In der Arbeit werden Unternehmens- bzw. Firmenkredite untersucht. Nach Analyse aktueller Rahmenbedingungen soll dieses Vehikel hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit, wirtschaftlichen Attraktivität und der potenziellen Erfolgsfaktoren bei der Vergabe durch Lebensversicherer untersucht werden. Auf Basis der Ergebnisse wird eine Beurteilung dieser Kapitalanlageform erfolgen.
Lebensversicherer werden derzeit mit Schlagzeilen wie „Die Lebensversicherer trudeln über dem Abgrund“ oder der „Crash der Lebensversicherer ist unausweichlich“ verbunden. Das Geschäftsmodell steht speziell aufgrund geringer Rentabilitätsaussichten in der Kritik, wobei gleichzeitig die private Altersvorsorge in Deutschland an Bedeutung gewinnt. Das gesetzliche, umlagefinanzierte Rentensystem wird durch den demographischen Wandel nachhaltig belastet.
Negative Überschüsse der deutschen Rentenversicherung sowie das aktuellen Zahler-Empfänger-Verhältnisses von 2:1 verdeutlichen dies. Für 2030 wird ein Rentenniveau von 43 % (derzeit: 51 %) im Verhältnis zum durchschnittlichen Entgelt prognostiziert. Daraus resultiert die Infragestellung der Erfüllbarkeit des Generationenvertrages sowie eine zunehmende Bedeutung privatrechtlicher Alternativen.
Lebensversicherer bieten Produkte zur privaten und betrieblichen Vorsorge an, welche der Alters- und Hinterbliebenenabsicherung dienen. Aufgrund politischer Einflussnahme (bspw. Riester-Reform) sowie u. a. hoher Garantiezinsen nahm der Bestand an privaten Rentenversicherungen zwischen 2000 und 2017 von 10,5 Mio. auf 43,64 Mio. zu. Jedoch belasten zunehmend Rahmenbedingungen wie Solvency II und die Niedrigzinsphase das Geschäftsmodell der Lebensversicherer. Die sinkende Attraktivität erschwert.
Neuabschlüsse und birgt die Gefahren von Vertragsstornierungen. Einer-seits sinkt die Bereitschaft der Deutschen zum Sparen, andererseits rücken Vorsorgealternativen wie Immobilien in den Vordergrund. Zur Steigerung der Attraktivität sollen neue Produktkonstruktionen sowie Kapitalanlagen in andere/ neue Assetklassen beitragen. Eine Anlagealternative stellen Unternehmens- bzw. Firmenkredite dar.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Grundlagen zum Kapitalanlagemanagement eines Lebensversicherers
2.1 Definition, Merkmale und Funktionen einer Lebensversicherung
2.2 Rolle und Struktur des Kapitalanlagemanagements im Lebensversicherungsunternehmen
2.3 Einflussfaktoren auf das Kapitalanlagemanagement
2.3.1 Garantiezinsverpflichtungen aus dem Versicherungsbestand
2.3.2 Niedrigzinsphase
2.3.3 Solvency
2.4 Aktuelle Kapitalanlagestruktur der Lebensversicherer
3 Unternehmenskredite als Anlagemöglichkeit
3.1 Unternehmenskredite - Definition, Abgrenzungen und Formen
3.2 Grundsätze der Kreditvergabe
3.3 Zulässigkeit von Lebensversicherern als Investoren
3.4 Marktbedingungen
3.4.1 Akteure im Markt für Unternehmenskredite und deren Umfeld
3.4.2 Ökonomische Verhältnisse im Markt für Unternehmenskredite
3.5 Analyse der Erfolgspotenziale von Unternehmenskrediten
3.5.1 Finanzielle Analyse von Unternehmenskrediten
3.5.2 Ökonomische Analyse von Versicherern als Investoren
3.6 Ansätze für den Markteintritt
3.6.1 Klassischer Versicherungsvertrieb
3.6.2 Kreditvergabe über digitale Kanäle
3.6.3 Kollaboration mit Banken
3.7 Kritische Würdigung
4 Fazit und Ausblick
Anhang
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1 - Magische Dreieck der Vermögensanlage
Abbildung 2 - Investment-Prozess
Abbildung 3 - Historische Entwicklung des Höchstrechnungszinses
Abbildung 4 - Verpflichtungs- versus Anlagezeitraum bei Lebensversicherern
Abbildung 5 - Entwicklung der weltweiten Leitzinsen zwischen 2000 bis 2017
Abbildung 6 - Verschuldung der EU-Staaten im 3. Quartal 2018 im Verhältnis zum BIP
Abbildung 7 - Entwicklung der Null-Kupon-Euro-Swapkurve zwischen 2002 und 2019
Abbildung 8 - Das 3-Säulen-Modell nach Solvency II
Abbildung 9 - Aufteilung der Risikomodule in Submodule im Standardmodell nach Solvency II
Abbildung 10 - Bedeutung einzelner Module für die Basissolvenzkapitalanforderung sowie das Marktrisiko
Abbildung 11 - Vergleich der Solvenzquoten nach Solvency I (geschätzt) und Solvency II
Abbildung 12 - Vergleich der Bereiche und Standardabweichungen der Solvenzquoten nach Solvency I (geschätzt) und Solvency II
Abbildung 13 - Vergleich der Solvabilitätsquoten hinsichtlich des genutzten Modells und der Rechtsform
Abbildung 14 - Entwicklung der Nettoverzinsung und laufenden Durchschnittsverzinsung deutscher Lebensversicherer zwischen 2008 und 2017
Abbildung 15 - Entwicklung des Anlagebestands nach Assetklassen in Prozent zwischen 2003 und 2017
Abbildung 16 - Entwicklung der Brutto-Neuanlage nach Assetklassen in Prozent zwischen 2008 und 2017
Abbildung 17 - Entwicklung der Aufteilung festverzinslicher Bestandsanlagen nach Bonität in Prozent zwischen 2012 und 2015
Abbildung 18 - Finanzierungsmatrix nach Kapitalherkunft und Rechtsart .
Abbildung 19 - Strukturierung von Unternehmenskreditarten nach Laufzeit
Abbildung 20 - Strukturierung möglicher Kreditsicherheiten
Abbildung 21 - Funktionsweise eines Schuldscheindarlehens
Abbildung 22 - Aufteilung des Firmenkundengeschäfts nach Umsatzgröße und Bruttoerlöspotenzialen
Abbildung 23 - Aufteilung deutscher Banken im Firmenkundengeschäft nach Unternehmensgröße
Abbildung 24 - Marktanteile der FinTechs nach Produktart und Kundensegment
Abbildung 25 - Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen zwischen 2003 und 2017
Abbildung 26 - Approximierte Vollkostenrechnung von Produkten des Firmenkundengeschäfts
Abbildung 27 - Approximation der durchschnittlichen Unternehmenskreditzinsen
Abbildung 28 - Berechnungsschema des Moduls "Zinsrisiko"
Abbildung 29 - Berechnungsschema des Moduls "Spreadrisiko"
Abbildung 30 - Mögliche interne Bonitätseinstufung nach Solvency II .
Abbildung 31 - Entwicklung der Ratings deutscher Unternehmen zwischen 2003 und 2018
Abbildung 32 - Produktvielfalt der Kreditinstitute im Firmenkundengeschäft
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Lebensversicherer werden derzeit mit Schlagzeilen wie „Die Lebensversicherer trudeln über dem Abgrund“1 oder der „Crash der Lebensversicherer ist unausweichlich“2 verbunden. Das Geschäftsmodell steht speziell aufgrund geringer Rentabilitätsaussichten in der Kritik, wobei gleichzeitig die private Altersvorsorge in Deutschland an Bedeutung gewinnt. Das gesetzliche, umlagefinanzierte Rentensystem wird durch den demographischen Wandel nachhaltig belastet. Negative Überschüsse der deutschen Rentenversiche- rung3 sowie das aktuellen Zahler-Empfänger-Verhältnis von 2:1 verdeutlichen dies.4 Für 2030 wird ein Rentenniveau von 43 % (derzeit: 51 %) im Verhältnis zum durchschnittlichen Entgelt prognostiziert.5 Daraus resultiert die Infragestellung der Erfüllbarkeit des Generationenvertrages sowie eine zunehmende Bedeutung privatrechtlicher Alternativen.6
Lebensversicherer bieten Produkte zur privaten und betrieblichen Vorsorge an, welche der Alters- und Hinterbliebenenabsicherung dienen.7 Aufgrund politischer Einflussnahme (bspw. Riester-Reform)8 sowie u. a. hoher Garantiezinsen nahm der Bestand an privaten Rentenversicherungen zwischen 2000 und 2017 von 10,5 Mio. auf 43,64 Mio. zu.9 Jedoch belasten zunehmend Rahmenbedingungen wie Solvency II und die Niedrigzinsphase das Geschäftsmodell der Lebensversicherer. Die sinkende Attraktivität erschwert Neuabschlüsse und birgt die Gefahren von Vertragsstornierungen.10 Einerseits sinkt die Bereitschaft der Deutschen zum Sparen, andererseits rücken Vorsorgealternativen wie Immobilien in den Vordergrund.11 Zur Steigerung der Attraktivität sollen neue Produktkonstruktionen sowie Kapitalanlagen in andere/ neue Assetklassen beitragen.
Eine Anlagealternative stellen Unternehmens- bzw. Firmenkredite dar, welche im Folgenden untersucht werden sollen. Nach Analyse aktueller Rahmenbedingungen soll dieses Vehikel hinsichtlich der rechtlichen Zulässigkeit, wirtschaftlichen Attraktivität und der potenziellen Erfolgsfaktoren bei der Vergabe durch Lebensversicherer untersucht werden. Auf Basis der Ergebnisse wird eine Beurteilung dieser Kapitalanlageform erfolgen.
2 Grundlagen zum Kapitalanlagemanagement eines Lebensversicherers
2.1 Definition, Merkmale und Funktionen einer Lebensversicherung
Eine Versicherung dient der „Deckung eines im Einzelnen ungewissen, insgesamt geschätzten Mittelbedarfs auf Grundlage des Risikoausgleichs im Kollektiv und der Zeit.“12 Dabei findet ein Risikotransfer vom Versicherungsnehmer auf ein Versicherungsunternehmen statt, wodurch ein Kollektiv gleichartiger Risiken entsteht und Zufallsrisiken eines Einzelnen ausgeglichen werden können.13 Der Risikoausgleich über die Zeit soll zufallsbedingte Volatilitäten der Versicherungsschäden über einen langfristigen Zeitraum nivellieren. Als Beispiel hierfür können Schwankungsrückstellungen in der Kompositversicherung genannt werden.14 Aus Sicht des Versicherten wird der Geldbedarf bei Eintritt eines versicherten Risikos gedeckt.15
Im Zuge der Spartentrennung erfolgt eine Unterscheidung in Kranken-, Kom- posit- sowie Lebensversicherung.16 Lebensversicherungen dienen der Absicherung biometrischer Risiken,17 worunter u. a. das Langlebigkeits-, Todesfall- und Berufsunfähigkeitsrisiko zu verstehen sind.18 Diese Funktion sowie die Zahlung einer lebenslangen Rente sind Alleinstellungsmerkmale der Le- bensversicherung.19 Innerhalb der klassischen Form wird einem Versicherungsnehmer bzw. Dritten eine bestimmte Geldleistung gegen Zahlung regelmäßiger Prämien über eine bestimmte Laufzeit, in Abhängigkeit des Erlebens- und Todesfalls, zugesprochen.20 Daraus ergibt sich die Verknüpfung des Kapitalanlage- und Risikogeschäfts.21 Letzteres impliziert die Transformation der Risiken aus Versicherungstechnik und Kapitalanlage innerhalb eines Lebensversicherungsunternehmens.22 Das versicherungstechnische Risiko unterteilt sich in Zufalls-, Änderungs- sowie Irrtumsrisiko,23 was aufgrund der hohen Prognosegüte bei biometrischen Risiken als unproblematisch und kalkulierbar angesehen wird.24 Das Kapitalanlagerisiko wird hingegen als Gefahr der negativen Abweichung von den Renditezielen definiert.25 Dieses Risiko wird von den Lebensversicherern getragen, woraus für den Versicherten ein asymmetrisches Chancen-Risiko-Profil resultiert. Während die Versicherungsnehmer mittels der Überschussbeteiligung u. a. von den positiven Kapitalanlageergebnissen eines Lebensversicherers profitieren, bleiben die Verträge von negativen Ergebnissen unberührt.26
Als Formen können Risiko-, private Renten- sowie Kapitallebensversicherungen unterschieden werden. Letztere zeichnen sich durch eine lange Vertragslaufzeit, feste Auszahlungstermine und regelmäßige bzw. monatliche Prämieneinzahlungen aus.27 Die Versicherungsprämie setzt sich dabei aus dem Risikobeitrag, Sparbeitrag sowie dem Kostenbeitrag (Vertriebs- und Betriebskosten) zusammen.28 Bei der Kalkulation kommt das individuelle versicherungstechnische Äquivalenzprinzip zum Einsatz.29
Der Bilanzschwerpunkt der Lebensversicherer liegt auf der Passivseite, welche aufgrund der Deckungsrückstellungen sowie den Rückstellungen für Beitragsrückerstattung durch Fremdkapital gekennzeichnet ist. Auf der Aktivseite nehmen die Kapitalanlagen eine dominierende Rolle ein. Kapitalanlagen, welche mit Versicherungsverträgen verbunden sind, werden als Sondervermögen gekennzeichnet. Daraus ergibt sich eine besondere Gläubigerstellung im Insolvenzfall.30 Die Möglichkeit der Anlage ergibt sich aus der zeitlichen Diskrepanz zwischen Prämieneinzahlung und Versicherungsleistung.31 Innerhalb dieser Aufschubzeit werden die Prämien vom Lebensversicherer gesammelt und am Kapitalmarkt angelegt.32
2.2 Rolle und Struktur des Kapitalanlagemanagements im Lebensversicherungsunternehmen
Versicherer sind große Kapitalsammelstellen mit hoher, volkswirtschaftlicher Bedeutung.33 Europas Lebensversicherer verbuchen jährliche Prämieneinnahmen von 1,2 Bio. € und einen Anlagebestand von 9,9 Bio. €,34 was gleichzeitig rund 61 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP) Europas ent- spricht.35 In 2017 wiesen deutsche Lebensversicherer einen Kapitalanlagebestand von 1,06 Bio. € aus.36 Dabei ist ein Trend zu Einmalzahlungen zu erkennen, was in höheren Beitragsvolatilitäten resultiert.37 Für den Versicherten ergeben sich Vorteile aus dem kollektiven Investitionsprozess, welchem mit geringen Prämien ein diversifiziertes Investment ermöglich wird.38 Die Steuerung und Verwaltung der Kapitalanlagen wird hierbei vom Kapitalanlagemanagement übernommen.39
Zu den Hauptaufgaben des Kapitalanlagemanagements gehören die Erwirtschaftung fristgerechter Cashflows zur Deckung vertraglicher Verpflichtun- gen40 sowie die Erzielung einer angemessenen Rendite für die Versicherungsnehmer und Aktionäre. Zusätzlich steht die Gewährleistung der Risikokapitalunterlegung hinsichtlich eingegangener Risiken sowie die Sicherung der langfristigen Existenz des Lebensversicherers im Vordergrund.41 Die Aufgaben sind somit in enger Verbindung mit den regulatorischen Vorgaben und produktspezifischen Versprechungen zu sehen.42 Die Qualität des Kapitalanlagemanagements ist kennzeichnend für die Wettbewerbsfähigkeit des Lebensversicherungsunternehmens.
Die Basis aller Anlageentscheidungen bildet das magische Dreieck der Vermögensanlage. Neben Rentabilität, Sicherheit und Liquidität werden die Komponenten der angemessenen Mischung und Streuung ergänzt.43 Die Liquidität spielt aufgrund der langfristigen Verpflichtungen eine untergeordnete Rolle,44 sodass Rendite und Sicherheit im Vordergrund stehen.45 Mischung und Streuung stellen Anforderungen an die Diversifikation der Kapitalanlagen, sodass unsystematische Risiken reduziert werden. Innerhalb des Investmentprozesses, welcher in Abbildung 2 dargestellt ist, findet eine Orientierung an den Interessen der Stakeholder statt.
Als Teil des Kapitalanlagemanagements wird das Asset-Liability- Management definiert. Hierbei handelt es sich um einen zielgerichteten Ansatz zur übergreifenden Steuerung und Abstimmung der Kapitalanlagen und versicherungstechnischen Verpflichtungen mit Rücksicht auf bestehende In- terdependenzen.4546 Dadurch wird eine simultane Betrachtung der Liquiditätslage, Inflationsrate und des Zinsrisikos ermöglicht.47 Eine Hauptaufgabe besteht in der Abstimmung der Fälligkeitsstruktur der Aktiv- und Passivseite,48 wobei speziell die Duration49 als Instrument Anwendung findet. Aufgrund unterschiedlicher Fälligkeiten bzw. Laufzeiten besteht zwischen den Kapitalanlagen und den versicherungstechnischen Verpflichtungen ein Asset-Liability- Mismatch, welcher minimiert werden soll.50
Eines der bedeutendsten Risiken in der Kapitalanlage stellt die NichtErwirtschaftung des jährlichen Rechnungszinses auf die eingezahlten Sparbeiträge dar. Dieser impliziert einen jährlichen Verzinsungsanspruch des Versicherten, welchem der Lebensversicherer nachkommen muss. Sollte der Zins auf eingezahlte Prämien und zugeordnete Überschussbeteiligungen nicht erwirtschaftet werden, müssen Sicherheitsmittel (Eigenkapital) verzehrt werden.51 Der Ausgleich schlechter Anlageergebnisse mit guten Resultaten über die Zeit ist daher nur eingeschränkt möglich und kann lediglich mittels der Überschussbeteiligung erfolgen.52
2.3 Einflussfaktoren auf das Kapitalanlagemanagement
2.3.1 Garantiezinsverpflichtungen aus dem Versicherungsbestand
Auf das Kapitalanlagemanagement wirken verschiedene Rahmenbedingungen ein. Als ein erster Faktor werden die Garantieverpflichtungen der Lebensversicherer aus dem Bestand betrachtet. Die in Deutschland weitverbreitete klassische Lebensversicherung zeichnet sich u. a. durch Leistungen wie Garantiezinsen, Überschussbeteiligungen, garantierte Rückkaufswerte53 und Kapitalgarantien aus.54
Versicherungsnehmer partizipieren mittels der Überschussbeteiligung von positiven Entwicklungen des Lebensversicherers. Diese ergibt sich aus je mind. 90 % des Kapitalanlage- und Risikogewinns sowie 50 % des übrigen Ergebnisses.55 Die Überschussbeteiligung resultiert aus der konservativen Kalkulation dieser Prämienkomponenten,56 deren Höhe ex-ante nicht bestimmbar sind. Die Deklaration erfolgt jährlich und wird dem Versicherten im nächsten Jahr unwiderruflich zugeschrieben.57 Das sonstige Ergebnis ergibt sich aus der Kalkulation der Betriebs- und Verwaltungskosten, welche in der Vergangenheit stark rückläufig waren. Im Verhältnis zum verwaltenden Kapital wurde die Kostenquote zwischen 1985 und 2018 von 1 % auf 0,2 % redu- ziert.58 Dieser Effekt konnte mittels Zentralisierung bzw. Outsourcing erzielt werden,59 wobei zusätzliche Senkungspotenziale durch Digitalisierung als eingeschränkt angesehen werden.60 Der Risikogewinn ergibt sich aus der positiven Differenz zwischen den auf Basis versicherungsmathematischer Verfahren kalkulierten und den tatsächlichen Schadenfällen. Der Kapitalanlagegewinn resultiert hingegen vereinfacht aus der Differenz zwischen dem tatsächlichen Anlageergebnis und den Garantiezinsverpflichtungen.61
Der Garantiezins ist das Hauptmerkmal der klassischen Lebensversicherung. Er ist zu Vertragsbeginn vorgegeben und bleibt über die Laufzeit festgeschrieben. Der seitens des Bundesfinanzministeriums bestimmte Höchstrechnungszins stellt hierbei die Obergrenze des Garantiezinses bei Neuabschluss dar.62 In Folge von veränderten Marktbedingungen ist der Höchstrechnungszins zwischen 1994 und 2018 von 4 % auf 0,9 % gesunken.63 Die Vertragsgenerationen 4 % und 3,5 % haben jedoch mit 40 % noch heute einen hohen Anteil am Bestand, wodurch eine durchschnittliche Zinsverpflichtung von ca. 2,35 % besteht.64 Im Zuge des Asset-Liability-Mismatchs innerhalb der Bilanzstruktur deutscher Lebensversicherer kann die Erwirtschaftung des Garantiezinses bei veränderten Marktbedingungen zur Herausforderung werden.65 Während die Duration der Aktivseite rund 10 Jahre beträgt, wird auf der Passivseite eine Duration von ca. 16 Jahren verzeichnet.66 Da die Laufzeiten der Kapitalanlagen geringer sind als die Laufzeiten der Verpflichtungen, führt dieser Mismatch zu potenziellen Zinsänderungsrisiken67 sowie Wiederanlage- bzw. Zinsgarantierisiken.68 Das Zinsänderungsrisiko äußert sich bei marktwertorientierter Bewertung in einer höheren Volatilität der Passiva gegenüber den Aktiva, wobei positive sowie negative Bewertungsänderungen vom Eigenkapital aufgefangen werden müssen.69
In Verbindung mit aktuellen Rahmenbedingungen entwickeln Lebensversicherer neue Produktvarianten, welche sich speziell durch einen geringeren Garantieumfang hinsichtlich Garantiezins und Risikoübernahme unterschei- den.70
2.3.2 Niedrigzinsphase
In Folge der Finanzkrise 2007/2008 senkten die Zentralbanken weltweit die Leitzinsen von teilweise 5 % auf 0 %.71 Eine ähnliche Entwicklung ist auch bei der Inflation zu erkennen.72 Zusätzlich startete die EZB 2015 ein Kaufprogramm von Staats- und Unternehmensanleihen, welches Ende 2018 beendet wurde.73 Die Niedrigzinsphase kann somit als Ergebnis eines langfristigen Prozesses gesehen werden.74 Das Ziel dieser Maßnahmen ist/war die Stabilisierung bzw. Förderung der Wirtschaft sowie die Entlastung verschuldeter Staaten.75 Basierend auf dem veränderten Zinsniveau zwischen 2007 und 2015 konnte bspw. Deutschland ca. 43 Mrd. € Zinsaufwand einsparen.76 Andererseits nimmt jedoch die Verschuldung von Schwellenländern wie China zu. Weiterhin ist durch zunehmende Investitionen institutioneller Anleger in fremde Assetklassen ein Anstieg von Marktrisiken zu verzeichnen, da diese anfälliger gegenüber Laufzeit-, Kredit- und Liquiditätsrisiken werden.77 Daraus resultieren Gefahren für Preisblasen in unterschiedlichen Marktsegmenten und Assetklassen.78
Aufgrund des stark zinssensitiven Geschäftsmodells gilt das Niedrigzinsumfeld als größte Herausforderung für deutsche Lebensversicherungsunter- nehmen.79 Aufgrund des bestehenden Strukturproblems aus Kapitel 2.3.1 können Lebensversicherer im Niedrigzinsumfeld den durchschnittlichen Garantiezins durch Neuanlage nur schwer erwirtschaften. Im Zuge der geldpolitischen Maßnahmen der Europäischen Zentralbank (EZB) kam es zur Renditeverkürzung sowie zu Kursanstiegen bei Anleihen, was sich in reduzierten Risiko-, Kredit- und Laufzeitprämien widerspiegelt.80 Derzeit kann mittels der risikolosen 10-jährigen Bundesanleihe eine jährliche Rendite von 0,18% p. a. erwirtschaftet werden,81 was zur Deckung der Verpflichtung nicht ausreicht. Trotz des Safety-First-Ansatzes innerhalb der Kapitalanlage wird hierbei die Wichtigkeit des Rentabilitätsstreben in Verbindung mit dem Zinsgarantierisiko deutlich.82 Während 2015 und 2016 19 bzw. 27 Lebensversicherer den Verpflichtungen allein durch die Kapitalerträge nicht nachkommen konnten, war 2017 bereits jeder dritte Versicherer betroffen.83 Als Folge verrechneten 2018 einige Versicherer im Rahmen des Lebensversicherungsreformgesetzes das Anlageergebnis mit dem Risiko- und dem sonstigen Ergebnis.84
Zur Sicherung der langfristigen Kundenansprüche sind Lebensversicherer seit 2011 verpflichtet, mithilfe eines einheitlichen Berechnungsverfahrens eine Zinszusatzreserve zu reservieren. Die Höhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der marktwertorientierten Bewertung der Deckungsrückstellung mittels eines Referenzzinses und des jeweiligen Höchstrechnungszinses. Als Referenzzins wird der 10-Jahres-Null-Kupon-Euro-Swapsatz definiert, welcher den risikolosen Zinssatz approximieren soll.85 Aufgrund der verhältnismäßig hohen Zinsen in 2008/2009 wird der Trend der sinkenden Swapsätze anhalten.86 Speziell Lebensversicherer mit einem großen Bestand an Garantieleistungen müssen hohe Zuführungen leisten.87 Die Zinszusatzreserve wird als zusätzliche Herausforderung gesehen, da in den vergangenen Jah- ren zur Deckung der Zuführung sowie des Garantiezinses eine durchschnittliche Rendite von 4,5 % p. a. benötigt wurde.88 In 2016 war hingegen eine Rendite von 2,95 % p. a. notwendig.89 Zur Refinanzierung der Zinszusatzreserve wurden seitens der Lebensversicherer Bewertungsreserven aktiviert. Eine Reform aus 2018 führt nun zu einer Senkung der Break-Even- Verzinsung90 und somit zur Entlastung der Lebensversicherer.91
Prognosen hinsichtlich der künftigen Entwicklungen sind vielfältig, da Auswirkungen auf bspw. schwache Schuldner wie Griechenland ungewiss sind.92 Die Federal Reserve System (Fed) hat bereits eine Änderung der Zinspolitik eingeleitet, während diese in Europa noch aussteht.93
2.3.3 Solvency II
2.3.3.1 Kurze Einführung
Die EU-Richtlinie Solvency II wurde am 01.01.2016 in deutsches Recht um- gesetzt.94 Größenbedingt unterliegen einige Versicherer weiterhin der Anlageverordnung, welche jedoch nicht weiter betrachtet werden soll.95 Die Wirkung von Solvency II orientiert sich am Umfang und der Komplexität des Geschäftsmodells sowie an den eingegangenen Risiken der Versicherer.96 Dem Proportionalitätsprinzip wird hierbei Rechnung getragen,97 sodass die Wettbewerbsneutralität gewahrt wird. Dieser risikobasierte Ansatz fordert eine hohe Eigenverantwortlichkeit der Versicherer98 und hat das Ziel, dessen Fortbestand zu sichern und den Schutz der Versicherten zu stärken.99 Ein homogenes und harmonisches europäisches Aufsichtsrecht, die Stärkung der Finanzmarktstabilität sowie die Anpassung an die internationale Rechnungslegung sollen dazu beitragen.100 Letzteres impliziert den ökonomischen Bilanzansatz unter Solvency II, wobei alle Aktiva und Passiva grundsätzlich marktwertorientiert bewertet werden.101 Sind Marktdaten verfügbar, erfolgt die Bewertung mittels des Mark-to-Market-Ansatzes (Level I). Alternativ wird auf die Level II-Bewertung, dem Mark-to-Modell-Ansatz, zurückgegriffen.102
Die Solvency II-Richtlinie basiert auf drei Säulen, welche miteinander intera- gieren.103 Die erste Säule impliziert quantitative Anforderungen hinsichtlich einer angemessenen Risikovorsorge (Eigenmittelunterlegung) in Abhängigkeit vom Geschäftsmodell und den eingegangenen Risiken.104 Anforderungen an Governance und Risikomanagement werden in der zweiten Säule beschrieben. Das Prudent Person Principle ist kennzeichnend für diese Säule, welche die Identifizier-, Beherrsch-, Steuer- und Prüfbarkeit eingegangener Risiken fordert.105 Das Own Risk and Solvency Assessment dient hierfür als Berichtswerk. Die dritte Säule macht Angaben zu den Berichtspflichten, wobei der Solvency and Financial Condition Report angewiesen wird.106
Die Zielerreichung unter Solvency II wird mittels der Solvabilität gewährleistet. Diese stellt die Anforderung, dass die Versicherer jederzeit über ausreichend Kapital verfügen müssen um Ihren Verpflichtungen nachzukommen.107 Die eingegangenen Risiken müssen mit Eigenmitteln unterlegt werden, um unerwartete Verluste auffangen zu können.108 Die Höhe der Anforderung wird mittels der Solvency - (SCR) und Minimum Capital Requirement (MCR) festgelegt.109 Der SCR entspricht dem 1-Jahres-Value at Risk mit einem Konfidenzniveau von 99,5 %, sodass die Versicherer gegenüber Szenarien, welche nur alle 200 Jahre eintreten, resistent sind.110 Der MCR unterscheidet sich ausschließlich hinsichtlich des Konfidenzniveau von 85 %.111 Sollten die Grenzen unterschritten werden, kann die Aufsicht Maßnahmen anordnen. Die Eigenmittel haben weiterhin einen hohen Stichtagsbezug und müssen jederzeit in ausreichender Höhe vorgehalten werden.112 Diese ergeben sich aus der Summe der Basiseigenmittel und der ergänzenden Eigenmittel.113 Erstere berechnen sich aus der Differenz zwischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten114 und werden in drei Qualitätsklassen (Tier I bis III) diffe- renziert.115 Bei ergänzenden Eigenmitteln handelt es sich hingegen um außerbilanzielle Positionen, welche zum Ausgleich von Verlusten eingefordert werden können wie bspw. Garantien oder Nachschusspflichten.116
Die Berechnung des SCR und MCR erfolgt mittels Standard- oder internem Modell.117 Während das interne Modell individuell von den Versicherern entwickelt und an deren spezifischen Gegebenheiten angepasst wird,118 stellt die Aufsicht das Standardmodell zur Verfügung.119 Die zu berücksichtigenden Risikomodule im Standardmodell werden in Abbildung 9 visualisiert, wobei lineare Abhängigkeiten zwischen den Modulen unterstellt werden.120 Der SCR ist hauptsächlich durch das Modul der Basissolvenzkapitalanforderung (BSCR) geprägt. Darunter zählen u. a. die Module Marktrisiko und lebensversicherungstechnisches Risiko. Es zeigt sich, dass für Lebensversicherer das Marktrisikomodul121 mit durchschnittlich 82 % die höchste Bedeutung für das BSCR hat. Innerhalb des Marktrisikomoduls existieren auch einige Untermodule, wobei das Zins- (60 %) und das Spreadrisiko (24 %), aufgrund des zinssensitiven Geschäftsmodells der Lebensversicherer, den größten
Einfluss haben.122 Bei der Berechnung der Kapitalanforderung wird der Bot- tom-up-Ansatz genutzt. U. a. ergibt sich das Marktrisikomodul aus der Summe der einzelnen Untermodulanforderungen (z. B. Spread- und Zinsrisiko) unter Berücksichtigung der vorgegebenen Korrelationsmatrizen. Das BSCR resultiert bspw. wiederum aus der Aggregation des Marktrisikos und des lebensversicherungstechnischen Risikos unter Beachtung der Korrelationen. Hiermit wird der Berücksichtigung von Diversifikationseffekten Rechnung ge- tragen.123
Aufgrund der großen Auswirkungen der Rechtsumstellung von Solvency I auf Solvency II werden seitens der Aufsicht Regelungen zur Erleichterung des Übergangs angeboten.124 Darunter zählt das Rückstellungs- und Zinstransiti- onal125 sowie die Volatilitätsanpassung.126
2.3.3.2 Herausforderungen für die Lebensversicherer
Grundsätzlich ergeben sich für Versicherer mit der Umsetzung von Solvency II höhere Kosten- und Ressourcenbindungen.127 Des Weiteren werden im Unterschied zum vorherigen Recht mehr Risiken berücksichtigt.128 Dabei zeigt sich, dass die durchschnittliche Solvabilitätsquote der deutschen Lebensversicherer in 2016 nach Solvency II mit Berücksichtigung (426,7 %) und ohne Berücksichtigung der Übergangsmaßnahmen (215,06 %) höher liegt, als selbige Quote nach Solvency I (171,33 %).129 Auf Basis dieser Ergebnisse kann die Annahme der Erhöhung der Gesamtsolvabilität aller deutscher Lebensversicherer getroffen werden. Unter Betrachtung von Abbildung 12 wird jedoch eine höhere Heterogenität der einzelnen Lebensversicherer bei der Solvabilität festgestellt. Während unter Solvency I Solvenzquoten im Bereich von 100 % bis 350 % gemessen wurden, verändert sich dieser Bereich unter Solvency II auf 0 % bis 1000 %. Dies verdeutlicht, dass Gewinner und Verlierer bei der Rechtsumstellung existieren und eine Betrachtung des Durchschnitts ungeeignet ist. Ergänzend soll die zunehmende Standardabweichung der Solvenzquoten Erwähnung finden. In 2016 wurde diese unter Solvency I auf 50 % geschätzt, während die Standardabweichung unter Solvency II tatsächlich 175 % (ohne Übergangsmaßnahmen) und 255 % (mit Übergangsmaßnahmen) betrug. In der Folge konnten zum 31.12.2016 29 von insgesamt 84 deutschen Lebensversicherern (35%) die Anforderungen nicht erfüllen und mussten Übergangsmaßnahmen in Anspruch nehmen.130 Europaweit hingegen konnten nur 5 % der Lebensversicherer die Anforderungen nicht erfüllen.131 Die überdurchschnittlich hohe Quote deutscher Lebensversicherer ergibt sich aus der großen Beliebtheit und dem langen Festhalten am klassischen Garantiemodell.132 Auch aus diesem Grund werden neue Produktvarianten mit dem Ziel der Solvenzkapitalschonung entwi- ckelt.133
Abbildung 13 zeigt weiterhin Unterschiede der Quoten hinsichtlich des Modells und der Rechtsform auf. Lebensversicherer, welche ein internes Modell (319,78 %) nutzen, besitzen eine durchschnittlich höhere Quote als Lebensversicherer mit einem Standardmodell (200,45 %). Zu berücksichtigen ist dabei maßgeblich die geringe Grundgesamtheit von Lebensversicherern mit internem Modell. Dennoch erscheint das Ergebnis nachvollziehbar, da Lebensversicherer nur ein internes Modell nutzen, wenn es hinsichtlich der Solvabilität vorteilhaft ist. In Bezug auf die Rechtsformen haben Aktiengesellschaften (AG) (245,36 %) höhere durchschnittliche Quoten als Anstalten öffentlichen Rechts (144,3 %) oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) (147,1%). Unter Solvency I hingegen konnten sich VVaG durch höhere Solvenzquoten gegenüber AG auszeichnen.134
Ergänzt wird dies durch die Ergebnisse einer Umfrage, wobei sich 2017 lediglich 50 % der mittelständischen Lebensversicherer gegenüber Solvency II gut aufgestellt sahen.135 Speziell kleine und mittelständische Lebensversicherer leiden unter überproportionaler Risikokapitalunterlegung, da kaum Diversifikationseffekte genutzt werden können und somit Risikokonzentrationen bestehen.136 Während SCHRÄPEL (2014) die Einhaltung des Proportionalitätsprinzips unter Solvency II kritisch beurteilt,137 weisen andere Untersuchungen auf die Irrelevanz der Größe hin. Zu den wichtigsten Parametern für die Positionierung gehört demnach die Risikoexponierung gegenüber dem Marktrisiko, der Bestand an stillen Reserven und Lasten sowie an versicherungstechnischen Rückstellungen.138 Während sich Ersteres aus der hohen Bedeutung des Marktrisikomoduls ergibt, werden stille Reserven und Lasten durch den marktwertorientierten Bewertungsansatz sichtbar und relevant.
Zusätzlich lässt sich in der Solvenzbilanz ein Accounting Mismatch feststellen. Dieser beschreibt die inkonsistente Ansatz- und Folgebewertung von Aktiva und Passiva.139 In Kombination mit dem Asset-Liability-Mismatch führt dies zu erhöhten Ergebnis- und Eigenmittelvolatilitäten mit Gewinn- und Verlustpotenzialen, welche direkte Auswirkungen auf die Höhe der Eigenmittel haben.140 Hinsichtlich des Asset-Liability-Mismatchs ergibt eine Zinsänderung eine stärkeren Reaktionen der Passivseite, da die Duration höher ist.141 Durch Zinserhöhungen (Zinssenkungen) sinken (steigen) die Marktwerte der versicherungstechnischen Rückstellungen stärker als die der Aktiva, wodurch die Eigenmittel ansteigen (sinken). Der Accounting Mismatch hingegen impliziert bspw. die Bewertung der Kapitalanlagen zu fortgeführten Anschaffungskosten und der Passiva zum Fair Value Ansatz. In Folge einer Zinsänderung bleibt der Wert der Kapitalanlagen konstant, während sich die Passiva verändern. Die Differenz muss wiederum von den Eigenmitteln ausgeglichen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen unter Solvency II generell höher ist.142 Aus diesen Gründen wird die IFRS-orientierte Rechnungslegung als weitere Herausforderung angesehen.143
Basierend auf den genannten Faktoren ziehen sich einige große Lebensversicherer, trotz der Gefahr von Imageschäden, aus dem klassischen Geschäft zurück und stoßen ihre Bestände ab.144
2.4 Aktuelle Kapitalanlagestruktur der Lebensversicherer
Um weiterhin konkurrenzfähig zu sein, müssen Versicherer trotz der genannten Herausforderungen die Rentabilität der Lebensversicherungsverträge steigern. Da die Vertriebs- und Betriebskosten bereits stark reduziert wurden und Risikokosten aufgrund versicherungsmathematischer Verfahren nicht veränderbar sind, kommt dem Kapitalanlageergebnis eine wichtige Rolle zu. Repräsentativ hierfür wird in Abbildung 14 die laufende Durchschnittsverzin- sung145 der Nettoverzinsung146 gegenübergestellt. Die Nettoverzinsung lag hierbei in den letzten Jahren bei rund 4,5 %, was jedoch überwiegend auf die seit 2012 erhöhte Aktivierung von Bewertungsreserven zurückzuführen ist.147 Gleichzeitig entspricht die Verzinsung genau der Rendite, welche in der Vergangenheit zur Deckung der Zinsverpflichtungen und der Zinszusatzreserve benötigt wurde.148 Somit kann von einer bewussten Steuerung der Lebensversicherer ausgegangen werden. Die laufende Durchschnittsverzinsung stellt das Kapitalanlageergebnis besser dar. Während die Verzinsung 2013 bei 4,01 % lag, konnten in 2016 lediglich 3,35 % verzeichnet werden. Dieser negative Trend auf das Niedrigzinsumfeld zurückzuführen und spiegelt sich in den durchschnittlichen Überschussbeteiligung wider, welche zwischen 2015 und 2016 von 2,93 % auf 2,57 % sanken.149
Um dem sinkenden Anlageergebnis entgegenzuwirken, wollen Versicherer in andere Assetklassen investieren bzw. die Risiken erhöhen.150 Zur Feststellung von Änderungen in der Kapitalanlagepolitik werden die Entwicklungen des Anlagebestandes (Abbildung 15) und die Bruttoneuanlagen nach Asset- klassen (Abbildung 16) analysiert. Hinsichtlich des Anlagebestandes lag der Anteil festverzinslicher Wertpapiere in 2017 bei ca. 50 %, womit diese die bedeutendste Assetklasse der Lebensversicherer darstellt. Der Anteil ist jedoch rückläufig, da dieser 2010 noch bei 57,5 % lag. Bestätigt wird dies durch die geringere Neuanlage in festverzinsliche Wertpapiere in 2017 mit rund 42,6 %. Der hohe Anteil dieser Assetklasse ist kennzeichnend für das Geschäftsmodell des Lebensversicherers.151 Weiterhin ist bei festverzinslichen Wertpapiere eine Risikoerhöhung152 und eine verstärkte Diversifikation hinsichtlich der Emittenten zu beobachten.153 Neben der Nutzung von Diversifikationseffekten wollen Lebensversicherer den Asset-Liability-Mismatch reduzieren,154 wodurch eine Optimierung der Durationsstruktur bei den Renten vorgenommen wurde.155 Die Erhöhung der Duration beinhaltet jedoch auch Risiken wie bspw. beim Szenario eines Zinsanstieges. Verluste von Bewertungsreserven156 sowie die Gefahr einer Stornowelle aufgrund unattraktiver Renditen können die Folge sein.157
Mit einem Portfolioanteil von 36 % in 2017 haben nicht-verzinsliche Wertpa- piere158 die zweitgrößte Bedeutung für die Lebensversicherer. In 2010 lag der Anteil noch bei 27,1 %, was hohe Neuinvestitionen in den letzten Jahren bedeutet. Zwischen 2010 und 2017 erhöhten sich die Investitionen in Investmentfonds von 29,4 % auf 43,4 % der gesamten Brutto-Neuanlagen. Investmentfonds bieten den Versicherern Vorteile durch Nutzung fremden KnowHows sowie hoher Diversifikationseffekte.159 Direkte Investitionen in Aktien hingegen haben an Bedeutung verloren. Zwischen 2010 und 2017 sank der Anteil an der Brutto-Neuanlage von 4,2 % auf 0,2 %.160 Insbesondere in der Niedrigzinsphase zeichnen sich Aktien durch ein attraktives Renditeprofil aus. So konnte der Index Standard & Poor's 500 zwischen 1977 und 2017 eine durchschnittliche Rendite von 11,8 % p. a. erzielen,161 welche jedoch stark abhängig vom Timing des Kaufes162 und der Haltedauer ist.163 Risiken werden bei der Aktienanlage in den nicht planbaren, unregelmäßigen Cashflows, hohen Kursvolatilitäten164 sowie dem zunehmenden politischen Einfluss gesehen.165 Gleichzeitig sind Aktieninvestments mit hohen Eigenmittelanforderungen nach Solvency II verbunden.166
Zusätzlich gewinnen alternative Investments in den Bereichen Infrastruktur und Energie an Bedeutung. Speziell das hohe Renditepotenzial und die langfristige Ausrichtung machen das Investment für die Versicherer attraktiv.167
Allgemein ist eine erhöhte Diversifikation bezüglich der Assetklassen zu er- kennen.168 Dabei ist ein Trend zu realwertorientierten169 sowie langfristigen Anlagen beobachtbar.170 Des Weiteren werden Neuanlagen überwiegend in die Privatwirtschaft (67 %) getätigt,171 was eine Abwendung von klassischen Anlagen wie Staatsanleihen und Pfandbriefen indiziert.172 Zudem ist eine Konzentration auf Finanztitel aus Deutschland und Europa erkennbar,173 um potenzielle Währungsrisiken zu vermeiden.174
Eine grundsätzliche Änderung ist trotz Einflüssen wie der Niedrigzinsphase oder Solvency II nicht zu erkennen. Als Grund kann das gleichbleibende Geschäftsmodell angeführt werden, welches weiterhin stark mit den Eigenschaften von festverzinslichen Wertpapieren korreliert. Jedoch sind die Risikoprämien von Anleihen historisch gering,175 wodurch die Übernahme von Bonitätsrisiken geringfügig entlohnt wird. Bei einer Investition in Wertpapiere gleicher Eigenschaften muss gegenüber dem Niveau von vor ca. 10 Jahren mit einem Renditeabschlag von 1,3 % bis 2,2 % p. a. gerechnet werden.176 Gleichzeitig führt die erhöhte Akzeptanz von Risiken177 zu einer Verschlechterung des Durchschnittsratings der Kapitalanlagen, was hinsichtlich Solvency II eine erhöhte Eigenmittelunterlegung zur Folge hat. Höhere Risikoprämien lassen sich durch Investitionen in Unternehmensanleihen verein- nahmen,178 jedoch müssen auch hier hohe Risiken für eine attraktive Rendite eingegangen werden. Eine attraktive Anlagealternative stellen auch unverbriefte Forderungen an Unternehmen - sogenannte Unternehmenskredite - dar. Diese weisen bezüglich Diversifikation, geringere Ausfallrisiken, Zinsaufschläge sowie der Möglichkeit eines gezielten Asset-Liability-Managements Vorteile aus.179 In 2012 waren bereits rund 10 Mrd. € von deutschen Lebensversicherern in dieses Vehikel investiert, weshalb es sich um keine unbekannte Assetklasse handelt.180 Im Folgenden soll diese Anlageoption hinsichtlich der Attraktivität für Lebensversicherer analysiert werden.
3 Unternehmenskredite als Anlagemöglichkeit
3.1 Unternehmenskredite - Definition, Abgrenzungen und Formen
Kredite werden an Unternehmen/ Selbstständige, private sowie öffentliche Haushalte vergeben.181 Unternehmens- bzw. Firmenkredite182 sollen im Folgenden den Schwerpunkt der Untersuchung bilden. Mit Blick auf die Passivseite der Bilanz finanzieren sich Unternehmen auf unterschiedliche Art und Weise. Eine Differenzierung kann dabei in Innen- und Außenfinanzierung (Mittelherkunft)183 sowie Eigen- und Fremdfinanzierung (Rechtsstellung)184 erfolgen. Abbildung 18 stellt in diesem Zusammenhang verschiedene Finanzierungsarten gegenüber. Bei Unternehmenskrediten handelt es sich um eine Außen- und Fremdfinanzierung, welche auch als Bankkredit bezeichnet wird. Definiert wird es als Schuldverhältnis, welches die Überlassung finanzieller Mittel von einem Kreditgeber (Gläubiger) an einen Kreditnehmer (Schuldner) für einen begrenzten Zeitraum mit fest vereinbarten, erfolgsunabhängigen Zins- und Tilgungsleistungen beinhaltet.185 Im Unterschied zum Eigenkapital übernimmt der Gläubiger keine Haftung für Geschäftsrisiken und profitiert von einer bevorzugten Befriedigung der Ansprüche im Insol- venzfall.186
Firmenkredite können als handelbare oder nicht handelbare Finanzinstrumente auftreten. Handelbare Kredite sind verbriefte Forderungen wie Schuldverschreibungen/ Anleihen, welche an der Börse emittiert und gehandelt werden.187 Diese lassen sich in Inhaber- sowie Namensschuldverschreibungen differenzieren. Inhaberschuldverschreibungen verbriefen für den Inhaber ein Recht auf Zins- und Tilgungsleistungen.188 189 Bei der zweiten Form wird der Begünstigte namentlich innerhalb eines Registers erwähnt. Dies führt zu einer eingeschränkten Fungibilität, da der Schuldner dem Gläubi-gerwechsel zustimmen muss. Nicht-handelbare oder unverbriefte Kredite sind Forderungen, welche nicht an einer Börse gehandelt und emittiert werden. Ein Beispiel hierfür ist der klassische Bankkredit.189 Im Folgenden soll diese Definition repräsentativ für Unternehmens- bzw. Firmenkredite stehen.
Weiterhin unterscheiden sich Kredite hinsichtlich der Zinsfestlegung. Bei variablen Vereinbarungen wird ein fester Zinsaufschlag auf einen Referenzzins vereinbart, welcher abhängig von einem festgelegten Index ist.190 Die Höhe des Zinses wird somit von der Entwicklung des Referenzindex beeinflusst. Das Gegenstück bildet eine feste Zinsvereinbarung, welche die Höhe des Zinses für eine bestimmte Dauer (Zinsbindungsdauer) festschreibt. Für Lebensversicherer kommen speziell feste Zinsvereinbarungen in Frage, da sie die geforderten planbaren und regelmäßigen Cashflows bieten.191 Im Gegensatz zu variabel verzinslichen Darlehen implizieren diese keine Sonderkündigungsrechte mit drei monatiger Frist.192 Da es sich bei einem Bankkredit um einen Vertrag nach BGB-Recht handelt, ist ein Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren zu berücksichtigen.193
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Zusätzlichen werden Firmenkredite hinsichtlich der Tilgungsart unterschieden. Endfällige Darlehen implizieren die ausschließliche Zahlung der Zinsen innerhalb der Zinsbindungsfrist sowie die gesamte Tilgung der Darlehenssumme am Ende der Laufzeit. Ein Annuitätendarlehen zeichnet sich durch eine konstante Rate bis zum Laufzeitende aus. Während sich der Tilgungsanteil mit zunehmender Zeit vergrößert, verringert sich der Zinsanteil. Bei einem Ratenkredit reduziert sich die Rate, wobei der absolute Tilgungsanteil konstant bleibt und die Zinsleistung sinkt.194 Für Lebensversicherer sind speziell endfällige sowie annuitätische Darlehen interessant, da sie erhöhte Zinsleistungen versprechen.
Unternehmen nutzen verschiedene Formen von Krediten, welche sich hinsichtlich Laufzeit/ Fristigkeit und dem Zweck unterscheiden.195 Es findet eine Differenzierung in kurz- (0-90 Tage), mittel- (91 Tage - 4 Jahre) und langfristige Kredite (mehr 4 Jahre) statt. Eine Form der kurzfristigen Geldleihe196 ist der Kontokorrentkredit, welcher der Betriebsmittel-, Saisonmittel- und Zwischenfinanzierung dient. Der Kapitalkostensatz liegt bei ca. 3 % - 7 % über dem gültigen Geldmarktzins. Trotz des attraktiven Renditeprofils ist der Kontokorrentkredit für Lebensversicherer ungeeignet, da dieser von Banken in Abhängigkeit des Umsatzes und Zahlungsverkehrs vergeben wird.197 Der Avalkredit ist ein Beispiel für eine mittelfristige Kreditleihe. Dabei übernimmt der Kreditgeber die Haftung gegenüber einer Verbindlichkeit mittels einer Garantie bzw. Bürgschaft. Für diese Eventualverbindlichkeit werden in Abhängigkeit von der Bonität Provisionserträge in Höhe von 1 % - 2,5 % p. a. ver- einnahmt.198 Ausgehend von den Merkmalen erscheint eine Vergabe eines Avalkredites durch einen Lebensversicherer als passend, soll aber nicht weiterverfolgt werden. Bezüglich langfristiger Kredite werden seitens der Unternehmen häufig Investitionskredite in Anspruch genommen, welche der Finanzierung des Anlagevermögens (Maschinen, Gebäude) dienen.199 Die Kreditlaufzeit orientiert sich an der Nutzungsdauer des Finanzierungsgegenstandes und kann bis zu 15 Jahre betragen.200 Aufgrund der Langfristigkeit und den regelmäßigen Zinszahlungen soll im Folgenden der Investitionskredit für Unternehmen als Anlageform untersucht werden.
3.2 Grundsätze der Kreditvergabe
In Vorbereitung auf die Kreditvergabe wird seitens der Gläubiger eine Prüfung der Kreditwürdigkeit und -fähigkeit vorgenommen. Unter Kreditfähigkeit wird die Möglichkeit verstanden, rechtswirksam Verträge abschließen zu können.201 Dies beinhaltet die Prüfung der Vertretungsberechtigung der han- delnden Personen, was überwiegend mittels Handelsregisterauszüge und Gesellschaftsverträgen erfolgt.
Die Prüfung der Kreditwürdigkeit beinhaltet die Analyse, ob Zins- und Tilgungsleistungen vom Kreditnehmer geleistet und somit der Kapitaldienst erbracht werden kann.202 Hierbei ist wiederum eine Differenzierung in persönliche und materielle Kreditwürdigkeit notwendig. Während erstere auf weiche Faktoren wie Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit abstellt,203 kommt es bei der materiellen Kreditwürdigkeit zur Prüfung des Kapitaldienstes anhand von Jahresabschlüssen und betriebswirtschaftlichen Auswertungen. Dabei wird die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage eines Unternehmens204 hinsichtlich der Möglichkeit einer Zahlungsunfähigkeit205 bzw. einer Überschul- dung206 untersucht.
Einerseits vergeben Banken Darlehen ungesichert und somit als Blankokredit. Diese stellen vollumfänglich auf die Kreditwürdigkeit und -fähigkeit des Schuldners ab. Sollte ein Schuldner Insolvenz beantragen, so erfolgt die Befriedigung der Ansprüche der Gläubiger aus der Insolvenzmasse und somit aus dem gesamten Vermögen des Schuldners.207 Dieses kann sich auf das geschäftliche (Juristische Personen) als auch auf das private Vermögen (Natürliche Person) erstrecken.
Jedoch liegt die Deckungsquote - der durchschnittlich zurückgezahlte Betrag in Relation zum Gesamtbestand der Verbindlichkeiten im Insolvenzfall - bei Unternehmen bei rund 3,9 %.208 Auch aus diesem Grund vergeben Banken im Rahmen von Investitionskrediten überwiegend gesicherte Kredite. Sicherheiten dienen der bevorzugten Befriedigung der Gläubigerforderungen im In- solvenzfall,209 da sie ein dingliches bzw. persönliches Recht verbriefen und
[...]
1 Kleinlein, A.: Die Lebensversicherer trudeln über dem Abgrund, URL: http://www.manager -magazin.de/finanzen/versicherungen/lebensversicherer-trudeln-ueber-dem-abgrund-a- 1122587.html, (Abruf: 29.01.2019).
2 Focus (Hrsg.): Sven Enger, Crash der Lebensversicherer ist unausweichlich, URL: https:// www.focus.de/finanzen/experten/lebensversicherung-sven-enger-crash-der-lebensversic herer-ist-unausweichlich_id_8325870.html, (Abruf: 29.01.2019).
3 In 2016 und 2017 lagen die Überschüsse ohne Berücksichtigung der Bundeszuschüsse bei -71.951 und -72.517 Mio. €. (Vgl. Deutsche Rentenversicherung (Hrsg.): Rentenversicherung in Zahlen 2018, URL: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/cont entblob/2392/publicationFile/6115/1_rv_in_zahlen_2013.pdf, (Abruf: 21.01.2019), S. 20).
4 Vgl. Aust, S.: Zwei Beitragszahler finanzieren einen Rentner, URL: https://www.welt.de/wir tschaft/article129162827/Zwei-Beitragszahler-finanzieren-einen-Rentner.html, (Abruf: 03.01.2019).
5 Vgl. Greif, S. (2015): Versicherung sind auch in der Niedrigzinsphase Pflicht statt Kür, in: bank und markt, 44. Jg., H. 5, S. 21.
6 Vgl. Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) (Hrsg.): Lebensversich erung in Zahlen 2018, URL: https://www.gdv.de/resource/blob/34084/953b4048365cf01f b4ba9175b0d948/lebensversicherung-in-zahlen-2018-data.pdf, (Abruf: 21.01.2018), S. 6.
7 Vgl. Grill, H.; Perczynski, H. (2014): Wirtschaftslehre des Kreditwesens, 48. Auflage, Köln, S. 206.
8 Vgl. GDV (Hrsg.) (Zahlen 2018, 2018), S. 37.
9 Vgl. ebenda, S. 18.
10 Vgl. Farny, D. (2003): Shareholder Value versus Policyholder Value von Versicherungsunternehmen, Lohmar/Köln, S. 51.
11 Vgl. Wendlandt, F.: Die Niedrigzinsphase, Ursachen und Hintergründe, URL: https://mag azin.volksbank-freiburg.de/alles-zur-niedrigzinsphase-ursachen-und-hintergruende/, (Abruf: 24.10.2018).
12 Farny, D. (2011): Versicherungsbetriebslehre, 5. Auflage, Karlsruhe, S. 8 f..
13 Vgl. Führer, C. (2010): Asset Liability Management in der Lebensversicherung, Karlsruhe, S. 2.
14 Vgl. Wagner, F. (Hrsg.) (2017): Gabler Versicherungslexikon, 2. Auflage, Wiesbaden, S. 757.
15 Vgl. Koch, P. (2013): Versicherungswirtschaft, 7. Auflage, Karlsruhe, S. 26.
16 Vgl. Nguyen, T. (2008): Handbuch der wert- und risikoorientierten Steuerung von Versicherungsunternehmen, Karlsruhe, S. 436.
17 Vgl. von der Schulenburg, J. - M.; Lohse, U. (2014): Versicherungsökonomik, 2. Auflage, Karlsruhe, S. 121.
18 Vgl. von Fürstenwerth, F.; Weiß, A. (2001): Versicherungsalphabet, 10. Auflage, Karlsruhe, S. 408.
19 Vgl. Surminski, M. (2018): Vom Segen lebenslanger Renten, in: ZfV, 69.Jg., H. 14, S. 431.
20 Vgl. Wagner, F. (Hrsg.) (Versicherungslexikon, 2017), S. 543 f..
21 Vgl. Rüttler, A. T. (2006): Staatliche Förderung von Lebensversicherungen als Säule der privaten Altersversorgung, Univ. Regensburg, Diss., S. 15.
22 Vgl. Farny, D. (Versicherungsbetriebslehre, 2011), S. 44 f..
23 Vgl. Wagner, F. (2000): Risk Management im Erstversicherungsunternehmen, Karlsruhe, S. 139 f..
24 Vgl. Rahman, D. (2009): Die Ruin-Wahrscheinlichkeit im Asset-Liability-Management von Lebensversicherern, in: Assekurata (Hrsg.): Transparenz im Versicherungsmarkt, Ba. 8, Lohmar/Köln, S. 30.
25 Vgl. Wagner F. (Risk Management, 2000), S. 149 ff..
26 Vgl. § 6, § 7 und § 8 der Mindestzuführungsverordung (MindZV) vom 18. April 2016 (BGBI.I S. 831), die durch Artikel 5 der Verordnung vom 19. Juli 2017 (BGBI. I S. 3023) geändert worden ist.
27 Vgl. Grill, H.; Perczynski, H. (Kreditwesen, 2014), S. 205.
28 Vgl. Melsheimer, F. H. (2007): Kapitalanlagerisiken im langfristigen Personenversicherungsgeschäft, in: Wagner, F. (Hrsg.): Aktuelle Fragen der Versicherungswirtschaft, Nr. 7, Karlsruhe, S. 130.
29 Vgl. Wagner, F. (Hrsg.) (Versicherungslexikon, 2017), S. 429 f..
30 § 125 des Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) vom 1. April 2015 (BGBI. I S. 434), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (BGBI. I S. 2672) geändert wurden ist.
31 Vgl. Kammerer-Galahn, G.: Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen nach Solvency II, URL: https://deutschland.taylorwessing.com/de/kapitalanlage-von-versicherungsunt ernehmen-nach-solvency-ii, (Abruf: 22.11.2018).
32 Vgl. Führer, C. (Asset Liability Management, 2010), S. 3 ff..
33 Vgl. Claren, J. (1955): Die Kapitalanlagen der privaten deutschen Lebensversicherungsunternehmen, in: Betriebswirtschaftliche Forschungen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an der Technischen Universität Berlin, Ba. 3, Berlin, S. 13.
34 Vgl. Gründl, H.; Kraft, M.; u. a. (2016): Solvency II - Eine Einführung, 2. Auflage, Karlsruhe, S. 1.
35 Vgl. Milz, A. (2018): Solvency II, Keine Angst vor Schwellenland- und Hochzinsanleihen, in: ZfV, 69. Jg., H. 1, S. 15.
36 Vgl. GDV (Hrsg.): Kapitalanlagen der Lebensversicherer wachsen stetig, URL: https://www .gdv.de/de/themen/news/kapitalanlagen-der-lebensversicherer-wachsen-stetig-34072, (Abruf: 06.12.2018).
37 Vgl. Surminski, M. (2018): Im Zeichen der Zinskrise, in: ZfV, 69. Jg., H. 17, S. 498.
38 Vgl. o. V. (2016): Die Klassik neu erfinden?, in: ZfV, 67. Jg., H. 23, S. 730.
39 Vgl. Flury, B.; Hertting, M.-R.; u. a. (2014): Steuerung der Kapitalanlageprozesse, in: Hallmann, T.; Junglas, A.; u. a. (Hrsg.): Steuerung von Versicherungsunternehmen, 2. Auflage, Stuttgart, S. 427.
40 Vgl. Hawlitzky, J.; Marquez, L. M. (2018): Aktieninvestments deutscher Erstversicherer, in: ZfV, 69. Jg., H. 12, S. 373.
41 Vgl. Flury, B.; Hertting, M.-R.; u. a. (Kapitalanlageprozesse, 2014), S. 427, S. 437.
42 Vgl. Stanczyk, M. (2017): „Versicherungsgesellschaften sind keine Zockerbuden“, in: VW, 72. Jg., H. 1, S. 18.
43 Siehe hierzu Abbildung 1
44 Vgl. Sonntag, B. (2013): Kapitalanlagepolitik von Lebensversicherungsunternehmen unter Solvency II, in: Wagner, F. (Hrsg.): Leipziger Masterarbeiten, Ba. 12, Karlsruhe, S. 18.
45 Vgl. Brand, O.; Baroch Castellvi, M. (Hrsg.) (2018): Versicherungsaufsichtsgesetz, Handkommentar, Baden-Baden, S. 895.
46 Vgl. Rathmann, D. (2009): Die Ruin-Wahrscheinlichkeit im Asset-Liability-Management von Lebensversicherern, in: Assekurata (Hrsg.): Transparenz im Versicherungsmarkt, Ba. 8, Lohmar/ Köln, S. 5, S. 30.
47 Vgl. Berger, D.; Stöfelz, L. M. (2015): Anlagestrategie im Niedrigzinsumfeld, Eine Chance für die Versicherer?, in: I-VW Management Information - St. Haller Trendmonitor für Risiko- und Finanzmärkte, 14. Jg., H. 4, S. 8.
48 Vgl. Flury, B.; Hertting, M. - R.; u. a. (Kapitalanlageprozesse, 2014), S. 438.
49 Siehe hierzu Wagner, F. (Hrsg.) (Versicherungslexikon, 2017), S. 241 f..
50 Vgl. Hoppe, K. (2018): Rendite-Run auf vielen Ebenen, in: VW, 73. Jg., H. 9, S. 57.
51 Vgl. Holtschmidt, P. (Private Equity, 2007), S. 118 ff..
52 Vgl. Hammers, B. (2009): Full Fair-Value Bilanzierung von Lebensversicherungsprodukten und mögliche Implikationen für die Produktgestaltung, in: Farny, D.; Schradin, H. R. (Hrsg.): Versicherungswirtschaft, Ba. 54, Lohmar/Köln, S. 29 f..
53 Vgl. Terliesner, S. (2016): Die neuen Klassiker, in: procontra, 9. Jg., H. 3, S. 45.
54 Diese beinhaltet die Zusage der Auszahlung eingezahlten Prämien sowie Garantiezinsen zum Ablauf der Lebensversicherung. (Vgl. o. V.: Beitragsgarantie, URL: https://www. versicherungsarchiv.de/versicherungsvergleich/ beitragsgarantie/, (Abruf: 21.12.2016)).
55 Vgl. § 6, § 7, § 8 MindZV.
56 Vgl. Brand, O.; Baroch Castellvi, M. (Hrsg.) (Aufsichtsgesetz, 2018), S. 996.
57 Vgl. Holtschmidt, P. (2007): Private Equity als Anlageklasse für Lebensversicherungsunternehmen, Univ. zu Köln, Diss., S. 119.
58 Vgl. GDV (Hrsg.) (Zahlen 2018, 2018), S. 30.
59 Vgl. Tiedemann, S. (2017): Über den Tellerrand schauen, in: VW, 72. Jg., H. 3, S. 45.
60 Vgl. Friedrich, K.; Schröder, M.; u. a. (2017): Schweres Los, in: VW, 72. Jg., H. 11, S. 59.
61 Vgl. Heinen, N.; Wolfsdorf, K.: Überschusszerlegung, URL: https://www.versicherungsma gazin.de/lexikon/ueberschusszerlegung-1946878.html, (Abruf: 30.01.2019).
62 Vgl. GDV (Hrsg.): 5 Fakten zum Höchstrechnungszins, URL: http://www.gdv.de/2014/05/5- fakten-zum-hoechstrechnungszins/, (Abruf: 14.12.2016).
63 Siehe hierzu Abbildung 3
64 Vgl. Assekurata (Hrsg.) (2017): Marktstudie zu Überschussbeteiligungen und Garantien, URL: https://www.assekurata.de/fileadmin/mediendatenbank/Dokumente/Publikationen/S tudieninfo/2017/Ueb/Praesentation_Studie_Ueberschussbeteiligungen_Garantien_2017_ Homepage.pdf, (Abruf: 25.01.2019), S. 32.
65 Die Duration als alleinige Kennzahl der Zinssensitivität kann kritisch beurteilt werden. (Siehe hierzu Wagner, F.; Lazic, D. (2017): Die Durationslücke als Risikokennzahl bei Lebensversicherern, eine kritische Würdigung, in: I-VW Management-Information - St. Haller Trendmonitor für Risiko- und Finanzmärkte, 16. Jg., H. 3, S. 12).
66 Siehe hierzu Abbildung 4
67 Das Zinsänderungsrisiko impliziert die Möglichkeit eines ökonomischen Verlustes aufgrund einer geänderten Höhe und Volatilität des risikolosen Zinses. (Vgl. Hindelang, M. (2009): Management des Zinsänderungsrisikos, in: Ramke, T.; Wohlert, D. (Hrsg.): Risikomanagement im Handelsgeschäft, Stuttgart, S. 155).
68 Vgl. Grösbrink, M. (2011): Begrenzung des Duration-Mismatch von Lebensversicherungsunternehmen in Deutschland durch den Einsatz von Finanzinstrumenten, in: Wagner, F. (Hrsg.): Leipziger Masterarbeiten, Ba. 9, Karlsruhe, S. 1.
69 Vgl. Steiner, M.; Bruns, C. (2007): Wertpapiermanagement, 9. Auflage, Stuttgart, S. 55.
70 Vgl. Surminski, M. (2018): Erfolgreiche Neuerfindung der deutschen Lebensversicherung, in: ZfV, 69. Jg., H. 14, S. 430.
71 Vgl. Homburg, S.; Knolle, J. (2017): Das Rätsel der Niedrigzinsphase, in: Wirtschaftsdienst, 97. Jg., H. 4, S. 290.; Siehe hierzu Abbildung 5.
72 Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Verbraucherpreise 2018, URL: https://www.destati s.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2019/01/PD19_019_611.html, (Abruf: 24.10.2018).
73 Vgl. Daniel, T.; Gorr, D. (2017): „Ich hoffe nicht, dass es zu einem großen Knall kommt“, in: VW, 72. Jg., H. 7, S. 33.
74 Siehe hierzu Demary, M.; Matthes, J.: Das aktuelle Niedrigzinsumfeld, Ursachen, Wirkungen und Auswege, URL: https://www.iwkoeln.de/fileadmin/publikationen/2014/168553/ Niedrigzinsen_Studie.pdf, (Abruf: 12.12.2018).
75 Die Verschuldung der EU-Staaten im Verhältnis zum BIP wird in Abbildung 6 dargestellt.
76 Vgl. Wendlandt, F. (Niedrigzinsphase, 2018).
77 Vgl. Adrian, T. (2017): Abrupte Zinsänderung bringt Turbulenzen, in: VW, 72. Jg., H. 11, S. 8.
78 Vgl. Wendlandt, F. (Niedrigzinsphase, 2018).
79 Vgl. Ockenga, T.; Schmitt, C.; u. a.: Deutsche Lebensversicherer, Keine Atempause, URL: https://docplayer.org/storage/25/4996792/1544730702/IjLHP6u9_n_QSKt1lRZiFA/4 996792.pdf, (Abruf: 20.11.2018).
80 Vgl. Witt, F. (2017): “Große Bewährungsprobe steht noch aus“, in: VW, 72. Jg., H. 8, S. 9.
81 Vgl. o. V. (2019): 10-jährige-Bundesanleihen, URL: www.finanzen.net/Zinsen/10j-Bundesa nleihen, (Abruf: 25.01.2019).
82 Vgl. Schradin H. R. (1994): Erfolgsorientiertes Versicherungsmanagement, in: Albrecht, P.; Lorenz, E. (Hrsg.): Mannheimer Schriftenreihen zur Risikotheorie, Portfoliomanagement und Versicherungswirtschaft, Ba. 43, Karlsruhe, S. 273.
83 Vgl. Stiftung Warentest (Hrsg.): Lebensversicherung, Was die Garantien der Versicherer noch wert sind, URL: https://www.test.de/Lebensversicherung-Was-die-Garantien-der- Versicherer-noch-wert-sind-5318680-0/, (Abruf: 03.11.2018).
84 Vgl. Friedrich, K.; Schröder, M. (Schweres Los, 2017), S. 59.
85 Vgl. GDV (Hrsg.): So wirkt die Zinszusatzreserve, URL: https://www.gdv.de/de/themen/ne ws/so-wirkt-die-zinszusatzreserve-32904, (Abruf: 31.01.2019).
86 Siehe hierzu Abbildung 7
87 Vgl. Surminski, M. (Zinskrise, 2018), S. 498.
88 Vgl. o. V. (2018): Die ZZR-Reform greift, aber noch keine Entwarnung, in: ZfV, 69. Jg., H. 24, S. 738.
89 Vgl. Assekurata (Hrsg.) (Marktstudie, 2017), S. 32.
90 Dieser Zins wird zur Vermeidung von negativen Rohüberschüssen benötigt.
91 Vgl. o. V. (Das Schlimmste, 2018), S. 738 f..
92 Vgl. Witt, F. (Bewährungsprobe, 2017), S. 9.
93 Siehe hierzu Abbildung 5.
94 Vgl. BaFin (Hrsg.): Solvency II, URL: https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/VersichererPensio nsfonds/Aufsichtsregime/SolvencyII/solvency_II_node.html, (Abruf: 01.01.2019).
95 Vgl. Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungsund der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II).
96 Vgl. Gründl, H.; Kraft, M; u. a. (Solvency II, 2016), S. 1.
97 Vgl. Emrich, T.; Lange, D. (2018): Die Solvabilitätsquoten deutscher Lebensversicherer nach Solvency I und Solvency II im Vergleich, in: ZfV, 69. Jg., H. 8, S. 250.
98 Vgl. Volz, M. (2017): Eine Frage der Mentalität, in: VW, 72. Jg., H. 11, S. 7.
99 Vgl. Gründl, H.; Kraft, M; u. a. (Solvency II, 2016), S. 6.
100 Vgl. Kutz, K. (2011): Auswirkungen von Solvency II (Stand: QIS 5) auf Versicherungsun-ternehmen, in: Wagner, F. (Hrsg.): Leipziger Masterarbeiten, Ba. 8, Karlsruhe, S. 1.
101 Vgl. Wagner, F.; Lazic, D. (Durationslücke, 2017), S. 12.
102 Vgl. Gründl, H.; Kraft, M; u. a. (Solvency II, 2016), S. 39.
103 Siehe hierzu Abbildung 8
104 Vgl. Gründl, H.; Kraft, M; u. a. (Solvency II, 2016), S. 10.
105 Vgl. Brand, O.; Baroch Castellvi, M. (Hrsg.) (Aufsichtsgesetz, 2018), S. 895.
106 Vgl. GDV (Hrsg.): Säule III, URL: https://www.gdv.de/de/themen/news/saeule-iii--berichts pflichten-unter-solvency-ii-17228, (Abruf: 25.01.2019).
107 Vgl. Gründl, H.; Kraft, M; u. a. (Solvency II, 2016), S. 3.
108 Vgl. ebenda, S. 39.
109 Vgl. o. V. (2017): Wasserstand ohne Aussagekraft, in: VW, 72. Jg., H. 6, S. 8.
110 Vgl. Brand, O.; Baroch Castellvi, M. (Hrsg.) (Aufsichtsgesetz, 2018), S. 843.
111 Vgl. Gründl, H.; Kraft, M; u. a. (Solvency II, 2016), S. 52.
112 Vgl. ebenda, S. 40.
113 Vgl. Brand, O.; Baroch Castellvi, M. (Hrsg.) (Aufsichtsgesetz, 2018), S. 821.
114 Vgl. Gründl, H.; Kraft, M; u. a. (Solvency II, 2016), S. 39.
115 Vgl. Brand, O.; Baroch Castellvi, M. (Hrsg.) (Aufsichtsgesetz, 2018), S. 828.
116 Vgl. ebenda, S. 821.
117 Vgl. o. V. (2017): Risikoanalyse und gestresste Bilanzen, in: VW, 72. Jg., H. 4, S. 49.
118 Vgl. Wagner, F. (Hrsg.) (Versicherungslexikon, 2017), S. 461 f..
119 Zur Vorteilhaftigkeit der Nutzung des Standardmodells oder des internen Modells. (Siehe hierzu Jaeger, C.: Standardmodell oder internes Modell in der Lebensversicherung?, URL: https://www.actuaries.ch/fr/downloads/aid!5b9e0176-2644-474e-9b8b2e6d1aa21ea 9/id!8/Kolloquium%202010_Caroline%20Jaeger.pdf, (Abruf: 02.01.2019), S. 8 f.).
120 Vgl. Kutz, K. (Solvency II, 2011), S. 27.
121 Das Marktrisikomodul bewertet das Risiko, welches sich aus der Volatilität und Höhe der Marktpreise von Finanzinstrumenten ergibt und den Wert von Verbindlichkeiten und Vermögen beeinflussen. (Vgl. Brand, O.; Baroch Castellvi, M. (Hrsg.) (Aufsichtsgesetz, 2018), S. 860).
122 Siehe hierzu Abbildung 10; Innerhalb dieser Ausarbeitung findet eine Fokussierung auf die Kapitalanlage statt, weshalb die Untersuchung des Marktrisikomoduls im Vordergrund steht.
123 Vgl. BaFin (Hrsg.): Zugrundeliegende Annahme der Standardformel für die Berechnung der Solvenzkapitalanforderung (SCR), URL: https://www.bafin.de/SharedDocs/Download s/DE/Leitfaden/VA/dl_lf_solvency_annahmen_standardformel_scr.html, (Abruf:01.02.2019), S. 6.
124 Vgl. GDV (Hrsg.): Säule I, URL: https://www.gdv.de/de/themen/news/saeule-i--kapitalanfo rderungen-unter-solvency-ii-17224, (Abruf: 25.01.2019).
125 Vgl. Brand, O.; Baroch Castellvi, M. (Hrsg.) (Aufsichtsgesetz, 2018), S. 1899 ff..
126 Vgl. ebenda, S. 803.
127 Vgl. Friedrich, K.; Schröder, M. (Schweres Los, 2017), S. 58.
128 Vgl. Emrich, T.; Lange, D. (Solvabilitätsquoten, 2018), S. 251.
129 Siehe hierzu Abbildung 11.
130 Vgl. o. V. (Wasserstand, 2017), S. 8.
131 Vgl. Eck, C.; Morlaye, F. (2018): Sehnsucht Ertrag, in: ZfV, 69. Jg., H. 14, S. 443.
132 Vgl. o. V. (2017): 29 Lebensversicherer müssen nachsitzen, in: VW, 72. Jg., H. 7, S. 7.
133 Vgl. Friedrich, K.; Schröder, M. (Schweres Los, 2017), S. 58.
134 Vgl. Kellers, K. A.; Lange, D. D. H. (2017): Auswirkungen des Niedrigzinsumfelds auf die Lebensversicherungswirtschaft in Deutschland, Teil 2, in: Deutsche Finanz- und versicherungswirtschaftliche Studienreihe, Nr. 5, München.
135 Vgl. Ignatzi, I.; Glowitz, W. (2017): Lücken in der Methodik, in: VW, 72. Jg., H. 9, S. 60.
136 Vgl. Görg, W. (2005): VVaG-spezifische Besonderheiten bei der Umsetzung von Solvency II, in: Gründl, H.; Perlet, H. (Hrsg.): Solvency II & Risikomanagement, Wiesbaden, S. 369.
137 Siehe hierzu Schräpel, S. (2014): Das Proportionalitätsprinzip unter Solvency II mit Blick auf kleine und mittelgroße Versicherungsunternehmen, in: Wagner, F. (Hrsg.): Leipziger Masterarbeiten, Ba. 18, Karlsruhe.
138 Vgl. Emrich, T.; Lange, D. (Solvabilitätsquoten, 2018), S. 250.
139 Vgl. ISS Software GmbH (Hrsg.): Bewertung versicherungstechnischer Verpflichtungen nach IFRS im Verhältnis zu Solvency II, URL: http://www.solvency-ii-kompakt.de/content/ bewertung-versicherungstechnischer-verpflichtungen-nach-ifrs-im-verhaeltnis-zu-solvenc y-ii, (Abruf: 19.02.2019).
140 Vgl. Wagner, F.; Lazic, D. (Durationslücke, 2017), S. 12.
141 Vgl. Grösbrink, M. (Duration-Mismatch, 2011), S. 1.
142 Vgl. Faust, R. (2017): Zinsentwicklung und SST, in: VW, 72. Jg., H. 3, S. 7.
143 Vgl. Hawlitzky, J.; Marquez, L. M. (Aktieninvestments, 2018), S. 375.
144 Vgl. o. V. (2017): Lebensversicherer lösen Beben aus, in: VW, 72. Jg., H. 11, S. 6.
145 Die laufende Durchschnittsverzinsung beschreibt die Differenz zwischen den laufenden Erträgen und Aufwendungen im Verhältnis zum durchschnittlichen Kapitalanlagebestand. (Vgl. Wagner, F. (Hrsg.) (Versicherungslexikon, 2017), S. 540).
146 Die Nettoverzinsung beschreibt die Differenz zwischen den Bruttoerträgen (u. a. Zinsen, realisierte Bewertungsreserven) und den Aufwendungen für Kapitalanlagen im Verhältnis zum durchschnittlichen Kapitalanlagebestand. (Vgl. Wagner, F. (Hrsg.) (Versicherungslexikon, 2017), S. 612).
147 Vgl. GDV (Hrsg.) (Zahlen 2018, 2018), S. 29.
148 Vgl. Assekurata (Hrsg.): Marktausblick zur Lebensversicherung 2016/ 2017, URL: http s://www.assekurata.de/fileadmin/mediendatenbank/Dokumente/Publikationen/Marktausbl ick/2016/Leben/Assekurata_Marktausblick_Lebensversicherung_2016_2017.pdf, (Abruf: 24.01.2019), S. 2.
149 Vgl. o. V. (2017): Überschussbeteiligung sinkt, in: VW, 72. Jg., H. 1, S. 7.
150 Vgl. Eling, M.; Marek, S. (2010): Risikoübernahme von Versicherungsunternehmen, Eine empirische Analyse für Deutschland und Großbritannien, in: ZVersWiss, 99. Jg., H. 5, S. 719.
151 Vgl. GDV (Hrsg.) (Zahlen 2018, 2018), S. 28.
152 Siehe hierzu Abbildung 17.
153 Vgl. ebenda, S. 28.
154 Vgl. Hoppe, K. (Rendite-Run, 2018), S. 57.
155 Vgl. Friedrich, K.; Schröder, M. (Schweres Los, 2017), S. 58.
156 Vgl. Hawlitzky, J.; Marquez, L. M. (Aktieninvestments, 2018), S. 373.
157 Vgl. o. V. (2018): Zinsanstieg und Run-off, in: ZfV, 69. Jg., H. 15-16, S. 465.
158 Darunter können u. a. Investmentanteile bzw. -fonds und Aktien verstanden werden.
159 Vgl. Hawlitzky, J.; Marquez, L. M. (Aktieninvestments, 2018), S. 375 f..
160 Eine genaue Berechnung der Aktienquote ist nicht möglich, da Eigenkapitalinvestments in Beteiligungen oder Aktien erfasst werden. (Vgl. o. V. (Risikoanalyse, 2017), S. 50).
161 Vgl. Dimensional (Hrsg.): Matrix Book 2018, URL: https://www.fplcapital.com/wp-content/ uploads/2018/06/Matrix-Book-2018.pdf, (Abruf: 30.11.2018), S. 8.
162 Siehe hierzu Fidelity International (Hrsg.): Timing the market, URL: https://www.fidelity.com.au/insights/resources/interactive-tools/timing-the-market/, (Abruf: 12.12.2018).
163 Vgl. Deutsches Aktieninstitut (Hrsg.): Renditedreieck, URL: https://www.dai.de/files/dai_u sercontent/dokumente/renditedreieck/181231%20DAX-RenditeDreieck%2050%20Jahre %20Web.pdf, (Abruf: 28.11.2018).
164 Vgl. Radstaak, S. (2017): Kapitalanlagemanagement bei Lebensversicherungsunternehmen für Hybridprodukte unter Solvency II und im aktuellen Niedrigzinsumfeld, in: Wagner, F. (Hrsg.): Leipziger Masterarbeiten, Ba. 25, Karlsruhe, S. 23.
165 Vgl. Witt, F. (2017): Rentenmarkt sticht Aktien aus, in: VW, 72. Jg., H. 1, S. 24.
166 Vgl. o. V. (Risikoanalyse, 2017), S. 50.
167 Vgl. Stanczyk, M. (Zockerbuden, 2017), S. 19.
168 Vgl. Berger, D.; Stöfelz, L. M. (Anlagestrategie, 2015), S. 7.
169 Vgl. Assekurata (Hrsg.) (Marktausblick, 2016), S. 4.
170 Vgl. Hawlitzky, J.; Marquez, L. M. (Aktieninvestments, 2018), S. 375.
171 Vgl. GDV (Hrsg.) (Zahlen 2018, 2018), S. 29.
172 Vgl. Reuters (Hrsg.): Allianz Leben verabschiedet sich vom Pfandbrief, Aktienanteil steigt, URL: https://de.reuters.com/article/deutschland-allianz-leben-idDEKCN1LS20P, (Abruf: 03.11.2018).
173 Vgl. GDV (Hrsg.) (Zahlen 2018, 2018), S. 29.
174 Vgl. Milz, A. (Keine Angst, 2018), S. 15.
175 Vgl. Hoppe, K. (Rendite-Run, 2018), S. 56.
176 Vgl. Assekurata (Hrsg.) (Marktausblick, 2016), S. 2.
177 Vgl. BlackRock (Hrsg.): Global Insurance, Investment strategy at an inflection point?, URL: http://www.vorsorgeexperten.ch/fileadmin/user_upload/Dokumente/blackrock_insu rance_research_report_emea_2013.pdf, (Abruf: 12.12.2018).
178 Vgl. Vollmer, T. (2017): Nur schlecht auf dem Papier, in: VW, 72. Jg., H. 3, S. 52.
179 Vgl. Hoppe, K. (Rendite-Run, 2018), S. 57.
180 Vgl. Detering, M.; Köhler, P.; u. a.: Banken vs. Versicherungen, URL: https://www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/anlageformen-banken-vs-versicherer/63202 94.html?ticket=ST-2135979-Um16HGoM6ajvTl4XCJxG-ap1, (Abruf: 16.01.2019).
181 Vgl. Grill, H.; Perczynski, H. (Kreditwesen, 2014), S. 370.
182 Kreditvertrag und Darlehen sollen im Folgende als Synonyme genutzt werden. (Vgl. Grill, H.; Perczynski, H. (Kreditwesen, 2014), S. 376).
183 Vgl. Wagner, F. (Hrsg.) (Versicherungslexikon, 2017), S. 85, S. 444.
184 Vgl. ebenda, S. 249., S. 339.
185 Vgl. ebenda, S. 520 f..
186 Vgl. Schulz, C. (2010): Corporate Finance für den Mittelstand, in: Hilse, J.; Netzel, W. M.; u. a. (Hrsg.): Praxishandbuch Firmenkundengeschäft, Wiesbaden, S. 100.
187 Vgl. Wagner, F. (Hrsg.) (Versicherungslexikon, 2017), S. 429 f..
188 Vgl. Winter, E.; Mosena, R.; u. a. (Hrsg.) (2010): Gabler Wirtschaftslexikon, 17. Auflage, Wiesbaden, S. 1508. Perczynski, H. (Kreditwesen, 2014), S. 229).
189 Vgl. Grill, H.; Perczynski, H. (Kreditwesen, 2014), S. 366.
190 Zu den häufig genutzten Indizes gehören der EONIA und der EURIBOR. (Vgl. Grill, H.; Perczynski, H. (Kreditwesen, 2014), S. 229).
191 Vgl. Staab, H. (2003): Firmenkredite in der Bankrechtspraxis, Berlin, S. 60.
192 Vgl. §489 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 31. Januar 2019 (BGBl. I S. 54) geändert worden ist.
193 Vgl. § 488 BGB; §489 Abs. 1 Satz 2 BGB.
194 Vgl. Dinauer, J.; Zantow, R. (2011): Finanzwirtschaft des Unternehmens, 3. Auflage, München, S. 193 f..
195 Siehe hierzu Abbildung 19.
196 Während eine Geldleihen die unmittelbare Bereitstellung finanzieller Mittel beinhaltet, beschreibt eine Kreditleihe die mittelbare Zurverfügungstellung wie bspw. Garantien. (Vgl. Grill, H.; Perczynski, H. (Kreditwesen, 2014), S. 377).
197 Vgl. Olfert, K. (2013): Finanzierung, 16. Auflage, Herne, S. 357.
198 Vgl. ebenda, S. 368.
199 Vgl. Winter, E.; Mosena, R.; u. a. (Hrsg.) (Wirtschaftslexikon, 2010), S. 210.
200 Vgl. Grill, H.; Perczynski, H. (Kreditwesen, 2014), S. 827.
201 Vgl. ebenda, S. 373.
202 Vgl. Winter, E.; Mosena, R.; u. a. (Hrsg.) (Wirtschaftslexikon, 2010), S. 1834.
203 Vgl. Grill, H.; Perczynski, H. (Kreditwesen, 2014), S. 373.
204 Vgl. Mausbach, C. (2018): Die Kreditwürdigkeit von Firmenkunden prüfen, in: Bankfachklasse, 40. Jg., H. 10, S. 11 ff..
205 Vgl. § 17 der Insolvenzordnung (InsO) vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), Zuletzt geändert durch Artikel 24 Absatz 3 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1693).
206 Vgl. § 19 InsO.
207 Vgl. § 35 InsO.
208 Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Bis 2015 beendete Insolvenzverfahren, URL: https://www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/2017/05/PD17_16 2_52431.html, (Abruf: 24.02.2019).
209 Vgl. Grill, H.; Perczynski, H. (Kreditwesen, 2014), S. 374.
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