INHALTSVERZEICHNIS
1. Einleitung
2. Zum Begriff Rating - Ratingsystem
2.1 Abgrenzung interne und externe Ratings
2.2 Funktionen des internen Ratings
3. Bankenaufsicht und interne Ratings
3.1 Rolle der Aufsichtsbehörden
3.2 Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht
4. Bankaufsichtliche Anerkennung interner Ratingsysteme
4.1 Das Basler Konsultationspapier von Juni 1999
4.2 Bewertung und Diskussion des Papiers in Fachkreisen
4.3 Das Grundlagenpapier der "Models Task Force"
5. Fazit
6. Literatur
7. Anhang
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Vorschlag des Bundesverbandes deutscher Banken zur gleichzeitigen und - wertigen bankaufsichtlichen Anerkennung interner und externer Ratingsysteme
Abbildung 2: Rating für langfristige Verbindlichkeiten
Abbildung 3: Prozeß des Risikorating
Abbildung 4: Eigenmittelunterlegung von Adressenausfallrisiken und Marktpreis-risiken nach Grundsatz I
Abbildung 5: Der neue Anwendungsbereich der Eigenkapitalvereinbarung
Abbildung 6: Das Basler Konsultationspapier "New Capital Adequacy Framework"
Abbildung 7: Basler Vorschläge für externes Rating (Zuordnung der Gewichtungssätze am Beispiel der Standard & Poor´s Bonitätseinstufung)
Abbildung 8: "Risikoraster Firmenkunde" einer Sparkasse
Abbildung 9: Engagementbeurteilung innerhalb einer Sparkasse
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
"In particular, [...] it appears that there is presently no single standard for the design and operation of an internal rating system [...]".1 Mit dieser Zusammenfassung wird ein Papier eröffnet, dass vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht im Januar 2000 veröffentlicht wurde, welches das Vorhandensein möglicher interner Ratingsysteme analysiert. Diese internen Ratingsysteme sollen zukünftig neben externen Ratings etablierter Agenturen gleichberechtigt zur Berechnung der Eigenkapitalunterlegung von Risiken bei Banken herangezogen werden können. Die Regelungen in Form des sogenannten Basler Konsultationspapier von Juni 1999 zur Änderung bisheriger Eigenmittelvorschriften für Banken werden sich bei voraussichtlicher Inkraftsetzung 2004 nicht nur intern auf die Kreditinstitute auswirken, sondern auch massiv auf ihre Geschäftspolitik und die breite Kundschaft. In dieser Arbeit sollen verschiedene Aspekte im Prozeß der Anerkennung dieser internen Ratings betrachtet werden. Dazu gehört die Darstellung der Etablierung der neuen Eigenkapitalvorschriften durch den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht. Da das angesprochene, Anfang des Jahres veröffentlichte Papier die zweite Konsultationsrunde eröffnete, die für Stellungnahmen und weitere Diskussionen bis Ende 2000 läuft und somit noch mitten im Entwicklungsprozeß steckt, werden zunächst Ausführungen zum Begriff und Anwendung von Ratings bzw. Ratingsystemen gemacht, um dann bisherige Diskussionen und Vorschläge zur Anerkennung interner Ratingsysteme nachzuzeichnen.
2. Zum Begriff Rating - Ratingsystem
2 "Rating ist nicht Prüfung, Rating ist nicht Beratung. Rating ist etwas Drittes. Rating begründet eine eigene Branche, deren Grundlagen bereits vor fast einhundert Jahren durch die noch heute führenden New Yorker Agenturen Moody's Investors Service, Standard & Poor's Corp. und in jüngerer Zeit von der Londoner Fitch IBCA gelegt wurden", wie Oliver Everling betont.3
Zu unterscheiden sind demnach drei verschiedene Arten von Ratings: Erstens Produktratings, zweitens Ratings für Aktien und drittens das Credit Rating in seinen vielfältigen Versionen.4 Hier interessiert in erster Linie das Credit Rating.5 Einem solchem Rating werden grundsätzlich alle Unternehmen unterworfen, deren Gesamtengagement im Rahmen des § 18 KWG 500.000 DM übersteigt.6 Das Credit Rating wird v.a. als Entscheidungshilfe im Kreditbereich verwendet. Es hängt stark zusammen mit der herkömmlichen persönlichen und materiellen Kreditwürdigkeitsprüfung der Banken anhand Bilanz und GuV, die aber nur den quantitativen Aspekt einschließen. Diese Art von Ratings ergänzen die traditionellen Bonitätsbeurteilungen und tragen bei zu einer Objektivierung und Rationalisierung der Kreditwürdigkeitsprüfung.7
So bedeutet Credit Rating eine "durch spezielle Symbole einer [ordinalen] Ratingskala (oder einer semantischen Verkettung solcher Symbole) ausgedrückte Meinung einer auf Bonitätsanalysen spezialisierten Institution - einer Ratingagentur - über die wirtschaftliche Fähigkeit und rechtliche Bindung eines Emittenten [und Willigkeit eines Schuldners], die mit einem bestimmten Finanztitel verbundenen zwingend fälligen Zahlungsverpflichtungen8 stets vollständig und rechtzeitig zu erfüllen."9 Das Rating stellt keine Empfehlung zum Kauf, Verkauf oder Halten von Wertpapieren dar. Es ist sowohl für Fremdkapital- als auch Eigenkapitalpositionen bedeutsam. Es spiegelt die existentielle Gefährdung eines Unternehmens i.S. einer Ausfallwahrscheinlichkeit wieder.10
Es gibt internationale Ratingagenturen, die die Bonität von Schuldnern prüfen und "benoten". Die bekanntesten Ratingsysteme sind die von Moody´s und Standard & Poor´s. Die Skala, mit der ein Schuldner eingestuft wird, reicht von AAA bzw. Aaa (höchste Bonitätsstufe, faktisch mündelsicher) bis D (Schuldner in Zahlungsschwierigkeiten, Rückzahlung bereits notleidend).11
Ein Ratingsystem"comprises all of the elements that play a role in this process [des Ratings], including the conceptual measure of loss underpinning the system, the methodology for evaluating the risk of an exposure, the responsibilities of key personnel, and the internal uses of rating information."12 Es umfaßt die Struktur und die Kriterien zur Beurteilung der Risiken und somit der Bonität von Emissionen und Emittenten. Beim Prozeß der Beurteilung wird top-down vorgegangen, indem zuerst länderspezifische, dann branchenspezifische und zuletzt unternehmensspezifische Risiken erfaßt werden.13 In diesem Zusammenhang werden quantitative und qualitative Ratingsysteme unterschieden.14 Alle diese Faktoren finden ihre Berücksichtigung im Kreditrisiko-Ratingprozeß, der sowohl quantitative wie auch qualitative Merkmale beinhaltet.15
2.1 Abgrenzung interne und externe Ratings
Das Rating aus dem internen Prozeß einer Bank unterscheidet sich wesentlich von der Einstufung durch anerkannte Ratingagenturen16, den sogenannten externen Ratings.17
Die Ratings der Agenturen können dabei lediglich als ein Element, nicht aber als ein Substitut des bankeigenen Ratingsystems betrachtet werden. Mit den Ergebnissen interner Ratingsysteme erfolgt eine bessere Reflektion des in der Bank angesammelten Erfahrungswissen und die ihr eigene Risikoeinschätzung.18 Torsten Hinrichs, Geschäftsführer von Standard & Poor´s in Frankfurt, stellt sogar fest, dass externe Ratings eine zusätzliche Informationsquelle seien und den Instituten als "Benchmark" für ihre internen Urteile dienen können.19
2.2 Funktionen des internen Ratings
Da es bei der Vergabe von Bankkrediten aufgrund gesetzlicher Vorgaben durch das Kreditwesengesetz als auch durch die Aufsichtsbehörde Aufgabe der Bank ist, sich einen Überblick über das dem Kredit innewohnende Risiko zu verschaffen, spiegelt sich das Ergebnis in der Regel in einem Credit Rating nach beschriebenden Muster wider. Diese bankinternen Ratingsysteme sind nach Weber, Krahnen und Voßmann aus verschiedenen Gründen bedeutsam: Erstens stellt das Kreditgeschäft20 für moderne Banken noch immer eine Kerntätigkeit dar. Zweitens rücken die Vorschläge zur Anerkennung bankinterner Ratingsysteme zur Berechnung der Eigenkapitalunterlegung diese Systeme wieder ins Rampenlicht, was auch Thema der vorliegenden Arbeit sein wird. Drittens führt die Notwendigkeit zur Kommunizierbarkeit des Kreditrisikos dazu, Kredite fungibel zu machen. Dies wird entweder durch ein überzeugendes internes Ratingsystem oder durch ein allgemein anerkanntes externes System erfüllt.21
Interne Ratings werden v.a. für zwei Verwendungszwecke erstellt. Einerseits zu Analysezwecken, bei dem neben einer Beurteilung des Kreditnehmers ebenfalls eine laufende Berichterstattung gegenüber Vorstand oder die Bemessung der Rückstellungen und Wertberichtigungen enthalten sind. Andererseits zu Verwaltungszwecken, welche Überwachung, Erfüllung bankaufsichtlicher Anforderungen (Revision) und Wahrung der Kreditkultur beinhalten.22
Durch die Benutzung interner Ratings werden bisherige Mängel der traditionellen Eigenkapitalunterlegung des zuletzt am 29. Oktober 1997 geänderten und zum 01. Januar 1998 in Kraft getretenen Grundsatzes I behoben, nach dem Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute ihre Marktpreisrisiken mit Eigenkapital nach international harmonisierten Vorgaben unterlegen müssen. Die Regelung folgt dabei inhaltlich weitgehend der Basler Eigenkapitalvereinbarung für international tätige Banken von 1988.23 So passen z.B. innovative Finanzmarktprodukte nicht in das Regelwerk dieses herkömmlichen Grundsatzes.24
3. Bankenaufsicht und interne Ratings
3.1 Rolle der Aufsichtsbehörden
Die Kreditwirtschaft ist einer der am stärksten regulierten Bereiche zum Schutze des Einlegers und des Bankensystems, da dieses besonders hohe Risiken mit sich führt und besonders krisenanfällig ist. Gerade die hohen Insolvenzzahlen der zurückliegenden Jahre führten entsprechende Wertberichtigungen mit sich, so dass das Interesse der Banken und der Aufsicht verstärkt wurde, Risiken bei Engagements zur Vermeidung künftiger Ausfälle und zur ergebnisorientierten Optimierung des Arbeitsaufwandes rechtzeitig und sorgfältig zu bewerten.25
Hauptziel bankaufsichtlicher Regelungen ist u.a. die Festlegung der Höhe des Eigenkapitals, das zur Unterlegung von Geschäften mit Kunden vorgehalten werden muss. Da Eigenkapital für die Bank teurer ist als Fremdkapital, haben Änderungen in den Unterlegungsvorschriften auch unmittelbare Konsequenzen für die Kredit-konditionen. Je höher der Eigenkapitalunterlegungssatz wird, desto höher steigen die Kreditzinsen.26
Auf dem 13. Wissenschaftlichen Kolloqium des Instituts für Bankhistorische Forschung zum Thema "Regulierung auf globalen Finanzmärkten zwischen Risikoschutz und Wettbewerbssicherung" am 20.9.2000 in Frankfurt am Main stellte Holger Berndt, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), klar die Ziele der Aufsicht heraus, die eine Verbesserung des Schutzes der Gläubiger und der Funktionsfähigkeit des Finanzsystems beinhalten. Er plädiert für eine "Erhaltung der Vielfalt", d.h. Einbezug externer und interner Ratingverfahren. Nach ihm müsse besonders eine stärkere Berücksichtigung der Risikostruktur in den einzelnen Instituten stattfinden. Besonders Großbanken, die wenige, gut bewertete Firmenkunden mit allerdings hohen Engagements auf sich vereinen, sind ein größeres Sicherheitsrisiko als bspw. Sparkassen oder Genossenschaftsbanken, bei denen die Bonität einzelner Kreditnehmer zwar i.d.R. nicht so hoch ist, aber die durch wesentlich kleinere Engagements ein geringeres Risiko für das Gesamtsystem darstellen.27
3.2 Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht
Nach einigen größeren Bankzusammenbrüchen in den Jahren 1973/74 wurde das internationale Interesse an bankaufsichtlichen Problemen geweckt. Aus diesem Anlass setzten Ende 1974 die Zentralbankpräsidenten der G-10-Staaten28 den Ausschuss für Bankenbestimmungen und -überwachung29 ein. 1989 wurde eine Umbenennung in Basler Ausschuss für Bankenaufsicht30 vorgenommen. Vor allem sollte er den Informationsaustausch über die nationalen bankaufsichtsrechtlichen Regelungen tätigen und Vorschläge für Neuerungen im Rahmen weiterer Finanzinnovationen machen. Diese Vorschläge des Ausschusses stellen eine Förderung der internationalen Vereinheitlichung bankaufsichtlicher Konzepte dar. Zweck war bzw. ist eine Früherkennung von Mängeln der Bankenaufsicht und Einleitung entsprechender Gegenmaßnahmen. So wurde im Juli 1988 u.a. die Vereinbarung über die internationale Angleichung der Eigenkapitalmessung und -anforderungen (Eigenkapitalübereinkunft)31 verabschiedet, die mit einem seit 1999 herausgegebenden Papier einer Revision unterliegen.32
Das bedeutet, dass dieser Ausschuss schon seit langer Zeit entscheidend die Bankensysteme, internationalen Finanzströme und die Wettbewerbsfähigkeit von Finanzplätzen bestimmt. Die Aufsichtsregeln sind somit Ergebnis eines supranationalen, weltweiten Entscheidungsprozesses, der Entscheidungen auf nationaler oder europäischer Ebene bestimmt.33
4. Bankaufsichtliche Anerkennung interner Ratingsysteme
4.1 Das Basler Konsultationspapier von Juni 1999
Die mit der im Juni 1999 veröffentlichten, geplanten Reform der Eigenkapital-vereinbarung und damit des Grundsatzes I ist die seit langem größte Änderung des bankaufsichtlichen Regelwerkes aus dem Jahre 1988.34 Sie beinhaltet veränderte Regelungen zur Erfassung und Eigenkapitalunterlegung von Kreditrisiken und operationeller Risiken, die bessere Erfassung der Zinsänderungsrisiken, eine fortlaufende Prüfung des Risikoverhaltens der Institute35 und zielt auf eine höhere Durchsichtigkeit in der Branche, die durch einen weitgefassten Anwendungsbereich angesprochen ist. Der Schwerpunkt der Vereinbarung soll auf international aktiven Banken liegen. Daneben eignen sie sich aber auch zur Anwendung auf Banken unterschiedlicher Komplexität und unterschiedlich anspruchsvoller Tätigkeit.36 Diese Punkte bilden die drei Pfeiler "Mindestkapitalanforderungen f ü r Kreditinstitute", "Ü berwachung der Eigenmittelunterlegung durch die Aufsichtsbeh ö rden" und "Effiziente Nutzung der Marktdisziplin".37
Mit dem Vorschlag sollen bisher betriebswirtschaftlich fragwürdige Standards durch Verfahren abgelöst werden, die stärker dem tatsächlichen Risikogehalt Rechnung tragen.38 Es stellt einen Beitrag zur Sicherheit des globalen Finanzsystems sowie zur Verbesserung der Wettbewerbsgleichheit dar.39 Die in dieser Arbeit behandelte wichtigste vorgeschlagene Änderung betrifft aber die bankaufsichtliche Anerkennung bankinterner Ratingverfahren als Alternativansatz, welche die sogenannte Standardmethode für die Risikogewichtung von Forderungen gegenüber staatlichen Schuldnern, Banken, Wertpapierhäusern und Unternehmen im Anlagebuch ergänzen, die auf externen Bonitätsbeurteilungen, d.h. durch Ratingagenturen40, ein größeres Gewicht legen.41 Demnach gehen Kredite an Unternehmen mit Bestnoten nur noch mit 20 % bei der Berechnung des Eigenkapitalbedarfs ein, Ausleihungen an Firmen mit schlechten Ratings dagegen zu 150 %. Ohne Rating beträgt das Gewicht 100 %.42
Die Bankenaufsicht kann nach dem Papier innerhalb des "Supervisory Review Process" die jeweilige Bank mit einem Eigenkapitalaufschlag belegen, sollte ihr das Risikoverhalten oder das Management nicht gefallen. Somit würden qualitative Kriterien stärker in den Vordergrund treten, was für Kritik in Fachkreisen sorgte.
Im Konsultationspapier heißt es dann aber im Bezug auf die Einbeziehung bankinterner Ratingsysteme: "Nach Auffassung des Ausschusses spricht jedoch viel für eine Methode, die auf die von den Banken selbst vorgenommene quantitative und qualitative Beurteilung ihrer eigenen Kreditrisiken zurückgreift. Daher könnte ein Ansatz, der bankinterne Ratings einbezieht, [...] bei einigen hochentwickelten Banken als Grundlage für die Bemessung der Eigenkapitalanforderung dienen. [...] In das interne Rating können [...] ergänzende Kundeninformationen einbezogen werden, die externen Bonitätsbeurteilungsinstituten in der Regel nicht zugänglich sind, wie etwa eine genaue Überwachung der Kundenkonten und genauere Kenntnis über etwaige Garantien oder Sicherheiten. Interne Ratings können auch ein viel breiteres Spektrum von Kreditnehmern abdecken, indem sie anhand von Scoringverfahren eine Bonitätsbeurteilung von Einzelpersonen und kleinen und mittleren Unternehmen liefern und größere Kreditnehmer ohne Rating mittels genauer Analysen bewerten."43
Hauptproblem stellen hier die unterschiedlichen Praktiken der Kreditinstitute dar, die Bonität ihrer Kunden festzustellen. Es stellt sich die Frage, welche empirische Stützung in Form von Fallzahlen interne Ratingsysteme validieren und reliabel machen. Zur Anerkennung müssen sie sich in einem ausreichend langen Zeitraum bewährt haben und das "Backtesting", die Überprüfung der Prognosegüte der verwendeten Modelle in einem Rückvergleich der vorausgeschätzten Risikowerte mit den tatsächlich eingetretenen Verlusten, erfolgreich gewesen sein.44 Schon die Deutsche Bundesbank machte zum Zeitpunkt der Änderung des Grundsatzes I 1997 auf die Möglichkeit für Kreditinstitute aufmerksam, als Alternative zu den Standardverfahren für die Berechnung der bankenaufsichtlich geforderten Eigenmittelunterlegung von Marktpreisrisiken ihre eigenen Risikosteuerungsmodelle zu verwenden, mit denen unter wahrscheinlichkeitstheoretischen Annahmen das Risikopotential ("value at risk") von Marktrisikopositionen ermittelt wird. Als Vorteil erachtet sie die Vermeidung von Doppelrechnungen für interne und bankaufsichtliche Zwecke und der damit verbundenen Reduzierung von Zusatzkosten. Ebenfalls würden Nachteile der bankenaufsichtlichen Standardmethoden wie die Fehlallokation des Kapitals durch "falsche" geschäftliche Anreize beseitigt werden. Die Deutsche Bundesbank machte aber schon zu diesem Zeitpunkt darauf aufmerksam, dass zur Anerkennung durch die nationalen Aufsichtsbehörden detaillierte qualitative und quantitative Anforderungen zu erfüllen sind. Dazu gehören neben dem angesprochenen "Backtesting" auch sogenannte Streßtests, mit denen die Risiken außergewöhnlicher und von den Modellen nicht erfaßter Marktbewegungen geschätzt werden können.45 Das bedeutet, die nationalen Aufsichtsbehörden müssen zur Feststellung der Angemessenheit interner Ratingsysteme einzelner Banken für die Festlegung ihrer Mindestkapitalanforderung qualitative und quantitative Kriterien erarbeiten, mit denen diese internen Ratingsysteme beurteilt und validiert werden können. Gerade die Validierung einzelner Ratingverfahren ist nach Jan-Pieter Krahnen bedeutend, da Dritten gezeigt werden müsse, dass die Rating-Urteile im Durchschnitt korrekt seien.46 Diese Kriterien müssen auf Basis einer Prüfung der die internen Ratingsysteme beeinflussenden Faktoren und einer Beurteilung der Methoden zur Umsetzung interner Ratings in einen einheitlichen Referenzwert festgesetzt werden. Im wesentlichen kommt es auf die Eignung der einzelnen Risikoabstufungen für eine sinnvolle Differenzierung an. Die Bundesbank forderte in diesem Zusammenhang, dass die Kriterien nicht zu restriktiv sein dürften, so dass kleine und mittlere Institute von vornherein keine Chance haben, die von den Regeln der Aufsicht gesetzten Anforderungen zu erfüllen.47 Die Ratingsysteme müssten vor allem die Wahrscheinlichkeit des Adressenausfalls und bei Ausfällen auch die Rückzahlungsquote berücksichtigen, weil beide Faktoren zusammen nur ein gültiges Urteil erlauben. So müssten alle Darlehen mit dem gleichen Rating anfänglich die gleichen Verlustmerkmale aufweisen. Deshalb sollten diese Rating-Kriterien und -verfahren die Art der Darlehen, Sicherheiten, Garantien und sonstigen Merkmale berücksichtigen, um diese Vergleichbarkeit sicherzustellen.48 Gleichzeitig dürfen die Anforderungen an interne Ratingsysteme nicht höher sein als bei der Anerkennung externer Ratings, da die bankaufsichtliche Anerkennung interner und externer Ratings von den gleichen Kriterien abhängig gemacht werden sollen.49
Die herkömmliche Analyse anhand Bilanz und GuV würden diesen Anforderungen nicht mehr entsprechen. Der Einschluss von qualitativen Kriterien wie Management, Controlling, Produktion und Marktumfeld ist unumgänglich, da die rein quantitativ, vergangenheitsorientierte Beurteilung des Zahlenmaterials die zukunftsorientierte Entwicklung des beurteilten Unternehmens nicht abbilden kann. Klaus Kögel analysierte zu diesem Anlass als Alternative zu mathematisch-statistischen Methoden das wissensbasierte System Codex der Commerzbank, was für Co mmerzbank D ebitoren Ex pertensystem steht, und diesem Ratinginstrument im Rahmen des Konsultationspapiers eine große Bedeutung zuschreibt.50
Wie solch ein Ratingprozeß aussehen könnte, haben William F. Tracy und Mark S. Carey, beide Mitarbeiter der Federal Reserve Bank, in einer Studie elaboriert, welche die Beurteilung von Kreditrisiken mittels interner Ratings bei amerikanischen Großbanken untersucht.51 Beide Autoren kommen zum Schluß, dass kein geeignetes internes Ratingsystem für alle Anwendungsbereiche existiert. Die Ausgestaltung des Ratings hängt dagegen entscheidend von der Funktion und den Geschäftsbereichen der jeweiligen Bank ab.52
4.2 Bewertung und Diskussion des Papiers in Fachkreisen
Bis zum Ende letzten Jahres hatte die Kreditwirtschaft Zeit, Stellung zu dem veröffentlichten Papier zu nehmen. Die Konsultationsperiode in Basel dauerte bis zum 31. März 2000. Anschließend wurden die Detailregelungen ausgearbeitet. Laut Zeitplan soll dieser sogenannte Akkord II im Juli 2001 verabschiedet werden. Parallel dazu wird in Brüssel eine entsprechende Richtlinie der Kommission der Europäischen Union (EU) vorbereitet, die nach Umsetzung in das jeweilige nationale Recht vermutlich 2004 in Kraft tritt und dann für alle Kreditinstitute in der EU verbindlich sein wird.53
Die deutsche Kreditwirtschaft befürchtete Wettbewerbsnachteile durch diese Neufassung der Eigenkapitalregeln auf der Konferenz "Kreditrisiko und Bankenaufsicht" 1999.54 Besonders der Vorschlag zur Ermittlung der Bonität von Unternehmen alternativ durch externe Ratings von Ratingagenturen und interne Ratings durch Banken vornehmen zu können, verstärkte diese Befürchtungen. Denn Kredite an Unternehmen, die keinem externen Rating unterliegen, gehen nach Vorschlag des Basler Konsultationspapiers zu 100 % in die Berechnung der Eigenkapital-anforderungen ein.55 Doch nur für die wenigsten deutschen Unternehmen und hier besonders für den Mittelstand liegen externe Ratings vor, eine sogenannte "Rating- Lücke".56 Da in Deutschland Ratings bisher kaum verbreitet waren, ist gerade Mittelständlern, die meist nach Größenklassen oder nach Rechtsform eingestuft werden, schon der Begriff nicht vertraut. Da aber viele der rund zwei Millionen mittelständischen Unternehmen als Familiengesellschaften geführt werden, würde ein gerade jetzt bevorstehender Generationswechsel neue Herausforderungen schaffen. Denn Ratings stellen die nötige Transparenz her für Käufer und Verkäufer. Ein Unternehmer bekäme so eine objektivierte und an unabhängigen Maßstäben orientierte Einstufung des Wertes seines Unternehmens. Weiter kann ein unabhängiges Urteil zu einer Versachlichung der Diskussion im Gesellschafterkreis über die Perspektiven und relative Stellung des Unternehmens beitragen.57
Während die externen Ratings etablierter Agenturen anerkannte Standards darstellen, bereitet im einzelnen die ungewisse gleichzeitige und gleichwertige Anerkennung interner Ratingverfahren durch die Aufsichtsbehörden, für die es bisher keinen Branchenstandard gibt, den Vertretern der Kreditwirtschaft Sorge. Denn nach dem Konsultationspapier werden interne Ratingsysteme unzureichend berücksichtigt. So sollten nur die externen Ratings anrechnungsmindernd wirken. Wie Wolfgang Arnold, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken, klar herausstellte, können nur mit der gleichzeitigen Anerkennung interner Ratings, Institute mit mittelständischen Kreditkunden höchster Bonität auch in den Genuss der Vorzüge der geplanten Neuregelung kommen. Ebenso würden erstklassige Mittelständler von den geringeren Kapitalkosten ihrer Hausbank profitieren. Bei Nicht-Anerkennung sieht er die Gefahr der Überregulierung und Einschränkung der unternehmerischen Freiheit der privaten Banken in Deutschland. Die Aufsicht wäre völlig überfordert, besonders mit dem im Basler Papier vorgeschlagenen "Supervisory Review Process", der kontinuierlichen Risikobewertung eines Kreditinstitutes durch die Aufseher. Diese Art der Überwachung wurde zwar "grundsätzlich begrüßt", doch dürfe dieses nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen, wie es bei einem Treffen hochrangiger Vertreter des deutschen Kreditgewerbes, der Bankenaufsicht, des Bundesfinanzministeriums und der Bundesbank im Oktober 1999 hieß.58 Das von amerikanischen Verhältnissen ausgehende Papier würde eine Individualisierung der Bankenaufsicht mit sich führen. Arnold sprach von "Staatskontrolleuren in der Bank", die mit dem möglichen Eingriff in die Geschäftsprozesse die Einschränkung der unternehmerischen Freiheit und die Überregulierung herbeiführen.59 Das amerikanische Bank- und Finanzsystem verfügt über eine viel größere Zahl extern gerateter Unternehmen als die Banken in Europa. Die Dominanz der Angelsachsen erklärt Jan Pieter Krahnen mit ihrer sehr viel stärkeren Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse.60
Zur Entwicklung solcher einheitlichen Standards für interne Ratings wurde die seit 1994 unter dem Vorsitz von Danièle Nouy bestehende Basler "Models Task Force" betraut, die sich aus Aufsichtsexperten der Mitgliedsinstitutionen des Basler Ausschusses zusammensetzt. Vertreter des BAK ist Uwe Traber neben zwei weiteren Vertretern für die Deutsche Bundesbank.
In einer Erklärung des Spitzentreffens im Oktober 1999 zum Basler Akkord heißt es dementsprechend: "Die Anforderungen an externe und bankinterne Ratings, die künftig für die Berechnung der Kapitalanforderungen einer Bank herangezogen werden können, sollen grundsätzlich inhaltlich gleichwertig und zur gleichen Zeit in Kraft gesetzt werden."61 Roland Raskopf, neben Stefan Hohl einer der beiden Vertreter der Bundesbank in dieser Task Force, wies auf die Komplexität des Basler Ansatzes zur Entwicklung dieser Kriterien hin. Die deutsche Vertretung tritt dafür ein, dass möglichst viele Institute ihre internen Ratings nutzen können.
So forderte Karl-Heinz Boos, Geschäftsführer beim Bundesverband deutscher Banken, einen einfacheren Weg: Basel solle Vorgaben für bestimmte Klassen mit der ausschließlichen Orientierung an den Ausfallwahrscheinlichkeiten von Krediten machen, in welche jedes Institut sein mit eigenen Verfahren festgesetztes internes Rating einordnen könnte.62 Der Bundesverband deutscher Banken machte erstmals im November letzten Jahres einen Vorschlag für ein internes Ratingverfahren mit dem "Standardansatz für eine gleichzeitige und gleichwertige Anerkennung interner und externer Ratingsysteme", das durch die Einteilung von Bonitätsklassen und die Zuordnung von Ausfallwahrscheinlichkeiten zu einer für alle Ratingssysteme einfachen und bankaufsichtlichen risikogerechten Eigenkapitalunterlegung führen solle. Dieser Vorschlag mündete schließlich in eine nachgereichte Stellungnahme des Verbandes zum Konsultationspapiers.63 Mit einer "Masterscale" als Beispiel für den Ansatz des Verbandes wird dieses Anliegen verdeutlicht, in der die Einstufungen durch etablierte Ratingagenturen (hier: Standard & Poor´s) mit den acht Abstufungen des Vorschlages verglichen werden.64 Entwickelt wurde dieser Ansatz auf Grundlage eines repräsentativen Musterportfolios (60 Branchen, 40 Länder).65
Da allen Ratingsystemen gemeinsam ist, dass sie Kreditnehmer oder Kunden in Bonitäts- oder Risikoklassen einteilen, die sich in Ausfallwahrscheinlichkeiten übersetzen lassen, schlägt der Verband vor, die Ausfallwahrscheinlichkeit als Grundlage für die Ermittlung der Eigenkapitalunterlegung anzusehen. Denn erst dadurch sei es möglich, Ratingsysteme institutsübergreifend vergleichbar zu machen. Mit der vorliegenden "Masterscale" wäre diese Vergleichbarkeit hergestellt. Die Unterteilung in "investment grade" und "speculative grade" beziehen sich dabei auf die Investmentqualität einer Anlage. Als Investmentqualität werden alle Ratings bezeichnet, die einen bestimmten Skalenwert erreichen. Alle anderen Skalenwerte unter diesem Wert wären als spekulativ einzustufen. Bei Standard & Poor´s entspräche ein Rating über BB+ (Stufe 1 - 4) einer Investmentqualität. Die niedrigeren Ratings zwischen BB+ und D (Stufe 4 - 8) sind spekulativ.66 Es muss aber darauf hingewiesen werden, je differenzierter die Bonitätseinteilung ist, desto höher sind die Kosten wegen der zusätzlichen Abstufungen.67
Die Banken müssen für Kredite Eigenkapital vorhalten, was sich letzlich in den Kreditkonditionen niederschlägt.68 Während bisher für alle Kreditsuchenden (große oder kleine, bonitätsmäßig gute oder nicht so gute Unternehmen) nach der Basler Eigenkapitalübereinkunft von 1988 bzw. nach Grundsatz I eine einheitliche Behandlung in Bezug auf die Kreditkonditionen mit einem Unterlegungssatz von 8 %69 erfolgte, soll dieses Verfahren geändert werden. In Zukunft sollen Kunden mit guter Bonität mit weniger Eigenkapital besichert werden, als bei Krediten an Unternehmen mit schlechterer Bonität, bei denen die Eigenkapitalanforderungen dementsprechend steigen. Die konkrete Anzahl von Ratingstufen des jeweiligen internen Ratingsystems einer Bank sei in diesem Fall unbedeutend. Doch sollten die Systeme für eine ausreichende Trennschärfe eine Mindestanzahl von vier Ratingstufen aufweisen. Danach wird jeder Kunde künftig geratet, wie es bei vielen Banken heute schon der Fall ist.70 Nach Zuordnung in eine der Ratingstufen, erfolgt die Gewichtung anhand des entsprechenden Faktors jeder Stufe. Zum Beispiel würde der Kredit eines Kunden, der in die Stufe 5 eingeordnet wurde, statt eines 100 %igen Bonitätsgewichtes künftig nur noch mit 50 % gewichtet, wodurch die Bank weniger Eigenkapital vorzuhalten hätte und die Konditionen sich für den Kunden verbessern müssten. So könnte sich die Gefahr einer Benachteiligung mittelständischer Unternehmen abwenden lassen.71 Denn durch die Konditionendifferenzierung, die betriebswirtschaftlich sinnvoll ist, wäre den Banken ein größerer sachlicher Argumentationsspielraum gegeben, der es ihnen erlaubt, im Zuge der Bewertung der Kreditnehmer, dem Kunden gegenüber z.B. schlechtere Konditionen zu vertreten, wie es Ulrich Brixner, Vorstandsvorsitzender der GZ-Bank, erst kürzlich auf einem Diskussionsforum bemerkte.72
Als Kriterien für die bankaufsichtliche Anerkennung interner Ratingsysteme führt der Verband mehrere Punkte auf. Da ist v.a. die Validit ä t angesprochen, d.h. auch bank-interne Verfahren sollten in der Lage sein, die Kreditnehmer nach ihrer Bonität einzuteilen und somit implizit die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls zuordnen können. Zweitens muss Objektivit ä t hergestellt werden, die in Bezug bei der Bestimmung der Ausfalldefinition, welche der Ausfallwahrscheinlichkeit zugrundeliegt, internationale Geltung hat. Da es eine solche einheitliche Definition noch nicht gibt, schlägt der Verband vor, den Zeitpunkt der Bildung einer Einzelwertberichtigung zur Bestimmung eines Ausfalles heranzuziehen. Drittens soll Einheitlichkeit hergestellt werden, indem alle Banken die Ausfallraten73 der letzten drei Jahre als Grundlage zur Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeiten verwenden sollen. Dieser Punkt muss aber kritisch betrachtet werden, da viele Banken noch keine Zeitreihen hätten und erst mit der Sammlung beginnen. Jan Pieter Krahnen bemängelte sogar, dass viele Daten über Kreditnehmer nicht mal auf Rechnern erfasst seien, sondern in einer Reihe von Ordnern ruhen.74 Neben diesen Anforderungen sollen interne Ratingsysteme auch qualitativen Kriterien entsprechen. So soll Konsistenz bedeuten, dass bei allen Ratingsystemen gewährleistet werden soll, die verschiedenen Ratingklassen auch in entsprechend differenzierten Ausfallwahrscheinlichkeiten auszudrücken. Weiterhin soll Integration bedeuten, das interne System in den gesamten Kreditprozeß (Risikomanagement, Portfoliosteuerung etc.) einzubinden. Beim internen Ratingprozeß soll daneben beachtet werden, nach festgelegten internen Richtlinien vorzugehen und dabei transparent und nachvollziehbar vorzugehen. Der Verband macht aufmerksam, wie es schon im Verlauf dieser Arbeit erwähnt wurde, dass qualitative und quantitative Faktoren Berücksichtigung finden müssen. Vertriebsmitarbeiter sollten nur Beratungskompetenz und keine Entscheidungskompetenz besitzen, während eine regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung der Bonitätseinschätzung angedacht ist. Dabei sollte eine interne Überwachung einer unabhängigen Stelle ebenfalls Berücksichtigung finden.
Edgar Meister, Bundesbank-Direktoriumsmitglied, begrüßte nach anfänglichen Differenzen diesen Vorschlag und verweist auf die Bemühungen der Verbände, ihren Mitgliedern bei der Implementierung interner Verfahren zu unterstützen.75
Aber auch die Sparkassenorganisation, Vertreter des öffentlichen Bankensektors, sieht mit dem Konsultationspapier, Schwierigkeiten auf die Sparkassen-Finanzgruppe zukommen. Generell sprechen aber gerade für die Sparkassenorganisation für die Realisierung eines Adressenrisikomodells folgende Erfolgsfaktoren: Einheitlichkeit mit gemeinsam nutzbaren Datenbanken und standardisierter Prozesse zur leichteren Anerkennung durch das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen, Internationalit ä t zur Möglichkeit des Vergleiches mit etablierten externen Ratingverfahren und Entwicklungs- und Umsetzungsgeschwindigkeit besonders bisher angewandter Verfahren zur Ausschöpfung von Wettbewerbsvorteilen. Aber auch im Bezug auf die Problematik der vielen nichtgerateten mittelständischen Unternehmen sieht die Sparkassenorganisation hier Vorteile, denn durch die Kundenbindung vor Ort, die genaue Kenntnis der Vermögenslage, der regionalen Strukturen wird die Bonitätseinstufung vereinfacht. Bei externem Rating solcher Unternehmen wird dagegen befürchtet, die Kredite könnten leicht zur "Handelsware" verkommen. Hier sehen Vertreter der Sparkassenorganisation eine Gefahr für die Kundennähe der Sparkassen-Finanzgruppe, die ebenfalls als wesentlicher Vorteil gegenüber den Mitbewerbern erachtet wird.76
Oliver Everling machte in diesem Zusammenhang deutlich, dass gerade bei der Bonitätsbeurteilung von öffentlichen Schuldnern77 ganz andere Kriterien zu berücksichtigen sind als dieses z.B. bei einem mittelständischen Unternehmen der Fall ist.78
Mit einer Erarbeitung von 14 Prinzipien für externe und interne Ratingsysteme zur Bewertung von Kreditrisiken haben Jan Pieter Krahnen und Martin Weber einen Vorschlag vorgelegt, wie transparente und vergleichbare Ratingsysteme mit einheitlichen Standards und Methoden aussehen sollten, mit denen eine effiziente Bankenaufsicht etabliert und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden können. Diese Punkte beziehen sich auf Anforderungen hinsichtlich der Reichweite, Vollst ä ndigkeit und Komplexit ä t des Ratings. Zur Anerkennung interner Ratingsysteme müssen sie nach Meinung der Autoren v.a. glaubw ü rdig sein, was nur durch die Überwachung der Umsetzung der geforderten Standards durch externe Institutionen, wie der Bankenaufsicht, erreicht werden könne. Eine nachträgliche Kontrolle der Prognosegenauigkeit eines Rating soll die Angemessenheit des Systems überwachen. Zu diesem Zweck plädieren beide Autoren für eine gemeinsame Datenbank, in der historische Kredit-Daten anonym gespeichert werden, um eine Beurteilung von Schuldner-Firmen durch mehrere Banken zu ermöglichen. Aber auch innerhalb einer Bank muss dafür gesorgt werden, dass ein Kreditsachbearbeiter unvoreingenommen entscheidet und das für Mitarbeiter kein Interessenkonflikt zwischen richtigem, validen Rating und maximalen Geschäftsabschlüssen bzw. Vorgaben besteht. Eine neutrale Instanz müsse dann auch die Einhaltung der Rating- Standards überwachen.79
Vorher machten schon Weber, Krahnen und Voßmann auf drei allgemeine Anforderungen an Ratingsysteme aufmerksam. So bedeutet erstens eine Informationseffizienz eines Ratings, dass die Bonitätseinschätzung eines Kreditnehmers zu jedem Zeitpunkt alle verfügbaren Informationen über dessen zukünftige Schuldendienstfähigkeit korrekt widerspiegelt. Hier stellt sich die Frage nach der Vorhersagekraft von Ratings der Vergangenheit für zukünftige Ratings. Zweitens kommt es auf die Ä nderungsh ä ufigkeit eines Ratings an. Eine Anpassung sollte immer dann erfolgen, wenn sich die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers geändert hat. Schließlich messen die Autoren der Analyse der Teilratings eine weitere, dritte Anforderung bei. Hier spielen quantitative und qualitative Kriterien z.B. in Form des Ermessensspielraumes des Kreditsachbearbeiters eine Rolle.80
Im Januar 2000 gab der Ausschuss ein neues Grundlagenpapier heraus, welches die Anwendung und eine aufsichtsrechtliche Anerkennung bankinterner Rating-Systeme im Rahmen des künftigen Kapitalkonzepts analysiert.81 Inzwischen gab aber auch das Bundesfinanzministerium am 27. September 2000 im Finanzauschuss Voraussetzungen zur Nutzung bankinterner Ratings bekannt. So müssten die Banken in der Lage sein, neben der Ausfallwahrscheinlichkeit der Schuldner weitere Bestimmungsfaktoren für das Kreditrisiko wie die Verlustquote im Fall einer Insolvenz ("Loss-Given-Default") anhand interner Verfahren zu bestimmen, was u.a. auch Thema des besagten Grundlagenpapiers ist.82
4.3 Das Grundlagenpapier der "Models Task Force"
Das vorgelegte Papier der "Models Task Force" stellt neben einer Reihe von anderen Arbeitsgruppen der Basler Bankenaufsicht veröffentlichten Papiere ein weiteres Dokument dar, mit dem u.a. die Fülle von Statements und Gegenvorschläge aus den betreffenden Kreisen zum Konsultationspapier von Juni 1999 verarbeitet wurden und das eine Änderung bzw. Weiterentwicklung der neuen Grundsätze mit sich führen wird. So veröffentlichte der Basler Ausschuss erst kürzlich die endgültige Version eines anderen Papiers von Juli 1999, in dem er 17 Prinzipien zum Management von Kreditrisiken aufführt. Unter dem 10. Prinzip ermutigt der Ausschuss Banken nochmals zur Entwicklung interner Risiko-Ratingsysteme zum Management von Kreditrisiken. Dieses sollte konsistent mit der Natur, Größe und Komplexität der Aktivitäten der Bank sein.83
Die Task Force zur Erarbeitung einheitlicher Standards für interne Ratings, veröffentlichte das Papier "Range of Practice in Banks´ Internal Ratings Systems" im Januar 2000, dem als Teilkonzept des "Capital Framework" eine Schlüsselfunktion zukommt, da damit eine Alternative zum Standardansatz in Form einer ratingbasierten Unterlegungsmethode für Kreditrisiken (sog. "Internal Ratings based Appoach" [IRB]) analysiert und Anreize für eine kontinuierliche Verbesserung bankinterner Ratingmethoden geschaffen werden. Der Analyse ging 1999 eine Umfrage der Task Force für Modelle bei ca. 30 Instituten in den G-10- Ländern vor, deren Ergebnisse zur Entwicklung eines aufsichtsrechtlichen Konzepts dienen. So ergab die Auswertung der Umfrage, dass es neben Ähnlichkeiten auch große Unterschiede in der Praxis des Ratings bei den großen, international tätigen Instituten gibt. Das heißt, es existiert kein "Idealtyp" eines Ratingsystems. Doch weisen die gefundenen Ähnlichkeiten der Systeme auf Lösungswege, welche die "basic architecture of an internal ratings.based approach to capital"84 bilden können.
Alle befragten Banken berücksichtigen ähnliche Risikofaktoren zur Erstellung des Ratings, die aber unterschiedlich gewichtet werden. Genauso verhält es sich mit dem Einbezug quantitativer und qualitativer Informationen, deren Verhältnis zueinander von Institut zu Institut schwankt. Alle Ergebnisse werden aber ähnlich genutzt, wie bei der Preisfestsetzung (Pricing) oder der Limitfestsetzung bzw. -überwachung.
Das Verhältnis zwischen einem nicht vorhandenen Standard und der wenigen zur Verfügung stehenden Alternativen kann nach Dean Jovic und Marcel Beutler als Kontinuum interpretiert werden, das durch folgende zwei Extrempunkte gekennzeichnet ist: Einerseits Systeme, die vermehrt auf menschliche Erfahrung und Urteilsvermögen setzen und andererseits Systeme, die sich stärker auf statistische Verfahren stützen. Dazwischen besteht für die meisten Banken die Schwierigkeit darin, die wahrscheinliche Verlusthöhe ("Loss-Given-Default" [LGD] bzw. "Recovery Rate") festzustellen, während die Festlegung der Ausfallwahrscheinlichkeit ("Probability of Default" [PD]) weniger Probleme bereitet. Die Autoren kommen zum Schluss, dass die methodischen Unterschiede eine differenziertere Vorgehensweise bei der aufsichtsrechtlichen Anerkennung bzw. Überwachung der internen Ratingsysteme erfordern. Eine Grundvoraussetzung für den ratingbasierten Unterlegungsansatzes ist neben der Vorgabe einer Reihe von Richtlinien und Mindestanforderungen durch die Aufsichtsbehörden auch ein einheitlicher aufsichtsrechtlicher Prozeß zur Anerkennung und Validierung interner Ratingsysteme. Wesentliche Kennzeichen, die dabei erfüllt sein müssen, sind Konsistenz und Vergleichbarkeit der bankeigenen Ratingsysteme.
Mögliche Erweiterungsmöglichkeiten für einen zukünftigen IRB-Ansatzes wären demnach neben anderen der Einbezug weiterer Risikofaktoren, feinere Abstufungen bei den vorgegebenen Risikokategorien und/oder die Behandlung von komplexen Produkten.85 Das bedeutet schließlich, dass noch keine festgelegten Kriterien für die bankaufsichtliche Kriterien zur Anerkennung interner Ratingsysteme zur Verfügung stehen. Der Prozeß zur Etablierung solcher Kriterien ist voll im Gange und der Basler Ausschuss ist auch in Zukunft für weitere Beiträge zur Diskussion offen.
Zur geplanten Veröffentlichung des zweiten Konsultationspapiers zur Revision des Basler Eigenkapitalakkords von 1988 Anfang 2001 räumt Edgar Meister der Qualität der vorgeschlagenen Regelungen äußerste Priorität ein. Deshalb darf dieser Termin nicht den Ausschlag geben. Als wesentliche Ansätze zur Anerkennung bankinterner Ratings haben sich dabei bisher zwei herauskristallisiert: erstens als Einstiegslösung einen technisch einfachen Ansatz und zweitens für Banken mit hoch entwickelten Kreditrisikomesssystemen ein komplexeres System. Dabei warnte Meister vor einer attraktiveren Ausgestaltung des externen Ratings aus Sicht der Banken, denn das wäre der falsche Anreiz, da es so zu keiner entscheidenden Verbesserung der Risikomanagementsysteme kommt. Ebenso darf es durch keine der künftig zugelassenen Methoden zu Wettbewerbsverzerrungen kommen.86 Die eingangs erwähnten massiven Änderungen für Kreditinstitute, beinhalten nach Björn Christian Stein, Direktor des Verbandes Öffentlicher Banken (ÖVB), gerade diese Wettbewerbsverzerrungen. Denn kontrovers ist weiterhin, welche der verschiedenen Risikokategorien wie in die Berechnung eingehen sollen. Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch, operationale oder auch Rechtsrisiken seien schwer zu quantifizieren. Öffentliche Banken droht ein Wettbewerbsnachteil gegenüber privaten Banken, da diese sich leichter mit neuem Eigenkapital versorgen können. Die künftige höhere Unterlegung der Geschäfte mit Eigenkapital führt so unweigerlich zu Verzerrungen.87
5. Fazit
Zusammenfassend haben sich schon grundsätzliche Kriterien zur Anerkennung bankinterner Ratingsystem herauskristallisiert, die sich an die Kriterien für externe Ratingsysteme anlehnen, da diese nicht besser gestellt sein dürfen. Viele Autoren kommen zu den gleichen Schlüssen, dass diese internen Ratingsysteme v.a. objektiv, unabhängig, transparent, glaubwürdig, international zugänglich und anerkannt sein müssen.
Die Etablierung von Standards sichert eine hohe Anerkennung eines Unternehmensrating auf dem Markt. Gerade für mittelständische Unternehmen muss Qualität gewährleistet sein bei ihrer Beurteilung, damit jeder Unternehmer versteht, warum er wie beurteilt wird. Da ist Transparenz beim Entstehen eines Ratingergebnisses oberstes Gebot. Zur Herstellung von Vertrauen bzw. Glaub-würdigkeit und Vermeidung eines inflationären Ratings, bei dem Neueinsteiger zu hoch bewerten, um auf den Markt zu gelangen, und Hausieren mit Ratings, bei dem Emittenten mit niedriger Bonität von Agentur zu Agentur gehen, um ein besseres Rating zu erlangen, sind Standards für externe und interne Ratings nötig. Da aber die einzelnen Modalitäten noch nicht feststehen, kann nur davon ausgegangen werden, das viele deutsche Kreditinstiute den auf bankinterne Ratings basierenden alternativen Ansatz so bald wie möglich nutzen werden. Durch die genaue Analyse der eigenen Hausbank wird den Kreditsuchenden der Druck genommen, sich einem Rating externer Institute zu unterziehen zur Erreichung einer möglichst vorteilhaften Einordnung in das bankaufsichtlich vorgegebene Schema der Bonitätsklassifikation.
6. Literatur
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Basler Ausschuss f ü r Bankenaufsicht (1988): International Convergence of Capital Measurement and Capital Standards (Nr. 4a), verfügbar: <www.bis.org/publ/index.htm> [04.10.2000]
Basler Ausschuss f ü r Bankenaufsicht (2000a): Principles for the Management of Credit Risk (Nr. 75), verfügbar: <www.bis.org/publ/index.htm> [05.11.2000]
Basler Ausschuss f ü r Bankenaufsicht (2000b): Range of Practice in Banks´ Internal Ratings Systems (Nr. 66), verfügbar: <www.bis.org/publ/index.htm> [04.10.2000]
Basler Ausschuss f ü r Bankenaufsicht (1999): A new Capital Adequacy Framework (Nr. 50), verfügbar: <www.bis.org/publ/index.htm> [04.10.2000]88
Berblinger, J ü rgen (1996): Marktakzeptanz des Rating durch Qualität, in: Büschgen, Hans, Everling, Oliver (Hrsg.): Handbuch Rating. Wiesbaden: Gabler, S. 21 - 110
B ü schgen, Hans, Everling, Oliver (Hrsg.) (1996): Handbuch Rating. Wiesbaden: Gabler Bundesverband deutscher Banken (2000): Stellungnahme zu Anhang 2 C. des Konsultationspapiers "Neuregelung der angemessenen Eigenkapitalaustattung" des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht, verfügbar: <http://www.bdb.de/html/08_specials/sub_01_bank/spe_01.asp> [31.10.2000]
Deutsche Bundesbank (1992): Internationale Organisationen und Gremien im Bereich von Währung und Wirtschaft. 4. Auflage. F.a.M.: Sonderdrucke der Deutschen Bundesbank Nr. 3 Deutsche Bundesbank (1998): Monatsbericht Mai 1998, verfügbar: <http://www.bundesbank.de/de/monatsbericht/bericht05/98/neugrdsi.htm> [14.11.00]
Deutscher Bundestag (2000): Blickpunkt Bundestag 09/2000. Über Verhandlungen im Basler Ausschuss informiert. Bankinterne Ratings sollen bei der Kreditvergabe möglich sein, verfügbar: <http://www.bundestag.de/aktuell/bp/00/bp0009/0009044a.htm> [14.11.00]
Disselbeck, Kai (1999): Research Interne Ratings - die Erfahrungen amerikanischer Großbanken, in: Kreditwesen (3), S. 152 - 154
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Everling, Oliver (2000): Ratings gewinnen in allen Finanzierungsfragen an Bedeutung, verfügbar: <http://www.everling.de> [28.10.00]
Everling, Oliver (1999): Credit Rating in Europa, in: WiSt (5), S. 249 - 252
Helbling, Carl (1999): Rating der Bonität als Teil des Risk Managements. Bedeutung für Gläubiger und Schuldner, in: Der Schweizer Treuhänder (9), S. 781 - 789
Jakobs, Georg (1999): Bankenverband: Werden uns Verbündete in Europa suchen. Deutsche Banken kündigen Widerstand gegen Baseler Pläne an, in: Handelsblatt Nr. 185 vom 24.9.99, S. 29
Jahn, Eckart (1994): Rating im Kreditgeschäft deutscher Banken, in: Der langfristige Kredit
(24), S. 823 - 827
Jovic, Dean, Beutler, Marcel (2000): Interne Rating-Systeme unter der Lupe Eigenmittelvorschriften, in: Schweizer Bank (5), S. 54 - 56
Klein, Wolfgang, Goebel, Ralf (1999): Beiträge. Reform und Einheitlichkeit von internem Rating und Adressenrisikomanagement und -controlling, in: Sparkasse (10), S. 443 - 444
K ö gel, Klaus (1999): Ratingsysteme im Firmengeschäft - nur zur Abwehr von Risiken bei der Kreditvergabe?, in: Kreditwesen (21), S. 24 - 29
Krahnen, Jan Pieter, Weber, Martin (2000): Generally Accepted Rating Principles: A Primer. F.a.M.: CFS Center for Financial Studies and CEPR (CFS Working Paper No.2000/02), verfügbar: <http://www.ifk-cfs.de/pages/veroef/cfswor/abstr/00_02/index_d.htm> [29.10.2000]
Leffers, Burkhard (1996): Das Rating im Konsortialgeschäft der Banken, in: Büschgen, Hans, Everling, Oliver (Hrsg.): Handbuch Rating. Wiesbaden: Gabler, S. 345 - 372
Monro-Davies, Robin (1996): Die Bonitätsbewertung von Banken, in: Büschgen, Hans, Everling, Oliver (Hrsg.): Handbuch Rating. Wiesbaden: Gabler, S. 175 - 220
M ü ller, Horst (1996): Funktionen des Rating für Banken, in: Büschgen, Hans, Everling, Oliver (Hrsg.): Handbuch Rating. Wiesbaden: Gabler, S. 327 - 344
Otto, Philipp (2000): Bundesbank-Direktoriumsmitglied: "Qualität der Regelungen hat Priorität". Meister warnt vor Termindruck bei neuem Baseler Akkord, in: Handelsblatt Nr. 183 vom 21.9.2000, S. 46
O.V. (2000a): Öffentliche Banken befürchten Wettbewerbsverzerrungen durch neuen Baseler Akkord. Kreditinstitute besorgt wegen höherer Eigenkapital- anforderungen, in: Handelsblatt Nr. 196 vom 11.10.2000, S. 29
O.V. (2000b): Keine Konkurrenz zwischen Ratingagenturen und bankinternen Verfahren, in: Handelsblatt Nr. 105 vom 31.5.2000, S. 44
O.V. (1999a): Dokumente. Standardansatz für eine gleichzeitige und gleichwertige bankaufsichtliche Anerkennung interner und externer Ratingsysteme, in: Kreditwesen (23), S. 33
O.V. (1999b): "Banken-Vorschlag zeigt in die richtige Richtung". Bundesbank für breite Nutzung interner Ratings, in: Handelsblatt Nr. 235 vom 3.12.99, S. 43
O.V. (1999c): Bankenverband Hessen: Für Prof. Krahnen stellt die Dominanz der Angelsachsen bei den Eigenkapitalverhandlungen keine Überraschung dar, in: Handelsblatt Nr. 234 vom 2.12.99, S. 31
O.V. (1999d): EU-Behörde legt Bericht zur Verbesserung der Anforderungen an Kreditinstitute vor, in: Handelsblatt Nr. 226 vom 22.11.99, S. 22
O.V. (1999e): Noch kein einheitliches Modell in der deutschen Kreditwirtschaft - Öffentliche Banken fordern Ergänzungen, in: Handelsblatt Nr. 223 vom 17.11.99, S. 23
O.V. (1999f): Nach Spitzentreffen zum Baseler Akkord Einigkeit demonstriert, in: Handelsblatt Nr. 201 vom 18.10.99, S. 49
O.V. (1999g): Devisen - Zinsen. Noch viele Unklarheiten bei internen Ratingsystemen, in: Handelsblatt Nr. 169 vom 2.9.99, S. 27
Scholz, Manfred (2000): Rating und Mittelstand - eine Bestandsaufnahme für Deutschland, in: Kreditwesen (10), S. 519 - 522
Serfling, Klaus, Pries, Andreas (1990): Möglichkeiten und Grenzen des Rating, in: Die Bank (7), S. 381 - 383
Serfling, Klaus, Badack, Elke, Jeiter, Vera (1996): Möglichkeiten und Grenzen des Credit Rating, in: Büschgen, Hans, Everling, Oliver (Hrsg.): Handbuch Rating. Wiesbaden: Gabler, S. 629 - 656
S ö nnichsen, Christoph (1996): Ratingsysteme am Beispiel der Versicherungswirtschaft, in: Büschgen, Hans, Everling, Oliver (Hrsg.): Handbuch Rating. Wiesbaden: Gabler, S. 423 - 454 Treacy, William F.,Carey, Mark S. (1998): Credit Risk Rating at Large U.S: Banks, in:
Federal Reserve Bulletin, November, S. 897 - 921
Weber, Martin, Krahnen, Jan Pieter, Vo ß mannn, Frank (1999): Risikomessung im Kreditgeschäft: Eine empirische Analyse bankinterner Ratingverfahren, in: Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung. Sonderheft 41, S. 117 - 142
7. Anhang
Abbildung 1
Vorschlag des Bundesverbandes deutscher Banken zur gleichzeitigen und -wertigen bankaufsichtlichen Anerkennung interner und externer Ratingsysteme
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Bundesverband deutscher Banken, 2000
(s. auch <http://www.bdb.de/bdbsearch/01_presse/sub_01_pinfo/01-00/presse_p_0102- 1.html>)
Abbildung 2
Rating für langfristige Verbindlichkeiten
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Bank Leu (aus F + W 9.6.99); zitiert nach Helbling 1999, S. 786f. (modifiziert)
Abbildung 3
Prozeß des Risikorating
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Treacy/Carey, 1998
Abbildung 4
Eigenmittelunterlegung von Adressenausfallrisiken und Marktpreisrisiken nach Grundsatz I
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten1
andere Zwecke (beispielsweise zur Deckung von Großkreditüberschreitungen) benötigte haftende Eigenkapital und die anrechenbaren, genutzten Drittrangmittel. Drittrangmittel dürfen damit nur insoweit berücksichtigt werden, als sie zur Abdeckung von Marktrisiken verwendet werden. Die Multiplikation der Marktrisikoanrechnungsbeträge mit dem Faktor 12,5 ist notwendig, um die
Vergleichbarkeit mit den Risikoaktiva herzustellen.
(Quelle: Deutsche Bundesbank, 1998, S. 69)
Abbildung 5
Der neue Anwendungsbereich der Eigenkapitalvereinbarung
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1) Holding-Gesellschaften, welche Bankengruppen halten auf konsolidierter Basis
2) bis 4) Alle international aktive Bankinstitute auf konsolidierter Basis
(Quelle: Basler Ausschuss für Bankenaufsicht Juni 1999, S. 23)
Abbildung 6
Das Basler Konsultationspapier "New Capital Adequacy Framework"89
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(Quelle: Jovic/Beutler 2000, S. 56)
Abbildung 7
Basler Vorschläge für externes Rating (Zuordnung der Gewichtungssätze am Beispiel der Standard & Poor´s Bonitätseinstufung)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten 1 2
(Quelle: Basler Ausschuss für Bankenaufsicht 1999, S. 29)
Abbildung 8
"Risikoraster Firmenkunde" einer Sparkasse (Quelle: Kreissparkasse Aurich)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 9
Engagementbeurteilung innerhalb einer Sparkasse
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Forts. Abbildung 9
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Kreissparkasse Aurich
[...]
1 Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2000b, S. 3
2 vgl. Sönnichsen, 1996, S. 430f.
3 Everling/Hall, 2000, S. k04
4 vgl. Everling, 2000
5 vgl. Everling, 1999 oder Serfling/Badack/Jeiter, 1996
6 vgl. Jahn, 1994, S. 15
7 vgl. Müller, 1996, S. 332
8 Zins- und Tilgungszahlungen
9 Everling, 1999, S. 249
10 Scholz, 2000, S. 22
11 vgl. Serfling/Badack/Jeiter, 1996, S. 639 und Abbildung 2, Anhang, S. 17
12 Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2000b, S. 9
13 vgl. Serfling/Badack/Jeiter, 1996, S. 634 oder Müller, 1996, S. 332ff.
14 vgl. Everling, 1999, S. 250
15 vgl. Weber/Krahnen/Voßmann, 1999, S. 121; Jahn, 1994, S. 16 oder Serfling/Badack/Jeiter, 1996, S. 638; s. auch Abbildung 3, Anhang, S. 27
16 als "anerkannte" Agentur bezeichnet man solche Institutionen, die von der U.S. Securities and Exchange Commission als "nationally recognized statistical rating organization", NRSRO, bezeichnet werden (vgl. Müller, 1996, S. 329 oder Leffers, 1996, S. 354)
17 vgl. Treacy/Carey, 1998 oder Müller, 1996, S. 330f.
18 vgl. Müller, 1996, S. 332
19 vgl. o.V., 2000b, S.44 und Abbildung 3, Anhang, S. 27
20 s. auch Jahn, 1994, S. 15 oder Monro-Davies, 1996, S. 188 über die Rolle von Banken in einer Volkswirtschaft
21 vgl. Weber/Krahnen/Voßmann, 1999, S. 119f.
22 vgl. Treacy/Carey, 1998
23 vgl. Deutsche Bundesbank, 1998, S. 67; siehe auch Abbildung 4, Anhang, S. 28
24 vgl. Klein/Goebel, 1999, S. 443
25 vgl. Kögel, 1999, S. 24 oder Scholz 2000, S. 21
26 vgl. Arnold, 2000
27 vgl. Otto, 2000, S. 46
28 Belgien, Kanada, Frankreich, Deutschland, Italien, Japan, Luxemburg, Niederlande, Schweden, Schweiz, USA und Vereinigtes Königreich
29 später auch Cooke-Ausschuss genannt
30 Teil des am 12. Mai 1930 als Folge der Haager Konferenz vom Januar 1930 über die Regelung der dt. Reparationen aus dem I. WK (Young-Plan) gegründeten BIZ (bzw. BIS = Bank for International Settlements) in Basel (Schweiz) (vgl. Deutsche Bundesbank, 1992, S. 163)
31 vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, 1988
32 vgl. Deutsche Bundesbank, 1992, S. 168f.
33 vgl. Arnold, 2000
34 vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, 1999
35 sog. "Supervisory Review Process"
36 vgl. Abbildung 5, Anhang, S. 29
37 vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, 1999, S. 2; vgl. ebenfalls Abbildung 6, Anhang, S. 30
38 vgl. Klein/Goebel, 1999, S. 443
39 vgl. Everling, 1999, S. 251f. zu einer Reihe von Entwicklungstendenzen in den Finanzmärkten, die ein Wachstum des Ratingmarktes nach sich ziehen
40 Der Ausschuss schlägt folgende Auswahlkriterien für externe Ratingagenturen vor: Objektivität, Unabhängigkeit, Transparenz, Glaubwürdigkeit, Internationale Zugänglichkeit, Ressourcen und Anerkennung (vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, 1999, S. 33f.)
41 vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, 1999, S. 26
42 vgl. Abbildung 7, Anhang, S. 31
43 Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, 1999, S. 37ff.
44 vgl. Klein/Goebel, 1999, S. 444
45 vgl. Deutsche Bundesbank, 1998, S. 74
46 vgl. o.V., 1999g, S. 27
47 vgl. o.V., 1999b, S. 43
48 vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, 1999, S. 39
49 vgl. Bundesverband deutscher Banken, 2000, S. 5 und Fußnote 32
50 vgl. Kögel, 1999, S. 24 und 29
51 vgl. Treacy/Carey, 1998; s. auch Abbildung 3, Anhang, S. 27
52 vgl. Disselbeck, 1999, S. 46
53 vgl. o.V., 1999g, S.27
54 Gemeinsame Veranstaltung der Deutschen Bundesbank und Handelsblatt
55 s. Fußnote 42
56 Definition von Mittelstandsunternehmen anhand ihres Umsatzes bzw. Gesamtleistung: Bandbreite 2,5 Mill. bis 750 Mill.
57 vgl. Scholz, 2000, S. 21ff.
58 vgl. o.V., 1999f, S. 49
59 vgl. Jakobs, 1999, S. 29
60 vgl. o.V., 1999c, S. 31
61 zitiert nach o.V., 1999f, S. 49
62 vgl. o.V., 1999g, S. 27 (vgl. Kögel, 1999, S. 29)
63 vgl. Bundesverband deutscher Banken, 2000
64 vgl. o.V., 1999a, S. 33
65 vgl. Abbildung 1, Anhang, S. 25
66 vgl. Berblinger, 1996, S. 33 (hier: Moody´s Ratingsymbole), s. auch Abbildung 2, Anhang, S. 26
67 vgl. Disselbeck, 1999, S. 47
68 vgl. Helbling, 1999, S. 781ff.
69 Bei 100 DM Kredit sind dies 8 DM Eigenkapital, das vorgehalten werden muss; vgl. Abbildung 4, Anhang, S. 28
70 vgl. Abbildung 1, Anhang, S. 25
71 vgl. Arnold, 2000
72 vgl. Otto, 2000, S. 46
73 Anzahl der im Laufe eines Jahres ausgefallenen Kunden im Verhältnis zur Gesamtzahl der Kunden je Ratingklasse vor einem Jahr
74 vgl. o.V., 1999c, S. 31
75 vgl. o.V., 1999b, S. 43 und o.V., 1999e, S. 23
76 vgl. Klein/Goebel, 1999, S. 443f. und o.V., 1999e, S. 23; s. auch Abbildungen 8 - 9, Anhang, S. 32 - 34 als Beispiel für die Risikobeurteilung innerhalb der Sparkassenorganisation
77 KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder DtA (Deutsche Ausgleichsbank)
78 vgl. Everling/Hall, 1999, S. k04
79 vgl. Krahnen/Weber, 2000, S. 9ff.; zur Rolle einzelner Kreditsachbearbeiter s. auch Weber/Krahnen/Voßmann, 1999, S. 141
80 Weber/Krahnen/Voßmann, 1999, S.125f.
81 vgl. Basler Auschuss für Bankenaufsicht, 2000b
82 vgl. Deutscher Bundestag, 2000
83 vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, 2000a, S. 14f.
84 Basler Auschuss für Bankenaufsicht, 2000b, S. 12
85 vgl. Jovic/Beutler, 2000, S. 56
86 vgl. Otto, 2000, S. 46
87 vgl. o.V., 2000a, S. 29
88 deutsche Version erhältlich unter <http://www.bakred.de>
89 deutsch: "Neuregelung der angemessenen Eigenkapitalausstattung"; vgl. <http://www.bis.org/public/index.htm>
1 ) Gesamtkapitalquote =
Anrechenbare Eigenmittel in diesem Zusammenhang sind das verfügbare, d.h. nicht für
1 Risikogewichtung aufgrund der Risikogewichtung des Staates, in dem die Bank ihren Sitz hat
2 Risikogewichtung aufgrund der Beurteilung der einzelnen Bank
- Arbeit zitieren
- Andree Blumhoff (Autor:in), 2001, Kriterien für die bankaufsichtliche Anerkennung interner Ratingsysteme, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/99461
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