Die hier benutzte, allgemeingehaltene Überschrift, "Die Stellung des städtischen Patriziats" kann den Eindruck vermitteln, daß die Begriffe "Stadt" und "Patriziat" klar zu definieren sind. Tatsächlich kann aber für den hier interessierenden Zeitraum, die Zeit vom Beginn des 12. bis zum Ende des 14. Jahrhunderts weder für das Patriziat, noch für die Stadt eine eindeutige Festlegung getroffen werden. Es handelt sich um zwei Sammelbegriffe, unter denen verschiedenartige Erscheinungen zusammengefaßt sind. Selbst eine eindeutige Festlegung, ab wann für eine Siedlung die Bezeichnung Stadt und ab wann für eine Bevölkerungsschicht die Bezeichnung Patriziat verwendet werden darf ist nicht letztgültig festzulegen. Untereinander vergleichen lassen sich die mit diesen Begriffen verbundenen Gebilde immer nur in ihren Entwicklungen, Bedingungen und Vorgeschichten, die an unterschiedlichen Orten gleich, ähnlich oder auch gegeneinander verlaufen können. Franz Steinbach formulierte dazu rigoros: Die deutsche Stadt im Mittelalter hat es nicht gegeben; und: Es hat ... vielerlei deutsche St ä dte gegeben, deren Gemeinsames, vom St ä dtewesen anderer Epochen und Kulturkreise Verschiedenes, nur in einem Gesamtbild der europ ä ischen Stadt des Mittelalters zu zeichnen ist.1
Unter einer mittelalterlichen Stadt kann im weitesten Sinne eine Ansiedlung innerhalb bestimmter Grenzen verstanden werden, deren Bewohner bestimmten Gesetzen und Rechten unterlagen, während diese besonderen Rechtsverhältnisse für die außerhalb dieser Ansiedlung wohnende Bevölkerung nicht galten. Auch innerhalb des besonderen, hier Stadt genannten Rechtsraumes, galten für die Bewohner, je nach persönlichen Verhältnissen und Stand, unterschiedliche Rechtsbedingungen. Der Begriff Stadt ist für die früheste Zeit dieser Siedlungsart nicht zwingend an Selbstverwaltungsrechte gebunden, was für eine späterere Zeit schon gelten mag.
Inhaltsverzeichnis
1. EINFÜHRUNG INS THEMA
2. KÖLN
2.1 Geschichtlicher Rahmen zur Entwicklung Kölns
2. 2 Anfänge der Kölner Kommunalverwaltung
2. 2.1 Schöffenkollegium
2.2.2 Richerzeche
2.2.3 Rat
2.3 Das Patriziat - die politische und wirtschaftliche Führungsschicht Kölns
2.3.1 Bedingungen zum Eintritt in die Führungsschicht
2.3.2 Grundlagen der Geschlechterherrschaft
2.3.3 Machtausbau und Standespflege im Patriziat
2.4 Zum Selbstverständnis der Kölner Geschlechter
3. KLEVE
3.1 Geschichtlicher Rahmen zur Entwicklung Kleves
3. 2 Verwaltung
3. 3 Die ältere Führungsschicht der Stadt Kleve bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts
4. ZUSAMMENFASSUNG
5. LITERATUR UND QUELLEN
5. 1 Quellen
5. 2 Literatur
ABKÜRZUNGEN
Abkürzungen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einführung ins Thema
Die hier benutzte, allgemeingehaltene Überschrift, "Die Stellung des städtischen Patriziats" kann den Eindruck vermitteln, daß die Begriffe "Stadt" und "Patriziat" klar zu definieren sind. Tatsächlich kann aber für den hier interessierenden Zeitraum, die Zeit vom Beginn des 12. bis zum Ende des 14. Jahrhunderts weder für das Patriziat, noch für die Stadt eine eindeutige Festlegung getroffen werden. Es handelt sich um zwei Sammelbegriffe, unter denen verschiedenartige Erscheinungen zusammengefaßt sind. Selbst eine eindeutige Festlegung, ab wann für eine Siedlung die Bezeichnung Stadt und ab wann für eine Bevölkerungsschicht die Bezeichnung Patriziat verwendet werden darf ist nicht letztgültig festzulegen. Untereinander vergleichen lassen sich die mit diesen Begriffen verbundenen Gebilde immer nur in ihren Entwicklungen, Bedingungen und Vorgeschichten, die an unterschiedlichen Orten gleich, ähnlich oder auch gegeneinander verlaufen können. Franz Steinbach formulierte dazu rigoros: Die deutsche Stadt im Mittelalter hat es nicht gegeben; und: Es hat ... vielerlei deutsche St ä dte gegeben, deren Gemeinsames, vom St ä dtewesen anderer Epochen und Kulturkreise Verschiedenes, nur in einem Gesamtbild der europ ä ischen Stadt des Mittelalters zu zeichnen ist.1
Unter einer mittelalterlichen Stadt kann im weitesten Sinne eine Ansiedlung innerhalb bestimmter Grenzen verstanden werden, deren Bewohner bestimmten Gesetzen und Rechten unterlagen, während diese besonderen Rechtsverhältnisse für die außerhalb dieser Ansiedlung wohnende Bevölkerung nicht galten. Auch innerhalb des besonderen, hier Stadt genannten Rechtsraumes, galten für die Bewohner, je nach persönlichen Verhältnissen und Stand, unterschiedliche Rechtsbedingungen. Der Begriff Stadt ist für die früheste Zeit dieser Siedlungsart nicht zwingend an Selbstverwaltungsrechte gebunden, was für eine späterere Zeit schon gelten mag.
Ein weiteres Merkmal, das den Begriff "Stadt" näher kennzeichnet und vom "Dorf" oder "Wohnplatz" abrückt, ist eine "Gründungsidee", die unabhängig von natürlichen, der Landwirtschaft förderlichen Umständen ist. Während dem Dorf die Bodenbeschaffenheit oder die Wasserqualität besonders wichtig sind, (so wird die relativ späte Besiedelung des Bergischen Landes mit den für den Ackerbau ungünstigeren Böden begründet), finden sich bei den "Stadt" genannten Ansiedlungen andere Hintergründe:
Zum Beispiel die Nähe eines Verwaltungssitzes (politisch oder kirchlich), die Lage als Marktort für das Umland, eine herausragende geographische Lage, die den Fernhandel begünstigte oder die Bedeutung, die einem Platz für die Landesverteidigung zukam.
Neben dem Problem zu entscheiden, wann eine Siedlung Stadt ist, ob der Gebrauch des Begriffes "Stadt" für eine Gemeinde schon vor dem Zeitpunkt der "offiziellen" Stadterhebung zulässig ist, -denn in der Regel wurden Ansiedlungen nicht erst mit der Stadterhebung errichtet-, oder erst durch die Verleihung der sogenannten Stadtrechte, findet sich das Problem, daß diese sogenannten Städte untereinander wiederum sehr unterschiedlich waren, so daß Vergleiche nur bedingt möglich sind. Vergleichbar sind diese Siedlungen immer nur in Teilbereichen, so in der Frage der Rechtsstellung ihrer Bewohner, wobei sich feststellen läßt, daß es Siedlungen mit gleichen Rechtsformen gab (Stadtrechtsfamilien, z.B. Neuß-Rheinberg-Kalkar-Kempen-Krefeld)2, oder bei der Untersuchung der Gründungsidee bzw. den Gründern von Städten. Auch finden sich Parallelen bei Betrachtung der Rechtsstellung von Siedlungen zum Reich. Obwohl der Vergleich von mittelalterlichen Siedlungen nun nicht unproblematisch ist, lassen sich doch verschiedene Typen herausarbeiten. Joachim Leuschner spricht in diesem Zusammenhang von einer Dreigliederung der Städte, die sich im 13.Jahrhundert verfestigte: Reichstädte, Freie Städte und landesherrliche Städte.3
Eine andere Gliederung stellte Giesela Vollmer in ihrer Arbeit zum Privileg der Reeser Kaufleute vor. Ihr erschienen 4 verschiedene Stadttypen für den Zeitraum ab dem 11. Jahrhundert als beispielhaft für die Mehrzahl der deutschen Städte:4
1. Ältester Typus ist der Stadt-Rest der antiken Stadt. Obwohl mit dem Untergang der antiken Stadtkultur auch das städtische Leben, Handel und Bevölkerung rückläufig waren und zur karolingischen Zeit einen Tiefpunkt erfuhren, blieb doch häufig die antike Rest-Stadt als Siedlungsstädte erhalten, oftmals als Bischofs- oder als Grafensitz.5 Es lassen sich hier auch Kontinuitäten im Handwerk feststellen. Diese Städte oder Stadt-Reste waren kulturelle und Verwaltungs-Mittelpunkte. Steinbach machte bei diesem Typus eine Oberschicht aus Klerikern, Verwaltungsbeamten, Kriegern und Grundbesitzern aus.6
2. Zu den antiken Rest-Städten gesellten sich kaufmännische Gewerbestädte. Der ursprünglich von nichtseßhaften Kaufleuten ausgeübte Fernhandel veränderte sich durch Rationalisierung des kaufmännischen Betriebs, durch das Aufkommen von Schriftlichkeit. Daß die Kaufleute aber in die Stadt zogen, sich nicht auf dem Lande große Herrenhöfe anlegten, begründete Steinbach mit Zweckmäßigkeitserwägungen und dem steten Beispiel der Annehmlichkeiten und des Nutzens städtischen Lebens, daß den Kaufleuten vor Augen geführt wurde.7 Auch mögen die Normannen- und Ungarneinfälle eine wichtige Rolle gespielt haben, die die Kaufleute in den Schutz der Städte trieben. Steinbach wies darauf hin, daß die Vermehrung von Handel und Handwerk wesentlich stärker die Folge von "Stadt" waren, als die Ursache der Stadtbildung.8 Zu beobachten ist beim Typus der Gewerbestadt aber die Bemühung, sich deutlich vom alten Stadtkern abzusetzen, eine Trennung zwischen den dem Stadtherrn unterstehenden Hintersassen und den sich ansiedelnden Kaufleuten, die als Vollfreie unter Königsschutz stehende "Staatsbürger" anzusehen sind, aufrechtzuhalten.9 Umgekehrt lassen sich Versuche der Stadtherren ausmachen, alle Bewohner der Stadt unter eine einheitliche Verwaltung zu stellen. Aus diesem Spannungsverhältnis erklärt sich auch die im Freiburger Stadtrecht verankerte Regelung, Ministeriale des Stadtherren (hier: Zähringer) nicht in die Stadt aufzunehmen, um den Einfluß des Stadtherrn möglichst außen vorzulassen.10 Steinbach faßte zusammen, daß einerseits ein deutlicher Bruch zwischen dem Städtewesen der Antike und den Kaufmannstädten des Mittelalters feststellbar ist, andererseits die mittelalterlichen Städte, soweit sie sich auf antike Stadtreste gründeten, aber einen Entwicklungsvorsprung auf Grund der Nachwirkungen des römischen Städtewesens verzeichnen konnten.11
3. Ein weiterer Typus von Stadt läßt sich nach Gradmann in den Marktflecken erkennen.12 Unabhängig von den großen Fernhandelsstraßen entstanden auf Grund der Bedürfnisse des lokalen Handels kleinere Marktstädte für die unmittelbare Umgebung. Diese Zwergstädte waren abhängig von der günstigen Lage zu ihrer Umgebung, von der Hausindustrie und der landwirtschaftlichen Erzeugung. Auch hier ist die Neigung feststellbar, Gründungen in der unmittelbaren Nähe bereits bestehender herausragender Plätze vorzunehmen, wie z.B. nahe Klöstern, Burgen oder Pfalzen.13
4. Der letzte Typus von Stadt, unter dem Vollmer verschiedene Siedlungen zusammenfaßte, ist die landesherrliche Stadtgründung. Bei ihr standen politisch- militärische Gesichtspunkte an erster Stelle. Städte die diese Form gemeinsam haben, finden sich vor allem an den Territorialgrenzen sowie an strategisch wichtigen Orten. Sie dienten neben dem Schutz der Territorialgrenzen dem Landesherren als Verwaltungsmittelpunkte, zur Beherrschung und Ausbau des Umlandes. So schrieb Rosenberg die klevischen Stadtgründungen der Notwendigkeit zu, einer Einkreisung als Folge des konkurrierenden Machtstreben Gelderns mit dem Kölner Erzstift zu begegnen.14
Ähnliches wie für die Stadt, gilt nun für die Oberschicht innerhalb dieser Ansiedlung. Die Zusammensetzung dieser Oberschicht war nicht nur in den verschiedenen Städten sehr unterschiedlich, sondern machte selbst innerhalb einer Stadt im Laufe der Zeiten erhebliche Wandlungen durch. Neben der Zusammensetzung dieser Oberschicht (Ministeriale, Kaufleute, Grundeigentümer, Handwerker) wechselten im Laufe der Zeiten auch die Machtbefugnisse, die diese Oberschicht innerhalb der Stadt innehatte und ausüben konnte. Der Begriff Patriziat fand im Mittelalter keine Anwendung, sondern taucht in seiner lateinischen Form patricius in der frühen Neuzeit erstmalig auf. Ab dem 18./19. Jhdt. finden wir ihn dann sehr häufig in seiner eingedeutschen Form als Patrizier oder Patriziat. Die Quellen des Mittelalters verwenden zu Kennzeichnung der Oberschicht aber verschiedene, vornehmlich lateinischen Begriffe, wie z.B. meliores, sapientes, divites oder optimi.15 Der Begriff Patriziat ist also relativ undeutlich, da die Zugehörigkeit zu der als Führungsschicht bezeichneten Gruppe von Ort zu Ort unterschiedlich war. Auch finden sich keine absoluten Regeln, was mit Patriziat zu bezeichnen war: Schichten die auf politischem, wirtschaftlich-sozialem Gebiet oder auch in beiden Bereichen führend waren. Der Patriziat-Begriff, ursprünglich in der Antike für die Aristokratie der Stadt Rom benutzt und in der Renaissance wiederentdeckt, erfuhr im Laufe der Zeit eine Begriffserweiterung, insbesondere auf wirtschaftliche Führungsgruppen hin.
Heute findet der Begriff nur noch selten Anwendung und wird durch den Begriff Führungsschichten ersetzt, wobei hier dann durch ein zugefügtes Adjektiv (sozial, politisch, wirtschaftlich) die jeweilige Schicht besser zu beschreiben ist.
Da nun mit den Begriffen Stadt und Patriziat nicht eindeutig zu bezeichnende Gebilde verbunden sind, soll darum die "Stellung des städtischen Patriziats" am Beispiel der Stadt Köln erläutert werden, wo die Quellenlage vergleichsweise günstig ist, daneben soll als Vertreter für eine kleinere Stadt noch kurz auf Kleve eingegangen werden. Diese Beispiele können aber in erster Linie nur für sich selber sprechen und darüber hinaus nur dort beispielhaft sein, wo auch im Vergleich Parallelen in den Vorgeschichten und den Entwicklungen zu finden sind. Köln war die größte deutsche Stadt des Mittelalters. Sie zeigte Veränderungen sowohl nach außen, durch allmähliche Lösung von ihrem erzbischöflichen Stadtherrn, wie auch im Inneren durch die Wandlung des innerstädtischen Machgefüges. Kleve hingegen war eine kleine landesherrliche Stadt der Grafen und späteren Herzöge von Kleve, zeitweise auch Residenzstadt. Wenn in meiner Arbeit der Begriff Patriziat verwendet wird, so soll er für den Teil der sozialen und wirtschaftlichen Führungsschicht stehen, der gleichzeitig politisch führend war oder zumindest Zugang in die politischen Gremien seiner Zeit hatte.
2. Köln
2.1 Geschichtlicher Rahmen zur Entwicklung Kölns
Köln war, von der Untergliederung Leuschners ausgehend, eine Freie Stadt mit dem Erzbischof als Stadtherrn, fußend auf der antiken römischen Colonia Claudia Ara Agrippina. Am Rande der Bischofsstadt, auf einer schon in römischer Zeit als Umschlagplatz genutzten Rheininsel, entstandt in karolingischer Zeit oder noch früher eine Kaufmannssiedlung (Alter Markt, Heumarkt). Auf Grund der Verlandung des trennenden Rheinarmes rückte sie dicht an die eigentliche Stadt heran, wurde in ottonischer Zeit mit einer Mauer versehen und so an den erzbischöflichen Hofzinssprengel angebunden. In dieser Rheinvorstadt ließen sich Händler aus ganz Europa nieder, hier spielte sich spätestens seit dem 10. Jahrhundert der Hauptgeschäftsverkehr ab.16 Von Hermann Keussen wurde in seiner Topographie der Stadt Köln festgestellt, daß sich hier zur Mitte des 12.Jhds landsmannschaftliche Gruppen gebildet hatten.17 Die Siedlung Köln erweiterte sich, die Stadtmauer wurde im 13. Jahrhundert bis an den Rhein vorgeschoben.18 Nach der römischen Zeit war Köln für eine kurze Übergangsphase Mittelpunkt des ripuarischen Königreichs von Köln (fränkisches Kleinkönigreich), daß mit dem Beginn des 6.Jhds in das merowingische Reich eingegliedert wurde. Nach dem Verlust der Bedeutung als Königssitz gewann die Siedlung in ihrer Funktion als Bischofssitz. Das Bistum Köln wurde im 8. Jhd zum Erzbistum erhoben, die Bischöfe und Erzbischöfe wuchsen in die Rolle eines Stadtherren hinein. Unter Eb Brun, Mitte des 10. Jhds, erfolgte die gerichtliche Ausgliederung Kölns aus dem umgebenden Kölngau und die Schaffung einer eigenen, dem Erzbischof unterstehenden Hochgerichtsbarkeit. Später erwarben die Erzbischöfe auch königliche Regalien, wie Münze, Zoll, Rechte am Rhein und auf Befestigung der Siedlung. Eigene erzbischöfliche Münzprägungen sind nachweisbar seit den Zeiten von Eb Anno (2.Hälfte des 11.Jhds). Städtisches Autonomiestreben ist erstmals nachweisbar 1074, in einem Aufstand gegen Eb Anno. Weitere Schritte auf dem Weg zur städtischen Autonomie waren eine Schwurgemeinschaft (coniuratio), die in der Kölner Königs-chronik für das Jahr 1112 überliefert wird, sowie die Schaffung einer Genossenschaft der Oberschicht (meliorat19 ), Richerzeche genannt, die Nutzung eines Stadtsiegels, Einführung eines städtischen Urkundenwesens und die Errichtung eines Bürgerhauses.
Ein wesentliches Merkmal der Emanzipation der Stadt von ihrem Stadtherren war die Selbstverständlichkeit, mit der führende Adel in den Nachbarterritorien die Stadt als rechtfähigen Bündnispartner sah.20 Sichtbar z.B. auch in der eigenständigen Haltung im Thronstreit von 1205. Ebenfalls als Beispiele zu nennen sind die Landfriedensbemühungen21 im Jahre 1288 oder die 1241 gegen Eb Konrad von Hochstaden gerichtete Vereinbarung Brabants, Jülichs, Limburgs, Limburg-Bergs und anderer mit der Stadt Köln.22
Die in Köln entstandene Geschlechterherrschaft ging 1396 unter; nach diesem Jahr wurde die Bevölkerung wesentlich stärker in die Stadtregierung mit einbezogen.
Eine Besonderheit Kölns war die Untergliederung der Stadt in sogenannte Sondergemeinden: an Kirchspielsbezirke gebundene städtische Unterbezirke. Die Erhebung Kölns zu einer freien Reichsstadt erfolgte erst relativ spät im Jahre 1475, als ein Akt der Dankbarkeit des Kaisers für die Kölner Haltung im Krieg gegen Karl den Kühnen von Burgund (Belagerung der Stadt Neuß 1474/75).
2. 2 Anfänge der Kölner Kommunalverwaltung
Vor der Frage nach der politischen Führungsschicht der Stadt Köln, ist zu fragen nach den Ursprüngen der Kölner Selbstverwaltung. Hier ist keine letztgültige Klärung zu finden, es bestehen unterschiedliche Auffassungen dazu. Hans Planitz vermutete als Ursprung die königlichen Privilegien für die Kaufleute. Auf Grund einer großen kommunalen Bewegung sei es dann hier, wie in vielen anderen Städten auch, zur coniuratio gekommen. Die Stadtgemeinde sei im Grunde die Fortentwicklung der Kaufmannsgilden gewesen.23 Eine andere Auffassung vertrat Edith Ennen, die zeigte, daß es schon vor den Schwurverbrüderungen im niederfränkischen Raum bereits in Südeuropa städtische Siedlungen mit Freiheitsrechten, Asylrecht und dem Verbot des Gerichtlichen Zweikampfes gab, basierend auf obrigkeitlichem und christlichem Denken.24 Steinbach stützte diese Auffassung und wies die Vermutung von Planitz zurück. Er führte aus, daß die Stadtherren ein eigenes Interesse am Aufbau des Städtewesens besaßen, aus militärischen, politischen und wirtschaftlichen Gründen.25
Steinbachs Auffassung, die sich heute wohl allgemein durchgesetzt hat, besagte, daß gerade in Köln nicht in den Kaufmannsgilden oder der Schwurgenossenschaft, sondern in der Gerichtsgemeinde die Wiege der Bürgerfreiheiten zu sehen ist. Die Kölner Samtgemeinde sowie die Sondergemeinden entstanden nicht als freie Einungen, sondern waren Genossenschaften uralten Rechts.26 Die Stadt wurde begrenzt durch den Burgbannbezirk, der sich über die ummauerte Siedlung hinaus erstreckte. Das Kölner Hochgericht innerhalb des Burgbannbezirkes hatte königliche Burggrafen als Gerichtsherrn; sie wurden später von den Erzbischöfen aus diesem Amt gedrängt. Die Schöffenstellen nahmen Kölner Bürger ein. Nach Steinbach handelte es sich bei dem Kölner Hochgericht um einen ehemals königlichen Gerichtsbezirk, der aus dem Kölngau herausgehoben worden war.27 Dieses, ursprünglich aus königlichen Hoheitsrechten herrührende, ungebotene Gericht, verlor im Laufe der Zeit immer mehr Befugnisse und entwickelte sich durch den Fortfall der Kriminalgerichtsbarkeit zu einer Bürgerschaftsversammlung für kommunale Angelegenheiten. In Konkurrenz zu diesem ursprünglich königlichen Grafengericht übernahm ein gebotenes Gericht unter Vorsitz eines erzbischöflichen Ministerialen als Kölner Stadtvogt die Kriminaljustiz.28 Das ursprüngliche Kölner Hochgericht, das sich über den Burgbannbezirk erstreckte, konnte aber den kommunalen Aufgaben wegen der Größe des Bezirks und der stark angewachsenen Bürgerschaft nicht befriedigend nachkommen. Darum traten konkurrierend die Gerichte der Sondergemeinden dazu, den an die Kirchspiele angelehnten Unterbezirken, die ebenfalls kommunale Aufgaben wahrnahmen. Die Anfänge des Kölner Schreinswesens29 liegen bei diesen auf Privatrechtsfragen und Kommunalangelegenheiten beschränkten Gerichten. Entsprechend dem Begriff Sondergemeinde für einen Bezirk, ist der Begriff Samtgemeinde für den ganzen ehemaligen Kölner Hochgerichtsbezirk zu verstehen. Die Bedeutung und Stellung der Samtgemeinde gegenüber den Sondergemeinden soll nach der sogenannten conuiratio von 1112 wieder gewachsen sein.
Das Interesse der Kölner Bürger an Partizipation am Stadtregiment und ihr erwachendes Selbstbewußtsein, sind erkennbar an ihrer Haltung im Investiturstreit, wo sie eigenständig Partei ergriffen und sich damit in Gegensatz zu ihrem Stadtherrn brachten. Sie erweiterten 1106 auf königlichen Befehl die Stadtumwallung, ohne Rücksicht auf die Interessen des Erzbischofs. Dieser, Eb Friedrich von Schwarzenburg, wurde zeitweise aus der Stadt gejagt. Edith Ennen sprach in diesem Zusammenhang von einem erkennbaren Zusammenhang zwischen Mauerbau und Ausbau der Gemeindeverfassung, der bis zur Fertigstellung der letzten mittelalterlichen Stadterweiterung von 1180 zu beobachten sei.30 Ein erster Höhepunkt der bürgerlichen Emanzipation war die bereits erwähnte sogenannte conuiratio pro libertate 31 von 1112, wobei aber sowohl die Jahresangabe nicht ganz sicher ist wie auch ein möglicher Zusammenhang mit dem großen niederlothringischen Aufstand; unklar ist, ob es sich bei dieser Verschw ö rung f ü r die Freiheit um einen Zusammenschluß der Bürger gegen ihren Stadtherrn, oder aber ob es sich dabei um einen Zusammenschluß der Gegner Kaiser Heinrichs V. handelte.32 In direkter, zumindest aber in zeitlicher Folge dieser coniuratio steht die Erringung weitgehender Selbständigkeit vom Stadtherrn. Diese Entwicklung wurde begünstigt durch die zeitweise nur recht kurze Regierungszeit der verschiedenen erzbischöflichen Stadtherren.33 Festzustellen sind in dieser ersten Hälfte des 12.Jhds die Schaffung eines eigenen Stadtsiegels sowie der Bau eines Bürgerhauses. Auch setzt die Erweiterung der Stadtumwallung 1106, sowie die Mitwirkung der Kölner Bürger an der Eroberung und Zerstörung Kerpens im Jahre 1119 eine gewisse Selbständigkeit in Militärsachen sowie der damit zwangsläufig verbundenen Steuererhebung voraus.34
So wie erkennbar ist, daß sich die Stadt allmählich aus der Abhängigkeit ihres Stadtherren löste, so wird auch die Schaffung von Selbstverwaltungsorganen und ihre Besetzung durch eine stadtkölnische Führungsschicht deutlich. Erstmals finden wir diese Führungsschicht als Schöffen und damit als Mitglieder des Schöffenkollegiums, dem ältesten Selbstverwaltungsorgan. Schon bald findet sich ein weiteres Organ städtischer Selbstverwaltung: die Richerzeche. Es handelte sich hierbei um einen kleinen Kreis von Bürgern der Oberschicht, die eine Genossenschaft bildeten und aus ihrer Mitte jährlich zwei Bürgermeister wählten. Ihre Aufgaben bezogen sich vor allem auf Belange aus dem Gewerbebereich der Stadt.35 Dieses Organ ist im 12.Jhdt. entstanden und steht möglicherweise in Zusammenhang mit dem Mauerbau.36
In einer Urkunde für die Bettziechenweber aus dem Jahre 1149, werden die Vertreter des Stadtherrn in der Intitulatio an erster Stelle genannt, dann die Schöffen, dann die Vertreter der Oberschicht: ...ab aduocato Ricolfo, a comite Hermanno, a senatoribus, a melioribus...37 In einer Urkunde die um 1180, nur ca. 30 Jahre später, für die Drechslerzunft ausgestellt wurde, fehlen bereits die Nennungen der Beamten des Stadtherrn und der Schöffen. Dafür findet sich das Meliorat unter der Organbezeichnung Richerzeche, und es heißt: magistri civium ex communi consilio et consensu officialium de Richirzegeheide.38 Hier wurde die Richerzeche erstmals genannt. Als drittes Organ städtischer Selbstverwaltung findet sich der Rat, erstmals genannt 1216. Seine Aufgaben waren vor allem die Besetzung städtischer Ämter, Entscheidungen über den Gebrauch des Stadtsiegels, Fehdeangelegenheiten, Judensachen und anderes. Bis zum 15. Jhd entwickelte er sich dann zu dem wichtigsten Organ der Selbstverwaltung.39
Diese drei Organe bestanden bis 1396 nebeneinander und konkurrierten oftmals miteinander wegen der Zuständigkeit auf gleichem Gebiet. Von der Stadt verteidigt, vor allem von den führenden Geschlechtern, wurde von Seiten der Erzbischöfe mehrfach versucht, die städtische Selbstverwaltung einzuschränken und zurückzudrängen. In diesem Zusammenhang sind zu nennen die Erzbischöfe Engelbert von Berg (1215-25), Konrad von Hochstaden (1238-61) und Engelbert von Valkenburg (1261-1274).
2.2.1 Schöffenkollegium
Das Schöffenkollegium gliederte sich in zwei Gruppen, Sch ö ffenbr ü der und eigentliche Sch ö ffen. Die eigentliche Sch ö ffen wurden wieder untergliedert in verdiente Sch ö ffen oder Sch ö ffenamtleute, d.h. ehemalige Schöffen, und in unverdiente Sch ö ffen, das waren Schöffen, die ihr Amt bislang noch nicht ausgeübt hatten. Der Kreis der Schöffenbrüder war die Eingangsstufe. Als Vorbedingung, um in den Kreis der Schöffen aufgenommen zu werden, mußte der Kandidat mindestens 24 Jahre alt sein, frei von körperlichen Fehlern, unbescholten und ehelich geboren, sowie einem der alten Geschlechter angehören. Diese Bedingungen wurden aber nicht konsequent eingehalten. Aufgaben des Schöffenkollegiums waren neben der Gerichtstätigkeit die Übernahme von Amtshandlungen; die Mitglieder des Schöffenkollegium erhielten Anteile an den Einkünften. Später verlor sich der Amtscharakter, die Ämter wurden zu Präbenden über deren Vergabe die verdienten Sch ö ffen verfügten. Diese verdienten Sch ö ffen wählten auch aus dem Kreis der Sch ö ffenbr ü der die Kandidaten für das Schöffenamt. Ein gewählter Kandidat bedurfte der Bestätigung des Burggrafen, später des Erzbischofs, um sein Schöffenamt bei Gericht ausüben zu dürfen. Aus dem Kreis dieser amtierenden Schöffen wurden wiederum zwei Sch ö ffenmeister bestimmt, deren Aufgabe die Verteilung der Gelder und Naturalien sowie die Bewirtung des Schöffenkollegiums war. Nach Ablauf der Amtszeit eines Schöffen gehörte er auf Lebenszeit zum Kreis der verdienten Sch ö ffen.40
2.2.2 Richerzeche
Ähnlich dem Aufbau des Schöffenkollegiums gliederte sich die Richerzeche ebenfalls in die Gruppe von unverdienten und verdienten Richerzechenamtleute. Die verdienten Richerzechenamtleute, die allein vollberechtigten Glieder dieses Organs, bestimmten jährlich zwei dienende Beamte, die Bürgermeister; es galt die feste Regel, daß einer der Bürgermeister auch gleichzeitig Schöffe sein sollte, der andere nicht. Neben ihren eigentlichen Amtspflichten hatten diese Bürgermeister die Aufgabe, allen Mitgliedern des Richerzechenamtes Gelder und Naturalien auszuzahlen, die aus den Einnahmen des Verwaltungsorganes bestritten wurden. Nach Ablauf der Amtszeit zählten die Bürgermeister auf Lebenszeit zum Kreis der verdienten Richerzechenamtleute. Dieser Kreis war recht klein und zählte im Durchschnitt 25 Mitglieder.41 Steinbach vermutete, daß nicht die Richerzeche als Gesamtheit das politische Organ war, sondern nur die von ihr bestimmten Bürgermeister. Die Richerzeche, Genossenschaft der Reichen, soll danach eine Standesvereinigung der Geschlechter gewesen sein. Er begründete das mit dem völligen Fehlen einer Erwähnung in Gottfried Hagens Buch von der Stadt Köln, auf das unten noch eingegangen wird.42 Wolfgang Herborn entwickelte noch eine andere Theorie zur Gründung der Richerzeche. Ausgehend von der zeitlichen Nähe der erstmaligen Erwähnung des Organs (1179-82) zu dem Kölner Stadtmauerbau von 1180, hält er eine Gründung der Richerzeche aus Vertretern der Samtgemeinde (den Schöffen) und aus Vertretern der Sondergemeinden (den Nicht-Schöffen) für denkbar, was auch eine Erklärung für die konsequente Besetzung der Bürgermeisterstellen jeweils mit einem Schöffen und einem Nichtschöffen sein würde.43 Diese Amtsleute, später Bürgermeister genannt, hätten danach die Aufgabe der Überwachung des Mauerbaues und die Verwaltung der dafür zu erhebenden Finanzmittel gehabt. Herborns Überlegung stützte damit auch Steinbachs Ausführung, nur die Bürgermeister seien städtisches Organ gewesen, nicht aber die Richerzeche selber. Die Richerzeche ging 1396 mit dem Ende der Geschlechterherrschaft unter, die Bürgermeisterämter kamen an den Rat.
2.2.3 Rat
Im Gegensatz zu Schöffenkollegium und Richerzeche wurden die Ratsmitglieder nicht auf Lebenszeit bestimmt. Der Rat bestand aus 15 Mitgliedern, die jährlich neu gewählt wurden; eine Wiederwahl war nach zwei Jahren möglich. Vorschlagsrecht für ein neues Ratsmitglied hatte der scheidende Ratsherr, der gehalten war, einen Kandidaten aus seiner Familie, van sime gesleichte, zu benennen. Dieser mußte dann vom Rat bestätigt werden. Auf Grund der Tatsache, daß die Wiederwahl in der Regel nur formellen Charakter hatte, finden sich drei Rätegruppen nebeneinander, die zyklisch die Amtsbefugnisse ausübten: der
- sitzende Rat oder enge Rat, das waren die amtierenden Räte, der
- vorgesessene Rat, das waren die zuletzt ausgeschiedenen Räte, sowie der
- nachgesessene Rat, das waren die vor zwei Jahren ausge-schiedenen Räte, die ihre Wiederwahl erwarten durften.
Auf Grund der Bestimmungen, daß die 15 Ratsmitglieder ihren Neubesetzungsvorschlag zu Gunsten der eigenen Familie abgeben sollten, wurde der Kreis der ratsfähigen Familienverbände recht klein gehalten. Allerdings umfaßte dieser Kreis mehr als 15 Geschlechter, da dem engen Rat nur immer ein Mitglied der gleichen Familie angehören durfte, man bei Mangel an geeigneten Kandidaten also auf andere Familien ausweichen mußte; ebenso konnte ein vorgeschlagener Kandidat auch abgelehnt werden.44 Der Rat übernahm 1396 nach dem Untergang der Geschlechterherrschaft und Auflösung der Richerzeche die Ämter der Bürgermeister.
2.3 Das Patriziat - die politische und wirtschaftliche Führungsschicht Kölns
2.3.1 Bedingungen zum Eintritt in die Führungsschicht
Die vorgestellten Organe der kölnischen Selbstverwaltung waren fest in den Händen einer kleinen Zahl von Familien der Oberschicht, den sogenannten Geschlechtern. Die Anzahl dieser Geschlechter soll ursprünglich, was auf sagenhafter Überlieferung beruht, 15 betragen haben, war tatsächlich aber größer. Wolfgang Herborn ermittelte in seiner Untersuchung zur politischen Führungsschicht eine Zahl von 30-40 Familienverbänden.45 Die Mitgliedschaft gleichzeitig in verschiedenen Organen war nicht nur möglich, sondern kam sehr häufig vor, und wo die Organe nicht durch Personalunion verbunden waren, fand sich eine enge Verflechtung durch Amtsträger aus denselben Familien.
Ein Aufstieg in diesen, besonders in späterer Zeit recht geschlossenen Kreis, war zwar nicht unmöglich aber sehr schwierig. Die Grundvoraussetzung zur Erreichung städtischer Ämter war wirtschaftliche Potenz. Sie allein bot allerdings keine Garantie für die Aufnahme in den Kreis der Geschlechter und den Einzug in die Stadtherrschaft, wenn nicht eine Familienbindung zu den Geschlechtern aufgebaut werden konnte. So blieben dem schwerreichen Tidemann von Lemberg, der aus Dortmund nach Köln zugezogen war, alle politischen Ämter verschlossen.46 Es ist dem Thema Abgrenzung die Beschwerde eines Kölner Patriziers zuzurechnen, die sich gegen die Aufnahme eines zu Geld gekommenen Handwerkers in das Stift St. Pantaleon richtete.47 Einheimische wie zugezogene, wirtschaftlich potente Familien, hatten nur geringe Chancen in Ämter vorzudringen. Anders sah es bei Familien aus, die in die ansässigen Geschlechter einheiraten konnten. So führte Luise von Winterfeld den Fall des Richolf an, Schultheiß aus Aachen,48 der zum Ende des 12.Jhdts., schon kurz nach der Einheirat in die Familie des Zöllners Karl von der Salzgasse, in städtische Ämter aufsteigen konnte und sogar das Amt des Bürgermeisters erreichte.49 Für die spätere Zeit ist feststellbar, daß erst nach zwei bis drei Generationen ein Aufstieg in städtische Ämter möglich war. Die Zugereisten stellten darum auch nur einen sehr geringen Teil der Amtsinhaber.50 Für die in die Führungsschicht drängenden Familien läßt sich, wenn ihnen denn Einheirat in die Führungsschicht gelungen war, ein Aufstiegsschema finden. Nach einem Engagement in der Verwaltung der Sondergemeinden war die erste Stufe die Aufnahme in den Rat. Denn hier war auf Grund der Wahlregelung und der Bestimmung, daß dem amtierenden Rat nur immer ein Mitglied der gleichen Familie angehören durfte, ein Bedarf an Kandidaten und es bestand eine Möglichkeit zur Aufnahme. Die nächste Stufe war der Einzug in die Richerzeche über dasjenige der beiden Bürgermeisterämter, das durch einen Nichtschöffen besetzt werden sollte. Ein weiterer Aufstieg war den homines novi, die nach 1325 in den Rat gekommen waren, verschlossen; das Schöffenkollegium blieb bis 1396 ein exklusiver Kreis der alten Geschlechter.51 Weitere, die Partizipation an der politischen Macht in Köln einschränkende Bedingungen waren der Kapitalbedarf und der Zeitaufwand der Amtsinhaber. Herborn errechnete, daß ein Angehöriger der Richerzeche bei Amtsführung als Bürgermeister mindestens 5000 Mark für Bewirtungen und Auszahlungsverpflichtungen aufbringen mußte.52 Mit den Einkünften eines Handwerkers verglichen, hätte dieser rund 32 Jahre sparen müssen, um für 1 Jahr das Amt des Bürgermeisters übernehmen zu können.
Ebenfalls waren Zahlungen von Seiten der Schöffen an die Mitglieder des Schöffenkollegiums zu erbringen.53 Diese Gelder mußten, wenn sie nicht über Einkünfte gedeckt werden konnten, von den Amtsinhabern getragen werden.
Im Rat legte die Mitarbeit dem Amtsträger zwar keine direkten finanziellen Verpflichtungen auf, doch war die Ausübung eines Gewerbes in dieser Zeit nicht, oder nur sehr eingeschränkt möglich. Als Ratsangehöriger hatte er dreimal in der Woche an Sitzungen teilzunehmen, daneben noch Aufsichtsverpflichtungen nachzu-kommen.54
Der Wunsch, an der Regierung der Stadt Köln teilzuhaben, bedingte also dreierlei: die enge heiratsmäßige Verbindung mit den alten Geschlechtern, ausreichende Finanzmittel und Abkömmlichkeit.
Diejenigen, die nur die Grundvoraussetzung erfüllten, nämlich über ausreichende finanzielle Mittel verfügten, blieben trotz ihrer wirtschaftlichen Kraft außen vor. Sie bildeten eine Gruppe, die, wirtschaftlich ebenso stark wie die Geschlechter, nach dem Untergang der Geschlechterherrschaft im Jahre 1396 an deren Stelle trat.
Für ein Ausscheiden aus der kölner Führungsschicht sind vor allem drei Faktoren wesentlich:
- Isolierung durch Streit mit der Mehrzahl der anderen Familienverbände oder durch Machtkämpfe, so z.B. der Konflikt zwischen der Overstolzenfamilie und den Weisen aus der Mühlengasse,
- Verlust der wirtschaftlichen Grundlagen
- Abwanderung aus der Stadt und Übergang in den Landadel.
2.3.2 Grundlagen der Geschlechterherrschaft
Nach Luise von Winterfeld entwickelte sich das das Kölner Patriziat in seinen Ursprüngen aus Kaufleuten, bodenbesitzenden Altbewohnern, emporgestiegenen Handwerkern und Ministerialen.55 Für die Entwicklung der Stadt Köln sind insbesondere die Gruppen der Kaufmannschaft und die der Ministerialen von Bedeutung. Letztere waren vor allem den Erzbischöfen und den Kölner Kirchen, vor allem St.Pantaleon verpflichtet.56 Im 11. Jhdt. waren Ministeriale und Bürger noch deutlich zu unterscheiden, insbesondere standen die Erzbischöflichen Ministerialen den Bürgern distanziert, teilweise feindlich gegenüber, so z.B. bei den Auseinandersetzungen zwischen Eb Anno und der Stadt. Seit dem 12. Jhd sind die Unterschiede stark verwischt. Kaufleute übernahmen Positionen der Ministerialen, so z.B. im Schöffenkollegium oder bei politischen und militärischen Aufgaben, und Ministeriale übten den Kaufmannsberuf aus. Luise v. Winterfeld erklärte, daß dieselben Persönlichkeiten in den Zeugenlisten zuweilen zur Bürgerschaft, dann wieder zur Ministerialität gerechnet wurden.57 Sie vermutete aber in diesen Fällen ein Übergewicht der Eigenschaft "bürgerlich", und wertet ihre Eigenschaft als Ministeriale in einer Funktion von Nobilitierung oder Auszeichnung der Bürgerlichkeit.58 Hinzuzufügen sei, daß zu dieser Zeit die ursprünglich -im Vergleich zum Adel- abwertend zu verstehende Eigenschaft "ministerial" nichts mehr über eine Standeszugehörigkeit aussagte.59 Es erfolgte eine enge heiratsmäßige Verflechtung dieser beiden Gruppen und die Herausbildung eines Standes. Eine ähnliche Sicht vertrat Knut Schulz, der die Entwicklung der Kölner Führungsschicht vom Standpunkt der Ministerialität aus betrachtete und der Eigenschaft "ministerial" ein Übergewicht beimaß. Die Führungsschicht hat nach ihm vor allem aus Erzbischöflichen Ministerialen bestanden, die sich zusätzlich kaufmännisch betätigt hätten. Ursprünglich seien sie auch aus der Gruppe der Fernkaufleute hervorgegangen. Seiner Auffassung nach hätten diese Ministerialen schon früh in erzbischöflichen Diensten gestanden, Ämter und Machtstellungen innegehabt, dann aber gefördert durch die Autoritätskrise während des Investiturstreites, Eigenständigkeit und ein solches Selbstbewußtsein entwickelt, daß sie dem Erzbischof die Machtfrage stellen konnten.60 Diese Aussage bezieht sich zwar nicht nur auf Köln allein, sondern auch auf die Bischofsstädte Mainz, Worms und Trier. Sie berücksichtigt m.E. für Köln allerdings nicht ausreichend die im 11.Jhdt. tatsächlich vorhanden gewesenen Spannungen und die Polarisierung zwischen Ministerialität und Bürgern. Wenn die politische Führungsschicht in der Stadt Köln aus Ministerialen bestanden hätte, die bekanntermaßen noch im 11.Jhd die Position der Anno-Partei vertraten, wer führte dann den bürgerlicher Widerpart zu Anno im Aufstand von 1074?
Hans Planitz legte den Schwerpunkt im Gegensatz zu Schulz auf die Kaufmannschaft. Er vertrat die Auffassung, daß die Kölner Führungsschicht vor allem durch die Kaufmannschaft gebildet wurde und daß nur vereinzelt nicht kaufmännische Ministerialenfamilien dazustießen. Er vermutete, daß sich Kaufleute vielmehr in den Ministerialenstand begaben, um dadurch in den Genuß von Ämtern zu gelangen.61
Aus den hier dargestellten Thesen, zwar ähnlich aber in ihrer Gewichtung unterschiedlich, wird die enge Verbindung von Ministerialität und Kaufmannschaft, von Verwaltung und Gewerbe ersichtlich. Die vom frühen 12. bis Ende des 14.Jhds die Stadt regierende Führungsschicht hatte ihre wirtschaftliche Kraft vor allem aus dem Handel geschöpft. Der Fernhandel mit Wein, Tuch und Getreide, später auch mit Messingwaren, brachte Kapital in die Stadt. Handelsverbindungen der Hansestadt Köln bestanden nach England, Frankreich, Flandern, Italien, Spanien und Osteuropa. So traten Söhne aus dem Kölner Patriziat als Ritter dem Deutschen Orden bei, weil sie auch (oder gerade deshalb) beabsichtigten, Handelsverbindungen anzuknüpfen. Beispiel dafür sei Sander von Poe, Kölner Deutschordensritter in Preußen, der einen Schriftwechsel vor allem über Probleme des Warenhandels hinterließ.62 Der Handel der Kölner Kaufleute wurde nicht nur vom deutschen Kaiser gefördert, sondern auch im Ausland unterstützt. Dafür sprechen die Befreiung der Niederlassung Kölner Kaufleute in London, der Gildenhalle, von Zinszahlungen durch den englischen König63 im Jahre 1213 oder auch in späterer Zeit das Privileg König Manuels für die Importe aus Deutschland nach Portugal.64
Eine weitere Stufe der kölner Wirtschaftsaktivitäten war die Investition der aus dem Fernhandel geschöpften Kapitalien. Zu beobachten sind hier vor allem zwei Richtungen: Boden- und Immobilienspekulation und -investition, sowie das Geld- und Kreditgewerbe. Sehr beliebt war der Ankauf von Häusern und vor allem von Marktständen und Verkaufsbuden. Letztere, oftmals teurer als Wohnhäuser, konnten vermietet werden und warfen teilweise recht hohe Erträge ab. Köln lag nicht nur im Zentrum wichtiger Handelswege, sondern war seit dem 11.Jhdt. Messestadt. Als Beispiel sei hier Arnold vom Plaise (de palatio) genannt, der die Hofstätte des verbrannten Judentanzhauses aufkaufte und dort billige Zinshäuschen errichtete.65 Dauerhafte und sichere Erträge versprachen auch Investitionen in Mühlen aller Art, Schmieden, Back- und Brauhäuser. Außerhalb Kölns wurde Kapital in Landgüter investiert. Ein wesentliches, nicht zu vergessenes Moment im Geldgeschäft ist die Tatsache, daß in der hier interessierenden Epoche größere Kaufmannsgeschäfte mangels geringem Bargeldumlaufs in der Hauptsache Kredit- und Wechselgeschäfte waren.66 Darum hatte die Geldanlage in Immobilien auch noch einen wichtigen Hintergrund: sie war notwendig für die schnelle Beschaffung von Kapital auf Grund beleih- und verpfändbarer Objekte, um damit größere Kaufmannsgeschäfte zu ermöglichen.67 Sehr hohe Gewinne versprach die Pachtung erzbischöflicher Gefälle und Regalien, vor allem von Zöllen und Münze. Hier war allerdings ein sehr hohes Einstiegskapital erforderlich. Zum Vergleich stellte Luise v. Winterfeld die Summe von 600 Mark für die zweijährige Pacht des Rheinzolles (die 1174 gefordert und auch bezahlt wurde) den Einkünften der Kölner Dienstmannen gegenüber, die für ihre Bindung an den Erzbischof Lehen mit Jahreserträgen um die 5 Mark erhielten.68 Der Verleih von Kapital gegen Immobilienpfänder oder gegen die Sicherheitsverpfändung von Einkünften, wobei dem Darlehnsgeber die zeitweise Nutzung überlassen wurde, war ein weiteres Standbein der Kölner Geschlechter. Sie hatten über dieses Geschäft Kontakte zum gesamten niederrheinischen Adel und Hochadel, zu Klöstern und Kirchenführern. Darlehnsempfänger waren neben anderen der Herzog von Brabant (Geldgeber: Heinrich von Flakko); der Bischof von Lüttich (Daniel Jude); der Erzbischof von Köln, der Herzog von Geldern, der Graf von der Mark (Hilger von der Stesse); Adolf von Berg (Hildeger Heinrich Birklin) oder der englische König (Heinrich Quattermart).69 Der bereits genannte Tidemann von Lemberg, der zwar im weiteren Sinne zur Oberschicht gehörte, nicht aber Aufnahme in die Führungsschicht der Geschlechter gefunden hatte, war Gläubiger des englischen Königs. Er hatte Kleinodien und englische Staatkronen als Pfand erhalten, dazu Bergwerksregalien in England.70
2.3.3 Machtausbau und Standespflege im Patriziat
Von den Bestrebungen der politisch führenden Schicht der Geschlechter, Zugezogene und Emporkömmlinge von der politischen Verantwortung möglichst auszuschließen, war bereits die Rede. Aber auch zwischen den Familienverbänden, die sich bis 1396 in Köln die Macht teilten, waren Kämpfe und Parteiung um Vormachtstellung nicht außergewöhnlich. Bekannt wurden in diesem Zusammenhang die Kämpfe zwischen den Overstolzen, denen es gelungen war, genügend andere Familien auf ihre Seite zu ziehen, gegen die Familie von der M ü hlengasse, genannt die Weisen. Letzterer war es seit Beginn des 13.Jhds gelungen immer mehr Amtsstühle in Schöffenkollegium und Richerzeche zu besetzen. Herborn stellte fest, daß sie 1259 bereits 7 Schöffen und bis zu diesem Jahr mindesten 3 der nachweisbaren Bürgermeister stellten, mithin in beiden Kollegien einen starken Einfluß besaßen.71 In ein besonders schlechtes Bild gerieten die Weisen, als sie sich zur Mitte des 13. Jhds auf die erzbischöfliche Seite schlugen und sich damit innerhalb der Geschlechter isolierten. Die Machtfrage wurde in diesem Fall dadurch gelöst, daß die Familie der Weisen nach ihrer Niederlage im Jahre 1268, in der sogenannte Schlacht an der Ulreportzen, die Stadt verlassen mußte.72 Herborn sprach in diesem Zusammenhang von einer neuen Epoche innerhalb der Zeit der Geschlechterherrschaft, da nun die Overstolzen mit ihren Parteifreunden in das Machtvakuum vorstießen.73 Eine andere Form des Machtkampfes war die Verdrängung der kleineren Familien durch die größeren unter Zuhilfenahme legaler Mittel. Die Eigenschaften "klein" und "groß" stehen hier für die Zahl der besetzten Amtsstühle. Die schwächer vertretenen Familien wurden bei Neubesetzungen von den anderen überstimmt und so aus den Ämtern gedrängt. Herborn führte aus, daß es neun der zehn Familien, die bis 1325/26 einen Bürgermeister gestellt hatten, nach diesem Jahr nicht mehr gelang, dieses Amt erneut auszuüben. Nur der Familie von Aducht gelang es noch einmal zum Ende des 14.Jhds in die Richerzeche einzuziehen.74
Die Exklusivität der Kölner Geschlechter drückte sich nicht nur durch Anhäufung von Kapital und Herausbildung einer gefestigten Machtposition in der Stadtregierung aus, sondern ging einher mit einer besonderen Ausprägung ihrer Lebensführung, mit Luxus- und Repräsentationsbedürfnis. Die starke wirtschaftliche und politische Kraft führte zu einem aristrokratischen Selbstverständnis und der Übernahme höfischer Traditionen, darüber hinaus zu Nachahmung und Angleichung an den Landadel.75 Ein wesentliches Merkmal war der vielfältige Erwerb von Landgütern im Umland der Stadt Köln. Daß dieser Besitz auf dem platten Land recht beträchtlich gewesen sein muß, wird erkennbar an dem Bedürfnis, mit König Wilhelm zu einer Übereinkunft zu kommen, diesen Besitz vor Plünderung und Verwüstung zu schützen.76 Steinbach meinte dazu, daß der Erwerb und die Verwaltung von Grundbesitzes ein besonderes Merkmal für das Zugehörigkeitsempfinden zu einem aristokratischen Stand sei, ein Maßstab, der aus grundherrlich-bäuerlichen Verhältnissen in die Stadt übernommen wurde.77 Zeichen des aristrokratischen Lebenstils der Geschlechter waren neben dem Erwerb von Grundbesitz · die Führung von Titeln und Standesbezeichnungen,
- die Art der Haushaltsführung,
- Ritterschaft und Söldnertum,
- umfangreiche Stiftungen an die Kirche,
- Heiratsverbindungen zum Adel,
- Bildung und Sprachenkenntnisse.
Neben der Verwendung der Bezeichnung her (dominus), womit nach Hans Planitz eigentlich der Landherr bezeichnet wurde, der richterliche und verwaltungsrechtliche Rechte in seiner Herrschaft wahrnahm,78 fand sich immer häufiger auch die Verwendung des Begriffs Ritter (miles). Herborn vermutete, daß der Titel in der Regel nicht ererbt, sondern gekauft oder auf eine andere Art erworben wurde.79 Luise von Winterfeld verwies in diesem Zusammenhang auf das Beispiel des Dietrich Raitze, der den Titel eines Ritters nachweislich erst im höheren Alter führte.80 Die Kölner Geschlechter konnten im 13.Jhdt. in verschiedenen Königsurkunden sogar die Bezeichnung nobiles cives colonienses durchsetzen.81 Daß die mit der Bezeichnung Ritter verbundene Lebensführung tatsächlich von der Kölner Führungsschicht praktiziert wurde, zeigte sich neben anderem an der Darstellung ihrer Kampfgewohnheiten. Laut den Angaben bei Gottfried Hagen nahmen die Geschlechter an den Straßenkämpfen in der Stadt ausnahmslos als berittene Kämpfer teil, ebenso waren sie auch als Teilnehmer an Turnieren bekannt.82 Bei der Schlacht von Worringen fanden sich Ritter aus Kölner Patriziatsfamilien als Vasallen des Herzogs von Brabant, die innerhalb der Reiterei des Grafen von Berg gegen den Kölner Erzbischof kämpften. Zu nennen sind neben anderen die Familien Overstolz, Lyskirchen, Hardevust, Jude und vom Spiegel.83 Von denjenigen Angehörigen des Kölner Patriziats, die nicht im Kaufmanns- oder Bankgeschäft aktiv waren, befanden sich viele in fremden Kriegsdiensten, häufig dort in leitenden Positionen. Angehörige der Familien Overstolz, Birkelin/vom Horne, Hardevust, Gir, Hirtz von der Landskrone, Lyskirchen, Mommersloch, Quattermart und Grin gehörten dazu. Teilweise lassen sie sich sogar in päpstlichen Diensten oder unter den Truppen der oberitalienischen Städte nachweisen.84 Kölner Patriziatssöhne als Ritter des deutschen Orden wurden bereits oben erwähnt.
Es ist als Eigentümlichkeit anzumerken, wie trotz Ritterstand und aristrokratischem Selbstverständnis, festgehalten wurde an der für diesen Stand sehr untypischen, und eigentlich damit nicht zu vereinbarenden, Form des Gelderwerbs durch bürgerliche Geschäfte.85 Während ein Teil der Familien von Renten und Geldgeschäften lebte, führten andere den reinen Kaufmannsberuf fort.86 Zur Einstellung zum Kaufmannsberuf finden sich unterschiedliche Stimmen, so das Beispiel des Kölner Kaufmanns Johann Rynck, der sich in seinem Testament rühmte, sein Vermögen persönlich erworben zu haben; er war nicht auf Herkunft und gesellschaftliche Stellung, sondern auf die eigene Leistung stolz.87 Aber auch andere Stimmen sind zu finden, wie die des Ritters Reinold von Schönau, der ein großes Vermögen erworben, aber seinen Söhnen untersagt hatte, eine Kaufmannsberuf auszuüben, da dieser stets mit Betrug verbunden sei.88 Das Bedürfnis, sich als aristokratischen Stand darzustellen, geht auch aus Bildung und Pflege der Legende von einer angeblich römischen Herkunft der führenden Familien hervor, obwohl ihre Familiennamen deutlich auf andere Quellen hinweisen.89
Die Kölner Führungsschicht kaufte Immobilien und Boden als Investitions- und Spekulationsobjekte und brachte Landgüter und große städtische Höfe in ihren Besitz. Zu den Landgütern wurde schon oben vermerkt, daß sie u.a. auch als ständisches Merkmal dienten. Die Höfe in der Stadt wurden als repräsentative Wohnsitze umgebaut und ausgestaltet, teilweise mußte dafür systematisch Grundstück für Grundstück zusammengekauft werden. Richolf Parfuse schuf sich auf diese Art einen Herrenhof mit Baum- und Weingarten, dazu gelang es ihm als Lehen der Grafen von Holland einen alten Römerturm zu erwerben, der den Besitz als Bergfried abrundete.90 Hilger von der Stesse erbaute bei seinem Stammsitz eine eigene Kapelle zur Unterbringung seiner Reliquiensammlung.91 Das Anwesen des Arnold vom Plaise umfaßte 10 Grundstücke, auf denen er neben dem Herrenhaus noch ein Torhaus, ein Sommerhaus und Nebengebäude errichtete.92
Von einer dem repräsentativen Äußeren entsprechenden Innenausstattung solcher Herrenhöfe ist ebenfalls auszugehen. Herborn führte als Beispiel die Erbaufteilung der Familie von Schallenberg im Jahre 1379 an, in deren Besitz sich in großer Zahl wertvolles Zinngeschirr, Kupfergeschirr, kostbare Kleider und Wäsche, Teppiche, Stolen, Felle und Kissen befanden.93
Auch die Heiratspolitik der Kölner Geschlechter weist deutlich auf ein ständisches Selbstverständnis hin, denn Heiratsverbindungen finden sich fast nur innerhalb der führenden Familien und zum Landadel. Gerade die vielfach feststellbaren Heiratsverbindungen mit dem gesamten umliegenden Landadel, in einzelnen Fällen sogar mit Dynasten, sind ein deutlicher Hinweis auf die Akzeptanz und Ebenbürtigkeit des Kölner Patriziats. Dieses Phänomen wurde von Hermann Mitgau als geschlossener Heiratskreis bezeichnet, der aus sozialer Inzucht entstanden war.94 Aus dem früheren Berufs- und Besitzsstand wurde ein Geburtsstand mit dem Bedürfnis nach einer günstigen Eheverbindung.95 Die Gründe dafür mögen vielfältig sein. Mitgau vermutete, daß ein einmal durch Bluts- und juristische Verflechtung zu "Stande" gekommener Kreis - hier die Geschlechter - weiterhin einer Wechselwirkung unterlag: St ä ndische Gebilde werden durch soziale Inzucht gef ö rdert wie umgekehrt soziale Inzucht durch Standschaft hervorgerufen und gef ö rdert wird. 96 Ein wichtiges Merkmal dieses geschlossenen Kreises war zum einen das Streben nach Erhalt und um Vermehrung von materiellen und juristischen Gütern, zum anderen der Kampf: nach außen die gemeinsame Abwehr konkurrierender Nachbarschichten und nach innen gegen ausbrechende Einzelgänger. Dafür seien als Kölner Beispiele genannt die Herausbildung einer wirtschaftlich höchst potenten Schicht, die neben den Geschlechtern existierte und von diesen nicht an der politischen Machtausübung beteiligt wurde97 oder der Kampf gegen die Familie der Weisen.98
Luise von Winterfeld sah, was die Ehen der Kölner Geschlechter untereinander betrifft, die Heiratspolitik als ein Barometer, an dem sich die augenblickliche Geltung sowie künftige Auf- oder Abwärtsbewegung vorhersagen läßt.99 Nach ihr war es weniger die Mitgift, sondern vielmehr das Interesse der Familien aneinander, das spezielle Interesse oder Desinteresse an künftigen Handelsverbindungen, die durch Heiratsverbindung abgesichert wurden.
Neben der heiratsmäßigen Verbindung zum Adel waren die Kölner Patrizier auch als Vasallen willkommen. Als Lehnsherren finden sich nicht nur die Kölner Stifter und Klöster, die Familie Jude war z.B. Lehnsnehmer von Maria im Kapitol, sondern auch der Hochadel. Es finden sich viele Beispiele: So war Arnold von Plaisse Lehnsmann der Grafen von Luxemburg und späteren Böhmischen Könige sowie des Herzogs von Brabant,100 so war Hildeger Heinrich Birklin ebenfalls Lehnsmann des Herzogs von Brabant,101 so war Daniel Jude Lehnsmann des Bischofs von Lüttich.102
Zweifellos war der Kölner Führungsschicht auch Bildung, Schul- und Universitätsbesuch, nicht fremd gewesen. Aus den Ausführungen Gottfried Hagens ist zu entnehmen, daß in seinen Kreisen, den Geschlechtern, die Heldenepik bekannt, vielleicht sogar sehr verbreitet war. Darauf deutet die Kenntnis voraussetzende, häufige Erwähnung des Dietrich von Bern (V.3684, 4757, 5007,5685) hin.103
Ob Söhne der Kölner Führungsschicht aus Bildungshunger oder aus reinen Zweckmäßigkeitserwägungen heraus, nämlich zur Beförderung des Fernhandels, Schulen und Universitäten besuchten, ist nicht sicher festzustellen, doch läßt sich Bildung zumindest als Faktum nachweisen. So z.B. bei Dietrich von der Mühlengasse, der fließend französisch und lateinisch sprach sowie Rechtskenntnisse besaß.104
Es bestanden vielfältige Verbindungen zu den Kölner Klöstern- und Stiftern, die vom Reichtum der Oberschicht profitierten. Die Geschlechter bedachten die kirchlichen Einrichtungen mit großzügigen Spenden, zum einen weil sie die Möglichkeit sahen, dort ihre Kinder unterzubringen, oft aber auch um ihr schlechtes Gewissen zu beruhigen. Als Beispiele für Gründungen an denen Kölner Bürger maßgeblich beteiligt waren sind Mechtern, Weiher, Mariengarten, Burbach, Karthause und andere zu nennen.105
2.4 Zum Selbstverständnis der Kölner Geschlechter
Das als erste deutsche Städtechronik bezeichnete Werk eines Meister Gottfried mit dem Beinamen Hagen, entstanden im Jahr 1270, schildert Auseinandersetzungen des Patriziats der Stadt Köln mit den Zünften und den Erzbischöfen Konrad von Hochstaden und Engelbert von Valkenburg in der Zeit von 1252 und 1270.106 Die Bezeichnung des Werkes als Städtechronik ist im Grunde nicht gerechtfertigt. Die Arbeit vermittelt keine allgemeine Stadtgeschichte, sondern Stadtgeschichte aus dem Blickwinkel der politischen Führungsschicht: sie ist damit als Chronik einer historischen Elite anzusehen. Gottfried Hagens Werk vermittelt einen sehr guten Einblick in das Selbstbewußtsein der hier interessierenden Bevölkerungsgruppe und hat den Charakter einer Selbstdarstellung. Der Autor Hagen vertrat eindeutig die Position des Patriziats. Er verfolgte mit seiner Arbeit die Absicht, vor Veränderungen im Machtgefüge (der alten ordo) und den damit verbundenen innerstädtischen Auseinandersetzungen zu warnen; er rechtfertigte die Stellung des Patriziats und die Beibehaltung der alten Ordnung durch historisch-religiöse Argumentation. Er unterbreitete sein -patrizisches- Bild einer Stadt Köln und gab dem Empfänger Argumente zur Hand, wie nach seiner Auffassung der gottgewollte Idealzustand der Stadt aussah, was ihn stabilisieren und was ihm schaden konnte. Sein Ideal war die nur Gott und dem Reich unterstellte Stadt, vom eigentlichen Stadtherrn, dem Erzbischofstuhl unbehelligt und einig im Inneren unter der Führung des Patriziats. Hagens Arbeit ist in diesem Sinne ein Positionspapier der Oberschicht, bestimmt zur Rechtfertigung ihres Standpunktes und ihres Handelns, für sich und ihre gebildete Gegnerschaft.
In seinem Selbstverständnis schuf sich das Kölner Patriziat eine Herkunftslegende: Die Geschlechter, zumindest die 15 ältesten Familien, führten sich in einer sagenhaften, direkten Abstammung auf zugewanderte römische Familien zurück, teilweise sogar aus senatorischem Adel herstammend, was in ausgearbeiteter Form später bei Beek und Koelhoff verbreitet wurde.107 So sah Horst Wenzel im Selbstverständnis des Kölner Patriziats eine städtische Parallele zur Idee des translatio imperii, mit der die Herrschaftsansprüche und die Stellung des Kaisers untermauert wurde.108 Die Kölner selber verglichen sich mit Rom und rechneten es sich als ein sie auszeichnendes Verdienst an, nicht wie die Römer zwangschristianisiert worden zu sein, sondern das Christentum unter Bewahrung ihrer alten Freiheiten auf Grund einer Vereinbarung mit dem hl. Maternus angenommen zu haben (V.44-83). Diesem Patriziat, dem er wohl selber angehörte, fühlte sich Gottfried Hagen verbunden, insbesondere der zu seiner Zeit führenden Overstolzenfamilie. Scharf grenzte er sich gegen die Kölner Restbevölkerung ab. Deutlich wird das in seiner Ablehnung der mit Unterstützung des Erzbischofs kurzzeitig zur Macht gekommenen Vertreter der Zünfte. Es war in seinen Augen, d.h. aus Sicht der Geschlechter, eine Unmöglichkeit, das solche einfachen Leute öffentliche Ämter bekleideten. Einige der neuen Schöffen stellte er namentlich und mit ihren Berufen vor: Hermann den Keilstecher109, den Fischer Leo, den Weber Gerlach und andere, alles kleine Leute des Handwerkerstandes (V.1245-1253). Hagen meinte, sei es keine Sünde, so würde er es hassen, daß das heilige Köln von solchen Eseln regiert würde. Auch wenn einem Esel eine Löwenhaut verpaßt würde, so bliebe er doch immer ein Esel (V.1254-1250).110
Für Gottfried Hagen hatte das kurzzeitige neue Stadtregiment, weil nun nicht-patrizisch, etwas Widernatürliches; es war ein Verstoß gegen die alte Ordnung. Er beklagte, daß viele gute Bürger (das waren die Patrizier) die Stadt hätten verlassen müssen. Er stellte die Patrizier als von goider art, also von edler Abstammung dar und der nichtpatrizischen Restbevölkerung gegenüber, die in seinen Augen gebuir, also bäurisch war. Wenn Bauern aufstiegen, was in seiner Sichtweise gegen die natürliche Ordnung verstieß, mußte das negative Folgen haben. Diese sah Hagen darin, daß sich Gier und Falschheit breitmachten. (V.1279-1299)
Seine Gegnerschaft zu den von ihm wegen ihrer niederen Art verachteten städtischen Massen bezog sich aber augenscheinlich nur auf den Bereich, wo sie die überliefeten Spielregel verletzten und an der städtische Macht teilhaben wollten.
Zu einer gleichen Abqualifizierung der Partizipation nicht-patrizischer Kreise am politischen Geschehen kommt auch Constantin von Lyskirchen, der sagte, daß er nicht mit den kerlen peltzeren ind schoymecheren ind anderen gebuyren, denen er lieber dat vollende oevel wünschte, in einem Rat sitzen wolle.111
Ebenfalls lassen sich bei Gottfried Hagen und damit aus Sichtweise zumindest großer Teile des Patriziats, wirkliche, noch weit gefährlichere Gegner ausmachen: die während des in der Reimchronik dargestellten Zeitraumes amtierenden Erzbischöfe Konrad von Hochstaden und Engelbert von Valkenburg. Sie wollten der Stadt die alten Rechte nehmen. Dabei ist Hagens Einstellung nicht antiklerikal, sonder er macht nur dort gegen sie Front, wo er glaubt, daß sie sich gegen die althergebrachten städtischen, d.h. patrizischen, Rechte versündigen (V.688-735). Hagen benutzte in seinem Werk, um sich nicht allzu deutlich gegen die Erzbischöfe auszusprechen das Stilmittel, stellvertretend ihre Ratgeber anzugreifen, die sie angeblich mit schlechtem Rat zu ihren Untaten anstifteten. So bezeichnete Gottfried Hagen den erzbischöflichen Ratgeber Anselm von Istingen als Verräter: Node spreche ich ane syne ere, men sprach, hie were ein verredere (V.3260-3262). Aus Hagens Sicht war selbst der Kampf der Patriziergeschlechter, -auf der einen Seite die Guten, weil die alten Freiheiten bewahrende Familie der Overstolzen, auf der anderen Seite die Bösen, die meineidige und erzbischöflich gesonnene Familie aus der M ü hlengasse genannt die Weisen -, nicht Schuld der Patrizer selber, sondern durch den Erzbischof verursacht. Dieser hatte den Einflüsterungen seiner Ratgeber nachgegeben und die bereits bestehenden Unstimmigkeiten zwischen den Familien, die sich zueinander wie Katze und Hund verhielten, angeheizt (V.4050-4072).
In Hagens Werk ist gerade der auf den ersten Blick überflüssig erscheinende legendarische Teil für das Selbstverständnis der Führungsschicht wichtig. Der Zuhörer oder Leser findet hier nicht nur den historisch begründeten Machtanspruch der Patrizier, sondern er wird an eine Kölner Idealstadt herangeführt, die nach dem Willen Gottes und der Fürsprache der Heiligen so und nicht anders gewollt und entstanden ist. Es wurde den damaligen Empfängern der Reimchronik verdeutlicht: wer sich gegen Köln stellt (wobei mit Köln die alten Machtstrukturen gemeint waren), also Verrat übt und Uneinigkeit fördert, der stellt sich gegen Gott und gegen die Heiligen, ganz abgesehen davon, daß er dem Feind hilft, seine Ziele gegen die Stadt zu verwirklichen. Darum sprach er auch schon an früher Stelle aus, was in seinen Augen Konsens war: Men spricht, Got en wils neit gestaden, dat Coelne eman moge schaden, des synt sy noch alle worden gewar die op schaden ye gevoren dar. Men hait gesein boislichen steruen die Coelne schaden wolden weruen ind zi leste von armode verderuen (V.389-395).
Hagen unterstrich die direkte Beziehung zwischen Köln und dem Reich. An die Privilegien des Welfen Ottos IV. erinnerte er mit den Versen: we dir zu onreichte neme aff dyne haue, dat hie des riches vede haue, off eyman dyne vryet breiche, dat ist dat riche an eme wreche (V.676-679).
3. Kleve
Dem ausführlich dargestellten Beispiel der Führungsschicht der Stadt Köln soll mit Kleve eine kleine Landstadt, eine landesherrliche Gründung, gegenübergestellt werden.
3.1 Geschichtlicher Rahmen zur Entwicklung Kleves
Kleve war zu Beginn des 13. Jahrhunderts von wesentlich mächtigeren Nachbarn umgeben, insbesondere dem Erzstift Köln und der Grafschaft Geldern. Dazu übte Graf Otto von Geldern einen nicht unerheblichen Einfluß auf Kleve aus. Im Zuge der Stadtgründungspolitik Kölns und Gelderns (z.B. Köln: Rees 1228 - Xanten 1228 - Rheinberg 1233; Geldern: Zutphen 1190 - Harderwijk 1231 - Emmerich 1233 - Arnheim 1233 - Doesburg 1237 - Doetinchem),112 der Privilegierung von Siedlungen, die zum Teil schon früher (1142) zur Förderung des Handel vertraglich mit einander verbunden waren, geriet Kleve unter großen Druck. Das bis dahin rein ländliche strukturierte Territorium, das außer Wesel über keine stadtartigen Siedlungen verfügte, muß unter starker Landflucht gelitten haben, ausgelöst durch den Anreiz der neugegründeten Städte.113 Die Klever Grafen begannen durch eigene Städtegründungen dieser Entwicklung zu begegnen.114 Natürlich bildeten auch militärische und wirtschaftliche Aspekte, vor allem die Förderung von Handwerk und Handel, ein wichtiges Motiv bei der Gründung von Städten. Die klevischen Stadtgründungen des Mittelalters erfolgten in drei Wellen: Dietrich VI. gründete Wesel (1241) - Kleve (1242) - Kalkar (1242) und Grieth (1254); es folgten Kranenburg-Orsoy-Huissen unter Dietrich VIII. (1275-1305) und Büderich-Sonsbeck-Uedem in der Regierungszeit Dietrichs IX. (1310-1347).115 Die Anlagen wurden vor allem in unmittelbarer Nähe bereits vorhandener Burgen und Zollstätten errichtet. So bestand vor Gründung der Stadt Kleve bereits dort eine Burg.
Unter diesen neugegründeten Städten kommt Kleve eine besondere Bedeutung zu, denn neben ihrer Burg Monterberg nutzten die Grafen von Kleve die Stadt als Residenz.116 In seiner Untersuchung zu den klevischen Prinzipalstädten vertritt Friedhelm Weinforth die Ansicht, daß dieser Umstand Einfluß auf die Führungsschicht der Stadt Kleve hatte. Neben einem starken kaufmännischen Element war in dieser Schicht vor allem Ministerialadel vertreten.117 Diese Führungsschicht konnte bis zur Mitte des 15.Jhd die Geschicke der Stadt bestimmen, mußte dann aber, ähnlich wie nach den Umwälzungen in Köln 1396, die Bürger in erheblichem Maße an der Macht teilhaben lassen.
3.2 Verwaltung
Die Geschicke der Stadt Kleve lagen in den Händen einer Verwaltung, die aus 7 Schöffen, 4 Räten, 2 Rentmeistern, 1 Boten und dem Bürgermeister bestand und jährlich von einem 18-köpfigen Wahlmännergremium neu gewählt wurde. Liesegang beschreibt das angewandte Wahlverfahren als eines der künstlichsten unter den komplizierten Wahlsystemen der klevischen Städte.118 Der Vorjahres-Magistrat hatte eine erste Wahlmännergruppe zu bestimmen, die "Sechs", die wiederum eine zweite Gruppe, die "Vier", berief. Beide Wahlmännergruppen bestimmten dann eine dritte, die "Acht". Das nunmehr vollständige 18-köpfige Kurkolleg entschied dann über den neuen Magistrat.119 Die Wahlhandlungen wurden spätestens seit Mitte des 14.Jhds am 2. Sonntag nach Ostern vorgenommen, es bestand Teilnahmepflicht für die Bürgerschaft.120 Auf Grund dieses Wahlmodi lag beim abgegangenen Magistrat, wenn auch indirekt, der entscheidende Einfluß auf Neubesetzungen. Sieht man von Ausnahmen ab, so öffnete erst die Zugehörigkeit zum Kurkolleg den Zugang zum Magistrat.121
3.3 Die ältere Führungsschicht der Stadt Kleve bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts
Auffällig ist bei dem Klever Beispiel, gerade im Unterschied zu den Entwicklungen in Köln, daß zwischen Patriziat und Stadtherrn (gleichzeitig auch Landesherr) kein Dissenz, sondern, zumindest bis in die erste Hälfte des 15.Jhds, Übereinstimmung bestand. Erst dann wurde der Wille zur Mitbestimmung am Geschehen in der Stadt vorangetrieben, nicht vom Patriziat, sondern von der Bevölkerungsmehrheit in Kleve. Ein Vergleich mit den Vorgängen in Köln ist erst mit dem Zeitpunkt der Ablösung der Geschlechterherrschaft möglich. Die bürgerlichen Bestrebungen in Kleve fanden nicht nur in einem erheblich bescheidenerem Rahmen als in Köln statt, auch zielten die Auseinandersetzungen nicht auf die Loslösung vom Stadtherrn. Die in Köln festzustellende Entwicklungsstufe, daß die städtische Führungsschicht den Stadtherrn verdrängte und politisch selbständig wurde, fehlt in Kleve. Natürlich hat das Klever Patriziat versucht, dem Stadtherrn ein Höchstmaß an Rechten und Freiheiten abzuringen und dessen direkter Einfluß war in der Stadt zum Ende des 14. Jhds tatsächlich nicht bedeutend, (er konnte nur den Richter bestimmen, der zudem noch der Stadt genehm sein mußte), dennoch haben sich Patriziat und Stadtherr nicht bekämpft, sondern sich gegenseitig gestützt. Eine gegenseitige Abhängigkeit kann vermutet werden. Die führenden Familien der Stadt stellten führende Persönlichkeiten in Regierung und Verwaltung, besaßen Lehen der Grafen und späteren Herzöge. Als Bindeglied zwischen Patriziat und Landesherr diente diese, teilweise recht umfangreiche Lehnsvergabe, selbst an bürgerliche Mitglieder der Führungsschicht. Friedhelm Weinforth wies auf die Doppelbedeutung dieser Lehen hin, zum einen als Machtinstrument in der Hand des Landesherren, zum anderen als begehrtes Zeichen sozialen Aufstiegs für den Lehnsträger.122 Auch wurde ein starkes Interesse der Grafen an der finanziellen Kraft der Führungsschicht, sowohl als Steuerzahler wie auch als Kreditgeber vermutet.123
Als nach Aussterben der Klever Grafen in männlicher Linie die märkische Seitenlinie das Territorium in Besitz nahm, konnte Adolf von der Mark mit Unterstützung der maßgeblichen Familie Heymerich in die Stadt Kleve einziehen und sich dadurch bei den Auseinandersetzungen um die Erbschaft einen entscheidenden Vorteil sichern. Die der Stadt in der Handfeste von 1368 eingeräumten Privilegien, die vor allem den Einfluß des Magistrats erheblich erweiterten, sollen weitgehend in dieser Hilfestellung gegründet sein.124
Der Landesherr seinerseits unterstützte die (stadt-) klevische Führungsschicht bei Konflikten mit der Bevölkerungsmehrheit, so bei den Unruhen des Jahres 1423-25. Der Herzog vertrat dort nicht nur die Position der herrschenden Geschlechter, er griff auch mit harter Hand in das Geschehen ein und ließ 52 Bürger, unter Bruch der Bestimmungen der Handfeste von 1368, ohne Gerichtsverfahren einsperren.125
Die herrschende Schicht in Kleve bestand zu einem großen Teil aus Fernhandels- Kaufleuten, daneben finden wir Ministeriale oder Dienstleute des Landesherren, teilweise in hohen Positionen.126 Es lassen sich aber keine Aussagen zum zahlenmäßigen Verhältnis der beiden Gruppen zueinander treffen. Seit dem 12. Jahrhundert bedeutete die Bezeichnung "Ministerialer" keine Standesminderung, sie sagte vielmehr nichts über die Standeszugehörigkeit aus, denn es finden sich hier sowohl Adelige wie auch Nichtadelige.127 In einer Klever Stadtrechtsaufzeichnung wurde das Dienstmannenverhältnisses (Ministerial-Verhältnis) deutlich vom Eigenmann unterschieden und zur Qualität ausgesagt, daß ein Dienstmann sehr wohl Ritter oder Priester werden konnte.128
Ein wesentliches Merkmal des Patriziats der Stadt Kleve waren Vermögen und großer Grundbesitz. Letzter nicht nur in der Stadt und Stadtnähe, sondern auch in der weiteren Umgebung.129 Die großen Vermögen waren in der Regel durch Kaufmannstätigkeit zu Stande gekommen, wobei, wie auch schon die Ausführungen über Köln zeigen, Ritterbürtigkeit kein Hindernis war. Ebenso wie dort wurden die erworbenen Kapitalien in Grund und Boden investiert und für Geldgeschäfte genutzt.130
Der hohe Anteil von adeligen Ministerialen in Kleve ist vor allem auf die Eigenschaft als Residenzstadt zurückzuführen. Im Gegensatz zu Köln, wurde den Zuziehenden, wenn sie Vermögen besaßen und von entsprechend hohem sozialen Stand waren, der Einzug in den Magistrat nicht erschwert oder unmöglich gemacht.131 Für Aufsteiger allerdings war es nur sehr selten möglich, in diesen fest geschlossenen Kreis einzudringen und sich dort zu behaupten. Das Patriziat in Kleve schloß sich von den anderen gesellschaftlichen Gruppen ab und betrieb Heiratspolitik innerhalb seiner Schicht. Ehen wurden bevorzugt zwischen Angehörigen lang-eingesessener Familien mit Magistratstradition und umfangreichen Vermögen geschlossen. Bei diesen Heiratsverbindungen der Magistratsfamilien spielte es aber keine Rolle, ob es sich um Angehörige des Ritterstandes handelte oder nicht.132 Als bei den umfassenden Veränderungen in der Stadtführung (zur Mitte des 15. Jahrhunderts) die alten Magistratsfamilien abgelöst wurden, wurden die Ehen mit Angehörigen des Adels seltener; das deutet auf eine allmähliche Abschließung des Ritterstandes hin.133 Es fanden sich allerdings jetzt häufiger Ehen zwischen Angehörigen der Führungsschicht Kleves mit denen der anderen Städte. Ebenso wie in Köln war in Kleve Interesse an Bildung vorhanden. Häufig sind unter den Söhnen des Klever Patriziats Studierende zu finden vor allem der Universität Köln. Aber auch weite entfernt gelegene Hochschulen, selbst in Norditalien und Frankreich, wurden besucht. Das erworbene Wissen kam aber nicht der Tätigkeit im Magistrat der Stadt zu Gute, die Hochschulabsolventen traten vor allem in den Dienst des Landesherren oder bemühten sich um Aufnahme in kirchliche Einrichtungen. So z. B. als Kanoniker in die Stifte in Xanten oder Kleve.134
4. Zusammenfassung
Die Frage nach der Stellung des städtischen Patriziats, hier begrenzt auf den Zeitraum des frühen 12. bis zum Ende des 14. Jahrhunderts, kann nicht allgemeingültig beantwortet werden, da für beide Begriffe keine allgemeine Definition getroffen werden kann. Der Frage ist in dieser Arbeit an Hand der Beispiele Kölns und Kleves nachgegangen worden. Trotz ihrer Verschiedenheit, sind Gemeinsamkeiten der beiden Städte festzustellen. In Kleve und Köln bildeten sich Führungsschichten, die bis zu ihrer Ablösung durch die Bevölkerungsmehrheit, die politische Macht in ihren Städten in einem deutlich abgeschlossenen Kreis sorgsam hüteten und verteidigten. In beiden Städten wuchs diese Führungsschicht maßgeblich aus zwei Bevölkerungsgruppen zusammen, den (Fernhandels-) Kaufleuten und Ministerialen. Heiratskontakte kamen in der Regel nur innerhalb der beschriebenen Bevölkerungsschicht zustande, darüber hinaus noch zum Adel, insbesondere dem niederen ländlichen Adel. Die Kölner und Klever Führungsschichten zeichneten sich durch großen Reichtum aus, der zumindest in Köln nachweislich zu einer aristrokratischen Lebensführung führte. Bildung, vor allem Universitätsbildung, war für Söhne aus Patriziatsfamilien nicht unüblich.
Der wichtigste Unterschiede zwischen dem Kölner und dem Klever Patriziat scheint mir in der Haltung zum jeweiligen Stadtherrn zu liegen. In Kleve konnte das Patriziat dem Stadtherrn weitgehende Rechte abgewinnen, löste sich aber nicht aus seine Herrschaft. Ein gegenseitiges Einvernehmen ist feststellbar, eine gegenseitige Abhängigkeit zu vermuten.
In Köln konnte sich das Patriziat im Laufe der Zeit völlig vom Stadtherrn lösen und faktisch reichsunmittelbar werden, obwohl die Anerkennung als Freie Reichsstadt erst zum Ende des 15. Jahrhunderts erfolgte. Die Kölner Führungsschicht erreichte einen hohen Anerkennungsgrad, hatte Kontakte und Geschäftsverbindungen bis in den höchsten Adel. Der häufig anzutreffende kaufmännische Hintergrund war kein Hindernis dem Ritterstand anzugehören. Manche Mitglieder der Kölner Patriziatsfamilien traten, oft führend, in fremde Kriegsdienste oder strebten nach Kirchenämtern und Kanonikaten.
5.Literatur und Quellen
5.1 Quellen
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5.2 Literatur
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Winterfeld, L.v.: Handel, Kapital und Patriziat in Köln bis 1400, Lübeck 1925 (=Pfingstblätter des Hansischen Geschichtsvereins, Heft XVI, 1925)
[...]
1 Steinbach, F.: Besprechung Hans Planitz, Die deutsche Stadt im Mittelalter, in: ZRG-GA, 72 (1955) S.299
2 Geschichtlicher Handatlas der Länder am Rhein, Köln und Stuttgart, S.36
3 Leuscher, J.: Deutschland im Späten Mittelalter, in: Deutsche Geschichte Bd. 3, hrsg. von Joachim Leuschner, 21983, S.113
4 Vollmer, G.: Die Stadtentstehung am unteren Niederrhein, S.1-9
5 Vollmer, G.: Die Stadtentstehung am unteren Niederrhein, S.2; Steinbach, F.: Stadtgemeinde und Landgemeinde, in: RhVjBl. 13 (1948), S.19 f
6 Steinbach, F.: Stadtgemeinde und Landgemeinde, in: RhVjBl 13 (1948), S.20
7 Steinbach, F.: Stadtgemeinde und Landgemeinde, in: RhVjBl 13 (1948), S.23
8 Steinbach, F.: Stadtgemeinde und Landgemeinde, in: RhVjBl 13 (1948), S.21
9 Steinbach, F.: Stadtgemeinde und Landgemeinde, in: RhVjBl 13 (1948), S.14
10 Fleckenstein, J.: Die Probleme von Ministerialität und Stadt im Spiegel Freiburger und Straßburger Quellen, in: Stadt und MinisterialitätS.3 f
11 Steinbach, F.: Stadtgemeinde und Landgemeinde, in: RhVjBl 13 (1948), S.19
12 Gradmann, R.: Die städtischen Siedlungen des Königsreichs Württemberg, Stuttgart 1914, zitiert bei Vollmer, G.: Die Stadtentstehung am unteren Niederrhein, S.4
13 Vollmer, G.: Die Stadtentstehung am unteren Niederrhein, S.4
14 Rosenberg: Die raum- und wehrpolitische Bedeutung der mittelalterlichen Stadt am unteren Niederrhein, in: Heimat (Krefeld), Zeitschrift für niederrheinische Heimatpflege, Nr. 17 (1938), S.96, zitiert bei Vollmer, G.: Die Stadtentstehung am unteren Niederrhein, S.5f
15 Herborn, W.: Die politische Führungsschicht der Stadt Köln, S.48-54
16 Winterfeld, L.v.: Handel, Kapital und Patriziat, S. 5
17 zitiert bei Steinbach, F.: Zur Sozialgeschichte von Köln im Mittelalter, S.175
18 Groten, M.: Köln, in: Lexikon des Mittelalters, Bd.V, Sp.1256
19 meliores=die Angesehenen, Vollbürger (Habel,E., Gröbel,F.: Mittellateinisches Glossar)
20 Stehkämper, H.: Die Stadt Köln und die Schlacht bei Worringen, in: W.Janssen/H.Stehkämper (Hrsg.): Der Tag bei Worringen, S. 332
21 Stehkämper, H.: Die Stadt Köln und die Schlacht bei Worringen, in: W.Janssen/H.Stehkämper (Hrsg.): Der Tag bei Worringen, S. 357-370
22 Groten, M.: Zur Entwicklung des Kölner Lehnhofes und der kölnischen Ministerialität, in: W.Janssen/H.Stehkämper (Hrsg.): Der Tag bei Worringen, S. 16f
23 Planitz, H.: Die deutsche Stadt im Mittelalter. Von der Römerzeit bis zu den Zunftkämpfen, Graz-Köln 1954, zitiert bei: Steinbach, F.: Besprechung Hans Planitz, ZRG-GA, 72 (1955) S.294-299
24 Ennen, E.: Frühgeschichte der europäischen Stadt, S.223 ff
25 Steinbach, F.: Besprechung Hans Planitz, ZRG-GA, 72 (1955) S.294-299
26 Steinbach, F.: Der Ursprung der Kölner Stadtgemeinde, S. 282
27 so auch Ennen,E.: Erzbischof und Stadtgemeinde, S.34
28 Ennen,E.: Erzbischof und Stadtgemeinde, S.33; Steinbach, F.: Der Ursprung der Kölner Stadtgemeinde, S. 277-282
29 Schreinswesen = frühes stadtkölnisches Grundbuchwesen
30 Ennen,E.: Erzbischof und Stadtgemeinde, S.36
31 coniuratio colonie facta est pro libertate, Kölner Königs-chronik für das Jahr 1112, zitiert bei: Diederich, T., Revolutionen in Köln, S.16
32 Diederich, T.: Revolutionen in Köln, S.16-18
33 Diederich, T.: Revolutionen in Köln, S.22
34 Ennen,E.: Erzbischof und Stadtgemeinde, S.38; so auch Diederich, T.: Revolutionen in Köln, S.17
35 Ennen,L., Eckertz,G.: Quellen, Bd.1, S.XXXV
36 Herborn, W.: Zur Rekonstruktion und Edition der Kölner Bürgermeisterliste, S.148 ff
37 Ennen,L., Eckertz,G.: Quellen, Bd.1, S.329
38 zitiert bei Ennen,E.: Erzbischof und Stadtgemeinde, S.41
39 Herborn, W.: Herborn, W.: Die politische Führungsschicht der Stadt Köln, S.67 ff, 74f
40 Herborn, W.: Herborn, W.: Die politische Führungsschicht der Stadt Köln, S.64 ff
41 Herborn, W.: Herborn, W.: Die politische Führungsschicht der Stadt Köln, S.66f
42 Steinbach, F.: Zur Sozialgeschichte von Köln im Mittelalter, S.181
43 Herborn, W.: Zur Rekonstruktion und Edition der Kölner Bürgermeisterliste, S.148 ff
44 Herborn, W.: Herborn, W.: Die politische Führungsschicht der Stadt Köln, S.67ff
45 Herborn, W.: Herborn, W.: Die politische Führungsschicht der Stadt Köln, Tabellen S.210 ff
46 Winterfeld, L.v.: Handel, Kapital und Patriziat, S.58-61; Herborn, W.: Herborn, W.: Die politische Führungsschicht der Stadt Köln, S. 284f
47 Winterfeld, L.v.: Handel, Kapital und Patriziat, S.5
48 Winterfeld, L.v.: Handel, Kapital und Patriziat, S.7
49 Herborn, W.: Zur Rekonstruktion und Edition der Kölner Bürgermeisterliste, S.121
50 Herborn, W.: Die politische Führungsschicht der Stadt Köln, S. 206
51 Herborn, W.: Die politische Führungsschicht der Stadt Köln, S. 284
52 Herborn, W.: Zur Rekonstruktion und Edition der Kölner Bürgermeisterliste, S.168
53 Herborn, W.: Die politische Führungsschicht der Stadt Köln, S. 288
54 Herborn, W.: Die politische Führungsschicht der Stadt Köln, S. 288
55 Winterfeld, L.v.: Handel, Kapital und Patriziat, S.6
56 Schulz, K.: Die Ministerialität in rheinischen Bischofsstädten, S.37
57 Winterfeld, L.v.: Handel, Kapital und Patriziat, S. 6f
58 Winterfeld, L.v.: Handel, Kapital und Patriziat, S. 68
59 Becker, N.: Land am unteren Niederrhein, S.69
60 Schulz, K.: Die Ministerialität in rheinischen Bischofsstädten, S.37 f
61 Planitz, H.: Studien zur Rechtsgeschichte des Patriziats, S.328
62 Winterfeld, L.v.: Handel, Kapital und Patriziat, S. 21
63 Privileg König Johanns, in: Ennen,L., Eckertz,G.: Quellen, Bd.2, Nr.41, S.46
64 zitiert bei Strieder, J. (Hrsg.): Aus Antwerpener Notariatsarchiven, S.XXXV
65 Winterfeld, L.v.: Handel, Kapital und Patriziat, S. 57
66 Irsigler, F.: Kölner Kaufleute im 15.Jhdt., S.75f
67 Winterfeld, L.v.: Handel, Kapital und Patriziat, S. 72
68 Winterfeld, L.v.: Handel, Kapital und Patriziat, S. 11
69 Winterfeld, L.v.: Handel, Kapital und Patriziat, S. 17f, S.16, S.33f, S.40, S.22
70 Winterfeld, L.v.: Handel, Kapital und Patriziat, S. 59
71 Herborn, W.: Zur Rekonstruktion und Edition der Kölner Bürgermeisterliste, S.155
72 Auf Betreiben der Weisen führte Dietrich von Valkenburg, der Bruder des von der Stadt gefangen gesetzten Erzbischofs, ein Truppenkontingent unter Beteiligung einer zum Erzbischof stehenden Gruppe von niederrheinischen Adeligen in der Nacht vom 14. auf den 15.Oktober 1268 an die Stadt heran, in die das Heer mit Hilfe von Stadtbewohnern eindringen konnte, letztendlich aber zurückgeschlagen wurde. (s.dazu Groote, E.: Des Meisters Godefrit Hagen Reimchronik der Stadt Cöln, Verse 5400-5780; Kastner, D.: Territorialpolitik der Grafen von Kleve, S.42-43)
73 Herborn, W.: Zur Rekonstruktion und Edition der Kölner Bürgermeisterliste, S.156
74 Herborn, W.: Zur Rekonstruktion und Edition der Kölner Bürgermeisterliste, S.157
75 Wenzel, H.: Aristrokratisches Selbstverständnis, S. 9ff
76 Urkunde König Wilhelms vom 9.10.1247 (Neuß), gedruckt: Ennen,L., Eckertz,G.: Quellen, Bd.2, Nr.265, S.265; s.auch Winterfeld, L.v.: Handel, Kapital und Patriziat, S.77
77 Steinbach, F.: Geburtsstand, S. 49f
78 Planitz, H.: Studien zur Rechtsgeschichte des Patriziats, S.322
79 Herborn, W.: Die politische Führungsschicht der Stadt Köln, S. 294
80 Winterfeld, L.v.: Handel, Kapital und Patriziat, S. 10
81 Winterfeld, L.v.: Handel, Kapital und Patriziat, S. 76
82 Wenzel, H.: Aristrokratisches Selbstverständnis S.10
83 Lehnart, U.: Erläuterungen zu den Wappentafeln, S.191; siehe dazu vom gleichen Verfasser: Teilnehmer der Schlacht bei Worringen, in: Der Tag bei Worringen, hrsg. von W.Janssen / H.Stehkemper, S.181-185
84 Herborn, W.: Die politische Führungsschicht der Stadt Köln, S. 297
85 Wenzel, H.: Aristrokratisches Selbstverständnis, S. 22 f
86 Herborn, W.: Die politische Führungsschicht der Stadt Köln, S. 291
87 Steinbach, F.: Geburtsstand, S. 62
88 Winterfeld, L.v.: Handel, Kapital und Patriziat, S. 61f
89 Neben den -teilweise innerstädtischen- Herkunftsnamen von der Aducht (de aque ductu =vom Aquädukt) oder von der Marspforten, finden sich viele Eigenschaftsnamen, die auf persönliche Eigentümlichkeiten hinweisen, so z.B. Parfuse (=barfuß), Hardefust (=harte Faust), Overstolz (=Überstolz).
90 Winterfeld, L.v.: Handel, Kapital und Patriziat, S. 9
91 Winterfeld, L.v.: Handel, Kapital und Patriziat, S. 35
92 Winterfeld, L.v.: Handel, Kapital und Patriziat, S. 57
93 Herborn, W.: Die politische Führungsschicht der Stadt Köln, S. 286
94 Mitgau, H.: Geschlossene Heiratskreise, S.2-5
95 Mitgau, H.: Geschlossene Heiratskreise, S.9
96 Mitgau, H.: Geschlossene Heiratskreise, S.4
97 siehe Tidemann von Lemberg, Seite 16
98 siehe Seite 20
99 Winterfeld, L.v.: Handel, Kapital und Patriziat, S. 45
100 Winterfeld, L.v.: Handel, Kapital und Patriziat, S. 58
101 Winterfeld, L.v.: Handel, Kapital und Patriziat, S. 40
102 Winterfeld, L.v.: Handel, Kapital und Patriziat, S. 16
103 alle Versangaben von Gottfried Hagen nach Groote, E.: Des Meisters Godefrit Hagen Reimchronik der Stadt Cöln
104 Winterfeld, L.v.: Handel, Kapital und Patriziat, S. 37
105 Winterfeld, L.v.: Handel, Kapital und Patriziat, S.44,49,78
106 Die Arbeit umfaßt 6289 Verse in Kölnisch-Ribuarischer Mundart. Die Identität des Godefrit Hagene mit einem damaligen Stadtschreiber Meister Godefrit aus dem Geschlecht der Vetscholder ist sehr wahrscheinlich, allerdings bisher nicht letztgültig bewiesen. Der geschichtliche Quellenwert der Ausführungen Hagens scheint recht hoch zu sein, obwohl eine systematische Untersuchung über die historische Genauigkeit Hagens bislang unterblieb (Neuß, E.: Das sprachhistorische Problem, S.298). Die damaligen Ereignisse sind, sieht man von Ausschmückungen ab, erstaunlich genau wieder-gegeben. Das ist immer dort nachprüfbar, wo Hagen Ereig-nisse darstellte, die in heute noch vorhandenen Urkun-denbeständen ihren Niederschlag gefunden haben. Verglei-che dazu stellte z.B. Dieter Kastner in seiner Arbeit über die Territorialgeschichte Kleves an, wo er den von Hagen dargestellten Personenkreis urkundlich in Sühne- und Urfehdebriefen nachweisen konnte (Kastner, D.: Die Territorialpolitik der Grafen von Kleve,S. 42-43).
107 H. von Beek, Agrippina, Autograph, Historisches Archiv der Stadt Köln; Johann Koelhoff, Cronica van der hilliger stat von Coelln, Erstdruck Köln 1499, in: Die Chroniken der deutschen Städte vom 14. bis ins 16. Jahrhundert, Bd.14
108 Wenzel, H.: Aristrokratisches Selbstverständnis S.16
109 Keilstecher = Kehlenstecher, Metzger
110 Fabel vom Esel in der Löwenhaut; Bibelgleichnis
111 Herborn, W.: Bürgerliches Selbstverständnis im spätmittelalterlichen Köln. Bemerkungen zu zwei Hausbüchern aus der ersten Hälfte des 15.Jhdts., in: Die Stadt in der europäischen Geschicht. Festschrift Edith Ennen, hrsg.von W.Besch, Bonn 1972 S.493f, zitiert in: Herborn, W.: Die politische Führungsschicht der Stadt Köln, S.300
112 Liesegang, E.: Niederrheinisches Städtewesen, S.33-36; Vollmer, G.: Die Stadtentstehung am unteren Niederrhein, S.6-9
113 Kastner, D.: Die Territorialpolitik der Grafen von Kleve, S. 29-32; Liesegang, E.: Niederrheinisches Städtewesen, S.37f
114 Unter Landflucht hatten später anscheinend alle Territorialherren zu leiden. Sie war zu Beginn der Stadtgründungsphase nicht als Problem erkannt worden. Ab den 1230er Jahren wurde begonnen, dem Problem durch Rechtsverordnungen zu begegnen. Noch in den Stadtprivilegien für Zutphen, Rees, Xanten und Rheinberg sind keine Zuzugsbeschränkungen verzeichnet; das Privileg von Nimwegen gestattet sogar ausdrücklich die unbeschränkte Bürgeraufnahme (Becker, N.: Land am unteren Niederrhein, S.123 f). Die starke Sogwirkung der neugegründeten Städte belegt Norbert Becker durch die Feststellung, daß in ihrem Einzugsbereich die Sterbfallabgaben der ländliche Bevölkerung sehr zurückgenommen wurden, die Eigenhörigkeit selber weitgehend verschwand. Dieser Effekt war hingegen in stadtentfernteren Gegenden nicht feststellbar. (Becker, N.: Land am unteren Niederrhein, S.129)
115 Kastner, D.: Die Territorialpolitik der Grafen von Kleve, S.32, 97, 167
116 Liesegang, E.: Niederrheinisches Städtewesen, S.301; Kastner, D.: Die Territorialpolitik der Grafen von Kleve, S. 23
117 Weinforth, F.: Studien, S. 14
118 Liesegang, E.: Niederrheinisches Städtewesen, S.300
119 Liesegang, E.: Niederrheinisches Städtewesen, S.298; Weinforth, F.: Studien, S. 8, 30
120 Liesegang, E.: Niederrheinisches Städtewesen, S.297
121 Weinforth, F.: Studien, S.317
122 Weinforth, F.: Studien, S.280
123 Weinforth, F.: Studien, S.265
124 Liesegang, E.: Niederrheinisches Städtewesen, S.204-207; Weinforth, F.: Studien, S.16-21
125 Weinforth, F.: Studien, S.31f
126 Beispiel dafür die Familie Heymerich (Weinforth, F.: Studien, S.16-21, 25)
127 Becker, N.: Land am unteren Niederrhein, S.69
128 Becker, N.: Land am unteren Niederrhein, S.77
129 Weinforth, F.: Studien, S.25
130 Weinforth, F.: Studien, S.294-296
131 Weinforth, F.: Studien, S.202
132 Weinforth, F.: Studien, S.225
133 Weinforth, F.: Studien, S.225f
134 Weinforth, F.: Studien, S.231ff
- Citation du texte
- Florian Speer (Auteur), 1994, Die Stellung des städtischen Patriziats: Die Führungsschicht in der mittelalterlichen Stadt zwischen dem 12. und 14. Jahrhundert an den Beispielen Köln und Kleve, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/96751
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