Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung muss klar und übersichtlich sein, um einen Einblick in die Ertragslage eines Unternehmens zu ermöglichen. Gemäß § 231 Abs. 1 S. 1 UGB kann in Österreich die GuV nach dem Umsatzkostenverfahren oder dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt werden. Diese beiden Methoden sind weitestgehend deckungsgleich mit den erlaubten Darstellungsformen der GuV laut den internationalen Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen. In der Arbeit soll näher darauf eingegangen werden, inwiefern sich die beiden Verfahren unterscheiden und in welchem Fall sie angewendet werden. Dabei soll auch berücksichtigt werden, welche Vor- und Nachteile die beiden Methoden zur Darstellung der GuV bieten.
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