Das Primärziel dieser Hausarbeit ist die Vorstellung des Corporate Digital Responsibility (CDR) Konzeptes. Ein Teilziel ist es, seine historische Entwicklung sowie die wesentlichen Merkmale zu erörtern. Darauf basierend stellt die Ableitung daraus resultierender betrieblicher Herausforderungen ein weiteres Teilziel dar. Demzufolge ergibt sich das letzte Unterziel, die theoretischen Aspekte an einem konkreten Praxisbeispiel zu visualisieren.
Bei der Erarbeitung handelt es sich um eine literaturbasierte Analyse. Das Assignment ist in drei Teile untergliedert, welche aufeinander aufbauen. Zu Beginn werden die theoretischen Grundlagen erarbeitet. In diesem Zusammenhang werden sowohl die Digitalisierung als auch der Ansatz der Corporate Social Responsibility als die beiden Grundbausteine beleuchtet. Den zweiten Teil stellt das Konzept der Corporate Digital Responsibility an sich dar. Dabei wird anfangs kurz auf die historische Entwicklung eingegangen. Danach erfolgen zuerst eine definitorische Auseinandersetzung sowie anschließend die Darstellung der Wesensmerkmale. Daraus werden im Anschluss Herausforderungen für die unternehmerische Praxis, welche durch CDR entstehen, abgeleitet. Im Rahmen des dritten Teiles erfolgt ein Übertrag der theoretischen Erkenntnisse auf ein konkretes Praxisbeispiel. Im Zuge dessen werden die CDR Aktivitäten der Deutschen Telekom AG und eine KI-Initiative näher betrachtet. Den Abschluss der Arbeit stellt das Fazit dar, in dem sowohl die gewonnenen Erkenntnisse in Bezug auf die Forschungsfrage gesetzt als auch eine kritische Würdigung dieser vorgenommen werden. Zudem erfolgt ein kurzer Ausblick.
1. Einleitung
Schlagwörter rund um die Digitalisierung wie Industrie 4.0, Big Data, KI oder andere gehören bereits zu unserem Alltag. Allerdings birgt diese Entwicklung nicht nur Chancen, sondern auch Risiken. Besonders aus unternehmerischer Perspektive gilt es für diese Verantwortung zu übernehmen. Am 17. September 2019 veranstaltete die Unternehmensberatung PWC an der Universität Witten/Herdecke die erste „Corporate Digital Responsibility Summit“ um sich zu Themen rund um Datenethik und Digitalisierung auszutauschen. Eingeladen waren Führungskräfte und Entscheidungsträger aus allen Branchen mit unterschiedlichen Funktionen (vgl. PWC, 2019). Doch was verbirgt sich hinter diesem neuen Schlagwort der digitalen unternehmerischen Verantwortung? Mit der Forschungsfrage „Durch welche Charakteristika ist das Konzept der Corporate Digital Responsibility gekennzeichnet und inwiefern ergeben sich daraus betriebliche Herausforderungen?“ soll sich das nachfolgende Assignment beschäftigen.
Das Primärziel dieser Hausarbeit ist die Vorstellung des Corporate Digital Responsibility (CDR) Konzeptes. Ein Teilziel ist es, seine historische Entwicklung sowie die wesentlichen Merkmale zu erörtern. Darauf basierend stellt die Ableitung daraus resultierender betrieblicher Herausforderungen ein weiteres Teilziel dar. Demzufolge ergibt sich das letzte Unterziel, die theoretischen Aspekte an einem konkreten Praxisbeispiel zu visualisieren.
Bei der Erarbeitung handelt es sich um eine literaturbasierte Analyse. Das Assignment ist in drei Teile untergliedert, welche aufeinander aufbauen. Zu Beginn werden die theoretischen Grundlagen erarbeitet. In diesem Zusammenhang werden sowohl die Digitalisierung als auch der Ansatz der Corporate Social Responsibility als die beiden Grundbausteine beleuchtet. Den zweiten Teil stellt das Konzept der Corporate Digital Responsibility an sich dar. Dabei wird anfangs kurz auf die historische Entwicklung eingegangen. Danach erfolgen zuerst eine definitorische Auseinandersetzung sowie anschließend die Darstellung der Wesensmerkmale. Daraus werden im Anschluss Herausforderungen für die unternehmerische Praxis, welche durch CDR entstehen, abgeleitet. Im Rahmen des dritten Teiles erfolgt ein Übertrag der theoretischen Erkenntnisse auf ein konkretes Praxisbeispiel. Im Zuge dessen werden die CDR Aktivitäten der Deutschen Telekom AG und eine KI-Initiative näher betrachtet. Den Abschluss der Arbeit stellt das Fazit dar, in dem sowohl die gewonnenen Erkenntnisse in Bezug auf die Forschungsfrage gesetzt als auch eine kritische Würdigung dieser vorgenommen werden. Zudem erfolgt ein kurzer Ausblick.
2. Theoretische Grundlagen
Im Rahmen des zweiten Kapitels sollen die theoretischen Grundlagen gelegt werden, indem einerseits eine Betrachtung der Begrifflichkeit Digitalisierung und der digitalen Transformation stattfindet. Andererseits wird auf die Thematik des Corporate Social Responsibility als Grundlage der CDR eingegangen.
2.1 Digitalisierung
Der Begriff der Digitalisierung ist eines der meistverwendeten Themen heutzutage. Häufig wird damit die digitale Transformation gleichgesetzt. Allerdings bestehen hier wesentliche Unterschiede. Im Bereich der Digitalisierung sind technologische Veränderungen zu verorten. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die ansteigende Verwendung von digitalen Geräten und die Nutzung der dadurch entstehenden Daten. Darauf aufbauend und meist mit einer gewissen Verzögerung kommt es zur Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen (vgl. Locher, 2020, S.185-187). Das Ziel ist es, durch Automatisierung sowohl die Effizienz als auch die Effektivität zu erhöhen. Im Fokus stehen dabei die Generierung und Nutzung von Daten. Dadurch wird eine horizontale und vertikale Vernetzung möglich, welche sich auf die gesamte Wertschöpfungskette bezieht. Deswegen ist häufig die Rede von einer Industrie 4.0 (vgl. Biedermann/ Topic, 2020, S.45-46). In diesem Zusammenhang können bestimmte Trends im Bereich der Digitalisierung wie beispielsweise Big Data, Blockchain, 3D-Druck, Künstliche Intelligenz, das Internet der Dinge oder auch Virtual Reality gesehen werden (vgl. Dörr, 2020, S.47). Auf dieser Basis entwickeln sich für Unternehmen unterschiedliche ökonomische Nutzungsmöglichkeiten wie exemplarisch Wearables. Darunter verstehen sich alle Technologien, die in Körpernähe oder direkt am Körper getragen werden. Die Technologie wird quasi ein Teil des Nutzers und ist ständig mit ihm in Kontakt. Eine andere Möglichkeit stellt das Social Media Sponsoring dar, wobei eine extrem hohe Reichweite erzielt werden kann und dies somit eine lukrative Alternative für Unternehmen bietet (vgl. Kainz et al., 2017, S.1076-1078). Durch diese Transformation aller Bereiche bilden sich sowohl Chancen als auch Risiken. Damit verbunden entstehen Fragen rund um den Schutz personenbezogener Daten, die Anwendung von künstlicher Intelligenz, den Schutz in der digitalen Welt oder auch der Informationssicherheit, die weiterhin offen sind. Diese gilt es zu beachten und entsprechende Rahmenbedingung in wirtschaftlicher, politischer, technologischer und ethischer Hinsicht zu gestalten (vgl. BMJV, 2018, S.1).
2.2 Corporate Social Responsibility
Der Ausdruck Corporate Social Responsibility (CSR) steht gemäß der EU-Kommission für „die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft“ (D´heur, 2014, S.2). Jedoch wird der Begriff sowohl in der Praxis als auch in der Wissenschaft differenziert verwendet. Dadurch kann eher von einer individuell gestalteten Leitidee gesprochen werden als von einem konkreten Managementkonzept. Häufig findet eine synonyme Verwendung von Begrifflichkeiten wie Nachhaltigkeit, Corporate Citizenship oder auch dem Stakeholer-Ansatz statt. Die Freiwilligkeit des Handelns, mit dem Ziel neue Möglichkeiten für die Balance zwischen der Wettbewerbssteigerung und einem sozialen Engagement zu schaffen, steht allerdings bei allen Betrachtungsweisen im Fokus. Seit dem Jahr 2010 gibt es für den Bereich CSR die ISO-Norm 26000 „Leitfaden gesellschaftlicher Verantwortung“, welche sich auf ethisches und moralisches Verhalten von Unternehmen bezieht (vgl. Bruton, 2017, S.1-2). Bereits in den 50er Jahren rückte das Thema CSR in den Mittelpunkt. Die Verbesserung der Lebensqualität sollte durch wohltätiges Verhalten der Unternehmen erzielt werden. Erst ab 1970 wurde eine prozessbezogene Sicht darauf entwickelt. Aufgrund diverser wirtschaftlicher Skandale wurde ab 1990 die gesellschaftliche Verantwortung, damals auch als Corporate Citizenship bezeichnet, immer wichtiger. Die Begrifflichkeit der Nachhaltigkeit oder Sustainability wird erst ab der Jahrtausendwende synonym für CSR verwendet und das Triple Bottom Line Konzept (ökonomischer Wohlstand, Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit) damit in Verbindung gebracht. (vgl. ebd., S.6-11). Somit stand besonders der Megatrend der Nachhaltigkeit im Fokus von CSR bedingten Aktivitäten und Initiativen. Wie bereits im vorangegangen Kapitel 2.1 erläutert, bildet die Digitalisierung und die damit verbundene digitale Transformation ebenfalls einen Megatrend, welcher im Rahmen der unternehmerischen Aktivitäten berücksichtigt werden muss. Der disruptive Charakter verstärkt dabei die Notwendigkeit dessen. Es müssen sowohl die Bereiche Markt und Mensch als auch Umwelt und Gesellschaft involviert werden (vgl. Gawellek, 2020, S.202-203). Aufgrund dessen entstehen für Unternehmen und den Bereich der CSR neue Herausforderungen und Themenfelder wie beispielsweise in Bezug auf neue Arbeitsweisen oder den Umgang mit Daten. All dies stellt die Ursache und Notwendigkeit für die Entwicklung des Konzeptes der Corporate Digital Responsibility (CDR) dar (vgl. Fabisch, 2017, S.16).
3. Corporate Digital Responsibility
Das dritte Kapitel bildet einen der beiden Hauptteile der Arbeit. Zuerst soll die Entwicklung des Corporate Digital Responsibility Ansatz erörtert werden. Im Nachgang erfolgt eine Erläuterung der Merkmale. Den Abschluss bilden daraus resultierende betriebliche Herausforderungen.
3.1 Entwicklung
Mit der fortschreitenden Digitalisierung und der damit verbundenen Verantwortung entwickelte sich in den letzten Jahren das Konzept der Corporate Digital Responsibility. Bereits 2014 wurde die Charta der digitalen Vernetzung im Rahmen eines nationalen IT-Gipfels gegründet. Sie setzt sich mit den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Aspekten einer zunehmenden Vernetzung auseinander (vgl. Dörr, 2020, S.140). 2015 prägte die Unternehmensberatung Accenture erstmals die Begrifflichkeit der CDR und definierte im Zuge dessen die fünf konkreten Anwendungsbereiche digital stewardship, transparency, empowerment, equity und inclusion (vgl. ZD.B, 2020, S.5). Im selben Jahr wurde das Programm „Smart Data“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gestartet, welches sich den neu entstehenden ethischen Aspekten der Datenverarbeitung widmet. Im Februar 2018 wurden die ersten Ergebnisse veröffentlicht (vgl. Smart Data, 2018, S.5). Aufgrund der Verbindung zwischen den Themen Nachhaltigkeit und Digitalisierung wurde 2017 der deutsche Verein „nachhaltig.digital“ gegründet, welcher eine Kompetenzplattform für verschiedene Akteure bildet (vgl. Gawellek, 2020, S.202). Im selben Jahr lud die Bundesregierung im Rahmen des G20 Gipfels zum Treffen der G20 – Digitalminister ein, um Fragen rund um das Verbrauchervertrauen zu diskutieren (vgl. Thorun, 2018, S.175). Im rechtlichen Bereich stellt die neue Datenschutzgrundverordnung auf europäischer Ebene von Mai 2018 einen wichtigen Meilenstein dar, da hier erstmals das Recht des Vergessenwerdens in Artikel 17 geregelt ist (vgl. Steinbach, 2018, S.12-13). Im selben Monat wurde die „CDR Initiative“ des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) ins Leben gerufen, bei der Wirtschaft und Politik gemeinsam eine Definition und notwendige Maßnahmen festlegen wollten. Die ersten Ergebnisse wurden bereits im Oktober 2018 veröffentlicht (vgl. BMJV, 2018, S.1). Ebenfalls stellt die „CDR Studie 2019“ des Zentrums Digitalisierung Bayern einen wichtigen Schritt dar. In diesem Zusammenhang sollte eine erste Einschätzung in Bezug auf die daraus resultierenden Herausforderungen für Unternehmen sowie aktuelle Umsetzungsstände betrachtet werden (vgl. ZD.B, 2020, S.9). Eine Stufe weiter geht die Digital Future Challenge der Deloitte Stiftung und der D21 Initiative in Zusammenarbeit mit deutschen Hochschulen, da hierbei konkrete Lösungsansätze für die Unternehmenspraxis gefunden werden sollen (vgl. D21, 2020, S.13).
3.2 Definition und Charakteristika
Für die Begrifflichkeit der Corporate Digital Responsibility gibt es in der Wissenschaft noch keine einheitliche Definition. Gemäß Sven Willrich, Teil der Smart-Data Begleitforschung, geht es bei CDR „um dem Recht vorauseilende oder das Recht vermeidende Aktivitäten, die also nicht durch bestehende Rechtsprechungen erwirkt werden, sondern auf freiwilliger Basis geschehen.“ (Willrich, 2018, S.16). In eine ähnliche Richtung, jedoch mit einem stärken Fokus auf Regeln geht die Beschreibung der beiden Professoren Altmeppen und Filipovic. Sie definieren CDR als „freiwillige[s], selbstgesteuerte[s] Engagement [] der Unternehmen [], die dort weitergehende, wertorientierte Regeln für sich als bindend aufstellen, wo die rechtlichen Regelungen dies nicht mehr ausformulieren.“ (Altmeppen/ Filipovic, 2019, S.5). Die Definition des Zentrums Digitalisierung Bayern orientiert sich hingegen stärker an den Beteiligten. Sie sind der Auffassung, dass die Verantwortung für die Auswirkungen der Digitalisierung von allen übernommen werden müsse und „nicht nur für Korporationen i.e.S., also für börsennotierte Großkonzerne [gelte], sondern für alle am Wirtschaftssystem beteiligten Organisationen – inklusive der kleinen und mittelgroßen Unternehmen, Familienunternehmen, Start-ups, Genossenschaftsbanken, ja auch Medienorganisationen, Non-Profit-Unternehmen, Vereine, Verbände, Forschungsinstitute und Universitäten.“ (ZD.B, 2020, S.5). Thorun et al. sind der Auffassung, dass die Ziele von CDR Aktivitäten die Reduzierung der „negativen sozialen und gesellschaftlichen Effekte der Digitalisierung und digitaler Geschäftsmodelle auf Mitarbeiter_innen, Lieferant_ innen, Kund_innen sowie die Gesellschaft und Umwelt insgesamt [] und die [Nutzung von] neuen Möglichkeiten der Digitalisierung zur Verwirklichung gesamtgesellschaftlicher Ziele [seien]. (Thorun et al., 2018, S.2). Als Zusammenfassung der vorher genannten Aspekte kann die Beschreibung des BMJV gesehen werden. „CDR bezeichnet freiwillige unternehmerische Aktivitäten, die über das heute gesetzlich Vorgeschriebene hinausgehen und die digitale Welt aktiv zum Vorteil der Gesellschaft mitgestalten.“ (BMJV, 2018, S.2). In allen aktuell vorhandenen Definitionen lassen sich fünf Kriterien wiederfinden, welche den Ursprung in der CSR veranschaulichen. Je nach Definitionsansatz sind diese stärker oder schwächer ausgeprägt. Zum einen gilt die Freiwilligkeit der Maßnahmen und zum anderen das gesellschaftliche Interesse. Des Weiteren gilt, dass die Aktivitäten sowohl intern als auch extern durchgeführt werden. Ferner gilt die Stakeholder-Orientierung, wodurch alle Bedürfnisse erfüllt werden sollen. Zuletzt ist auch im digitalen Umfeld die Orientierung an den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit bedeutsam und in entsprechender Weise zu berücksichtigen (vgl. Lischka, 2020, S.21-24). Allerdings besteht Uneinigkeit über die Einordnung des CDR-Konzeptes. Einerseits wird CDR als ein Teilaspekt der CSR betrachtet, welcher den Schwerpunkt auf der Digitalisierung hat. Andererseits wird CDR in Bezug auf die unternehmerische Nachhaltigkeit als gleichberechtigtes Konzept zur CSR gesehen. In beiden Varianten hat die Digitalisierung einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die drei Säulen der CSR, sodass die Themen nicht losgelöst voneinander betrachtet werden können (ebd., S.25-26). Ein wesentliches Merkmal stellt die Thematik der Verantwortung im Rahmen der CDR dar. Diese soll gemäß BMJV von der Wirtschaft übernommen, aufgebaut und entsprechend transportiert werden. Allerdings kann dies nur gelingen, wenn die Verantwortung auch geteilt wird und sich ebenfalls Politik, Zivilgesellschaft, Wirtschaft und die Verbraucher selbst beteiligen (vgl. BMJV, 2018, S.2). Ein weiterer Aspekt hinsichtlich CDR stellt der Datenschutz dar. Dabei sind sowohl die Datensparsamkeit und -sicherheit als auch die Transparenz sicherzustellen. Das Ziel soll die Gewährleistung der informationellen Selbstbestimmung der Datengebenden sein (vgl. D21, 2020, S.38). Accenture implementiert diese Erwartung in den fünf Prinzipien. Die Stewardship umfasst die verantwortungsvolle Verwaltung und Sicherheit von Kundendaten. Durch das Inclusion Prinzip sollen die Daten der Gesellschaft für soziale Zwecke verfügbar gemacht werden. Auf Basis des Empowerments können mithilfe von Daten zusätzliche Wertangebote generiert werden. Die aus der Verarbeitung und Speicherung entstehenden Mehrwerte gilt es im Sinne der Equity zu teilen. Zuletzt soll das Prinzip der Transparency in allen vorher genannten Bereichen Anwendung finden (vgl. Willrich, 2018, S.16). Aus diesen Prinzipien können die Handlungsfelder Transparenz, Nutzen und Wohl, Sicherheit und Qualität, Diskriminierungsfreiheit und Recht, Verantwortung und Nachvollziehbarkeit, Privatsphäre sowie Partizipation abgeleitet werden (vgl. D21, 2020, S.80). Thorun et al. sehen weiterführend die Themenfelder der digitalen Bildung, der Kundensouveränität, der Zukunft für Arbeit als auch der Datenethik von wesentlicher Bedeutung an (vgl. Thorun et al., 2018, S.2). Saskia Dörr geht sogar noch weiter, indem sie, basierend auf den unerwünschten Nebenwirkungen der Digitalisierung fünfzehn Handlungsfelder der CDR wie beispielsweise die digitale Müdigkeit, ethisches Marketing oder auch der ökologische Fußabdruck der Bits und Bytes ableitet (vgl. Dörr, 2020, S.95-97). Die Funktionen von Corporate Digital Responsibility sind vielfältig. Zum einen gilt es Vertrauen aufzubauen. Zum andern hat es eine Informationsfunktion. Des Weiteren soll die Risikosicherungsfunktion damit erfüllt werden. Ferner spielt die Orientierungsfunktion eine nicht unerhebliche Rolle. Zudem beinhaltet CDR ebenfalls die Allokationsfunktion und nimmt gleichfalls eine Innovationsfunktion war (vgl. ZD.B, 2020, S.8).
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- Citation du texte
- Tricy Unger (Auteur), 2020, Das Konzept der Corporate Digital Responsibility (CDR) im Kontext von Industrie 4.0, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/962673
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