Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
2. DIE GRUNDLAGEN BEIDER STEUERSYSTEME
2.1. Einkommensteuer
2.1.1. Aufspaltung in verschiede Einkommensarten
2.2. Ausgabensteuer
3. FORMELLE UND MATERIELLE STEUERLAST
4. PROBLEMATIK DER ÜBERWÄLZUNG
5. PROBLEMATIK VON VERZERRUNGEN
5.1. Zusatzlast
5.2. Ressourcenallokation
5.2.1. Auswirkungen auf das Arbeitsangebot
5.2.2. Auswirkungen auf die Sparquote
6. DAS OPTIMALE STEUERSYSTEM
6.1. Erstbeste Besteuerung
6.2. Zweitbeste Besteuerung
7. BETRACHTUNG VERSCHIEDENER STEUERSYSTEME
8. DIE AKTUELLE DISKUSSION
8.1. Steuersubjekte sollten insbesondere natürliche Personen und nur in zweiter Linie juristische Personen bzw. Unternehmen sein.
8.2. Steuerobjekt sollte bei den natürlichen Personen das Einkommen insbesondere zum Zeitpunkt seines Verbrauchs und nur in zweiter Linie zum Zeitpunkt seiner Entstehung sein.
8.3. Die Steuerlast sollte teilweise von den direkten zu den indirekten Steuern verlagert werden.
8.4. In das Steuersystem sollten ökologische Anreize eingebaut werden.
9. LITERATURVERZEICHNIS
1. Einleitung
Mit der folgenden Arbeit soll ein kurzer Überblick über die verschiedenen Auswirkungen von Einkommensteuern auf die Ressourcenallokation und die damit verbundenen Effekte auf Wohlfahrt und Wirtschaft gegeben werden. Zunächst werden hierzu die grundlegenden Steuerarten vorgestellt. Darauf folgt eine Darstellung der durch Steuern ausgelösten Überwälzungs- und Verzerrungseffekte, um, darauf bezugnehmend, die Bedingungen eines optimalen Steuersystems zu charakterisieren. Anschliessend erfolgt eine Darstellung der Wirkungsweise verschiedener Steuersysteme unter diesen Optimalbedingungen. Zum Abschluss der Arbeit wird ein Einblick in die aktuelle Steuerdiskussion der Schweiz gegeben.
2. Die Grundlagen beider Steuersysteme
2.1. Einkommensteuer
2.1.1. Aufspaltung in verschiede Einkommensarten
Die Einkommensteuer wird, wie der Name schon sagt, auf das Einkommen erhoben. Es gibt nun aber verschiedene Arten von Einkommen. Zweifellos die wichtigste Komponente ist das Arbeitseinkommen. Ebenfalls eine wichtige Rolle spielt das Kapitaleinkommen, also Einkünfte aus Kapitalzinsen. Hinzu kommen das Bodeneinkommen und die Gewinne der Unternehmen.
Die Steuer wird nach dem Nettoprinzip berechnet, das heisst von den Einnahmen bzw. dem Bruttolohn können die erwerbsbedingten Ausgaben von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden.
2.1.1.1. Arbeitseinkommen
Als erstes muss der Unterschied zwischen Reallohn und Nominallohn bekannt sein. Der Nominallohn ist die bezahlte Entlöhnung als absolute Zahl. Für den Arbeitnehmer ist aber wichtiger, wie viele Güter er damit kaufen kann, also der Reallohn. Es ist dem Arbeitnehmer egal, wenn er nur die Hälfte seines bisherigen Nominallohnes erhält, sofern die Preise für Güter ebenfalls um die Hälfte zurückgehen. Konsequenterweise hängt deshalb das Arbeitsangebot vom Reallohnsatz ab.
2.1.1.2. Kapitaleinkommen
Wir betrachten eine offene Volkswirtschaft mit vollkommener Kapitalmobilität, denn dies ist weitaus häufiger der Fall als eine geschlossene Volkswirtschaft ohne internationalen Kapitalfluss.
Der Zinssatz im Inland muss aufgrund vollkommener Kapitalmobilität - risikobereinigt - in etwa gleich hoch sein wie der Weltmarktzinssatz. Wird ein zu hoher Steuersatz verwendet, wandert das Kapital ins Ausland ab oder es wird allgemein weniger gespart.
2.1.1.3. Boden- und Reingewinnsteuer
Die Besonderheit an solchen Steuern ist, dass die Besteuerung theoretisch keinen Einfluss auf das Angebot hat. Wenn eine Unternehmung Gewinn ausweist, sind bereits alle zur Erbringung ihrer Leistung nötigen Faktoren bezahlt. Der Direktor und die Arbeiter haben ihr Gehalt bekommen, die Abschreibungen und die Zinsen der Darlehen sind bezahlt, die Reserven aufgestockt worden. Selbst wenn der Staat den Gewinn zu hundert Prozent besteuern würde, könnte die Unternehmung weiter produzieren, und zwar zu den genau gleichen Preisen. Dies ist aber nur im theoretischen Modell möglich, denn in Wirklichkeit würde eine 100% Besteuerung von Gewinn hemmend auf Neugründungen von Unternehmen wirken.
2.2. Ausgabensteuer
Eine Alternative zur Einkommensteuer ist die Ausgabensteuer. Diese wird bei der Einkommensverwendung erhoben. Man darf die Ausgabensteuer (auch Konsumsteuer genannt) aber nicht mit einer allgemeinen Verbrauchssteuer wie der Mehrwertsteuer verwechseln. Der Unterschied ist nämlich, dass die Ausgabensteuer zwar via getätigten Konsum, aber auf einem anderen Weg berechnet wird und progressiv ausgestaltet sein kann. Den getätigten Konsum kann man entweder additiv durch aufsummieren aller Konsumausgaben oder subtraktiv berechnen. Hierbei werden vom erwirtschafteten Einkommen die Ersparnisse abgezogen. Wird das Ersparte ausgegeben, erhöht sich die Bemessungsgrundlage entsprechend wieder. Die Ausgabensteuer, die subtraktiv ermittelt wird, nennt man daher auch sparbereinigte Einkommensteuer.
Bei der subtraktiv berechneten Ausgabensteuer werden allerdings Zinseinkünfte nicht besteuert. Man müsste diese allenfalls explizit zum Einkommen hinzuzählen.
Indirekte Konsumsteuern wie die Mehrwertsteuer haben den Vorteil, dass sie sehr einfach zu berechnen sind. Es wird nicht zwischen Arbeits- oder Kapitaleinkommen unterschieden. Nachteilig ist aber, dass sie nicht progressiv berechnet werden können. Im Gegenteil, sie wirken sogar eher regressiv. Würden Steuern nur indirekt berechnet, wären Personen mit hohem Einkommen besser gestellt. ,,Wegen der - ceteris paribus - höheren Sparquote von Personen mit höherem Einkommen nimmt bei einer proportionalen Verbrauchsteuer die Durchschnittsbelastung des Einkommens mit steigendem Einkommen ab1."
3. Formelle und Materielle Steuerlast
Wichtigstes Kriterium bei der Beurteilung der Effizienz eines Steuersystems ist die sogenannte Steuerinzidenz. Stefan Homburg2 unterscheidet hierbei zunächst zwischen der formellen und der materiellen Steuerlast. Bei der formellen Steuerlast (Zahllast) handelt es sich um jene Geldbeträge, die von den Steuerpflichtigen an die Finanzbehörden abgeführt werden. Die materielle Steuerlast (Steuerinzidenz) beschreibt jene Wohlstandseinbussen, die bei den Steuerpflichtigen oder anderen Personen nach Abschluss aller Überwälzungsvorgänge und Verzerrungen verbleiben. Bei der Überwälzung versucht der Steuerpflichtige, seine Zahllast und die ihm daraus entstehenden Wohlfahrtsverluste durch Verhaltensänderung an andere Personen weiter zu geben. Durch den Versuch, die Zahllast durch Verhaltensänderungen zu verringern, entstehen jedoch wirtschaftliche Verzerrungen, die eine Zusatzlast der Besteuerung bewirken, also ihrerseits wiederum zu Wohlfahrtseinbussen führen. Die Summe aus Zahllasten und Zusatzlasten entspricht der materiellen Steuerlast oder auch Steuerinzidenz.
4. Problematik der Überwälzung
Eine Überwälzung kommt zustande, wenn ein Steuerpflichtiger seine Zahllast und die damit einher gehenden Wohlfahrtsverluste vollständig oder teilweise durch Verhaltensänderungen an andere weitergibt. Der Steuerzahler erleidet durch die Zahllast grundsätzlich einen Wohlfahrtsverlust. Durch die Überwälzung kann er die Zahllast und damit seine Wohlfahrtseinbusse aber reduzieren.
Hier zunächst ein Überblick über die Theorie, die zeigen soll, wer die Steuer trägt. Klar muss derjenige, dem die Steuer auferlegt wird, den Steuerbetrag entrichten; der Arbeitnehmer und nicht der Arbeitgeber bezahlt zum Beispiel die Einkommenssteuer. Doch man könnte sich ja auch vorstellen, dass der Arbeitnehmer seine Lohnforderungen um den zu entrichtenden Steuerbetrag erhöht.
Nehmen wir an es gäbe keine Steuer. Der Arbeitsmarkt ist im Gleichgewicht (Angebot x0 und Lohnsatz m0). Der Nettolohn (n) entspricht dem Bruttolohn (m).
Wir beleuchten die Situation zuerst aus der Sicht des Arbeitsnachfragers, für den der Bruttolohn die entscheidende Grösse ist:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Nun fordert der Staat von den Arbeitnehmern den Steuerbetrag t. Für den Arbeiter bedeutet dies, dass er für die gleiche Arbeitsleistung mehr Lohn verlangen wird, und zwar soviel mehr, bis er wieder den gleichen Nettolohn erhält wie vor der Einführung der Steuer. Aus der Sicht des Arbeitsnachfragers verschiebt sich daher die Arbeitsangebotskurve (Bruttolohnsatz) im Angebot-Nachfrage-Modell um den Betrag t nach oben. Das neue Arbeitsmarktgleichgewicht entsteht im Punkt B (Angebot x1 und Lohnsatz m1). Wie aus der Grafik ersichtlich, ist der Neue Bruttolohn aber nicht um den Betrag t gestiegen, sondern nur um dm auf m1, die Nachfrage ist dabei zurückgegangen.
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Aus der Sicht des Arbeitsanbieters:
Die Steuer bedeutet für den Arbeitsnachfrager, dass er für die gleiche Arbeitsleistung den Betrag t mehr bezahlten muss. Daher verschiebt sich die Nachfragekurve um t nach unten. Für den Anbieter ist der Nettolohn n=m-t entscheidend. Das neue Gleichgewicht entsteht im Punkt C (Nachfrage x1 und Netto-Lohnsatz n1). Wiederum hat sich der Bruttolohn nur um den Betrag dm verändert, und nicht um t, wie es erwarten könnte.
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Setzt man nun beide Modelle zusammen, ergibt sich folgende Erkenntnis: Sowohl der Nachfrager als auch der Anbieter tragen die Steuer je zu Hälfte. Dies gilt zumindest in einem Modell, bei dem beide Markseiten die gleiche Elastizität aufweisen.
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Was geschieht aber, wenn die Elastizitäten verschieden sind? Wir sehen uns dazu zwei Extremfälle an:
Gehen wir wieder zuerst von der Angebotsseite aus. Angenommen eine Fabrik benötigt zur Herstellung eines Produktes eine genaue Anzahl an Arbeitskräften, d.h. die Nachfrage wird immer x0 sein. Wenn die Steuer eingeführt wird, erhöhen die Arbeitsanbieter ihre Lohnforderung um t. Dadurch verschiebt sich wiederum die Angebotskurve und es entsteht ein neues Gleichgewicht (Arbeitsvolumen x1=x0 und Lohnsatz m1). Da der Nachfrager unelastisch reagiert, trägt er die Einführung der Steuer vollends.
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Der andere Fall ist allerdings realistischer: Das Arbeitsangebot reagiert im zweiten Fall unelastisch (e=0). Dies deshalb, weil es sich ein Arbeitnehmer nicht leisten kann, den Job zu verlieren, und der Arbeitgeber jederzeit andere Arbeitnehmer einstellen kann. Die Steuer wird in diesem Fall alleine von den Anbietern getragen, denn der Nettolohn verringert sich exakt um den Steuerbetrag t (Arbeit x1=x0 und Lohnsatz n1).
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Verallgemeinert lässt sich sagen: ,,Der von einer Marktseite zu tragende Steueranteil ist um so grösser, je unelastischer diese Marktseite reagiert und je elastischer die andere Marktseite reagiert 3 ."
Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob es Steuern gibt, die nicht überwälzt werden können. Dies ist zu verneinen. Selbst die einfachste Form der Besteuerung, die Pauschalsteuer, kann überwälzt werden. Bei ihr wird dem Steuerpflichtigen ein fester Betrag auferlegt, den er durch keine Verhaltensänderung vermeiden kann. Eine Überwälzung ist hier in folgenden Fällen möglich: Erstens, wenn der Steuerpflichtige ,,Freiwillige Transfers" leistet, die er in Folge einer Pauschalsteuererhebung reduzieren kann. Ein Teil der Pauschalsteuer würde dabei vom Steuerpflichtigen auf den Empfänger der freiwilligen Transfers überwälzt. Zu den freiwilligen Transfers gehört z.B. die Zahlung von Studienzuschüssen an einen Studenten. Zweitens kann es infolge von Marktmacht zu einer Überwälzung kommen. Dies z.B. immer dann, wenn durch die Besteuerung die Nachfrage auf dem Markt eines bestimmten Gutes zurückgeht und sich ein neues Marktgleichgewicht zu niedrigeren Preisen und geringeren abgesetzten Mengen einstellt. Ein Teil der Pauschalsteuer würde hier von den Nachfragen auf die Anbieter überwälzt.
5. Problematik von Verzerrungen
Indem der Steuerzahler durch Verhaltensänderungen versucht, der Zahllast auszuweichen, entstehen wirtschaftliche Verzerrungen, die eine Zusatzlast der Besteuerung, also weitere Wohlfahrtseinbussen bewirken. Eine spezielle Gütersteuer, also die Besteuerung eines bestimmten Gutes, kann z.B. dazu führen, dass der Steuerzahler von diesem Gut weniger konsumiert und von einem anderen mehr. Dadurch kann sich sein Güterbündel derart verändern, dass er ein schlechteres Nutzenniveau erreicht. Eine Pauschalsteuer würde hier hingegen keine Verzerrungen und somit Zusatzlasten auslösen. Zwar entstünde durch ihren Einkommenseffekt auch ein Wohlfahrtsverlust. Jedoch würde sich nur die Menge der einzelnen Güter im Güterbündel verringern. Die Proportionen der Güter zueinander blieben unverändert, da die Preisverhältnisse der Güter nicht ändern. Der zu Verzerrungen führende Substitutionseffekt der speziellen Gütersteuer entfiele bei der Pauschalsteuer. Auch hier soll in den kommenden Abschnitten ein kurzer theoretischer Überblick gegeben werden.
5.1. Zusatzlast
Wir stellen uns ein Marktgleichgewicht ohne Steuern und mit gleichen Elastizitäte vor. Der markträumende Preis ist p0, die gehandelte Menge ist x0. Die Konsumentenrente ist das hellgraue Dreieck. Die Produzentenrente ist das dunkelgraue Dreieck.
Nun führt der Staat eine Steuer auf das Gut ein. Dadurch steigt der Preis um t/2 auf p1+t, der Nettoerlös des Produzenten sinkt um t/2 auf p1 (siehe vorheriges Kapitel). Die gehandelte Menge sinkt auf x1. Die Konsumenten- und Produzentenrente verkleinert sich und es entsteht ein Steueraufkommen. Dieses ist für die Volkswirtschaft aber nicht verloren, denn mit diesen Mitteln finanziert der Staat die Leistungen an die Bevölkerung. Aus der Graphik ist aber auch ersichtlich, dass ein kleines Dreieck übrigbleibt. Dieses stellt die Zusatzlast dar. Dieser Nutzen geht der Volkswirtschaft verloren.
5.2. Ressourcenallokation
5.2.1. Auswirkungen auf das Arbeitsangebot
Starten wir wieder mit dem Modell eines Staates ohne Arbeitseinkommensteuern. Wir setzen anstatt des Arbeitsangebots den Konsum ein, da wir davon ausgehen, dass die Individuen nichts erben oder vererben und daher das ganze Einkommen irgendwann verbrauchen. Wird nun eine Einkommensteuer eingeführt, ändert sich die Allokation von Konsum und Freizeit. Der Lohnempfänger kann mit dem gleichen Einsatz an Zeit weniger konsumieren, d.h. der Preis (= Arbeitsstunden) von Konsum steigt relativ zum Preis von Freizeit.
Gleichzeitig muss sich der Konsument mit einem niedrigeren Nutzenniveau begnügen.
Verstärkt wird die Argumentation, wenn man annimmt, dass der Konsument in seiner Freizeit zum Teil auch Eigenproduktion betreibt beziehungsweise Schwarzarbeit leistet, indem er beispielsweise dem Nachbarn die Hecke schneidet. Durch den Bezug von mehr Freizeit kann er mehr Einkommen am Fiskus vorbeischleusen.
5.2.2. Auswirkungen auf die Sparquote
Ähnlich ist die Verschiebung bei der Sparentscheidung. Durch die Besteuerung des Kapitaleinkommens wird die Nettorendite kleiner, d.h. der Preis für Zukunftskonsum steigt relativ zum Preis von Gegenwartskonsum. Also kann mit der gleichen Spareinlage mit Kapitaleinkommensteuer in der Zukunft weniger konsumiert werden als ohne Steuer. Daher werden mehr Mittel zum unmittelbaren Konsum eingesetzt und gleichzeitig fällt der Konsument auf ein tieferes Nutzenniveau (vgl. Graphik unter 5.2.1).
6. Das optimale Steuersystem
Jede Steuer mit einem positivem Aufkommen schädigt die Steuerzahler zumindest durch einen negativen Einkommenseffekt. Verhaltensänderungen als Folge dieses Einkommenseffektes sind, so Homburg, aber nur effiziente Anpassungen an das niedrigere Einkommen und bedeuten keine Verzerrungen. Darüber hinaus kommt es aber bei den meisten Steuern zu Substitutionseffekten, die zu Verzerrungen im Marktgeschehen führen und Verhaltensänderungen bewirken, die zu Zusatzlasten führen können. Diese Zusatzlast ist umso grösser, je besser die einzelnen Steuerzahler der Steuer ausweichen können. Am besten wäre daher ein Steuersystem, dass keine Ausweichmöglichkeiten erlaubt.
6.1. Erstbeste Besteuerung
Steuersysteme, die den Individuen keine Ausweichmöglichkeiten lassen, deren einzige Wohlfahrtseinbussen also aus den durch die Steuer auferlegten Einkommenseffekten, nicht aber durch Substitutionseffekte entstehen, nennt man ,,Erstbeste Steuersysteme". Im Rahmen der allgemeinen Gleichgewichtstheorie definiert sich ein erstbestes Steuersystem im Marktgleichgewicht wie folgt: ,,Ein Marktgleichgewicht ist ein Zustand, in dem der Staat seine Budgetbeschränkung einhält, jeder Konsument seinen Nutzen maximiert, jeder Produzent seinen Gewinn maximiert und in dem auf jedem einzelnen Markt Angebot und Nachfrage übereinstimmen4." In einem erstbesten Steuersystem sind die zugehörigen Marktgleichgewichte pareto-optimal5. Der Nutzen eines jeden Konsumenten wird hier unter der Nebenbedingung, dass jeder Konsument einen bestimmten Steuerbetrag zu entrichten hat, maximiert.
Zu den erstbesten Steuersystemen gehören die Pauschalsteuer und die allgemeine Verbrauchsteuer. Die Pauschalsteuer belastet ausschliesslich die Anfangsausstattung der Individuen. Es kommt nur zu einem Einkommenseffekt, d.h. das verfügbare Einkommen wird verringert. Zusatzlasten in Folge von Verzerrungen durch Substitutionseffekte gibt es nicht. Des weiteren bleibt im Marktgleichgewicht das Pareto-Optimum erhalten, da Marktgleichgewichte bei beliebigen Anfangsausstattungen pareto-optimal sind. Das gleiche gilt für eine allgemeine Verbrauchsteuer, die alle Güter mit einem einheitlichem Steuersatz belastet. Diese Besteuerung wirkt wie die Pauschalbesteuerung.
Wie sich in allgemeinen Gleichgewichtsmodellen durch Berechnung des Nutzenniveaus der Konsumenten zeigt, sind spezielle Gütersteuern hingegen nicht erstbest, da sie aufgrund von Verzerrungen durch die auftretenden Substitutionseffekte Nutzeneinbussen bewirken. So führt die Besteuerung des Arbeitseinkommens ohne gleichzeitige Besteuerung der Freizeit zu Substitutionseffekten zugunsten von Freizeit, so dass also mehr Freizeit nachgefragt wird. Die neue Kombination aus Arbeit und Freizeit kann dabei aber einen niedrigeren Nutzen erbringen.
Erstbest sind Steuersysteme also immer dann, wenn sie direkt oder indirekt ausschliesslich die verfügbaren Einkommen belasten und keine Verzerrungen durch Besteuerung einzelner Steuerobjekte verursachen.
6.2. Zweitbeste Besteuerung
Die Problematik einer erstbesten Besteuerung besteht in Informationsproblemen des Staates über die zu besteuernden Anfangsausstattungen bei Pauschalsteuern bzw. über den Konsum. Diese sind in der Realität nicht oder nur mit grossem Aufwand eruierbar. Von daher ist eine erstbeste Besteuerung praktisch undurchführbar.
Eine zweitbeste Besteuerung löst dieses Informationsproblem, indem sie ausschliesslich beobachtbare Markttransaktionen wie die Erzielung von Einkommen oder den Kauf von Gütern besteuert. Das Problem dabei ist, dass eine einheitliche Besteuerung von Markttransaktionen kein Aufkommen erbringen würde. Denn bei einer einheitlichen Besteuerung müssten positive Nachfragen, also Ausgaben, besteuert und negative Nachfragen (Angebote), also Einkommen, mit dem gleichen Satz subventioniert werden. Im Marktgleichgewicht, in dem Angebot und Nachfrage übereinstimmen, würden sich Steuern und Subventionen aufheben, so dass kein Steueraufkommen für den Staat verbliebe6. In einem allgemeinen Gleichgewichtsmodell lassen sich mit Hilfe der sogenannten Ramsey- Formel Aussagen über die Auswirkungen einer Besteuerung von beobachtbaren Markttransaktionen auf das Nutzenniveau, bzw. über das Vorhandensein von Zusatzlasten treffen. Bei einer einheitlichen Besteuerung von Markttransaktionen ergäben sich demnach keine Zusatzlasten. Der Nutzen der Konsumenten wäre maximal. Allerdings könnte dabei, wie oben gezeigt, kein Aufkommen erzielt werden. Unter der Bedingung eines positiven Einkommens zeigt die Ramsey-Formel hingegen eine Zusatzlast der Besteuerung auf7.Während also eine einheitliche Besteuerung von beobachtbaren Markttransaktionen eine erstbeste Lösung wäre, lässt die Forderung eines positiven Aufkommens bei der Besteuerung von beobachtbaren Markttransaktionen nur eine zweitbeste Lösung zu. Da also eine einheitliche Besteuerung der Markttransaktionen mangels Aufkommen ausscheidet, stellt sich nun die Frage, wie man bei positivem Aufkommen beobachtbare Markttransaktionen gewissermassen uneinheitlich besteuern kann und dabei gleichzeitig die aus dem positiven Aufkommen resultierenden Zusatzlasten minimiert, bzw. den Konsumentennutzen maximiert.
Hierzu ist zunächst zu sagen, dass jede Besteuerung eines bestimmten Gutes zu einer Verzerrung führt. Die Anzahl der Verzerrungen gibt aber keinen Aufschluss über den Einfluss auf das Nutzenniveau. Die blosse Verminderung der Verzerrungsfälle führt nicht notwendigerweise zu einer Wohlfahrtserhöhung8. Wie schon oben gezeigt wurde, führen Arbeitseinkommensteuer und Kapitaleinkommensteuer zu Verzerrungen bezüglich des Arbeits- und Kapitalangebotes. Häufig wird deshalb die Abschaffung der Kapitaleinkommensteuer gefordert, in dem Glauben, dass der Wegfall einer Verzerrung zu Wohlfahrtsgewinnen führt. Dabei ist allerdings zu beachten, dass der Wegfall der Kapitaleinkommensteuer bei vorgegebenem Steueraufkommen eine Erhöhung der Arbeitseinkommensteuer bedingt, wodurch die Verzerrungen hier zunehmen können. Der positive Einkommenseffekt des Wegfalls könnte durch stärkere Substitutionseffekte der Verzerrung überkompensiert werden. Das gleiche gilt im übrigen für eine zum Wegfall der Kapitaleinkommensteuer weitgehend äquivalente Ausgabensteuer.
Mit Hilfe +ilder besteuert werden sollte, je elastischer die Nachfrage nach diesem Gut reagiert, weil dadurch die Ausweichreaktionen, die zu Zusatzlasten führen, verringert würden9. Die Corlett-Hague-Regel andererseits betrachtet eine Ökonomie mit drei Gütern, von denen das Dritte nicht besteuert werden kann. Sie bezieht sich auf die Kreuzpreiselastizitäten der einzelnen Güter und stellt fest, dass eine Verringerung der Zusatzlast erreicht wird, wenn jenes der beiden besteuerten Güter, dass stärker komplementär zum Dritten ist, also eine negativere Kreuzpreiselastizität besitzt, höher besteuert würde, bzw. jenes der beiden besteuerten Güter, das stärker substitutiv zum Dritten ist, also eine positivere Kreuzpreiselastizität besitzt, geringer besteuert würde10.
In der Realität dürfte aber auch die Erhebung dieser optimal differenzierten Steuersätze und damit die zweitbeste Besteuerung an Informationsproblemen scheitern. Denn praktisch ist kaum anzunehmen, dass der Staat sämtliche kompensierten Kreuzpreiselastizitäten kennt. Bleibt also nur noch eine drittbeste Besteuerung, bei der entweder alle Nachfragen durch eine allgemeine Verbrauchsteuer oder alle Angebote durch eine synthetische Einkommensteuer gleichmässig besteuert werden.
7. Betrachtung verschiedener Steuersysteme
Wie in den obigen Ausführungen deutlich wurde, können Steuern zu wirtschaftlichen Verzerrungen führen. Spezielle Gütersteuern verändern die Preise einzelner Güter, beeinflussen Angebot und Nachfrage dieser Güter und können so Auswirkungen auf deren Produktion haben. Arbeitseinkommen- und Kapitaleinkommensteuern können Arbeitsangebot und Kapitalangebot verändern, verzerren die relativen Faktorpreise und können zu einer Veränderung von Kapital- und Arbeitsverhältnis führen. Die Veränderung der Spartätigkeit hat wiederum Einfluss auf Investitionen und damit auf Wirtschaftswachstum und Einkommen. Wie sich Steuern sich auf eine komplexe Wirtschaft auswirken ist im Ganzen schwierig abzuschätzen. Denn so komplex wie die Wirtschaft ist, so komplex sind auch die durch eine Besteuerung verursachten Verzerrungen. Und wie oben erläutert führt die Beseitigung einer Verzerrung nicht unbedingt zu einer Wohlstandserhöhung, da es nicht die Anzahl an Verzerrungen ist, die über das Ausmass der Wohlstandseinbusse entscheidet. Darüber hinaus können sich Einkommens- und Substitutionseffekte gleicher Art bei verschiedenen Haushalten unterschiedlich auswirken.
In den letzten Jahren wurde in den skandinavischen Ländern das Konzept der ,,Dual Income Taxation" entwickelt und umgesetzt. Diese Besteuerungsmethode unterteilt das Einkommen in Kapitaleinkommen und sonstiges Einkommen und sieht für beide eine unterschiedliche Besteuerung vor. Dabei wird das Kapitaleinkommen proportional und das übrige Einkommen progressiv besteuert, wobei der Satz der Kapitalbesteuerung der untersten Progressionsstufe des übrigen Einkommens und der Unternehmenssteuer entspricht. Die möglichen Vorteile ergeben sich unmittelbar aus den Ergebnissen der Ramsey-Formel und der Inversen Elastizitätenregel. Wenn es unter der Bedingung eines positiven Steueraufkommens notwendig wird, verzerrende Steuern auf Kapitaleinkommen und sonstiges Einkommen einzuführen, kann eine unterschiedliche Besteuerungsrate, die z.B. die unterschiedliche Sensitivität von Arbeitsangebot und Sparen berücksichtigt, Sinn machen. So sollte Arbeitseinkommen stärker besteuert werden als Kapitaleinkommen, wenn die Substitutionseffekte einer Besteuerung beim Arbeitsangebot geringer ausfielen. Die höhere Besteuerung der Arbeit würde den Aufkommensrückgang bei der niedrigen Kapitalbesteuerung ausgleichen, während insgesamt die Steuerverzerrungen gegenüber einer gleichmässigen Besteuerung geringer ausfielen. Eine differenzierte Besteuerung wäre somit zweitbest11. Genau diese Argumentation kann auch für die Dual Income Taxation angeführt werden. In offenen Volkswirtschaften, in denen der Staat die internationalen Kapitalströme nur schwer beobachten kann und damit kaum steuerlichen Zugriff auf Kapital im Ausland nehmen kann, ist Kapital vollständig mobil und andere Produktionsfaktoren wie Arbeit sind immobil, da eine geographische Bindung haben. Kapital kann der Besteuerung durch Abfluss ins Ausland leicht ausweichen, Arbeit hingegen kaum. So gesehen ist Kapital ein elastisches Gut und Arbeit eher unelastisch. Kapitaleinkommen sollte aus dieser Argumentation heraus geringer besteuert werden als das übrige Einkommen, welches vornehmlich aus Arbeitseinkommen besteht12. Ein andere Argumentation geht davon aus, dass der Staat die Kapitalströme sehr wohl beobachten kann und Kapital auch im Ausland besteuerbar ist. Das Mobilitätsargument, bzw. Elastizitätsargument der Ramsey-Formel entfiele damit. Was in diesem Fall dennoch für die Dual Income Taxation sprechen würde, wäre, dass eine niedrige Besteuerung des Kapitals zu einer höheren Nettorendite führen würde und die Spartätigkeit somit gefördert würde13. Die daraus resultierende höhere Investitionstätigkeit sollte sich positiv auf das Wirtschaftswachstum auswirken. In der Realität dürften wohl beide Argumente von Bedeutung sein. Denn sowie gewisse Kapitalströme tatsächlich durch den Staat beobachtet werden können, gibt es auch eine grosse Zahl, die nicht beobachtbar sind, bzw. wegen des immensen Aufwands oder gesetzlicher Schranken nicht beobachtet werden können. Von daher spricht vieles dafür, dass Kapital in jedem Fall mobiler ist als Arbeit. Laurence S. Seidman geht davon aus, dass ein Wechsel zur Ausgabenbesteuerung die Sparneigung in der Bevölkerung erhöhen könnte, da der Haushalt durch den Wegfall der Kapitaleinkommenbesteuerung seine Steuerzahlung durch geringeren Konsum und erhöhtes Sparen verringern könnte. Mit der Sparquote würde sich dann auch die Investitionsquote erhöhen und das Wirtschaftswachstum zunehmen. Zwar bedürfte die Einführung der Ausgabenbesteuerung eine Steuererhöhung, um den Wegfall des Steueraufkommens aus Kapitaleinkommen auszugleichen. Wenn jedoch jede Einkommensklasse in dem Grad mehr besteuert würde, dass sie den gleichen Anteil am Steueraufkommen wie vor der Änderung des Steuersystems beitragen würde, gäbe es für jeden in dieser Einkommensklasse, der unter einer höheren Belastung zu leiden hätte, einen, der weniger belastet würde, wodurch der Einkommenseffekt des ersten bei dem anderen wieder ausgeglichen würde14. Zum gleichen Ergebnis wie Laurence S. Seidman kommen auch Eric M. Engen/William G. Gale und Dale W. Jorgenson/Peter J. Wilcoxen in ihren Allgemeinen Gleichgewichtsmodellen15,16. Über die Effizienz von Ausgaben- und Einkommensteuer ist damit aber nichts gesagt. Die Entscheidung zwischen Ausgaben- und Einkommenbesteuerung hängt nach Broadway und Wildasin davon ab, ob Gegenwartskonsum oder Zukunftskonsum stärker besteuert werden sollten. Da Freizeit wegen Informationsproblemen nicht besteuert werden könnte, befänden wir uns in einer zweitbesten Welt. Entsprechend der Corlett-Hague-Regel ergibt sich, dass Gegenwarts- und Zukunftskonsum gleich besteuert werden sollten, wenn sie gleich substitutiv zu Freizeit wären. Eine Ausgabensteuer wäre in diesem Fall effizient. Im Falle eines komplementären Zukunftskonsums sollte dieser stärker als der Gegenwartskonsum besteuert werden. Bei zur Freizeit komplementärem Zukunftskonsum ergäbe sich eine optimale Besteuerung generell wohl eher aus einer Kombination von Einkommen- und Ausgabensteuer, um die ideale steuerliche Differenzierung des Zukunftskonsums zu erzielen17.
8. Die aktuelle Diskussion
Der Schweiz wird spätestens Ende 200618 eine Steuerreform ins Haus stehen. Da diese sehr grosse Auswirkungen auf die Schweiz haben kann, wird die Reform unter Fachleuten bereits heute geführt. Es geht in der Schweiz in einem ersten Schritt noch nicht darum, Steuersätze oder ähnliches festzulegen, sondern um die Skizzierung einer Grundstruktur. Andere europäische Staaten wie zum Beispiel Deutschland oder Österreich reden auch über eine Steuerreform oder haben diese bereits vollzogen.
Im Sinne einer Zusammenfassung sollen einige der im gerade erst erschienen Buch ,,Eine moderne Steuer- und Abgabenordnung für die Schweiz" aufgeführten Vorüberlegungen19 beleuchtet werden.
8.1. Steuersubjekte sollten insbesondere natürliche Personen und nur in zweiter Linie juristische Personen bzw. Unternehmen sein.
Dieser Schluss erscheint logisch, wenn man sich vergegenwärtigt, dass die Unternehmen nicht zum Selbstzweck existieren, sondern deren Gewinne letztlich immer den Arbeitnehmern, Aktionären oder Manager zufliessen. Eine Besteuerung von Unternehmensgewinnen endet daher leicht in einer Doppelbesteuerung, da Arbeitseinkommen oder Dividenden ja wieder als Einkommen versteuert werden müssen.
Nicht vergessen darf man aber natürlich die Leistungen einer Gemeinde oder eines Kantons an die Unternehmen. In Form von Infrastruktur, Ausbildung und Wohnraum für die Angestellten erhalten Unternehmen eine Leistung, die nicht ohne Gegenleistung bleiben darf. Man sollte versuchen, diese Kosten so weit als möglich über Gebühren und Abgaben zu decken. Dies schafft nämlich zugleich Anreize zur Verminderung von externen Kosten. Bei diesen Gedanken schwingt unübersehbar auch eine Erhöhung der Attraktivität des Werkplatzes Schweiz mit. Tiefe Steuern und verursachergerechte Gebühren ziehen neue und vor allem ökologisch produzierende Unternehmen an. Andere, die dank pauschalen Steuern ihre hohen externen Kosten nicht vollständig selbst getragen haben, werden stärker zur Kasse gebeten.
8.2. Steuerobjekt sollte bei den natürlichen Personen das Einkommen insbesondere zum Zeitpunkt seines Verbrauchs und nur in zweiter Linie zum Zeitpunkt seiner Entstehung sein.
Wesentlicher Vorteil der Ausgabensteuer ist, dass sie die Sparentscheidung weniger stark beeinflusst als eine Einkommensteuer. Personen, die gerne einen grossen Teil ihres Einkommens sparen, müssen den Fiskus erst fürchten, wenn sie vom erarbeiteten Vermögen auch wirklich Gebrauch machen. Schliesslich haben sie, solange das Geld auf der Bank ist, nicht viele Vorteile aus ihrem Vermögen. Daher sollte die Steuer erst erhoben werden, wenn der Franken auch tatsächlich in Konsumgüter umgewandelt wird.
8.3. Die Steuerlast sollte teilweise von den direkten zu den indirekten Steuern verlagert werden.
Ein grosser Vorteil der indirekten Steuern besteht darin, dass eine Steuerhinterziehung viel schwieriger beziehungsweise für Privatpersonen fast unmöglich ist. Egal woher ich die Mittel habe: Wenn ich konsumieren will, muss ich die Steuer bezahlen. Zum Beispiel wäre die von linken Politikern oft geforderte Steuer auf Aktiengewinne mit einer höheren indirekten Besteuerung teilweise erreicht. Nachteilig ist aber, dass die Steuer nicht progressiv ausgestaltet werden kann, da es ja nicht möglich ist, Ende Jahr alle konsumierten Güter eines Haushaltes zusammen zu zählen und darauf eine progressive Steuer zu berechnen. Dieser Einwand wird von Dr. Reto Schleiniger vorgebracht20.
Bei der Verlagerung von direkten zu indirekten Steuer müsste man daher eine stärkere Progression der direkten Steuern in Kauf nehmen, allerdings ohne die Staatsquote zu erhöhen!
8.4. In das Steuersystem sollten ökologische Anreize eingebaut werden.
Dass in weiten Bevölkerungskreisen eine ökologischere Ausgestaltung des Steuersystems Anklang findet, hat die eidgenössische Abstimmung über die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) gezeigt: Trotz vehementem Widerstand der Wirtschaft (insbesondere des Transportgewerbes) wurde die Gesetzesvorlage vom Volk gutgeheissen. Wer Produkte kaufen will, die weit transportiert werden müssen und somit (ceteris paribus) höhere externe Kosten verursachen als regional produzierte Güter, wird stärker zur Kasse gebeten. Nachteilig an ökologische Steuern ist allenfalls die oftmals aufwändige Erhebung. Die ökologische Steuerreform muss aber - so die Meinung von Kaspar Villiger - auf jeden Fall staatsquotenneutral sein, damit sich die Schweiz als guter Produktionsstandort behaupten kann21.
9. Literaturverzeichnis
Gebhard Kirchgässner: ,,Eine moderne Steuer- und Abgabenordnung für die Schweiz: Vorüberlegungen und Grundzüge", Chur, Rüegger 1999
Stefan Homburg: ,,Allgemeine Steuerlehre", München, Vahlen 1997
Peter Birch Sorensen: ,,From the Global Income Tax To the Dual Income Tax: Recent Tax Reforms in The Nordic Countries", Economic Policy Research Unit Copenhagen, 1993
Robin Broadway/David Wildasin: ,,Taxation an Savings: A Survey", Fiscal Studies, 1994, vol.15, no. 3, pp 19-63
Laurens S. Seidman, ,,A better way to tax", The Public Interest, 1994, No. 114
Eric M. Engen/William G. Gale: ,,Consumption Taxes and Saving: The Role of Uncertainity in Tax Reform", American Economic Review 2/97
Dale W. Jorgenson/Peter J. Wilcoxen: ,,The Long-Run Dynamics of Fundamental Tax Reform", American Economic Review 2/97
[...]
[1] Kirchgässner, 1999, S. 68
[2] Vgl. Homburg, 1997, S. 100
[3] Homburg, 1997, S. 113
[4] Homburg, 1997, S.169
[5] Vgl. Homburg, 1997, S.175
[6] Vgl. Homburg, 1997, S.176
[7] Vgl. Homburg, 1997, S.178
[8] Vgl. Homburg, 1997, S.208
[9] Vgl. Homburg, 1997, S.181
[10] Vgl. Homburg, 1997, S.182
[11] Peter Birch Sorensen, From the Global Income Tax To the Dual Income Tax: Recent Tax Reforms in The Nordic Countries, S.16
[12] Peter Birch Sorensen, From the Global Income Tax To the Dual Income Tax: Recent Tax Reforms in The Nordic Countries, S.17
[13] Peter Birch Sorensen, From the Global Income Tax To the Dual Income Tax: Recent Tax Reforms in The Nordic Countries, S.20
[14] Laurence S. Seidman, A better way to tax, S. 65
[15] Eric M. Engen/William G. Gale, Consumption Taxes and Saving:The Role of Uncertainty in Tax Reform
[16] Dale W. Jorgenson/Peter J. Wilcoxen, The Long-Run Dynamics of Fundamental Tax Reform
[17] Robin Braodway/David Wildasin, Taxation and Savings: A Survey
[18] 13. Übergangsbestimmung zu Art. 128 nBV
[19] Kirchgässner, 1999, S. 113
[20] Schleiniger, Reto: ,,Sind indirekte Steuern ,,besser" als direkte?", NZZ 22.1.2000, Nr. 18, Seite 23
[21] bst: ,,Steuermüde", NZZ 18.9.1999, Nr. 217, Seite 13
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- Wulf, Roman (Author), 2000, Der Einfluss von Einkommensteuern auf die optimale Ressourcenallokation, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/97614
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