Inhaltsverzeichnis
1. Begriffsklärung
2. Leitbilder und Gestaltungsprinzipien der Sozialpolitik"
1.Begriffsklärung:
- Borght 1932: Sozialpolitik meint ,,die vom Staat zur Lösung der Arbeiterfrage ergriffene Maßnahmen"
Aber: zu eng, betrifft fast jeden, gilt für alle - mittelbar oder unmittelbar (z.B. Beitragszahler)
- Sozialpolitik macht nicht nur der Staat(z.B. auch Wohlfahrtsverbände)
- Mayr 1921: ,,Unter Sozialpolitik ist die zielbewußte Einflußnahme der öffentlichen Gewalt auf die Gestaltung der Lage der verschiedenen gesellschaftlichen Schichten im Interesse der schutzbedürftigen Schichten" zu verstehen.
Aber: zu eng, es gibt auch private Träger
- Weisser 1965: Sozialpolitik wird definiert als ,,Inbegriff der Einrichtungen und Maßnahmen, die bestimmt sind, die Lebenslage sozial schwacher Schichten zu beeinflussen."
- Wendt 1995: ,,Die Ordnung des Volkslebens als gesellschaftlicher Zusammenhang des Ganzen ist Gegenstand und Ziel der Sozialpolitik geworden."
Aber: zu weite Definition / fällt alles hinein
- Bäcker/ Bispück/ Hofemann/ Nägele 2000: ,,Unter Sozialpolitik lassen sich all jene Maßnahmen verstehen, mit denen dem Entstehen sozialer Risiken vorgebeugt, soziale Risiken ausgeglichen und das Einkommens-, Versorgungs- und Lebensniveau einzelner Personen und Personengruppen gesichert und verbessert werden sollen."
= > Definition trifft am ehesten zu!
Sozialpolitik:
= > genaue Definition ist schwierig
= > leicht zu eng oder zu weit faßbar (Träger, Adressaten ...)
= > keine einheitliche Definition/ Meinung
= > komplexer Bereich
= > keine klaren Grenzen z. B. zwischen Sozial- und Wirtschaftspolitik
- Begriff Sozialpolitik stammt aus 18 Jh. Von Riehl
- 2.Hälfte des 19.Jh. Verein für Sozialpolitik gegründet = wissenschaftlicher Verein, der auch wertend Stellung nahm
= > bis heute ist umstritten, ob wissenschaftliche Wertung neutral sein kann oder Stellung beziehen muß
= > Werturteilsstreit: wertend ist - wertend sein sollte - werten vermeiden
= > Max Weber: Wer wertet ist kein Wissenschaftler, sondern Sozialpolitiker!
= > Daraus folgt: Wissenschaftler müssen neutral sein!
Der Sozialpolitik obliegt es selbst, soziale Risiken festzulegen und zu definieren. Es ist nirgends festgeschrieben. Es ändert sich ständig.
Beispiel: alte Menschen gibt es schon immer
- früher wurden sie in Familien betreut
- reicht heute nicht mehr aus - Altenpflege entsteht als Teil der Sozialpolitik
- Sozialpolitik ist dynamisch, sie ändert sich und paßt sich der Gesellschaft an.
- Soziale Risiken erwachsen aus der Grundstruktur unserer Gesellschaft (Marktwirtschaft/ Kapitalismus), aber auch aus dem eigenen Lebenslauf (Behinderung ...).
- Sozialpolitik korrigiert (z.B. das Einkommen), sichert ab und federt ab.
Aber: Sozialpolitik stützt das System auch durch Abfederung sozialer Konflikte.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2. Leitbilder und Gestaltungsprinzipien der Sozialpolitik
- Artikel 20 (1): ,,Die BRD ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat"
- Artikel 28 (1): ,,Die verfassungsm äß ige Ordnung in den Ländern mußden Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen."
- Artikel 1 Abs.1 GG: Unantastbarkeit der Würde des Menschen
= > daran wird die Verpflichtung des Staates abgeleitet, jedem Menschen das Existenzminimum zu sichern (Interpretation des BVG)
- Artikel 3 GG
Abs.1: allgemeiner Gleichheitsgrundsatz
Abs. 2: Gleichberechtigung von Mann und Frau Abs. 3: Diskriminierungsverbot
= > Ungleichbehandlungen sind abzubauen/ zu vermeiden z.B. Gleichstellung von Frauen im Tarifrecht
- Artikel 6 Abs. 1 GG: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung
- Artikel 6 Abs. 5 GG: Nichteheliche Kinder sind den ehelichen gleichgestellt
- Artikel 12 GG: freie Wahl des Arbeitsplatzes
= > Berufs- und Arbeitsplatzwahl sind ein subjektives Recht
- Artikel 14 GG: Privateigentum wird gewährleistet; Staat darf es nur unter ganz eingeschränkten Bedingungen wegnehmen
- Artikel 9 GG: man kann die eigenen Interessen durch Gewerkschaften vertreten lassen
Literaturhinweise:
Neumann, Lothar/ Klaus Schaper: ,,Die Sozialordnung der Bundesrepublik Deutschland, Frankfurt am Main, New York"
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Thema des Textes?
Der Text ist eine umfassende Sprachvorschau zur Sozialpolitik, einschließlich Definitionen, Leitbildern, Gestaltungsprinzipien und relevanten Artikeln des Grundgesetzes.
Was ist die Definition von Sozialpolitik laut Borght (1932)?
Borght definierte Sozialpolitik als die vom Staat zur Lösung der Arbeiterfrage ergriffenen Maßnahmen. Diese Definition wird im Text jedoch als zu eng kritisiert.
Welche weiteren Definitionen von Sozialpolitik werden im Text erwähnt?
Der Text erwähnt Definitionen von Mayr (1921), Weisser (1965), Wendt (1995) und Bäcker/Bispück/Hofemann/Nägele (2000). Die Definition von Bäcker et al. wird als die zutreffendste angesehen.
Woher stammt der Begriff "Sozialpolitik"?
Der Begriff "Sozialpolitik" stammt aus dem 18. Jahrhundert und wurde von Riehl geprägt. Im 2. Halbjahr des 19. Jh. wurde der "Verein für Sozialpolitik" gegründet.
Was bedeutet der Werturteilsstreit im Zusammenhang mit Sozialpolitik?
Der Werturteilsstreit bezieht sich auf die Kontroverse, ob wissenschaftliche Wertung neutral sein kann oder Stellung beziehen muss. Max Weber argumentierte, dass Wertung nicht Aufgabe der Wissenschaft, sondern der Sozialpolitik sei.
Wie wird die Dynamik der Sozialpolitik im Text beschrieben?
Sozialpolitik wird als dynamisch beschrieben, da sie sich ändert und an die gesellschaftlichen Verhältnisse anpasst. Soziale Risiken werden durch die Grundstruktur der Gesellschaft und individuelle Lebensläufe bedingt, und die Sozialpolitik korrigiert, sichert und federt diese ab.
Welche Artikel des Grundgesetzes (GG) sind im Zusammenhang mit Sozialpolitik relevant?
Relevante Artikel sind Artikel 20 (1) (sozialer Bundesstaat), Artikel 28 (1) (sozialer Rechtsstaat in den Ländern), Artikel 1 Abs. 1 (Unantastbarkeit der Würde des Menschen), Artikel 3 (Gleichheitsgrundsatz), Artikel 6 (Schutz von Ehe und Familie), Artikel 12 (freie Wahl des Arbeitsplatzes), Artikel 14 (Privateigentum), und Artikel 9 (Gewerkschaften).
Welche Literaturhinweise werden im Text gegeben?
Der Text nennt "Die Sozialordnung der Bundesrepublik Deutschland" von Neumann/Schaper und "Sozialpolitik und soziale Lage in Deutschland" von Bäcker/Bispinck/Hofemann/Nägele.
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- Kerstin Müller (Author), 2000, Sozialpolitik: 1. Begriffsklärung 2. Leitbilder und Gestaltungsprinzipien, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/97961