Dieses Schulungsmaterial zur Agrarökonomik umfasst das Thema "Multifunktionalität in der Landwirtschaft und internationale Handelsabkommen" in Stichpunkten.
Aus dem Inhalt:
- Trends in der internationalen Agrarpolitik;
- Modell einer multifunktionalen Landwirtschaft;
- Trade-offs zwischen Politikzielen;
- Schlußfolgerungen zu den nicht-handelsbezogenen Anliegen in der WTO
Schulungsmaterialien zur Aqrarökonomik: Multifunktionalität in der Landwirtschaft und internationale Handelsabkommen, Juni 2004
Dr Gerald Weber Schulungsmatenalien zur Agrarokonomik Ich möchte zwei - auf den ersten Blick - so verschiedene Dinge ansprechen: Multifunktionalität in der Landwirtschaft und internationale Handelsabkommen.
Das eine in Verbindung mit dem anderen zu bringen mag verwundern: geht es doch, wenn wir über Multifunktionalität in der Landwirtschaft sprechen, um die Funktion der Landwirtschaft als Anbieter von Leistungen, die im Allgemeinen international nicht gehandelt werden. Es geht um so verschiedene Aspekte wie die Rolle der Landwirte als Pfleger unserer Kulturlandschaft, den Beitrag der Landwirtschaft zum Schutz der natürlichen Umwelt und Ressourcen, die Versorgungssicherheit (um nur einige Aspekte zu nennen).
Gleichwohl bringen wir diese Aspekte in Verbindung mit der zukünftigen Gestaltung unseres internationalen Handelssystems: in der Welthandelsorganisation (WTO) spricht man dann von den so genannten nicht-handelsbezogenen Anliegen. In der Tat sind die verschiedenen Trends, die wir in der EU-Agrarpolitik beobachten aufs Engste miteinander verknüpft.
Trends in der internationalen Agrarpolitik Modell einer multifunktionalen Landwirtschaft
Trade-offs zwischen Politikzielen
Schlußfolgerungen zu den nichthandelsbezogenen Anliegen in der WTO
Dr Gerald Weber Schulungsmaterialien zur Agrarokonomik
Trends in der internationalen
Agrarpolitik
Multilaterale Liberalisierung (WTO)
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Den internationalen Rahmen für die Gestaltung der Agrarpolitik stecken die Abkommen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT), die heute im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) von mehr als 140 Mitgliedstaaten weiterentwickelt werden.
Das GATT bzw. die WTO geht auf die Zeit unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg zurück. Ziel der verschiedenen GATT-Abkommen, war es, Handelsbarrieren in Form von Zöllen und nicht-tarifären Handelshemmnisse abzubauen. Ziel war die Förderung des Welthandels und das Ausschöpfen der ökonomischen Vorteile einer stärkeren internationalen Arbeitsteilung.
In der Tat gelang es in den ersten 4 Jahrzehnten Handelsbarrieren zwischen den WTO-Mitgliedstaaten substanziell abzubauen. Die Zahl der WTO- Mitglieder ist insbesondere nach dem Zusammenbruch der kommunistischen Herrschaft in Mittel- und Osteuropa stark angestiegen. Eine Aufnahme in die WTO scheint attraktiv zu sein. Dies belegen eindrucksvoll der Beitritt Chinas im Jahr 2001 sowie die Beitrittsverhandlungen mit der Russischen Föderation.
Die Attraktivität der WTO erklärt sich aus erwarteten Handelserleichterungen, aber vor allem auch aus der höheren internationalen Rechtsicherheit: das WTO-Regelwerk definiert Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder im Welthandel, die vor dem WTO-Schiedsgericht einklagbar sind. Das Beispiel des EU- Importverbots von „Hormonfleisch“, das durch ein WTO- Schiedsgerichtsverfahren als unzulässiges Handelshemmnis eingestuft worden ist, zeigt dies eindrucksvoll.
Agrarübereinkommen (1994) der Uruguay-Runde
- Umsetzung: 1995-2001
- Verbesserung des Marktzuganges (Einfuhr)
- Verringerung von Exportsubventionen
- Abbau interner Stützung
- Friedenspflicht
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Allerdings schritt die Liberalisierung der Handelsbeziehungen im Agrarsektor nicht so schnell voran wie bei Industrieprodukten. Erst 1994 - im Rahmen der Uruguay-Runde - gelang ein deutlicher Schritt in Richtung multilateraler Protektionsabbau im Agrar- und Ernährungsgüterbereich.
Die wichtigsten Ergebnisse waren:
(1) Die Verbesserung des Marktzugangs durch Umwandlung aller nichttarifären Einfuhrschutzmaßnahmen in feste Zölle entsprechend ihres Tarifäquivalentes, Abbau der gebundenen Zölle um 36% im ungewogenen Durchschnitt aller Produkte (mindestens 15% je Produkt) und Gewährung eines Mindestmarktzuganges durch zollbegünstigte Einfuhrquoten.
(2) Die Verringerung der Exportsubventionen um 36% und der subventionierte Exportmengen um 21%.
(3) Der Abbau von internen Stützungsmaßnahmen, die handelsverzerrend wirken, um 20%. Es handelt sich dabei um die so genannten Amber-(bzw. gelbe-Box) Maßnahmen wie Marktpreisstützung und produktgebundene Subventionen.
(4) Die Friedenspflicht bezieht sich auf die verbleibenden Exportsubventionen sowie auf interne Stützungsmaßnahmen, die nicht zur Amber-Box gehören. Hierunter fallen die EU- Direktzahlungen (also Flächenzahlungen und Tierprämien) oder bestimmte Zahlungen an Landwirte z.B. im Rahmen von Umweltmaßnahmen. Während der Dauer der Friedenspflicht konnten diese Maßnahmen von den WTO-Partnern nicht angegriffen werden. Die Friedenspflicht ist jedoch 2003 ausgelaufen.
(5) Noch zwei Anmerkungen:
- Die EU-Direktzahlungen sind von der Pflicht zum Subventionsabbau zunächst ausgenommen, wenngleich sie als stark produktions- und damit handelsverzerrend eingestuft sind. Sie werden im WTO-Jargon als Blue-BoxMaßnahmen bezeichnet.
In die so genannte Green Box fallen hingegen alle nicht- oder minimalproduktionsverzerrenden Zahlungen wie Umweltzahlungen an Landwirte, die entstehende Zusatzkosten kompensieren sollen und eine definierte Anreizkomponente enthalten.
Dr Gerald Weber Schulungsmatenalien zur Agrarokonomik
Seit 2001 wird um ein neues Agrarübereinkommen in der so genannten Doha-Runde (nach dem Ort des Verhandlungsbeginns) gerungen. Im Grunde geht es im Agrarbereich um die alten Themen der Uruguay-Runde:
- die weitere Verbesserung des Marktzuganges,
- die weitere Verringerung der Exportsubventionen
- und den weiteren Abbau der inländischen Stützung.
Die WTO-Ministerkonferenz in Cancun im September 2003 ist jedoch weitgehend ergebnislos verlaufen.
Als Ursache des Scheitern von Cancun werden die SingapurThemen genannt. Diese sind nicht agrarspezifisch: es geht hierbei u.a. um die Öffnung der nationalen Kapitalmärkte für ausländische Unternehmen und die Nichtdiskriminierung von ausländischen Anbietern bei öffentlichen Ausschreibungen. Es muss aber dennoch auch bezweifelt werden, ob die Verhandlungen im Agrarbereich für einen Kompromiss ausreichend vorgeschritten waren.
Harbinson-I I-Papier (18.3 2003)
- Marktzugang (Zollsätze, gebundene Werte)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Zolkontingente 10% (8-12%) Zeitraum 5 Jahre
- Nicht handelsbezogene Anliegen nicht berücksichtigt
Dr Gerald Weber
Schulungsmatenalien zur Agrarokonomik
Was könnte denn das künftige Ergebnis der WTO-Runde für den Agrarbereich bedeuten?
Das Modalitätenpapier des Vorsitzenden der Agrarverhandlungen, Stuart Harbinson, vom März 2003 , das man auch als eine Art Kompromissvorschlag für den Agrarbereich bezeichnen könnte, vermittelt auch nach dem Scheitern von Cancun, ein Bild davon, in welche Richtung die künftigen internationalen Rahmenbedingungen für die Gestaltung der EU-Agrarpolitik gehen werden.
Aus Sicht der EU ist vor allem von Bedeutung, dass das Harbinson- Papier
- bei Zucker, Rindfleisch und Milch einen Abbau des Zollschutzes von 50% bedeuten würde,
- einen vollständigen Abbau der EU-Exporterstatttungen verlangt,
- und mit dem Abbau der Blue-Box die EU-Direktzahlungen in Frage stellt.
Es geht bei den Verhandlungen aber auch um den Schutz bestimmter Interessen der Länder, die sie durch eine weitere Liberalisierung gefährdet sehen.
In diesem Zusammenhang haben Entwicklungsländer Interesse an einer für sie weniger weit gehenden Liberalisierung.
Nicht-handelsbezogene Anliegen (NHAs)
Durch Liberalisierung als bedroht empfundene nationale Politikziele
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Für die EU spielt zudem das Thema nicht-handelsbezogener Anliegen eine wichtige Rolle.
Nicht-handelsbezogene
Anliegen
Absicherung der multifunktionalen Landwirtschaft im EU-Raum
C Anerkennung des Vorsorgeprinzips in der Nahrungsmittelsicherheit Ausweitung von Herkunfts- und Kennzeichnungsregeln
Anerkennung von Ausgleichszahlungen im Tierschutz
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Es geht dabei um vier Aspekte:
Die Absicherung der so genannten multifunktionalen Landwirtschaft im EU-Raum, die Anerkennung des Vorsorgeprinzips in der Nahrungsmittelsicherheit, die Ausweitung von Herkunfts- und Kennzeichnungsregelungen und die Anerkennung von Ausgleichszahlungen im Tierschutz als Grüne Box-Subventionen. Dieser letzte Punkt ist weitgehend akzeptiert, doch generell ist der Stand der Diskussion über nicht-handelsbezogene Anliegen in der laufenden WTO-Runde recht ernüchternd; denn die europäischen Vorstellungen stoßen bislang auf wenig Resonanz. Den Stand internationaler Gepflogenheiten zu nicht-handelsbezogenen Aspekten macht wiederum das Thema des Importverbots für Fleisch von hormonbehandelten Rindern deutlich. Die internationale Gemeinschaft ist nicht bereit, der Argumentation der EU zu folgen und betrachtet die Vorgehensweise als unzulässigen Eingriff in den internationalen Handel.
Nicht-handelsbezogene Anliegen
E Gerechtfertigte Subvention oder versteckter Protektionismus?
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Wie geht es weiter in der WTO?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Dr Gerald Weber Schulungsmaterialien zur Agrarokonomik
Wie wird es weitergehen in der laufenden WTO-Runde? Es ist absehbar, zumal vor dem Hintergrund der Präsidentschaftswahl in den USA und der Bildung einer neuen Kommission in Brüssel im Jahr 2004, dass ein baldiger Abschluss der WTO-Runde wohl nicht zu erwarten ist. Indessen bleiben die Interessengegensätze bestehen, und die EU hat nach wie vor bei einigen Fragen keine starke Position.
Beim Marktzugang fordern die Cairns-Gruppe, die USA und Entwicklungsländer eine substanzielle Zollsatzkürzung, während die EU Ausnahmen bei so genannten sensitiven Produkten anstrebt.
Bei Exportsubventionen gibt es analog die Forderung einer vollständigen Abschaffung; hier versucht die EU Freiraum und einen zeitlichen Übergang zu gewinnen.
Einzig beim Abbau der inländischen Stützung scheinen sich die USA und die EU anzunähern, indem sie für Übergangszeiten und einen gedämpften Abbau in der Blauen Box und in der Gelben Box plädieren.
Für die Cairns-Gruppe und die Entwicklungsländer ist die Forderung hingegen deutlich: Es geht ihnen um die vollständige Abschaffung der Gelben Box und der Blauen Box.
Überdies diskutieren diese Länder neuerdings über die Einführung von Obergrenzen für die Grüne Box. Offensichtlich hat man die Aufstockung der Grüne Box-Subventionen in Industrieländern, und insbesondere auch in der EU, bemerkt und beobachtet diese mit Argwohn.
Trends in der EU-Agrarpolitik
Multilaterale Liberalisierung (WTO)
C Abbau von Preisstützung und Entkoppelung der Direktzahlungen von der Produktion (Luxemburger Beschlüsse Juni 2003)
Dr Gerald Weber Schulungsmaterialien zur Agrarokonomik
Indessen hat die EU mit ihre jüngsten Reform der GAP wichtige Änderungen vorgenommen, die im Hinblick auf den künftigen Abschluss der WTO-Runde als Vorleistung zu bezeichnen ist.
Sie ermöglicht durch die Luxemburger Agrarministerratsbeschlüsse zur weiteren Absenkung des Agrarpreisniveaus z.B. bei Reis und Milchprodukten den weiteren Abbau von Exportsubventionen.
Noch wichtiger ist aber die beschlossene Entkopplung der Direktzahlungen bei Ackerfrüchten, Rindfleisch und Milch von der Produktion:
Entkopplung bedeutet prinzipiell, dass Direktzahlungen nicht mehr an die Produktion oder an die Produktionsausrichtung geknüpft werden. Es ist zu erwarten, dass die Landwirte ihre Produktion dann primär an Marktsignalen ausrichten und die Direktzahlungen keine produktionslenkende Wirkung mehr haben. Eine vollständige Entkopplung würde zu einer grundlegenden Ausrichtung auf marktwirtschaftliche Prinzipien führen; es wäre der Schlussstrich unter eine ursprünglich als protektionistische Preispolitik konzipierte EU-Agrarpolitik.
Preisstützung und Subventionen im EU-Agrarsektor
Dieses Schaubild veranschaulicht die Entwicklung des EU- Agrarprotektionismus von der exzessiven Preisstützung bis zu den Luxemburger Beschlüssen.
Konzipiert war die GAP als Preisstützungspolitik. Der Löwenanteil aller Subventionen bestand Ende der 80er Jahre aus der Marktpreisstützung (rund 75 Millioen €), die heute in die Amber Box fallen würden.
Die Agrarreformen in den 90er Jahren führten zu einem teilweisen Umbau der Stützung von preispolitischen Maßnahmen auf Direktzahlungen, die der Blue-Box zugeordnet sind.
Die EU setzt nun darauf, dass die entkoppelten Direktzahlungen, die künftig als eine Betriebsprämie ohne Bindung an eine bestimmte Produktionsrichtung gezahlt werden sollen, in der WTO als erlaubte Gren-Box-Maßnahmen anerkannt werden.
Trends in der EU-Agrarpolitik
Multilaterale Liberalisierung (WTO)
C Abbau von Preisstützung und Entkoppelung der Direktzahlungen von der Produktion (Luxemburger Beschlüsse)
Multifunktionale Landwirtschaft
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Als dritten Trend der Agrarpolitik könnte man die multifunktionale Landwirtschaft bezeichnen.
Multifunktionale Landwirtschaft
a) Commodity-Outputs
b) Non-Commodity-Outputs
C Landwirtschaft erzeugt als Kuppelprodukte, wobei einige der Non-Commodity-Outputs Eigenschaften öffentlicher Güter oder Externalitäten aufweisen.
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Was wir darunter zu verstehen haben, hat die OECD charakterisiert:
Non-commodity-Outputs:
Beispiel Kulturlandschaft
Fixe Inputs:
Landwirtschaftliche Fläche und Gebäud
Technologien:
Silos, Bewässerung
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Als Beispiel mag die Kulturlandschaft dienen. Diese wird durch die Landwirtschaft mit ihrem spezifischen Faktoreinsatz, Technologien und Outputmix entscheidend geprägt.
Die Vorstellungen aber darüber, was eine wertvolle Landschaft ist, mögen sehr differenziert sein.
Wertvorstellungen sind abhängig von ihrem räumlichen und zeitlichen Bezug; und wir können auch sehr verschiedene individuelle Vorstellungen darüber haben, was in einem gegebenen Raum und zu einer gegebenen Zeit denn überhaupt zu einer schönen, vielleicht abwechslungsreichen, verschiedene Bedürfnisse wie z.B. Erholung, Sport und Freizeit dienenden Landschaft gehört.
Non-commodity-Outputs:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Technologien:
Tjertresatzdichten,
''Bgarbeitungs- und Erntetechniken
Agrarchemikalien
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Andere Beispiele für Non-Commodity Outputs sind: Biodiversität
Non-commodity-Outputs:
Beispiel Wasserqualität
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Fixe Inputs:
Erosionsanfällige Flächen
Einsatz Pestiziden und Düngern
Commodity-Outputs:
Zusammensetzung r pflanzlichen Prbduktion
Dr Gerald Weber Schulungsmaterialien zur Agrarokonomik
Wasserqualität
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Wie vereinbar sind Protektionsabbau und Entkopplung mit dem Modell einer multifunktionalen Landwirtschaft?
Dr Gerald Weber Schulungsmatenalien zur Agrarokonomik
Nachfolgend möchte ich den möglichen Zusammenhang zwischen protektionistischer Agrarpolitik und multifunktionaler Landwirtschaft ansprechen, der auf den ersten Blick so offensichtlich nicht ist.
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- Arbeit zitieren
- Dr. Gerald Weber (Autor:in), 2004, Multifunktionalität in der Landwirtschaft und internationale Handelsabkommen, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/998049
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