Dienen die Unionsgrundrechte als Instrument unionaler Kompetenzusurpation? Und wenn ja, wie lassen sich die Übergriffe eingrenzen? An diesen Fragen richtet sich die Arbeit als Richtschnur. Nach der Aufstellung einer Arbeitsdefinition der Kompetenzusurpation folgt eine Darstellung der Genese des unionalen Grundrechtssystems. Auf dieser Grundlage können sodann die Wechselwirkung zwischen Unionsgrundrechten und der unionalen Kompetenzverteilung untersucht werden. Anschließend werden Lösungsansätze entwickelt, um die identifizierten Usurpationen einzudämmen.
Lange galt der von der Europäischen Union gewährleistete Grundrechtsschutz als defizitär. Inzwischen aber werden diese Bedenken abgelöst oder ergänzt durch die Sorge, ein ausufernder Grundrechtsschutz könne die Kompetenzverteilung im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten und der Union zulasten der Erstgenannten dramatisch verschieben. Weil sich im modernen Verfassungsstaat sämtliche Rechtsfragen als relevant für die Grundrechtsverwirklichung der Bürger begreifen lassen, kann die Behauptung notwendigen Grundrechtsschutzes auch dazu dienen, eigene legislative Regelungs- oder judikative Schutzbefugnisse geltend zu machen. Art. 51 der Europäischen Grundrechte Charta tritt dem zwar ausdrücklich entgegen. Seine Wirkmächtigkeit erscheint vielen aber zweifelhaft.
Gliederung
Literaturverzeichnis
A. Unionsgrundrechte im Lichte der Kompetenzproblematik
I. Arbeitsdefinition der Kompetenzusurpation
II. Geschichte und Systematik der Unionsgrundrechte
III. Unionsgrundrechte als Instrument unionaler Kompetenzusurpation
1. Kompetenzusurpation auf Ebene der Judikative
a) Entwicklung eines Vergleichsmaßstabs
aa) Vorzeichen der Auslegung
(a) „Wachauf“
(b) „ERT“
bb) Auslegung des Anwendungsbereichs
(1) Auslegung des Art.51I1GRC
(2) Auslegung weiterer Chartanormen
(3) Auslegung der Präambel
(4) Ergebnis
(5) Konflikt mit Art. 51 II GRC?
b) Kompetenzusurpation durch die Unionsgerichte
aa) Entwicklung nach der Integration der Charta
(1) „Kücükdeveci“
(2) „Åkerberg Fransson“ mit Verweis auf „Melloni“
(3) „Hernandéz u.a.“
(4) „M.A.S. und M.B.“
bb) Zwischenergebnis
cc) Auswirkung der Kompetenzusurpation
(1) Mitgliedstaatliche Judikative
(2) Mitgliedstaatliche Legislative
c) Ergebnis
2. Kompetenzusurpation auf Ebene der Legislative
a) Bestehende grundrechtspezifische Kompetenzen im Unionsrecht
b) Kompetenzakzessorietät der Unionsgrundrechte
c) Unionsgrundrechte als Auslegungshilfe
d) „ implied powers “-Lehre
e) Art. 352 AEUV
f) Die Unionsgrundrechte und die Kompetenzausübungsschranken
aa) Subsidiaritätsprinzip
bb) Verhältnismäßigkeitsprinzip
g) Ergebnis
IV. Lösungsansatz
1. Lösungsansatz für die Ebene der Judikative
a) Bereiche vollständiger Determination durch Unionsrecht
b) Nicht-determinierte Bereiche
2. Umsetzung
a) Materiell-rechtliche Instrumente
b) Prozessuale Instrumente
c) Lösungsansatz für Kompetenzusurpationen auf der Ebene der Judikative
aa) Grundrechtsquellen in der Union
bb) Materiell-rechtliche Beeinflussung
cc) Formulierungsvorschlag für Art. 51 GRC
3. Lösungsansatz für die Ebene der Legislative
B. Fazit
- Quote paper
- Anonymous,, 2020, Grundrechte als Instrumente unionaler Kompetenzusurpation?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/974231
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