Die steigende Anzahl an Unternehmenszusammenschlüssen in den letzten Jahrzehnten weist auf deren wachsende Bedeutung bezüglich wirtschaftlichen Verhaltens hin. Dennoch können Auswirkungen einer Fusion den Wettbewerb beeinflussen und müssen folglich reguliert werden. Die vorliegende Arbeit beantwortet die Frage, wie sich Fusionen auf den Wettbewerb und damit potentielle Konkurrenten, Kunden, Konsumenten und vorgelagerte Unternehmen auswirken. Es wird untersucht, wie Fusionskontrollgesetze und -methoden durch ökonomische Theorien bezüglich Wettbewerbsauswirkungen beeinflusst werden. Letztlich werden aktuelle Fallbeispiele auf die tatsächliche Anwendung theoretischer Modelle überprüft und Herausforderungen für Wettbewerbsbehörden definiert. Zur Ergebnisfindung werden Wettbewerbsgesetze und Kontrollmethoden der Behörden mit traditioneller ökonomischer Literatur verglichen.
Eine Synthese dieses Vergleichs findet durch die Analyse von drei aktuellen Fallbeispielen statt. Das Ergebnis zeigt, dass die bedeutendsten Fusionseffekte durch Marktmacht und Effizienzen entstehen, die sich wiederum auf Preise und Innovationstätigkeiten eines Marktes auswirken. Methoden und Entscheidungen können sich abhängig von spezifischen Marktstrukturmerkmalen unterscheiden. Wettbewerbsbehörden entscheiden im Allgemeinen anhand von Kombinationen aus traditionellen ökonomischen Theorien und flexiblen Analysemethoden, ob eine Fusion dem Wettbewerb schadet und demnach unterbunden werden muss. Aktuelle Fallbeispiele heben die Bedeutung des Einflusses von spezifischen markt- und unternehmensspezifischen Eigenschaften bei der Entscheidungsfindung hervor. Die Komplexität der Ermittlung von Schadenstheorien für einzelne Märkte wird ebenfalls hervorgehoben. Besonders das Entstehen neuer Märkte stellt eine Hürde für zukünftige Fusionskontrollen dar. Zusammenfassend basieren heutige Fusionskontrollen hauptsächlich auf ökonomischen Ansätzen. Exakte Evaluationen einer Fusion hängen dabei von spezifischen Markteigenschaften ab.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abstract
Kurzdarstellung der Arbeit
1. Einleitung
1.1 Problemstellung und Relevanz
1.2 Zielsetzung
1.3 Aufbau und Methodik
2. Fusionen
2.1 Definition und Typen von Fusionen
2.2 Fusionsmotive aus Unternehmenssicht
3. Wettbewerbsökonomische Betrachtung
3.1 Der Begriff des Wettbewerbs und seine Funktionen
3.2 Wettbewerbspoltische Leitbilder
3.2.1 Wettbewerbsformen der Neoklassik
3.2.2 Dynamische Wettbewerbsbetrachtung
3.3 Theoretische Konzepte zu Fusionsauswirkungen
3.3.1 Marktkonzentration
3.3.2 Marktmachteffekte
3.3.3 Effizienzeffekte
3.3.4 Innovationskraft des Marktes
3.3.5 Kollusionsgefahr
3.4 Empirische Untersuchungen von Fusionsauswirkungen
3.4.1 Auswirkungen auf Profitabilität der Konkurrenzunternehmen
3.4.2 Preisauswirkungen auf Konsumenten
4. Wettbewerbsrechtliche Betrachtung
4.1 Notwendigkeit und Aufgaben von Wettbewerbsbehörden
4.2 Wettbewerbsbehörden und Gesetze
4.2.1 Das Bundeskartellamt und die Europäische Kommission
4.2.2 Weltweite Behörden und Organisationen
4.3 Methoden der Europäischen Fusionskontrolle
4.3.1 Allgemeiner Verfahrensablauf
4.3.2 Markteingrenzung
4.3.3 Kriterien der Entscheidungsfindung
4.3.4 Sonderregelungen
4.4 Effektivität von Fusionskontrollen
5. Analyse von Fallbeispielen
5.1 Facebook und WhatsApp
5.2 Edeka und Kaiser’s T engelmann
5.3 Bayer und Monsanto
6. Fazit und Ausblick
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1. Struktur-Verhalten-Ergebnis Paradigma
Abbildung 2. Betroffene Stakeholder
Abbildung 3. Williamsons Trade-Off Modell
Abbildung 4. Profitabilität von Konkurrenten im Vergleich zu Kontrollgruppen
Abbildung 5. Anteile an Datensammlung im Internet
Abbildung 6. Führende Unternehmen der Agrarchemie 2017
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1. Wettbewerbsbehörden und Gesetze
Tabelle 2. Übersicht der Beispielfälle
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abstract
The rising number of mergers between companies over the past decades indicates their growing importance on economic behaviour. Nevertheless, their consequences can influence competition and need to be regulated. This work answers to the question on how mergers can impact competition, thus actual and potential competitors, customers, consumers and upstream- or downstream firms. It is investigated how merger control laws and procedures are influenced by economic theories on merger effects. In the end, latest cases are checked for real application of theoretical statements and for authorities’ challenges. To find results, competition laws and control methods of authorities are compared to traditional economic literature and empirical studies on merger effects. A synthetisation of this comparison is made by analysing three up-to-date merger case examples. The results show that the most important impacts result from market power and efficiencies which can influence mainly prices and innovation activities of a market. Depending on specific structural characteristics of each market, methods and outcomes can be different case-by-case. Competition authorities are emphasizing the use of a combination of traditional economic models and flexible analysis methods to decide whether a merger can potentially harm competition and needs to be prohibited. Current cases show the importance of specific market structures and companies’ characteristics on the way decisions are made. Efficiencies and market power effects are weighed up against each other to evaluate mergers. Especially the emergence of new markets represents a challenge for future merger control. The complexity of defining each market’s specific theory of harm is also emphasized. To sum up, merger control nowadays is based mainly on economic approaches and exact merger evaluation methods always depend on specific market conditions.
Kurzdarstellung der Arbeit
Die steigende Anzahl an Unternehmenszusammenschlüssen in den letzten Jahrzehnten weist auf deren wachsende Bedeutung bezüglich wirtschaftlichem Verhalten hin. Dennoch können Auswirkungen einer Fusion den Wettbewerb beeinflussen und müssen folglich reguliert werden. Die vorliegende Arbeit beantwortet die Frage, wie sich Fusionen auf den Wettbewerb und damit potentielle Konkurrenten, Kunden, Konsumenten und vorgelagerte Unternehmen auswirken. Es wird untersucht, wie Fusionskontrollgesetze und -methoden durch ökonomische Theorien bezüglich Wettbewerbsauswirkungen beeinflusst werden. Letztlich werden aktuelle Fallbeispiele auf die tatsächliche Anwendung theoretischer Modelle überprüft und Herausforderungen für Wettbewerbsbehörden definiert. Zur Ergebnisfindung werden Wettbewerbsgesetze und Kontrollmethoden der Behörden mit traditioneller ökonomischer Literatur verglichen. Eine Synthese dieses Vergleichs findet durch die Analyse von drei aktuellen Fallbeispielen statt. Das Ergebnis zeigt, dass die bedeutendsten Fusionseffekte durch Marktmacht und Effizienzen entstehen, die sich wiederum auf Preise und Innovationstätigkeiten eines Marktes auswirken. Methoden und Entscheidungen können sich abhängig von spezifischen Marktstrukturmerkmalen unterscheiden. Wettbewerbsbehörden entscheiden im Allgemeinen anhand von Kombinationen aus traditionellen ökonomischen Theorien und flexiblen Analysemethoden, ob eine Fusion dem Wettbewerb schadet und demnach unterbunden werden muss. Aktuelle Fallbeispiele heben die Bedeutung des Einflusses von spezifischen markt- und unternehmensspezifischen Eigenschaften bei der Entscheidungsfindung hervor. Die Komplexität der Ermittlung von Schadenstheorien für einzelne Märkte wird ebenfalls hervorgehoben. Besonders das Entstehen neuer Märkte stellt eine Hürde für zukünftige Fusionskontrollen dar. Zusammenfassend basieren heutige Fusionskontrollen hauptsächlich auf ökonomischen Ansätzen. Exakte Evaluationen einer Fusion hängen dabei von spezifischen Markteigenschaften ab.
1. Einleitung
1.1 Problemstellung und Relevanz
Weltweite Fusionsaktivitäten haben sich in den letzten Jahrzehnten stark vermehrt und sich zu einem wichtigen Bestandteil der Wirtschaft entwickelt. Während 1985 weltweit nur 2.675 Unternehmenszusammenschlüsse durchgeführt wurden, konnte im Jahr 2016 eine Rekordzahl von 49.078 verzeichnet werden.1
Gleichzeitig stellt die Fusionskontrolle und damit der Schutz von Wettbewerbstätigkeiten noch immer eine wichtige Funktion der Wirtschaft dar. Aufgrund der wachsenden Anzahl an Zusammenschlüssen und den damit verbundenen Auswirkungen auf verschiedene Interessengruppen wird es für eine Volkswirtschaft immer wichtiger, sich mit Auswirkungen von Fusionen zu befassen. Diese beziehen sich nicht nur auf die beteiligten Unternehmen, sondern auf den gesamten Wettbewerb. Obwohl Fusionsvorhaben aus Unternehmenssicht oft mit möglichen positiven Effekten auf die Gesellschaft begründet werden, kann der Vollzug eines Zusammenschlusses nicht ohne Weiteres stattfinden. Die Entscheidung über die Zulassung einer Fusion liegt bei den nationalen und internationalen Wettbewerbsbehörden.2
Blickt man auf Presseberichte der Jahre 2016 und 2017 zurück, wird deutlich, dass besonders große Fusionen, wie die geplante Fusion der Bayer AG und der Monsanto Company mit möglichen Gefahren für Kunden und Konsumenten verbunden werden.3 Folglich kommt die Frage auf, welche Aspekte einer Fusion zum Einschreiten von Wettbewerbsbehörden führen. Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich verschiedene literarische Quellen zu Unternehmenszusammenschlüssen heranziehen. Es handelt sich einerseits um traditionelle ökonomische Texte, die Auswirkungen von Fusionen auf den Wettbewerb beinhalten. Darüber hinaus wurden im Laufe der Zeit empirische Studien zur Überprüfung dieser Theorien durchgeführt. Neben ökonomischen Leitbildern existieren Gesetzestexte und Leitlinien, die von den Wettbewerbsbehörden zur Kontrolle genutzt werden. Eine zusammenfassende Darstellung ökonomischer und rechtlicher Aspekte in Bezug auf aktuelle Fallbeispiele und ihre Auswirkungen wird jedoch selten gefunden.4
1.2 Zielsetzung
Die vorliegende Arbeit beantwortet die folgenden Fragestellungen:
(1) Wie werden Funktionen des Wettbewerbs durch Fusionen positiv und negativ beeinflusst?
(2) Wie stehen die Fusionskontrollen der Wettbewerbsbehörden mit ökonomischen Leitbildern in Verbindung?
(3) Wie sind ökonomische und rechtliche Modelle auf reale Fallbeispiele übertragbar und vor welchen neuen Herausforderungen stehen Kontrollbehörden?
Das Ziel der Arbeit ist es, ökonomische Leitbilder zu Fusionsauswirkungen und Entscheidungen der Wettbewerbsbehörden gegenüberzustellen. Hintergründe des rechtlichen Regelwerks werden somit aus ökonomischer Sicht beleuchtet. Die Bedeutung von Fusionskontrollen für einen funktionierenden Wettbewerb wird ebenfalls ermittelt. Insgesamt sollen aus einer Kombination aus theoretischen, empirischen und praktischen Modellen die ökonomischen Grundlagen von Fusionskontrollverfahren erläutert und analysiert werden.
1.3 Aufbau und Methodik
Diese Arbeit gliedert sich in vier Abschnitte, wobei im ersten Teil zunächst Grundsätze zu Fusionen und Unternehmensanreize für deren Fusionsvorhaben erläutert werden. Diese Gründe gelten später als mögliche positive Auswirkungen einer Fusion. Im nächsten, wettbewerbsökonomischen Teil, werden einerseits klassische Theorien, sowohl zu wünschenswerten Wettbewerbssituationen, als auch zu möglichen Auswirkungen von Zusammenschlüssen auf verschiedene betroffene Marktteilnehmer und somit Stakeholder betrachtet. Theoretische Modelle zu Auswirkungen werden mit empirischen Ergebnissen verglichen, um zu ermitteln, inwieweit Theorien der Praxis entsprechen. Der dritte Teil der Arbeit beschäftigt sich mit der wettbewerbsrechtlichen Sichtweise gegenüber Fusionen. Hier werden zunächst die wichtigsten Institutionen und deren Gesetze und Methoden zur Evaluation von Fusionsvorhaben vorgestellt. Auf Basis ökonomischer und juristischer Konzepte werden die Institutionen der Fusionskontrolle und ihre Entscheidungen beleuchtet, wobei ein Bezug zum wettbewerbsökonomischen Teil hergestellt wird. Diese Verbindung stellt den Kernaspekt der Arbeit dar. Im letzten Teil wird spezifisch auf reale Fusionskontrollverfahren eingegangen und ermittelt, welche Herausforderungen hier für Wettbewerbsbehörden bestehen. Anhand von Fallbeispielen abgeschlossener und laufender Verfahren werden ökonomische und rechtliche Erkenntnisse synthetisiert, indem aufgezeigt wird, anhand welcher tatsächlichen Vorgehensweisen und Kriterien die Entscheidungen von Wettbewerbsbehörden getroffen werden.
2. Fusionen
2.1 Definition und Typen von Fusionen
Grundsätzlich beschreibt eine Fusion einen Zusammenschluss von zwei oder mehr Unternehmen, die vorher rechtlich gesehen unabhängig voneinander waren und nach dem Zusammenschluss nur noch eine rechtliche Einheit bilden. Man unterscheidet zwischen Fusionen durch Aufnahme und Fusionen durch Neugründung. Bei einer Aufnahme übernimmt ein Unternehmen A das Vermögen eines anderen Unternehmens B, wodurch letzteres seine Selbstständigkeit verliert. Folglich besteht nach der Fusion nur Unternehmen A, in das B integriert wurde. Bei einer Neugründung schließen sich zwei Unternehmen zusammen und verlieren gleichermaßen ihre Selbstständigkeit, womit ein komplett neues Unternehmen C entsteht.5
Im Englischen wird der Begriff Mergers and Acquisitions, abgekürzt M&A, genutzt, der Fusionen und Akquisitionen zusammenfasst. Akquisitionen bzw. Unternehmenskäufe ähneln Fusionen durch Aufnahme, sind jedoch nicht gleichzusetzen. Bei einer Akquisition kauft Unternehmen A die Mehrheit der Kapitalanteile oder des Vermögens von Unternehmen B auf, ohne, dass B zwangsweise rechtlich unselbstständig wird. Wie bei einer Aufnahme kann A dennoch die Kontrolle über B haben.6
Da in der europäischen Fusionskontrollverordnung (FKVO) von Zusammenschlüssen im Allgemeinen gesprochen wird und Fusionskontrollen für diese Arbeit relevant sind, wird im Folgenden der Begriff Fusion als Überbegriff aller Zusammenschlussarten verwendet.7 Betrachtet man eine Fusion aus marktwirtschaftlicher Perspektive, stellt sie eine „dauerhafte Veränderung der Kontrolle an den beteiligten Unternehmen und damit an der Marktstruktur“8 dar.
Generell können Fusionen in die drei Arten, horizontal, vertikal und lateral unterteilt werden. Bei einer horizontalen Fusion schließen sich zwei Unternehmen gleicher Produktionsebene zusammen. Dies sind Unternehmen, die die gleiche Art von Produkten oder Dienstleistungen anbieten und im gleichen Markt miteinander konkurrieren, wie beispielsweise zwei Automobilhersteller.9
Bei einer vertikalen Fusion schließen sich Unternehmen zusammen, die auf verschiedenen Ebenen im gleichen Produktionsprozess tätig sind, wobei die Verbindung zwischen den eben genannten Automobilherstellern und deren Lieferanten gemeint ist. Es handelt sich demnach um vor- und nachgelagerte Märkte, wobei die Unternehmen als Käufer und Verkäufer im Verhältnis stehen. Der vorgelagerte Markt stellt dabei die Lieferanten dar, bei welchen die Produktion von Erzeugnissen stattfindet. Letztere werden dem nachgelagerten Markt, der sich aus Abnehmern dieser Erzeugnisse zusammensetzt, zur Verfügung gestellt. Dort werden die Erzeugnisse entweder weiteverarbeitet oder an den Endkunden verkauft. Kauft der Lieferant den Abnehmer, handelt es sich um eine Vorwärtsintegration, umgekehrt um eine Rückwärtsintegration.10 Bei einer lateralen Fusion schließen sich Unternehmen verschiedener Märkte, die nicht in einem Käufer-Verkäufer Verhältnis stehen, zusammen. Die angebotenen Güter und Dienstleistungen stehen demnach nicht im Wettbewerb zueinander. Laterale Fusionen werden in Markterweiterung, Produkterweiterung und Diversifikation unterteilt. Bei einer Markterweiterung schließen sich Firmen mit gleichen Produkten aus unterschiedlichen geographischen Märkten zusammen. Produkterweiterung beschreibt einen Zusammenschluss von Anbietern komplementärer Produkte, die ohne das jeweils andere nicht funktionieren können oder die parallel konsumiert werden, wie beispielsweise Softgetränke und Bier. Bei einer Diversifikation haben die beteiligten Unternehmen und ihre Produkte keinerlei Beziehung zueinander.11
2.2 Fusionsmotive aus Unternehmenssicht
Durch die wachsende Globalisierung des Handels sehen sich viele Branchen von steigenden Importen internationaler Produkte bedroht. Unternehmen sehen eine Fusion als Lösung, um sich gegen die ausländische Konkurrenz durchsetzen zu können und sich auf dem inländischen Markt zu behaupten. Dieser Überlegung liegt zugrunde, dass Fusionen positive Auswirkungen auf die wettbewerbliche Position von Unternehmen haben können.12
Eines der größten Ziele von Unternehmen ist es, mit Hilfe einer Fusion effizienter zu werden und Gewinne zu erhöhen. Neben einer Kostensenkung dient auch eine durch den Zusammenschluss begünstigte Preiserhöhung als Möglichkeit zur Gewinnsteigerung.
Synergieeffekte stellen die gängigste Begründung zur Ermöglichung von Effizienzen und einer damit verbundenen Kostensenkung dar.13
Diese zeichnen sich dadurch aus, dass bei einer Fusion verschiedene Unternehmen oder Unternehmensbereiche zusammenwirken, wobei bestimmte positive Effekte, wie Economies of Scope und Economies of Scale entstehen, die die einzelnen Unternehmen vor der Fusion in diesem Ausmaß nicht erreichen konnten. Der englische Begriff Economies of Scope steht hierbei für Verbundvorteile und für die daraus resultierenden Synergieeffekte. Verbundvorteile werden oft mit der Formel 2+2=5 verdeutlicht, bei der die Einzelinputs der jeweiligen Unternehmen in Summe einen höheren Mehrwehrt darstellen.14
Verbundvorteile entstehen durch den Austausch von Kompetenzen, Techniken und Kenntnissen, wobei Unternehmen gegenseitig voneinander lernen und profitieren können. Besitzen zwei Unternehmen beispielsweise verschiedene Patente, die sich gegenseitig wirkungsvoll ergänzen würden, kann es für sie sinnvoll sein, sich zusammenzuschließen und die Patente gemeinsam effizienter zu nutzen. Auch bei Rationalisierungsmaßnahmen handelt es sich um eine Möglichkeit, Synergieeffekte zu erzeugen. Eine effizientere Nutzung der Produktionsmittel, die beispielsweise durch Veränderung oder Zusammenlegung zweier Produktionsstätten und der damit verbundenen Eliminierung von Doppelfunktionen entsteht, steht hierbei im Vordergrund. Eine Fusion ermöglicht es Unternehmen darüber hinaus durch Standortstillegung die Vermögenswerte zu verringern und damit ineffiziente Überkapazitäten zu vermeiden.15
Neben Verbundvorteilen erhoffen sich Unternehmen durch eine Fusion Größenvorteile oder Skaleneffekte, auch Economies of Scale genannt. Dieser Effekt beschreibt ein Herabsinken der Durchschnittskosten, das bei einer Erhöhung der Produktionsmenge entsteht. Durch die gesteigerte Unternehmensgröße bei einer Fusion können Größenvorteile leichter erzielt werden.16
Fusionsvorhaben entstehen aber nicht zwangsläufig auf freiwilliger Basis, sondern werden oft durch spezifische Veränderungen bzw. Schocks im Markt initiiert. Diese können beispielsweise auf einem Anstieg der Anzahl ausländischer Konkurrenten basieren. Unabhängig von diesem Beispiel kann es sich bei angebotsbezogenen Veränderungen um einen Rückgang der Nachfrage und damit verbundene Überkapazitäten im Markt handeln. Bei einem Zusammenschluss, der zu einer Eliminierung von Doppelfunktionen führt, können Überkapazitäten vermieden werden.17
Die oben genannten Motive beziehen sich auf generelle Fusionsmotive und können demnach universal und vor allem auf horizontale Fusionen angewandt werden. Eine spezifische Betrachtung vertikaler Fusionen zeigt einen weiteren Fusionsanreiz. Schließen sich zwei Unternehmen vertikal zusammen, kann dies zu einer Einsparung von Transaktionskosten führen. Dies sind Kosten, die durch Vertragsverhandlungen oder die Überwachung des Vertragspartners entstehen und bei einer Fusion entfallen. Im Zuge einer Rückwärtsintegration kann ein Abnehmer außerdem Unsicherheiten bezüglich der Belieferung oder Qualität mindern, da er nun den Lieferanten kontrolliert. Bei einer Vorwärtsintegration können Unsicherheiten auf Seiten des Lieferanten, beispielsweise bezüglich des Absatzpreises, vermieden werden. Auch stärkerer Kundenkontakt kann durch eine Vorwärtsintegration ermöglicht werden.18
Laterale Fusionen werden vor allem durch die Möglichkeit zur Diversifikation der Produktpalette und zur Minimierung der Risiken eines Unternehmens begründet. Kauft ein Unternehmen ein anderes, das in einem fremden Markt mit fremden Produkten tätig ist, kann es sein Produktportfolio und seine Reichweite damit erweitern. Diversifizierten Unternehmen schadet der Rückgang des Verkaufs eines bestimmten Produktes weniger als nicht diversifizierten Unternehmen, da letztere auf den Verkauf eines einzigen Produktes angewiesen sind. Risiken, die vorher nur auf einer Branche, einem Markt oder einem Produkt lasteten, können nach der Fusion auf neue Bereiche verteilt werden.19
3. Wettbewerbsökonomische Betrachtung
3.1 Der Begriff des Wettbewerbs und seine Funktionen
Der Begriff Wettbewerb lässt sich aus ökonomischer Sicht als Konkurrenz verschiedener Anbieter von Produkten und Dienstleistungen in einem Markt beschreiben. Jeder Anbieter hat das Ziel, den für sich bestmöglichen Umsatz und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen und versucht hierbei, attraktiver als andere Anbieter zu sein. Der Preis eines Produkts oder einer Dienstleistung gilt, neben der Innovationskraft, als einer der wichtigsten Parameter zur Analyse eines Wettbewerbs.20
Die Hauptfunktion des Wettbewerbs, die durch verschiedene Autoren Beachtung findet, ist die effiziente Allokation von Ressourcen, nach welcher kein Marktteilnehmer über günstigere Bedingungen als ein anderer verfügen soll. Die Einkommensverteilung der Marktteilnehmer soll gerecht nach Marktleistung stattfinden und demnach keine Monopolrenten für einzelne Unternehmen ermöglichen. Ein Unternehmen gewinnt an Monopolrenten, wenn es weniger aufgrund seiner Leistungsdifferenzierung, als aufgrund seiner marktbeherrschenden Stellung höhere Gewinne als andere Unternehmen erzielt. Die Angebotsstruktur soll sich darüber hinaus nach den Präferenzen der Kunden richten. Technischer Fortschritt, Anpassungsflexibilität und damit Innovation gelten ebenfalls als Aspekte, die durch Wettbewerb gefördert werden sollen. Sind all diese Funktionen erfüllt, ist das Ziel des Wettbewerbs, die Maximierung der Wohlfahrt und damit den Nutzen für alle Marktteilnehmer zu ermöglichen, erreicht.21
Unter der Gesamtwohlfahrt wird die Summe aus Konsumenten- und Produzentenrente verstanden. Die Konsumentenrente berechnet sich aus der Differenz zwischen Zahlungsbereitschaft eines Kunden und dem Marktpreis, während die Produzentenrente die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Kosten der Herstellung für ein Unternehmen beschreibt.22
3.2 Wettbewerbspoltische Leitbilder
Unter einem wettbewerbspolitischen Leitbild werden bestimmte, im Laufe der Zeit aufgestellte Konzepte verstanden, welche ein Referenzmodell für eine ideale Wettbewerbssituation und deren Merkmale beschreiben. Sie gelten als Grundlage für das heutige Handeln wettbewerbskontrollierender und -regulierender Institutionen und spielen demnach auch in der Fusionskontrolle eine bedeutende Rolle. Das heutige Wettbewerbsrecht basiert vor allem auf der Entwicklung verschiedener ökonomischer Leitbilder, welche im Folgenden aufgezeigt werden.23
Wettbewerbspolitik stellt dabei „die Gesamtheit der Maßnahmen, die auf die Förderung bestimmter Formen des Wettbewerbs und auf die Verhinderung anderer gerichtet sind"24 dar. Als wichtiges Ziel einer Volkswirtschaft gilt es demnach, die genannten Funktionen des Wettbewerbs zu ermöglichen und Schädigungen am Wettbewerb zu verhindern.
3.2.1 Wettbewerbsformen der Neoklassik
Eine der frühen Theorien, die sich mit Wettbewerbsformen befasst, stellt die neoklassische Wettbewerbstheorie dar. Sie umfasst die klassischen Wettbewerbsformen des vollkommenen bzw. perfekten Wettbewerbs und des Monopols und definiert darüber hinaus das Oligopol, welches als Zwischenform der klassischen Formen gilt.25 Der vollkommene Wettbewerb wird lange Zeit als die optimale Wettbewerbsform angesehen, bei der viele kleine Anbieter auf viele kleine Abnehmer treffen. Gleichzeitig herrscht perfekter Informationsaustausch zwischen allen Parteien im Markt, wodurch staatliche Kontrollen überflüssig werden. Ein homogenes und damit gleiches Produkt wird von allen Unternehmen angeboten, wobei diese unabhängig voneinander handeln, um für sich den größtmöglichen Profit zu erwirtschaften. Kunden haben somit die Möglichkeit, sich frei zwischen den Anbietern zu entscheiden. Der vollkommene Wettbewerb beschreibt eine Situation, in der sowohl Wohlfahrtsgewinne der Produzenten, als auch jene der Konsumenten einen maximalen Wert erreichen, wodurch eine Wohlfahrtsmaximierung der Gesamtwirtschaft erzielt wird. Eine mögliche Effizienzsteigerung durch Größenvorteile im Falle einer Fusion findet in diesen Modellen somit keine Beachtung. Es herrscht Preisnehmerverhalten, was bedeutet, dass Unternehmen die produzierte Menge festlegen und der Preis dadurch automatisch gebildet wird. Der Marktpreis eines Produkts ist demnach so hoch wie die aggregierten Grenzkosten aller Anbieter im Markt.26
Das Monopol setzt sich dem vollkommenen Wettbewerb entgegen und widerspricht dem Preisnehmerverhalten, da Preise vom Unternehmen selbst oberhalb der Grenzkosten angesetzt werden. Größenvorteile werden von Monopolisten genutzt, um Kosten zu senken. Monopole entstehen oft in Industrien, wo ein Markteintritt hohe irreversible Kosten und damit versunkene Kosten mit sich bringt. Dazu können „Versorgungs-, Kommunikations- und Verkehrsindustrien“27 gehören, in denen Investitionen, wie der Bau eines Schienennetzes getätigt werden, die nicht mehr durch Verkauf des Projektfortschritts und somit des gebauten Netzes zurückgewonnen werden können. Durch diese oft hohen Kosten haben potentielle Konkurrenten mit hohen Eintrittsbarrieren, und demnach mit Faktoren, die zu einem erschwerten Eintritt in den Markt führen, zu kämpfen. Neben hohen notwendigen Investitionen im Markt können weitere Aspekte, wie notwendiger Patentbesitz oder Knowhow aktueller Wettbewerber als Eintrittsbarrieren gesehen werden. In manchen Märkten wird darüber hinaus ein Mindestgrad an Verbund- und Größenvorteilen benötigt, um als wettbewerbsfähiger Konkurrent in den Markt eintreten zu können. Neben solchen sog. strukturellen Markteintrittsbarrieren können auch staatliche Regulierungen zu erschwertem Eintritt führen. Das Monopol galt lange Zeit als Beispiel für schlechte Marktergebnisse, da die überhöhten Preise zu sog. „deadweight losses"28 und folglich zu Gesamtwohlfahrtsverlusten führen. Dieser Effekt wird in Kapitel
3.3.3 und Abbildung 3 genauer dargestellt.
Ähnlich dem Monopol besteht die Wettbewerbsform des29 Oligopols. Hierbei handelt es sich um einen Markt mit wenigen Anbietern, die jeweils über einen hohen Marktanteil und dadurch bewirkte Verhaltensspielräume verfügen. Hier werden Preise ebenfalls von den Unternehmen festgelegt.30
3.2.2 Dynamische Wettbewerbsbetrachtung
Im Laufe der Zeit wurden die neoklassischen Modelle jedoch mehr und mehr als nicht realitätskonform kritisiert und durch dynamischere Modelle ersetzt, da der perfekte Wettbewerb nicht existiere und demnach nicht mehr als Ideal für die Bewertung eines Marktes genutzt werden könne.31
Vertreter der Harvard, sowie der Chicago Schule, überarbeiteten deshalb die neoklassischen Theorien bis hin zu gegensätzlichen Modellen, die sich vor allem mit der Bedeutung von Marktmacht auseinandersetzen.32 Generell spricht man von Marktmacht, wenn ein Unternehmen durch „Verhaltensspielräume gegenüber Wettbewerbern, Abnehmern oder Lieferanten das Marktergebnis negativ beeinflussen"33 kann. In Kapitel 3.3.2 wird näher auf Marktmachteffekte eingegangen.
Die Theorien der Harvard Schule und damit Vertreter, wie Edward Chamberlin, Edward Mason, Joe Bain und John Maurice Clark beschreiben das Ziel, Marktmacht zu verhindern und somit ein Einschreiten der Wettbewerbsbehörden im Falle einer Wettbewerbsgefährdung zu ermöglichen. Um zu ermitteln, inwieweit ein Markt durch wettbewerbsschädliches Verhalten beeinflusst werden kann, wurden verschiedene Konzepte entwickelt. Die Theorie des funktionsfähigen Wettbewerbs, im Englischen „workable competition"34, beschreibt zunächst eine der bedeutendsten Konzepte der Harvard Schule. Es wird davon ausgegangen, dass der Wettbewerb in einem Markt nicht perfekt, sondern funktionsfähig sein muss. Bestimmte Zustände können aufgrund bestimmter Voraussetzungen in einem Markt wünschenswert sein, obwohl sie von den Kriterien der vollkommenen Konkurrenz abweichen und in der neoklassischen Theorie als imperfekt bezeichnet werden würden.35
Diese Beobachtung lässt sich darüber hinaus auf die Theorie der bestreitbaren Märkte zurückführen. Sie beschreibt, dass Wettbewerbsverhalten funktionieren kann, auch wenn es sich um ein Monopol oder ein Oligopol handelt. Eine mögliche Wettbewerbsbeschränkung, die durch eine Erhöhung der Konzentration entsteht, ist dann unbedenklich, wenn der Markt durch geringe Eintrittsbarrieren charakterisiert ist. Hierfür lässt sich das folgende Beispiel heranziehen. Ein Unternehmen hat als Folge einer Fusion einen hohen Marktanteil und gilt deshalb zunächst als wettbewerbsgefährdend. Bewegt sich dieses Unternehmen jedoch in einem Markt mit geringen Eintrittsbarrieren, muss stets ein Eintritt besserer Konkurrenten befürchtet werden. Der Wettbewerb kann somit funktionieren, da potentielle Konkurrenten Preisdruck ausüben können und das Unternehmen die Preise nicht beliebig anheben kann. Geringe Eintrittsbarrieren bestehen, wenn potentielle und aktuelle Wettbewerber den gleichen Zugang zu nötigen Technologien oder Beschaffungswegen in der Industrie haben und keine versunkenen Kosten einen Eintritt in den Markt erschweren.36
Zur Analyse der Funktionsfähigkeit eines Marktes wurden neben Eintrittsbarrieren zu erfüllende Kriterien definiert, um einen sozial und wirtschaftlich zufriedenstellenden Markt für alle Marktteilnehmer zu schaffen. Kriterien, die Funktionsfähigkeit ermöglichen, lassen sich nach Harvard in drei Kategorien unterteilen: Struktur, Verhalten und Ergebnis, wobei eine Betrachtung der Zusammenhänge aller drei Faktoren wichtig ist.37 So entwickelte sich nach einer Studie von Joe Bain, die erstmals die Angebotskonzentration mit der Profitabilität in Verbindung brachte, das sog. „structure- conduct-performance [SCP] paradigm"38, welches im Deutschen mit Struktur-VerhaltenErgebnis Paradigma bezeichnet wird und in Abbildung 1 zur Veranschaulichung in vereinfachter Form dargestellt ist. Dieses zeigt, dass verschiedene Strukturmerkmale eines Marktes immer eine Auswirkung auf das Marktverhalten und somit auf die Marktergebnisse haben, welche letztendlich die Funktionsfähigkeit des Marktes definieren.39
Bei der Charakterisierung der Marktstruktur spielen hier die Anzahl der Käufer und Verkäufer und damit die Konzentration, Eintrittskonditionen und die Produktdifferenzierung eine Rolle. Die Struktur eines Marktes ist dabei abhängig von Angebots- und Nachfragebedingungen. Zu den Angebotsbedingungen kann der Technologiegrad des Marktes, die Lokalisation sowie die Kostenstruktur gehören. Nachfragebedingungen, wie Präferenzen der Kunden, Preiselastizität und damit Substitutionsmöglichkeiten für Kunden beeinflussen die Marktstruktur ebenfalls. Unter Substitutionsmöglichkeiten wird die Möglichkeit für einen Kunden verstanden, bei einer Erhöhung der Preise auf ein alternatives gleichwertiges Produkt umsteigen zu können. Bestehen hohe Wechselkosten, die beim Übergang zu einem alternativen Produkt entstehen, wird von geringen Substitutionsmöglichkeiten und einem unelastischen Markt ausgegangen. Letztlich kann die Marktstruktur Tätigkeiten, wie Preiserhöhungen, Kollusion, Änderung an Investitionen der Forschung und Entwicklung (F&E), sowie Fusionen initiieren. Die Kombination aus Struktur und Verhalten führt schließlich zu einem Ergebnis, das in Profitabilität, Wachstum, Innovationskraft oder Produktqualität gemessen werden kann. Struktur, Verhalten und Ergebnis beeinflussen sich allerdings nicht ausschließlich in der dargestellten Reihenfolge, sondern üben gegenseitigen Einfluss aufeinander aus.40 Die Vertreter der Harvard Schule gehen grundsätzlich davon aus, dass gewisse Strukturmerkmale Marktmacht fördern können und somit die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs negativ beeinflussen. Vor allem hoch konzentrierte Märkte mit gleichzeitig hohen Eintrittsschranken gelten als gefährlich und werden mit antikompetitivem Verhalten in Verbindung gebracht. Diese und weitere Sachverhalte werden in Kapitel 3.3.2 genauer erläutert.41
Für die spätere Betrachtung der wettbewerbsrechtlichen Seite spielt die Harvard Schule eine wichtige Rolle, da die definierten Kriterien vor allem für Kontrollbehörden eine Orientierung zur Evaluation einer Marktsituation geben sollen. Das Ziel, das durch Harvards Vertreter beschrieben wird, besteht darin, Märkte nicht nur rein theoretisch zu betrachten, sondern durch empirische Studien zu ermitteln, inwieweit die Struktur eines spezifischen Marktes Verhalten und Ergebnis beeinflusst. In Märkten, in denen Marktmacht nicht entstehen kann, sollten sich Behörden demnach zurückhalten.42
Abbildung 1. Struktur-Verhalten-Ergebnis Paradigma
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung, in Anlehnung an Lipczynski, J. et al., 2009, S. 6-10
Gegensätzlich zur Harvard entwickelten sich später Theorien der Chicago Schule, wobei Harold Demsetz, George Stigler und Richard Posner zu den wichtigsten Vertretern gehören.43
Es wird davon ausgegangen, dass Unternehmen, die sich gegenüber der Konkurrenz durchsetzen, effizienter sind und somit mit hohen Profiten dafür belohnt werden. Die höheren Profite großer Firmen gelten deshalb nicht als Folge von Monopoltätigkeiten, sondern als reine Auswirkung eines effizienteren Handelns. Größenvorteile führen demnach nicht zwangsweise zu Marktmacht. Stattdessen führen konzentrierte Märkte aufgrund einer überwiegenden Existenz großer Unternehmen zu Effizienzgewinnen, was sich positiv auf den Markt auswirkt. Ein Ausnutzen von Marktmacht wird nicht als Gefahr angesehen, da sich der Markt langfristig gesehen aufgrund einer Abstinenz von Eintrittsbarrieren von alleine wieder zu einer Wettbewerbssituation hinbewegt. Die Vertreter der Chicago Schule sprechen sich generell für eine Abstinenz von Kontrollbehörden bei Fusionen aus.44
Die Theorien der Chicago Schule wurden darüber hinaus durch Vertreter der österreichischen Schule unterstützt, die ebenfalls festhalten, dass höhere Gewinne nicht immer mit einem Missbrauch von Marktmacht zu verbinden ist. Der Erfolg einer Firma gilt vielmehr als Motivation für neue Konkurrenten und als Innovationsanreiz im gesamten Markt.45
Für die spätere Betrachtung des Wettbewerbsrechts spielt die Chicago Schule eine bedeutende Rolle, da hier erste Grundlagen zur Entstehung der Effizienzeinrede erkennbar sind. Die Grundlagen aus den Theorien können als Anstoß der im heutigen Wettbewerbsrecht verankerten Forderung von Beweisen und deren stärkerer Gewichtung für antikompetitives Handeln gesehen werden. Im Laufe der Geschichte haben vorerst die Theorien der Harvard Schule zu einer strengen Wettbewerbspolitik und demnach vielen Fusionsverboten geführt, während die Chicago Schule die Politik lockerte und es Unternehmen erleichtert wurde, sich zusammenzuschließen.46
3.3 Theoretische Konzepte zu Fusionsauswirkungen
Eine Fusion lässt sich im SCP-Modell aus Abbildung 1 der Kategorie „Verhalten" zuordnen, welches als Folge bestimmter Strukturmerkmale entsteht. Zusammenschlüsse können weitere Verhaltensweisen initiieren und zu Marktergebnissen führen, die sich auf die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs auswirken. Beeinflusst werden hierbei Konsumenten, potentielle und tatsächliche Konkurrenten, Lieferanten und somit der Markt, in dem sich ein Unternehmen bewegt. Je nachdem, ob eine Fusion vertikal, horizontal oder lateral ist, lassen sich verschiedene Auswirkungen feststellen. Abbildung 2 gibt einen Überblick über Stakeholder, die durch eine Fusion beeinflusst werden.47
Abbildung 2. Betroffene Stakeholder
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Eigene Darstellung
3.3.1 Marktkonzentration
Vor allem bei einem horizontalen Zusammenschluss von zwei großen Konkurrenten kann sich die Konzentration eines Marktes, die die Marktanteilsverteilung zwischen den Unternehmen beschreibt, stark erhöhen und eine marktbeherrschende Stellung der beteiligten Unternehmen begünstigen. Durch Verlust eines direkten Wettbewerbers bei einer Fusion sinkt die Unternehmensanzahl im Markt und der Marktanteil des neu gebildeten Unternehmens steigt. Marktanteile können anhand verschiedener Maße gemessen werden, wobei Umsatzanteile am häufigsten zur Berechnung dienen. Der umsatzbezogene Marktanteil, im Englischen „concentration ratio"48 (CR), ermittelt nicht nur den des größten Anbieters, sondern auch den Marktanteil der größten vier, acht oder mehr Anbieter, womit eine Aussage über die Stärke der Konzentration getätigt werden kann. Haben wenige Anbieter große Anteile des Gesamtmarkts, spricht man von hoch konzentrierten Märkten.49 Als Beispiel hierfür lässt sich der deutsche Elektrizitätsmarkt nennen, bei dem es aufgrund hoher Eintrittsbarrieren durch versunkene Kosten zu hohen Marktanteilen der wenigen Wettbewerber kommt.50
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
3.3.2 Marktmachteffekte
Mit der sog. antikompetitiven Marktmachthypothese51 besteht eine der gängigsten Theorien zur Auswirkung einer Fusion auf den Wettbewerb, bei der die Funktion der Wohlfahrtsmaximierung negativ beeinflusst wird. Der Begriff antikompetitiv bezieht sich dabei auf wettbewerbsschädliches Verhalten hinsichtlich negativer Auswirkungen auf Konsumenten, beispielsweise durch Preiserhöhung.52
Vor allem bei Fusionen in konzentrierten Märkten, die zu hohen Marktanteilen führen und bei denen ein direkter Konkurrent im Markt verloren geht, kann der Wettbewerbsdruck, der von diesem Konkurrenten ausgeübt wurde, eliminiert werden. Mit einer Erhöhung der Unternehmensgröße kann darüber hinaus der Wettbewerbsdruck von den übrigen im Markt beteiligten Unternehmen, minimiert werden. Unter Wettbewerbsdruck versteht man hierbei den Druck, den Unternehmen gegenseitig durch beispielsweise Preisunterbietung aufeinander ausüben, um Marktpreise niedrig zu halten und zu verhindern, dass ein Teilnehmer im Markt den Preis zu seinem Nutzen steigert.53
Die durch eine Erhöhung der Konzentration in Folge einer Fusion entstandenen Verhaltensspielräume gegenüber Wettbewerbern ermöglichen es einem Unternehmen, unabhängig vom Markt zu handeln und diesen somit antikompetitiv zu beeinflussen, indem es Preise, Mengen und Qualität beeinflusst.54
Als größte negative Beeinflussung auf den Markt gilt die Erhöhung der Preise für Kunden und Konsumenten, welche auch mit einer Monopolpreisbildung gleichgesetzt werden kann. Durch einen Mangel an Konkurrenzdruck hat das Unternehmen die Möglichkeit, den Marktpreis mithilfe einer Verringerung der Produktionsmenge zu erhöhen. Dieser Effekt wird später durch Williamsons Trade-Off und in Abbildung 3 näher erläutert. Die Marktmachthypothese besagt demnach, dass eine Fusion ein optimaler Weg ist, produzierte Mengen zu mindern und Preise über den Gleichgewichtspreis anzuheben, was den Marktmachteffekt beschreibt. Man spricht hier von Kontraktion, bei der durch Rationalisierung und Ausschluss von Doppelfunktionen oft Vermögenswerte und Produktionsmengen verringert werden. Kunden sind bei geringerer angebotener Menge darauf angewiesen, die Produkte zu einem höheren Preis zu kaufen, da ihnen nach einer Fusion in einem konzentrierten Markt wenig Alternativen bleiben. Preise können außerdem durch Ineffizienz der Produktion steigen, da bei dem neu entstandenen Unternehmen weniger Anreize für Kostenkontrollen bestehen.55
Neben hohen Marktanteilen und hoher Konzentration gibt es Strukturmerkmale, die bereits durch das SCP-Modell Beachtung fanden und die mit einem Entstehen von Marktmacht verbunden werden. Ein Mangel an Kapazität der Konkurrenz führt beispielsweise eher zu antikompetitiven Effekten und einem Anstieg der Preise. Wenn Wettbewerber die überschüssige Nachfrage nach einer Mengenreduktion der fusionierten Unternehmen nicht durch eine Erhöhung der eigenen Produktion bedienen können, sind Kunden verstärkt darauf angewiesen, ihre Produkte vom marktbeherrschenden Unternehmen zu beziehen. Diese Situation beschreibt einen Mangel an angebotsseitiger Substitution.56
Ein Mangel an nachfrageseitiger Substitution kann den Marktmachteffekt ebenfalls begünstigen. Wie bereits durch das SCP-Modell beschrieben, besteht dieser, sofern in einem Markt keine oder wenige Produkte existieren, zu denen Konsumenten nach einer Preiserhöhung ohne einen erheblichen Aufwand und damit verbundenen Kosten wechseln können. Besonders, wenn sich die beiden Unternehmen bereits vor der Fusion in Bezug auf die Präferenzen ihrer Kunden ähneln, gelten sie als enge Substitute und bewirken mit einer Fusion eine Reduktion der Substitutionsmöglichkeiten. Als weiteres Strukturmerkmal lassen sich hohe Eintrittsbarrieren nennen, da mit diesen die Anzahl und somit der Preisdruck von potentiellen Wettbewerbern sinkt.57
Ebenso sind Märkte von Marktmacht gefährdet, wenn sie reif und stagnierend sind und Konkurrenten somit keinen Anreiz mehr haben, in den Markt einzutreten.58 Auch wenn die beteiligten Unternehmen hohe Gewinnmargen vor der Fusion ansetzen konnten, ist dies ein Indiz dafür, dass bereits zu diesem Zeitpunkt Marktmacht vorhanden war und diese durch einen Zusammenschluss verstärkt werden kann. Letztlich birgt auch ein Mangel an Synergien die Gefahr einer Preiserhöhung, da durch diesen ein Entstehen von Effizienzen und somit Kosteneinsparungen verhindert werden.59 Neben horizontalen Fusionen, die hauptsächlich mit dem Marktmachteffekt assoziiert werden, können auch vertikale Fusionen zu wettbewerbsbeschränkenden Situationen führen. Wird ein vorgelagertes Unternehmen (im Folgenden „Lieferant"), das vor der Fusion über hohe Marktanteile verfügt und als wichtiger Bestandteil der Produktionskette vieler nachgelagerter Unternehmen (im Folgenden „Abnehmer") dient, von einem dieser Abnehmer aufgekauft, verlieren die konkurrierenden Abnehmer im Markt eine wichtige Beschaffungsquelle oder können ihre Produkte von diesem nur noch zu höheren Preisen beziehen. Hier wird auch von sog. „input-foreclosure"60 gesprochen. Darüber hinaus kann der integrierte Abnehmer Informationen über das Beschaffungsverhalten anderer Abnehmer und demnach seiner direkten Konkurrenz erhalten, sofern diese ebenfalls Abnehmer des integrierten Lieferanten sind oder waren. Die Marktmacht wird hier auf dem nachgelagerten Markt ausgeübt, da das nachgelagerte, integrierte Unternehmen im Vergleich zu seinen Konkurrenten bessere Beschaffungskonditionen ermöglichen kann. Neben dem Effekt der „input foreclosure" können vertikale Fusionen auch zu sog. „customer foreclosure"61 führen. Sind Lieferanten vor der Fusion größtenteils abhängig von dem Verkauf ihrer Produkte an einen bestimmten Abnehmer und schließt sich dieser mit einem Lieferanten zusammen, kann für andere Lieferanten ein wichtiger Abnehmer wegfallen.
[...]
1 Vgl. Institute for Mergers, Acquisitions and Alliances, o. J., o. S., zit. nach Statista, 2018, o. S.
2 Vgl. Mayerhofer, H., 1999, S. 17; Bundeskartellamt, 2012, S. 2f und Broberg, M., 1996, S. 622
3 Vgl. Europäische Kommission, 2017d, o. S.
4 Vgl. Williamson, O. E., 1968, S. 18-36; Gugler, K./Szücs, F., 2016, S. 230-254 und Pilsbury, S./Meaney, A., 2009, S. 14f
5 Vgl. Mayerhofer, H., 1999, S. 9-16
6 Vgl. Aktas, N. et al., 2006, S. 1096 und Mayerhofer, H., 1999, S.7-12
7 S. Erwägungsgrund Nr. 1, Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen („EG-Fusionskontrollverordnung“)
8 s. Erwägungsgrund Nr. 20, EG-Fusionskontrollverordnung
9 Vgl. Pilsbury, S./Meaney, A., 2009, S. 10
10 Vgl. Pilsbury, S./Meaney, A., 2009, S. 10; Nocke, V./White, L., 2007, S. 1322 und Mayerhofer, H., 1999, S. 20
11 Vgl. Pilsbury, S./Meaney, A., 2009, S. 10 und Burnley, R., 2005, S. 44
12 Vgl. Gao, N. et al., N., 2017, S. 52
13 Vgl. Bougette, P. et al., 2014, S. 1 und Großmann, H., 1998, S. 8
14 Vgl. Mayerhofer, H., 1999, S. 23f
15 Vgl. Farrell, J./Shapiro, C., 1990, S. 111 und Andrade, G./Stafford, E., 2004, S. 2f
16 Vgl. Mayerhofer, H., 1999, S. 17-24 und de Man, A./Duysters, G., 2005, S. 1377ff
17 Vgl. Andrade, G./Stafford, E., 2004, S. 2f
18 Vgl. Mayerhofer, H., 1999, S. 20 und Pilsbury, S./Meaney, A., 2009, S. 26
19 Vgl. Hill, C./ Pickering, J., 1986, S. 59f
20 Vgl. Clark, J. M., 1940, S. 243 und Giannino, M., 2016, S.18
21 Vgl. Kantzenbach, E., 1967, S. 196; Großmann, H., 1998, S. 5 und Knieps, G., 2008, S.4ff
22 Vgl. Knieps, G., 2008, S. 9
23 Vgl. Knieps, G., 2008, S. 67-77
24 Kantzenbach, E., 1967, S. 194
25 Vgl. Tsoulfidis, L., 2009, S. 29f
26 Vgl. Knieps 2008, S. 67f; Baumol, W. J., 1982, S. 2 und Sosnick, S. H., 1958, S. 383f
27 Großmann, H., 1998, S. 7
28 Großmann, H., 1998, S. 6
29 Vgl. Großmann, H., 1998, S. 6-8
30 Vgl. Clark, J. M., 1940, S. 242
31 Vgl. Tsoulfidis 2009, S. 30; Sosnick, S. H., 1958, S. 380 und Clark, J. M., 1940, S.241
32 Vgl. Piraino, T. A. Jr., 2007, S. 316ff
33 Bundeskartellamt, 2012, S. 2
34 Clark, J. M., 1940, S. 241
35 Vgl. Clark, J. M., 1940, S. 241-243 Bain, J. S., 1950, S. 35f und Piraino, T. A. Jr., 2007, S. 346
36 Vgl. Großmann, H., 1998, S. 5f; Baumol, W., 1982, S. 2ff und Bumpass, D. L., 1987, S. 71f
37 Vgl. Sosnick, S. H., 1958, S. 380-385
38 Caves, R. E., 2007, S. 2
39 Vgl. Caves, R. E., 2007, S. 2ff und Bain, J. S., 1951, S. 293-323
40 Vgl. Sosnick, S. H., 1958, S. 415-421; Lipczynski, J. et al., 2009, S. 6-10 und Pilsbury, S./Meaney, A., 2009, S. 11
41 Vgl. Bain, J. S., 1951, S. 41-45
42 Vgl. Piraino, T. A. Jr., 2007, S. 346-350
43 Vgl. Knieps, G., 2008, S. 73
44 Vgl. Demsetz, H., 1968, S. 56-59; Demsetz, H., 1982, S. 47-57 und Caves, R. E., 2007, S. 4f
45 Vgl. Lipczynski, J. et al., 2009, S. 5
46 Vgl. Zampa, G. L., 2003, S. 596; Piraino, T. A. Jr., 2007, S. 346-351 und Pilsbury, S./Meaney, A., 2009, S. 15
47 Vgl. Bundeskartellamt, 2012, S. 2-8
48 Knieps, G., 2008, S.50
49 Vgl. Bundeskartellamt, 2012, S. 9 und Knieps, G., 2008, S.50ff
50 Vgl. Keller, A., 2010, S. 5264f
51 Vgl. Keller, A., 2010, S. 5265; Pilsbury, S./Meaney, A., 2009, S. 16 und Hüschelrath, K., 2009, S. 688
52 Vgl. Gugler, K./Szücs, F., 2016, S. 231f und Aktas, N. et al., 2007, S. 1096
53 Vgl. Gugler, K./Szücs, F., 2016, S. 233; Bumpass, D. L., 1987, S. 72-75 und Pilsbury, S./Meaney, A., 2009, S. 16
54 Vgl. Bergman, M. A. et al., 2005, 719f
55 Vgl. Bergman, M. et al., 2005, S. 718; Farrell, J./Shapiro, C., 1990, S. 107-109 und Gugler, K./Szücs, F., 2016, S. 230
56 S. Abs. 17, Abs. 32, Leitlinien zur Bewertung horizontaler Zusammenschlüsse gemäß der Ratsverordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen vom 5.2.2004 ("EU Horizontal Merger Guidelines")
57 Vgl. Bougette, P. et al., 2014, S. 1f und Pilsbury, S./Meaney, A., 2009, S. 11
58 Vgl. Bundeskartellamt, 2012, S. 21
59 Vgl. Farrell, J./Shapiro, C., 1990, S. 112
60 Pilsbury, S./Meaney, A., 2009, S. 23
61 Pilsbury, S./Meaney, A., 2009, S. 23
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