Welche Ziele und Interessen verfolgt die Bundesrepublik Deutschland und damit die deutsche Regierung mit der Umsetzung der North-Stream-Pipeline und inwiefern entsprechen die Ziele dem Rollenkonzept der Zivilmacht und inwiefern dem Konzept der Wirtschaftsmacht?
Aus diesen übergeordneten Fragestellungen ergibt sich auch die eigentliche Zielsetzung der Arbeit. So ist das Ziel, die deutsche Politik im Kontext der North-Stream-Pipeline zu untersuchen. Das heißt grundlegend, welche Interessen sowohl innenpolitisch, aber auch außenpolitisch mit dem Projekt in Verbindung stehen und diese in Bezug zu den unterschiedlichen Rahmenbedingungen auf russischer, aber vor allem auf deutscher Seite zu setzen. Abschließend werden die Ziele und Interessen in Bezug zu den an außenpolitischen Rollenkonzepten gesetzt und auf welches der Rollenkonzepte diese nun eher zutreffen.
Entsprechend ist die Arbeit in 5 grundlegende Kapitel gegliedert. Im ersten Kapitel werden zunächst die beiden für die Untersuchung wichtigen außenpolitischen Rollen der Zivilmacht und der Wirtschaftsmacht erläutert. Dabei werden vor allem die wichtigen Charakteristiken für das jeweilige Rollenkonzept genannt und erklärt, da diese später für die abschließende Beantwortung der Frage, ob Deutschland als Zivil- oder Wirtschaftsmacht agiert, von größerer Bedeutung sind, als die theoretische Grundlage, die den Konzepten zu Grunde liegen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die außenpolitischen Rollenkonzepte
2.1 Das Zivilmachtkonzept
2.1.1 Basis des Zivilmachtkonzepts
2.1.2 Die idealtypische Zivilmacht
2.2 Wirtschaftsmacht
3. Grundlagen der deutsch-russischen Energiebeziehungen
3.1 Die Energiepolitik der Europäischen Union
3.1.1 Transeuropäische Netze
3.1.2 Der Energiecharta-Vertrag
3.1.3 Der Energiebinnenmarkt
3.1.4 Die EU-Energiestrategie
3.2 Die deutsche Energiesituation
3.2.1 Die Entwicklung des Primärenergieverbrauch
3.2.2 Primärenergiegewinnung und Energieimport
3.2.3 Das Problem der Energiesicherheit
3.3 Die russische Energiewirtschaft
3.3.1 Reserven von Energierohstoffen
3.3.2 Verbrauch und Förderung
3.3.3 Export der Energierohstoffe
3.3.4 Gazprom und das Erdgasmonopol
4. Die Nord Stream Pipeline als „gemeinsames Projekt"
4.1 Grundlegendes zum Projekt
4.1.1 Zahlen und Fakten
4.1.2 Vorgeschichte, Planung und Bau
4.2 Die deutsche Energiepolitik
4.3 Interessen der „rot-grünen" Regierung
4.4 Von Schröder zu Merkel
4.5 BRD: Zivilmacht oder Wirtschaftsmacht?
5. Perspektive zu Nord Stream II
6. Schlussfolgerung
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
„Heute sind Deutsche und Russen so eng verbunden wie nie zuvor." (Schröder 2005)
Am 8. September 2005 wurde unter den Augen von Vladimir Putin und Gerhard Schröder das Abkommen zum Bau einer Unterwasserpipeline durch die Ostsee unterzeichnet und somit ein Projekt in die Bahn geleitet, dass über Jahre hinweg die europäische Politik beschäftigen sollte. Im Zeichen der unter Schröder stärker gewordenen Hinwendung zu Russland wurde das Projekt zum Markenzeichen der deutschen Russlandpolitik und somit auch zum Zeichen einer „Männerfreundschaft" zwischen Vladimir Putin und Gerhard Schröder.
Doch kaum ein Projekt hat jemals solche Wellen geschlagen wie die Nordeuropäische Gasleitung. So bezeichnete der damalige polnische Verteidigungsminister das Vorhaben als einen zweiten Hitler-Stalin-Pakt, der über den Kopf von Polen hinweg getroffen wurde. Doch war das Abkommen wirklich so überspitzt darzustellen? Und vor allem, welche Ziele aber auch welche Situationen, veranlassten das Projekt, und welche außenpolitische Rolle kommt der Bundesrepublik zu? Eben aus diesem Grund untersucht der Autor dieser Arbeit die folgenden Forschungsfragen genauer: Alternative: Diese Forschungsfragen sollen in dieser Arbeit / nachfolgend untersucht werden.
Welche Ziele und Interessen verfolgt die Bundesrepublik Deutschland und damit die deutsche Regierung mit der Umsetzung der North-Stream-Pipeline und inwiefern entsprechen die Ziele dem Rollenkonzept der Zivilmacht und inwiefern dem Konzept der Wirtschaftsmacht?
Aus diesen übergeordneten Fragestellungen ergibt sich auch die eigentliche Zielsetzung der Arbeit. So ist das Ziel, die deutsche Politik im Kontext der North-Stream-Pipeline zu untersuchen. Das heißt grundlegend, welche Interessen sowohl innenpolitisch, aber auch außenpolitisch mit dem Projekt in Verbindung stehen und diese in Bezug zu den unterschiedlichen Rahmenbedingungen auf russischer, aber vor allem auf deutscher Seite zu setzen. Abschließend werden die Ziele und Interessen in Bezug zu den an außenpolitischen Rollenkonzepten gesetzt und auf welches der Rollenkonzepte diese nun eher zutreffen.
Entsprechend ist die Arbeit in 5 grundlegende Kapitel gegliedert. Im ersten Kapitel werden zunächst die beiden für die Untersuchung wichtigen außenpolitischen Rollen der Zivilmacht und der Wirtschaftsmacht erläutert. Dabei werden vor allem die wichtigen Charakteristiken für das jeweilige Rollenkonzept genannt und erklärt, da diese später für die abschließende Beantwortung der Frage, ob Deutschland als Zivil- oder Wirtschaftsmacht agiert, von größerer Bedeutung sind, als die theoretische Grundlage, die den Konzepten zu Grunde liegen.
Das zweite Kapitel bezieht sich dann auch schon auf die Rahmenbedingungen der deutsch-russischen Energiebeziehungen. Dementsprechend ist dieser Abschnitt auch in drei Ebenen unterteilt. Der erste Abschnitt behandelt die europäische Energiepolitik und deren Rahmenbedingungen für das North Stream-Projekt. So wird auf die Ten-E Richtlinien und deren Verankerung im AEUV, den Energiecharta-Vertrag und somit die erste europäische energiewirtschaftliche Annäherung an die durch den Zerfall der Sowjetunion entstandene Russische Föderation, den EU-Energiebinnenmarkt und zu guter Letzt auf die EU-Energiestrategie aus dem Jahr 2006 eingegangen, die die Grundlage bildete für eine kohärente europäische Energieaußenpolitik. Vor allem die EU-Energiestrategie wird dabei beleuchtet, da sie am besten aufzeigt, wo auf europäischer Ebene die Probleme und Herausforderungen liegen, die die gemeinsame Entwicklung hemmen und auch zum Teil verhindern.
Im zweiten Abschnitt behandelt der Autor die deutsche Energiesituation und damit den Energieverbrauch, die Energiegewinnung und die Energieimporte. Anhand ausgewählter Statistiken soll aufgezeigt werden, wie sich die Zahlen über die Jahre verändert haben, aber auch, wie Prognosen die Veränderung für die nächsten Jahre Vorhersagen. Im letzten Abschnitt des Unterkapitels werden die Ergebnisse der beiden vorherigen Kapitel gesammelt und aufgezeigt, welche Herausforderungen für die Politik dadurch entstehen und vor allem, wie die Politik über die letzten Jahre auf die Probleme reagiert hat. Da man die Energieversorgung in Deutschland eine lange Zeit nicht in politische Hand gab, da man ein apolitisches Bild der Marktwirtschaft vertrat und den Energiemarkt vor zu starken staatlichen Eingriffen schützen wollte.
Das letzte Unterkapitel befasst sich mit der russischen Energiewirtschaft. Themen des Abschnitts sind somit die Rohstoffreserven, der Verbrauch und die Förderung von Energierohstoffen und schließlich der Export der Energierohstoffe. Wichtig ist in diesem Kontext zu sagen, dass der Energierohstoff Kohle kaum bis gar nicht beachtet wird. Er ist, da die Kohleenergie in Deutschland von Jahr zu Jahr an Relevanz verliert. Auch in diesem Kapitel werden Tabellen und Statistiken geliefert, die die Dimensionen der russischen Energiewirtschaft verdeutlichen sollen und generell die Entwicklung der Rohstoffsektoren aufzeigen sollen. Vor allem im Hinblick auf die Exporte der Energierohstoffe geht der Autor dann noch auf die Stellung des Gaskonzerns Gazprom ein, der in Russland das Monopol auf dem Gasmarkt besitzt und mehrheitlicher Anteilsträger an der Nord Stream AG ist, die für den Bau und die Umsetzung des Pipeline-Projektes verantwortlich ist.
Das wohl wichtigste Kapitel ist das vierte. Es befasst sich genauer mit dem Projekt selbst und danach mit der Energiepolitik und den deutschen Interessen im Zuge des Baus der Pipeline und vor allem, wie sich diese mit dem Regierungswechsel verändert haben. Der letzte Abschnitt des vierten Kapitels dient der Beantwortung der abschließenden Forschungsfrage, ob die Bundesrepublik nun als Zivil- oder Wirtschaftsmacht agiert und ob sich die Rolle durch den Regierungswechsel von der Regierung Schröder zur Regierung Merkel 2005 eventuell gewandelt hat.
Das letzte und fünfte Kapitel dient zur Diskussion einer Perspektive für die Nord Stream II Pipeline, die ebenso wie auch die erste Pipeline schon stark polarisiert. Dabei wird kurz erklärt, wie die Pipeline verläuft, wer die Anteilhaber sind und welcher Kritik sich der Bau der Pipeline stellen muss.
2. Die außenpolitischen Rollenkonzepte
2.1 Das Zivilmachtkonzept
Das Zivilmachtkonzept, entwickelt von Hans W. Maull, ist ein spezifisches Rollenkonzept, welches typische außenpolitische Grundorientierungen und Leitlinien eines Staates beschreibt und sich dabei aufgrund dieser spezifischen Grundmerkmale von den bisherigen Rollenkonzepten wie der Supermacht oder der Großmacht ganz deutlich abgrenzt (vgl. Maull, 2007: 73).
2.1.1 Basis des Zivilmachtkonzepts
Seinen Ursprung findet das Konzept in den Untersuchungen des Soziologen Norbert Elias (bibliogr. Hinweis?). Dieser erforschte historische Zivili- sierungsprozesse in den europäischen Gesellschaften des Mittelalters und der beginnenden Moderne. Elias‘ Forschungen zeigten, dass viele Faktoren der Zivilisierung innerhalb moderner Gesellschaften dazu beigetragen haben, dass „gewaltsame Konfliktaustragungen [...] zurückgedrängt wurden" (ebd.: 73). Diese Zivilisierungsprozesse lassen sich auch weit über die Gesellschaften der Nationalstaaten hinaus vermuten und werden auch zur Erklärung der internationalen Verflechtungen benutzt. Kurzgefasst, führen die Zivilisierungsprozesse zur Ausbildung von Interdependenzen zwischen Staaten, Regierungen und Gesellschaften. Diese Interdependenzen verwehren den Entscheidungsträgern die Akkumulation von Macht durch unilaterale Strategien und fördern dadurch die Bildung von Institutionen in und zwischen den Staaten, wodurch es zu internationaler Arbeitsteilung und Liberalisierungsmaßnahmen kommt.
Gerade der deutsche Sozialwissenschaftler und Friedensforscher Dieter Senghaas nutzte diese empirischen Beobachtungen und wandte diese in seiner Friedensforschung zu westlichen Staaten normativ an. Senghaas entwickelte auf der Basis von Elias' Zivilisierungskonzepten das „zivilisatorische Hexagon", in welchem Senghaas die sechs interdependen- ten Zieldimensionen" (ebd.: 74) der Zivilisierung beschrieb:
1. Die Entprivatisierung von Gewalt, also die Herausbildung eines legitimen staatlichen Gewaltmonopols. So darf Gewalt nur von den zuständigen Organen ausgeübt werden.
2. Die Rechtsstaatlichkeit, also die Herausbildung institutionalisierter Formen des Konfliktmanagements, welche jede/r Bürgerin zur legitimen Durchsetzung seiner eigenen Interessen oder zur Lösung von Konflikten nutzen kann. Senghaas schrieb dazu: „Soll demgegenüber das Gewaltmonopol als legitim akzeptiert werden, bedarf es der Institutionalisierung rechtsstaatlicher Prinzipien [...], auf deren Grundlage sich Konflikte in einem institutionellen Rahmen fair austragen lassen" (Senghaas 1997: 20ff)
3. Die Schaffung von Interdependenzen zwischen den Mitgliedern der Gesellschaft, welche durch die Entprivatisierung und Institutionalisierung der Gewalt entstehen. Diese gegenseitige Abhängigkeit führt zur steigenden Kontrolle der Affekte im Umgang miteinander, gekennzeichnet durch Gewaltverzicht, Kompromissbereitschaft und friedliche Konfliktlösungen.
4. Das Schaffen von Formen demokratischer Partizipation, welche alle Mitglieder der Gesellschaft in die Entscheidungsprozesse einbeziehen.
5. Durchsetzung sozialer Gerechtigkeit, indem sich die Gesellschaft aktiv um ihre Mitglieder bemüht und diese vor Armut und Diskriminierung schützt.
6. Eine kompromissorientierte Konfliktkultur, die gewährleistet, dass die neugewonnene Affektkontrolle in einer produktiven und kompromissorientierten Konfliktkultur mündet.
2.1.2 Die idealtypische Zivilmacht
Idealtypische Zivilmächte sind Staaten, „die sich dem Ziel der Zivilisierung der Politik verpflichtet fühlen und dementsprechend handeln" (Maull, 2007: 74). Die angestrebte Zivilisierung ist ein strategisches Mittel zur Stabilisierung des internationalen Systems, welches bis dato ein anarchisches dezentralisiertes Selbsthilfesystem darstellt, in welchem die Staaten nach dem Prinzip Survival of the Fittest agieren. Dabei streben sie nach nationalen Machtgewinnen, wobei die Drohung bzw. auch die Anwendung militärischer Gewalt oder exterritorialer Sanktionen als eines der wichtigsten außenpolitischen Instrumente dient. Die idealtypische Zivilmacht hingegen strebt auf pazifistischem Weg an, eben genau diese angesprochene gewaltsame Durchsetzung der Politik durch Legitimität zu ersetzen. Dabei folgt sie einem klaren Gestaltungswillen, unter dem man die Bereitschaft versteht, multilaterale Beziehungen und multilaterales Handeln zu fördern, um somit die Zivilisierung der internationalen Beziehungen voranzutreiben. Die idealtypische Zivilmacht ist dazu bereit, Souveränität an internationale Institutionen, genauer gesagt, an Systeme kollektiver Sicherheit zu übertragen. Dieser Autonomieverzicht verfolgt im Grundlegenden die Gewaltmonopolisierung der internationalen Beziehungen. Typisch für idealtypische Zivilmächte ist auch die interessenunabhängige Normdurchsetzung. So fördert sie die Schaffung einer internationalen Ordnung, auch wenn diese den nationalen Zielen beziehungsweise Interessen kurzfristig schadet, da die nachhaltige Verrechtlichung der internationalen Beziehungen eine übergeordnete Bedeutung besitzt.
Die angestrebte und zivilisierte Ordnung basiert auf den internalisierten, sozial akzeptierten „Grundwerten Freiheit, Demokratie und Marktwirtschaft" (Kirste/Maull 1996: 300), welche dem Begriff der „Macht" des Konzepts übergeordnet sind.
Der Machtbegriff im Rollenkonzept der Zivilmacht beschreibt „in diesem Zusammenhang a) Akteure, nämlich Staaten, mit b) einem Gestaltungsanspruch, also der Bereitschaft, die eigenen Ziele notfalls auch gegen Widerstand durchzusetzen und c) bestimmte Formen der Durchsetzung, also spezifische Strategien und Instrumente der Außenpolitik." (Maull 1990/91).
Aus Maulls Definition des Machtbegriffs im Zivilmachtkonzept lassen sich nun drei Ebenen der Macht erschließen:
1. Die Zivilmacht als spezifischer „a) Akteur" der internationalen Beziehungen mit dem Ziel der Zivilisierung der internationalen Beziehungen.
2. Die Zivilmacht als außenpolitisches Instrument und somit als eine besondere Form der sozialen Macht, die sich „c) bestimmter Instrumente" zur Durchsetzung ihres „b) Gestaltungsanspruchs" bedient. Sei es nun die Stärkung vertraglicher Verpflichtungen, die Stärkung internationaler Institutionen oder die Internalisierung sozial akzeptierter Normen und Werte.
3. Die Zivilmacht als Maßstab der vergleichenden Analyse von Außenpolitiken, aufgrund ihrer für sie typischen Eigenschaften, Ziele und Instrumente.
2.2 Wirtschaftsmacht
Unter der Wirtschaftsmacht versteht man Staaten, deren Volkswirtschaft einen enormen Einfluss auf die Entwicklung der Weltwirtschaft und die internationale Konjunktur haben. Dies enorme Einfluss äußert sich charakteristisch am großen Anteil am Welt-Bruttonationaleinkommen, den großen Anteilen an den Welt-Exporten und Welt-Importen und der besonderen Bedeutung der eigenen Währung.
Wirtschaftsmächte streben in erster Linie nach stetiger wirtschaftlicher Entwicklung und vor allem nach der eigenen Wohlstandsmaximierung. Sowohl die Innenpolitik, aber auch die Außenpolitik dient allein der Erreichung dieser Ziele. Innenpolitisch bedeutet der starke Fokus auf wirtschaftliches Wachstum, dass andere Ziele in den Hintergrund geraten. So werden innenpolitisch Problemstellungen, die keinen Beitrag zur Konjunktur und zur Entwicklung der Wirtschaft leisten, häufig nicht aufgegriffen. Aber auch auf die Außenpolitik hat der innenpolitische Fokus eine Bedeutung. Rittberger (1990) spricht im außenpolitischen Kontext von „globalpolitischen Defiziten". Da globale Problemstellungen wie zum Beispiel der Klimawandel vernachlässigt werden oder die Interessen von Entwicklungsländern bewusst übergangen werden, trotz verrechtlichter Kooperation.
Auffällig erscheint jedoch, dass ebenso Wirtschaftsmächte wie auch Zivilmächte die Verrechtlichung der internationalen Beziehungen anstreben. Dies hat grundsätzlich verschiedene Gründe. Einerseits ist man sich der stark fortgeschrittenen Zivilisierung des internationalen Systems bewusst, weswegen man auf „außenpolitische Autonomie oder ökonomische Autarkie" (Staack, 2007: 87) verzichtet, da dies kaum umsetzbar erscheint. Dazu hat der Staat einen Teil seines Gestaltungsmonopols der Außenbeziehungen an gesellschaftliche und wirtschaftliche Konkurrenz verloren. Dadurch sind die Außenbeziehungen nicht nur vom Staatsgeschehen abhängig, sondern auch von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Faktoren. Davon abgesehen, dass der Erhalt der Autonomie ein zu hohes Kostenrisiko darstellt. Andererseits verspricht man sich, durch die Verrechtlichung staatliches Handeln stärker kalkulieren zu können, um somit schneller auf wirtschaftliche Veränderungen reagieren zu können.
Des Weiteren stellt die internationale Zusammenarbeit auch gar keine Bedrohung, sondern eher eine Bedingung für das Erreichen der Ziele einer Wirtschaftsmacht dar. Die weitgehenden Interdependenzen wirken sich nicht nur auf das internationale System und die Außenpolitik von Staaten aus. Auch die Gesellschaften und die Innenpolitik der Staaten wird stark durch die Integrations- und Kooperationsprozesse beeinflusst. So sind die Gesellschaften aufgrund der „transnationalen Vernetzung" (ebd.: 87) nicht mehr nur am Wohl des eigenen Staates interessiert, sondern auch an dem der Partnerstaaten. Dieses neugeschaffene Bewusstsein innerhalb der Gesellschaft bildet die Grundlage für die Akzeptanz der Bevölkerung von weiterer Interdependenz, Kooperation und supranationaler Integration (vgl. ebd.: 87) und somit neuer Handelsbeziehungen und neuer supranationaler Abkommen, die eben dieser bereits angesprochenen Wohlstandsmaximierung dienen soll.
3. Grundlagen der deutsch-russischen Enerqiebeziehunqen
In den folgenden drei Abschnitten betrachtet der Autor die Grundlagen der deutsch-russischen Energiebeziehungen. Dabei wird zunächst die Energiepolitik der EU thematisiert, wobei hier der Fokus bewusst auf den Entwicklungen bis zur EU-Energiestrategie und vor allem den Problemen und Herausforderungen der EU-Energiepolitik liegt. In den folgenden zwei Kapiteln wird die Energiesituation Deutschlands betrachtet und daraufhin die russische Energiewirtschaft, wobei hier bewusst der Energieträger Kohle weggelassen wird, da er für die Beantwortung der Forschungsfrage dieser Arbeit nicht von Bedeutung ist.
3.1 Die Enerqiepolitik der Europäischen Union
Der europäische Energiesektor war über mehrere Jahrzehnte hinweg geprägt von einem „Fehlen europäischer Energiepolitik“. Dabei war man sich durchaus bewusst, welchen Stellenwert eine sichere Energieversorgung einnimmt, nachdem es in den 70er Jahren zu mehreren Versorgungskrisen kam, ausgelöst durch die Ölpreiskrisen von 1973 und 1979. Des Weiteren ist mit „Transeuropäische Netze“ ein Kapitel in den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union eingebaut, das sich auch dem Auf- und Ausbau der Energieinfrastrukturen widmet.
3.1.1 Transeuropäische Netze
Ten-E ist die Abkürzung für den Begriff der Transeuropäischen Energienetze. Sie sollen einen Beitrag zur Verwirklichung des Binnenmarktes und zur harmonischen Entwicklung der Union als Ganzes leisten. Mit Hilfe dieser transeuropäischen Netze möchte die Union Randgebiete mit zentralen Gebieten vernetzen und gerade im Hinblick auf benachteiligte Regionen oder Gebiete gewährleisten, dass Entwicklungsrückstand verringert wird (vgl. Art. 174 AEUV). Dies soll zur Stärkung des Verbundes in den offenen und wettbewerbsorientierten Märkten führen (vgl. Art. 170 (2) AEUV). Die Union selbst trägt dabei zum Auf- und Ausbau transeuropäischer Netze in den Bereichen der Verkehrs-, Telekommunikations- und Energieinfrastruktur bei (vgl. Art. 170 (1) AEUV).
Zur Verwirklichung dieser Ten-E stellt die Union Leitlinien auf, die die Ziele, Prioritäten und vor allem die Grundzüge verschiedener Aktionen im Bereich der Ten-E beinhalten (vgl. Art 171 (1) AEUV). Des Weiteren kann sie Mitgliedsstaaten bei Vorhaben, die dem Rahmen der Leitlinien entsprechen, mit Durchführbarkeitsstudien, Anleihebürgerschaften und Zinszuschüssen unterstützen, die dem Rahmen der Leitlinien entsprechen. Der Artikel zu den transeuropäischen Netzen bildet somit eine starke Rechtsgrundlage für die später noch wichtig werdende Diversifizierung der Infrastruktur und vor allem für das in dieser Arbeit behandelte Thema.
3.1.2 Der Energiecharta-Vertrag
Erste Bemühungen einer gemeinsamen Energiepolitik gab es in den frühen 90-er Jahren. Nach dem Zerfall der Sowjetunion war sich die EU bewusst, dass Russland eine große Rolle spielt, soweit es um die Rohstoffversorgung der mittel- und osteuropäischen Staaten geht. Ziel der EU war, einerseits eine strategische Partnerschaft mit Russland aufzubauen und diese in einen rechtlichen Rahmen einzubetten und andererseits die neuen Energiesektoren, welche durch den Zusammenbruch der UdSSR entstanden waren, in den globalen Markt zu integrieren. Auf die Initiative des damaligen Ministerpräsidenten der Niederlande, Ruud Lubbers, reagierte die Europäische Kommission mit der Beauftragung einer Arbeitsgruppe zur Verfassung eines Rechtblattes (was ist das?), welches eben diese oben genannten Ziele und weitere marktwirtschaftliche Prinzipien zur Regelung der Energiebeziehungen beinhalten sollte. Die so entstandene Energiecharta wurde im Dezember 1991 in Den Haag von allen europäischen Staaten und Russland unterzeichnet und bildete die Grundlage für den Energiecharta-Vertrag von 1994. Dieser „stützt sich auf die in der Grundsatzerklärung der im Dezember 1991 unterzeichneten Europäischen Energiecharta festgeschriebenen politischen Ziele". Dabei ist sie das erste multilaterale Übereinkommen, welches sich „auf Handel, Investitionsschutz, Transitbestimmungen und bindende multilaterale Streitbeilegungsverfahren" erstreckt. Das Besondere am Energiecharta-Vertrag ist allerdings, dass ihn Russland zwar Unterzeichnete, aber Moskau sich bis heute weigert, den Vertrag zu ratifizieren, weswegen die Bestimmungen für den Kreml nicht bindend sind.
3.1.3 Der Energiebinnenmarkt
Der europäische Energiebinnenmarkt war eine Reaktion der Europäischen Union auf die in den 1990er Jahren stark monopolisierten Strom- und Gasmärkte der Mitgliedsstaaten. Ziel war es, durch Liberalisierung und Harmonisierung einen gemeinsamen, wettbewerbsfähigen und diskriminierungsfreien Markt zu bilden und zu gewährleisten, dass Energie innerhalb der EU frei fließen kann, um somit gegen die eigene Energiearmut vorgehen zu können und den Zusammenhalt innerhalb der EU im Energiesektor zu stärken.
Ebenso wie bei den Transeuropäischen Netzen auch findet sich die Rechtsgrundlage der Energiebinnenmarktes im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Gemeinschaft. So ist die Sicherstellung eines funktionierenden Energiemarktes in Artikel 194 der AEUV gesichert.
Bis heute gibt es vier Energiepakete, die sich diesem Ziel widmen. Jedes der Pakete enthält Richtlinien zum Energiemarkt, die innerhalb einer bestimmten Zeit in das nationale Recht eingearbeitet werden müssen. Das erste Paket wurde im Jahr 1996 erlassen. Es enthielt Maßnahmen, die den Marktzugang, die Transparenz, die Regulierung, den Verbraucherschutz und die Förderung von Versorgungssicherheit betreffen. Das zweite Paket wurde im Jahr 2003 verabschiedet und 2009 im dritten Paket nochmal überarbeitet. Es gab den Verbrauchern die Möglichkeit, zwischen vielen verschiedenen Anbietern zu vergleichen und nach eigenem Ermessen zu entscheiden, welcher der passende für die eigenen Bedürfnisse ist. Das 2009 erlassene dritte Energiepaket stellte die Grundlage für die Umsetzung des Energiebinnenmarktes. Das letzte und bisher vierte Paket wurde 2019 erlassen und war somit nicht von Bedeutung für die Umsetzung des Nord Stream-Projekts.
3.1.4 Die EU-Energiestrategie
Nach dem Energiecharta-Vertrag 1994 dauerte es bis 2006, bis es zu neuen kohärenten Bemühungen innerhalb der EU kam. Wie der EnergiechartaVertrag schon zeigt, war und ist deutlich, dass die Energiepolitik der EU stark nach außen gerichtet ist, genauer gesagt, auf das Verhältnis der EU zu Staaten, welche fossile Energieträger produzieren und/oder zum Transit nutzen (vgl. Geden, 2010: 5). Dies liegt zunächst daran, dass die Eigenförderung gerade im Gassektor vor allem seit dem Jahrtausendwechsel deutlich nachlässt.
Dies zeigt auch die Statistik des britischen Mineralölunternehmens BP. Anhand dieser Daten lässt sich seit dem Jahrtausendwechsel ein ganz klarer Negativtrend erkennen, der zeigt, dass die Erdgasförderung in der Europäischen Union ganz klar zurückgeht (vgl. BP, 2019: 1).
Die sinkende Eigenförderung führt zu steigenden Energieimporten und somit auch zu einer verstärkten Importabhängigkeit der EU im Energiesektor. Zwischen 1998 und 2008 stiegen die Netto-Energieimporte um 25 Prozent auf ungefähr 1 Milliarden toe an. Waren Eine Statistik des Statistischen Amtes der Europäischen Union, kurz Eurostat, zeigt im Erhebungszeitraum von 2002 bis 2018, inwieweit die EU bereits abhängig von Energieimporten ist. Waren es im Jahr 2002 noch 47,5 Prozent des Energiebedarfs, der durch Importe gedeckt wurde, waren es im Jahr 2006 bereits 53,7 Prozent und 2018 55,7 Prozent (vgl. Eurostat, zitiert nach statista.com 2020). Das Base- line-Szenario der Europäischen Kommission zeigt auf, dass ein weiterer Anstieg auf über 60 Prozent bis 2030 anzunehmen ist (vgl. WeltenergieratDeutschland e.V. 2011: 77).
Die steigende Importabhängigkeit, aber auch weitere Faktoren, wie z. B. der Klimawandel oder die Preisschwankungen der fossilen Energieträger sorgten dafür, dass zunehmend die Gewährleistung der Energieversorgung in den Fokus der europäischen Energiepolitik rückte. So wurde 2006 erstmals eine EU-Strategie vorgelegt, die den Aufbau einer kohärenten Energieaußenpolitik anstrebt. Mit dem Grünbuch der Kommission „Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie" vom 8. März 2006 wurden dafür die Weichen gestellt. Die neue EU-Strategie folgt den übergeordneten Prinzipien Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit. Die EU legt sich dabei auf sechs große Bereiche fest, in welchen Maßnahmen erforderlich waren bzw. sind:
1. Wettbewerbsfähigkeit und Energiebinnenmarkt: Der Europäischen Kommission ist bewusst, dass eine gemeinsamen Energieaußenpolitik nur möglich ist, wenn der Binnenmarkt für Strom und Gas „vollendet" wird, um somit offene und wettbewerbsorientierte Märkte zu erreichen, auf welchen Unternehmen europaweit konkurrieren können. „Offene Märkte, nicht Protektionismus, werden Europa stärken und ihm ermöglichen, die Probleme anzugehen" (Europäische Kommission, 2006: 6). Grundlage der Vollendung des Energiebinnenmarktes ist eine wirksame Entflechtung, der Aufbau eines europäischen Netzes und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.
2. Diversifizierung des Energieträgermix: Um die drei Hauptziele des Grünbuchs zu erreichen, müssen die EU-Staaten eine Debatte über die unterschiedlichen Energiequellen und vor allem über die Sicherung deren Versorgung führen, wodurch „Kosten und die klimarelevanten Beiträge"(ebd.: 22), aber auch infrastrukturelle Herausforderungen und Angebote betrachtet werden müssen.
3. Solidarität: Die Mitgliedsstaaten müssen stärker zusammenarbeiten und auch von nationalen Interessen absehen, um das übergeordnete Ziel zu erreichen.
4. Nachhaltige Entwicklung: Das Problem des Klimawandels muss in jegliche Debatte rund um eine gemeinsame Energiepolitik eingebunden werden. Schaffung einer höheren Energieeffizienz, sowie die Annahme eines langfristigen Fahrplans für erneuerbare Energien sind mögliche, aber auch nötige Maßnahmen.
5. Innovation und Technologie: Ziel ist die Erstellung eines strategischen Plans, „der Europas Ressourcen bestmöglich nutzt, auf europäischen Technologieplattformen aufbaut und die Option gemeinsamer Technologieinitiativen oder von Gemeinschaftsunternehmen zur Entwicklung führender Märkte für Energieinnovationen umfasst" (ebd.: 23).
6. Außenpolitik: Die kohärente Energieaußenpolitik ist von großer Bedeutung. Dabei geht es um nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energieversorgung. Grundlage dieser kohärenten Energieaußenpolitik sind Vorstellungen, auf welche man sich gemeinschaftlich geeinigt hat. Das heißt, Ziele und Maßnahmen müssen auf Gemeinschaftsebene festgelegt werden, damit sowohl auf nationaler Ebene, aber auch auf Gemeinschaftsebene ein einheitlicher Bezugspunkt geschaffen wird, um somit zu erreichen, dass diese Ziele mit einer „gemeinsamen Stimme verfolgt" (ebd.: 23) werden. Dabei werden verschiedenste Ziele von der EU-Kommission angeführt.
Im Grünbuch selbst schreibt die Kommission, dass die „Wirksamkeit und Kohärenz der Energieaußenpolitik [...] von den Fortschritten in der internen Politik und [...] der Schaffung des Energiebinnenmarktes" (ebd.: 16) abhängt. Das heißt, von der Schnelligkeit, aber auch der Bereitschaft der Mitgliedsstaaten, die angestrebte Struktur umzusetzen. Doch genau hier stößt man bereits auf erste Probleme der EU-Energiestrategie. Zwar befürwortet man auf Gemeinschaftsebene ein gemeinsames Vorgehen, doch scheitert das „Verfolgen der Ziele mit gemeinsamer Stimme" häufig an den nationalen Interessen der Mitgliedsstaaten. So verfügt die EU-Energieaußenpolitik über keinerlei Gemeinschaftskompetenz. Die Gemeinschaftsorgane im Bereich des EU- Binnenmarktes und der Klimapolitik verfügen über weitreichende Kompetenzen, haben jedoch keinen Einfluss auf die Energieaußenpolitik, sowie die Energiemixe und Energiesteuern der Mitgliedsstaaten. Da die Energieaußenpolitik einen integralen Teilbereich der Außenpolitik darstellt, fällt sie in den intergouvernementalen und nicht in den supranationalen Bereich der europäischen Politik, wodurch die Staaten die Zuständigkeit im Sektor der Energieaußenpolitik behalten und nicht an Gemeinschaftsorgane übertragen. Entscheidungen über die Energieaußenpolitik finden also im EU-Ministerrat statt, in welchem das Einstimmigkeitsprinzip in außenpolitischen Fragen gilt, weswegen jedes Land ein Vetorecht besitzt, welches in der Praxis auch genutzt wird und der Grund ist für die immer wiederkehrenden Formelkompromisse, da die Mitgliedsstaaten nicht dazu bereit sind, Handlungsautonomie einzubüßen, sondern auf der Durchsetzung ihrer eigenen Interessen beharren. Erschwerend kommt dazu, dass die Strom- und Gasmärkte wenig verknüpft sind und im Falle der Krise keiner der europäischen Staaten zu Ausgleichslieferungen verpflichtet ist, wodurch die Mitgliedsstaaten auf sich alleine gestellt sind. Gerade im Hinblick auf den oben genannten Rückgang der EU-internen Erdgasproduktion und der „ehrgeizigen Klimapolitik der EU" (Degen, 2010: 14), welche voraussichtlich zu einem starken Rückgang der Kohle-, aber auch der Kernenergie führen wird, rückt Erdgas stärker in den Fokus der EU und somit auch die Sicherung der Erdgasversorgung, weswegen die Vertiefung der Energiebeziehungen zu wichtigen Energieerzeugerländern und damit auch die Energiepartnerschaft mit Russland als klares Ziel im Grünbuch der EU- Kommission genannt werden. Doch gerade die Energiebeziehungen zu Russland sind ein weiterer Streitpunkt innerhalb der EU und ein Punkt, in dem kein gemeinsames Vorgehen möglich ist. Zu verschieden sind die Meinungen und Einstellungen gegenüber dem Energieriesen Russland. Dies liegt sicherlich auch daran, dass Russland sich bis dato weigert, die oben genannte Energiecharta zu ratifizieren, da man Nachteile im Markt und Einbußen in der Marktstellung fürchtet, aber auch daran, dass für Staaten wie Spanien Russland als Energielieferant kaum von Bedeutung ist.
Zum anderen liegt ein weiteres Problem in den energiewirtschaftlichen Differenzen der Mitgliedsstaaten, die den verschiedenen Ausgangssituationen im Energiesektor und vor allem den verschiedenen Marktstrukturen geschuldet sind, die maßgeblich die Interessen der Staaten und somit die Zusammensetzung der Energiemixe und die Importstrukturen bestimmen. Da sich Ausgangssituationen der Staaten aber zum Teil so stark unterscheiden, existieren de facto 27 verschiedene Energiemixe und damit auch 27 verschiedene Importstrukturen. Eine in 2011 veröffentlichte Statistik der IEA mit dem Erhebungszeitraum 2009 zeigt unter anderem, wie sich die Energiemixe der EU-27 im Jahr 2009 zusammensetzen. Staaten wie Spanien und Italien setzen zum größten Teil auf fossile Energieträger wie Öl und Gas. Insgesamt 79,7 Prozent des Energiemix Italiens werden durch Öl und Gas gedeckt. Auch Spaniens Energiemix besteht zu 72,4 Prozent aus den fossilen Energieträgern. Polen hingegen setzt dabei auf die eigenproduzierte Kohle, die 54,4 Prozent des Energiemix abdeckt. Während Polen und Italien komplett auf Kernenergie verzichten und Spanien nur ein Zehntel seiner Versorgung mit Kernenergie deckt, setzt Frankreich am stärksten auf Kernenergie. Sie bildet ganze 41,7 Prozent des Energiemix (vgl. International Energy Agency, zitiert nach www.bpd.de 2011). Deutlich wird jedoch auch, dass alle vier Staaten auf Öl zurückgreifen. Die Daten der IEA zeigen, dass mit wenigen Ausnahmen alle EU-Mitgliedsstaaten mindestens 20 Prozent ihrer Energie durch diesen fossilen Energieträger decken (vgl. ebd.).
3.2 Die deutsche Enerqiesituation
Um die Interessen der deutschen Regierung im Kontext der North-Stream Pipeline ausdifferenzieren zu können, muss zunächst geklärt werden, wie die Energiesituation der Bundesrepublik ist und wie sich diese entwickelt hat.
3.2.1 Die Entwicklung des Primärenergieverbrauch
Unter dem Begriff der Primärenergie werden sämtliche in der Natur vorkommenden Energiequellen gefasst. Das heißt, fossile Energieträger wie Kohle, Erdgas und Erdöl, aber auch Kernenergie und erneuerbare Energien wie Biomasse, Sonnenenergie oder Windenergie.
Die Bundesrepublik Deutschland ist der größte Verbraucher von Energie in Europa. Kein anderer europäischer Staat benötigt eine so große Menge an Energie wie die Bundesrepublik.
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- Citation du texte
- Anonyme,, 2020, Das Nord Stream Projekt. Ziele und Interessen der deutschen Außenpolitik, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/987091
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