Beim Aufeinandertreffen von AGB und kaufmännischen Bestätigungsschreiben (KBS) stellt sich schnell die Frage, unter welchen Voraussetzungen AGB wirksam durch ein KBS in einen Vertrag einbezogen werden können. Damit eine Einbeziehung möglich ist, müssen zunächst die Wirksamkeitsvoraussetzungen des KBS erfüllt sein, schließlich sind die konkreten Einbeziehungsvoraussetzungen von AGB zu beachten und etwaige Probleme und Sonderfälle zu berücksichtigen.
In der schnelllebigen und international ausgerichteten Geschäftswelt gibt es einen großen Bedarf an unkomplizierten, praxisnahen Rechtslösungen, die Flexibilität und Rechtssicherheit zugleich sicherstellen. Als solche haben sich insbesondere das kaufmännische Bestätigungsschreiben („KBS“) und Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“) als nützlich erwiesen. Während Ersteres als ein bereits vom Reichsgericht aus Handelsbräuchen (§346 HGB) abgeleitetes und inzwischen als Rechtsscheinhaftung kraft verkehrsmäßig typisierten Verhaltens anerkanntes Institut in Bruch des Grundsatzes, dass Schweigen keine Willenserklärung darstellen kann, die Praxis mündlicher Verhandlungen und Vertragsschlüsse von Kaufleuten rechtlich absichert, dient die Verwendung von AGB einer Vereinheitlichung und Beschleunigung von Rechtsgeschäften.
Inhalt
Literaturverzeichnis
A. Einleitung
B. Einbeziehung von AGB durch KBS
I. Wirksamkeitsvoraussetzungen eines KBS
1. Persönlicher Anwendungsbereich
2. Geschäftlicher Kontakt und (vermeintlich) getroffene Vereinbarung
3. Enger zeitlicher Zusammenhang zwischen geschäftlichen Kontakt und Zugang des KBS
4. Schutzwürdigkeit des Absenders
5. Kein unverzüglicher Widerspruch des Empfängers
6. Rechtsfolgen des KBS
II. Einbeziehungsvoraussetzungen für AGB
1. Grundsätzliche Abweichungsmöglichkeiten vom Verhandlungsergebnis
2. Einbeziehung von AGB durch KBS
a. Vereinbarung der Geltung von AGB vor KBS
i. Ergänzung der vereinbarten AGB durch KBS
ii. Vorrang der Individualvereinbarung
b. Erstmaliger Verweis auf AGB im KBS
i. Grundsatz im b2b-Verkehr
ii. Ausnahmeregel bei KBS
iii. Branchenüblichkeit der AGB keine Einbeziehungsvoraussetzung
3. Rechtsfolge bei unzulässiger Bestätigung von AGB in KBS
III. Sonderfälle und Probleme
1. Sonderfall: AGB-Einbeziehung unter einen Rahmenvertrag
2. Sonderfall: AGB als Zentralpunkte der vertraglichen Beziehung
3. Problem: Einbeziehung von AGB bei sich kreuzenden KBS
a. Theorie des letzten Wortes
b. Kongruenzmodell
c. Stellungnahme
4. Problem: Verwendung einer qualifizierten Abwehrklausel durch den Empfänger
5. Problem: Anfechtung des KBS
C. Fazit
-
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X.