Didaktik als Gesamttheorie des Unterrichtens müsste auch die Teiltheorie des Unterrichtens mit Unterrichtsstörungen beinhalten und somit Aufgabe aller Schulen sein. Somit dürfte sich die Frage um eine „Sonder“-behandlung eigentlich gar nicht mehr stellen. Andererseits bedürfen so manche Verhaltens- bzw. Unterrichtsstörungen ganz gezielte Maßnahmen, die sich der Rechtfertigung einer allgemeinen Anwendung entziehen und somit doch einen besonderen Umgang bedürfen. Ein solcher besonderer Umgang kann durch eine allgemeine Didaktik (für alle SchülerInnen) mit gezielten Maßnahmen (für bestimmte Verhaltensweisen) erfolgen. Einige solcher „erweiterten“ Didaktiken können als Konzepte für den Unterricht bei Verhaltensstörungen Anwendung finden und werden nachfolgend beschrieben.
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