Das Groblernziel der Unterweisung ist das Fallmanagement im Bereich des SGB II. Das Feinlernziel ist gem. § 3 Abs. 2 Nr. 3.1 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten die Vermittlung der fallbezogenen Rechtsanwendung. Konkret soll dem Auszubildenden vermittelt werden, welche Bedarfe für Bildung und Teilhabe gem. § 28 SGB II existieren und welche Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Bedarf entsteht.
Das Werk enthält ein Konzeptpapier inklusive vier Fallbeispielen. Es diente als Grundlage für die Prüfung der Ausbildereignung.