In dieser Arbeit stellen sich die folgenden Fragen: Dürfen alle Grundrechte zur Sicherung des Rechts auf Leben ohne Grenzen eingeschränkt werden? Ist das Recht auf Leben ein Trumpf, der alles sticht und damit das höchste Gut der Verfassung? Wie lange dürfen diese Maßnahmen aufrechterhalten werden?
Um diese zu beantworten, wird mit einer kurzen Einführung in den Art. 2 II 1 GG begonnen und dann auf das Verhältnis von Sicherheit und Freiheit und das damit verbundene Verhältnis der Achtungs- und Schutzpflichten eingegangen, wobei vor allem die Konfliktsituationen zwischen Menschenwürde und Leben näher untersucht werden. Zur Veranschaulichung wird dort ein Corona-Fallbeispiel erläutert. Daraufhin wird die Bedeutung des Grundrechts auf Leben und die Vorgehensweise der Abwägung zu anderen Grundrechten anhand weiterer Fallbeispiele dargestellt. Abschließend werden die Möglichkeiten der Sicherung des Art. 2 II 1 GG durch die Einschränkung anderer Grundrechte zusammengefasst und in einem kurzen Ausblick auf die möglichen Auswirkungen der Corona Maßnahmen auf unseren Rechtsstaat angewendet.
In Deutschland wurden auf der rechtlichen Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) nahezu alle Grundrechte eingeschränkt, um die Ausbreitung zu verhindern. Aufgrund dieser hohen Anzahl und der Intensität der Grundrechtseingriffe kam es dazu, dass etliche Bürger sich in ihren Rechten verletzt sahen und Rechtsschutz – wenn auch oft erfolglos – beantragten. Da das IfSG weder die Dauer noch die Intensität der Einschränkungen regelt, machte sich eine Unsicherheit in der Bevölkerung breit, durch die sich Verschwörungstheorien entwickelten und rasant verbreiteten, in denen das Virus als Vorwand zur dauerhaften Grundrechtseinschränkung dargestellt wurde. Im Kern dieser ganzen Geschehnisse scheint immer der Schutz des Lebens zu stehen bzw. gestanden zu haben
Inhaltsverzeichnis
- Wie weit dürfen Grundrechte eingeschränkt werden, um das Recht auf Leben zu sichern?
- Zwischenfazit.
- Beispiel: Versammlungsfreiheit in der Corona-Krise.
- Recht auf Leben, Art. 2 II 1 GG
- Verhältnis von Sicherheit und Freiheit.
- Verhältnis des Rechts auf Leben zu der Menschenwürde
- Konfliktsituation Achtungs- und Schutzpflichten.
- Corona Beispiel
- Schutzbereich und Eingriff
- Rechtfertigung des Eingriffs.
- Zwischenergebnis
- Beispiel: Allgemeine Handlungsfreiheit
- Legitimes Ziel
- Geeignetheit
- Erforderlichkeit.
- Angemessenheit
- Zwischenergebnis
- Fazit und Ausblick
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, inwieweit Grundrechte eingeschränkt werden dürfen, um das Recht auf Leben zu schützen. Sie untersucht das Verhältnis von Sicherheit und Freiheit, insbesondere im Kontext der Corona-Pandemie. Sie analysiert die Auswirkungen der Pandemie auf verschiedene Grundrechte, einschließlich der Versammlungsfreiheit, der allgemeinen Handlungsfreiheit und des Rechts auf Freizügigkeit.
- Die Bedeutung des Rechts auf Leben (Art. 2 II 1 GG) im Spannungsfeld mit anderen Grundrechten
- Die rechtlichen Grundlagen für die Einschränkung von Grundrechten im Interesse der öffentlichen Sicherheit
- Die Anwendung des Verhältnismäßigkeitsprinzips bei der Einschränkung von Grundrechten
- Die konkreten Auswirkungen der Corona-Krise auf die Ausübung von Grundrechten
- Die Rolle des Rechtsstaates in der Pandemiebekämpfung
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel der Arbeit beleuchtet die Frage, wie weit Grundrechte eingeschränkt werden dürfen, um das Recht auf Leben zu sichern. Es werden verschiedene Beispiele für Grundrechtseingriffe im Kontext der Corona-Pandemie vorgestellt, wie z.B. Kontaktverbote und Reisebeschränkungen. Das zweite Kapitel befasst sich mit dem Recht auf Leben (Art. 2 II 1 GG) und dessen Verhältnis zu anderen Grundrechten. Es werden die Konzepte der Menschenwürde und der Achtungs- und Schutzpflichten des Staates erläutert.
Das dritte Kapitel behandelt das Verhältnis von Sicherheit und Freiheit. Es analysiert die rechtlichen Grundlagen für die Einschränkung von Grundrechten im Interesse der öffentlichen Sicherheit, insbesondere im Kontext der Pandemiebekämpfung. Das vierte Kapitel untersucht den Schutzbereich und die Rechtfertigung von Eingriffen in die Grundrechte. Es werden die verschiedenen Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsprinzips vorgestellt.
Das fünfte Kapitel befasst sich mit dem Beispiel der allgemeinen Handlungsfreiheit. Es wird analysiert, wie weit der Staat in die allgemeine Handlungsfreiheit eingreifen darf, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.
Schlüsselwörter
Grundrechte, Recht auf Leben, Versammlungsfreiheit, allgemeine Handlungsfreiheit, Verhältnismäßigkeitsprinzip, Corona-Pandemie, Pandemiebekämpfung, öffentliches Recht, Menschenwürde, Sicherheit, Freiheit, Schutzpflichten, Eingriff, Rechtfertigung.
- Citation du texte
- Anonym (Auteur), 2020, Die Sicherung des Rechts auf Leben durch Grundrechtseinschränkungen am Beispiel der Maßnahmen während der Corona-Pandemie, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/983556