Diese Hausarbeit befasst sich mit dem Thema des Enforcement-Verfahren und damit verbunden, die möglichen Sanktionsmaßnahmen der Deutschen Prüfstelle für Rechnungswesen. Das Rechnungswesen befasst sich mit der Darstellung der Realität des Unternehmen über das Vermögen und der Schulden. Sie werden in Form von Bilanzen, Jahresabschluss, Lagebericht und der Gewinn- und Verlustrechnung
mit Anhang dargestellt, mit dem Ziel Einsichten und Erkenntnisse über
die wirtschaftliche Lage und Zukunftsaussichten über das Unternehmen zu erlangen. An den Leser dieser Hausarbeit werden allgemeine Kenntnisse in der Betriebswirtschaft vorausgesetzt. Der Jahresabschluss hat eine gewisse Anzahl von Informationen, die durch Sachkenntnis einen Einblick in die Rechnungslegung gewährt.
Im zweiten Kapitel wird dem Leser die Deutsche Prüfstelle für Rechnungswesen vorgestellt. Es wird kurz auf die rechtliche Grundlagen eingegangen. Im groben wird die Entstehungsgeschichte wiedergegeben. Zentrale Definitionen erfolgen im jeweiligen Kapitel, da ansonsten eine Vorwegnahme der einzelnen Kapitel stattfinden würde. Kapitel 3 befasst sich mit dir Deutsche Prüfstelle für Rechnungswesen e. V. und damit verbunden den wichtigsten Eckdaten.
Darauf folgend wird auf das Enforcement eingegangen mit den einzelnen Verfahrenseinzelschritten, wobei hier feiner untergliedert wird. Im Anschluss folgen die Sanktionsmaßnahmen, die die DPR im Rahmen des Verfahrens hat. Zum Abschluss kommt noch ein Fazit und ein Ausblick.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Vorgehensweise
2 DPR
2.1 Grundlage
2.2 Entstehung
3 Enforcement
3.1 Allgemein
3.2 Anlassprüfung
3.3 Auf verlangen der BaFin
3.4 Stichprobehaft
3.5 Ausschlussgründe
3.6 Verfahrenabschluss
4 Maßnamen
4.1 Bei Mitwirkungsweigerung
4.2 Bei fehlerhafter Rechnungslegung
4.3 Bei Fehler des Abschlussprüfers
4.4 Fehlerkorrektur
5 Fazit
6 Ausblick
Literaturverzeichnis
Verzeichnis der Internetseiten
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
Diese Hausarbeit befasst sich mit dem Thema des Enforcement-Verfahren und damit verbunden, die möglichen Sanktionsmaßnahmen der Deutschen Prüfstelle für Rechnungswesen. Das Rechnungswesen befasst sich mit der Darstellung der Realität des Unternehmen über das Vermögen und der Schulden. Sie werden in Form von Bilanzen, Jahresabschluss, Lagebericht und der Gewinnund Verlustrechnung mit Anhang dargestellt, mit dem Ziel Einsichten und Erkenntnisse über die wirtschaftliche Lage und Zukunftsaussichten über das Unternehmen zu erlangen. An den Leser dieser Hausarbeit werden allgemeine Kenntnisse in der Betriebswirtschaft vorausgesetzt. Der Jahresabschluss hat eine gewisse Anzahl von Informationen, die durch Sachkenntnis einen Einblick in die Rechnungslegung gewährt.
1.2 Vorgehensweise
Im zweiten Kapitel wird dem Leser die Deutsche Prüfstelle für Rechnungswesen vorgestellt. Es wird kurz auf die rechtliche Grundlagen eingegangen. Im groben wird die Entstehungsgeschichte wiedergegeben.
Zentrale Definitionen erfolgen im jeweiligen Kapitel, da ansonsten eine Vorwegnahme der einzelnen Kapitel stattfinden würde.
Kapitel 3 befasst sich mit dir Deutsche Prüfstelle für Rechnungswesen e. V. und damit verbunden den wichtigsten Eckdaten.
Darauf folgend wird auf das Enforcement eingegangen mit den einzelnen Verfahrenseinzelschritten, wobei hier feiner untergliedert wird. Im Anschluss folgen die Sanktionsmaßnahmen, die die DPR im Rahmen des Verfahrens hat.
Zum Abschluss kommt noch ein Fazit und ein Ausblick.
2 DPR
2.1 Grundlage
Als Modell für die deutsche Prüfstele wurde die US-amerikanische Securities and Exchange Commision (SEC) als unabhängige Bundesbehörde mit entsprechenden legislative, exekutive und judikative Kompetenzen[1]ausgestattet, die durch das Sarbanes-Oxley-Act of 2002 in den Sanktionsmaßnahmen noch gestärkt wurden, diskutiert. Als weiteres Modell wurde die britische FRRP herangezogen mit privatrechtlichem Charakter. Sie besitzt, im Gegensatz zur SEC, keinerlei Sanktionsbefugnissen und die Untersuchung beschränkt sich auf den Jahresabschluss und
den Konzernabschluss. Es wird auf die Korrektur auf freiwilliger Basis nahe gelegt[2]. Das US-amerikanische Modell mit seinen Kompetenzen ist mit der deutschen Verfassung nicht vereinbar und das britische mit den gänzlich fehlenden Sanktionsbefugnissen, entspricht nicht den Kompetenzen, die die Deutsche Prüfstelle haben sollte und als dritte Prüfungsinstanz neben dem Aufsichtrat und des Abschlussprüfer.
Maßgebend waren die Vorschläge aus der Wissenschaft[3] und das Selbstregulierungspotential der Wirtschaft mir einer kapitalmarktrechtlichen Staatskontrolle[4].
2.2 Entstehung
Am 14. Mai 2004 wurde die Deutsche Prüfstelle für Rechnungswesen e. V. gegründet. Zu den Gründungsmitgliedern zählen 15 Berufsund Interessenverbände wie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Wirtschaftsprüferkammer (WPK)[5]. Die Anerkennung folgte am 20. März 2005 durch Vertrag[6] zwischen dem BMJ und der BMF. Offiziell war vorgesehen, dass der Verein seine Geschäftstätigkeit im Januar 2005 aufnehmen soll. Aufgrund von Finanzierungsschwerigkeiten in der Anlaufphase, begann am 1. July 2005 die reguläre Tätigkeit. Die rechtliche Grundlage wurde durch Gesetzesänderung im HGB § 342 b verankert.
[...]
[1] Vgl. Tielmann, Sandra, Durchsetzung ordnungsgemäßiger Rechnungslegung, DB 2001, S. 126
[2] Vgl. Page, Carol, Erfahrungsbericht, WPg 201, S.35
[3] Vgl. AKEU, Enforcement, DB 2002, S. 2173 s.S.38/58
[4] Mattheus, Daniela, Rechtschutz, DB 2004, S. 1975
[5] DPR, gründungs… Pressemitteilung 14.mai 2004
[6] Anerkennungsvertrag, http://www.frep.info
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