neben dem VUCA-Phänomen, sowie der Erderwärmung (Häufung von Katastrophenereignissen) kamen 2020 die Corona-Pandemie und gegenwärtig der russisch-ukrainische Krieg mit nachteiligen Folgen für die Wirtschaftssubjekte hinzu. Unter anderem ist im Zuge dieser Entwicklungen die Planungsunsicherheit deutlich an- gestiegen.2 Im Jahr 2020 erschien das Akronym „BANI“ (B rüchig, Ä ngstlich, N ichtlinear, U nbegreiflich, i ncomprehensible) analog des VUCA-Akronyms als Reaktion auf das Multikrisen-Umfeld.3 Das BANI-Rahmenwerk beansprucht die zeitgerechte Ablöse des VUCA-Rahmenwerks zu sein.4 Im Kern beschreibt es ein Umfeld des Chaos‘,5 mit der Handlungsempfehlung des Arrangierens mit diesem Chaos.6 Ob sich das BANI-Akronym durchsetzen wird, bleibt indessen abzuwarten. Die Treiber des VUCA-Phänomens - Digitalisierung bzw. die digitale Transformation7 (besonders Big-Data8 ) und Globalisierung - sind wirksam; sie verstetigen sich.9 Daraus ergeben sich u. a. höhere Volatilitäten mit der Folge steigender Planungsunsicherheit für Un- ternehmen.10 Die engere Abfolge disruptiver Veränderungen führt darüber hinaus zu einer erhöhten Eintrittswahrscheinlichkeit existenzbedrohender Risiken.11 Beispielhaft sei hierzu auf den wachsenden Bedeutungsverlust von Printmedien, das Reisebürosterben oder die sinkende Anzahl von Bankfilialen verwiesen.12 Abzugrenzen ist die Disruption von der Innovation: Bei einer Disruption wird ein Teil der Wertschöpfungskette überflüssig, Innovationen revolutionieren dagegen die Wertschöpfungs- kette.13 Die VUCA-Rahmenbedingungen eröffnen zugleich bspw. durch technologische Innovationen auch Chancen.14 Diese Chancen sind zusammengefasst v. a. Potenziale der Wettbewerbsfähigkeit: Neue Produkte und Dienstleistungen, Steigerung der Effizienz von Geschäftsprozessen, sowie die Weiterentwicklung oder Neuerfindung von Geschäftsmodellen.15 Demnach beinhaltet das VUCA-Phänomen auch eine Ambivalenz zwischen Disruption und Innovation.16 Das VUCA-Umfeld beeinflusst sonach das Risiken- und Chancenportfolio von Unternehmen.17 Es erfordert die Identifikation (insbesondere von strategischen und makroökonomischen Chancen und Risiken18 ), die sachverhaltsgerechte Quantifizierung, sowie die gegenwärtige und zukünftige Berücksichtigung von Kombinationseffekten (stochastische Wechselwir- kungen19 ) zwischen Chancen und Risiken mit- und untereinander.20 Ein Planungssystem, das diesen Anforderungen gerecht wird, bietet Entscheidungsorientierung, Transparenz und Wertbeitrag;21 es ist somit als Instrument der Wertorientierung auf- zufassen.22 Analysen von Chancen und Risiken erreichen in praxi häufig nicht das Nutzenniveau, das sie potenziell stiften können.23 Ursächlich hierfür ist der unzureichende Einbezug von Informationen aus dem Risikomanagement (RM) in die Entscheidungsfindung. Zugleich mangelt es dem RM regelmäßig an entscheidungsorientierter Ausrichtung sowie strategischem Fokus. Auch sind methodische Defizite bei der Risikoaggregation sowie der risikoadäquaten Bewertung von Maßnahmen fest- zustellen.24 Die Integration der geschäftsmodellbasierten Unternehmenssteuerung, der Strategiefindungs- und Bewertungsprozess sowie insbesondere die Messung des Unternehmenserfolgs in den Aufgabenbereich des RM ist anzustreben.25 Das RM sollte eine integrale Rolle in der Unternehmensentwicklung und -führung einneh- men.26 Insofern kommt auch eine engere Verzahnung zwischen der Entscheidungsunterstützungsfunktion des Controllings, dem internen Kontrollsystem und dem RM in Betracht.27 Dabei ist nicht zwingend eine organisatorische Integration erforderlich; vielmehr sollten RM und Controlling enger bei der Entscheidungsvorbereitung zusam- menwirken.28 Die Methodischen Kenntnisse des RM in Verbindung mit den Reportingfähigkeiten des Controllings können insgesamt Unternehmensplanung und Entscheidungsfindung qualitativ verbessern und dadurch den Auswirkungen des VUCA- Phänomens gerecht werden.29 Erstrebenswert ist hierbei die Verbreiterung der Controllingfähigkeiten um die quantitativen Methoden des RM.30
Anmerkung: Diese Arbeit folgt nicht der Risikodefinition von: Gleißner, W. demzufolge Risiko die Möglichkeit einer Planabweichung darstellt und sonach bereits oberbegrifflich auch Chancen enthält.31 Dem Duden gemäß ist der Begriff Risiko negativ konnotiert: „[.] möglicher negativer Ausgang bei einer Unternehmung [.]“, „[.] verbundenes Wagnis [.]“.32 Die Bedeutung laut Wiktionary ist ähnlich: „die eingeschätzte Wahrscheinlichkeit von Gefahr“.33 Weiterhin ordnet auch ein Großteil der nachfolgend zitierten Literatur dem Begriff Risiko die Bedeutung der Möglichkeit einer nachteiligen bzw. negativen Abweichung von einer wertmäßigen Schranke zu.34 Analog wird der Begriff Chance gebraucht, um mögliche vorteilhafte Abweichungen von einer wertmäßigen Schranke zu beschreiben.35 Um Verwechslung von Risiken i. S. v. möglichen negativen Abweichungen mit dem begrifflichen Pendant Chancen zu vermeiden, werden die Begriffe in dieser Arbeit wie beschrieben abgegrenzt verwendet. Dadurch ist gewährleistet, dass auch Leser ohne (vertiefte) Risikomanagementkenntnisse den Begriff Risiko nicht ausschließlich als „etwas Negatives“ deuten. Analog verdeutlichen die synonymen Begriffspaare: untere / obere Semivarianz und Topside / Downside Varianz oder Standardabweichung auf welchem Teil der Verteilung das Streuungsmaß gezogen wurde.
1.2 Anforderungen an das Risikomanagement
Dass Unternehmen sich mit Risiken befassen, folgt aus einer intrinsischen und extrin- sischen Motivation heraus. Unternehmen haben ein vitales Eigeninteresse Risiken, insbesondere solche, die den Bestand gefährden, zu vermeiden.36 Zugleich ist die Eingehung von Risiken genuin unternehmerisch.37 Eine Kapitalverzinsung bzw. Kapitaleinkommen oberhalb des sicheren Zinssatzes38 bedingt die Inkaufnahme potenzieller Verluste, d. h. der Aufzehrung des Eigenkapitals (EK) und damit Vermögensmin- derung.39 Die intrinsische Motivation zur Befassung mit Risiken ist demnach Ausfluss des Einkommens- bzw. Verzinsungsinteresses. Kapitaleinkünfte bzw. Unternehmerlohn (bei Personengesellschaften) setzen stets Unternehmensfortführung voraus.40 Die Fortführungsprämisse ist dabei anhand des Ratings messbar (Mindestanforderung ist ein B-Score).41 Weiterhin müssen Erträge (Chancen) in einem angemessenen Verhältnis zu den Risiken stehen, damit Kapitalverzinsung nachhaltig erzielbar ist.42 Die Untersuchung des Risiko-Ertrag-Verhältnisses von Investitionsentscheidungen ist ein wesentlicher ökonomischer Werttreiber für Unterneh- men.43 Hinsichtlich M&A-Transaktionen bezieht sich der Risikobegriff auf die Möglichkeit, dass die Gewinnentwicklung und -ausschüttung der Konzerntochter bzw. der Beteiligung hinter dem anvisierten bzw. erwarteten Betrag zurückbleibt.44 In krisenhaften Zeiten können Abwertungen auf den GoFW zudem bestandsbedrohende Auswirkungen haben.45 Die extrinsische Motivation zur Befassung mit Risiken ergibt sich v. a. aus gesetzlichen Vorgaben. Zu nennen sind hier insbesondere die Normen der §§ 91 Abs. 2 und 3,46 93 Abs. 1 sowie 76 AktG (streitig),47 § 1 StaRUG, die Ausstrahlwirkung des KonTraG und StaRUG auf § 43 GmbHG48 sowie spezifische Regelungen für Unternehmen der Banken- und Versicherungsbranche.49
Dem Forschungsstand zufolge beinhaltet das Befassen mit Risiken die nachfolgenden Teilaspekte:50
- Risikoidentifikation: Fokusverlagerung auf strategische und makroökonomische Chancen und Risiken.51 Zu strategischen Risiken zählen insbesondere Fehlinvestitionen,52 wie etwa Überzahlungskomponenten bei Unternehmensakquisitionen (tatsächlich gehobene Synergien sind niedriger als ex-ante ange- nommen53 ).54
- Risikoquantifizierung: Zugrundelegung der sachverhaltsgerechten Wahrscheinlichkeitsverteilung für die Eingangsgrößen (Inputvariablen) des Simulati- onsmodells.55
- Risikoaggregation: Analyse der Kombinationseffekte (stochastische Wechselwirkung) von Chancen und Risiken untereinander.56
- Risikoüberwachung und -bewältigung: Risiken sind in angemessenen Zeitabständen zu überwachen, da die beschreibenden Parameter und sonach die Verteilung der Risiken zeitinstabil sein kann. Sind Änderungen des Risikoumfangs festgestellt worden, die oberhalb der Toleranzschwelle liegen, sind Bewältigungsmaßnahmen einzuleiten. Risikobewältigung beinhaltet:57 Risikovermeidung, Minimierung von Eintrittswahrscheinlichkeiten oder Schadenshö- hen.58 Dies kann bspw. die Erhöhung der EKQ oder Risikotransfer umfassen.59
- Entscheidungsorientierung: Chancen- und Risikoanalysen als quantitative Grundlage für unternehmerische Entscheidungen. Ferner ist auch die Einhaltung strategischer Risikogrundsätze (Risikolimitationen) bei Entscheidungen zu beachten.60
- Wertbeitrag: Optimierung des Chancen- und Risikenprofils, sowie Steuerung der primären Werttreiber: „Kapitalkosten“ und „Insolvenzwahrscheinlichkeit“.61 Insbesondere risikoinduzierte Kapitalkosten sollen reduziert (minimiert) wer- den.62
- Organisation: Weiterentwicklung zu einem integrativen Chancen- und Risiken- management.
- Insolvenz- und Überschuldungswahrscheinlichkeit: Quantitative Abschätzung bestandsvernichtender Wahrscheinlichkeiten. ggf. Implementierung risikoreduzierender Maßnahmen, dadurch Kapitalkostenreduktion sowie monetäre und nichtmonetäre Wertbeiträge für Stakeholder durch Erhöhung der Fortfüh- rungswahrscheinlichkeit.63
Hervorzuheben ist der Teilaspekt der Risikoaggregation. Einzelne Risiken können zwar isoliert betrachtet unwesentlich erscheinen, falls sie aber aufgrund von stochastischen Wechselwirkungen zusammengefasst eintreten, kann dies zur Bestandsvernichtung führen.64 Die zur Risikoaggregation verwandte Methode muss folglich Kombinationseffekte von Risiken berücksichtigen und abbilden können.65
1.3 Sollvorgabe zur erwartungstreuen Planung
Im März 2022 hat der BDU seine GoP in überarbeiteter Fassung veröffentlicht. Ziel dieser Fassung war insbesondere die aufbereitete Darstellung neuer gesetzlicher Anforderungen an Unternehmen.66 Grundlagen für nachhaltigen Unternehmenserfolg sind: Plausibilität, Nachvollziehbarkeit sowie Transparenz der Unternehmenspla- nung.67
Gemäß der GoP sollen Entscheidungsgrundlagen des Managements auf erwartungstreuen Planwerten basieren.68 Dabei gestatten die GoP in der Entscheidungsgrundlage auch Zielwerte anzusetzen, die oberhalb der erwartungstreuen Planwerte liegen (Wahlrecht), wobei derart ambitionierte Zielwerte transparent zu machen sind.69 Hier besteht die Gefahr eines synonymen Gebrauchs der Begriffe Plan- und Zielwert.70 Der ambitionierte Zielwert ist ohne gleichzeitiges Vorliegen einer Verteilungsbandbreite, erwartungstreuer Planwerte sowie Risikomaße kritisch zu sehen:71 Aufgrund der Zukunftsbezogenheit stellen Planwerte stochastische Größen dar; ohne Kenntnis der Verteilungsbandbreite des Zielwerts sowie geeigneter Risikomaße ist Verständnis über den Zielwert und die ihm anhaftende Unsicherheit nicht möglich.72 Im Zuge der Auswertung der Verteilungsbandbreite ist zudem eine verbale Erläuterung des quantifizierten Schadensumfangs empfehlenswert.73 Der erwartungstreue Planwert ist dabei vom Median oder dem Modalwert abzugrenzen;74 erwartungstreue Planwerte sind arithmetische Mittelwerte.75 Daneben erfordern Krisenzeiten eine Ergänzung der operativen Jahresplanung durch bspw. eine rollierende Planung, um Planungsunsicherheiten zu reduzieren.76 Im „Multikrisen-Umfeld“77 des Jahres 2022 dürfte eine ergänzende Planung als pflichtgemäß anzusehen sein.78 Die Veränderung planungsrelevanter Umfeldbedingungen, insbesondere die gewachsene Unsicherheit wirken sich auf die erwartungstreuen Planwerte bzw. die (ambitionierten) Zielwerte aus.79
Die Sollvorgabe, wonach erwartungstreue Planwerte anzusetzen sind, ergibt sich aus diversen Vorschriften betreffend die gesetzlichen Sorgfaltsvorschriften der Unterneh- mensleitung80 i. V. m. den GoP.81 Gleichwohl existiert keine explizierte gesetzliche Pflicht zur Anwendung der GoP; sie sind rechtlich nicht bindend.82 Allerdings dürfte die Rechtsprechung bei der Auslegung etwa der Business-Judgement-Rule (§ 93 Abs. 1 S. 2) an die Anforderungen der GoP anknüpfen.83 Vor diesem Hintergrund dürfte eine Investitionsentscheidung ohne betriebswirtschaftliches Entscheidungskalkül als pflichtwidrig anzusehen sein.84 Wünschenswert wäre die Kodifikation zumindest der eindeutigen und widerspruchsfreien GoP.85 Ohne Gesetzgebungsakt bleibt indes abzuwarten, ob die Entscheidungsfindung auf Basis erwartungstreuer Planwerte möglicherweise im Wege des Richterrechts Quasi-Gesetzeskraft erlangt.86 Von den GoP abgesehen fordert auch IDW S 1 erwartungstreue Planwerte.87 Laut GoP besteht eine Grundfunktion der Unternehmensplanung in der Krisenfrüherkennung. Die Krisenfrüherkennung kann dabei durch eine auf der Risikoanalyse aufbauenden Liquiditäts- und Eigenkapitalbedarfsplanung verwirklicht werden.88 Dies dient der Erkennung möglicher bestandsgefährdender Entwicklungen, § 1 StaRUG.89 Eine weitere Grundfunktion der Unternehmensplanung liegt in der Identifikation sowie der Elimination oder Abdeckung von Risiken.90 Dabei existiert für die zentralen Begriffe RFES und RMS keine Legaldefinition; sie sind daher mit ihrer betriebswirtschaftlichen Bedeutung auszufüllen.91 Insbesondere der Prozessschritt der Risikoaggregation ist daran zu bewerten, ob er aufgrund der sachrichtigen Methode - namentlich der Monte-Carlo-Simulation - durchgeführt wurde.92
1.4 Fortbestandsrisiko: Abwertungsbedürftiger Geschäfts- oder Firmenwert
Das Fortbestandsrisiko aus einem abwertungsbedürftigen GoFW ergibt sich formal aus dem Überhang der Passivposten über die Aktivposten („Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“),93 auch bilanzielle Überschuldung genannt.94 Außerplanmäßige Abschreibungen (Wertminderungsaufwendungen) sind erfolgswirksam in der GuV-Rechnung des laufenden Geschäftsjahren zu erfassen. Die GuV-Rechnung schließt auf dem Eigenkapitalkonto; damit reduzieren außerplanmäßige Abschreibungen das EK.95 In Abhängigkeit von der Höhe der Wertminderung ist eine Verschlechterung des Ratings möglich.96 Jedoch ist zu beachten, dass einige Ratingansätze Wertminderungsaufwendungen auf den GoFW eliminieren;97 bzw. der GoFW direkt gegen das EK aufgerechnet wird (Bilanzverkürzung mit senkender Wirkung auf die EKQ).98
Falls der GoFW (Aktivposten) das EK (Passivposten) betragsmäßig übersteigt, existiert eine eigenkapitaleliminierende Abschreibungsquote q*, die auf den GoFW angewandt zu einem EK von null Euro und darüber hinaus zu genanntem Fehlbetrag führt.99 Diese ist gleich dem Kehrwert des Verhältnisses von GoFW zu EK:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Bedeutung dieser als Verhältniskennzahl100 ausgeprägten Risikogröße ergibt sich aus der betragsmäßigen Höhe der nach IFRS aktivierten und fortgeführten GoFW.101 Der GoFW ist regelmäßig ein hochrisikobehafteter Bilanzposten.102 Eine empirische Untersuchung für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 über die GoFW in den MDAX- 50-Unternehmen ergab für beide Jahre im Mittel einen Anteil von rund 35 % des kumulierten GoFW am kumulierten EK. Dabei entfielen 2018 rund 50 % des GoFW im gesamten MDAX auf 3 Unternehmen (2017: 4 Unternehmen). Neun Unternehmen hielten über 75 % des GoFW (2017: 11 Unternehmen). In beiden Jahren vereinigten 18 von 50 Unternehmen über 90 % des GoFW auf sich.103 Die nachfolgende Tabelle zeigt die Höhe der eigenkapitaleliminierenden Abschreibungsquote für bestimmte MDAX-50-Unternehmen für das Jahr 2018 in aufsteigender Reihenfolge:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tab. 1-1: Eigenkapitaleliminierende Abschreibungsquoten
[Quelle: Krauß, A. (2020): Goodwillabschreibungen - theoretische Grundlagen und empirische Befunde [.], S. 65.]
Zur Lesart: Wären im Jahr 2018 17,33 % des GoFW der RTL S.A. abwertungsbedürftig gewesen, hätte dies zu einer vollständigen Elimination des EK geführt, da der Anteil des GoFW am EK 576,88 % betrug.
Im „Multikrisen-Umfeld“104 ist das Wertminderungsrisiko der fortgeführten GoFW er- höht.105 Ursächlich hierfür sind gestiegene oder bereits schlagende Risiken wie etwa drohende Unterbrechungen von Lieferketten oder drohende Uneinbringlichkeit von Forderungen.106 Explizit aufgrund der Covid-19-Pandemie fordert die ESMA Angaben zu etwaigen Finanzierungsgeschäften innerhalb der Lieferkette in externen Un- ternehmensberichten.107 Der russisch-ukrainische Krieg ist gemäß fachlichem Hinweis des IDW ein wertbegründendes Ereignis. Dies hat zur Folge, dass bei entsprechenden Hinweisen (Triggering Events) ein Wertminderungstest auf den GoFW, sowie ein etwaiger Abwertungsbedarf erfolgswirksam zu erfassen ist.108 Die Umfeldrisiken treiben von zwei Seiten das Wertminderungsrisiko des GoFW:
- Entweder die für den Impairmenttest maßgebliche CF-Prognose ist infolge der Risiken geringer oder der Diskontierungssatz steigt risikobedingt.109
- Die für den Impairmenttest maßgeblichen tatsächlichen CF verringern sich infolge eines schlagenden (eingetretenen) Risikos (Triggering Event),110 s. auch: IAS 36.12 Lit. b.
Problematisch sind die weiter ansteigenden GoFW-Restbuchwertbestände. Im HDAX betrug der Anteil GoFW-tragender Unternehmen im Zeitraum von 2012 bis 2015 94 %.111 Dabei entfielen auf 5 % der indizierten Unternehmen rund 35 % des gesamten GoFW. Im DAX stiegen die kumulierten GoFW im Zeitraum von 2015 bis 2020 um
19,4 % sowie um 7,3 % im SMI.112 Im Jahr 2020 vereinigten in beiden Indizes sechs Unternehmen 78 % (SMI), bzw. 52 % (DAX) des gesamten GoFW in ihren Bilanzen.113 Im Vorjahresvergleich stieg das Wertminderungsvolumen im DAX um 27 %, während es im SMI um 55 % sank.114 Eine empirische Auswertung aus dem Jahr 2018 zeigt, dass das Verhältnis der erfassten außerplanmäßigen Abschreibungen bei DAX-Unternehmen in Krisenzeiten im Mittel rund 20 % des GoFW beträgt, während in Nichtkrisenzeiten dieses Verhältnis bei knapp unter 2 % liegt.115 Eine weitere empirische Studie aus dem selben Jahr stellt für das Jahr 2011 (Krisenjahr) einen gemeinsamen Rückgang der kumulierten Marktkapitalisierung des HDAX mit einem Rückgang der fortgeführten GoFW im oberen Quartil fest.116 Ansonsten ist kein klarer Zusammenhang zwischen Marktkapitalisierung und kumulierten GoFW erkennbar.117 Für Großbritannien dagegen ist ein signifikanter Zusammenhang zwischen erfassten Wertminderungen nach IAS 36 und Rückgang der Marktkapitalisierung (Kursrückgang) für die Jahre 1997 und 2011 feststellbar.118 Empirische Studien zeigen überdies, dass Unternehmen Ermessensspielräume gezielt nutzen, um Abwertungen auf den GoFW in Perioden mit ungünstiger Ertragslage zu verschieben (Big Bath Accounting).119
Aufgrund der Datenlage betreffs GoFW ist Folgendes feststellbar:
- In Krisenzeiten steigt für alle Unternehmen das Wertminderungsrisiko;
- Der Höhe nach ist der gesamte GoFW auf verhältnismäßig wenige Unternehmen konzentriert;
- Dem Grunde nach ist der gesamte GoFW auf vergleichsweise viele Unternehmen verteilt; Nichtvorhandensein des Postens GoFW ist tendenziell die Ausnahme; und
- Big Bath Accounting in Bezug auf Wertminderungen ist nachgewiesen.120
Das Risiko der bilanziellen Überschuldung alleinig aufgrund eines abwertungsbedürftigen GoFW existiert lediglich für wenige Unternehmen - namentlich für solche, für die eine eigenkapitaleliminierende Abschreibungsquote q* existiert. Das Risiko der bilanziellen Überschuldung steigt, desto niedriger c. p. der Betrag der eigenkapitaleliminierenden Abschreibungsquote ist.121
Wertminderungsaufwendungen auf den GoFW legen weiterhin einen Bewertungsfehler des Managements über das Akquisitionsobjekt offen.122 Ein Abwertungsbedarf zeigt ex post an, dass der Transaktionspreis teilweise nicht durch den Gegenwert des Akquisitionsobjekts gedeckt war (Überzahlung).123 Damit können Abschreibungen zu: Ansehensverlust, Einkommensverlust bei ergebnisabhängiger Vergütung oder etwa der Verkürzung des Beschäftigungsverhältnisses zum Nachteil der Geschäftsleitung führen.124 Weiterhin ist Kapital der Aktionäre in Höhe der Wertminderungsaufwendung vernichtet.125 Dies impliziert einen gesunkenen Unternehmenswert. Folglich verkörpert jeder Eigenkapitalanteil (z. B. Aktie) c. p. einen niedrigeren Bruchstückwert am Unternehmenswert.126 Das Management ist daher bestrebt die Erfassung einer Wertminderung auf den GoFW abzuwenden.127 Neben dem Diskontierungssatz hat die CF-Prognose Einfluss auf eine etwaige Wertminderung und deren Höhe.128 Mithilfe einer optimistischen Schätzung der CF kann eine ansonsten erforderliche Wertminderungsaufwendung verhindert werden.129 Eine Objektivierung der CF-Prognose sowie des Diskontierungssatzes kann das RM leisten: Mithilfe der MCS ist der Nutzungswert (NW) durch den erwartungstreuen Planwert des CF sowie den risikogerechten Diskontierungssatz ermittelbar.130 Die MCS ist eine für die externe Rechnungslegung durchaus interessante Methode.131 Explizit gilt dies für den Wertminderungstest auf den GoFW, da die Werthaltigkeitsprüfung mithilfe wahrscheinlichkeitsgewichteter Szenarien unter Einbezug der Chancen und Risiken stattfinden sollte.132
2 Erläuterung des VUCA-Phänomens
2.1 VUCA: Herkunft und Bedeutung
Das Akronym VUCA entstammt dem U.S.-amerikanischen War College in Pennsylvania. Es beschreibt das nach dem Zerfall der Sowjetunion Anfang der 1990iger Jahre veränderte Umfeldgefüge (Ende der bipolaren Blockordnung).133 Seither hat sich das Akronym in der Managementliteratur etabliert.134 Treiber dieser Entwicklung ist das VUCA-Phänomen (VUCA-geprägtes Unternehmensumfeld), das sich u. a. durch eine zeitlich engere Abfolge disruptiver Veränderungen auszeichnet.135 Die Entstehung und Verstetigung des VUCA-Phänomens kann auf den historisch nie dagewesenen Verflechtungsgrad der Wirtschaftssubjekte zurückgeführt werden. Dieser ist wiederum getrieben durch Digitalisierung und Globalisierung.136 Digitalisierung (Besonders das Big-Data-Phänomen137 ) und Globalisierung samt ihrer Implikationen sind wesentliche strategie- und wertbestimmende Faktoren für Unternehmen geworden.138 Für unternehmerische Entscheidungen ist festzustellen, dass das VUCA-Phänomen erhebliche Auswirkungen auf Chancen und Risiken und damit auf die Unternehmensplanung zur Folge hat und weiterhin haben wird. Im Folgenden sind die Littera des VUCA-Akronyms erläutert:
Volatility: Volatilität, (auch Flatterhaftigkeit oder Sprunghaftigkeit) bezeichnet häufige Veränderungen, mitunter auch in sprunghaftem Verlauf (disruptive Veränderun- gen).139 So können bspw. neue Technologien zur Gefährdung etablierter Geschäftsmodelle führen.140 Insgesamt ist das Unternehmensumfeld instabiler, Veränderungen sind schwieriger vorauszusehen und verlaufen mit erhöhter Geschwindigkeit (indes nicht zwingend disruptiv).141 Kausalrelationen stehen bisweilen nicht rechtzeitig bereit, da die Schwankungsbreite sowie die Geschwindigkeit von Veränderungen deren Aufstellung nicht zulassen.142 Verständnis im analytischen Sinne (abzugrenzen von stochastischem Verständnis) über den wahrscheinlichen Verlauf von Entwicklungen kann kaum oder gar nicht mehr gebildet werden.143
U ncertainty: Auch Ungewissheit, bezeichnet unklare Situationen, unklare Kausalrelationen und eine unsichere Zukunft.144 Veränderungen bzw. Trendbrüche in der Zukunft sind zwar wahrscheinlich, können aber kaum oder gar nicht aus gegenwärtigen Entwicklungsverläufen abgeleitet werden.145 Die Wirkung eigener Entscheidungen sind schwer vorhersehbar.146 Erfahrungswerte aus der Vergangenheit zur Erstellung von Zukunftsprognosen verlieren ihre Gültigkeit und damit Relevanz.147
C omplexity: Komplexität, auch Vielschichtigkeit steht für viele Systemkomponenten, die miteinander in Interaktion stehen (Wechselwirkungen).148 Hinzu kommt, dass viele derartiger Systeme nebeneinander interaktiv zusammenwirken.149 Planungsunsicherheiten sind damit multidimensional von unternehmensexternen und -internen Faktoren abhängig.150 Kausalrelationen sind nicht mehr oder nicht mehr eindeutig identifizierbar. Die Komplexität hat ein Ausmaß angenommen, das nicht mehr erfassbar ist.151 Entscheidungen gehen in ein nicht mehr überschaubares Geflecht aus Aktion und Reaktion über. Der „eine“ richtige Weg existiert (insbesondere i. V. m. Volatilität und Ambiguität) entweder nicht oder ist nicht mehr ausleuchtbar.152
Ambiguity: Ambiguität, auch Mehrdeutigkeit, steht für im Widerspruch zueinander- stehende Umfeldbedingungen.153 Eindeutige Lösungen auf bestehende Probleme können nicht mehr gefunden werden; die Gültigkeit von Musterlösungen oder Präzedenzfällen von „Best Practice“ verlieren Relevanz.154 Situationen und Entwicklungen können mehrdeutig interpretiert und bewertet werden mit der Folge widersprüchlicher Ergebnisse, jedoch ohne Analysefehler als Ursache.155 Analytische Bewertungssysteme erlauben infolge der Mehrdeutigkeit oft nur unzureichende Schlussfolgerun- gen.156
2.2 Umgang mit VUCA in der Unternehmensplanung
2.2.1 Erläuterung des Begriffs VUCA-Prime
Je nach Lesart ist VUCA ein Synonym für die gegenwärtigen Umfeldbedingungen und damit Phänomen oder eine schlagwortartige Vereinfachung in Form eines Akronyms. VUCA-Prime bezeichnet dagegen einen dem ursprünglichen Akronym gleichenden Lösungsvorschlag:157
V ision: Vision im Sinne von VUCA-Prime bezeichnet die Empfehlung, den Fokus auf das Wesentliche zu richten.158 In den Fokus gerückt werden können etwa das Kardinalziel oder die wesentlichen Wertreiber des Unternehmens.159 Auch Zielkomplementarität mit relevanten Stakeholdern kann hierunter gefasst werden. Die Vision sollte dabei durch ein Geschäfts- bzw. Wertbeitragsmodell im Sinne eines Steuerungssystems operationalisiert werden.160 Um der Volatilität zu begegnen, sollte das RM die die Zielerreichung gefährdenden Faktoren engmaschig überwachen, um so frühzeitig ein drohendes Ausbrechen aus dem Zielkorridor aufzuklären.161
U nderstanding: Verständnis dient der Reduktion von Unsicherheit. Das RM sollte den Entscheidungsträgern undurchsichtige Situationen verständlich erklären.162 Dies kann etwa die Quantifizierung der stochastischen Wechselbeziehung (Korrelationen) zwischen den Werttreibern oder den Risiken umfassen.163 Auf diese Weise kann den Entscheidungsträgern die Wirkung einer Maßnahme, z. B. Akquisitionsvorhaben, verständlich gemacht werden.164 Hierzu bietet sich ein Vergleich des isolierten Einzelunternehmenswert mit dem kombinierten Unternehmenswert, d. h. dem Unternehmenswert nach Akquisition an.165 Die Differenz beider Werte drückt die Unternehmenswertänderung infolge der Akquisition gemessen anhand z. B. einer wertorientierten Metrik aus.166 Beachtlich ist auch stets der Kontext, d. h. die tatsächlichen Umfeldbedingungen sowie die (artifiziellen) Prämissen unter denen eine Situation, eine Entwicklung oder ein Zukunftsszenario betrachtet wird.167 Verständnis erfordert daneben auch Kenntnis über die vermehrten Unsicherheiten und Akzeptanz für dadurch verstärkt lückenhafte Entscheidungsgrundlagen.168 Verständnis bedingt weiterhin Kenntnis über Risiken aufgrund unsicherer Planungsprämissen.169
C larity: Klarheit dient dem Umgang mit Komplexität.170 Analog der geforderten Fokussierung bei Vision, bedingt Klarheit eine Abstraktion im Sinne von Detailreduk- tion.171 Allerdings befinden sich Detailreduktion und Wesentlichkeit in einem Spannungsverhältnis: Potenziell unwesentlich scheinende Größen können in Wechselwirkung miteinander großen Einfluss auf die Unternehmensziele haben. Andererseits führt ein zu hoher Detaillierungsgrad zu Unübersichtlichkeit und erschwert damit Pri- orisierungen.172 Im Zusammenhang mit Risiken ist dieser Lösungsvorschlag jedoch keinesfalls misszuverstehen: Detailreduktion im Kontext von Risiken kann die Wiedergabe des aggregierten Gesamtrisikos der betreffenden Steuerungsebene statt eine Auflistung der identifizierten Einzelrisiken beinhalten.173 Keinesfalls sollten vermeintlich unwesentliche „kleine“ Risiken im Sinne der Detailreduktion außer Betracht gelassen werden.174 Klarheit setzt zudem voraus, dass diejenigen Kausalrelationen oder zumindest (zeitstabilen) Korrelationen über die Klarheit herrscht, transparent an alle Beteiligten kommuniziert werden.175
A daptabilty / Agility: Adaptierbarkeit176 bzw. Agilität177 bedeutet Flexibilität im Sinne von Anpassungsfähigkeit. Grundvoraussetzung ist zunächst eine individualisierbare Softwareumgebung, um neue Umfeldbedingungen rasch in das digital abgebildete Planungsmodell integrieren zu können.178 Dies soll schnelle Reaktion auf das mehrdeutige Umfeld ermöglichen.179 Agilität beinhaltet u. a. die stete Bereithaltung von alternativen Handlungsoptionen, um Festlegungen erst dann zu treffen, wenn die Entwicklung bzw. die Trendrichtung eindeutig(er) erkennbar wird.180 Beispielhaft kann mithilfe von Agilität etwa das Ergebnisrisiko reduziert werden: Indem die Festlegung auf eine bestimmte outputerzeugende Investition aufgeschoben wird, bis die Absatzmarktsituation eindeutiger ist, kann der Effekt der Kostenremanenz das Ergebnis nicht belasten.181 Agilität beinhaltet ferner die Infragestellung restriktiver Hierarchien sowie der verstärkte Rückgriff auf Expertenwissen wie es etwa im RM vorhanden ist.182 Anpassungsfähigkeit geht dabei mit Innovativität einher: Entscheidungsträger sollten sich zumindest teilweise von ihrem Erfahrungswissen lösen, da bereits in der kurzfristigen Zukunft neue Umfeldparameter hinzukommen bzw. bestehende sich mitunter stark verändern können.183 Die stochastische Szenarioanalyse bereitet Agilität den Weg: Die Szenariobandbreite ermöglicht den Abgleich möglicher Zukunftspfade mit den gegenwärtigen Handlungsoptionen und ermöglicht auf diese Weise die Aufdeckung von Flexibilitätslücken.184 Die Betrachtung der gesamten Szenariobandbreite beugt zudem der Ausblendung bestimmter Szenariogruppen vor, die im Vorfeld aufgrund subjektiver Anschauung als unrealistisch klassifiziert wurden.185
2.2.2 VUCA-Prime mittels stochastischer Szenarioanalyse in der Unternehmensplanung
VUCA-Prime ist im Kontext der Unternehmensplanung methodisch durch die stochastische Szenarioplanung bestmöglich umsetzbar. Organisatorische, prozessuale, kulturelle, personelle sowie anreizbezogene Erfordernisse und Voraussetzungen zur Umsetzung sind von der nachfolgenden Subsumtion explizit ausgenommen (Stichwort: Resiliente Organisation186 ).187 Auf die besondere Bedeutung der Unternehmenskultur bzw. dem Mindset von Mitarbeitern und Führungskräften im Zusammenhang mit dem VUCA-Phänomen sei explizit hingewiesen.188
Volatility / Vision: Die stochastische Szenarioplanung begegnet Volatilität, indem zunächst die gesamte Bandbreite möglicher Zukunftspfade simulativ erzeugt und damit erst einer Betrachtung zugänglich gemacht wird.189 Weiterhin ermöglicht die stochastische Szenarioplanung bzw. -modellierung die Berücksichtigung starker Volatilität.190 Damit sind auch die möglichen disruptiven Entwicklungsverläufe im Szenariotrichter enthalten. Auf diese Weisen können insbesondere Risiken mit niedriger Eintrittswahrscheinlichkeit, aber großer Schadenshöhe (Extremrisiken191 ) systematisch erfasst werden.192 Ferner können auch langsam verlaufende Trends kontinuierlich abgebildet werden.193 Der Bezug zur Vision im Sinne von Fokus auf das Wesentliche ergibt sich durch Modellunabhängigkeit:194 Mittels der stochastischen Szenarioanalyse kann etwa ein treiberbasiertes Geschäftsmodell durchgespielt werden.195 D. h.: Nicht menschliche Bediener beschicken das digital abgebildete Geschäftsmodell mit Daten, sondern ein mathematisch-statistisches Stichprobenziehverfahren (MCS) füllt diese Rolle aus.196 Der Fokus ergibt sich sonach aus einem adäquaten - die wesentlichen Einflussgrößen beinhaltenden - Geschäftsmodell.197 Entscheidend dabei ist, dass die Treiber mit den exogenen Einflussfaktoren auf das Geschäftsmodell verknüpft sind, da der Unternehmenserfolg vermehrt von diesen abhängt.198 Die Treiber stellen dabei variable Inputgrößen dar.199
U ncertainty / Understanding: Die stochastische Szenarioanalyse bildet Unsicherheit durch simulative Erzeugung einer Szenariobandbreite ab.200 Diese Bandbreite kann sodann nach erwartungstreuen Planwerten, Konfidenzintervallen oder Risikomaßen ausgewertet werden.201 Mithilfe dieser Kennzahlen kann das Risiko-ErtragsVerhältnis von Maßnahmen analysiert werden.202 Maßnahmen sind Ergebnis von Führungsentscheidungen unter Unsicherheit;203 sie setzen Prognosen über die zukünftige Entwicklung voraus.204 Diese Unsicherheit kann vermindert werden, indem die aufgrund der stochastischen Szenarioanalyse ermittelten erwartungstreuen Planwerte verschiedener Maßnahmen miteinander verglichen werden und unter Berücksichtigung eines Risikomaßes diejenige Maßnahme gewählt und umgesetzt wird, die am vielversprechendsten ist (Optimierungskriterium: Maximierung oder Minimierung des erwartungstreuen Planwerts).205 Verständnis ergibt sich durch Berücksichtigung der wesentlichen Treiber des Geschäftsmodells innerhalb der Szenarioplanung:206 Mittels stochastischer Szenarioanalyse können Korrelationen der Treiber untereinander quantifiziert werden, d. h. die stochastische Interaktion der Treiber kann den Entscheidungsträgern in Form nummerischer Informationen bereitgestellt werden.207 Hierzu bieten sich Tornado-Chart-Analysen an. Diese messen den Einfluss eines Werttreibers auf die Dichtefunktion der Spitzenkennzahl isoliert, indem alle anderen Treiber konstant mit ihrem arithmetischen Mittelwert angesetzt werden.208
C omplexity / Clarity: Dieser Aspekt setzt an dem formalisierten Geschäftsmodell, d. h. der explizierten Beschreibung der Grundlagen, Strukturen, Wechselbeziehungen und des Zwecks des Unternehmens,209 sowie an der stochastischen Szenarioanalyse, mittels der das formalisierte Geschäftsmodell durchgespielt wird, an.210 Komplexitätsreduktion beinhaltet die Berücksichtigung der wesentlichen Treiber, d. h. ein bewusster Verzicht auf den Versuch sämtliche Treiber identifizieren und einbeziehen zu wollen.211 Im Sinne der Detailreduktion kann die Szenariobandbreite intervallweise zerlegt werden; die Intervalle sind sodann separiert voneinander einer Auswertung zugänglich.212 Für jedes Intervall können aufgrund der Auswertung managementseitig Maßnahmen formuliert werden, die zu ergreifen sind falls die Unternehmensentwicklung in ein bestimmtes Intervall hineinläuft.213 Ein Beispiel soll dies verdeutlichen:
Das Controlling / Risikomanagement hat festgestellt, dass die tatsächliche Unternehmensentwicklung gemessen an der Liquidität in dasjenige Szenariointervall eingedrungen ist, in dem sich die 60 bis 80 % der nachteiligsten Realisationen befinden. Die statistische Analyse dieses Szenariointervalls hat ergeben, dass in diesem Intervall mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 % mit einem Absinken des Zahlungsmittelbestandes unter den eisernen Bestand zu rechnen ist. Mit einer Wahrscheinlichkeit von 10 % sind Zahlungsstockungen zu erwarten. Mit einer Wahrscheinlichkeit von 3 % kommt es zur Insolvenz. Für dieses Intervall sind folgende Maßnahmen vorgesehen und einzuleiten:
- Verkürzung der Debitorenzahlungsziele
- Vollständige Ausnutzung der kreditorenseitig eingeräumten Zahlungsziele
- Liquidation von 50 % des Finanzumlaufvermögens
- Bis auf weiteres der Aufschub niedrig und mittel priorisierter Investitionen214 Klarheit ist überdies sichergestellt, wenn alle Beteiligten über die Wirkung der Treiber auf die Unternehmensziele informiert sind.215 Die Menge der zu berücksichtigenden Treiber ist dabei individuell festzulegen. Der Zielkonflikt zwischen Vollständigkeit und Wesentlichkeit kann bspw. mittels Anwendung des Pareto-Prinzips aufgelöst werden. Dabei werden von allen identifizierten Treibern lediglich diejenigen in die stochastische Szenarioanalyse einbezogen, deren kumulierter Anteil 80 % der Schwankungen der Spitzenkennzahl (z. B. Wertorientierte Metrik) erklärt; alle Treiber, die danach verbleiben, sind außen vor zu halten.216 In praxi zeigt sich, dass fünf bis sieben Treiber ausreichen, um die Varianz (Risikobehaftung) des Unternehmenswert signifikant zu erklären.217 Klarheit setzt zudem voraus, die Treiberauswahl stets vor dem Hintergrund des Planungsanlasses vorzunehmen (fallweise Planung).218 Die ausgewählten Treiber müssen die interessierende Zielgröße erklären, d. h. für jeden Planungsanlass ist im Sinne der Modellgüte das zugrunde gelegte Treiberset kritisch zu hinter- fragen.219 Die vielschichtigen Interaktionseffekte der aufgrund ihrer Wesentlichkeit einbezogenen Treiber sowie deren Unsicherheit und Wirkung auf die (wertorientierte) Spitzenkennzahl können mittels MCS zutreffend abgebildet werden.220 Vereinfacht gesagt: Das nummerische Verfahren der MCS setzt dort an, wo analytische Verfahren aufgrund zu großer Komplexität scheitern.221
A mbiguity / Agility: Ambiguität bedeutet zunächst den Mangel Ereignisse oder Entwicklungen auf eindeutige Ursachen zurückführen zu können; Parameter bzw. Umfeldbedingungen scheinen im Widerspruch zueinander zu stehen.222 Deterministische Modelle bzw. Planungslogiken können Ambiguität nicht zutreffend abbilden.223 Ferner führt Ambiguität dazu, dass Wahrscheinlichkeiten für Ereignisse nicht mehr eindeutig ableitbar sind. Die stochastische Szenarioanalyse gibt für jeden Simulationspfad eine Eintrittswahrscheinlichkeit wieder.224 Weiterhin kann Ambiguität simulativ abgebildet werden, indem die Parameter, welche die einzelnen Umfeldbedingungen beschreiben variiert werden.225 Daraus resultiert eine neue Szenariobandbreite, die die veränderten Umfeldbedingungen als wahrscheinlichkeitsgewichtete Zukunftspfade beschreibt. Agilität ist schließlich dadurch gewährleistet, dass diese Vorgehensweise im Grunde lediglich von Rechenkapazität begrenzt ist.226 Geänderte Umfeldbedingungen können rasch und flexibel in Form variierter Verteilungsparameter mithilfe der stochastischen Szenarioanalyse in einen alternativen Szenariotrichter überführt und ausgewertet werden.227 Beachtlich ist, dass die betragsmäßige Ausprägung der Verteilungsparameter nicht exakt bekannt zu sein braucht; sie können folglich geschätzt werden.228 Zu empfehlen ist indes eine Robustheitsanalyse, um die Güte sowie Grenzen des Simulationsmodells auszuloten.
2.2.3 Unternehmensakquisitionen, VUCA-Phänomen und GoFW
Unternehmen haben zwei Möglichkeiten, um Wachstum zu generieren:
- Internes Wachstum (Synonym: „Organisches Wachstum“) über den Ausbau eigener Ressourcen und Fähigkeiten; oder
- Externes Wachstum (Synonym: „Anorganisches Wachstum“) durch Hinzuerwerb fremder Unternehmen oder fremder Unternehmensteilbereiche (Acqui- sitions).229
Dabei stellen direkte monetäre Erwartungen wie Umsatz- oder Ertragswachstum bzw. Kostenreduktion (Umsatz- und Kostensynergien)230 nicht das alleinige Akquisitionsmotiv dar.231 Auch Marktzugänge (Zugang zu neuen Regionen oder Produktangebo- ten232 ), technologisches Know-how, Patente (Rechte) oder Synergiepotenziale, d. h. strategische Assets gehen in Akquisitionserwägungen ein;233 sie sind mittelbare Bestimmungsfaktoren der zukünftigen Erträge und damit grundsätzlich der wertorientierten Unternehmenssteuerung zugänglich.234 Ein weiteres Akquisitionsmotiv ist Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit in der gegenwärtigen Zeit der digitalen Transformation (Die digitale Transformation ist ein wesentlicher Treiber des VUCA-Phänomens).235 Für neuartige Geschäftsmodelle sind Daten meist erfolgskritisch; es bedarf indes digitaler Fähigkeiten, um diese mehrwerterzeugend zu bewirtschaften.236 Insbesondere für etablierte Unternehmen ergeben sich Herausforderungen aus verkürzten technologischen Innovationszyklen oder der Entstehung neuer digitaler Geschäftsmo- delle.237 Aufgrund oftmals starrer Strukturen sind (etablierte) Unternehmen zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit häufig auf Zukäufe angewiesen, um digitale Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben.238 Social-Distancing im Zuge der Covid-19-Pandemie hat den Digitalisierungstrend dabei zusätzlich beschleunigt.239 Die Komplexität der digitalen Transformation erschwert die Bildung einer Digitalisie- rungsstrategie.240 Die nachfolgende Grafik vermittelt einen Überblick der Elemente einer Digitalisierungsstrategie aus einer Fähigkeitsperspektive:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb.: 2-1: Elemente einer Digitalisierungsstrategie
[Quelle: Grönke, K.; Przytulla, G. (2019): Digitalisierung - der nächste revolutionäre Megatrend, S. 18, online.]
Das Ziel einer Digitalisierungsstrategie kann dabei direkt oder indirekt monetär sein. Eine indirekte Monetarisierung liegt vor, wenn ein physisches Produkt oder Produktsortiment um digitale Produkte erweitert wird, ohne dass dabei monetärer Nutzen entsteht, der dem digitalen Produkt genau zuordenbar ist.241 Ein Beispiel hierfür wäre ein Onlineversandhandel, der die Anbahnung und Abwicklung von Kaufverträgen digital anbietet. Die digitale Transformation bringt komplexeres immaterielles Vermögen hervor und führt zu neuartigen digitalen Risiken (Stichwort: Cyberrisk242 ).243
Unabhängig von konkreten Zielen und Motiven, sind Unternehmensübernahmen regelmäßig von großer wert- und ressourcenmäßiger Bedeutung für das akquirierende Unternehmen.244 Akquisitionen wurden in der Vergangenheit primär mit hohen Synergieerwartungen begründet.245 Synergien sind vergleichbar des GoFW als Nutzen aus Kombinationseffekten (Wertbeitrag durch verbundene Produktionsfaktoren und geschäftswertbildende Faktoren246 ) aufzufassen.247 Explizit ist der im übernommenen Unternehmen (dort, und nur dort) vorhandene originäre Fortführungs- und Kombina- tions-GoFW die Verkörperung des (potenziellen) Synergienutzens, IAS 36.80;248 dieser Synergienutzen wird in der Zeit nach der Übernahme als Komponente des derivativen GoFW in der (Konzern-) Bilanz des akquirierenden Unternehmens aktiviert und fortgeführt, IFRS 3.32.249 Insofern sind Synergienutzen und GoFW verspie- gelt.250
Tatsächlich sind diese Synergien oft unzureichend genau quantifiziert.251 Darüber hinaus ist die GoFW-Allokation oft nicht am Synergiepotenzial orientiert. Dies ist auf die umfangreichen Ermessensfreiräume des Managements bei der GoFW-Erstbilanzie- rung (Ansatz) zurückzuführen.252 Damit ist das im GoFW enthaltene Synergiepotenzial einer Werthaltigkeitsprüfung unzugänglich.253 Ferner unterbleibt die komponentenweise Zerlegung des GoFW mit der Folge, dass das Synergiepotenzial nicht als betragsmäßiger Anteil am derivativen GoFW ausgedrückt werden kann.254 Hohe Synergieerwartungen i. V. m. Konkurrenz unter den akquisitionsbereiten Unternehmen (Auktionsvertrieb) führen zu hohen GoFW-Beständen in Unternehmensbilanzen (Überzahlungskomponente255 ). Demnach ist der GoFW-Bestand allein deshalb bereits risikobehaftet, da Synergieerwartungen Unsicherheiten unterliegen.256 Über das Wertminderungsrisiko des derivativen GoFW ergibt sich die Verbindung zwischen unsicheren Synergieerwartungen und möglicher (bilanzieller) Überschuldung aufgrund vollständiger Eigenkapitalaufzehrung.257 Problematisch für die Synergiequantifizierung sind v. a. Informationsunsicherheiten. Zudem schließt die Einzigartigkeit jeder Akquisition einen standardisierten Prozess der Synergiequantifizierung aus.258
Die nachfolgende Seite enthält eine grafische Zusammenfassung der ersten zwei Kapitel.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb.: 2-2: Grafische Zusammenfassung bis einschl. Kapitel 2 [Quelle: Selbsterstellte Grafik.]
3 Risikomanagement und Monte-Carlo-Simulation
3.1 Pflicht zur Unterhaltung und Anforderungen an das Risikomanagement
Der Themenkomplex Risikomanagement und Risikovorsorge im Unternehmensbereich hatte Ende der 1990iger Jahre Einzug in die deutsche Gesetzgebung gehalten. Das KonTraG führte primär zu Änderungen im AktG, HGB, PublG und GenG und adressiert v. a. an Vorstände, Geschäftsführer sowie Aufsichtsgremien.259 Die letzte große Erweiterung des KonTraG erfolgte 2009 im Wege des BilMoG.260 Weiterhin hat das im Zuge der Bilanzmanipulation bei Wirecard eingeführte Artikelgesetz FISG eine weitere Neuregelung der aktienrechtlichen CG bewirkt. U. a haben das RM sowie vom Vorstand unabhängige Informationen verstärkte Bedeutung.261 Zentral ist hierbei die Norm des § 91 Abs. 2 AktG.262 Danach hat der Vorstand ein Überwachungssystem einzuführen, um die den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen (gesetzliche Hauptaufgabe des RFES263 ).264 Bestandsgefährdende Entwicklungen liegen bei drohender Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vor.265 Nach § 91 Abs. 3 AktG i. d. F des FISG hat der Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft erstmals ein Internes Kontrollsystem und RMS einzurichten.266 § 91 AktG verpflichtet zum Betrieb zweier funktionell spezifischer, jedoch nicht trennscharf voneinander abgrenzbarer267 Risikosysteme: dem RFES und RMS.268 Dabei ist das RFES lediglich ein Teil eines umfassenden RMS.269 Für die Begriffe RFES und RMS existieren keine organisatorischen Anforderungen und keine Legaldefinitionen;270 sie sind daher mit ihrem betriebswirtschaftlichen Inhalt und unter Rückgriff auf Prüfungsstandards - namentlich IDW PS 340 - auszufüllen.271 Anzumerken ist, dass der Prüfungsstandard hinter einigen Anforderungen zurückgeblieben ist:272
- Begriffliche Klarstellungen, insbesondere von betriebswirtschaftlichen Begriffen, sind unterblieben;
- Begriffe zu vage formuliert sind und daher einen zu großen Interpretationsund somit Ermessensfreiraum zulassen;
- In Teilen ein Rückschritt ggü. IDW PS 340 a. F. darstellen. IDW PS 340 n. F. stellt keine klare Forderung nach einer Risikoquantifizierung. Insbesondere ist qualitative Risikoaggregation nicht ausgeschlossen.273
Der Begriff des umfassenden RMS ist weitläufig zu verstehen;274 jedenfalls beinhaltet er die methodischen Elemente zur: Identifikation, Quantifizierung und Aggregation von Risiken,275 und weiterhin die institutionellen Elemente zur: Steuerung, Dokumentation (Risikoinventar276 ) und Kommunikation von Risiken samt der zugehörigen Aufbau- und Ablauforganisation.277 Aus gesetzlicher Sicht umfasst das RMS sämtliche Managementsysteme, die sich mit Risiken befassen. Hierzu zählen insbesondere: Controlling, Treasury und das Qualitätsmanagement.278 Für die unternehmensindividuellen Anforderungen an ein RMS gibt es kein einheitliches Schema.279 Die Ausgestaltung des RMS ist an der Unternehmensgröße, Struktur, Lage des Unternehmens sowie am Risikopotenzial der Märkte auszumachen, in die das Unternehmen eingebunden ist;280 insbesondere hängt von diesen Merkmalen ab, ob für das RMS eigens eine Organisationseinheit einzurichten ist.281 Die Anwendung der MCS ist indes jedenfalls auch bei kleineren und mittleren Unternehmen geboten und demnach zu for- dern.282 Entgegen IDW PS 340 erfüllt ausschließlich die MCS die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen.283 Neben der aktienrechtlichen Verpflichtung verlangt die am 29. Dezember 2020 in Kraft getretene Norm des § 1 Abs. 1 StaRUG die fortlaufende Überwachung von Entwicklungen, die den Fortbestand der juristischen Person gefährden können durch die Geschäftsleitung. Falls derartige Entwicklungen identifiziert werden, sind zudem geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen.284 Dadurch ist eine Krisenfrüherkennungs- und Krisenmanagementpflicht kodifiziert.285 § 1 Abs. 1 StaRUG ist dabei dem Wortlaut nach unspezifisch formuliert.286 Bei gefährdenden Entwicklungen ist darauf abzustellen, ob diese bei ungehindertem Fortgang bestandsvernichtend zu sein drohen.287 Bestandsvernichtung kann dabei insbesondere über die Begriffe der bilanziellen Überschuldung sowie Insolvenz operationalisiert werden.288 Beachtlich ist, dass rechtsformspezifische Normen (lex specialis) wie etwa § 91 Abs. 2 AktG oder § 43 GmbHG neben § 1 StaRUG gelten; bei der Auslegung von § 1 StaRUG kann indes auf rechtsformspezifische Normen rekurriert werden.289 Das StaRUG wird voraussichtlich Auswirkungen auf M&A-Transakti- onen und damit auf derivative GoFW haben. Absehbar besonders betroffen werden davon Branchen sein, deren finanzielle Flexibilität bzw. Verschuldungskapazität eingeschränkt ist.290
Betreffend die Risikoaggregation ist die Separation in bestandsgefährdende und nichtbestandgefährdende Risiken als unsachgemäß zurückweisen.291 Bestandsgefährdung kann zwar auch aus dem isolierten Eintritt eines schwerwiegendes Einzelrisikos resultieren, meist sind jedoch Kombinationseffekte wechselwirkender Risiken ursächlich für eine bestandsgefährdende Entwicklung.292 Wegen genannter Kombinationseffekte von Risiken untereinander ist die Auffassung, wonach der Gesamtrisikoumfang die Summe der Produkte von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe (Binomialverteilung) wäre, ebenfalls als unsachgemäß zurückzuweisen:293
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Überdies führt diese Vorgehensweise dazu, dass insbesondere solche Risiken mit hohem Schaden und niedriger Eintrittswahrscheinlichkeit unterschätzt (kleingerechnet) werden.294 Etwaige Versuche eine qualitative Risikoaggregation zu leisten scheitern mangels eines Ansatzes: Qualitative Risikoaggregation ist nach derzeitiger Erkenntnis nicht möglich.295 Ein qualitatives Verfahren, das Risikoaggregation leisten kann, wird absehbar niemals gefunden werden können, da die Möglichkeit: „[...] einer Nichtquantifizierung von Risiken gar nicht existiert“.296 Faktisch folgt daraus ein Quantifizierungsgebot für Risiken, da nur quantifizierte Risiken aggregierbar sind.297 Qualitative Risikoaggregation - gemäß IDW PS 340 explizit gestattet (Wahlrecht298 ) - ist als schwerwiegender methodischer Mangel anzusehen.299 Das faktische Quantifizierungsgebot schließt jedoch nicht aus, dass Risiken im Rahmen eines eigenständigen Ansatzes auf ihre nichtfinanziellen Wirkungen hin untersucht werden. So können etwa Reputationsschäden durch bspw. Umweltdelikte oder Korruption auf ihre finanziellen Folgen für Gewinn und Liquidität (Quantifizierung) und eigenständig auf sonstige Auswirkungen (qualitativ) beurteilt werden.300
Ziel des RM ist u. a. die Quantifizierung des Gesamtrisikoumfangs.301 Dabei sind Kombinationseffekte von „scheinbar“ einzelnen Risiken zu berücksichtigen.302 Unternehmen sind in eine Vielzahl von unsicheren (zufälligen) untereinander wechselwirkenden Entwicklungen (Umfelddynamik) „eingeflochten“.303 Daraus resultiert eine nicht näher bezifferbare Anzahl möglicher Zukunftspfade.304 Anschaulich befindet sich der tatsächlich eintretende Zukunftspfad eines Unternehmens in einem Szenariotrichter, d. h. in einem Bündel vieler mehr oder minder wahrscheinlicher Zukunfts- pfade:305
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb.: 3-1: Darstellung eines Szenariotrichters
[Quelle: Joos, T. (2014): Kostenrechnung, Kostenmanagement und Controlling, S. 14, online.]
Um diesen Umstand abbilden und den Gesamtrisikoumfang quantifizieren zu können, muss das RM eine mehrjährige stochastisch simulierte Bandbreite von Zukunftsszenarien erzeugen und auswerten.306 Beachtlich dabei ist, dass Risiken nicht addierbar sind.307 Weiterhin hat die Aggregation von Risiken sowohl in ihrem Verhältnis zueinander als auch über die Zeit zu erfolgen, wobei unterschiedliche Wahrscheinlichkeitsverteilungen der Einzelrisiken zu berücksichtigen sind.308 Die einzige Verfahrensgruppe, die diesen Anforderungen gerecht wird, sind die Monte-Carlo- Methoden309 (Im Folgenden der Einfachheit wegen: Monte-Carlo-Simulation genannt). Die MCS ist technologisch „state of the art“ im RM.310
3.2 State of the art: Monte-Carlo-Simulation
3.2.1 Geschichtliche und mathematische Grundlagen der Monte-Carlo-Simulation
3.2.2 MCS: Erstmalige Beschreibung und Namensherkunft
Das Prinzip der MCS ist seit spätestens 1733 bekannt. Der französische Mathematiker Georges-Louis Leclerc de Buffon beschrieb ein Zufallsexperiment, das ermöglichte die irrationale Kreiskonstante Pie mithilfe der Wiederholungshäufigkeit eines Zufallsexperiments stochastisch zu approximieren (Nadelproblem von Buffon).311 Die Bezeichnung Monte-Carlo-Simulation für Simulationsverfahren auf Basis von Zufallszahlen geht mutmaßlich auf an der Erforschung der ersten Atombombe beteiligte U.S.-amerikanische Wissenschaftler zurück.312 Diese verwandten die MCS zur näherungsweisen Lösung kernphysikalischer Berechnungen. In Anlehnung an das Glücksspiel Roulette313 und dem weltbekannten monegassischen Casino Monte Carlo sei der Begriff MCS als Tarnname für ebenjene simulative Berechnung vergeben wor- den.314 Zuvor war die MCS lediglich als „statistical Sampling“ bekannt.315 Im Zusammenhang mit Investitionsentscheidungen wurde der Einsatz der MCS bereits im Jahr 1970 angeregt.316
Bemerkenswert ist das hohe Maß an Flexibilität, welches die MCS ermöglicht. Die Anwendung der MCS ist keinesfalls auf wirtschaftliche oder finanzmathematische Problem- bzw. Fragestellungen beschränkt.317
3.2.3 Darstellung des Nadelproblems von Buffon
Das Nadelproblem von Buffon stellt folgende Frage: „Wenn man eine kurze Nadel auf liniertes Papier fallen lässt, wie groß ist dann die Wahrscheinlichkeit, dass die Nadel so liegen bleibt, dass sie eine der Linien kreuzt?“.318 Die Durchführung dieses Zufallsexperiments beinhaltet die Annäherung an eine irrationale Zahl - Der Kreiskonstanten Pie:319
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb.: 3-2: Das Nadelproblem von Buffon
[Quelle: Zuber, A. (2014): Das Nadelproblem von Buffon, S. 6, online.]
Annahmen:
- Die Länge l einer Nadel sei geringer als der Abstand d der Linien auf dem Papier: l < d (Kurze Nadeln).
- Die Linien auf dem Papier seien gleichabständig. Der Betrag der Entfernung zwischen Linie 1 und Linie 2 sei gleich dem Betrag der Entfernung zwischen zwei benachbarten beliebigen Linien: Δ1, 2 = An, m. Anders ausgedrückt: Die Linien auf dem Papier seien parallel zueinander.320
- Jede Nadel lande beim Wurf auf dem linierten Papier. Die Nadel kann wegen l < d jede Linie höchstens einmal kreuzen. Dichotomer Ereignisraum: Ω {0;1}.
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Nadel das linierte Papier kreuzt, beträgt:321
Einen stochastischen Beweis hierfür erbrachte E. Barbier im Jahr 1860.322 Bemerkenswert an Buffons Nadelproblem ist, dass eine irrationale Zahl mittels eines wahrscheinlichkeitstheoretischen Problems approximierbar ist.323
3.2.4 Herleitung des zentralen Satzes der Monte-Carlo-Rechnung
Die MCS (Synonym: stochastische Simulation, stochastische Szenarioanalyse)324 ist eine simulative Verfahrensgruppe zur Lösung stochastischer Probleme auf Basis von Zufallszahlen;325 sie ist den quantitativen Methoden zuzuordnen.326 Eine in der Literatur häufig genannte Anwendung besteht in der Schätzung des Erwartungswerts μ einer Zufallsvariablen.327 Monte Carlo Methoden sind Verfahren der Nummerik; die Nummerik ist mit schematischen Rechenabläufen (Algorithmen) für stetige Probleme befasst.328 Verfahrenstechnisch handelt es sich bei der MCS um ein Zufallsstichpro- benverfahren.329 MCS basieren auf korrelierten oder unkorrelierten Zufallszahlen, wobei beliebige Verteilungsannahmen für eine beliebige Anzahl zu simulierender Parameter zugrunde gelegt werden können.330 Die MSC greift das sogenannte „Starke Gesetz der großen Zahlen“ sowie den „zentralen Grenzwertsatz der Statistik auf“. Ersterem zufolge konvergiert das arithmetische Mittel der Simulationsergebnisse (Stichprobe) fast sicher gegen den „wahren“ Erwartungswert der Zufallsvariable.331 Der Schätzfehler ist ferner quantifizierbar (zentraler Grenzwertsatz der Statistik).332
Der Ausgangsgedanke von MCS ist stets unverändert: Ein Zufallsexperiment mit mindestens zwei möglichen Ereignissen wird n-mal wiederholt durchgeführt. In einem einfachen Beispiel mit lediglich zwei möglichen gleichverteilten Ereignissen: ω 1 und ω 2 beträgt der arithmetischer Mittelwert für ω 1:333
Je häufiger das Zufallsexperiment durchgeführt wird, desto mehr nähert sich das arithmetische Mittel der Wahrscheinlichkeitsdichtefunktion (Stichprobenmittelwert) dem Erwartungswert, d. h. dem „arithmetischen Mittel“ in der GG an:334
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Die Durchführung einer MCS ist an sich simpel; sie erfordert keine fortgeschrittenen Kenntnisse der Mathematik. Deutlich mehr Verständnis von den Beteiligten dürfte der zu simulierende Sachverhalt, wie etwa ein formalisiertes Geschäftsmodell (BusinessCase), erfordern.335
Definition Zufallsvariable:
Eine Zufallsvariable ist eine Funktion, die jedem Ereignis ω e Ω eine positive reelle Zahl x = X (ω) zuordnet.336 x heißt Realisation der Zufallsvariablen X. Die Menge sämtlicher Realisationen von x heißt Wertebereich von X. Dabei wird Ω (Ereignisraum) auf IR (Körper der reellen Zahlen) abgebildet.337
Definition Verteilungs- und Dichtefunktion:
Verteilungsfunktion ist ein Synonym für kumulierte Wahrscheinlichkeit. Dies ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Zufallsvariable X Werte kleiner als x annimmt:338
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Ableitung erster Ordnung der Verteilungsfunktion nach der Zufallsvariablen ist die Wahrscheinlichkeitsdichtefunktion:339
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Dichtefunktion gibt die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten einer bestimmten Realisation zurück.340 Im Falle einer stetigen Zufallsvariablen ist das Integral über das Interessierende Intervall der Realisation zu bestimmen:341
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Normierung:
Die Wahrscheinlichkeitsdichte um das sichere Ereignisses herum beträgt 1 (Kolmo- gorov'sches Normierungsaxiom):342
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Definition Erwartungswert:
Der Erwartungswert einer Zufallsvariablen x mit der Wahrscheinlichkeitsdichte φ (x) beträgt:343
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Sei x e IRm eine m-dimensionale reelle Zufallsvariable und sei Z (x) eine eindimensionale Zufallsvariable, die eine eindeutige Funktion von x bildet, dann ist der Erwartungswert von Z (x):344
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Fälle von hochdimensionalen Integralen sind oftmals zu komplex für algebraische Lösungen. Die MCS bietet den Vorteil derartige Integrale nummerisch lösbar zu ma- chen.345 Zur Anwendung der MCS muss ein Problem indes nicht explizit als Integral
vorliegen, d. h. die MCS ist auch auf Probleme anwendbar, die nicht in Integralschreibweise beschrieben sind.346
Definition Varianz:
Ausgangsgedanke der Varianz ist die Abweichung jedes Beobachtungs- oder Simulationswerts von einem Lageparameter wie etwa dem arithmetischen Mittel bzw. dem erwartungstreuen Planwert:347
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Um zu vermeiden, dass sich betragsmäßig positive und negative Abweichungen gegenseitig aufheben, wird die Differenz des Beobachtungs- oder Simulationswerts zum Lageparameter i. d. R. quadriert:348
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
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Die Quadrierung der Differenzen hat sich in praxi durchgesetzt, da diese Vorgehensweise eine Reihe nützlicher Eigenschaften für induktivstatistische Zwecke aufweist.349 Ebenso möglich ist die Summation der Differenzbeträge.350
Definition Standardabweichung:
Die Standardabweichung ist die Quadratwurzel der Varianz:351
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Wobei die Angabe des Wurzelexponenten bei der Quadratwurzel unüblich ist und im Folgenden unterbleibt. Die aus der Varianz abgeleitete Standardabweichung führt auf die ursprüngliche Einheit der eingehenden Werte zurück.352 Quadrierte Einheiten wie etwa: €2, $2, oder %2 sind nicht sinnvoll interpretierbar.
Zentraler Satz der Monte-Carlo-Rechnung:
Der Erwartungswert (Interpretation des Integrals)353 kann nun folgendermaßen über das arithmetische Mittel approximiert werden (Gesetz der großen Zahlen):354
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Dem Monte-Carlo-Verfahren ist der zentrale Grenzwertsatz der Statistik immanent: Unter Zugrundelegung der Wahrscheinlichkeitsdichte φ (x) der Zufallsvariablen Z (x), kann der Erwartungswert von Z (x) durch das arithmetische Mittel simulativ erzeugter
zufälliger Realisationen zunehmend grenzwertgenau angenähert werden, desto mehr zufällige Realisationen (Stichprobenumfang) simuliert werden (Monte Carlo Integra-
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Wobei μ Zirkumflex den reinen Monte-Carlo-Erwartungswertschätzer bezeichnet und n eine natürliche Zahl für die Mächtigkeit der Stichprobe ist.355 356 357 Die Zunahme von n führt u. a. zu einer Präzisierung des Erwartungswertschätzers sowie auch des Vari- anzschätzers.358 Präzisionssteigerung der MCS kann neben der Vergrößerung des Stichprobenumfangs n auch durch Varianzreduktionstechniken erreicht werden.359 Auf ebenjene Techniken wird i. R. dieser Arbeit jedoch nicht eingegangen.
Die MCS stellt sich als wahrscheinlichkeitsgewichteter Weg durch den Ereignisraum dar.360 Die simulativ erzeugte Stichprobe (MC-SP) zur Annäherung des Erwartungswerts kann überdies als Szenariobandbreite (auch Szenariotrichter) der interessierenden Größe aufgefasst werden.361 Ihrem Wesen nach entspricht die Stichprobe einer Menge zufallsbedingt möglicher Realisationen. Das Anwendungsgebiet der MCS ist weitläufig, die MCS eignet sich speziell in den Wirtschaftswissenschaften u. a. zu/r: Operations-Research-Anwendungen, Bewertung komplexer Finanzderivate, stochastischer Unternehmensbewertung oder umfangreicher Risikoberechnungen.362
Konvergenzrate der Monte-Carlo-Methoden:
In den vorausgegangenen Ausführungen ist dargestellt, dass der MC-EWS mit zunehmend größerem Stichprobenumfang gegen den „wahren“ Erwartungswert der Zufallsvariablen konvergiert:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Diese Konvergenz sei kurz erläutert. Falls:
- Ein Erwartungswert bzw. Mittelwert μ existiert; und
- σ2 < œ gilt, d. h. die Varianz endlich ist
strebt der Mittelwert der MC-SP unabhängig von der zugrundeliegenden Wahrscheinlichkeitsdichte gegen den Erwartungswert der Zufallsvariable mit der Rate:363
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Das bedeutet: Der MC-EWS konvergiert mit der Rate des Produkts aus dem Kehrwertfachen der Quadratwurzel aus der Anzahl der Simulationsdurchläufe (Stichprobenumfang) und der empirischen Standardabweichung s gegen den Erwartungswert der GG.364
3.3 Bedeutung der MCS für die Ermittlung des aggregierten und quantifizierten Gesamtrisikoumfangs
Das einzige derzeit bekannte Verfahren mithilfe dessen die Menge von Risiken eines Risikokonglomerats, d. h. Risiken unterschiedlicher Art aggregiert und quantifiziert und somit als nummerisch bezifferte Gesamtrisikoinformation ausgedrückt wiedergegeben werden kann, ist die MCS.365 Ein Unternehmen ist ein Risikokonglomerat bestehend aus unterschiedlichen Risiken sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach:366 Die Eingehung diverser Risiken bzw. Risikokategorien ist genuin unterneh- merisch.367 Diese genuin unternehmerischen Risiken können wie folgt kategorisiert werden:368
- Risiken aus unsicheren T rends an denen das Unternehmen mittelbar oder unmittelbar partizipiert.369
- Risiken aus dem Branchenumfeld: Im Extremfall ruinöser oder anderweitig disruptiver Wettbewerb.
- Risiken aus der Bedrohung der Erfolgspotenziale oder auch aus der Verschlechterung der Werttreiber.370
- Planungs- und Finanzrisiken, d. h. die Möglichkeit von Zielverfehlungen.
- Operative Leistungsrisiken.
Die MCS ermöglicht die Modellierung der stochastischen Wechselbeziehung zwischen Risiken untereinander (Kombinationseffekte, auch Korrelationen371 ).372 Anders ausgedrückt kann mittels der MCS der Umstand berücksichtigt werden, dass Risiken sich in gegenseitiger Interaktion selbst verstärken aber auch abschwächen können, d. h. Abhängigkeitseffekte wirksam sind.373 Dies ist insbesondere im VUCA-geprägten Umfeld, da der Aphorismus: „Ein Unglück kommt selten allein“ Bedeutung gewinnt, ein relevanter methodischer Vorteil.374
Lediglich in eher theoretischen Spezialfällen kann der Einsatz der Varianz-KovarianzMethode angezeigt sein.375
3.4 Eigenkapital- und Liquiditätsbedarf: Überschuldungs- und Insolvenzwahrscheinlichkeit
Die Überschuldungs- und Insolvenzwahrscheinlichkeit sind i. d. R. bestandsvernichtende Wahrscheinlichkeiten.376 Sie können jeweils als Gegenwahrscheinlichkeit (1 - p) der Fortführungswahrscheinlichkeit, auch Überlebenswahrscheinlichkeit ge- nannt,377 aufgefasst werden (Komplementärereignis der Fortführung).378 Grund zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist Überschuldung, sofern keine positive Fortführungsprognose zu stellen ist, § 19 Abs. 1 und 2 InsO.379 Bei der Frage nach drohender Zahlungsunfähigkeit ist zu prüfen, ob mehr als 90 % der fälligen Gesamtverbindlichkeiten durch liquide Mittel gedeckt sind. Zudem muss absehbar sein, dass die Liquiditätslücke in den kommenden drei Wochen 10 % nicht übersteigt. Falls dies zutrifft, besteht eine von der Zahlungsunfähigkeit abzugrenzende Zahlungsstockung; ansonsten besteht Zahlungsunfähigkeit.380
Eine Aufgabe der Unternehmensleitung und speziell des RM besteht darin eine höchstens akzeptierte Insolvenzwahrscheinlichkeit pmax festzulegen und mit der tatsächlichen (gemessenen) Insolvenzwahrscheinlichkeit abzugleichen:381
Pist < Pmax keine relevante Bestandsbedrohung
Pist > Pmax Bestandsbedrohung
Da die Insolvenzwahrscheinlichkeit die Fremdkapitalbereitstellungskonditionen beeinflusst, ergibt sich ein Brückenschlag zwischen RM und (fremdfinanzierter) Wachs- tumsstrategie.382 Die höchstens akzeptierte Insolvenzwahrscheinlichkeit kann anhand des gewünschten Ratings ausgemacht werden;383 die Insolvenzwahrscheinlichkeit determiniert unmittelbar die Ratingnote.384 Die tatsächliche Insolvenzwahrscheinlichkeit pist ist eine quantifizierte Information über den Grad der Bestandsgefähr- dung;385 sie kann aus der Risikoaggregation mittels MCS abgeleitet werden.386
Der Eigenkapital- und Liquiditätsbedarf ist an dem realistischerweise zu erwartendem Höchstschaden bzw. dem realistischen Liquiditätsspitzenbedarf zu messen.387 Eigenkapital- und Liquiditätsbedarf sind sonach Bestimmungsgrößen der Risikotragfähigkeit, wobei Risikotragfähigkeit als Maximalumfang der verkraftbaren Risiken interpretierbar ist.388 Diese Begriffe können etwa mithilfe des VaR operationalisiert werden.389 Formal handelt es sich bei dem VaR um das 1 - α-Quantil auf der Verteilungsfunktion:390
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
In der Lehrliteratur betreffend das RM wird überwiegend ein Konfidenzniveau von 95 % angesetzt. Aufsichtsrechtlich dagegen ist ein Konfidenzniveau von 99,5 % gefor- dert.391
Die Lesart des VaR sei nachfolgend allgemein erläutert:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Mit einer Wahrscheinlichkeit von 1 - α % beträgt der Verlust392 innerhalb der kommenden t Tage X Geldeinheiten oder weniger; mit einer Wahrscheinlichkeit von α % liegt er darüber. Die zeitliche Umskalierung erfolgt dabei üblicherweise mithilfe der Wurzel- T-Regel:
F (21). VaRmehrperiodig VaReinperiodig VAnzahl der Perioden
Damit kann aus dem VaR zu einem zu wählenden Konfidenzniveau unmittelbar der Eigenkapital- oder Liquiditätsbedarf abgeleitet werden:393 Der Eigenkapital- bzw. Liquiditätsbedarf entspricht dabei demjenigen absoluten (in Geldeinheiten ausgedrückten) VaR (Quantilswert), der in 1 - α % der Fälle nicht überschritten wird.394 Sonach kann der VaR als Eigen- bzw. Liquiditätsbedarf aufgefasst werden.395 Ferner kann der Mittelbedarf bestimmt werden, indem der aktuelle Eigenkapital- bzw. Liquiditätsbedarf mit dem geforderten bzw. gewünschten Bestand abgeglichen wird. Mithilfe der Risi- koaggregation aufgrund der MCS kann eine Stichprobe aus der simulativ zu erzeugenden Ertrags- oder CF-Verteilung berechnet werden; diese enthält Verluste (Eigenkapitalminderungen) oder Auszahlungen (Zahlungsmittelbestandsminderungen). Daraus kann der VaR zu einem zu wählenden Konfidenzniveau abgelesen werden.396 Die MCS ermöglicht auf diese Weise, dass die Eigenkapital- und Liquiditätsbedarfsplanung konsistent zur übrigen Unternehmensplanung erfolgen kann.397 Günstig ist hierbei, dass die MCS flexibel bezüglich der zugrunde zu legenden Dichtefunktion ist; damit können die stochastischen Eigenheiten auf der Urliste zugrunde gelegt werden (Verteilungsparameter).398 Beachtlich ist, dass der Eigenkapital- bzw. Liquiditätsbedarf anhand eines mehrperiodischen VaR zu bestimmen ist. Empfehlenswert ist ein VaR auf Dreijahreshorizont.399 Verluste in vorangegangenen mindern das EK in fortfolgenden Perioden.400 Der VaR auf Basis einer Periodenlänge weist die Kapitalbe- darfe daher unzutreffend niedrig aus;401 er ist daher auf mehrjährigem Zeithorizont zu bestimmen.402
3.5 Verletzung der Financial Covenants
Financial Covenants (FC) (dt. „kreditvertragliche Nebenabreden“) sind rechtlich betrachtet vertragliche Verpflichtungen des Schuldners bzw. im Umkehrschluss vertragliche Rechte des Gläubigers.403 In Abgrenzung zu Covenants, beziehen sich FC auf finanzielle Aspekte des Schuldners. Dies sind bilanzielle, gewinn- und verlustrechnerische oder kapitalflussrechnerische Verhältniskennzahlen oder Absolutbeträge, sowie finanzielle Rahmenbedingungen. Ziel ist die Erhaltung bzw. Verbesserung der Kapitaldienstfähigkeit und damit einhergehend die Reduktion des Kreditausfallrisi- kos.404 FC sind demgemäß als Vertragsabreden zwecks Gläubigerschutz aufzufas- sen.405 Als bedeutsame FC gelten etwa der Zinsdeckungsgrad, der Nettoverschuldungsgrad, der Schuldendeckungsgrad oder die Eigenkapitalquote (EKQ).406 Daneben existieren FC in Ausprägung von Negativklauseln, die bspw. das Andienen von Vermögen zur Besicherung von Drittgläubiger ausschließen oder die Veräußerung bedeutsamer VW oder ZMGE untersagen.407
Das Ausfallrisiko eines Akquisitionskredits ist gleichzusetzen mit dem Insolvenzrisiko der Schuldnergesellschaft und sonach mit dem Insolvenzrisiko eines Unterneh- mens.408 Die methodischen Anforderungen an ein unternehmensüberspannendes integriertes RMS erfüllt ausschließlich die MCS.409 Die MCS basiert auf der stochastischen Simulation von Risikoparametern, wobei für jeden Risikoparameter ein eigener Zufallsprozess unter Zugrundelegung einer prinzipiell beliebig wählbaren Verteilungsannahme modelliert werden kann410 (Zufallsgenerator).411 Dabei ist der Übereinstimmungsgrad zwischen der zu treffenden Verteilungsannahme und der tatsächlichen Verteilung für die Ergebnisse einer MCS erfolgskritisch.412 Die Szenarioplanung mit inhaltlicher Beschränkung auf wenige Zukunftsszenarien ist vor dem Hintergrund einer nahezu unendlichen Bandbreite möglicher Zukunftspfade in der Realität als zu stark vereinfachend abzulehnen.413 Mithilfe einer zureichend großen Anzahl an Simulationsläufen (Erzeugung von zufälligen Pfaden) ermöglicht die MCS die Beschreibung und Darstellung der Ränder (Extreme) der möglichen Realisationen einer Risikogröße.414 Aufgrund der nie dagewesen hohen Rechenleistung von Computern ist die Simulation etwa zukünftiger CF oder des EBIT (und damit Rückschluss auf die Kapitaldienstfähigkeit) ohne weiteres möglich.415 Diesem Vorgehen folgend kann ebenso der Erwartungswert zur Einhaltung der FC bestimmt werden bzw. die Shortfallwahrscheinlichkeit, da es zur Verletzung der FC kommt. Für die beispielhaft gewählte FC: „Zinsdeckungsgrad“ = EBIT / Zinslast, simuliert die MCS mögliche zukünftige EBIT-Werte und den GuV-Posten „Zinsaufwendungen“ - letztere kann etwa durch Veränderungen der Fremdkapitalstruktur oder Änderung der Bereitstellungskonditionen variieren - hieraus ergeben sich der Anzahl der Simulationsdurchläufe entsprechend viele mögliche wertmäßige Ausprägungen des Zinsdeckungsgrades;416 ein Ergebnishistogramm stochastisch generierter Werte wird erzeugt.417 Diese „möglichen“ zukünftigen Zinsdeckungsgrade können mittels statistischer Kennzahlen wie Erwartungswert, Standardabweichung oder VaR als quantitative Risikoinformation ausgedrückt werden.418 Entscheidend ist die Aggregation der unternehmensweiten quantifizierten Risiken, um ein Bild möglicher Auswirkungen auf FC zu erhalten.419 Hauptursache von Unternehmensexistenzvernichtung ist nicht meist nicht Überschul- dung,420 sondern Zahlungsunfähigkeit421 aufgrund gläubigerseitig fällig gestellter Kredite infolge schuldnerseitiger Verletzung der FC (ultimo ratio422 ).423 Neben der Fälligstellung kann die Verletzung von FC, insbesondere die Unterschreitung eines Mindestratings auch zum Verlust zukünftiger Kapitalmarktfinanzierung führen.424 Für die Wirksamkeit der FC zum Zwecke des Gläubigerschutzes ist die Überwachungsfrequenz entscheidend; anzustreben ist eine quartals- oder gar monatsweise Überprüfung. Hierdurch können nachteilige Entwicklungen rasch aufgedeckt und Eingriffe entsprechend schnell durchgeführt werden. Die MCS eignet sich als Instrument der Krisenfrüherkennung im Zusammenhang mit FC. Mittels der MCS können Ratingprognosen für das Basis- sowie die Stressszenarien gestellt werden. Dies ermöglicht die Beurteilung der finanziellen Stabilität sowie die Berechnung der Wahrscheinlichkeit, dass ein bestimmtes Mindestrating nicht unterschritten wird.425
In Vorgriff auf die nachfolgenden Kapitel sei kurz auf den Zusammenhang zwischen FC und GoFW hingewiesen. Falls der Wertminderungstest für den GoFW einen Abwertungsbedarf anzeigt, ist eine erfolgswirksame Abschreibung auf den GoFW in der GuV-Rechnung der lfd. Periode zu erfassen;426 mithin gegen das EK mit der Folge einer c. p. sinkenden EKQ zu buchen. In Abhängigkeit der Wertminderungshöhe kann ein abwertungsbedürftiger GoFW so zur Verletzung der FC führen.427
Die nachfolgende Seite enthält eine grafische Zusammenfassung bis zum gegenwärtigen Kapitel:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb.: 3-4: Grafische Zusammenfassung bis einschl. Kapitel 3 [Quelle: Selbsterstellte Grafik.]
4 Gründe für die Ausweitung der MCS auf die gesamte Unternehmensplanung
4.1 Erforderlicher Paradigmenwechsel - Bandbreitensimulation
Die gegenwärtige und absehbar in Zukunft steigende Umfelddynamik bedingt verstärkt Unsicherheiten in der Unternehmensplanung.428 Insbesondere das sich verste- tigende VUCA-Phänomen wirft Zweifel an der Eignung der statischen Unternehmensplanung auf.429 Neben anderen verursacht Volatilität erhebliche Prognoseschwierig- keiten.430 Die statische Planung setzt mitunter zahlreiche unsichere Punktwertprämissen (bspw. annahmegemäße Wechselkurse, Zahlungsausfallquoten, Umsatzwachstumsraten, Prozesszeiten oder Rohstoffkosten) voraus.431 Derartige Größen sind aufgrund ihrer Unsicherheit per se risikobehaftet und bedürfen der Darstellung als Band- breiten.432 In Verbindung mit einem hohen Detailierungsgrad führt die statische Planung zu analytisch berechneten scheingenauen Planwerten (pseudo-deterministi- sche Planung).433 Formal betrachtet führt gestiegene Umfelddynamik zu einem potenziell höheren Prognosefehler (Abweichung zwischen Prognosewert und ex ante unbekanntem Istwert434 ) und somit zu einer reduzierten Prognosegüte mit der Folge, dass die planbasierte (rationale) Entscheidungsfindung des Managements gestört wird.435 Anschaulich führt gewachsene Umfelddynamik zu einem größeren Durchmesser des Szenariotrichters, d. h. zu einer gestiegenen Anzahl extremerer Szenarien über alle Betrachtungszeitpunkte.436 Planwerte bzw. -annahmen und Prognosen sind infolge von Unsicherheit vielmehr als Bandbreiten denn Punktschätzungen darzustellen und aufzufassen.437 Prognosewerte sind in einem Zuge mit ihren Risikomaßen zu betrachten, um Mehrwert aus der Planung ziehen zu können.438 Die statische (bisweilen einwertige) Planung wird dieser Anforderung nicht gerecht.439 Dasselbe gilt für die „simplifizierte Szenarioplanung“, da ausgehend von einem Basisszenario mitunter lediglich zwei Extremszenarien (best-case, worst-case) angenommen und betrachtet werden, wobei Eintrittswahrscheinlichkeiten nicht ermittelt werden können.440 Die MCS (Synonym: Stochastische Szenarioanalyse441 ) gleicht diese Unzulänglichkeit der statischen Planung aus. Statt einem oder weniger Planwerte, liefert die MCS eine Bandbreite in Form einer Stichprobe wahrscheinlichkeitsgewichteter Plan- werte.442 Diese Bandbreite von Planwerten - anschaulich aufzufassen als Trichter oder Bündel von Zukunftsszenarien443 - ermöglicht eine realistische Einschätzung der betrachteten Entwicklung.444 Die MCS eröffnet damit eine Zukunftsperspektive.445 Weiterhin gibt die MCS die Eintrittswahrscheinlichkeit für jedes Szenario an.446 Dies gestattet die Identifikation desjenigen Szenarios mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit (real Base-Case),447 sowie ausgehend davon die Kategorisierung (intervallweise Zerlegung) der Szenariobandbreite bis zum oberen bzw. unteren Rand anhand von Wahrscheinlichkeitsbereichen:448
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb.: 4-1: Intervallweise Zerlegung der Szenariobandbreite
[Quelle: Selbsterstellte Grafik]
Die Grafik zeigt neben dem als Punktwert vorliegenden Erwartungswert die für die Auswertung frei teilbaren Perzentilbereiche der Betrachtungsgröße. Hierin besteht ein Mehrwert aus Zusatzinformationen, da die Abweichungen vom Erwartungswert ersichtlich und so Risikomaße bestimmbar sind.449 Die Betrachtung der in Intervalle zerlegten Szenariobandbreite ist realitätsnäher als der willkürliche Herausgriff eines
Einzelszenarios.450 Zugleich ist damit die Grundlage geschaffen, um auch den Chancenbereich angemessen zu betrachten. Dies beugt einseitigem Fokus auf die Risiken (negative Planabweichungen) vor.451 Mit steigender Komplexität der Planung, d. h. vermehrter Einbeziehung real anzutreffender Wirkungsgeflechte in das Planungsmodell, steigt auch die Bedeutung der simulationsbasierten Planung.452 Besondere Bedeutung besitzt die simulationsbasierte Planung bei extremer Unsicherheit.453 D. h. die MCS ist insbesondere dann indiziert, wenn analytische Rechenverfahren ungeeignet sind, um den interessierenden Sachverhalt abzubilden.454 Die Identifikation und Aggregation seltener Extremrisiken erfordert zwingend den Einsatz der MCS.455
4.2 Betrachtung unsicherer Entwicklungen in der gesamten Bandbreite
Die MCS ist “State of the art” im RM;456 ihre Anwendung ist unumgänglich.457 Sie ist die einzige Methode, die eine Menge von Risiken sachgerecht zu einem Gesamtrisikoumfang verdichten kann (Risikoaggregation).458 Risiken sind nicht addierbar.459 Häufig bestehen stochastische Wechselwirkungen (Kombinationseffekte460 ) zwischen Risiken, sodass diese zwar isoliert betrachtet unwesentlich erscheinen, als Aggregat schlagend jedoch bestandsgefährdend sein können.461 Es liegt nahe die methodischen Vorzüge der MCS auf die gesamte Unternehmensplanung auszuweiten. Die meisten ihrer Art nach unsicheren Entwicklungen, in die Unternehmen eingebunden sind, haben sowohl eine Risiko- als auch eine Chancenkomponente.462 Chancen und Risiken stehen häufig mit- und untereinander in stochastischer Wechselbeziehung.463 Nicht plausibel ist, weswegen die MCS lediglich zur Modellierung der Verlustverteilung (Risikobereich) bzw. zur Ermittlung von Downside-Risiko- maßen (bspw. VaR) in Ansatz kommen soll.464 Vielmehr kann mithilfe der MCS die gesamte Bandbreite unsicherer Entwicklungen simuliert werden.465 D. h. explizit auch jener Bereich der Verteilung, der aus Sicht des Unternehmens die „günstigen“ Realisationen enthält (bspw. die Gewinnwachstumsraten oberhalb des erwartungstreuen Planwerts oder der Zielmarke). Insofern erscheint es sinnvoll, wie im einleitenden Kapitel beschrieben, die Begriffe Chance und Risiko voneinander abzugrenzen. In Hinblick auf die Risikofrüherkennung kann die einseitige Betrachtung von Risiken im Sinne der ausschließlich nachteiligen Abweichungen zu einem falschen Ergebnis führen: Das RFES könnte eine Bestandsbedrohung anzeigen, die jedoch aufgrund der bestehenden Chancen nicht existiert.466
4.3 Bestimmung erwartungstreuer Planwerte, Konfidenzintervalle und Risikomaße
Eine Aufgabe und zugleich durch verstärkte Unsicherheit getriebene Schwierigkeit der Unternehmensplanung besteht in der Bereitstellung erwartungstreuer Plan- werte.467 Erwartungstreue Planwerte sind bestmögliche und unverzerrte Schätzungen, die im Mittel über viele Planungen und Planungsperioden hinweg realisiert wer- den.468 Erwartungstreue Planwerte und Aussagen über das Ausmaß etwaiger Planabweichungen, d. h. die zusätzliche Angabe von Risikomaßen sind Voraussetzung für die Entscheidungsfindung des Managements, insbesondere für die Auswahl von Maßnahmen (Handlungsalternativen).469 Dies erfordert die Modellierung einer stochastischen Szenariobandbreite mittels MCS.470 Aus den beiden Bandbreitenintervallen zwischen dem Erwartungswert können mittels Kennzahlen Informationen über das Risiko-Ertrags-Verhältnis einer Maßnahme abgeleitet werden.471 Die beschränkte Betrachtung lediglich desjenigen Szenarios mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit (Modalwert) ist allein schon wegen grober Unvollständigkeit abzulehnen;472 Wesen von Chancen und Risiken und damit von Unsicherheit ist eine zufallsbedingt mögliche Abweichung vom Erwartungswert.473
[...]
1 Vgl. Kappes, M. (2022): Controlling als Multikrisen-Navigator, S. 46, online.
2 Vgl. Beyhs, O. (2022): Schwerpunkte des Enforcements der [...], S. 20, online, sowie: Zwirner, C.; Zimney, G. (2022): Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf [...], S. 253, online.
3 Vgl. Cascio, J. (2020): Facing the Age of Chaos, online.
4 Vgl. dazu etwa: Exner, A. (2022): Komposition von Transformationsprozessen, S. 82, online, sowie: Sailer, I. (2021): Vucas Vuca, online, ferner: Grabmeier, S. (2020): BANI vs. VUCA, online.
5 Vgl. Cascio, J. (2020): Facing the Age of Chaos, online, sowie: Exner, A. (2022): Komposition von Transformationsprozessen, S. 82, online.
6 Sailer, I. (2021): Vucas Vuca, online.
7 S. o. V. pwc.de (2018): Das neue COSO Enterprise Risk Management: [.], online.
8 Vgl. Becker, W.; Feichtinger, C.; Schönebeck, J. (2022): Data-Analytics im Risiko-Controlling, S. 72, online.
9 Vgl. Drewniok, B. (2021): Der Controller als VUCA-Pfadfinder, S. 29f., online, sowie: Freimuth, J. (2021): Nicht mehr normal, S. 8, online.
10 Vgl. Romeike, F.; Hager, P. (2020): Erfolgsfaktor Risikomanagement 4.0, S. IX, online, sowie: Vanini, U. (2017): Reifegrad der Integration von Risikomanagement und Controlling, S. 169, online.
11 Vgl. Freimuth, J. (2021): Nicht mehr normal, S. 8, online. Existenzielle Risiken können als Gegenwahrscheinlichkeit der Fortführungswahrscheinlichkeit aufgefasst werden, vgl. dazu bspw.: Drukarczyk, J.; Schüler, A. (2019): InsO § 19 Überschuldung, Rn. 56, online.
12 Vgl. Büchelhofer, C. (2021): Zur Bewertung digitaler Geschäftsmodelle, S. 76, online.
13 Vgl. Muff, M. (2019): Controlling digitaler Geschäftsmodelle [.], S. 91, online.
14 Vgl. Laturnus, M.; Sailer, U. (2020): Digitalisierungsstrategie im Produktcontrolling, S. 54, online.
15 Vgl. ebd., sowie: Siegert, E.; Göser, J. (2021): Ein Unternehmen erfindet sich neu mithilfe der agilen Transformation, S. 50, online, und: Weißenberger, B. (2022): Herausforderung Transformation bewältigen, S. 46, online.
16 Vgl. Muff, M. (2019): Controlling digitaler Geschäftsmodelle [...], S. 91, online.
17 Vgl. Schmidt, A.; Henschel, T.; Gleißner, W. (2022): Integration von Controlling und Riskmanagement, S. 53, online.
18 Vgl. dazu explizit: Romeike, F.; Hager, P. (2020): Erfolgsfaktor Risikomanagement 4.0, S. IX, online.
19 Vgl. Gleißner, W.; Wolfrum M. (2019): Risikoaggregation und Monte-Carlo-Simulation, S. 24, online.
20 Vgl. Gleißner, W. (2020): Risikomanagement: Gegenwart und Zukunft, S. 25, online, sowie: Hunziker, S. (2018): Das neue COSO ERM Framework [...], S. 166, online.
21 Vgl. Becker, W.; Feichtinger, C.; Schönebeck, J. (2022): Data Analytics im Risiko-Controlling, S. 73, online, sowie: Hillmer, H. (2019): Finanzielle Führung: Neue Prozesse im Digitalisierungsumfeld, S. 411, online.
22 Vgl. Büchelhofer, C. (2021): Zur Bewertung digitaler Geschäftsmodelle, S. 82, online.
23 Vgl. Gleißner, W. (2019): Risikoanalyse, Controlling, [.], ohne Seitenangabe, online.
24 Vgl. ebd., sowie: Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 24, online.
25 Vgl. Hunziker, S. (2018): Das neue COSO ERM Framework [.], S. 163f., online.
26 Vgl. Hunziker, S. (2018): Das neue COSO ERM Framework [.], S. 164, online.
27 Vgl. Gleißner, W.; Klein, A. (2017): Vorwort, S. 5, online.
28 Vgl. Kimpel, R.; Wolfrum, M. (2017): Das Experten-Interview zum Thema [.], S. 13f., online.
29 Vgl. Kimpel, R.; Wolfrum, M. (2017): Das Experten-Interview zum Thema [.], S. 14, online.
30 Vgl. Gleißner, W.; Kalweit R. (2017): Integration von Risikomanagement und Controlling, S. 63f., online.
31 S. dazu: Gleißner, W. (2017): Risikomanagement: Ziele und Teilaufgaben im Überblick, S. 25, online.
32 S. Eintrag zu: „Risiko“ auf: www.duden.de.
33 S. Eintrag zu: „Risiko“ auf: wiktionary.org.
34 Vgl. z. B. Albrecht, P.; Maurer, R. (2016): Investment- und Risikomanagement, S. 262, online.
35 Vgl. dazu bspw. den Gebrauch des Begriffs Chance bei: Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 13, online.
36 Vgl. Gleißner, W.; Wolfrum M. (2019): Risikoaggregation und Monte-Carlo-Simulation, S. 1, online.
37 Vgl. Glaser, C. (2015): Risikomanagement in Leasing, S. 1, online.
38 Absolute Sicherheit kann es nicht geben. Der risikolose Zinssatz ist insofern als Zinssatz einer Anlage bester Bonität zu verstehen (bspw. Staatsanleihen mit AAA-Score) bei denen das Ausfallrisiko vernachlässigbar gering ist).
39 Vgl. dazu etwa die Berechnungsweise des Eigenkapitalkostensatzes des WACC gemäß CAPM bei z. B.: Joos, T. (2014): Kostenrechnung, Kostenmanagement und Controlling, S. 77f., online.
40 Vgl. Tiedchen, S. (2021): HGB § 252 Allgemeine Bewertungsgrundsätze, Rn. 23f., online, sowie: Gleißner, W.; Schneck, O. (2020): Der blinde Fleck der Betriebswirtschaft [.], S. 4, online.
41 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 21, online.
42 S. dazu bspw.: Optimierung des Ertrag-Risiko-Verhältnisses mithilfe des Sharpe-Ratios, bei: Matzner, W. (2022): Auf die richtige Mischung kommt es an, S. 46, online. S. zu angemessenem Verhältnis der Erträge zu den Risiken auch den Begriff: Risikoneutralität. Vgl. ferner: Gleißner, W. (2017): Risikomanagement: Ziele und Teilaufgaben im Überblick, S. 23, online.
43 Vgl. Kimpel, R.; Wolfrum, M. (2017): Das Experten-Interview zum Thema [.], S. 15, online.
44 Vgl. Gleißner, W.; Kalweit R. (2017): Integration von Risikomanagement und Controlling, S. 56, online.
45 Vgl. o. V. Ebner Stolz (2020): Goodwill-Check - Risiken erkennen und managen, online.
46 Vgl. Grützner, T.; Jakob, A. (2015): Risikofrüherkennungssystem, online, und: Bihr, D.; Kalinowsky, M. (2008): Risikofrüherkennungssystem bei nicht börsennotierten Aktiengesellschaften [.], S. 620, online.
47 Vgl. o. V. risknet.de (o. J.): KonTraG, online.
48 Vgl. Romeike, F.; Hager P. (2020): Erfolgsfaktor Risikomanagement 4.0, S. 68, online, sowie: Hoch, G.; Heupel, T.; Kachel, T. (2022): Life-Cycle-Costing in der Unternehmenspraxis: [.], S. 635, online.
49 Vgl. Romeike, F.; Hager P. (2020): Erfolgsfaktor Risikomanagement 4.0, S. 68, online.
50 Vgl. zu Aufzählung: Gleißner, W. (2020): Risikomanagement: Gegenwart und Zukunft, S. 25, online.
51 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 8, online.
52 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 22, online.
53 Ziel der Hebung von Synergien aus der Finanzperspektive ist: Erhöhung der kombinierten Zahlungsmittelzugänge oder Reduktion der kombinierten Zahlungsmittelabflüsse, mithin die Erhöhung des Einzahlungsüberschusses. Im Erwerbszeitpunkt sind die Synergien noch nicht realisiert (potenzielle Synergien), vgl. Verhofen, V. (2016): Konzernabschlusspolitik nach IFRS [.], S. 165, online.
54 Vgl. Höltken, M.; Tettenborn, M. (2018): Zur Beschaffenheit des Goodwill, S. 2514, online, sowie: Rauschenberg, F. (2017): Transparente Goodwill-Berichterstattung als [.], S. 19, online.
55 Vgl. Romeike, F.; Hager, P. (2020): Erfolgsfaktor Risikomanagement 4.0, S. 110, online.
56 Vgl. dazu auch: Schmidt, A.; Henschel, T.; Gleißner, W. (2022): Integration von Controlling und Riskmanagement, S. 53, online. Risikoidentifikation, -quantifizierung und -aggregation sind aufeinanderfolgende Schritte, vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 20, online.
57 Vgl. zu Aufzählung: Romeike, F.; Hager, P. (2020): Erfolgsfaktor Risikomanagement 4.0, S. 121, online.
58 Vgl. Gleißner, W. (2017): Risikomanagement: Ziele und Teilaufgaben im Überblick, S. 31, online.
59 Vgl. Gleißner, W. (2017): Risikomanagement: Ziele und Teilaufgaben im Überblick, S. 23, online.
60 Vgl. Schmidt, A.; Henschel, T.; Gleißner, W. (2022): Integration von Controlling und Riskmanagement, S. 53, online.
61 Vgl. dazu auch: Becker, W.; Feichtinger, C.; Schönebeck, J. (2022): Data Analytics im Risiko-Controlling, S. 73, online, sowie: Castedello, M.; Schöniger, S. (2016): Kapitalkosten im Spannungsfeld [.], S. 37, online.
62 Vgl. Gleißner, W. (2017): Risikomanagement: Ziele und Teilaufgaben im Überblick, S. 23, online.
63 Vgl. Baumeister, A.; Britz, F.; Kochems, T. (2021): Gestaltungsfragen der simulationsgestützten Abschätzung [.], S. 1350, online, weiter auch: Becker, W.; Feichtinger, C.; Schönebeck, J. (2022): Data Analytics im Risiko-Controlling, S. 74, online. Neben Zahlungsunfähigkeit ist auch (bilanzielle) Überschuldung u. U. Grund zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens, § 19 Abs. 1 InsO. Die Fortführungswahrscheinlichkeit ist als Gegenwahrscheinlichkeit (1 - p) der Insolvenzwahrscheinlichkeit aufzufassen, vgl. dazu bspw.: Drukarczyk, J.; Schüler, A. (2019): InsO § 19 Überschuldung, Rn. 56, online.
64 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 8 und 15, online, sowie: Gleißner, W.; Wolfrum M. (2019): Risikoaggregation und Monte-Carlo-Simulation, S. 24, online, ferner: Wolfrum, M. (2021): Qualitative Risikoaggregation - eine Fiktion!, S. 101, online, und: Gleißner, W. (2017): Bandbreitenplanung über mehrere Jahre [.], S. 111, online. So auch IDW PS 340 Tz. 10 a. F.
65 Ein Unternehmen kann als eine Ansammlung von Risiken unterschiedlicher Art (Risikokonglomerat) aufgefasst werden.
66 Vgl. BDU.de (2022): BDU Pressemitteilung, online.
67 Vgl. ebd.
68 Vgl. BDU.de (2022): Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensplanung, S. 8, online.
69 Vgl. ebd., und: Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 17, online.
70 Vgl. Gleißner, W.; Kalwait, R. (2017): Integration von Risikomanagement und Controlling [.], S. 45, online.
71 Vgl. Gleißner, W. (2017): Risikomanagement: Ziele und Teilaufgaben im Überblick, S. 42, online.
72 Vgl. Ungemach, F.; Hachmeister, D. (2019): Einsatz stochastischer Simulationen im Rahmen [.], S. 196f., online, und: Gleißner, W.; Kalwait, R. (2017): Integration von Risikomanagement und Controlling [.], S. 45, online.
73 Vgl. Gleißner, W. (2017): Risikomanagement: Ziele und Teilaufgaben im Überblick, S. 29, online.
74 Vgl. Gutmann, T. (2022): Grundsätze ordnungsgemäßer Planungsrechnungen [.], S. 460, online.
75 Vgl. Gleißner, W.; Kalwait, R. (2017): Integration von Risikomanagement und Controlling [.], S. 46, online.
76 Vgl. BDU.de (2022): Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensplanung, S. 8, online.
77 S. Kappes, M. (2022): Controlling als Multikrisen-Navigator, S. 46, online.
78 Vgl. Spindler, G. (2019): AktG § 91 Organisation; Buchführung, Rn. 43f., online.
79 Vgl. Becker, W.; Feichtinger, C; Schönebeck, J. (2022): Data-Analytics im Risiko-Controlling, S. 75, online, sowie: Gleißner, W.; Wolfrum M. (2019): Risikoaggregation und Monte-Carlo-Simulation, S. 44, online.
80 S. bspw. sind die Normen der §§ 91, 93 AktG oder 43 GmbHG.
81 Vgl. z. B. Gutmann, T. (2022): Grundsätze ordnungsgemäßer Planungsrechnungen [.], S. 457, online.
82 Vgl. Spindler, G. (2019): AktG § 91 Organisation; Buchführung, Rn. 45, online.
83 Vgl. Kimpel, R.; Wolfrum, M. (2017): Das Experten-Interview zum Thema [.], S. 16, online.
84 Vgl. Spindler, G. (2019): AktG § 91 Organisation; Buchführung, Rn. 45, online, so auch: Gleißner, W.; Schneck, O. (2020): Der blinde Fleck der Betriebswirtschaft [.], S. 6, online.
85 Vgl. Kimpel, R.; Wolfrum, M. (2017): Das Experten-Interview zum Thema [.], S. 16, online.
86 Dies setzt mehrere mitunter auch höchstrichterliche Urteile mit positiver Feststellung voraus, wonach eine Entscheidung ohne Zugrundelegung erwartungstreuer Planwerte pflichtwidrig sei, vgl. Spindler, G. (2019): AktG § 91 Organisation; Buchführung, Rn. 45, online.
87 Vgl. Hillmer, H. (2019): Finanzielle Führung: Neue Prozesse im Digitalisierungsumfeld, S. 411, online.
88 Vgl. BDU.de (2022): Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensplanung, S. 6, online, sowie: Berger, T. u. a. (2021): Die Prüfung von Risikomanagementsystemen und die Defizite des IDW Prüfungsstandards 340, S. 2712, online, ferner: Gleißner, W. (2017): Risikomanagement: Ziele und Teilaufgaben im Überblick, S. 25f., online.
89 Vgl. BDU.de (2022): Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensplanung, S. 6, online, sowie: Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 8, online.
90 Vgl. BDU.de (2022): Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensplanung, S. 6, online.
91 Vgl. Fleischer, H. (2022): AktG § 91, Organisation; Buchführung, Rn. 50, online, und: Bachmann, G. (2021): DCKG G4 Kontroll- und Risikomanagementsystem, Rn. 21, online.
92 Vgl. BDU.de (2022): Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensplanung, S. 9f., online.
93 Vgl. § 268 Abs. 3 HGB.
94 Vgl. z. B. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 6, online, sowie: Seppelfricke, P. (2020): Unternehmensbewertung, S. 112, online, und: Mock, S. (2019): § 19 InsO, Rn. 40, online.
95 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 15f., online, sowie: Eichner, K. (2017): Goodwill-Konzentration und Abschreibungswahrscheinlichkeiten, S. 210, online, und: Scharfenberg, A. (2016): Identifizierung von potenziell wertgeminderten Vermögenswerten, Rn. 164, online.
96 Vgl. Rauschenberg, F. (2017): Transparente Goodwill-Berichterstattung als [.], S. 123f., online.
97 Vgl. Gleißner, W.; Heyd, R. (2006): Rechnungslegung nach IFRS: [.], S. 108, online.
98 Vgl. Gleißner, W.; Heyd, R. (2006): Rechnungslegung nach IFRS: [.], S. 109, online. Falls durch die Saldierung des GoFW mit dem EK ein „Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag entsteht“, deutet dies auf eine Risikotragfähigkeit von null hin. Dies verdeutlicht, weshalb statt einer reinen Substanzwertbetrachtung vielmehr ein gen zukünftige Erträge gerichteter kapitalwertorientierter Ansatz (speziell das DCF-Verfahren) geboten ist. Eine Senkung der EKQ durch Aufrechnung ergibt sich streng genommen lediglich bei einer FKQ > 0 <-> EKQ < 1; davon ist jedoch bei zu bewertenden Unternehmen überwiegend auszugehen. Träfe diese Bedingung nicht zu, hieße das, dass das zu bewertende Unternehmen zu 100 % durch EK finanziert ist - davon ist ganz überwiegend nicht auszugehen.
99 Der „nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag“ ist nicht als vorzeichenmäßig negatives EK aufzufassen, sondern als (positiver) Aktivposten, vgl. Störk, U.; Deubert, M. (2022): HGB § 298 Anzuwendende Vorschriften. Erleichterungen, Rn. 67, online.
100 Vgl. Joos, T. (2014): Controlling, Kostenrechnung und Kostenmanagement, S. 68, online.
101 Vgl. o. V. Ebner Stolz (2020): Goodwill-Check - Risiken erkennen und managen, online.
102 Vgl. Eichner, K. (2017): Goodwill-Konzentration und Abschreibungswahrscheinlichkeiten, S. 208, online.
103 Vgl. Krauß, A. (2020): Goodwillabschreibungen - theoretische Grundlagen und empirische Befunde [.], S. 63 - 65.
104 S. Kappes, M. (2022): Controlling als Multikrisen-Navigator, S. 46, online.
105 Vgl. Antonakopoulos, N.; Weidenfeller, D. (2018): Analyse der Goodwill-Bilanzierung bei Unternehmen in der Krise, S. 342, online.
106 Vgl. Statista.com (2020): Wie wirkt sich die COVID-19-Pandemie auf Ihre Finanzierungssituation aus, online.
107 Vgl. Beyhs, O. (2022): Schwerpunkte des Enforcements der [.], S. 20, online.
108 Vgl. Zwirner, C.; Zimney, G. (2022): Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf [.], S. 253f., online. Wertbegründende Ereignisse sind solche Tatsachen, die zwischen Abschlussstichtag und Aufstellungsstichtag bekannt geworden sind; sie sind nicht im Jahresabschluss der abgelaufenen Rechnungsperiode zu erfassen, vgl. Kreipl, P. (2020): Abgrenzung zwischen wertaufhellend und [.], online.
109 Risiken sind entweder in der CF-Prognose oder im Diskontierungssatz abzubilden; die Doppelerfassung ist unzulässig, IAS 36 A.15, vgl. auch: Verhofen, V. (2016): Konzernabschlusspolitik nach IFRS [...], S. 172, online.
110 Vgl. Scharfenberg (2016): Identifizierung von potenziell wertgeminderten Vermögenswerten, Rn. 154,
online, sowie: Berger, J.; Fink, A. (2019): Praktische Herausforderungen bei [.], S. 2475, online.
111 Vgl. Schülen, B. u. a. (2018): Analyse der Goodwill-Bilanzierung des HDAX 2008 - 2015, S. 134, online.
112 Vgl. Schülen, B. u. a. (2018): Analyse der Goodwill-Bilanzierung des HDAX 2008 - 2015, S. 135, online.
113 Vgl. Acker, C.; Gut, M.; Streiff, G. (2021): Asset oder Risiko [.], S. 440, online.
114 Vgl. ebd.
115 Vgl. Antonakopoulos, N.; Weidenfeller, D. (2018): Analyse der Goodwill-Bilanzierung bei Unternehmen in der Krise, S. 342, online.
116 Vgl. dazu auch: Böcking, H.; Gros, M.; Koch, S. (2015): Goodwill-Bilanzierung in der Diskussion, S. 321, online.
117 Vgl. Schülen, B. u. a. (2018): Analyse der Goodwill-Bilanzierung des HDAX 2008-2015, S. 135, online.
118 Vgl. Böcking, H.; Gros, M.; Koch, S. (2015): Goodwill-Bilanzierung in der Diskussion, S. 321, online.
119 Vgl. statt vieler: Czapp, L.; Meser, M. (2022): Der Goodwill als bilanzielles Sorgenkind, S. 118f., online.
120 Vgl. Eichner, K. (2017): Goodwill-Konzentration und Abschreibungswahrscheinlichkeiten, S. 210, online.
121 Vgl. Eichner, K. (2017): Goodwill-Konzentration und Abschreibungswahrscheinlichkeiten, S. 208, online.
122 Vgl. Leitner-Hanetseder, S.; Wimmer, C. (2014): Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf [.], S. 251, online.
123 Vgl. Velte; P. Lazar, L. (2017): Bestandsaufnahme und Würdigung der [.], S. 3, online, und: Rauschenberg, F. (2017): Transparente Goodwill-Berichterstattung als [.],, S. 19, online.
124 Vgl. Rauschenberg, F. (2017): Transparente Goodwill-Berichterstattung als [.], S. 123f., online, sowie: Kühnberger, M. (2016): Kapitalmarktorientierte Rechnungslegung [.], S. 136, online, und: Bö- cking, H.; Gros, M.; Koch, S. (2015): Goodwill-Bilanzierung in der Diskussion, S. 323, online.
125 Vgl. Hillmer, H. (2019): Finanzielle Führung: Neue Prozesse im Digitalisierungsumfeld, S. 500, online.
126 Vgl. Haaker, A. (2008): Potenzial der Goodwill-Bilanzierung nach IFRS [.], S. 94f., online.
127 Vgl. Kümpel, T.; Pollmann, R.; Kaiser, S. (2017): Anregung einer unterstützenden Möglichkeit zur [.], S. 378, online, und: Rauschenberg, F. (2017): Transparente Goodwill-Berichterstattung als [.], online.
128 Vgl. Faßhauer, J.; Schubert, D.; Özcan, H. (2020): Neueröffnung der Diskussion [.], S. 398, online.
129 Vgl. Gleißner, W.; Heyd, R. (2006): Rechnungslegung nach IFRS: [.], S. 108, online.
130 Vgl. ebd.
131 Vgl. Weisheit, F.; Göhler, G.; Meser, M. (2019): Die Monte-Carlo-Simulation bei der Bewertung junger Unternehmen, S. 1285, online.
132 Vgl. o. V. Ebner Stolz (2020): Goodwill-Check - Risiken erkennen und managen, online.
133 Vgl . Posor, H.; Leppert, T. (2019): Erfahrung aus sozialen Projekten als Best Practice für die VUCA- Welt, S. 302, online, sowie: Eissfeld, K.; Jaeger, C. (2018): So wird ihr Unternehmen zum wertvollen Arbeitgeber, S. 5, online, ferner: Petry, T. (2021): Führung im Digitalzeitalter [.], S. 353, online.
134 Vgl. Petry, T. (2021): Führung im Digitalzeitalter [.], S. 353, online, sowie: Schwarzenbart, U.; Grabmeier, S. (2019): Digitalisierung von Performance Management und Feedbackinstrumenten [.], 412f., online.
135 Vgl. Freimuth, J. (2021): Nicht mehr normal, S. 8, online.
136 Vgl. Schmidt, A. (2015): Überlegene Geschäftsmodelle, S. 1, online, und: Freimuth, J. (2021): Nicht mehr normal, S. 8f., online.
137 S. vertiefend: Becker, W.; Feichtinger, C; Schönebeck, J. (2022): Data-Analytics im Risiko-Controlling, S. 72, online.
138 Vgl. Binder, B.; Dillerup, R. (2021): Planung im digitalen Zeitalter, S. 73f., online.
139 Vgl. Petry, T. (2021): Führung im Digitalzeitalter [.], S. 353, online.
140 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 22, online.
141 Vgl. Gleißner, W. (2017): Risikomanagement: Ziele und Teilaufgaben im Überblick, S. 49, online.
142 Vgl. Romeike, F.; Hager, P. (2020): Erfolgsfaktor Risikomanagement 4.0, S. IX, online, sowie: Posor, H.; Leppert, T. (2019): Erfahrung aus sozialen Projekten als Best Practice für die VUCA-Welt, S. 303, online.
143 Vgl. o. V. vuca-welt.de (o. J.): VUCA Welt, online.
144 Vgl. Petry, T. (2021): Führung im Digitalzeitalter [.], S. 353, online.
145 Vgl. Posor, H.; Leppert, T. (2019): Erfahrung aus sozialen Projekten als Best Practice für die VUCA- Welt, S. 303, online.
146 Vgl. o. V. qualitiy.de (o. J.): VUCA: volatility | uncertainty | complexity | ambiguity, online.
147 Vgl. Romeike, F.; Hager, P. (2020): Erfolgsfaktor Risikomanagement 4.0, S. IX, online.
148 Vgl. Petry, T. (2021): Führung im Digitalzeitalter [.], S. 353, online.
149 Vgl. o. V. qualitiy.de (o. J.): VUCA: volatility | uncertainty | complexity | ambiguity, online.
150 Vgl. Pauli, B.; Shahabuddin, S. (2020): Planung und Krise [.], S. 21, online.
151 Vgl. Posor, H.; Leppert, T. (2019): Erfahrung aus sozialen Projekten als Best Practice für die VUCA- Welt, S. 303, online.
152 Vgl. Romeike, F.; Hager, P. (2020): Erfolgsfaktor Risikomanagement 4.0, S. IX, online.
153 Vgl. Petry, T. (2021): Führung im Digitalzeitalter [.], S. 353, online.
154 Vgl. Posor, H.; Leppert, T. (2019): Erfahrung aus sozialen Projekten als Best Practice für die VUCA- Welt, S. 303, online.
155 Vgl. o. V. qualitiy.de (o. J.): VUCA: volatility | uncertainty | complexity | ambiguity, online.
156 Vgl. Romeike, F.; Hager, P. (2020): Erfolgsfaktor Risikomanagement 4.0, S. IX, online.
157 Vgl. Hillson, D. (2017): Risiken mit VUCA-Prime begegnen, online.
158 Vgl. ebd.
159 Vgl. Becker, W.; Feichtinger, C.; Schönebeck, J. (2022): Data Analytics im Risiko-Controlling, S. 73, online.
160 Vgl. Bieger, T.; Krys, C. (2011): Die Dynamik von Geschäftsmodellen, S. 1, online, sowie: Schmidt, A. (2015): Überlegene Geschäftsmodelle, S. 1, online.
161 Vgl. Hillson, D. (2017): Risiken mit VUCA-Prime begegnen, online, sowie: Castedello, M.; Schöniger, S. (2016): Kapitalkosten im Spannungsfeld [.], S.37, online.
162 Vgl. ebd.
163 Vgl. Büchelhofer, C. (2021): Zur Bewertung digitaler Geschäftsmodelle, S. 67, online, sowie: Gleißner, W.; Wolfrum M. (2019): Risikoaggregation und Monte-Carlo-Simulation, S. 24, online, und: Ungemach, F.; Hachmeister, D. (2019): Einsatz stochastischer Simulationen im Rahmen [.], S. 195f., online.
164 Vgl. Gleißner, W. (2021): Die Bedeutung von Chancen und Gefahren (Risiken) für das Controlling, S. 932, online, und: Gleißner, W. (2008): Erwartungstreue Planung und Planungssicherheit, S 81, online.
165 Vgl. Rappaport, A. (2007) : Das Summa Summarum des Managements, S. 323, online.
166 Vgl. Gleißner, W. (2017): Risikomanagement: Ziele und Teilaufgaben im Überblick, S. 36, online.
167 Vgl. o. V. vuca-welt.de (o. J.): VUCA Welt, online.
168 Vgl. Eissfeld, K.; Jaeger, C. (2018): So wird ihr Unternehmen zum wertvollen Arbeitgeber, S. 6, online.
169 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 23, online, sowie: Hillmer, H. (2019): Finanzielle Führung: Neue Prozesse im Digitalisierungsfeld, S. 410, online.
170 Vgl. Hillson, D. (2017): Risiken mit VUCA-Prime begegnen, online.
171 Vgl. ebd.
172 Vgl. o. V. clio.de (o. J): VUCA Prime: Your Law Firm's Path [...], online.
173 Vgl. Wolfrum, M. (2021): Qualitative Risikoaggregation - eine Fiktion!, S. 101, online, und: Gleißner, W. (2017): Bandbreitenplanung über mehrere Jahre [...], S. 111, online.
174 Vgl. Offerhaus, J. (2018): § 18 Risikomanagement und Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen, Rn. 26f., online, sowie: Berger, T. u. a. (2021): Die Prüfung von Risikomanagementsystemen und die Defizite des IDW Prüfungsstandards 340, S. 2710, online.
175 Vgl. o. V. vuca-welt.de (o. J.): VUCA Welt, online.
176 S. o. V. vuca-welt.de (o. J.): VUCA Welt, online.
177 S. Hillson, D. (2017): Risiken mit VUCA-Prime begegnen, online.
178 Vgl. Kappes, M.; Klehr; D. (2020): Simulation und Szenariomodellierung als Kerninstrument der Unternehmenssteuerung, S. 54, online.
179 Vgl. Hillson, D. (2017): Risiken mit VUCA-Prime begegnen, online.
180 Vgl. o. V. vuca-welt.de (o. J.): VUCA Welt, online.
181 Beachte: Investitionen in das Anlagevermögen sind ergebnisneutral.
182 Vgl. Hillson, D. (2017): Risiken mit VUCA-Prime begegnen, online.
183 Vgl. Eissfeld, K.; Jaeger, C. (2018): So wird ihr Unternehmen zum wertvollen Arbeitgeber, S. 6, online.
184 Vgl. Ungemach, F.; Hachmeister, D. (2019): Einsatz stochastischer Simulationen im Rahmen [.], S. 195, online.
185 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 6, online, sowie: Gaul, J.; Reitzenstein, B. (2019): Szenario-Analyse durch stochastische Simulation, S. 79, online, und: Maron, C.; Burgermeister, A. (2019): Denken in Bandbreiten - neues Bewusstsein zur Entscheidungsfindung, S. 44, online.
186 S. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 7, online.
187 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 23, online , sowie: Waldmann, K.; Helm, W. (2016): Simulation stochastischer Systeme, S. 78, online.
188 Vgl. Hillmer, H. (2019): Finanzielle Führung: Neue Prozesse im Digitalisierungsfeld, S. 411, online.
189 Vgl. Kleinhietpaß, G.; Ropers, J. (2021): Von der Bandbreitenplanung zu den Bandbreiten der Planung, S. 39, online, sowie: Maron, C.; Burgermeister, A. (2019): Denken in Bandbreiten - neues Bewusstsein zur Entscheidungsfindung, S. 44, online.
190 Vgl. Kappes, M.; Klehr; D. (2020): Simulation und Szenariomodellierung als Kerninstrument der Unternehmenssteuerung, S. 50, online.
191 S. Kappes, M.; Klehr; D. (2020): Simulation und Szenariomodellierung als Kerninstrument der Unternehmenssteuerung, S. 50, online.
192 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 6, online.
193 Vgl. Oehler, K. (2018): Stochastische Planungssimulation [.], S. 215, online.
194 Vgl. Hillson, D. (2017): Risiken mit VUCA-Prime begegnen, online.
195 Vgl. Schmidt, A. (2015): Überlegene Geschäftsmodelle, S. 1, online.
196 Vgl. Theis, C.; Kernbichler, W. (2002): Grundlagen der Monte Carlo Methoden, S. 2, online.
197 Vgl. Büchelhofer, C. (2021): Zur Bewertung digitaler Geschäftsmodelle, S. 75, online, sowie: Weisheit, F.; Göhler, G.; Meser, M. (2019): Die Monte-Carlo-Simulation bei der Bewertung junger Unternehmen, S. 1281, online.
198 Vgl. Ungemach, F.; Hachmeister, D. (2019): Einsatz stochastischer Simulationen im Rahmen [.], S. 195, online, sowie: Normann, T.; Schmaus, P. (o. J.): Purchasing Performance Management [.], S. 36, online.
199 Vgl. Weisheit, F.; Göhler, G.; Meser, M. (2019): Die Monte-Carlo-Simulation bei der Bewertung junger Unternehmen, S. 1278, online.
200 Vgl. Kleinhietpaß, G.; Ropers, J. (2021): Von der Bandbreitenplanung zu den Bandbreiten der Planung, S. 39, online.
201 Vgl. Gleißner, W.; Kalwait, R. (2017): Integration von Risikomanagement und Controlling: [.], S. 43, online.
202 Vgl. Gleißner, W.; Romeike, F. (2012): Bandbreitenplanung und unternehmerische Entscheidungen bei Unsicherheit, S. 17, online.
203 Vgl. Hillmer, H. (2019): Finanzielle Führung: Neue Prozesse im Digitalisierungsfeld, S. 409, online.
204 Vgl. Rieg, R.; Ulrich, P. (2019): Integration von Risikoaspekten in die Unternehmensplanung, S. 68, online.
205 Vgl. z. B. Christensen, B.; Christensen, S.; Missong, M. (2019): Statistik klipp & klar, S. 108, online, sowie: Sauerland, M.; Gewehr, P. (2017): Entscheidungen erfolgreich treffen, S. 8f., online.
206 Vgl. Büchelhofer, C. (2021): Zur Bewertung digitaler Geschäftsmodelle, S. 74f., online.
207 Vgl . Büchelhofer, C. (2021): Zur Bewertung digitaler Geschäftsmodelle, S. 75, online. Sowie: o. V. ibm.com (2020): Monte-Carlo-Simulation, online, und: Gleißner, W.; Wolfrum M. (2019): Risikoaggre- gation und Monte-Carlo-Simulation, S. 24, online.
208 Vgl. Büchelhofer, C. (2021): Zur Bewertung digitaler Geschäftsmodelle, S. 75f., online.
209 Vgl. Schmidt, A. (2015): Überlegene Geschäftsmodelle, S. 1, online.
210 Vgl . Bucher, W.; Maier, M. (2020): Controlling als Erfolgsfaktor einer agilen Unternehmenstransformation, S. 117, online.
211 Vgl. Kappes, M.; Klehr; D. (2020): Simulation und Szenariomodellierung als Kerninstrument der Unternehmenssteuerung, S. 51, online.
212 Vgl. Pauli, B.; Shahabuddin, S. (2020): Planung und Krise [.], S. 21, online.
213 Vgl. ebd.
214 Dieses Beispiel ist eigenständig frei erfunden. Ein weiteres Beispiel kann bei: Pauli, B.; Shahabuddin,
S. (2020): Planung und Krise [.], S. 21 - 23, online, eingesehen werden.
215 Vgl. Mietzner, D. (2009): Strategische Vorschau und Szenarioanalysen, S. 42, online.
216 Vgl . Eley, M. (2012): Simulation in der Logistik, S. 4, online, und: Waldmann, K.; Helm, W. (2016): Simulation stochastischer Systeme, S. 4, online.
217 Vgl. Büchelhofer, C. (2021): Zur Bewertung digitaler Geschäftsmodelle, S. 75, online.
218 Vgl. Weisheit, F.; Göhler, G.; Meser, M. (2019): Die Monte-Carlo-Simulation bei der Bewertung junger Unternehmen, S. 1281, online, sowie: Joos, T. (2014): Kostenrechnung, Kostenmanagement und Controlling, S. 46, online.
219 Vgl. Weisheit, F.; Göhler, G.; Meser, M. (2019): Die Monte-Carlo-Simulation bei der Bewertung junger Unternehmen, S. 1277, online, sowie: Eley, M. (2012): Simulation in der Logistik, S. 4, online.
220 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 17, online, sowie: Ungemach, F.; Hachmeister, D. (2019): Einsatz stochastischer Simulationen im Rahmen [.], S. 197f., online, ferner: Waldmann, K.; Helm, W. (2016): Simulation stochastischer Systeme, S. 78, online, und: Binder, B.; Dillerup, R. (2021): Planung im digitalen Zeitalter, S. 73, online.
221 Vgl. Pfammatter, C. (2019): Monte Carlo Methoden, S. 1, online.
222 Vgl. Petry, T. (2021): Führung im Digitalzeitalter [.], S. 353, online.
223 Vgl. Baumeister, A.; Britz, F.; Kochems, T. (2021): Gestaltungsfragen der simulationsgestützten Abschätzung [.], S. 1420, online.
224 Vgl. Gaul, J.; Reitzenstein, B. (2019): Szenario-Analyse durch stochastische Simulation, S. 79, online, sowie: Theis, C.; Kernbichler, W. (2002): Grundlagen der Monte Carlo Methoden, S. 5, online.
225 Vgl. Gleißner, W.; Wolfrum M. (2019): Risikoaggregation und Monte-Carlo-Simulation, S. 44, online, sowie: Gutenschwager, K. u. a. (2017): Vorgehensweise bei der Durchführung von Simulationsstudien, S. 145, online.
226 Vgl. Suhl, L.; Mellouli, T. (2013): Optimierungssysteme, S. 14, online.
227 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 14, online, sowie: Gleißner, W. (o. J.): Auf nach Monte Carlo, S. 32, online.
228 Vgl. Bohmfalk, T. (2016): Möglichkeiten der stochastischen Szenarioanalyse für die Unternehmensplanung, S. 41, online.
229 Vgl. Roediger, T. (2010): Werte schaffen durch M&A-Transaktionen, S. 1, online.
230 Vgl. Klingebiel, M.; Klingebiel, N. (2022): Kosten- und Umsatzsynergien als Akquisitionsmotiv [.], S.
69, online, vgl. ferner: Eichner, K. (2017): Goodwill-Konzentration und Abschreibungswahrscheinlichkeiten, S. 209, online.
231 Vgl. Mylius, C.; Schmidt, J. (2022): Konsolidierung im Maklermarkt: [.], S. 107, online.
232 Vgl. Thalenhorst, A.; Meckl, R.; Depping, V. (2022): Erfolg und Erfolgsfaktoren beim Kauf digitaler Zielunternehmen, S. 72, online.
233 Vgl. Mylius, C.; Schmidt, J. (2022): Konsolidierung im Maklermarkt: [.], S. 107, online.
234 Vgl. Thalenhorst, A.; Meckl, R.; Depping, V. (2022): Erfolg und Erfolgsfaktoren beim Kauf digitaler Zielunternehmen, S. 72f., online.
235 Vgl. Drewniok, B. (2021): Der Controller als VUCA-Pfadfinder, S. 29f., online, sowie: Freimuth, J. (2021): Nicht mehr normal, S. 8, online.
236 Vgl. Loitz, R.; Nütten, U. (2022): Die Bewertung von Daten im [.], S. 1337, online.
237 Vgl. Thalenhorst, A.; Meckl, R.; Depping, V. (2022): Erfolg und Erfolgsfaktoren beim Kauf digitaler Zielunternehmen, S. 72, online.
238 Vgl. Loitz, R.; Nütten, U. (2022): Die Bewertung von Daten im [.], S. 1337, online.
239 Vgl. ebd. sowie: Walprecht, S.; Herold, L.; Kühnhenrich, D. (2022): Auswirkungen der Corona-Pan- demie auf [.], S. 57, online.
240 Vgl. Grönke, K.; Przytulla, G. (2019): Digitalisierung - der nächste revolutionäre Megatrend, S. 17, online.
241 Vgl. Muff, M. (2019): Controlling digitaler Geschäftsmodelle [...], S. 91f., online.
242 S. Gleißner, W. (2017): Risikomanagement: Ziele und Teilaufgaben im Überblick, S. 28, online.
243 Vgl. Muff, M. (2019): Controlling digitaler Geschäftsmodelle [...], S. 91, online.
244 Vgl. Klingebiel, M.; Klingebiel, N. (2022): Kosten- und Umsatzsynergien als Akquisitionsmotiv [...], S. 69, online.
245 Vgl. ebd.
246 Vgl. Rauschenberg, F. (2017): Transparente Goodwill-Berichterstattung als [.], S. 9, online, sowie: Kütting, K.; Eichenlaub, R. (2011): Einzelbewertungsgrundsatz im [.], S. 1195, online.
247 Vgl. Klingebiel, M.; Klingebiel, N. (2022): Kosten- und Umsatzsynergien als Akquisitionsmotiv [.], S. 69, online.
248 Vgl. Höltken, M.; Tettenborn, M. (2018): Zur Beschaffenheit des Goodwill, S. 2514f., online, sowie: Rauschenberg, F. (2017): Transparente Goodwill-Berichterstattung als [.], S. 23f., online, ferner: Eichner, K. (2017): Goodwill-Konzentration und Abschreibungswahrscheinlichkeiten, S. 209, online.
249 Vgl. Sigloch, J.; Keller, B.; Meffert, T. (2017): Anh. 41-42 a Rechnungslegung der [.], Rn. 659, online, und: Velte. P. (2014): Divergenz der Ansatz- und Bewertungskonzeption [.], S. 114, online.
250 Vgl. Eichner, K. (2017): Goodwill-Konzentration und Abschreibungswahrscheinlichkeiten, S. 209, online.
251 Vgl. Klingebiel, M.; Klingebiel, N. (2022): Kosten- und Umsatzsynergien als Akquisitionsmotiv [.], S. online.
252 Vgl. Kümpel, T.; Pollmann, R.; Kaiser, S. (2017): Anregung einer unterstützenden Möglichkeit zur [.], S. 373, online, sowie: Böcking, H.; Gros, M.; Koch, S. (2015): Goodwill-Bilanzierung in der Diskussion, S. 319, online.
253 Vgl. Böcking, H.; Gros, M.; Koch, S. (2015): Goodwill-Bilanzierung in der Diskussion, S. 319, online.
254 Vgl. Klingebiel, M.; Klingebiel, N. (2022): Kosten- und Umsatzsynergien als Akquisitionsmotiv [.], S. 69f., online.
255 Vgl. Höltken, M.; Tettenborn, M. (2018): Zur Beschaffenheit des Goodwill, S. 2514, online, sowie: Rauschenberg, F. (2017): Transparente Goodwill-Berichterstattung als [.], S. 19, online.
256 Vgl. Klingebiel, M.; Klingebiel, N. (2022): Kosten- und Umsatzsynergien als Akquisitionsmotiv [.], S. online.
257 Vgl. Eichner, K. (2017): Goodwill-Konzentration und Abschreibungswahrscheinlichkeiten, S. 208f., online.
258 Vgl. Klingebiel, M.; Klingebiel, N. (2022): Kosten- und Umsatzsynergien als Akquisitionsmotiv [.], S. 70f., online.
259 Vgl. Schneck, O. (o. J.): Rechtsgrundlagen des Risikomanagements, online, und: Bömelburg, P. (2018): Gesetzliche Anforderungen an ein [.], online.
260 Vgl. Gleißner, W. (2017): Risikomanagement: Ziele und Teilaufgaben im Überblick, S. 49f., online.
261 Vgl. Roth, M. (2022): Aufsichtsrat und interne Kontrolle nach [.], S. 53, online.
262 Vgl. Kimpel, R.; Wolfrum, M. (2017): Das Experten-Interview zum Thema [.], S. 15, online, sowie: Gleißner, W. (2017): Risikomanagement: Ziele und Teilaufgaben im Überblick, S. 25, online.
263 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 3, online.
264 Vgl. Grützner, T.; Jakob, A. (2015): Risikofrüherkennungssystem, online, und: Bihr, D.; Kalinowsky, M. (2008): Risikofrüherkennungssystem bei nicht börsennotierten Aktiengesellschaften [.], S. 620, online.
265 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 14, online.
266 Vgl. Roth, M. (2022): Aufsichtsrat und interne Kontrolle nach [.], S. 53, online, sowie: Fleischer, H. (2022): AktG § 91, Organisation; Buchführung, Rn. 51, online.
267 Vgl. Lange K. (2020): HGB § 289 Inhalt des Lageberichts, Rn. 137, online.
268 Vgl. Bussche, A. Freiherr von dem; Schelinski, G. (2021): Rechtsgrundlagen und Haftungsfolgen in der IT-Sicherheit, Rn. 90, online.
269 Vgl. Fleischer, H. (2022): AktG § 91, Organisation; Buchführung, Rn. 50, online, und: Bachmann, G. (2021): DCKG G4 Kontroll- und Risikomanagementsystem, Rn. 21, online.
270 Vgl. Roth, M. (2022): Aufsichtsrat und interne Kontrolle nach [.], S. 53, online, sowie: Bachmann, G. (2021): DCKG G4 Kontroll- und Risikomanagementsystem, Rn. 21, online.
271 Vgl. Koch, J. (2022): AktG § 91 Organisation, Buchführung, Rn. 17, online, sowie: Bachmann, G. (2021): DCKG G4 Kontroll- und Risikomanagementsystem, Rn. 21, online.
272 Vgl. zu Aufzählung: Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 3, online.
273 Vgl. auch: Berger, T. (2021): Die Prüfung von Risikomanagementsystemen und die Defizite des IDW Prüfungsstandards 340, S. 2712, online.
274 Vgl. Lange K. (2020): HGB § 289 Inhalt des Lageberichts, Rn. 136, online.
275 Vgl. zu Aufzählung: Gleißner, W. (2020): Risikomanagement: Gegenwart und Zukunft, S. 25, online.
276 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 16, online.
277 Vgl. Lange K. (2020): HGB § 289 Inhalt des Lageberichts, Rn. 136, online, sowie: Spindler, G. (2019): AktG § 91 Organisation; Buchführung, Rn. 29, online, und: Fleischer, H. (2022): AktG § 91, Organisation; Buchführung, Rn. 55, online.
278 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 14, online.
279 Vgl. Roth, M. (2022): Aufsichtsrat und interne Kontrolle nach [.], S. 55, online, sowie: Bachmann, G. (2021): DCKG G4 Kontroll- und Risikomanagementsystem, Rn. 25, online, und: Bömelburg, P. (2018): Gesetzliche Anforderungen an ein [.], online.
280 Vgl. zu Aufzählung: Spindler, G. (2019): AktG § 91 Organisation; Buchführung, Rn. 51, online.
281 Vgl. Offerhaus, J. (2018): § 18 Risikomanagement und Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen, Rn. 32, online.
282 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 24, online.
283 Vgl. Hillmer, H. (2019): Finanzielle Führung: Neue Prozesse im Digitalisierungsumfeld, S. 410, online, sowie: Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 16, online.
284 Vgl. Gehrlein, M. (2021): Das Gesetz über den Stabilisierungs- und [.], S. 66f., online.
285 Vgl. Weitbrecht, J.; Wienberg, R. (2022): § 1 Allgemeiner Überblick [.], Rn. 172, online.
286 Vgl. Neu, W. (2022): Kapitel 9. Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen, Rn. 2, online.
287 Vgl. Gehrlein, M. (2021): Das Gesetz über den Stabilisierungs- und [.], S. 67, online.
288 Vgl. Neumaier, M.; Hänel, R. (2022): § 46 Insolvenzrecht, Rn. 230, online.
289 Vgl. Weitbrecht, J.; Wienberg, R. (2022): § 1 Allgemeiner Überblick [.], Rn. 175, online.
290 Vgl. Bea, S. (2021): Distressed M&A-Transaktionen und neue Stakeholderanalyse [.], S. 51, online.
291 Vgl. Wolfrum, M. (2021): Qualitative Risikoaggregation - eine Fiktion!, S. 101, online, und: Gleißner, W. (2017): Bandbreitenplanung über mehrere Jahre [.], S. 111, online.
292 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 1, online.
293 Vgl. Offerhaus, J. (2018): § 18 Risikomanagement und Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen, Rn. 26f., online, sowie: Schmidt, A.; Henschel, T.; Gleißner, W. (2022): Integration von Controlling und Risikomanagement, S. 53, online, und: Ernst, D.; Häcker, J. (2021): Risikomanagement im Unternehmen, S. 8, online.
294 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 6, online.
295 Vgl. Wolfrum, M. (2021): Qualitative Risikoaggregation - eine Fiktion!, S. 101, online.
296 S. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 19, online.
297 Vgl. Berger, T. (2021): Die Prüfung von Risikomanagementsystemen und die Defizite des IDW Prüfungsstandards 340, S. 2712, online, sowie: Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 16, online.
298 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 15, online.
299 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 1f., online.
300 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 19f., online.
301 Vgl. Gleißner, W. (2017): Quantifizierung und Aggregation von Risiken, S. 99, online.
302 Vgl. Offerhaus, J. (2018): § 18 Risikomanagement und Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen, Rn. 26f., online, sowie: Berger, T. u. a. (2021): Die Prüfung von Risikomanagementsystemen und die Defizite des IDW Prüfungsstandards 340, S. 2710, online, ferner: Romeike, F.; Hager, P. (2020): Erfolgsfaktor Risikomanagement 4.0, S. 82, online.
303 Vgl. Gleißner, W. (2017): Bandbreitenplanung über mehrere Jahre: Planungssicherheit mit der MCS, S. 111, online.
304 Vgl. Bohmfalk, T. (2016): Möglichkeiten der stochastischen Szenarioanalyse für die Unternehmensplanung, S. 41, online, sowie: Mietzner, D. (2009): Strategische Vorschau und Szenarioanalysen, S. 25, online.
305 Vgl. Bohmfalk, T. (2017): Stochastische Szenarioanalyse: Einsatzmöglichkeiten für die Unternehmensplanung, S. 231f., online.
306 Vgl. Berger, T. u. a. (2021): Die Prüfung von Risikomanagementsystemen und die Defizite des IDW Prüfungsstandards 340, S. 2712, online, sowie: Romeike, F.; Hager, P. (2020): Erfolgsfaktor Risikomanagement 4.0, S. 138, online.
307 Vgl. Berger, T. u. a. (2021): Die Prüfung von Risikomanagementsystemen und die Defizite des IDW Prüfungsstandards 340, S. 2712, online.
308 Vgl. Gleißner, W. (2017): Bandbreitenplanung über mehrere Jahre: Planungssicherheit mit der MCS, S. 111, online, sowie: Romeike, F.; Huth, M. (2016): Aufbau- und ablauforganisatorische Einbindung des Risikomanagements in der Logistik, S. 105, online. So auch: IDW PS 340 Tz. 10 a. F.
309 S. zu diesem Begriff: Theis, C.; Kernbichler, W. (2002): Grundlagen der Monte Carlo Methoden, S. 2, online.
310 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 24, online, sowie: Gleißner, W. (2017): Bandbreitenplanung über mehrere Jahre: Planungssicherheit mit der MCS, S. 111, online.
311 Vgl. Aigner, M.; Ziegler, G. (2010): Das Buch der Beweise, S. 179 - 182, online.
312 Vgl. Ungemach, F.; Hachmeister, D. (2019): Einsatz stochastischer Simulationen im Rahmen [.], S. 195, online.
313 Ein Roulettetisch ist dem Prinzip nach Prinzip ein Zufallsgenerator.
314 Vgl. Romeike, F.; Hager, P. (2020): Erfolgsfaktor Risikomanagement 4.0, S. 448, online.
315 Vgl. Pfammatter, C. (2019): Monte Carlo Methoden, S. 30, online.
316 Vgl. Ungemach, F.; Hachmeister, D. (2019): Einsatz stochastischer Simulationen im Rahmen [.], S. 195, online, sowie: Weisheit, F.; Göhler, G.; Meser, M. (2019): Die Monte-Carlo-Simulation bei der Bewertung junger Unternehmen, S. 1277, online.
317 Vgl. Pfammatter, C. (2019): Monte Carlo Methoden, S. 14, online.
318 S. Zuber, A. (2014): Das Nadelproblem von Buffon, S. 6, online.
319 Vgl. Aigner, M.; Ziegler, G. (2010): Das Buch der Beweise, S. 179f., online.
320 Vgl. Pfammatter, C. (2019): Monte Carlo Methoden, S. 15f., online.
321 S. Zuber, A. (2014): Das Nadelproblem von Buffon, S. 6, online, vgl. auch: Pfammatter, C. (2019): Monte Carlo Methoden, S. 16, online.
322 S. insbesondere zu Beweis von E. Barbier: Aigner, M.; Ziegler, G. (2010): Das Buch der Beweise, S. 179 - 182, online.
323 Vgl. Zuber, A. (2014): Das Nadelproblem von Buffon, S. 6, online.
324 Vgl. ebd.
325 Vgl. Christensen, B.; Christensen, S.; Missong, M. (2019): Statistik klipp & klar, S. 112, online.
326 Vgl. z. B.: Gleißner, W. (o. J.): Monte-Carlo-Simulation, online, und: Rieg, R. (2014): Berücksichtigung von Unsicherheit und Risiko in der operativen Planung - ein Fallbeispiel, Rn. 315f., online.
327 Vgl. Waldmann, K.; Helm, W. (2016): Simulation stochastischer Systeme, S. 7, online.
328 Vgl. Pfammatter, C. (2019): Monte Carlo Methoden, S. 3, online.
329 Vgl. Weisheit, F.; Göhler, G.; Meser, M. (2019): Die Monte-Carlo-Simulation bei der Bewertung junger Unternehmen, S. 1277, online.
330 Vgl. Ungemach, F.; Hachmeister, D. (2019): Einsatz stochastischer Simulationen im Rahmen [.], S. 195, online.
331 Vgl. Christensen, B.; Christensen, S.; Missong, M. (2019): Statistik klipp & klar, S. 108, online.
332 Vgl. Pfammatter, C. (2019): Monte Carlo Methoden, S. 34f., online.
333 Vgl. Pfammatter, C. (2019): Monte Carlo Methoden, S. 3, online.
334 Vgl. ebd. sowie: Christensen, B.; Christensen, S.; Missong, M. (2019): Statistik klipp & klar, S. 107, online.
335 Vgl. Oehler, K. (2018): Stochastische Planungssimulation [.], S. 225, online.
336 Vgl. Cleff, T. (2019): Angewandte Induktive Statistik und Statistische Testverfahren, S. 47f., online.
337 Vgl. Theis, C.; Kernbichler, W. (2002): Grundlagen der Monte Carlo Methoden, S. 4, online.
338 Vgl. Christensen, B.; Christensen, S.; Missong, M. (2019): Statistik klipp & klar, S. 17, online.
339 Vgl. Theis, C.; Kernbichler, W. (2002): Grundlagen der Monte Carlo Methoden, S. 4, online.
340 Vgl. Cleff, T. (2019): Angewandte Induktive Statistik und Statistische Testverfahren, S. 63, online.
341 Vgl. Cleff, T. (2019): Angewandte Induktive Statistik und Statistische Testverfahren, S. 67, online.
342 Vgl. Pfammatter, C. (2019): Monte Carlo Methoden, S. 165, online, sowie: Eckstein, P. (2012): Statistik für Wirtschaftswissenschaftler, S. 99, online, und: Theis, C.; Kernbichler, W. (2002): Grundlagen der Monte Carlo Methoden, S. 5, online.
343 Vgl. Theis, C.; Kernbichler, W. (2002): Grundlagen der Monte Carlo Methoden, S. 5, online.
344 Vgl. ebd.
345 Vgl. Pfammatter, C. (2019): Monte Carlo Methoden, S. 5, online.
346 Vgl. ebd.
347 Vgl. auch zu Formel: Christensen, B.; Christensen, S.; Missong, M. (2019): Statistik klipp & klar, S.
25, online, sowie: Sibbertsen, P.; Lehne, H. (2012): Statistik, S. 64, online.
348 Vgl. Sibbertsen, P.; Lehne, H. (2012): Statistik, S. 64f., online.
349 S. zur Vertiefung: ebd.
350 Vgl. Sibbertsen, P.; Lehne, H. (2012): Statistik, S. 65, online.
351 Vgl. Theis, C.; Kernbichler, W. (2002): Grundlagen der Monte Carlo Methoden, S. 5, online.
352 Vgl. Romeike, F.; Hager, P. (2020): Erfolgsfaktor Risikomanagement 4.0, S. 116, online.
353 Vgl. Pfammatter, C. (2019): Monte Carlo Methoden, S. 4f., online.
354 Vgl. Waldmann, K.; Helm, W. (2016): Simulation stochastischer Systeme, S. 8, online.
355 S. Waldmann, K.; Helm, W. (2016): Simulation stochastischer Systeme, S. 132, online.
356 Vgl. Christensen, B.; Christensen, S.; Missong, M. (2019): Statistik klipp & klar, S. 112, online, sowie: Waldmann, K.; Helm, W. (2016): Simulation stochastischer Systeme, S. 131, online, ferner: Pfammat- ter, C. (2019): Monte Carlo Methoden, S. 3, online, und: Theis, C.; Kernbichler, W. (2002): Grundlagen der Monte Carlo Methoden, S. 6, online.
357 Vgl. Waldmann, K.; Helm, W. (2016): Simulation stochastischer Systeme, S. 131f., online.
358 Vgl. Pfammatter, C. (2019): Monte Carlo Methoden, S. 5, online.
359 Vgl. Hawka, B. (o. J.): Zufallsprozesse und stochastische Integration, S. 13, online.
360 Vgl. Theis, C.; Kernbichler, W. (2002): Grundlagen der Monte Carlo Methoden, S. 5, online.
361 Vgl. Bohmfalk, B. (2017): Stochastische Szenarioanalyse: Einsatzmöglichkeiten für die Unternehmensplanung, S. 231f., online.
362 Vgl. zu Aufzählung: Romeike, F.; Hager, P. (2020): Erfolgsfaktor Risikomanagement 4.0, S. 448, online.
363 Vgl. Pfammatter, C. (2019): Monte Carlo Methoden, S. 8f., online.
364 Vgl. ebd.
365 Vgl. Gleißner, W. (2017): Bandbreitenplanung über mehrere Jahre: Planungssicherheit mit der MCS, S. 111, online, sowie: Wolfrum, M. (2021): Qualitative Risikoaggregation - Eine Fiktion!, S. 101, online, und: Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 24, online.
366 Vgl. Gleißner, W.; Wolfrum, M. (2019): Risikoaggregation und Monte-Carlo Simulation, S. 6, online.
367 Vgl. Glaser, C. (2015): Risikomanagement in Leasing, S. 1, online.
368 Vgl. zu Aufzählung: Gleißner, W. (2022): Die Welt der Risiken: 5 Risikokategorien, S. 218f., online.
369 Vgl. dazu auch: Gleißner, W. (2017): Bandbreitenplanung über mehrere Jahre: Planungssicherheit mit der MCS, S. 111, online.
370 Vgl . auch: Bucher, W.; Maier, M. (2020): Controlling als Erfolgsfaktor einer agilen Unternehmenstransformation, S. 117, online.
371 Vgl. Gleißner, W.; Wolfrum M. (2019): Risikoaggregation und Monte-Carlo-Simulation, S. 24, online.
372 Vgl. Berger, T. u. a. (2021): Die Prüfung von Risikomanagementsystemen und die Defizite des IDW Prüfungsstandards 340, S. 2712, online.
373 Vgl. Weisheit, F.; Göhler, G.; Meser, M. (2019): Die Monte-Carlo-Simulation bei der Bewertung junger Unternehmen, S. 1278, online, sowie: o. V. risknet.de (o. J.): Risikoaggregation, online.
374 Vgl. Bohmfalk, B. (2017): Stochastische Szenarioanalyse: Einsatzmöglichkeiten für die Unternehmensplanung, S. 231f., online, sowie: Binder, B.; Dillerup, R. (2021): Planung im digitalen Zeitalter, S. 73, online.
375 Vgl. Wolfrum, M. (2021): Qualitative Risikoaggregation - Eine Fiktion!, S. 101, online.
376 Vgl. Oehler, K. (2018): Stochastische Planungssimulation [...], S. 215f., online.
377 Vgl. Gleißner, W.; Schneck, O. (2020): Der blinde Fleck der Betriebswirtschaft [...], S. 4f., online.
378 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 5, online, sowie: Drukarczyk, J.; Schüler, A. (2019): InsO § 19 Überschuldung, Rn. 56, online.
379 Vgl. Salm-Hoogstraeten, C. Graf (2022): InsO § 19 Überschuldung, Rn. 14, online.
380 Vgl. Salm-Hoogstraeten, C. Graf (2022): InsO § 19 Überschuldung, Rn. 8f., online.
381 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 5, online, sowie: Gleißner, W.; Schneck, O. (2020): Der blinde Fleck der Betriebswirtschaft [.], S. 5, online.
382 Vgl. Gleißner, W.; Schneck, O. (2020): Der blinde Fleck der Betriebswirtschaft [.], S. 6, online.
383 Vgl. Gleißner, W.; Schneck, O. (2020): Der blinde Fleck der Betriebswirtschaft [.], S. 5, online.
384 Vgl. ebd.
385 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 10, online.
386 Vgl. Ernst, D. (2022): Simulation-Based Business Valuation: [.], S. 2, online.
387 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 6, online.
388 Vgl. Gleißner, W.; Heyd, R. (2006): Rechnungslegung nach IFRS: [...], S. 109, online.
389 Vgl. Gleißner, W. (2018): Value at Risk (VaR), online.
390 Vgl. Frick, J. (2006): Value-at-Risk Ansätze zur Abschätzung von Marktrisiken, S. 15, online.
391 Vgl. z. B. Gründl, H.; Kraft, M. (2022): Neue Spielregeln, S. 78, online und: 2009/138/EG, S. 88f., online.
392 Unterstellt ist, dass der VaR aufgrund einer Verlustverteilung bestimmt wird. Es ist auch möglich den VaR aus vorzeichenmäßig ausschließlich positiven Größen zu berechnen. Ein Beispiel hierfür wäre ein Mindestumsatz, der in 1 - α % der Fälle nicht unterschritten wird, vgl. Ernst, D.; Häcker, J. (2021): Risikomanagement im Unternehmen, S. 84, online.
393 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 20, online, sowie: Gleißner, W. (2018): Value at Risk (VaR), online.
394 Vgl. Sithamparanathan, T. u. a. (2021): Value at Risk, online.
395 Vgl. Gleißner, W. (2017): Risikomanagement: Ziele und Teilaufgaben im Überblick, S. 29f., online.
396 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 20, online, sowie: Dorfleitner, G.; Gleißner, W. (2016): Valuing streams of risky [...], S. 3, online.
397 Vgl. Kamarás, E.; Wolfrum, M. (2017): Software für Risikointegration, S. 291, online.
398 Vgl. Sithamparanathan, T. u. a. (2021): Value at Risk, online.
399 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 9, online.
400 Vgl. Berger, T. u. a. (2021): Die Prüfung von Risikomanagementsystemen und die Defizite des IDW Prüfungsstandards 340, S. 2712, online, sowie: Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 8, online.
401 Vgl. Sithamparanathan, T. u. a. (2021): Value at Risk, online.
402 Vgl. Köhlbrandt, J.; Gleißner, W.; Günther, T. (2020): Umsetzung gesetzlicher Anforderungen an das Risikomanagement in DAX- und MDAX-Unternehmen, S. 25, online, sowie: Ihlau, S.; Duscha, H. (2013): Abbildung von Risiken und Chancen in der Planungsrechnung, S. 2351, online.
403 Vgl. Regelin, F.; Bourgeois, N. (2013): Financial Covenants aus juristischer Sicht, S. 183f., online.
404 Vgl. Zeyer (2011): Auswirkungen der geplanten internationalen Leasingbilanzierung [.], S. 365, online.
405 Vgl. Regelin, F.; Bourgeois, N. (2013): Financial Covenants aus juristischer Sicht, S. 184, online.
406 Vgl. Zeyer (2011): Auswirkungen der geplanten internationalen Leasingbilanzierung [.], S. 365, online.
407 Vgl. Halder, C. (2013): Finanzierung von M&A-Transaktionen, S. 17, online.
408 Vgl. Gleißner, W.; Wolfrum, M. (2019): Risikoaggregation und Monte-Carlo Simulation, S. 24, online.
409 Vgl. Gleißner, W.; Wolfrum, M. (2019): Risikoaggregation und Monte-Carlo Simulation, S. 25, online, sowie: Romeike, F.; Hager, P. (2020): Erfolgsfaktor Risikomanagement 4.0, S. 176, online.
410 Vgl. Ungemach, F.; Hachmeister, D. (2019): Einsatz stochastischer Simulationen im Rahmen [.], S. 195, online.
411 Vgl. Romeike, F.; Hager, P. (2020): Erfolgsfaktor Risikomanagement 4.0, S. 110, online.
412 Vgl. Weisheit, F.; Göhler, G.; Meser, M. (2019): Die Monte-Carlo-Simulation bei der Bewertung junger Unternehmen, S. 1285, online.
413 Vgl. Nickert, C.; Kühne, M. (2020): going-concern in Zeiten von Corona, S. 44, online, sowie: Ungemach, F.; Hachmeister, D. (2019): Einsatz stochastischer Simulationen im Rahmen [.], S. 196, online.
414 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 3, online, sowie: Romeike, F.; Stallinger, M. (2021): Stochastische Szenariosimulation in [.], S. 224, online.
415 Vgl. ebd.
416 Vgl. Nickert, C.; Kühne, M. (2020): going-concern in Zeiten von Corona, S. 43, online.
417 Vgl. Romeike, F.; Stallinger, M. (2021): Stochastische Szenariosimulation in [.], S. 36, online.
418 Vgl. ebd.
419 Vgl. Romeike, F.; Stallinger, M. (2021): Stochastische Szenariosimulation in [.], S. 176, online.
420 S. zu Legaldefinition der bilanziellen Überschuldung: § 268 Abs. 3 HGB.
421 S. zu Zahlungsunfähigkeit: § 17 Abs. 2 InsO.
422 Ob die Verletzung von FC den Kreditgeber direkt zur Kündigung berechtigt, ist anhand des Einzelfalles zu prüfen. Das deutsche Zivilrecht fordert hierzu eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse, sodass nicht jeder Verstoß gegen die FC den Kreditgeber zur Kündigung berechtigt, vgl. Regelin, F.; Bourgeois, N. (2013): Financial Covenants aus juristischer Sicht, S. 184, online. In Betracht kommt allerdings die Verhängung von Sanktionen gegen den Kreditnehmer, hierzu zählen u. a.: Erhöhung des Zinssatzes, Konventionalstrafzahlungen oder Nachbesicherung.
423 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 1 und 15, online, sowie: Gleißner, W.; Wolfrum M. (2019): Risikoaggregation und Monte-Carlo-Simulation, S. 29, online.
424 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 21, online.
425 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 3, online, sowie: Hillmer, H. (2019): Finanzielle Führung: Neue Prozesse im Digitalisierungsumfeld, S. 410f., online.
426 Vgl. Eichner, K. (2017): Goodwill-Konzentration und [.], S. 210, online, sowie: Scharfenberg, A. (2016): Identifizierung von potenziell wertgeminderten Vermögenswerten, Rn. 164, online.
427 Vgl. Velte; P. Lazar, L. (2017): Bestandsaufnahme und Würdigung der [.], S. 3, online, und: Beyer, B. (2015): Die Bilanzierung des Goodwills nach IFRS, S. 273, online.
428 Vgl. Gaul, J.; Reitzenstein, B. (2019): Szenario-Analyse durch stochastische Simulation, S. 78, online.
429 Vgl. Horváth, P. (2021): Entwicklung der Unternehmensplanung heute, S. 5, online, sowie: Ballwieser, W.; Hachmeister, D. (2019): Digitalisierung und Unternehmensbewertung, S. 66, online.
430 Vgl. Drewniok, B. (2021): Der Controller als VUCA-Pfadfinder, S. 30, online, sowie: Rieg, R.; Ulrich, P. (2019): Integration von Risikoaspekten in die Unternehmensplanung, S. 68, online.
431 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 22, online, sowie: Maron, C.; Burgermeister, A. (2019): Denken in Bandbreiten - neues Bewusstsein zur Entscheidungsfindung, S. 41, online.
432 Vgl. Gleißner, W. (2017): Risikomanagement: Ziele und Teilaufgaben im Überblick, S. 28, online.
433 Vgl. Loy, T. (2015): Szenarioanalyse und Jahresabschlusssimulation [.], S. 2889, online, sowie: Maron, C.; Burgermeister, A. (2019): Denken in Bandbreiten - neues Bewusstsein zur Entscheidungsfindung, S. 44, online, ferner: Bohmfalk, T. (2016): Möglichkeiten der stochastischen Szenarioanalyse für die Unternehmensplanung, S. 44, online.
434 Vgl. Söhnchen, F. (2007): Common Method Variance und Single Source Bias, S. 135, online.
435 Vgl. Radinger, G.; Moecke, P.; Gleißner, W. (2022): Fallbeispiel zur Bandbreitenplanung, S. 25, online, sowie: Seibt, H.; Fischer, R. (2021): Strategic Review for the Recovery Era [.], S. 1001, online.
436 Vgl. Loy, T. (2015): Szenarioanalyse und Jahresabschlusssimulation [.], S. 2885, online.
437 Vgl. Ungemach, F.; Hachmeister, D. (2019): Einsatz stochastischer Simulationen im Rahmen [.], S.
197, online, sowie: Hunziker, S. (2018): Das neue COSO ERM Framework [.], S. 166, online.
438 Vgl. Gleißner, W. (2017): Risikomanagement: Ziele und Teilaufgaben im Überblick, S. 46f., online.
439 Vgl. Horváth, P. (2021): Entwicklung der Unternehmensplanung heute, S. 6, online.
440 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 24, online, sowie: Gaul, J.; Reitzenstein, B. (2019): Szenario-Analyse durch stochastische Simulation, S. 79, online, und: Bohmfalk, T. (2016): Möglichkeiten der stochastischen Szenarioanalyse für die Unternehmensplanung, S. 44, online, ferner: Drewniok, B. (2021): Der Controller als VUCA-Pfadfin- der, S. 31, online.
441 Vgl. z. B.: Romeike, F.; Hager, P. (2020): Erfolgsfaktor Risikomanagement 4.0, S. 448, online.
442 Vgl. Kleinhietpaß, G.; Ropers, J. (2021): Von der Bandbreitenplanung zu den Bandbreiten der Planung, S. 39, online, sowie: Waldmann, K.; Helm, W. (2016): Simulation stochastischer Systeme, S. 6f., online.
443 Vgl. Bohmfalk, T. (2017): Stochastische Szenarioanalyse: Einsatzmöglichkeiten für die Unterneh-
mensplanung, S. 231f., online, sowie: Gleißner, W. (o. J.): Auf nach Monte Carlo, S. 32f., online.
444 Vgl. Maron, C.; Burgermeister, A. (2019): Denken in Bandbreiten - neues Bewusstsein zur Entscheidungsfindung, S. 44, online.
445 Vgl. Hillmer, H. (2019): Finanzielle Führung: Neue Prozesse im Digitalisierungsumfeld, S. 410, online.
446 Vgl. Gaul, J.; Reitzenstein, B. (2019): Szenario-Analyse durch stochastische Simulation, S. 79, online.
447 Vgl. Eckstein, P. (2012): Statistik für Wirtschaftswissenschaftler, S. 99, online, sowie: Waldmann, K.; Helm, W. (2016): Simulation stochastischer Systeme, S. 6, online.
448 Vgl. Bohmfalk, T. (2016): Möglichkeiten der stochastischen Szenarioanalyse für die UnternehmensPlanung, S. 42, online, sowie: Loy, T. (2015): Szenarioanalyse und Jahresabschlusssimulation [...], S. 2886, online.
449 Vgl. Weisheit, F.; Göhler, G.; Meser, M. (2019): Die Monte-Carlo-Simulation bei der Bewertung junger Unternehmen, S. 1281 und 1285, online.
450 Vgl. Berger, T. u. a. (2021): Die Prüfung von Risikomanagementsystemen und die Defizite des IDW Prüfungsstandards 340, S. 2712, online, sowie: Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 24, online, und: Gleißner, W.; Kalwait, R. (2017): Integration von Risikomanagement und Controlling [...], S. 47, online.
451 Vgl. Hunziker, S. (2018): Das neue COSO ERM Framework, [...], S. 166, online.
452 Vgl. Baumeister, A.; Britz, F.; Kochems, T. (2021): Gestaltungsfragen der simulationsgestützten Abschätzung [.], S. 1421, online, sowie: Waldmann, K.; Helm, W. (2016): Simulation stochastischer Systeme, S. 78, online, und: Castedello, M.; Schöniger, S. (2016): Kapitalkosten im Spannungsfeld [.], S.36f., online.
453 Vgl . Kappes, M.; Klehr; D. (2020): Simulation und Szenariomodellierung als Kerninstrument der Unternehmenssteuerung, S. 50, online.
454 Vgl. Pfammatter, C. (2019): Monte Carlo Methoden, S. 1, online.
455 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 3, online.
456 Vgl. z. B.: Gleißner, W. (2017): Bandbreitenplanung über mehrere Jahre: Planungssicherheit mit der MCS, S. 111, online, sowie: Berger, T. u. a. (2021): Die Prüfung von Risikomanagementsystemen und die Defizite des IDW Prüfungsstandards 340, S. 2712, online, oder: Nickert, C; Wieczorek, G. (2022): Das Problem mit dem going concern bei Start-ups [.], S. 794, online.
457 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 24, online.
458 Vgl. z. B.: Gleißner, W. (2017): Bandbreitenplanung über mehrere Jahre: Planungssicherheit mit der MCS, S. 111, online, sowie: Gaul, J.; Reitzenstein, B. (2019): Szenario-Analyse durch stochastische Simulation, S. 82, online, oder: Kappes, M.; Klehr; D. (2020): Simulation und Szenariomodellierung als Kerninstrument der Unternehmenssteuerung, S. 55, online.
459 Vgl. Gleißner, W.; Wolfrum M. (2019): Risikoaggregation und Monte-Carlo-Simulation, S. 1, online.
460 Vgl. Gleißner, W.; Wolfrum M. (2019): Risikoaggregation und Monte-Carlo-Simulation, S. 24, online.
461 Vgl. Berger, T. u. a. (2021): Die Prüfung von Risikomanagementsystemen und die Defizite des IDW Prüfungsstandards 340, S. 2713, online, sowie: Nickert, A.; Nickert, C. (2021): Bestandsgefährdende Fehlentwicklungen erkennen und managen, S. 883, online.
462 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 18, online,
sowie: Gleißner, W. (2017): Was ist eine bestandsgefährdende Entwicklung [.], S. 2753, online.
463 Vgl. Gleißner, W. (2017): Bandbreitenplanung über mehrere Jahre: Planungssicherheit mit der MCS, S. 111, online, und: Wolfrum, M. (2021): Qualitative Risikoaggregation - Eine Fiktion!, S. 101, online.
464 Vgl. Worm, F. (2021): Hommage an die Chancen, online.
465 Vgl. Gleißner, W.; Wolfrum M. (2019): Risikoaggregation und Monte-Carlo-Simulation, S. V, online, sowie: Romeike, F.; Hager, P. (2020): Erfolgsfaktor Risikomanagement 4.0, S. 176f., online.
466 Vgl. Angermüller, N. u. a. (2020): Stellungnahme zum IDW PS 340 Finale Version, S. 13, online, sowie: Hunziker, S. (2018): Das neue COSO ERM Framework [.], S. 165f., online.
467 Vgl. Büchelhofer, C. (2021): Zur Bewertung digitaler Geschäftsmodelle, S. 65, online, sowie: Gleißner, W. (o. J.): Risikomanagement: Unternehmenswert als Risikomaßstab [.], online.
468 Vgl. Gleißner, W.; Kalwait, R. (2017): Integration von Risikomanagement und Controlling: [.], S. 43, online.
469 Vgl. Gleißner, W. (2021): Die Bedeutung von Chancen und Gefahren (Risiken) für das Controlling, S. 932, online, sowie: Rappaport, A. (2007) : Das Summa Summarum des Managements, S. 320, online. und: Gleißner (2008): Erwartungstreue Planung und Planungssicherheit, S 81, online.
470 Vgl. Hunziker, S. (2018): Das neue COSO ERM Framework [.], S. 166, online.
471 Vgl. Gleißner, W.; Romeike, F. (2012): Bandbreitenplanung und unternehmerische Entscheidungen bei Unsicherheit, S. 17, online.
472 Vgl. ebd.
473 Vgl. Romeike, F.; Hager, P. (2020): Erfolgsfaktor Risikomanagement 4.0, S. 77, online.
- Citation du texte
- Adrian Krauß (Auteur), 2022, Wertorientierte Unternehmenssteuerung in unsicheren Zeiten. Monte-Carlo-Simulationen versus Capital Asset Pricing Model, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1359567
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