Welchen rechtlichen Schutz gewährt man Minderheiten in Europa? Wie unterscheiden sich hierbei das große Europa, gemeint ist der Europarat, und das kleine Europa, die Europäische Union? Ein Vergleich dieser beiden europäischen Rechtssysteme und deren Antwort auf die Frage des Minderheitenschutzes ist Gegenstand der vorliegenden Seminararbeit.
Um das Betrachtungsfeld der vorliegenden Arbeit einzugrenzen, wird sich diese vorrangig den sogenannten historischen, autochthonen Minderheiten widmen. Die Arbeit gliedert sich in einen ersten normativen Teil, der einen Überblick über die rechtliche Verankerung des Minderheitenschutzes in Europa gibt, und einen Hauptteil, der eine Analyse der einschlägigen Rechtsprechung vornimmt. Anhand ausgewählter Beispiele wird die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg mit jener des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg verglichen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Normative Verankerung des Minderheitenschutzes in Europa a) Die Europäische Konvention für Menschenrechte und weitere Abkommen des Europarates b) EU-Verträge und Grundrechtecharta
3. Vergleichende Analyse der Rechtsprechung EUGH/EGMR a) Beispiele aus der Rechtsprechung des EGMR b) Beispiele aus der Rechtsprechung des EUGH
4. Schlussbemerkung
Literaturverzeichnis
Rechtsprechung EGMR
Rechtsprechung EUGH
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