Das Wirtschaftssystem Des Islam
In einigen Versen des Korans heißt es, dass Gott alles, was sich auf Erden, den Meeren und im Himmel befindet, zum Gebrauch des Menschen geschaffen hat. Gott will, dass der Mensch stets sein eigenes körperliches Wohlergehen berücksichtigt und die Gaben Gottes für sich nutzt. Natürlich muss der Mensch wissen wie er das von Gott Geschaffene, auf vernünftige Weise, mit dem Blick auf die Zukunft, nützen kann. Daher gab Gott der Menschheit gewissen Richtlinien und Gebote, die bei richtiger Anwendung zur Zufriedenheit eines jeden sorgen.
Ein Ideal des Islam ist die Gleichheit aller Menschen in Hinblick auf Reichtum und Lebensqualität, wobei sich dies wahrscheinlich nie vollständig verwirklichen lassen wird. Ein bedeutender Grund dafür ist beispielsweise die ungleiche Verteilung der natürlichen Begabungen. Nicht jeder Mensch hat die selbe Willenskraft seine Ziele durchzusetzen, die Fähigkeit Dinge zu managen, oder eine Führungsposition einzunehmen und deshalb auch nicht die gleichen Chancen auf Erfolg. Selbst wenn man von dem Ideal der gleichen Ausgangschancen und des gleichen Vermögens verschiedener Gruppen von Menschen ausgehen würde und sie gegenüber stellt, würde man sehr bald erkennen das ein Teil eher verschwenderisch und der andere eher sparsam wäre. Der Verschwender würde bald in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen und voller Neid und Habgier wieder auf den Reichtum des anderen blicken. Daher gibt es Abstufungen des Reichtums, wobei jeder seiner erbrachten Arbeit entsprechend belohnt werden sollte.
Der Mensch kann sich eines Lebensstandards erfreuen der nur durch menschliche Gesellschaftsordnungen und der Zusammenarbeit untereinander ständig wächst. Ein anderer wichtiger Grund dafür ist außerdem der Wettbewerb unter den Menschen, denn nur durch den entsteht der Wunsch sich zu verbessern und es kommt zu neuen Erfindungen die das Leben leichter machen und die Menschen einen Schritt vorwärts bringen.
Die Freiheit der Gedanken, und bis zu einem gewissen Maße auch der Taten, versteht sich in einer zivilisierten Gemeinschaft von selbst, doch kann es nie eine absolute Freiheit geben. Anderenfalls hätten Reichere die Macht Ärmere auszubeuten und sie zu unterdrücken. Deshalb hat die Führung bzw. der Staat des Landes die Aufgabe für Disziplin zu sorgen und seinen Mitgliedern gewisse Pflichten aufzuerlegen. Beispiele wären Steuerabgaben, das Verbot, andere zu unterdrücken, betrügen und auszubeuten usw. Eine andere Aufgabe ist es ihnen zusätzlich gute Taten zu empfehlen, wie zum Beispiel Wohltätigkeit und Abgaben.
Der Islam unterscheidet zwischen dem Mindestnotwendigen und der erstrebenswerten Fülle die ein Mensch in seiner Gesellschaft beitragen muss. Es ist also weder erwünscht überhaupt nichts zu tun, noch sich vollkommen aufzuopfern, was eine Gerechtigkeit hinsichtlich der Arbeitsteilung und im Bezug auf die Abgaben bewirkt. Betteln beispielsweise wird im Islam vehement abgelehnt und ist ein Grund zur Beschämung, wehrend derjenige großes Lob erhält der anderen zu Hilfe kommt, denn der Beste der Menschen ist in der Tat der Opferwillige, der seinen Nächsten sich selbst vorzieht. Hierbei ist zu beachten, das sich immer alles auf einen bestimmten Fall bezieht und in einem besonderen Zusammenhang stehen kann. Deshalb erlauben uns gewisse Richtlinien dort wo Mildtätigkeit bestrebt ist, über das notwendige Mindestmaß hinauszugehen.
Auf der Basis dieser fundamentalen Grundsätze, hat der Islam sein ganzes wirtschaftliches System aufgebaut, dass nun weiter beschrieben und erläutert wird.
Die Erbschaft
Der Islam hat zwei Verfügungen eingeführt: er macht die Teilung der Güter unter den nächsten Verwandten eines Verstorbenen zur Pflicht, und er schränkt die Möglichkeit zu Stiftungen aufgrund von Testamenten ein. Für die gesetzmäßigen Erben ist keine testamentarische Festlegung erforderlich, denn sie erben ohne weiteres das von ihren verstorbenen Verwandten hinterlassene Vermögen in den vom Gesetz vorgeschriebenen Proportionen. Ein Testament wird nur zugunsten derer verlangt, die sonst kein Recht auf das Erbe eines Verstorbenen haben. Unter den Verwandten gleichen Grades herrscht Gleichheit, d.h. das Alter spielt hierbei keine Rolle, egal ob jemand groß- oder minderjährig ist.
Der Besitz eines Verstorbenen wird im Normalfall wie folgt verteilt: zunächst werden daraus die Kosten für die Beerdigung entnommen; an zweiter Stelle werden Schulden, sofern diese vorhanden sind, beglichen, denn die Gläubiger haben stets Vorrang vor den Erben. Dann wird das Testament vollstreckt, soweit es nicht ein Drittel übersteigt, was nach den beiden (für Beerdingung und Schulden) vorweggenommenen Beträgen übrigbleibt. Erst jetzt kommen die Erben an die Reihe, wobei die Gattin bzw. der Gatte, die aufsteigenden Verwandten, wie Vater und Mutter und die absteigenden Verwandten, wie Sohn und Tochter an erster Stelle stehen. Sie erben immer. Brüder und Schwestern sowie entfernte Verwandte erben immer, wenn der Verstorbene keine näheren Verwandten hinterlassen hat. Entfernte Verwandte sind unter anderen Onkel, Tanten, Vetter und Neffen. Jeder Verwandte der den Tod des Verstorben verschuldet hat, auch wenn ein Gericht denjenigen für nichtschuldig spricht, wird vom Erbe ausgeschlossen. Hier scheint die Absicht bestanden zu haben, jeder Versuchung zur Tötung eines reichen Verwandten im Hinblick auf eine frühere Beerbung zuvorzukommen.
Außerdem wurde bestimmt, dass Erbschaft zwischen zwei Verwandten, selbst zwischen Ehegatten, zu verhindern sind, wenn die beiden Parteien verschiedenen Religionen angehören. Allerdings kann das Recht auf die Ausfertigung eines Testaments genutzt werden, um den Enterbten zu begünstigen.
In Ländern, in denen das islamische Erbrecht nicht angewandt, das Recht zum Testament aber anerkannt wird, können die Muslime sich dieser Erleichterung bedienen, um ihre religiöse Pflicht im Hinblick auf die Verfügung über ihr Vermögen nach ihrem Tode erfüllen zu können.
Das Testament
Im Islam ist es möglich, dass der Verstorbene nicht nur Muslimen und seine Verwandten zu Erben macht, auch andere Personen können in einem Testament berücksichtigt werden, jedoch nur bis zu einem Drittel des Vermögens. Der Grund für dieses Drittel ist, dass der Islam unbedingt die Aufhäufung von Reichtümern in einer Hand verhindern will und womöglich nur eine Person das ganze Vermögen erbt. Der Islam wünscht einen Kreislauf des Reichtums durch so viele Hände wie möglich, dabei werden aber durchaus die Interessen der Familie und der vom Verstorbenen Abhängigen beachtet.
Das öffentliche Vermögen
Der Mensch hat bestimmte Verpflichtungen gegenüber seiner Gesellschaft bzw. dem Staat, dem er angehört. Jeder, der dazu in der Lage ist, wobei ein bestimmtes Mindesteinkommen berücksichtigt wird, ist verpflichtet Steuern zu zahlen, die der Staat im Interesse der Allgemeinheit weiter verwendet. Die Höhe der Steuer bezieht sich generell auf das Einkommen, wobei der im Koran dazu keine weitere Angaben gemacht werden. Hingegen dazu gibt es genaue Richtlinien über die Ausgaben des Staates. Es soll also damit den Regierungen ein gewisser Spielraum zur Abänderung der Vorschriften je nach den Umständen und im Sinne der wahren Interessen des Volkes gegeben werden.
Zur Zeit des Propheten musste ein Landwirt, der über ein gewisses Mindesteinkommen verfügte, bis zu einem Zehntel der Ernte zur Verfügung stellen, wobei die Art der Bewässerung des Landes davon abhängig war. Im Handel und im Bergbau wurden 2,5% Steuer vom Wert des Vermögens erhoben. Ausländische Karawanen mussten Zoll zahlen, wobei der Kalif ’Umar der erste war, der den Zoll für bestimmte Gruppen von Lebensmitteln ermäßigte. Es gab also schon damals vor etwa 1400 Jahren Ansätze zur Verbesserung der Wirtschaftsbeziehungen, wie wir sie heute beispielsweise in der europäischen Union oder der NAFTA sehen.
Auch Ersparnisse, Gold und Silber wurden mit einer zweieinhalbprozentigen Steuer belegt. Diese Maßnahme sollte den einzelnen dazu zwingen, sein Vermögen fruchtbar zu machen und es nicht anzuhäufen oder zu horten.
Die Staatsausgaben
Es gibt acht Bezeichnungen für die Ausgaben, die sozusagen alle Bedürfnisse einer Gemeinschaft decken: Die Einkünfte des Staates sind für die Bedürftigen, für die Armen, für die, die für diese Einkünfte arbeiten, für die „deren Herzen gewonnen werden sollen“, für die „Befreiung des Unterjochten“, für die schwer Belasteten, für den „Weg Gottes“ und für „das Kind des Weges“ (den Reisenden. Diese Bezeichnungen werden nun einzeln näher erläutert, doch zuvor müssen noch einige Begriffe erklärt werden. Das Wort sadaq â t zum Beispiel, kann man mit „Staatseinkünfte“ übersetzten. Dies sind alle Steuern, die von den Muslimen in normalen Zeiten an ihre Regierung gezahlt werden. Ausgenommen sind die provisorischen
Abgaben in Ausnahmezeiten, die den Nicht-Muslimen auferlegten Abgaben, und ebenso jede nicht pflichtmäßige Abgabe. Bei ersten zwei Gruppen der acht Bezeichnungen, also die Bedürftigen und die Armen, weichen die Ansichten voneinander ab. Nach Wort und Brauch des Kalifen ’Umar sind mit den Armen (arabisch: fuqar â) die Muslime und mit den Bedürftigen (mas â k î n) hingegen, die Armen unter den Nicht-Muslimen gemeint. Der Rechtsgelehrte Schâfi’î hält die Bezeichnung hingegen für durchaus gleichwertig: Gott habe in seiner Güte die Armen mit zwei Ausdrücken bedacht, damit man ihnen umso mehr zukommen lasse ( nach ihm muss jede der acht Gruppen ein Achtel der Einkünfte erhalten, die Armen also zwei Achtel). Im Grunde genommen ist dies jedoch egal, da der Staat einfach dafür zu sorgen hat, dass keinem Bewohner islamischen Bodens die Mittel zum Leben: Nahrung, Kleidung, Wohnung usw. fehlen dürfen.
Die die für die Einkünfte des Staates arbeiten, sind unter anderen die Beamten wie: die Steuereinzieher, die Rechnungsführer und die die mit den Ausgaben, der Bereinigung und
Nachprüfung usw. vertraut sind. Diese Bediensteten des Staates müssen natürlich besoldet werden, womit ihnen ein Achtel der gesamten Staatseinkommen zugeschrieben wird. Bei denen „deren Herzen gewonnen werden sollen“ gibt es folgende vier Gruppen: solche, deren Herzen gewonnen werden sollen um den Muslimen zu helfen, solche die gewonnen werden sollen damit sie sich des Bösen gegenüber den Muslimen enthalten, solche die zum Übertritt zum Islam gewonnen werden sollen und diejenigen die durch deren Vermittlung der Übertritt ihrer Stämme oder ihrer Familien zum Islam erreicht werden kann. Hierbei wird wie bei den Beamten nicht zwischen Muslimen und Heiden unterschieden, jeder dieser Gruppen wird an der Steuer beteiligt.
Unter dem Ausdruck „Befreiung der Unterjochten“ sind stets zwei Arten von Ausgaben verstanden worden: die Befreiung der Sklaven und er Loskauf der Kriegsgefangenen aus den Händen des Feindes. Heutzutage sind die Bestimmung im Bezug auf die Sklaven nicht mehr allzu relevant, jedoch durchaus die der Kriegsgefangenen. Der Staat ist zur Zahlung von Lösegeldern verpflichtet, mit denen natürlich auch nicht-muslimische Untertanen, die vom Feind gefangen genommen wurden, befreit werden können.
Die nächste Gruppe sind die schwer Belasteten, also diejenigen, die schwer verschuldet oder belastet sind und nicht im Stande sind diesem nachzugehen. Hier handelt es sich jedoch nicht um Arme, die ja schon zuvor erwähnt wurden, sondern um hilfsbedürftige Menschen, denen unerwartete Verpflichtungen entstanden sind. Dies betrifft zum Beispiel Menschen die bei Überschwemmungen, Erdbeben oder anderen Naturkatastrophen ihr Hab und Gut verloren haben und auf die zinslosen Gelder des Staates angewiesen sind. So entstand eine Einrichtung die durchaus den heutigen Sozialversicherungen ähnelt.
Der Ausdruck „auf dem Wege Gottes“ wird im islamischen Sprachgebrauch zunächst als Bezeichnung der Ausgaben für das Heer angewandt und bezieht sich sowohl auf das Personal wie auf die Ausrüstung usw. Tatsächlich versteht man unter diesem Ausdruck jedes Werk der Wohltätigkeit, von der Hilfeleistung für Studierende an bis zu religiösen Unternehmungen, wie den Bau von Moscheen usw.
In der letzten Gruppe, „das Kind des Weges“, sind alle Ausgaben zusammengefasst die Reisenden wie, Kaufmännern, Handelsmännern oder einfachen Durchreisenden, den Aufenthalt verbessern können. Dabei ist vor allem der Ausbau der Infrastruktur gemeint wie zum Beispiel der Bau und Betrieb von Brücken und Straßen, von Gasthäusern und Restaurants, der Ausbau des Sicherheits- und Gesundheitsdienstes usw. Diese acht Begriffe, die die Grundlage einer intakten Wirtschaft bilden stammen aus den Anfangszeiten des Islam und bestehen also nun seit ca. 1400 Jahren. Es dürfte nicht vieles geben was ihnen gleichgestellt werden kann und ist heutzutage in einem fortschrittlichen und auf das Wohl seines Volkes bedachten Staat durchaus angewandt werden.
Die sozialen Versicherungen
Zu Beginn des Islam, war eine Versicherung zum Beispiel gegen Krankheiten und Feuer nicht unbedingt nötig, da damals viel Krankheiten nicht bekannt waren, die Heilmittel sich jeder leisten konnte und die meisten bauten sich ihr Heim eigenhändig und brauchten auch den größten Teil des Zubehörs nicht zu bezahlen. Versicherungen gegen Überfall und Mord dagegen waren ein echtes Bedürfnis. Diese Versicherungen entstanden schon in der Zeit des Propheten (a.s.s) und funktionierten folgendermaßen: Die einzelnen damaligen Stammesmitglieder konnten auf die Zentralkasse ihres jeweiligen Stammes rechnen, zu der Jeder nach seinem Vermögen beitrug. Wenn diese Stammeskasse nicht ausreichte, waren andere verwandte oder benachbarte Stämme verpflichtet, zu Hilfe zu kommen. Damals musste man ein Lösegeld zum Rückkauf seiner Freiheit zahlen wenn man entweder vom Feinde zum Kriegsgefangenen gemacht worden war, oder in Fällen von Körperverletzung oder Totschlag Schadensersatz zahlen. Dies waren meist Summen die oftmals die Möglichkeiten des einzelnen Gefangenen oder Verbrechers überstiegen. Später, zur Zeit des Kalifen ’Umar, wurden die gegenseitigen Versicherungen auf Basis von handwerklichen, bürgerlichen oder militärischen Organisationen oder nach Wohnbezirken errichtet.
Im islamischen Sinne bedeutet Versicherung eine Verteilung der Belastungen des einzelnen auf eine größtmögliche Anzahl, um ihm die Last zu erleichtern. Anders als bei kapitalistischen Versicherungen, geht es hier um die gegenseitige Hilfeleistung, die durch eine stufenweise Ordnung der Versicherungseinheiten, die in der Zentralregierung gipfelt, unterstützt wird. Solche Einheiten, können dann mit den verfügbaren restlichen Geldern Handel treiben, um ihr Kapital zu erhöhen; es kann dann sogar ein Augenblick eintreten, in dem die Mitglieder der Einheit von jeder neuen Einzahlung befreit werden oder gewisse Beträge an sie zurückgestatten werden könne, so dass sie an den Gewinnen teilhaben. Im Gegensatz dazu nimmt der Versicherte bei kapitalistischen Versicherungen in keinen Verhältnis zu seinen Zahlungen teil und wird daher vom Islam nicht geduldet.
Hierbei soll noch eine andere soziale Einrichtung, die in der Zeit des Kalifen ’Umar entstand, erwähnt werden: Er hatte ein System von jährlichen Pensionen für alle Einwohner des Landes, darunter auch Nicht-Muslime, ausgearbeitet. Das Kind erhielt eine solche Pension schon bei seiner Geburt und für den Erwachsenen stellte sie ein Existenzminimum dar.
Glücksspiele
Der Koran bezeichnet das Glücksspiel als „Satanswerk“ und verbietet es. Das mit gutem Recht, denn es ist bekannt, dass eine ungerechte Verteilung des nationalen Reichtums zu sozialem Übel führt. Wöchentlich werden gewaltige Summen ausgegeben die viele Leute verspielen bzw. verwetten, dabei nie etwas gewinnen und somit in den Ruin getrieben werden. Die Statistik besagt, das kaum 1% gewinnt und das auf Kosten von den anderen 99%. Mit anderen Worten: man schafft einen Millionär durch den systematischen Ruin von Million Menschen. Außerdem ist es erwiesen, dass das Glücksspiel Menschen süchtig machen kann, womit eine neue Risikogruppe entsteht, der wiederum von der Allgemeinheit geholfen werden muss. Ob die Glücksspiele privater oder nationaler Natur sind - das Übel der Anhäufung von Reichtum in den Händen einer winzigen Minorität auf Kosten einer ungeheuren Mehrheit bleibt bestehen. Wie die kapitalistische Versicherung, bringt auch das Glücksspiel ein nur einseitiges Risiko mit sich, und ist daher im Islam verboten.
Das verzinsliche Darlehn
Genauso wie bei den kapitalistischen Versicherungen und dem Glücksspiel ist das verzinsen von Darlehn verboten, da das Risiko einseitig ist. Man leiht sich einen gewissen Betrag, um ihn zu vermehren, aber die Umstände können ungünstig sein und daher der Verdienst für die Zahlung der Zinsen nicht ausreichen, während der Geldverleiher das Risiko für die Nutzbarmachung des Betrages nicht zu teilen braucht. Natürlich kann man niemanden zwingen jemanden Geld zu leihen ohne dafür Zinsen zu verlangen, und deshalb kann hier in besonderen Fällen der Staat helfen und zinslose Darlehn gewähren.
Bei kaufmännischen Anleihen gibt es ebenfalls ein System, dessen Grundsatz ist: man leiht Geld und nimmt gleichzeitig an Gewinn oder Verlust teil. Es sind also immer Gewinne ebenso wie Verluste zwischen zwei vertragsschließenden Partein zu teilen, wobei der Einsatz von Kapital und Arbeit für jeden gleich gewesen sein muss. Falls eine Partei nur das Kapital zu Verfügung stellt und die andere damit arbeitet, ist die arbeitende Partei auch dementsprechend gerecht zu besolden.
Was die Banken anlangt, haben sie grundsätzlich drei Tätigkeiten zu erfüllen: die Übertragung von Vermögen , die sichere Aufbewahrung von Spargeldern und der Geldverleih auf Zinsen ( oder Darlehen, um Geld zu verdienen). Die Kosten für ihre Arbeit, gehen zu Lasten derer, die sie in Anspruch nehmen. Anleihen für Handel, Industrie oder für jeden anderen wirtschaftlichen Zweck werden vom Islam nur dann erlaubt, wenn die Banken an den Gewinnen ebenso wie an den Verlusten ihrer Schuldner beteiligt werden; andernfalls nicht.
Kurz, der Grundsatz der wechselseitigen Teilnahme am Gewinn wie am Verlust ist bei allen Handelsverträgen anzuwenden.
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- Ramses Mohamed (Author), 2000, Das Wirtschaftsystem des Islam, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/96812
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