Im Rahmen dieser Arbeit soll anhand von ausgewählten Entscheidungen versucht werden, einen ausreichenden Überblick über die Reichweite und Rechtsfolgen des § 613a BGB zu schaffen. Im Vordergrund steht dabei, wann der Tatbestand des Betriebsübergangs erfüllt ist, der die an ihn geknüpften Rechtsfolgen wie den Übergang der Arbeitsverhältnisse, die gesamtschuldnerische Unterrichtungspflicht des Betriebsveräußerers und des Betriebserwerbers sowie das Widerspruchsrecht der betroffenen Arbeitnehmer auslöst.
Der schnelle und stetige Wandel der wirtschaftlichen Verhältnisse erfordert heute eine größere Flexibilität der Unternehmensorganisation. In einer hochgradig arbeitsteiligen und im globalen Wettbewerb stehenden Wirtschaft gehören betriebliche Umstrukturierungen, Unternehmenszusammenschlüsse bzw. Spaltungen, Verkauf und Zukauf von Betrieben und Betriebsteilen zur täglichen Praxis der Unternehmen. Solche Vorgänge sind als Betriebsübergang zu werten und finden ihre Regelung in § 613a BGB. Die Schutznorm des § 613a BGB wurde erstmals im Jahre 1972 eingeführt und sollte zu mehr Rechtssicherheit hinsichtlich des Arbeitnehmers führen, indem sein Arbeitsverhältnis bei einem Betriebsübergang auf den neuen Inhaber übergeht und somit erhalten bleibt. Dennoch wirft diese Vorschrift einige schwierige arbeitsrechtliche Fragen nach dem Vorliegen eines Betriebsübergang in der Anwendung des § 613a BGB auf.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Entstehungsgeschichte und Normzweck des § 613a BGB
A. Entstehungsgeschichte
B. Normzweck
3. Voraussetzungen eines Betriebsübergangs
A. Begriff des Betriebs oder Betriebsteils
I. Rechtsprechungsentwicklung
1. Frühere Rechtsprechung
2. Rechtsprechung des EuGH
3. Neuere Rechtsprechung
B. Übergang eines Betriebs bzw. Betriebsteils
I. Übergang eines Betriebs
II. Übergang eines Betriebsteils
C. Neuer Inhaber
D. Übergang durch Rechtsgeschäft
E. Zeitpunkt des Übergangs
4. Rechtsfolgen des Betriebsübergangs
A. Übergang der Arbeitsverhältnisse
B. Unterrichtungspflicht der Arbeitgeber
C. Widerspruchsrecht
D. Übergang der Rechte und Pflichten
E. Fortgeltung kollektivrechtlicher Normen
F. Haftung
G. Kündigungsverbot
5. Fazit
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