1861 veröffentlichte Johann Jakob Bachofen sein Werk 1 über das Mutterrecht, damit leistet er einen entscheidenden Beitrag zur damals entstehenden evolutionistischen Theorie über die Kulturentwicklung der Völker. Sein Werk zählt heute zu den Klassikern seines Faches und darüber hinaus. Ziel dieser Hausarbeit ist es nun, einen Überblick über die Theorie von Bachofens Mutterrecht zu geben. Dabei soll nun zuerst der evolutionistische Ansatz, der zur Zeit Bachofens neu war, erklärt werden. Dabei ist bei Bachofen zu unterscheiden, daß sein geschichtsphilosophischer Ansatz durchaus den alten Strukturen verbunden bleibt, sein Ansatz der Entwicklung der Familie ist dagegen streng evolutionistisch. Danach folgt eine Gegenüberstellung von Mutterrecht und Vaterrecht um die Eigenschaften und die Struktur des Mutterrechts nach Bachofen herauszuarbeiten. Als nächstes werden nach Bachofen seine drei Entwicklungsstufen des Mutterrechts dargestellt. Diese sind Hetärismus, Amazonentum und die eheliche Gynaikokratie (das entwickelte Mutterrecht). Bei der Entwicklung der drei Stufen kommt es vor allem darauf an, daß das jede Entwicklungsstufe nach Bachofen schon die nächste im Keim in sich trägt, somit ist jede Stufe die logische Konsequenz der vorhergehenden. Die jeweiligen Schwächen des Systems bedingen einer Korrektur, diese wird durch mehr und mehr unerträgliche Umstände unvermeidlich, so daß jede Stufe die nächste erzwingt. Das Mutterrecht: Um den Wiedererkennungswert der Hausarbeit zu steigern soll hier mit dem klassischen Verweis Bachofens auf Herodots Geschichtswerk begonnen werden: ,,Die Lykier, berichtet Herodot, benannten ihre Kinder nicht wie die Hellenen nach den Vätern, sondern ausschließlich nach den Müttern, hoben in allen genealogischen Angaben nur die mütterliche Ahnenreihe hervor und beurteilten den Stand der Kinder ausschließlich nach dem der Mutter." [...]
Inhaltsverzeichnis
1.Einleitung
2. Das Mutterrecht
- evolutionistischer Ansatz
- Mutterrecht - Vaterrecht
3. Drei Stufen der Entwicklung
- Hetärismus
- Amazonentum
- Eheliche Gynaikokratie
4. Bewertung
Einleitung:
1861 veröffentlichte Johann Jakob Bachofen sein Werk1 über das Mutterrecht, damit leistet er einen entscheidenden Beitrag zur damals entstehenden evolutionistischen Theorie über die Kulturentwicklung der Völker. Sein Werk zählt heute zu den Klassikern seines Faches und darüber hinaus. Ziel dieser Hausarbeit ist es nun, einen Überblick über die Theorie von Bachofens Mutterrecht zu geben. Dabei soll nun zuerst der evolutionistische Ansatz, der zur Zeit Bachofens neu war, erklärt werden. Dabei ist bei Bachofen zu unterscheiden, daß sein geschichtsphilosophischer Ansatz durchaus den alten Strukturen verbunden bleibt, sein Ansatz der Entwicklung der Familie ist dagegen streng evolutionistisch. Danach folgt eine Gegenüberstellung von Mutterrecht und Vaterrecht um die Eigenschaften und die Struktur des Mutterrechts nach Bachofen herauszuarbeiten. Als nächstes werden nach Bachofen seine drei Entwicklungsstufen des Mutterrechts dargestellt. Diese sind Hetärismus, Amazonentum und die eheliche Gynaikokratie (das entwickelte Mutterrecht). Bei der Entwicklung der drei Stufen kommt es vor allem darauf an, daß das jede Entwicklungsstufe nach Bachofen schon die nächste im Keim in sich trägt, somit ist jede Stufe die logische Konsequenz der vorhergehenden. Die jeweiligen Schwächen des Systems bedingen einer Korrektur, diese wird durch mehr und mehr unerträgliche Umstände unvermeidlich, so daß jede Stufe die nächste erzwingt.
Das Mutterrecht:
Um den Wiedererkennungswert der Hausarbeit zu steigern soll hier mit dem klassischen Verweis Bachofens auf Herodots Geschichtswerk begonnen werden:
,,Die Lykier, berichtet Herodot, benannten ihre Kinder nicht wie die Hellenen nach den Vätern, sondern ausschließlich nach den Müttern, hoben in allen genealogischen Angaben nur die mütterliche Ahnenreihe hervor und beurteilten den Stand der Kinder ausschließlich nach dem der Mutter.2 "
Bachofen entwickelt zum ersten Mal einen evolutionistischen Ansatz der Familie. Er geht davon aus, daß sich alle Völker über die gleichen Entwicklungsstufen hin bis zur Moderne entwickeln. Das bedeutet, die damals als schlicht primitiv angesehenen eingeborenen Völker in den Kolonien, zu den man eben durch den mittlerweile die Welt aufteilenden Kolonialismus der Europäer, immer mehr Kontakt bekam, sind in ihrer Entwicklung im Vergleich zu den ,,höchst" entwickelten weißen Europäern schlicht im Hintertreffen. Mit anderen Worten, sie sind unterentwickelt. Für die damalige Zeit allerdings war dieser Ansatz durchaus sehr modern und wegweisend. Schließlich gestand er den „Primitiven" damit zu, im Grunde mit den „Entwickelten" gleich zu sein, sie sind nur aufgrund irgendwelcher Umstände in ihrer Entwicklung langsamer und verharren auf einer niedrigeren Stufe. Grundsätzlich gesteht er ihnen aber das gleiche natürliche Potential zu. Das war zur Zeit der Veröffentlichung (1861), der amerikanische Bürgerkrieg (1861-65) um die Sklavenfrage fand etwa zur gleichen Zeit statt, nicht selbstverständlich. Hielt man doch im allgemeinen die ,,weiße Rasse" den anderen für überlegen und höherwertig. Bachofens Evolutionismus schließt somit den Rassismus aus. In wie weit Bachofen insgesamt als Evolutionist zu gelten hat ist dabei umstritten. Der Disput ob Bachofen nun Evolutionist ist, ist in den Arbeiten3 von Hildebrandt dargestellt. Die Meinungen variieren dabei zwischen den Extremen, daß Bachofen nicht als Evolutionist4 zu gelten hat und daß er in Teilen seines Werkes sehr wohl als Evolutionist arbeitet und als solcher zu bezeichnen ist. Hildebrandt5 kommt schließlich zu dem Schluß, daß Bachofens Entwicklung der Theorie der Familie, in die sein Mutterrechtsansatz eingebettet ist sehr wohl evolutionistisch ist. Sein methodischer Ansatz zu arbeiten, der den üblichen akademischen Gepflogenheiten der Zeit in keiner Weise entspricht, berechtigt zu dieser Aussage. Er ist strikt getrennt von allen theologischen oder traditionellen Ansätzen der Zeit. Das Problem der überkommenen Ansätze war dabei, daß es mit ihnen schlicht nicht möglich war, viele in der Geschichte überlieferte Beispiele, z. B. die Matrilinearität der Lykier über die Herodot berichtet, systematisch einzuordnen. Es gab mehr Ausnahmen als Regelbeispiele und die vielen Ausnahmen galten als exotische Beispiele mit denen man im Grunde nichts anzufangen wußte, sie wurden eher als „witzige", potentiell sogar falsche Anekdoten verstanden, die nicht ins theologische und traditionelle Weltbild paßten.
Das Mutterrecht ist dabei in Bachofens Ansatz der natürliche Vorgänger des Vaterrechts.
,,Die innige Verbindung des Kindes mit dem Vater, die Aufopferung des Sohnes für seinen Erzeuger verlangt einen weit höheren Grad moralischer Entwicklung als die Mutterliebe ... Später als sie kommt jene zur Geltung, später zeigt sie ihre Kraft.6
Wenn Bachofen auch für sich den Rassismus überwunden hat, so zeugt dies durchaus von einer recht patriarchalischen Sicht der Dinge. Das Mutterrecht ist in den verschiedenen Völkern der universale Vorgänger des Vaterrechts in der Entwicklung, da es durch die Geburt und die damit vorhandene Sicherheit der weiblichen Abstammungslinie, wesentlich einfacher (primitiver) zu durchschauen ist, als das „kompliziertere" (tja, wer ist nun tatsächlich der Vater?), Vaterrecht ist. Er verfolgt dabei einen strikt soziologischen Ansatz der Familie, d. h. die Familie ist kein Produkt Gottes oder von der Natur, sondern sie ist Ergebnis der gesellschaftlichen Entwicklung. Sie ist damit nicht schon immer vorhanden sondern muß sich erst entwickeln, so daß es früher einmal Zeiten des ,,wilden" sexuellen Durcheinanders gegeben haben muß, in denen es schlicht nicht möglich war sich der Vaterschaft sicher zu sein. Somit war das Mutterrecht die logische einfachere Struktur die sich zuerst entwickelte. Bachofen versuchte mit seinem Ansatz Universalien zu finden, die auf alle Gesellschaften passen. Es war der Versuch Strukturen innerhalb der Entwicklungsgeschichte der Menschen von der Urhorde oder Urfamilie bis hin zur modernen Gesellschaft zu finden, die erklären woher und wohin wir uns entwickeln. Die Suche nach dem Ursprung spielte dabei eine wichtige Rolle. Bachofen und andere Evolutionisten setzten dabei an den Anfang der Menschheit eine Art ,,Urhorde", in denen die Menschen gelebt haben wie die Affen. Das ist für seine Zeit durchaus revolutionär, in der die Menschen in der Regel immer noch lernten, daß alles innerhalb von sieben Tagen mit Adam und Eva begann. Als Material griff Bachofen dabei auf überlieferte Mythen zurück, das war neu und wurde von der Kirche ebenfalls nicht gerne gesehen. Aber Bachofen erkannte die Möglichkeiten, mit Hilfe der Mythen Rückschlüsse auf die Ideologien und sozialen Ordnungen ihrer Zeit zu ziehen. Er konnte die Mythen als Reflexionsebene benutzen. Das war das neue an seinen Arbeiten.
Das Vaterrecht benutzt Bachofen in seinem Werk vor allem in Gegenüberstellung zum Mutterrecht, um so dessen Prinzipien zu verdeutlichen. Das Mutterrecht entspricht dabei dem jus naturale, d.h. das Mutterrecht entspricht dem natürlichen Recht. Die gesellschaftliche Entwicklung des Mutterrechts geht dabei dem Vaterrecht voraus, ähnlich dem Naturrecht, das es schon vor dem, vom Menschen geschaffenen, jus civile gibt. So steht auch hier in Bachofens Sichtweise wieder das väterliche, als höheres und entwickelteres, Prinzip über dem mütterlichen, das einfacher und den natürlichen Ursprüngen näherstehend ist. Dem Mutterrecht entspricht hiermit das stoffliche, materielle Prinzip, das natürlich damit wiederum einfacher und „primitiver" gestrickt ist, damit es auch die unterentwickelten schon verstehen können. Damit ist das entsprechende (höhere) väterliche Prinzip, das geistige Prinzip. Schließlich geht Bachofen davon aus, daß zur Feststellung der Mutterschaft keine besondere Leistung notwendig ist (materiell, körperlich). Um dagegen die Vaterschaft festzustellen, ist laut Bachofen eine größere, geistige Abstraktionsleistung notwendig. Dem Vaterrecht entspricht somit das geistige Prinzip. Ein weiterer großer Unterschied ist das soziale Gefüge innerhalb dessen sich die Menschen befinden.
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1 Bachofen, Johann Jakob: Das Mutterrecht. Basel 1861
2 Bachofen, J. Jakob: Gesammelte Werke Zweiter Band: Das Mutterrecht S. 10
3 Hildebrandt, Hans-Jürgen: Der Evolutionismus in der Familienforschung des 19. Jahrhunderts. Außerdem: Hildebrandt, Hans-Jürgen: Rekonstruktionen zur Geschichte und Theorie der Ethnologie.
4 Hildebrand: Der Evolutionismus... S. 93: Johannes Dörmann verneint die Frage ob Bachofen Evolutionist ist und verweist auf den traditionellen Charakter seines Werkes
5 Hildebrand: Der Evolutionismus... S. 95 ff
6 Bachofen, J. Jakob: Gesammelte Werke Zweiter Band: Das Mutterrecht S. 20
- Arbeit zitieren
- Werner Schima (Autor:in), 2001, Johann Jakob Bachofen - Das Mutterrecht, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/99146
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