Die Arbeit geht der Frage nach, ob Yellow Dots als Beweismittel im Strafprozess herangezogen werden können und versucht, diese im Katalog der zulässigen Beweismittel des Strafrechtsprozesses zu verorten. Die meisten Farblaserdruck- und Multifunktionskopiersysteme signieren jedes erstellte Dokument ganzseitig mit aus unter 1 mm kleinen Yellow Dots bestehenden Codes, sogar mehrfach. Dieser Code, gleichbedeutend mit einer Signatur ist für den Betrachter unter normalen Umständen nicht sichtbar.
Anfang 2017 trug es sich zu, dass streng geheime Unterlagen aus einem NSA-Bericht zu russischen Hacking-Versuchen während der US-Präsidentschaftswahl der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Medienberichten zufolge leitete eine Angestellte eines NSA-Dienstleisters die brisanten und als geheim eingestuften Untersuchungsunterlagen an „The Intercept“, einer Leaking-Plattform, per E-Mail weiter. Bereits kurze Zeit darauf vermeldete die amerikanische Ermittlungsbehörde FBI die Vernehmung einer Verdächtigen. Die auf der Homepage von Intercept veröffentlichten Dokumente führten die Ermittler wahrscheinlich auf die Spur der mutmaßlichen Täterin. Die Überführung gelang mittels auf den Dokumenten aufgebrachter "Yellow Dots".
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung in die Thematik
B. Rechtsgrundlagen zu digitalen Beweismitteln in Strafverfahren
I. Allgemeine Grundlagen der Beweismittel im Strafrechtsprozess
1. Rechtliche Anforderungen an die Beweisaufnahme
a. Beweisverfahren im Allgemeinen
b. Beweismittel im weiteren Sinne
c. Zugelassene Beweismittel des Strengbeweisverfahrens
2. Analyse des Phänomens der Yellow Dots
a. Der Kern des Machine Identification Codes
b. Probleme bei der Beweiserhebung
c. Theoretische Einordnung der Yellow Dots in die Beweismittel
II. Juristische Analyse strafprozessbewährter Beweismittel
1. Juristische Anforderungen an Urkunden für den Urkundenbeweis
a. Urkunden und Urkundenbeweis gem. §§ 249 ff. StPO im Strafrechtsprozess
b. Zwischenfazit
2. Beweis durch Augenschein in Verbindung mit Yellow Dots
a. Bedeutung des Augenscheins nach der Strafprozessordnung
b. Richterliche Inaugenscheinnahme
c. Nichtrichterliche Inaugenscheinnahme
d. Verfahren der Inaugenscheinnahme
e. Revision
f. Yellow Dots in der Kategorie der Augenscheinobjekte
C. Fazit
Literaturverzeichnis
- Arbeit zitieren
- Anonym,, 2018, Computer- und Internet-Strafrecht. Die Verwertbarkeit von Yellow Dots auf Laserausdrucken im Strafverfahren, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/981068
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