Die Bachelorarbeit befasst sich mit der Bedeutung des Bindungsverhaltens im Kontext der stationären Jugendhilfe sowie den daraus resultierenden Konsequenzen der Hilfegestaltung der sozialen Arbeit. Dazu wird zunächst die Bindungstheorie von John Bowlby erklärt, die er aufgrund seiner bisherigen Erfahrungen mit verhaltensauffälligen Kindern aufstellte. Zudem werden theoretische Inhalte zur Bindungstheorie sowie der stationären Jugendhilfe erläutert.
Gerade in der Heimerziehung ist die Kenntnis über Bindung und Beziehung wichtig, um das Verhalten der Kinder und Jugendlichen nachvollziehen zu können sowie dementsprechend zu handeln. Anschließend werden Bindung und Heimerziehung miteinander verknüpft und kritisch betrachtet. Die Heimerziehung hat sich in den letzten 30 Jahren stark verändert, doch die Rahmenbedingungen für ein gesundes Bindungsverhalten sind bis heute nicht gegeben. Es wird daher beleuchtet, welche Bedingungen sich negativ auf das Bindungsmuster der Kinder und Jugendlichen auswirken und welche Änderungen dem entgegenwirken könnten.
I Inhaltsverzeichnis
II. Abkürzungsverzeichnis
III. Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Grundlagen und Definitionen der Bindungstheorie
2.1. Begriffserklärungen
2.2. Die Phasen der Bindungsentwicklung
2.3. Die Fremden Situation
2.4. Das Adult Attachment Interview
2.5. Bindungsstörungen
3. Stationäre Hilfen zur Erziehung
3.1. Die Entwicklung der Heimerziehung seit den 60er Jahren
3.2. Aufgaben und rechtliche Grundlagen der Jugendhilfe
3.3. Betreuungsformen der stationären Jugendhilfe
3.4. Lebensweltorientierung und Partizipation
3.5. Die Hilfeplanung in stationären Jugendhilfen
4. Die Gestaltung der stationären Jugendhilfe im Kontext der Bindungstheorie
4.1. Erziehung in einer Gruppe
4.2. Die professionelle Beziehung
4.3. Anforderungen an die Qualifikation der Fachkräfte
4.4. Problematiken des Schichtdienstes
5. Bindungsarbeit im Kontext der stationären Jugendhilfe
5.1. Das Bezugsbetreuersystem
5.2. Korrigierende Bindungserfahrungen in stationären Jugendhilfen
5.3. Elternarbeit und Loyalitätskonflikte
6. Fazit
IV. Literaturverzeichnis
V. Rechtsquellenverzeichnis
VI. Anhangsverzeichnis
Abstract
Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit der Bedeutung des Bindungsverhalten s im Kontext der stationären Jugendhilfe sowie den daraus resultierenden Konsequenzen der Hilfegestaltung der sozialen Arbeit. Dazu wird zunächst die Bindungstheorie von John Bowlby erklärt, die er aufgrund seiner bisherigen Erfahrungen mit verhaltensauffälligen Kindern aufstellte. Zudem werden theoretische Inhalte zur Bindungstheorie sowie der stationären Jugendhilfe erläutert. Gerade in der Heimerziehung ist die Kenntnis über Bindung und Beziehung wichtig, um das Verhalten der Kinder und Jugendlichen nachvollziehen zu können sowie dementsprechend zu handeln. Anschließend werden Bindung und Heimerziehung miteinander verknüpft und kritisch betrachtet. Die Heimerziehung hat sich in den letzten 30 Jahren stark verändert, doch die Rahmenbedingungen für ein gesundes Bindungsverhalten sind bis heute nicht gegeben. Es wird daher beleuchtet, welche Bedingungen sich negativ auf das Bindungsmuster der Kinder und Jugendlichen auswirken und welche Änderungen dem entgegenwirken könnten.
This bachelor thesis treats the significance of attachment behaviour in the context of residential youth welfare and the resulting consequences for educational support and social work. At first, the attachment theory by John Bowlby, who based it on his experience with children displaying behavioural problems, and residential youth welfare is explained. Especially in institutional care the knowledge of attachment and relationship is important to not only understand the behaviour of the children and adolescents, but also to act accordingly. Afterwards, attachment and institutional care are linked and critically contemplated. Institutional care changed a lot in the past 30 years, but the framework for healthy attachment behaviour is not yet established. Consideration is given to which conditions might have negative effects on the attachment patterns of children and adolescents and which changes could help to prevent these.
II. Abkürzungsverzeichnis
Abb. 1: Wechselseitiges Recovery-Verhältnis zwischen Fach-kraft und Kindern/ Jugendlichen
1. Einleitung
„ Wir alle sind, von der Wiege bis zum Grab, am glücklichsten, wenn unser Leben, wie eine Serie von langen oder kurzen Ausflügen um die sichere Basis, die unsere Bezugsperson bieten, organisiert ist“ (Bowlby 1988 zitiert nach Holmes 1993 übersetzt von Wimmer 2002 S. 81).
Auf diese sichere Basis kann nicht jeder Mensch zurückgreifen, da Heimkinder durch die Fremdunterbringung von ihrer Bindungsperson getrennt werden. Zudem sind ihre bisherigen Bindungserfahrungen negativ besetzt, da sie Vernachlässigung und Zurückweisung erlebt haben. Daraus kann eine Kindeswohlgefährdung resultieren und eine Fremdunterbringung, und die damit einhergehende Trennung zur Bindungsperson, nicht vermieden werden. Ihre negativen Bindungserfahrungen haben sich in ihr inneres Arbeitsmodell und damit ihren Erwartungen an Bindungspersonen etabliert, sodass auch neue, positive Bindungspersonen nur schwer einen Zugang zu dem Kind oder Jugendlichen finden. Durch die bisherigen Erfahrungen sind die Kinder und Jugendlichen verunsichert und haben Angst, erneut zurückgewiesen und enttäuscht zu werden.
Heimerziehung hat zum Ziel, ihnen ein neues, sicheres Lebensumfeld zu bieten, sodass eine positive Entwicklung stattfinden kann. Trotz Schichtdienst, der Fluktuation von MitarbeiterInnen und Kindern/ Jugendlichen sowie der Gruppengröße, soll eine intensive, langzeitige und individuelle Beziehung zwischen Fachkraft und BewohnerIn gestaltet werden. Es ist jedoch unklar, wie im aktuellen Konzept der Heimerziehung ein korrigierendes Bindungsmuster zustande kommen kann und welche Bedingungen dafür geschaffen werden müssen.
Die Relevanz der Bindungstheorie ist für die Fachkraft im Heim gegeben, um professionelles Handeln umsetzen zu können. Die bisherigen Forschungen zeigen, dass Kenntnisse der Theorie bedeutsam für das professionelle Handeln in der Sozialen Arbeit sind. Die Heimerziehung hat sich stetig weiterentwickelt; dennoch sind einige Rahmenbedingungen der stationären Unterbringungen für das Bindungsmuster von Kindern und Jugendlichen nicht förderlich. Auch wurden Methoden wie beispielsweise das Bezugsbetreuersystem, welches in der heutigen Praxis ein gängiges Modell in der Heimerziehung darstellt, kaum erforscht. Aus diesem Grund gilt es im Folgenden festzustellen, inwiefern das Bindungsverhalten von Kindern und Jugendlichen im Rahmen stationärer Hil- fen von Bedeutung ist und welche Konsequenzen sich daraus für die Hilfegestaltung der Sozialen Arbeit ableiten lassen.
Hierfür soll der Forschungsgegenstand hermeneutisch behandelt und qualitativ ausgewertet werden, um eine fundierte Bewertung der Ergebnisse zu ermöglichen. Für die Darstellung wurde grundlegende Literatur, wie die Forschungen von Bowlby, genutzt und darüber hinaus zum größten Teil auf aktuelle Literatur zurückgegriffen.
Zunächst wird im zweiten Kapitel eine theoretische Einführung in die Bindungstheorie gegeben, die im weiteren Verlauf durch verschiedene Instrumente zur Bewertung von Bindungsmustern und durch die Erläuterung von Bindungsstörungen nach Brisch ergänzt wird.
Im dritten Kapitel wird die stationäre Hilfe zur Erziehung behandelt. Nach einem historischen Überblick der Heimerziehungspraxis sowie einer Darstellung der Aufgaben und rechtlichen Grundlagen der heutigen Praxis werden die unterschiedlichen stationären Unterbringungsformen benannt und erläutert. Der Jugendhilfebericht von 1990 stellt eine Zäsur in der Gestaltung der stationären Heimerziehung dar, weil er mit der Theorie zur Lebensweltorientierung zu einem Umdenken der Gestaltung führte. Zudem wird die Partizipation der Adressaten beschrieben, da dies einen wichtigen Wirkfaktor der Heimerziehung darstellt. Der letzte Punkt im dritten Kapitel beschreibt die Hilfeplanung in der stationären Jugendhilfe, in dem die Partizipation erneut aufgegriffen wird, weil sie ein zentraler Punkt der Hilfestellung sein soll und muss.
Das vierte Kapitel stellt die Gestaltung der stationären Jugendhilfe dar. Es wird darauf eingegangen, inwieweit die Erziehung in der Gruppe förderlich beziehungsweise schädlich für die Entwicklung des Kindes sein kann und welche Bedeutung die professionelle Fachkraft als Bindungsperson hat. Außerdem wird beschrieben, welche Anforderungen an die Qualifikation der Fachkraft gestellt werden, um im Kontext der stationären Jugendhilfe den Adressaten fördern und unterstützen zu können. Anschließend werden verschiedene Problematiken des Schichtdienstes und deren Auswirkungen auf die sichere Bindung zu den Kindern erläutert.
Kapitel fünf dient zur genaueren Darstellung der Bindungsarbeit in der Praxis der Heimerziehung. Das Bezugsbetreuermodell wird erläutert und kritisch beleuchtet. Außerdem wird aufgezeigt, inwieweit die Fremdunterbringung in der Lage ist, korrigierende Bindungserfahrungen zu ermöglichen. Am Ende des fünften Kapitels werden die Bedeutung und die Schwierigkeiten von Elternarbeit beschrieben.
Es folgt ein Fazit mit Schlussfolgerungen aus den angeführten Punkten sowie ein Ausblick für die weiterführende Forschung.
Im Zentrum der Arbeit steht die Beschreibung des Regelfalls, sodass sowohl Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung als auch die Sonderform der Zwangserziehung in geschlossenen Heimen nicht aufgegriffen wurden. Es wird weiterhin nur bedingt auf die möglichen Folgen der nicht aufgearbeiteten Bindungsstörungen eingegangen, da diese zwar den dringenden Handlungsbedarf aufzeigen, jedoch keine Anhaltspunkte für konkrete Konsequenzen liefern. Daraus ergibt sich der Bearbeitungsschwerpunkt auf die Zeit in der Heimerziehung.
2. Grundlagen und Definitionen der Bindungstheorie
Nach der Ausbildung zum Kinderpsychiater und Psychoanalytiker arbeitete John Bow- lby drei Jahre mit schwer erziehbaren Kindern und Jugendlichen zusammen. Die Verhaltensauffälligkeiten dieser Kinder und Jugendlichen wurden mit den negativen Beziehungserfahrungen, die die Kinderund Jugendlichen in der Kindheit gegenüber der Mutter gemacht haben, begründet. Diese Erfahrungen beeinflussten ihn nachhaltig, weshalb er zehn Jahre später 44 jugendliche Straftäter und deren Biographie untersuchte. Auch hier sah Bowlby die Mutter-Kind-Beziehung als Ursache für spätere psychische Krankheiten (vgl. Fonagy 2001, übersetzt von Klostermann 2003, S. 11). In seiner Veröffentlichung „Maternal Care and Mental Health“ (dt. Frühe Bindung und kindliche Entwicklung) beschreibt Bowlby 1951 die Folgen für die Entwicklung des Kindes, wenn es unter mangelnder Zuneigung leiden muss (vgl. Bowlby 1953 übersetzt von Seemann 2005, 11f.).
Welchen Stellenwert die Bindungstheorie im Kontext der stationären Jugendhilfe hat und welche Auswirkungen dies auf die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen hat, soll im Folgenden näher erläutert werden.
2.1. Begriffserklärungen
Zunächst sollen die wichtigsten Begriffe definiert werden, um einen Einblick in die Bindungstheorie geben zu können.
Bindung entsteht, wenn ein spezifischer Mensch, zumeist die Eltern, über einen langen Zeitraum hinweg feinfühlig auf die Bedürfnisse des Kindes eingeht. Außerdem kann das Kind Vertrauen und Sicherheit von der Bindungsperson erwarten (vgl. Schleiffer 2014, S. 30). Laut Ainsworth wird Bindung „als ein imaginäres Band zwischen zwei Personen gedacht, das in den Gefühlen verankert ist und sie über Raum und Zeit hinweg miteinander verbindet“ (Ainsworth 1979 zitiert nach Grossmann/Grossmann 2017, S. 71).
Eine Bindung zu mehreren Personen ist möglich, beispielsweise zu den Eltern, zu den Geschwistern, den Großeltern, der Tagesmutter und anderen Personen, welche sich regelmäßig um das Kind sorgen. Dies kann hierarchisch gesehen werden: Würde sich das zu betreuende Kind beispielsweise durch Krankheit unwohl fühlen, wird der Kontakt zur primären Bindungsperson, also häufig den Eltern, favorisiert (vgl. Grossmann und Grossmann 2004, S. 68f.).
Das Bindungssystem besteht zwischen der Bindungsperson und dem Kind und ist bereits genetisch verankert. Es entwickelt sich jedoch erst nach der Geburt im ersten Lebensjahr und ist für das Wohlbefinden des Kindes ausschlaggebend (vgl. Brisch 2000, S. 35f.). Durch das ebenfalls biologisch verankerte Pflegesystem werden die Bedürfnisse des Kindes von den Eltern befriedigt, ohne dass das elterliche Verhalten gelehrt werden muss. Das Pflegesystem wird durch kindliche Merkmale, wie die großen runden Augen des Kindes, aktiviert (vgl. Schleiffer, S. 31). Kommt es zu einer Gefahrensituation sucht das Kind die Nähe zur Bindungsperson, um Schutz und Sicherheit zu erlangen (vgl. Schleiffer 2014, S. 30). Solange das Kind Sichtkontakt zur Bindungsperson hat kann es die Umgebung explorieren; es besteht ein unsichtbares Band. Wenn sich diese sichere Bindungsperson anders verhält und unzuverlässig wird, reagiert das Kind stark emotional (vgl. Holmes 1993 übersetzt von Wimmer 2002 S.91). Das Bindungsverhalten wird demnach besonders in Angstsituationen aktiviert, beispielsweise bei Trennung oder körperlichen Beschwerden. Das Kind zeigt offen, wenn es an Nähe und Schutz bedarf, indem es Sichtkontakt oder auch engen Körperkontakt sucht (vgl. Brisch 2000, S. 36).
Besonders durch die Erziehung in einem Heim kann ein Abbruch zur primären Bindungsperson nicht vermieden werden. Diese negativen Bindungserfahrungen, vor allem im ersten Lebensjahr, wirken sich auf den Lebenslauf und damit auf das Bindungsverhalten des Kindes aus (vgl. Grossmann und Grossmann 2004, S. 29). Bowlby definiert Bindungsverhalten wie folgt:
„Unter Bindungsverhalten wird, kurz gesagt, jede Form des Verhaltens verstanden, das dazu führt, dass eine Person die Nähe eines anderen differenzierteren und bevorzugten Individuums, das gewöhnlich als stärker und/ oder klüger empfunden wird, aufsucht oder beizubehalten versucht. Wenngleich das Bindungsverhalten während der Kindheit besonders deutlich sichtbar ist, wird angenommen, dass es für den Menschen von der Wiege bis zum Grab charakteristisch ist“ (Bowlby 1979/ 1980übersetzt von Schomburg, Schomburg- Scherff 1982/ 2001, 159f.).
Wird die Bindung getrennt, reagiert das Kind sehr emotional, indem es sowohl verbal, durch Schreien und Weinen, als auch physisch, durch Beißen und Treten, protestiert. Dieses Verhalten dient als negative Konsequenz für die Bezugsperson, um eine wiederholte Trennung zu verhindern (vgl. Holmes 1993 übersetzt von Wimmer 2002 S.93). Die Reaktion des Kindes bei Verlust der Bindungsperson ist von dem Entwicklungsstand des Kindes, der situativ bedingten Bedrohlichkeit und von bisher gemachten Erfahrungen in Verbindung mit der Reaktion der Bindungsperson abhängig (vgl. Schleif- fer 2014, S. 30).
Das feinfühlige Verhalten ist für die alltäglichen Interaktionen von großer Bedeutung. Die Bindungsqualität ist abhängig von der Feinfühligkeit der Bindungsperson. Schreit oder weint das Kind, müssen diese Äußerungen und Bedürfnisse von der Bindungsperson wahrgenommen, richtig interpretiert und letztendlich ausreichend und schnell befriedigt werden. Kann das Kind keine sichere Erwartung entwickeln, da die Bedürfnisse nicht ausreichend oder unvorhersehbar intensiv beziehungsweise vernachlässigend befriedigt werden, könnte eine unsichere Bindung entstehen (vgl. Brisch 2000, S. 36).
Die vielen Bindungserfahrungen, die das Kind mit seiner primären Bindungsperson macht, sind entscheidend für das innere Arbeitsmodell. Durch die erlebten Reaktionen, welche die Bindungsperson bisher bei Gefahren oder körperlichen Bedürfnissen des Kindes gezeigt hat, hat das Kind eine besondere Erwartung und kann eine Reaktion erschließen. Beide Beziehungen bedingen sich gegenseitig (vgl. Schleiffer 2001, S. 42). Für die unterschiedlichen Bindungspersonen werden jeweils unterschiedliche Arbeitsmodelle entwickelt. Diese sind zunächst noch veränderbar, werden aber mit der Zeit stabiler. Konnte sich das Arbeitsmodell durch schnelle, angemessene Bedürfnisbefriedigung positiv entwickeln, trägt dies zur Resilienz bei (vgl. Brisch 2000, S. 37).
Schleiffer (2014) fasst die Annahmen der Bindungstheorie wie folgt zusammen:
1. „Bei der Bindung handelt es sich um ein wesentliches Merkmal der Eltern-KindBeziehung.
2. Die Bindungsbeziehung ist zu unterscheiden von Abhängigkeit.
3. Bindung ist biologisch fundiert.
4. Die Erfahrungen des Kindes mit seinen Bindungspersonen finden ihren Niederschlag in psychischen Repräsentationen.
5. Bestimmte Repräsentationen von frühen Bindungserfahrungen weisen einen Zusammenhang auf mit späterer psychopathologischer Auffälligkeit“ (Schleiffer 2014, S. 29).
2.2. Die Phasen der Bindungsentwicklung
Nach Mary Ainsworth (1973) verläuft die Bindungsentwicklung üblicherweise in vier Phasen.
In der ersten Phase ist die Bedürfnisbefriedigung gegenüber Personen noch unspezifisch. Das heißt, dass die Nähe zu jeder beliebigen Person gesucht wird, deshalb wird sie auch die Phase der unspezifischen sozialen Reaktionen genannt. Sie dauert etwa die ersten zwei Lebensmonate an.
Die zweite Phase unterscheidet sich insofern, dass der Säugling die primäre Bezugsperson erkennt und dessen Nähe bevorzugt. Auch andere bekannte Personen erkennt der Säugling, Fremden gegenüber streckt er beispielsweise nicht die Arme entgegen. Sie ist die Phase der unterschiedlichen sozialen Reaktionsbereitschaft und geht ungefähr bis zum sechsten Lebensmonat.
Die dritte Phase dauert bereits bis zum dritten Lebensjahr an, da es dem Kind langsam möglich wird sich fortzubewegen und die Nähe zur Bezugsperson suchen zu können. Es versteht langsam, dass die Mutter existiert, auch wenn sie nicht in Sichtkontakt ist und freut sich, wenn sie wiederkommt. Die Phase wird als die Phase des aktiven und initiierten zielkorrigierten Bindungsverhalten vorgestellt. Das Kind sieht zwischen dem vierten und sechsten Monat seine Bindungsperson als sichere Vertrauensbasis an, auf die es zurückgreifen kann. Kommt es zu einer Trennung, wird es stark darunter leiden.
Die letzte Phase, die Phase der zielkorrigierten Partnerschaft, beginnt, sobald das Kind zu sprechen anfängt. Das Kind fängt an zu verstehen, warum die Bindungsperson Wünsche nicht sofort befriedigen kann. Ab dem Grundschulalter wird durch Argumentationen versucht, die eigenen Wünsche in den Vordergrund zu stellen. Die Handlung der Bindungsperson soll für den Wunsch des Kindes unterbrochen werden (vgl. Grossmann, Grossmann 2005, S. 74ff.).
2.3. Die Fremden Situation
Ein von Mary Ainsworth und ihren MitarbeiterInnen (1978) entwickeltes Testverfahren ermöglichte, die Bindungsqualität von Kindern zu messen (vgl. Fonagy 2001, übersetzt von Klostermann 2003, S. 27). Das Verfahren, welches zur Auswertung auf Video aufgenommen wird, besteht aus acht Episoden, welche jeweils bis zu drei Minuten dauern. Ein 12- 15 Monate altes Kind wird in einen unbekannten Untersuchungsraum in zwei der acht Episoden für eine kurze Zeit von der Mutter getrennt (vgl. Schleiffer 2001, S. 45). Die Trennung sowie die Wiedervereinigung sind ausschlaggebend für die spätere Kategorisierung in sicher gebunden (B), unsicher-vermeidend gebunden (A), unsicher ambivalent gebunden (C) und desorganisiert/ desorientiert (D). Der Typ D wurde erst 1990 von Main und Solomon hinzugefügt. In der folgenden Tabelle ist zusammengefasst, in welcher Episode welche Person(en) anwesend ist oder sind.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
(vgl. Bowlby 1973, übersetzt von Nosbüsch 1976, S. 61f.).
Kritisch ist zu betrachten, dass die Fremden Situation nur spezifisch ist und daher die Interaktion sowie Reaktion einmalig beobachtet wird. Es wird dennoch als valide und reliabel betrachtet (vgl. Brisch 2000, S. 44f.). Fonagy (2001) hingegen sieht das Testverfahren weiterhin kritisch. Ein zweiter Test, der nach drei Monaten durchgeführt wurde, brachte ein anderes Ergebnis, als der erste. Die Stabilität der in die Kategorien A, B und C eingeordneten Kinder lag unter 50% (vgl. Belsky u.a. 1996 zitiert nach Fonagy 2001 S. 27f.). Ausschließlich die Kategorie D erwies sich in ihrer Stabilität meist hoch (vgl. Solomon, George 1999 u.a. zitiert nach Fonagy 2001 S. 28).
Aus dem Versuch heraus entstanden zunächst drei Bindungstypen, welche sich aus dem Verhalten in den Trennungs- und Wiedervereinigungssituationen des Kindes ergaben. Es wurde beobachtet, ob und in welchem Ausmaß sich das Kind den Köperkontakt zur Mutter gewünscht hat und wie intensiv und langanhaltend dies eingefordert wurde. Auch wurde beobachtet, ob das Kind der Mutter gegenüber mit Abwehr reagierte. Vor allem sind die Episoden fünf und acht für die Bestimmung des Bindungstypen von hoher Bedeutung, da es hier zur Wiedervereinigung von Kind und Mutter kommt (vgl. Schleiffer 2014, S. 44f.).
Sicher gebunden
Ist ein Kind sicher gebunden (Typ B), kann es durch Schreien, Weinen und zur Tür rennen offen zeigen, dass es unter der Trennung leidet. Kommt es zu einer Wiedervereinigung, wenn die Mutter zurückkommt, freut es sich und geht aktiv auf die Mutter zu, um sie zu begrüßen und ihre Nähe zu suchen. Die Mutter kann ihr Kind schnell beruhigen, sodass das Kind weiter exploriert und sich dem Spielzeug widmet. Die Mutter wird als sichere Basis wahrgenommen.
Unsicher-vermeidend
Kaum beeindruckt von der Trennung zur Mutter sind Kinder vom Bindungstypen A, welcher der unsicher-vermeidende Bindungstyp ist. Verlässt die Mutter den Raum, ist das Interesse des Kindes bezüglich der Abwesenheit nur wenig geweckt. Es setzt sein Spiel fort, exploriert den Raum und zeigt keine emotionale Reaktion wie Weinen oder Schreien. Teilweise bevorzugen die Kinder den Kontakt zur Versuchsleiterin mehr als zur eigenen Mutter.
Unsicher-ambivalent
Ein unsicher- ambivalentes Kind (Typ C) zeigt wiederrum durch starkes Weinen sehr offen, dass es unter der Trennung leidet. Es hört auf, mit dem Spielzeug zu spielen und den Untersuchungsraum zu explorieren. Stattdessen wartet es auf die Rückkehr der Mutter. Wenn diese zurück in den Raum kommt, lässt sich das Kind nur sehr schwer beruhigen. Die Mutter wird umklammert und nicht mehr losgelassen; das Kind zeigt zusätzlich ein ärgerliches Verhalten.
Unsicher-desorganisiert
Der vierte Bindungstyp (Typ D) wurde erst zu einem späteren Zeitpunkt hinzugefügt, da sich einige Kinder nicht in die oben genannten Kategorien zuordnen ließen. Kinder, welche unsicher-desorganisiert (oder auch unsicher- desorientiert) sind, sind in ihrem Verhalten widersprüchlich. Zunächst laufen sie zur Mutter, überlegen es sich jedoch kurz vorher anders, sodass sie ihre Bewegung unterbrechen und sich abwenden. Geht die Mutter auf das Kind zu, verweigert es sich, auf den Arm genommen zu werden. Sie wirken insgesamt eher ängstlich und verwirrt. Daraus lässt sich schließen, dass die Kinder bisher noch keine Strategie entwickeln konnten, die ihnen bei der Bewältigung des Verlustes helfen könnte.
Oftmals sind unsicher- desorganisierte Kinder Opfer von Misshandlungen geworden, haben eine depressive Mutter oder die Mutter selbst hat ein Trauma erlitten, welches sie nicht verarbeiten konnte. Bindungsfiguren, welche Sicherheit und Schutz bieten sollen und zugleich das System stören, indem sie ihr Kind missbrauchen oder dabei tatenlos zuschauen, rufen damit eine paradoxe Situation hervor. Sie gelten zum einen als sichere Bindungsperson und zum anderen deaktivieren sie diesen Schutz. Das Kind ist nicht in der Lage, eine Erwartungsstruktur aufzubauen (vgl. Schleiffer 2001, S. 45ff).
2.4. Das Adult Attachment Interview
Neben dem oben genannten Untersuchungsverfahren, welches ausschließlich bei Kleinkindern anwendbar ist, gibt es noch weitere Instrumente zur Bindungsbewertung. Das Adult Attachment Interview, auch als AAI bekannt, ist eines der primären Instrumente zur Messung von Bindungsqualität im Erwachsenen- sowie Jugendalter. Es wurde 1985 von George, Kaplan und Main entwickelt. Durch einen halbstandardisierten Interviewleitfaden und eine Auswertung wird der Bindungstyp einer Person festgestellt. Ein Interview ist durch die Gesprächsdauer sowie um die acht Stunden Transkription kompliziert und aufwändig (vgl. Schleiffer 2001, S. 51ff.). Das Transkript wird Wort für Wort erstellt, nonverbale sowie paralinguistische Kommunikation werden jedoch nicht berücksichtigt (vgl. Gloger- Tippelt 2001, S.103).
Die Auswertung erfolgt nach einer linguistischen Analyse, welche eine langjährige Erfahrung der auswertenden Person voraussetzt. Wie in einer psychosozialen Sitzung soll der Patient aus seiner Kindheit berichten. Das Unterbewusstsein wird durch rasches und konsequentes Vorstoßen zu sensiblen Themen der Kindheit überwältigt. Bei dem Interview ist vor allem relevant, wie die Antworten formuliert werden, um die Kohärenz festzustellen. Als kohärent gilt eine Aussage, wenn diese kurzgefasst, klar und verständlich ausgedrückt, sinnvoll gegliedert und mit Beispielen untermauert wurde. Werden beispielsweise wesentliche Punkte ausgelassen oder beginnt der Interviewte abzuschweifen, kann die Aussage als nicht kohärent gewertet werden (vgl. Fonagy 2001, übersetzt von Klostermann 2003, S. 31).
Zusammenfassend gilt eine Erzählung als kohärent, wenn sie folgende vier Konversationsmaxime beinhaltet: Qualität, also die Wahrheit zu sagen und dies zu belegen; Quantität, kurz und dennoch präzise zu berichten; Relevanz, die Frage zu beantworten, ohne abzuschweifen sowie die Art und Weise, Aussagen zu gliedern und strukturieren, sodass sie verständlich sind (vgl. Schleiffer 2001, S. 118). Der halb-strukturierte Interviewleitfaden lässt keinen Spielraum bezüglich der Fragenreihenfolge. Dennoch sind, wie in klinischen Interviews auch, ausführliche Berichte sowie Bewertungen der Befragten erwünscht. Beispielsweise wird in der dritten Frage nach Adjektiven zur Beschreibung der Elternbeziehung gefragt, die durch Erinnerungen belegt werden sollen. Nicht der Inhalt der Aussagen, wie die konkrete Erfahrung selbst, vielmehr die Verarbeitung und Bewertung dieser Erzählungen sind relevant für die Auswertung (vgl. Gloger- Tippelt 2001, S.102f.). Wie auch in der Fremden Situation wird zwischen vier Bindungstypen unterschieden, die wie folgt lauten: autonom/sicher, unsicher-distanziert, unsicher- präokkupiert, unverarbeiteter Bindungsstatus. Diese Hauptklassifikationen haben, wie auch bei den Bindungstypen im Kindesalter, jeweils Unterkategorien. Durch diese kann verdeutlicht werden, dass fließende Übergänge entstehen. Im Interesse des Fokus‘ dieser Arbeit wurden die Unterkategorien nicht näher betrachtet (vgl. Gloger- Tippelt 2001, S.114F).
Festzuhalten ist, dass Bindungsqualitäten und Stile weitergegeben werden, da das Pflegeverhalten der Mutter feinfühliger ist, wenn diese ebenfalls als sicher gebunden klassifiziert wurde. Das bestätigt erneut, dass die Interaktionen zwischen Mutter und Kind ein wichtiger Faktor für die Entwicklung der Bindung in den ersten Lebensjahren des Kindes sind (Brisch 2002, S. 142).
2.5. Bindungsstörungen
Bei einer Bindungsstörung weicht das Bindungsverhalten von Kindern und Jugendlichen so sehr von den oben genannten Bindungstypen ab, dass sie als krankhafte Verhaltensweise, und demzufolge behandlungsbedürftiges Verhalten, eingeordnet wird (Brisch 2002, S. 142). Der unsichere Bindungstyp gilt nicht als Bindungsstörung, da er noch in der Norm liegt. Erst ein andauerndes sowie konsequent abnormales Bindungsverhalten kann zur Diagnose Bindungsstörung werden. Diese entwickelt sich bereits in den ersten Lebensjahren, wenn ein Kind über einen langen Zeitraum traumatische Erfahrungen machen muss (Brisch, Hellbrügge 2003, 108ff.). Zwischen dem sechsten und achten Monat bindet sich das Kind an eine Bindungsperson, wodurch es auf fremde Personen mit Angst reagiert. Dies wird als Fremdenangst bezeichnet und stellt eine normale Phase der Entwicklung dar. Daher kann eine Bindungsstörung erst ab dem achten Lebensmonat diagnostiziert werden (Brisch 2002, S. 142). Bindungspersonen sind oftmals für das traumatische Erlebnis verantwortlich, welches eine Bindungsstörung verursacht. Das innere Arbeitsmodell wird in solchem Maße zerstört, dass das Kind andere Verhaltensmuster und Überlebensstrategien erlernt, die den Bindungskontext nicht mehr erkennen lassen. Vernachlässigt eine Mutter ihr Kind, sodass es zur Verwahrlosung kommt, zieht sich das Kind zurück. Folgen können selbstverletzendes Verhalten oder sich ständig wiederholende Bewegungen sein. Die Erwartung, emotionale Hilfe zu bekommen und eine stabile Beziehung aufzubauen, ist verloren gegangen. (Brisch, Hell- brügge 2003, 108f.).
Auch wiederholte Verluste sowie das Sterben mehrerer Bindungspersonen gleichzeitig führen in vielen Fällen zu schwerwiegender Traumatisierung. Misshandlungen und sexuelle Gewalt von Eltern sind ebenfalls Faktoren, welche zu einer Bindungsstörung führen können. Zum einen sind die Eltern für das Kind eine sichere Basis, beispielsweise in Gefahrensituationen oder wenn es Hilfe benötigt. Zum anderen ist es in der Situation des Übergriffes der Gewalt ausgesetzt. Das innere Arbeitsmodell des Kindes wird in Situationen, in denen es Hilfe benötigt, einem Konflikt ausgesetzt. Das Kind wird gehemmt, Bindungswünsche zu äußern, da es Angst vor weiteren Übergriffen hat. Bindungen zu fremden Personen werden gegenüber den Eltern dann bevorzugt. Ist das jeweils andere Elternteil mitwissend und ermöglicht Übergriffe oder lässt eine Prostitution zu, verstärkt sich der Effekt. Das Vertrauen zu dieser Person geht durch das Handeln beziehungsweise Nichthandeln verloren. Ohne professionelle, therapeutische Hilfe ist die Verarbeitung solcher Erfahrungen kaum möglich und hat eine negative Auswirkung auf die Bindungssicherheit der Person. Neben Vernachlässigung, Verlust und sexuellem Missbrauch ist auch die körperliche Gewalt ein negativer Einfluss für das Bindungssystem eines Kindes. Körperliche Gewalt in der Familie führt oftmals zu einer Rollenumkehr, da das Kind eigene Bedürfnisse zurückstellt, um die der Eltern zu erfüllen. Das Kind entwickelt die Strategie, sich um die Eltern zu sorgen, um weitere Gewalt zu vermeiden.
Insgesamt ist festzuhalten, dass eine traumatische Erfahrung die Sicherheit der Bindung massiv behindert und eine gesunde psychische Entwicklung des Kindes kaum möglich ist, vor allem wenn die Traumatisierung durch eine Bindungsperson selbst geschieht. Bindungsstörungen sind oftmals die Hauptsymptomatik von zahlreichen Persönlichkeitsstörungen, wie zum Beispiel der Borderline-Persönlichkeitsstörung. Auch im Kindesalter sind Folgen der Traumatisierung, wie emotionale Entwicklungsstörungen oder Schulversagen, erkennbar (Brisch, Hellbrügge 2003, 108ff.). Im ICD-10 wurden mehrere verschiedene bindungsrelevante Diagnosen, die es in früheren Fassungen gab, zu zwei spezifischen zusammengefasst. Die Formen reaktive Bindungsstörung im Kindesalter mit Hemmungen (Typ I F94.1) sowie Bindungsstörung im Kindesalter mit Enthemmung (Typ II F94.2) sind, wie bereits beschrieben, Folgen unterschiedlicher Traumata (Brisch 2002, S. 142f.). Weitere Diagnosen, welche im ICD- 10 aufgeführt werden und in Verbindung mit Bindung stehen, sind Störungen des Sozialverhaltens bei fehlenden sozialen Bindungen (F91.1) und Störungen mit Trennungsangst des Kindesalters (F93.0). Jedoch stellt der ICD- 10 kein ausreichend differenziertes Klassifikationsmodell dar, um das Verhalten von bindungsgestörten Kindern zufriedenstellend zu beschreiben. Nachfolgend werden Klassifikationsmodelle erläutert, welche nach Brisch geeigneter zur differenzierten Betrachtung von Bindungsstörungen wären (Brisch 2000, S. 80ff.).
Keine Anzeichen von Bindungsverhalten1
Der erste Bindungstyp wird als „Keine Anzeichen von Bindungsverhalten“ bezeichnet und äußert sich dadurch, dass ein Kind auch in Situationen, in denen es Kontakt zu einer primären Bindungsperson suchen sollte, dies nicht tut. In Trennungssituationen reagieren diese Kinder entweder gar nicht oder nur unbestimmt bei beliebigen Beziehungspersonen. Dieses Verhalten ähnelt dem unsicher-vermeidenden Bindungstypen nach Ainsworth. Liegt jedoch eine Bindungsstörung vor, ist die Form besonders ausgeprägt und es kommen zusätzliche Muster wie der unbestimmte Trennungsprotest hinzu. Zudem haben Kinder mit einem unsicher-vermeidenden Muster noch immer eine primäre Bindungsperson, die bei dieser Klassifizierung nicht zu finden ist.
Undifferenziertes Bindungsverhalten
Das undifferenzierte Bindungsverhalten ist gekennzeichnet durch soziale Promiskuität. Das bedeutet, dass die Kinder nicht zwischen fremden und bekannten Bezugspersonen unterscheiden. Sie sind gegenüber Unbekannten ungehemmt, sodass sie sich auch beispielsweise zur Trauerbewältigung an fremde Personen wenden.
Auch der Unfall- Risiko- Typ ist eine Variante dieser Bindungsstörung, bei der die Kinder selbst Unfälle provozieren, indem sie sich unvorsichtig verhalten. Sie sichern sich vor einer Gefahrensituation nicht bei ihrer Beziehungsperson ab und lernen auch nicht aus bereits gemachten Risikoerfahrungen.
Übersteigertes Bindungsverhalten
Der dritte Bindungstyp ist von „übersteigertem Bindungsverhalten“ geprägt. Kinder mit dieser Diagnose sind extrem anhänglich und brauchen andauernde Nähe zu ihrer Bezugsperson. In fremden Situationen wollen sie trotz ansprechendem Spielzeug nicht explorieren und geben dies für die Nähe zur Bindungsperson auf. Eine Trennung, auch für kurze Zeit, scheint unmöglich, da die emotionale Reaktion des Kindes durch heftiges Weinen und Schreien geäußert wird. Kinder, deren Bezugsperson unter einer Angststörung mit Verlustängsten leidet, sind besonders gefährdet, da die Kinder als Stabilität für sie gelten und die Selbstständigkeit des Kindes für sie Verlust bedeutet.
Gehemmtes Bindungsverhalten
Kinder mit gehemmtem Bindungsverhalten sind übermäßig angepasst. Wünsche der Bezugsperson werden ohne jeglichen Protest erfüllt, wobei positiver und emotionaler Austausch kaum stattfindet. Gegenüber fremden Personen fällt es ihnen hingegen leichter, über Gefühle und Emotionen zu sprechen. Zudem werden Wünsche und Bedürfnisse nur vorsichtig ausgedrückt. Dieses Verhalten ist das Resultat aus Gewalt in Familien, da sie zum einen Angst vor ihren Bezugspersonen haben und zum anderen Schutz und Sicherheit erwarten.
Aggressives Bindungsverhalten
Bei einem aggressiven Bindungsverhalten sind die Beziehungen zwischen Kind und Bezugsperson durch physische und psychische Aggression gekennzeichnet. Auch in Bildungseinrichtungen fallen die Kinder durch ihr hohes Aggressionspotential auf und erhalten häufig die Diagnose „aggressive Verhaltensstörung“. Der Versuch, eine Bi n- dung aufrechtzuerhalten, gestaltet sich schwierig, da bisherige Erfahrungen des Kindes gezeigt haben, dass es häufig zurückgewiesen wird. Die Folge ist weiteres aggressives Verhalten, um die Beziehung durch Kampf aufrechtzuerhalten.
Bindungsmuster mit Rollenumkehr
Durch Suizidgedanken oder Scheidungen der Eltern können Kinder Verlustängste entwickeln. Daraus kann ein Bindungsverhalten mit Rollenumkehr entstehen. Sie kümmern sich extrem um die Bedürfnisse der Bezugsperson, sind feinfühlig und andauernd besorgt. Wenn die Bezugsperson Hilfe oder Unterstützung benötigt, wird die Exploration unterbrochen und der Wunsch umgehend erfüllt. Bei sicher-gebundenen Kindern hingegen ist die Fürsorge wechselseitiger und wirkt sich positiv auf die Exploration des Kindes aus.
Psychosomatische Symptomatik
Der letzte Typ äußert sich durch Bindungsverhalten mit psychosomatischer Symptomatik, die durch emotionale und körperliche Verwahrlosung entsteht. Die Bindungsperson hat trotz körperlicher Verpflegung eine vermeidende bis distanzierte emotionale Haltung gegenüber dem Kind. Die Folge kann eine Wachstumsretardierung sein, beispielsweise die frühkindliche Deprivation oder Hospitalismus. Eine Therapie der Bezugsperson oder im schlimmsten Falle ein Wechsel in eine Pflegefamilie kann das Wachstum des Kindes begünstigen, da eine Bindungsentwicklung des Kindes einsetzen kann (Brisch 2000, S. 83ff.).
Heimunterbringung wurde schon 1951 von Bowlby kritisiert, da der Entzug der Mutter zu den benannten Folgen führen kann. Kinder, vor allem in den ersten Jahren, sind auf eine verlässliche Beziehung angewiesen. Leisten kann das nur eine Person, welche eine tiefe Befriedigung darin sieht, das Kind von Geburt bis zur Selbstständigkeit zu pflegen und zu unterstützen. Dies ist ein Grund, weshalb Kinder in schlechten Familienverhältnisse besser aufwachsen, als in guten Heimen und Kinder die Beziehung zu ihren Eltern bevorzugen, obwohl diese oftmals negativ behaftet ist. Die Unterbringung in einem Heim sollte demnach die letzte Instanz sein (vgl. Schleiffer 2001, S. 77f.).
Abschließend ist festzuhalten, dass die Kernaussage der Bindungstheorie beinhaltet, dass die Qualität der Bindungsbeziehung ausschlaggebend für die Vulnerabilität im späteren Leben ist (vgl. Grawe 2004, S. 210f.). Wichtig ist dafür eine zuverlässige, langanhaltende Verfügbarkeit der Bindungsperson sowie dessen angemessenen Reaktionen auf die Bedürfnisse des Kindes (vgl. Grawe 2004, S. 192f.). Im Nachfolgenden wird die stationäre Jugendhilfe näher erläutert, um ebenfalls einen theoretischen Einblick erlangen zu können.
3. Stationäre Hilfen zur Erziehung
In einer Fallkonferenz wird mit mehreren MitarbeiterInnen des Jugendamtes besprochen, ob die Familie eine Hilfe benötigt und wie diese aussehen könnte. Die Leistungsempfänger, in der Regel die Eltern, sollen sich aktiv an der Hilfegestaltung beteiligen. Wird eine spezifische Leistungsform genannt, die durch den Kostenträger, also die jeweilige Stadt oder Gemeinde, finanziert wird, sind § 5, 8, 36 und 27 SGB VIII zu berücksichtigen. Kommt es zu einer Fremdunterbringung, ist der zuständige Sozialarbeiter oder die Sozialarbeiterin für die Bereitstellung dieser Unterbringung verantwortlich (Heidemann, Greving 2017, S. 155). Unterbringungen nach § 34 SGB VIII haben noch immer ein negatives Image, da die Assoziationen vieler Menschen vor allem schwierige Kinder und unfreiwillige Unterbringungen sind (vgl. Heidemann, Greving 2017, S. 34). Trotz dessen ist sie notwendig, da seit 25 Jahren relativ gleichbleibend viele Kinder fremduntergerbacht werden (vgl. BMFSFJ 2013, S. 342). Die Notwendigkeit von Heimen ergibt sich außerdem daraus, dass Kinder und Jugendliche zu alt für eine Adoptiv- oder Pflegefamilie sind und/ oder das Ausmaß der Verhaltensauffälligkeiten zu stark ist. Sie sind nicht in der Lage eine Beziehung zu Ersatzeltern aufzubauen oder diese anzuerkennen (vgl. Bowlby 2005 übersetzt von Seemann 2005, S, 129). Kinder und Jugendliche mit einer dissozialen Verhaltensstörung, oft im Zusammenhang mit einer unsicheren Bindung, provozieren in ihrem Verhalten. Daher ist eine Unterbringung in einer Ersatzfamilie nicht zumutbar. Daraus folgt, dass vor allem Kinder mit multiplen Problemen und auffälligem Verhalten stationär untergebracht werden. Laut einer von Hans Thiersch durchgeführten Studie im Jahre 1998 haben 67% der Kinder im Heim eine starke Störung der Eltern-Kind-Beziehung. Weitere Problemlagen, wie Gewalterfahrungen und Verwahrlosung, begründeten letztendlich eine Fremdunterbringung.
Kritisch ist dabei zu sehen, dass die Unterbringung in einem Heim in einigen Fällen zu spät erfolgt. Durch die gesetzliche Regelung und gescheiterter, vorangegangener ambulante Hilfen geht Zeit verloren, in der das Kind/ der Jugendliche bereits stationär intensive Hilfe und Förderung bekommen hätte können (vgl. Schleiffer 2001, S. 94f.). Seit den 70er Jahren hat es eine vermehrte Spezialisierung der Unterbringungen gegeben, daher ist mit stationäre Hilfe nicht nur die Erziehung in einem Heim gemeint, sondern auch Formen wie das betreute Wohnen oder die intensive pädagogische Einzelbetreuung (vgl. Günder 2015, S. 11f.).
„Heimerziehung und die sozialpädagogische Betreuung in sonstigen Wohnformen haben die zentrale Aufgabe, positive Lebensorte für Kinder und Jugendliche zu bilden, wenn diese vorübergehend oder auf Dauer nicht in ihrer Familie leben können. Die sehr differenzierten Institutionen der stationären Erziehungshilfe sollen lebensweltorientiert ausgerichtet sein. Dies impliziert in der Regel eine ortsnahe oder zumindest regionale Unterbringung sowie die Unterstützung von Kontakten zum früheren sozialen Umfeld, vor allem aber zu der Herkunftsfamilie, wenn nicht im Einzelfall Gründe, die das Wohl des Kindes oder Jugendlichen gefährden könnten, dem gegenüberstehen. Das Heim als positiver Lebensort soll frühere oftmals negative oder traumatische Lebenserfahrungen verarbeiten helfen, für günstige Entwicklungsbedingungen sorgen, Ressourcen erkennen und auf ihnen aufbauen, den einzelnen jungen Menschen als Person annehmen und wertschätzen, eine vorübergehende oder auf einen längeren Zeitraum angelegte Beheimatung fördern und die Entwicklung neuer Lebensperspektiven unterstützen“ (Günder 2011, S. 19).
3.1. Die Entwicklung der Heimerziehung seit den 60er Jahren
Waisenhäuser gibt es in Deutschland seit 1546 und die Praxis der Heimerziehung hat sich seither massiv verändert (vgl. Günder 2015, S. 17). Die Vergangenheit ist von vielen negativen Geschehnissen, wie zum Beispiel Missbrauch, Kinderarbeit und Gewalt geprägt worden. Insgesamt ist professionelles, pädagogisches Handeln bis in die 80er Jahre kaum erkennbar. Die Heimkinder der 1950er sowie 1960er Jahre haben um die Jahrhundertwende das erste Mal über ihre vor allem negativen Erfahrungen in den Heimen berichtet. Daraus entstand im Februar 2009 der „Runde Tisch“, der negative Folgen aufarbeiten und Lösungen für Betroffene erarbeiten soll (vgl. Günder 2015, S. 31ff.). 1962 ist ein neues Jugendwohlfahrtsgesetz in Kraft getreten, welches von „Eingriffs, - Kontroll- und Disziplinierungsgesetzen“ bestimmt war. Zu diesem Zeitpunkt sollte Heimerziehung eigentlich möglichst vermieden sowie vorhandenen Heime umgestaltet werden. Die Kernthemen sollten der Abbau von großen Anstalten, bessere Arbeitsbedingungen einhergehend mit besserer Bezahlung sowie qualifiziertem Personal sein (vgl. Kappeler, Hering 2017, S. 20). Massenunterbringungen, hohe Sterblichkeit sowie Kinderarbeit waren jedoch immer noch Normalität in den Anstalten (vgl. Günder 2015, S. 18). Um 1968 haben Studentenbewegungen die großen Fürsorgeanstalten kritisiert, sodass es nicht nur um eine Verbesserung der Situation ging, sondern um die Beendigung. Das autoritäre Erziehungsverhalten wie Isolierung, Kollektivstrafen und Versetzung in andere Heime, wenn ein Kind als „nicht tragbar“ galt, waren Gründe für dessen radikale Kritik. Ebenso forderten auch Heimkinder verschiedene Dinge, wie die Entlassung von Mitarbeitenden, welche physische Gewalt angewendet haben, oder auch die Abschaffung einheitlicher Kleidung ein. Im Jahr 1970 war die Heimerziehung zentrales Thema des vierten Deutschen Jugendhilfetages. Anschließend daran hat sich das Jugendpolitische Forum gebildet. Zehn Jahre hat dieses Forum unterschiedliche Skandale in Heimen aufgedeckt und dadurch ständig neue Bewegungen in die Reform bringen können. Heime wurden ab 1970 finanziell besser unterstützt und es wurden neue Konzepte sowie Alternativen zum Heim entwickelt. Säuglingsheime sowie geschlossene Unterbringungen wurden weitestgehend geschlossen, es entstanden stattdessen kleinere Wohngruppen, welche nicht auf einem großen Gelände, sondern dezentral angesiedelt wurden. Zusätzlich wurde die Erziehung in Pflegefamilien weiter ausgearbeitet (vgl. Kappeler, Hering 2017, S. 20ff.). Im Vorwort des fünften Jugendberichts von 1980 wurden drei Themen zur Organisationform und Arbeitsweise der Jugendhilfe thematisiert. Es wurden offene Angebote gefordert, um eine Institutionalisierung zu verhindern und sozialpädagogisches Handeln zu fördern. Individuelle Hilfen, welche auf die Probleme der Betroffenen ausgerichtet werden können und eine Partizipation zulassen sollten ebenfalls Teil der Weiterentwicklung werden. Zusätzlich sollten persönliche Ressourcen, das soziale Umfeld und die erzieherische Fähigkeit der Adressaten in den Hilfeprozess einbezogen werden (vgl. BMJFG 1980, S. Vf.). Etappenweise konnten die Forderungen nach Reformen umgesetzt werden (vgl. Günder 2015, S. 33).
Am 01. Januar 1990 ist das Kinder- und Jugendgesetz, das achte Sozialgesetzbuch, in Kraft getreten. Es hat das seit 1961 bestehende Jugendwohlfahrtsgesetz ersetzt (vgl. Heidemann, Greving 2017, S. 38). Zudem wurden Richtlinien erarbeitet, welche beinhalten, dass qualifizierte MitarbeiterInnen in Heimen arbeiten sollen. Außerdem wurde die Gruppengröße massiv verringert - heute sind es nur noch ungefähr acht bis zehn Kinder und Jugendliche in einer Gruppe, welche in der Regel von vier Pädagogen betreut werden. Säuglinge und Kleinkinder sind bevorzugt in Pflegefamilien untergekommen, um einen Heimaufenthalt möglichst zu vermeiden. Ebenso sollen ambulante Hilfen in Familien installiert und weitestgehend ausgeschöpft werden, bevor es zu einer Heimunterbringung kommt (vgl. Günder 2015, S. 33).
3.2. Aufgaben und rechtliche Grundlagen der Jugendhilfe
Die generelle Aufgabe stationärer Jugendhilfen ist zunächst einmal die sozialpädagogische Betreuung, Begleitung und Unterstützung der Kinder und Jugendlichen. Sie sollen im Heim die Möglichkeit bekommen, sich in einem angemessenen Rahmen entwickeln zu können, der ihnen in der Herkunftsfamilie nicht geboten werden konnte (vgl. Rätz- Heinisch, Schröer, Wolff 2009, S. 160). Vor der Unterbringung im Heim hatten die meisten Kinder und Familien bereits andere, ambulante Hilfen zur Erziehung, um die Fremdunterbringung zu vermeiden (vgl. Heidemann, Greving 2017, S. 41). In § 34 SGB VIII wird die Heimerziehung gesetzlich geregelt. Schon im Titel des Paragraphen wird deutlich, dass es hierbei nicht nur um die Heimerziehung, sondern auch um sonstige betreute Wohnformen geht. Somit werden die unterschiedlichen Institutionen im Begriffscharakter der Überschrift impliziert (vgl. Günder 2015, S. 52f.). Die Kinder- und Jugendlichen können in den meisten Fällen bis zum 18. Lebensjahr, teilweise auch länger, in einer Einrichtung wohnen. Dennoch kommt es in einigen Fällen zu einem Wechsel der Einrichtung, da der Jugendliche oder das Kind als „nicht tragbar“ eingestuft wird. Die Überforderung der Fachkräfte und/ oder der gesamten Einrichtung ist oftmals der Grund dafür (vgl. Heidemann, Greving 2017, S. 44f.).
Der § 1666a BGB normiert einen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, nach dem bei unabwendbarer Gefahr eine Inobhutnahme eingeleitet werden kann, wenn weniger intensive Hilfen zur Erziehung den erzieherischen Bedarf des Kindes nicht decken könnten. Eine Trennung des Kindes vom Wohnsitz der Eltern ist dann notwendig, wenn die Voraussetzungen des § 1666a BGB gegeben sind (vgl. Schmidt 2017, S. 121). 2005 gab es im Bereich der Kindeswohlgefährdung eine gesetzliche Änderung im SGB VIII. Durch in die Öffentlichkeit geratene Fälle von Kindstötungen, Misshandlungen sowie Vernachlässigung sind die Politik und die Fachwelt aufmerksam geworden. Vor dem § 8a SGB VIII gab es bereits den Vermerk im § 1 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII, dass Kinder und Jugendliche vor Gefahr des leiblichen Wohles geschützt werden sollen, doch der neu verfasste § 8a SGB VIII kodifiziert nun einen ausdrücklichen Schutzauftrag (vgl. Günder 2015, S. 49f).
Das Kindeswohl ist ein normatives und rechtliches Konstrukt des Familienrechts (Thurn 2015, S. 31). Daher ist es im Gesetz nicht näher definiert, wird jedoch vor allem im Familienrecht des BGBs verwendet. Im § 1666 BGB heißt es: „Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden Kindeswohl ist ein sehr allgemeingültiges Rechtsgut, wonach sich elterliches Handeln richten soll. Kindeswohl ist schwer zu definieren, da kulturelle, historisch-zeitspezifisch oder ethnisch geprägte Menschenbilder individuell sind und Erziehungsberechtige unterschiedliche Vorstellungen von Kindeswohl haben (vgl. Schone, Tenhaken 2015, S. 17ff.). Das Gesetz unterstützt das individuelle Erziehungsverhalten der Eltern durch das Grundgesetz. Hier ist geregelt, dass die Eltern das Recht und auch die Pflicht auf die Pflege und Erziehung ihrer Kinder haben (vgl. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG).
[...]
1 Zur besseren Lesbarkeit wird nachfolgend nur vom Kind gesprochen, wobei die Klassifikationen auch im Jugendalter Anwendung finden.
- Citation du texte
- Fenja Meinen (Auteur), 2018, Zur Bedeutung des Bindungsverhaltens von Kindern und Jugendlichen im Rahmen stationärer Hilfen zur Erziehung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/972732
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