Quelle: Alfred Söllner / Hans Jochen Reinert ,,Personalvertretungsrecht"
Bundespersonalvertretungsgesetz: ( BPersVG ) ( 1974 )
Das Gesetz schreibt die Bildung von Personalvertetungen und Jugenvertretungen vor.
Personalvertretung ist der Oberbegriff für Personalräte verschiedener Stufen und Zuständigkeiten und für bestimmter Sondervertretungen.
Personalrat kann in Dienststellen ab 5 Mitarbeiter die alle das aktive Wahlrecht besitzen müssen, gebildet werden.
Die größe des Personalrats hängt von der Anzahl der regelmäßig Beschäftigten ab
In kleinen Dienststellen:
5- 20 wahlberechtigte Beschäftigte 1 Personalrat
21-29 wahlberechtigte Beschäftigte 3 Personalräte
In größeren Dienststellen:
51- 150 Beschäftigte 5 Mitglieder
151- 300 Beschäftigte 7 Mitglieder
301- 600 Beschäftigte 9 Mitglieder
Höchste Mitgliederzahl: 31
Wahlgrundsätze: alle 4 Jahre
- geheime und unmittelbare Wahl
- Wählen dürfen alle ab 18. Jahren
- wählen dürfen auch: Aushilfskräfte , Ausländer,Staatenlose
- bei mehreren Wahlvorschlägen findet eine Verhältniswahl statt
- Gruppenwahlen bei mehren Gruppen ( wie Beamte , Angestellte ) oder mehrheitliche Beschließung einer gemeisamen Wahl
- in angemessenen Abständen finden Neuwahlen statt
Die Ländergesetze haben die Möglichkeit,durch gerichtliche Entscheidungen, den Personalrat aufzulösen oder einzelne Mitglieder auszuschließen, wenn sie Ihre gesetzlichen Befugnisse grob vernachlässigt oder Ihre gesetzlichen Pflichten verletzt haben.
Geschäftsführung der Personalvertretung: ( § 98/§101)
- die Sitzungen der Personalvertretungen dürfen nicht öffentlich sein
- Angelegenheiten, die nur die Angehörigen einer Gruppe betreffen, dürfen nicht gegen den Willen der Gruppe beschlossen werden.
Rechtsstellung der Personalvertretungen und Ihrer Mitglieder:
-das Amt des Personalrats ist Ehrenamtlich ( § 100)
-den Beschäftigten dürfen durch die Wahl und die Tätigkeit der Personalvertretung keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen( § 100 )
- Mitglieder der Personalvertretung unterliegen der Verschwiegenheitspflicht ( § 101 )
- Wahl und Tätigkeit der Personalvertretungen dürfen nicht behindert oder beeinflusst werden. ( § 99 )
- Personalratsmitglieder dürfen nicht benachteiligt oder bevorzugt werden ( § 107 )
- Genießen Schutz vor Versetzung und Abordnung
- haben Kündigungsschutz ( § 108/ §109 )
Regelungen außerhalb des Bundespersonalvertretungsgesetzts: Richter:
Wählen auf Grund des §49 Deutsches Richtergesetz ( DRiG ) eigene Richtervertretungen: Richterräte sind zuständig für die allgemeinen und sozialen Angelegenheiten Präsidialräte für die Beteiligung an der Ernennung eines Richters
-Vorschriften sind dem DPersVG sinngemäß
- gemeinsame Beschlußfassung bei Angelegenheiten, die Richter wie auch andere Angestellte des Gerichts betreffen
Soldaten:
- Soldaten in Einheiten wählen Vertrauensmänner nach dem §35 Soldatengesetz
- Soldaten in Dienststellen wählen Vertreter nach dem BPersVG
Kriegsdienstverweigerer:
- in Zivildienststellen wählen dort gemäß § 37 Zivildienstgesetz einen Vertrauensmann
Deutsche Bundesbank:
- laut § 89 BPersGV gelten die selbstständigen Landeszentralbanken als ,,Mittelbehörde"
Die Personalvertretungen:
- Repräsentant der Gesamtheit der Bediensteten und ist neutraler Verwalter ihrer Interessen
- besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit ( kann somit kein Vermögensträger sein und keine rechtsgeschäftlichen Bidungen eingehen )
- ist nicht prozeßfähig
- haftet nicht für rechtsgeschäftliche oder unerlaubte Handlungen Ihrer Mitglieder
- ist in ihrer Stelle unabhängig, unterliegt nicht den Weisungen der Diensstelle oder einer übergeordneten Dienststelle
Jugend- und Auzubildenenvertretungen: Wahl alle 2 Jahre
- sind zu bilden in Dienststellen in denen eine Personalvertretung besteht und min. 5 jugendliche Beschäftigte oder eine gleiche Anzahl sich in der beruflichen Ausbildung befindlichen unter 25 Jahren, sind
- besitzen Stimmrecht bei Beschlüssen der Personalvertretung die Angelegenheiten der Jugendlichen oder Auszubildenen betreffen
- nimmt mit beratender Funktion an Sitzungen des Personalrats teil
Allgemeine Aufgaben des Personalrats:
- dem Pertsonalrat obligt es , Maßnahmen zu beantragen , die der Dienststelle und ihren angehörigen dienen.
- Entgegennahme von von Anregungen und Beschwerden
- haben darauf zu achten das die zugunsten der Beschäftigten geltenden Vorschriften eingehalten werden
- Gleichbehandlung aller Beschäftigten
- sind in allen innerdienstlichen, personellen und sozialen Angelegenheiten einzubeziehen
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG)?
Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) von 1974 schreibt die Bildung von Personalvertretungen und Jugendvertretungen in Dienststellen vor.
Was ist eine Personalvertretung?
Personalvertretung ist der Oberbegriff für Personalräte verschiedener Stufen und Zuständigkeiten sowie für bestimmte Sondervertretungen.
Wann kann ein Personalrat gebildet werden?
Ein Personalrat kann in Dienststellen ab 5 Mitarbeitern gebildet werden, die alle das aktive Wahlrecht besitzen müssen.
Wie groß ist ein Personalrat?
Die Größe des Personalrats hängt von der Anzahl der regelmäßig Beschäftigten ab. Für kleine Dienststellen (5-20 Wahlberechtigte) gibt es 1 Personalrat, für 21-29 Wahlberechtigte 3 Personalräte. In größeren Dienststellen kann die Mitgliederzahl von 5 (51-150 Beschäftigte) bis zu 31 Mitglieder betragen.
Wie oft finden Personalratswahlen statt und welche Wahlgrundsätze gelten?
Personalratswahlen finden alle 4 Jahre statt. Es sind geheime und unmittelbare Wahlen. Wahlberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren, einschließlich Aushilfskräften, Ausländern und Staatenlosen. Bei mehreren Wahlvorschlägen findet eine Verhältniswahl statt. Gruppenwahlen können bei unterschiedlichen Gruppen (z.B. Beamte, Angestellte) stattfinden, oder es kann eine gemeinsame Wahl beschlossen werden.
Kann ein Personalrat aufgelöst werden?
Die Ländergesetze haben die Möglichkeit, durch gerichtliche Entscheidungen, den Personalrat aufzulösen oder einzelne Mitglieder auszuschließen, wenn diese ihre gesetzlichen Befugnisse grob vernachlässigt oder ihre gesetzlichen Pflichten verletzt haben.
Wie ist die Geschäftsführung der Personalvertretung geregelt?
Die Sitzungen der Personalvertretung dürfen nicht öffentlich sein. Angelegenheiten, die nur die Angehörigen einer Gruppe betreffen, dürfen nicht gegen den Willen dieser Gruppe beschlossen werden.
Welche Rechtsstellung haben Personalvertretungen und ihre Mitglieder?
Das Amt des Personalrats ist ehrenamtlich. Den Beschäftigten dürfen durch die Wahl und die Tätigkeit der Personalvertretung keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen. Mitglieder der Personalvertretung unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Die Wahl und Tätigkeit der Personalvertretung dürfen nicht behindert oder beeinflusst werden. Personalratsmitglieder dürfen nicht benachteiligt oder bevorzugt werden, genießen Schutz vor Versetzung und Abordnung und haben Kündigungsschutz.
Wie ist die Personalvertretung für Richter geregelt?
Richter wählen auf Grund des §49 Deutsches Richtergesetz (DRiG) eigene Richtervertretungen: Richterräte sind zuständig für die allgemeinen und sozialen Angelegenheiten, Präsidialräte für die Beteiligung an der Ernennung eines Richters. Die Vorschriften sind dem DPersVG sinngemäß. Es findet eine gemeinsame Beschlußfassung bei Angelegenheiten statt, die Richter wie auch andere Angestellte des Gerichts betreffen.
Wie ist die Personalvertretung für Soldaten und Kriegsdienstverweigerer geregelt?
Soldaten in Einheiten wählen Vertrauensmänner nach dem §35 Soldatengesetz, Soldaten in Dienststellen wählen Vertreter nach dem BPersVG. Kriegsdienstverweigerer wählen in Zivildienststellen gemäß § 37 Zivildienstgesetz einen Vertrauensmann.
Was sind die allgemeinen Aufgaben des Personalrats?
Dem Personalrat obliegt es, Maßnahmen zu beantragen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen dienen. Er nimmt Anregungen und Beschwerden entgegen und hat darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Vorschriften eingehalten werden. Er achtet auf die Gleichbehandlung aller Beschäftigten und ist in alle innerdienstlichen, personellen und sozialen Angelegenheiten einzubeziehen. Die Aufgaben der Koalitionen (Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen) müssen unberührt bleiben.
Was sind Jugend- und Auszubildendenvertretungen?
Jugend- und Auszubildendenvertretungen sind zu bilden in Dienststellen, in denen eine Personalvertretung besteht und mindestens 5 jugendliche Beschäftigte oder eine gleiche Anzahl sich in der beruflichen Ausbildung befindlichen unter 25 Jahren sind. Sie besitzen Stimmrecht bei Beschlüssen der Personalvertretung, die Angelegenheiten der Jugendlichen oder Auszubildenen betreffen, und nehmen mit beratender Funktion an Sitzungen des Personalrats teil.
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- Ronny Laschinski (Author), 2000, Personalvertretungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/99819