Der Autor geht vertieft auf Probleme des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) im Zusammenhang mit Ausländern insbesondere bei Bewerbung (Forderung von guten Deutschkenntnissen in der Stellenbeschreibung) und Kündigung (Anwendbarkeit des AGG) ein.
Jeder dritte Bundesbürger hat Vorbehalte gegenüber Ausländern. Mit diesem Ergebnis sorgte eine Studie der Universität Leipzig Ende 2018 für Aufsehen. Statistisch wohl mehr als wahrscheinlich ist es daher, dass auch (potentielle) Arbeitgeber oder Kollegen von in Deutschland lebenden Ausländern teils mit Vorurteilen belastet sind. Diese Seminararbeit beschäftigt sich daher im Allgemeinen mit der arbeitsrechtlichen Stellung ausländischer Bewerber und Arbeitnehmer. Im Besonderen soll dabei vertieft auf die Möglichkeiten dieser Personen eingegangen werden, sich gegen Diskriminierungen bei der Einstellung, Rassismus während der Beschäftigung und ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen bei Kündigungen zur Wehr zu setzen. Hierbei werden nur zivilrechtliche Probleme erörtert und es wird von einer bestehenden Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis ausgegangen. Unterschiede zwischen EU- und Nicht-EU-Ausländern werden an den relevanten Stellen aufgezeigt. Entsprechend der Lebenswirklichkeit wird chronologisch von der Bewerbung über das laufende Arbeitsverhältnis hin zur Beendigung dieser Vertragsbeziehung vorgegangen. Schwerpunkte bilden dabei die Subsumtion der Nationalität unter die ethnische Herkunft, der Nachweis eines Zusammenhangs zwischen Sprachkenntnissen und ethnischer Herkunft und die Entwicklung eines sinnvollen Diskriminierungsschutzes bei Kündigungen.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Die arbeitsrechtliche Stellung ausländischer Bewerber und Arbeitnehmer
A. Vorbehalte großer Bevölkerungsteile gegen Ausländer und arbeitsrechtliche Möglichkeiten zur Handhabe von Rassismus für Ausländer
B. Ausgewählte arbeitsrechtliche Problemfelder im Zusammenhang mit Ausländern
I. Forderung „sehr guter Deutschkenntnisse“ in der Stellenausschreibung als Problem vor Beginn des Arbeitsverhältnisses
1. Vermutung einer späteren, unmittelbaren Benachteiligung
2. Analyse des Meinungsstands: Auslegungstendenzen zu Benachteiligung und Rechtfertigung
a) Nationalität als Grund des § 1 AGG
b) Exkurs: Schutz vor Diskriminierungen wegen der Nationalität nach Art. 18, 45 AEUV als Besonderheit für EU-Ausländer
c) Benachteiligung durch Sprachanforderungen
aa) Forderung „sehr guter Deutschkenntnisse“ in der Stellenausschreibung als unmittelbare Benachteiligung von Ausländern
bb) Forderung „sehr guter Deutschkenntnisse“ in der Stellenausschreibung als mittelbare Benachteiligung von Ausländern
cc) Zusammenführung der Auslegungstendenzen in Bezug auf das Tatbestandsmerkmal „in besonderer Weise benachteiligt“
dd) Bestehen eines typischen Zusammenhangs zwischen ethnischer Herkunft und sehr guten Deutschkenntnissen
d) „Rechtfertigung“ der Benachteiligung nach § 3 II Hs. 2 AGG
aa) § 3 II Hs. 2 AGG als negatives Tatbestandsmerkmal anstatt als Rechtfertigung
bb) Erfüllung der Kundenerwartung „sehr gute Deutschkenntnisse“ als rechtmäßiges und sachlich gerechtfertigtes Ziel i.S.d. § 3 II Hs. 2 AGG
II. Übersicht wichtiger Problemfelder für ausländische Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses
1. Überblick über betriebsverfassungsrechtliche Möglichkeiten gegen Rassismus
2. Überblick über individualarbeitsrechtliche Möglichkeiten gegen Rassismus
III. Problem eines abgeschwächten Diskriminierungsschutzes im Bereich der Kündigungen
1. Dogmatik des Diskriminierungsschutzes bei Kündigungen
a) Darstellung einiger wesentlicher Auslegungsrichtungen
b) Gegenüberstellung der Auslegungstendenzen und Zusammenführung zu einer Ansicht
aa) Auslegung 1: Wirksamkeit der Kündigung nach dem KSchG; Schadensersatz nach dem AGG
bb) Auslegung 2: Wirksamkeit der Kündigung nach dem AGG, aber kein Schadensersatzanspruch
cc) Auslegung 3: Vorrang eines spezifischen Kündigungsschutzregimes
dd) Auslegung 4: Europarechtswidrigkeit der Norm und unmittelbare, vollständige Anwendung des AGG
ee) Auslegung 5: Hineinlesen der AGG-Wertungen in § 1 KSchG
ff) Auslegung 6: Hineinlesen der AGG-Wertungen in die zivilrechtlichen Generalklauseln
gg) Gesamtschau: Optimales Ergebnis durch Zusammenspiel der Auslegungstendenzen 1, 3 und
2. Vergleich von Diskriminierungsschutzniveau bei Einstellung und Kündigung
C. Hohes Schutzniveau vor Diskriminierungen für EU- und Nicht-EU-Ausländer
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