Diese Arbeit befasst sich mit dem sogenannten zuwendungsrechtlichen Besserstellungsverbot in der Bundeshaushaltsordnung.
Zunächst wird dabei die Struktur des Besserstellungsverbotes dargestellt. Dabei beschränkt sich die Ausarbeitung auf den Bereich der Projektförderungen. Neben der gesetzlichen Grundlage ist auch ein weiterer Anwendungsbereich des Besserstellungsverbotes gegeben, der die Funktion einer Deckelung der zuwendungsfähigen Ausgaben zukommt.
Unter Heranziehung der einschlägigen Kommentierung und Rechtsprechung wird dann dargestellt, welche beiden Auffassungen im Hinblick auf die Anwendung des Besserstellungsverbotes anzutreffen sind.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Die Grundlagen des Besserstellungsverbotes
1.1 Die einfachgesetzliche Grundlage des Besserstellungsverbotes
1.2 Der Maßstab für das Besserstellungsverbot
1.3 Das Besserstellungsverbot als Ausfluss des Subsidiaritätsprinzips
1.4 Die Ziele des Besserstellungsverbotes
1.5 Begriffsbestimmung der Projektförderung und Zuwendungen
1.6 Problematik der Außenwirkung des HG
1.7 Unterschiedliche Nebenbestimmungen innerhalb der Projektförderung
1.8 Ausnahmen vom Besserstellungsverbot gem. § 8 Abs. 2 S. 3 bis 5 HG
2 Problem des Begriffs der Gesamtausgaben
2.1 Überwiegende Auffassung
2.2 Mindermeinung (Auffassung unter Berücksichtigung des Urteiles des OVG Sachsen-Anhalt)
3 Das Besserstellungsverbot bei Gesamtausgaben > 50 %
4 Das Besserstellungsverbot bei Gesamtausgaben £ 50 %
Literaturverzeichnis
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