Der IAS 16 regelt die Bilanzierung der Sachanlagen.
Im Detail wird geregelt:
Zeitpunkt der Einbuchung
Bestimmung der Anschaffungs- und Herstellkosten bzw. die Folgebewertung
Abschreibung
a.) Begriffsdefinition
(...)
Inhaltsverzeichnis
- Der YAS 16 regelt die Bilanzierung der Sachanlagen
- Zeitpunkt der Einbuchung
- Bestimmung der Anschaffungs— oder Herstellkosten
- Abschreibung
- Begriffsdefinition
- Geschichte des IAS 16
- Interpretationen
- SIC 14
- SIC 23
- SIC 026
- Anwendungsbereich
- Ansatz von Sachanlagen
- Erstbewertung von Sachanlagen
- Folgebewertung der Vermögenswerte
- Stillegungen und Abgänge
- Offenlegung im Anhang
- Entschädigungen für Wertbeeinträchtigungen
- Instandsetzungen und Inspektionen
- Erträge aus Nebentätigkeiten
- Vereinbarkeit von I AS 16 mit den europäischen Rechnungs 1 egungs r i cht1 en
- Zusammenfassung
- QUELLEN
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der IAS 16 befasst sich mit der Bilanzierung von Sachanlagen, also materiellen Vermögenswerten, die für die Herstellung oder Lieferung von Gütern und Dienstleistungen, die Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke genutzt werden und erwartungsgemäß länger als eine Periode verwendet werden.
- Definition und Abgrenzung von Sachanlagen
- Erstbewertung und Folgebewertung von Sachanlagen
- Abschreibung und Wertminderung von Sachanlagen
- Offenlegung von Informationen zu Sachanlagen im Anhang
- Interpretationen zu verschiedenen Aspekten der Sachanlagenbilanzierung
Zusammenfassung der Kapitel
- Der YAS 16 regelt die Bilanzierung der Sachanlagen
- Zeitpunkt der Einbuchung
- Bestimmung der Anschaffungs— oder Herstellkosten
- Abschreibung
- Begriffsdefinition
- Geschichte des IAS 16
- Interpretationen
- SIC 14
- SIC 23
- SIC 026
- Anwendungsbereich
- Ansatz von Sachanlagen
- Erstbewertung von Sachanlagen
- Folgebewertung der Vermögenswerte
- Stillegungen und Abgänge
- Offenlegung im Anhang
- Entschädigungen für Wertbeeinträchtigungen
- Instandsetzungen und Inspektionen
- Erträge aus Nebentätigkeiten
- Vereinbarkeit von I AS 16 mit den europäischen Rechnungs 1 egungs r i cht1 en
- Zusammenfassung
Der Standard legt den Zeitpunkt der Einbuchung von Sachanlagen fest, der sich in der Regel auf den Zeitpunkt des Erwerbs oder der Fertigstellung bezieht.
Die Anschaffungs— oder Herstellkosten umfassen alle Kosten, die direkt mit dem Erwerb oder der Herstellung der Sachanlage verbunden sind, wie zum Beispiel Kaufpreis, Einfuhrzölle, Nicht erstattungsfähige Elwerbssteuer, Kosten für Lieferung und Montage sowie Abbruchkosten.
Die Abschreibung von Sachanlagen erfolgt systematisch über die Nutzungsdauer, um den Verbrauch des wirtschaftlichen Nutzens widerzuspiegeln.
Der Standard definiert Sachanlagen als materielle Vermögenswerte, die ein Unternehmen für Zwecke der Herstellung oder Lieferung von Gütern und Dienstleistungen, zur Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke besitzt und die erwartungsgemäß länger als eine Periode genutzt werden.
Der IAS 16 wurde im August 1980 als Exposure Draft EIS herausgegeben und im März 1982 als Standard „Property, Plant and Equipment" veröffentlicht. Im Dezember 1993 wurde der Standard überarbeitet und im Juli 1997 genehmigt. Der überarbeitete Standard trat für alle Jahresabschlüsse in Kraft, deren Berichtsperioden am oder nach dem 1. Juli 1999 beginnen.
SIC 14 befasst sich mit Entschädigungen für Wertbeeinträchtigungen von Sachanlagen und legt fest, dass solche Entschädigungen separat von der Wertbeeinträchtigung zu behandeln sind.
SIC 23 behandelt die Frage, ob die Kosten größerer Inspektionen oder Instandsetzungen von Sachanlagen als Bestandteil des Vermögenswerts aktiviert oder als Aufwand erfasst werden sollten.
SIC 026 befasst sich mit Erträgen aus Nebentätigkeiten im Zusammenhang mit der Herstellung von Sachanlagen oder der Erschließung von Grundstücken.
Der IAS 16 ist auf die Bilanzierung von Sachanlagen anzuwenden, es sei denn, ein anderer IAS schreibt eine andere Behandlung vor.
Eine Sachanlage ist als Vermögenswert anzusetzen, wenn es wahrscheinlich ist, dass ein mit ihr verbundener zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen dem Unternehmen zufließen wird und wenn ihre Anschaffungs— oder Herstellkosten verlässlich ermittelt werden können.
Eine Sachanlage, die als Vermögenswert anzusetzen ist, ist bei der erstmaligen Erfassung mit ihren Anschaffungs— oder Herstellkosten zu bewerten. Die Anschaffungs— oder Herstellkosten umfassen den Kaufpreis, Einfuhrzölle, Nicht erstattungsfähige Elwerbssteuer, Kosten für Lieferung und Montage sowie Abbruchkosten.
Nach dem erstmaligen Ansatz als Vermögenswert ist eine Sachanlage zu ihren Anschaffungskosten abzüglich der kumulierten Abschreibungen und kumulierten Wertminderungsaufwänden anzusetzen. Alternativ zulässig ist die Ansatzmethode des Neubewertungsbetrags, der dem Zeitwert am Tage der Neubewertung entspricht.
Eine Sachanlage wird aus dem Anlagevermögen ausgebucht, wenn sie dauerhaft nicht mehr genutzt wird. Resultieren Gewinne oder Verluste aus einem Abgang, so sind diese als Aufwand oder Ertrag zu verbuchen.
Der IAS 16 verlangt eine sehr detaillierte Offenlegung von Informationen zu Sachanlagen im Anhang, die wesentlich detaillierter ist als in Liechtenstein oder der Schweiz.
Sehr oft erhält ein Unternehmen für eine Wertbeeinträchtigung (impairment) eine Entschädigung. Das Standard Interpretation Commitee kam zum Entschluss, dass solche Entschädigungszahlungen Dritter nicht im Zusammenhang mit der Wertbeeinträchtigung stehen und folglich separat zu behandeln sind.
In SIC 23 wird die Frage behandelt, ob die Kosten größerer Inspektionen oder Instandsetzungen einer Sachanlage als Bestandteil dieses Vermögenswerts aktiviert oder als Aufwand erfasst werden sollten.
Vor oder während der Herstellung von Sachanlagen bzw. der Erschließung von Grundstücken, können Aufwendungen und Erträge neben der eigentlichen Herstellung bzw. Erstellung anfallen.
Der IAS 16 ist in der Regel mit den europäischen Rechnungslegungsrichtlinien vereinbar.
Der IAS 16 legt die Bilanzierung von Sachanlagen fest, einschließlich der Erstbewertung, Folgebewertung, Abschreibung, Wertminderung und Offenlegung. Der Standard bietet zwei Ansatzmethoden: die Anschaffungskostenmethode und die Neubewertungsmethode. Der IAS 16 ist in der Regel mit den europäischen Rechnungslegungsrichtlinien vereinbar.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen Sachanlagen, Bilanzierung, Erstbewertung, Folgebewertung, Abschreibung, Wertminderung, Offenlegung, Anschaffungskosten, Neubewertung, IAS 16, Rechnungslegungsrichtlinien, Interpretationen, SIC 14, SIC 23, SIC 026.
- Quote paper
- Rainer Hepberger (Author), 2001, IAS 16 Sachanlagen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/9672
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