In dieser Arbeit soll geprüft werden, inwieweit sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten an die Gegebenheiten des privatisierten Marktes halten können, wollen und müssen, so dass sie auch in zukunft noch wettbewerbsfähig bleiben. Da dies aufgrund der Konzentration auf dem Fernsehmarkt durch die Konzerne Bertelsmann und Kirch immer schwieriger werden wird, ist auch ein Umdenken in der unternehmerischen Struktur der Anstalten nötig. Dabei muss die Finanzierung über Gebühren auch in Zukunft durch die Darbietung eines wettbewerbsfähigen und qualitativ hochwertigen Programms gerrechtfertigt werden.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung
2. Struktur öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten
2.1 Historie
2.2 Organisation
2.3 Finanzierung
3. Reform
3.1 Der duale Rundfunk
3.2 Disproporz zwischen Angebot und Nachfrage
4. Öffentliche Kommunikation und Gemeinwohl
5. Das TV-Angebot im Zeitablauf
5.1 TV-Nutzung
5.2 Programmangebot
5.3 Entwicklung des Informationsangebots
5.3.1 Quantitativ
5.3.2 Qualitativ
5.4 Entwicklung des Unterhaltungsangebots
5.4.1 Nischenbesetzung der Öffentlich-rechtlichen
5.5 Standortbestimmung und Relevanz
6. Analyse der Ist-Situation und Zukunftsperspektiven
6.1 Effizienzbeurteilung der Rundfunkanstalten
6.2 Aktuelle Erwerbsprobleme der Übertragungsrechte
6.3 Digitale Neuerungen und technische Konvergenz
7. Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abb.1: Fernseh-Konsum nach Anbietern; % der Sehdauer
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
In dieser Arbeit soll geprüft werden, inwieweit sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten an die Gegebenheiten des privatisierten Marktes anpassen können, wollen und müssen, so dass sie auch in Zukunft noch wettbewerbsfähig bleiben. Da dies aufgrund der Konzentrationen auf dem Fernsehmarkt durch die Konzerne Bertelsmann und Kirch immer schwieriger werden wird, ist auch ein Umdenken in der unternehmerischen Struktur der Anstalten nötig. Dabei muss die Finanzierung über Gebühren auch in Zukunft durch die Darbietung eines wettbewerbsfähigen und qualitativ hochwertigen Programms gerechtfertigt werden.
1.2 Gang der Untersuchung
Der erste Teil dieser Arbeit skizziert die Anfänge der Fernseh- und Rundfunkgeschichte und deren Entwicklung bis zur Öffnung der Märkte für private Anbieter und ermöglicht einen Überblick über die Struktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Der zweite Teil nimmt im Einzelnen die Folgen dieser Reform auf. Um die Bedeutung der öffentlich- rechtlichen Fernsehanstalten noch einmal zu verdeutlichen, wird anschließend auf die Frage der Ziele eingegangen. Dabei werden einige gesetzlich verankerte Grundversorgungspflichten der ARD und des ZDF näher betrachtet.
Die zuvor ausgiebig diskutierten Veränderungen werden in dem darauf folgenden Teil mit Zahlen unterlegt und mit Zuschauerentwicklungen ins Verhältnis gesetzt. Auch wird im Zuge der Untersuchung anhand von Beispielen und Umstrukturierungsmaßnahmen gezeigt, wie sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der zunehmend privatisierten Medienlandschaft behaupten können, um auch in Zukunft ein Programm zu bieten, das zum einen den Grundversorgungsauftrag nicht unterläuft und zum anderen ein für den Zuschauer attraktives Programm bietet.
2. Struktur öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten
2.1 Historie
Die Verbreitung von Rundfunk über Kabel blickt auf eine ähnlich lange Entwicklung zurück wie die drahtlose Verbreitung von Rundfunkprogrammen. Neben militärischen und wirtschaftlichen Zwecken lag schon damals der Erprobung von kabelgebundenen Distributionsverfahren bei Nutzung des vorhandenen öffentlichen Fernsprechnetzes der Wunsch nach einer größeren Auswahl unterschiedlicher Programme und einem störungsfreien Empfang zugrunde. Die Übertragung von Fernsehbildern mittels eines Kabels wurde dabei als Ton-Drahtfunk bezeichnet. Obwohl die Reichspost aufgrund viel versprechender Versuche ihre Fernsehkabelnetze weiter ausbaute, war der Empfang der Programme bis 1945 mit Ausnahme von Wohnungen der Reichspostbeamten auf Fernsehstuben und Großbildstellen beschränkt.[1]
1953 begann die Bundespost mit dem Einzug von Fernseh- und Rundfunkgebühren; Fernsehteilnehmer mussten 7 DM im Monat bezahlen.[2]
1959 und 1960 lagen die ersten Pläne für öffentliche Gemeinschaftsanlagen (GA), den Vorläufern der modernen Breitbandkabel-Anlagen (BK- Anlagen) vor, die 1964 von der DBP erstmals umgesetzt wurden. Das erste Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts 1961 galt als Magna Carta der Fernsehgeschichte und beinhaltete eine weitreichende Interpretation der betreffenden Grundgesetzartikel.
Im Jahre 1972 beschloss die DBP die Errichtung von Breitbandversuchsanlagen in Hamburg und Nürnberg, die zwei Jahre später fertig gestellt wurden und schon je 12 Fernseh- und mehrere Hörfunkprogramme übertragen konnten. Eine 1973 gegründete
» Kommission zum Ausbau des technischen Kommunikationssystems « (KtK) schlug 1976 ein Kabelpilotprojekt vor, welches 1984 durchgeführt, und durch das erstmalige Zulassen privater Rundfunkveranstalter zum Promotor der Deregulierung des Rundfunkmarktes wurde.[3]
Zuvor stellte ein zweites Rundfunkurteil des BVG 1981 sicher, dass der Gesetzgeber vor der Zulassung privater Rundfunkveranstalter ausreichende »Vorkehrungen zur Gewährleistung der Freiheit des Rundfunks« traf.[4]
2.2 Organisation
Die Rundfunkanstalten des Bundes und der Länder sind gemeinnützige und rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts und somit öffentliche Unternehmen[5], da sie aufgrund von Gesetzen ins Leben gerufen worden sind. Sie haben aufgrund ihrer Stellung ein Recht auf Selbstverwaltung. Dies bedeutet, dass sie rechtlich selbstständig, staatsfern und binnenpluralistisch organisiert sind. Regelung und Organisation ist grundsätzlich Angelegenheit der Bundesländer.
Wichtigstes Organ der ARD-Mitglieder ist der Rundfunkrat und beim ZDF der Fernsehrat. Dieser stellt mit seinen Mitgliedern aus gesellschaftlich relevanten Gruppen wie den Landesregierungen oder Tarifparteien die Vertretung der Allgemeinheit im Rundfunk dar.
Seine Aufgaben sind Programmüberwachung, die Budgetverschiebung und die Wahl des Verwaltungsrates sowie des Intendanten. Der Intendant verantwortet sowohl das Programm als auch den Betrieb.[6]
2.3 Finanzierung
Gemäß des § 11 RfStV von 1992 sind die Rundfunkgebühren vorrangigste Finanzierungsquelle für das öffentliche Rundfunksystem. Sie bestehen aus der Grundgebühr (Hörfunkgebühr) von derzeit 5,32 € und der Fernsehgebühr von derzeit 10,83 €, was zusammen eine monatliche Belastung von 16,15 € ergibt.[7] Diese Gebühren werden für die Bereithaltung eines Rundfunkgerätes gezahlt, ganz gleich ob das Programmangebot genutzt wird oder nicht. Dabei sollen sie nicht als eine Art Gegenleistung einer Leistung angesehen werden, sondern als ein von den Ländern eingeführtes Mittel zur Finanzierung der Rundfunkveranstaltung.[8]
Die Berechnung der erforderlichen Geldmittel für die Programmbeschaffung erfolgt durch eine von den Ministerpräsidenten eingesetzten „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs“ (KEF).
Mit Hilfe eines indexgestützten integrierten, aber immer noch liquiditätsorientierten Prüf- und Berechnungsverfahrens wurde für das Jahr 1998 ein ungedeckter Finanzbedarf von ca. 3,1 Mrd. € für die Rundfunkanstalten ermittelt. Bei einer Zahl von ca. 33 Mio. gemeldeten Empfängern ergibt sich ein Gesamtgebührenaufkommen von ca. 6 Mrd. €.
Auch waren Werbeeinnahmen bisher unerlässlich. Allerdings sind diese per Gesetz stark eingeschränkt. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dürfen pro Tag nur maximal 20 Minuten Werbung ausstrahlen und ab 20 Uhr ist es gar nicht mehr erlaubt Werbung zu senden. Allerdings gehen die Werbeeinnahmen seit 1993 bei den Öffentlich-rechtlichen Sendern stark zurück, was vor allem an dem Webeverbot nach 20 Uhr und dem Sonn- und Feiertagswerbeverbot liegt, außerdem an der maximalen Gesamtwerbezeit von nur 20 Minuten pro Tag und der daraus folgenden Tatsache, dass die Privaten gerade zur Prime Time ab 20 Uhr sehr viel Werbung ausstrahlen und die Werbeminutenpreise zu dieser Zeit besonders hoch sind. Die Folge hieraus ist, dass die Unternehmen bei den öffentlich-rechtlichen Sendern nicht mehr so viele Webezeiten buchen, da diese zur Prime Time keine Werbung mehr anbieten dürfen.
Man kann dies an den Prozentualen Werbeeinnahmen der ARD und des ZDF sehen. Kamen in den 80er Jahren noch 20 Prozent der Einnahmen der ARD aus der Werbung und beim ZDF sogar 40 Prozent[9], sind es heute bei der ARD noch ca. 6 Prozent und beim ZDF ca.15 Prozent[10] der Gesamteinnahmen.
[...]
[1] Andreas Aschenbrenner, Deregulierungszwang im Fernsehkabelnetz, S. 25
[2] www.ARD.de/ard_intern/index.html/Rundfunkgebühren
[3] Aschenbrenner, Deregulierungszwang im Fernsehkabelnetz, S.26ff
[4] www.ARD.de/ard_intern/index.html/Privatrundfunk
[5] Seidel, N., Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten als Rundfunkunternehmen, in Media Perspektiven, Frankfurt, 1991
[6] Libertus, M., Grenzen entgeltfinanzierter öffentlich-rechtlicher Fernsehangebote, AfP; 29, (1998)2, S.149-155
[7] Media Perspektiven 8/1999
[8] Libertus, M., Grundversorgungsauftrag und Funktionsgarantie, München 1991, S.107 ff.
[9] Webung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (1994), S. 7
[10] Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW): Werbung in Deutschland 2001; Media Perspektiven
-
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X.